Die Rolle des Bekannten Versenders in der sicheren Lieferkette Ulrich Dünnes Geschäftsführender Gesellschafter

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1 Die Rolle des Bekannten Versenders in der sicheren Lieferkette Ulrich Dünnes Geschäftsführender Gesellschafter STI GmbH 1

2 Ulrich Dünnes Beruflicher Werdegang 10/72-12/87 Polizeibeamter in Hessen in unterschiedlichen Einsatzbereichen 01/88-01/91 Sicherheitsmitarbeiter im Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Technik Lagedienst Flughafen Frankfurt 02/91-09/95 Sachbereichsleiter Luftsicherheit im Luftfahrt-Bundesamt (Außenstelle Hamburg) Einsatz bei Schulungsprojekten in Afrika für die ICAO Seit 10/95 Geschäftsführender Gesellschafter der STI Security Training International GmbH 7/08 ICAO Aviation Security Professional Manager (PMC-ICOMER) 8/08 Sprecher des Arbeitskreises Security in der VDF 1/11 Mitglied im Fachbeirat Sicherheitswirtschaft des DIN STI GmbH 2

3 Gesetzliche Grundlagen BV und RB Gesetzgeber LuftSi G VO (EG) Nr. 300/2008 VO (EU) Nr. 185/2010 VO (EG) Nr. 272/2009 Zuständige Ministerien 9 BMI / BMVBS Luftfahrt- Unternehmen Zulassun g Zulassungs- und Aufsichtsbehörde LBA Zulassun g Reglementierte r Beauftragter bestehende Anerkennungen übergangsweise gültig bis Zulassung Bekannter Versender STI GmbH 3

4 Gemäß VO (EU) 185/2010. Bekannter Versender Ein Versender von Fracht oder Post zur Versendung auf eigene Rechnung (Verantwortung), dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht oder Post auf dem Luftweg zu befördern. Im Sinne des LBA ist ein bekannter Versender ein Produzent oder Hersteller von Fracht, an dessen Standort Fracht erst zu Luftfracht wird und bei dem diese Fracht erstmalig in den Sendungsumlauf gegeben wird oder der Luftfracht auf eigene Rechnung versendet. Produzenten sind die tatsächlichen physischen Produzenten der Luftfracht. Hersteller ist jemand, der Fracht erstmalig in seinen eigenen Räumlichkeiten als Luftfracht definiert. STI GmbH 4

5 Geschäftlicher Versender Geschäftlicher Versender Versender von Fracht oder Post zur Versendung auf eigene Rechnung, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht oder Post mit Nurfracht- bzw. Nurpost- Luftfahrzeugen zu befördern. Das heißt: Sendungen vom Geschäftlichen Versender können nur SCO sein. Um nachträglich den Status SPX zu erhalten, müssen dessen Sendungen einer Kontrolle (z.b. Röntgen) zugeführt werden. Keine Zulassung durch das LBA nur Anerkennung durch EINEN Reglementierten Beauftragten Kein formelles Luftfracht-Sicherheitsprogramm Aber geschultes Personal und sichere Betriebsräume STI GmbH 5

6 Reglementierter Beauftragter Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen (auch externe Logistikanbieter, verantwortlich für integrierte Lager, Transportdienstleistungen, Luftfahrtunternehmen, Abfertigungsagenten) die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten und als RB in der EG-Datenbank der Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versender aufgeführt sind (seit Juni 2010) Als Reglementierter Beauftragter zugelassen wird jede der o.a. Stellen, die die in VO (EU) 185/2010 genannten Sicherheitskontrollen für andere Unternehmen (BV oder RB) durchführt. Reglementierte Beauftragte werden durch die zuständige Behörde zugelassen (nur für den jeweiligen Betriebsstandort). Für die Zulassung als RB legt der Antragsteller einen Luftsicherheitsprogramm und eine Verpflichtungserklärung vor und unterzieht sich anschließend einer Prüfung vor Ort, um zu gewährleisten, dass die geforderten Standards eingehalten werden. STI GmbH 6

7 Luftfracht-Transportkette Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden (identifizierbare Luftfracht), bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen. Im Rahmen der Validierung soll durch die Inspektion von Produktion, Verpackung, Lagerung, Auswahl, Versand und alle anderen relevanten Bereichen ermittelt werden, wo und wie eine Luftfracht-/Luftpost-Sendung als solche identifizierbar wird. Dies wird Anvisierbarkeit (Validierungsprüfliste, Teil 2) genannt und ist Teil der Vor-Ort Inspektion durch das LBA. Frachtstücke und Postsendungen, die nach den Sicherheitskontrollen nicht angemessen vor unbefugten Eingriffen geschützt sind, müssen kontrolliert werden. STI GmbH 7

8 Luftfracht-Transportkette Sicherungsmaßnahmen Sicherheitsprogramm Sicherungsmaßnahmen verantwortlich für sichere Fracht gegenüber dem Gesetzgeber zugelassen durch das LBA LFU Sicherheitsprogramm Sicherungsmaßnahmen zugelassen durch das LBA RB Flughafenbetreiber (Umschlagbetriebe) Sicherheitsprogramm Sicherungsmaßnahmen Zugelassen durch das LBA ALT: Anerkannt durch RB BV Umschlagbetriebe Alle drei Partnergruppen haben Sicherungsmaßnahmen zu erfüllen, die in gegenseitiger Abhängigkeit stehen. STI GmbH 8

9 Luftfracht-Transportkette Der Reglementierte Beauftragte muss diverse Frachtprozesse sicher abwickeln. LFU RB LFU RB Flughafenbetreiber (Umschlagbetriebe) BV Umschlagbetriebe sichere Prozesse ohne Kontrollen Sendung vom bekannten Versender direkt zum reglementierten Beauftragten Sendung vom bekannten Versender über einen anderen reglementierten Beauftragten zum reglementierten Beauftragten (z.b. Kontraktlogistiker) Sendung vom bekannten Versender über ein sicheres Luftfahrtunternehmen zum reglementierten Beauftragten STI GmbH 9

10 Luftfracht-Transportkette Der Reglementierte Beauftragte muss diverse unsichere Frachtprozesse sicher abwickeln. Kontrolle gem. VO (EG) 272/2009 LFU nicht RB UNSECURE gem. VO (EU) 185/2010 BV LFU RB Umschlagbetriebe unsicherer Transport, z.b.: FDL ohne Vertrag FDL ohne geschultes Personal ungesichertes Fahrzeug Flughafenbetreiber (Umschlagbetriebe) unsichere Prozesse mit Kontrollen Sendung von nicht sicheren Stellen (nicht BV, nicht RB, Kontraktlogistiker ohne RB-Status, nicht sichere LFU) alle sicheren Varianten, bei denen die vorgegebenen Sicherheitsauflagen nicht eingehalten werden (z.b. nicht geschultes Personal beim Service- Partner; kein Vertrag mit FDL) STI GmbH 10

11 Kontrolle gem. VO (EG) 272/2009 Luftfracht-Transportkette Der Reglementierte Beauftragte muss diverse unsichere Frachtprozesse sicher abwickeln. SPX gem. VO (EU) 185/2010 oder LFU SCO gem. VO (EU) 185/2010 nicht RB LFU RB Umschlagbetriebe Flughafenbetreiber (Umschlagbetriebe) unsichere Prozesse mit Kontrollen Sendung von nicht sicheren Stellen (nicht BV, nicht RB, Kontraktlogistiker ohne RB-Status, nicht sichere LFU) BV unsicherer Transport, z.b.: FDL ohne Vertrag FDL ohne geschultes Personal ungesichertes Fahrzeug alle sicheren Varianten, bei denen die vorgegebenen Sicherheitsauflagen nicht eingehalten werden (z.b. nicht geschultes Personal beim Service- Partner; kein Vertrag mit FDL) STI GmbH 11

12 Kontrolle gem. VO (EG) 272/2009 Luftfracht-Transportkette Der Reglementierte Beauftragte muss diverse unsichere Frachtprozesse sicher abwickeln. SPX gem. VO (EU) 185/2010 oder LFU SCO gem. VO (EU) 185/2010 nicht RB LFU RB Umschlagbetriebe Flughafenbetreiber (Umschlagbetriebe) unsichere Prozesse mit Kontrollen Sendung von nicht sicheren Stellen (nicht BV, nicht RB, Kontraktlogistiker ohne RB-Status, nicht sichere LFU) nbv unsicherer Transport, z.b.: FDL ohne Vertrag FDL ohne geschultes Personal ungesichertes Fahrzeug alle sicheren Varianten, bei denen die vorgegebenen Sicherheitsauflagen nicht eingehalten werden (z.b. nicht geschultes Personal beim Service- Partner; kein Vertrag mit FDL) STI GmbH 12

13 Sicherheitskontrollen Haupttätigkeiten im Luftfrachttransport: Annahme und Anlieferung Lagerung und Bereitstellung Abholung Transport Dokumentation STI GmbH 13

14 Luftfracht-Transportkette Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck Sicherheitskontrolle die Anwendung von Mitteln, mit denen die Einschleusung verbotener Gegenstände verhindert werden kann; Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck Kontrolle den Einsatz technischer oder sonstiger Mittel, die dazu geeignet sind, verbotene Gegenstände zu identifizieren und/oder aufzuspüren. STI GmbH 14

15 Übersicht Sicherheitskontrollen Bei Annahme, Anlieferung, Abholung und Beförderung müssen folgende Sicherheitskontrollen durchgeführt werden anlieferndes Unternehmen bekannt und berechtigt Identität und Berechtigung des Fahrers Sicherungsmaßnahmen am Fahrzeug fehlende Positionen, Teillieferungen, Nachlieferungen Übereinstimmung mit Dokumentation Beschädigung, Manipulation verbotene Lieferumfänge verbotene Gegenstände Während der Verladung unbeaufsichtigte Fracht ist als unsicher einzustufen und stets einer Kontrolle zuzuführen! STI GmbH 15

16 Gem. VO (EU) 185/2010, Anhang, Nr muss Fracht oder Post mindestens nach einem der folgenden Verfahren kontrolliert werden: (a) Durchsuchung von Hand (b) Röntgengeräte (c) Sprengstoffdetektoren (EDS-Geräte) (d) Sprengstoff-Spürhunde (e) Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte) (f) Sichtkontrolle Zugelassene Kontrollverfahren STI GmbH 16

17 Röntgenprüfanlagen für Luftfracht HiScan T 2is HiScan i HiScan 180/ kv 2i STI GmbH 17

18 Typisches Röntgenbild einer Luftfrachtsendung USBV STI GmbH 18

19 Typisches Röntgenbild einer Luftfrachtsendung USBV STI GmbH 19

20 Typisches Röntgenbild einer Luftfrachtsendung Dual-View Anlage STI GmbH 20

21 Gaschromatographen (Trace Detection) Smiths Detection SABRE 4000 Smiths Detection IONSCAN 500DT Handgerät für die Entdeckung von Explosivstoffen, Chemikalien und Rauschgift Tischgerät für die Entdeckung von Explosivstoffen (wird auf deutschen Flughäfen in der Fluggastkontrolle eingesetzt) STI GmbH 21

22 Schulungen des Personals Beauftragter für Luftsicherheit Erstschulung: 35 Stunden Auffrischungsschulung: min. 4 Stunden (spätestens alle 5 Jahre) Vertrauter Verantwortlicher Erstschulung: 35 Stunden Auffrischungsschulung: min. 4 Stunden (spätestens alle 5 Jahre) Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen oder Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben (Personal aller Kategorien) Erstschulung: 4 Stunden Wiederholungsschulung: (spätestens nach 5 Jahren) STI GmbH 22

23 Schulungen des Personals Vorliegen der Schulungszertifikate von folgenden Personalgruppen: (Validierungsprüfliste Teil 3) Voraussetzung: Benennung eines Mitarbeiters als Beauftragten für die Sicherheit ; für jede Betriebsstätte Benennung eines vertrauten Verantwortlichen Absolvierung einer 35-Stunden-Luftsicherheitsschulung gem. VO (EU) Nr. 185/2010, Anlage, Kap und (unter dem Vorbehalt einer Nachschulung) Positiv beschiedene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 Luftsicherheitsgesetz (Beantragung bei der zuständigen Landesluftsicherheitsbehörde) Wegfall Befähigungszeugnis aufgrund Urteil des VG Braunschweig vom STI GmbH 23

24 Schulungen des Personals Vorliegen der Schulungszertifikate von folgenden Personalgruppen: (Validierungsprüfliste Teil 3) Schulung des Personals aller Kategorien, welches physisch mit Luftfracht in Berührung kommt: Absolvierung einer 4 Stunden-Schulung gem. VO (EU) Nr. 185/2010, Anlage, Kap (unter dem Vorbehalt einer Nachschulung) Für Personal, welches nach dem eingestellt wurde, muss eine beschäftigungsbezogene Überprüfung eingeholt werden (Punkt der VO (EU) Nr. 185/2010) STI GmbH 24

25 Exkurs: Einstellung von Personal beim Bekannten Versender STI GmbH 25

26 Einstellung von Personal Anlage der VO (EU) 185/2010 beschreibt die Vorraussetzungen für Personen die gemäß und tätig werden sollen. Die Einstellungsunterlagen, einschließlich der Ergebnisse etwaiger Bewertungstests, sind für alle Personen, die gemäß den Nummern und eingestellt werden, mindestens für die Dauer der Laufzeit ihres Vertrags aufzubewahren. STI GmbH 26

27 Einstellung von Personal Voraussetzungen gem schriftliche Bewerbung und ein Einstellungsgespräch zur Erstbewertung von Fähigkeiten und Eignungen ( ) Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. 7 LuftSiG für Sicherheitsbeauftragte oder vertraute Verantwortliche gemäß Punkt der VO (EU) Nr. 185/2010 oder Beschäftigungsbezogene Überprüfung bei sonstigen Mitarbeitern, die unter den Punkt fallen STI GmbH 27

28 Beschäftigungsbezogene Überprüfung gem Feststellung der Identität der betreffenden Person Erfassung von Lücken in Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten, mindestens der letzten 5 Jahre Unterzeichnung einer Erklärung, in der sämtliche Straffälligkeiten in allen Staaten des Wohnsitzes aufgeführt sind, mindestens der letzten 5 Jahre alternativ zur Erklärung: polizeiliches Führungszeugnis Einstellung von Personal STI GmbH 28

29 Die Schulungen gem sog. Frontalunterricht oder computergestützten Online-Verfahren (WBT Frontalschulungen gem. vorgegebenen 4 Stunden (a` 45 Min) inklusive Überprüfung des Kenntnisstandes gem. einem vom LBA zugelassenen Schulungsprogramms Durch den Beauftragten für Luftsicherheit Online Schulungen nicht tatsächliche Zeit entscheidend - Inhalte müssen den Stoff der entsprechenden Frontalschulung widergeben Individuelle Wissensprüfung (Test) Vorsorge gegen Missbrauch Schulungen des Personals STI GmbH 29

30 STI GmbH 30

31 Beispiele für Röntgenentgelte Anbieter EUR/kg Minimum pro Vorgang in EUR HAM 0,09 28,50 FRA 1 0,15 65,00 Air 1 0,09 25,00 FRA 2 0,09 20,00 FRA 3 75 EUR pro angef kg Air.2 0,10 30,00 STI GmbH 31

32 Pro Vor- und Nachteile des Bekannten Versenders Schnellere Reaktions- und Versandzeit Längerfristige Kostensenkung durch das Wegfallen der technischen Kontrollen Qualitätsmerkmal Einfacher Versand Großsendungen Kontra Verwaltungsaufwand (z. B. bvsp) Schulungen von allen an der Luftfracht beteiligten Mitarbeitern (Zeitaufwand) Kosten (Zulassung, Schulungen, etc.) Evtl. Umstellung der Prozesse und baulicher Gegebenheiten (Sicherheitslager) STI GmbH 32

33 STI Kontrollstellen Norderstedt Bremen Flughafen Hannover Flughafen Niederrhein Flughafen Düsseldorf Chemnitz Kelsterbach Frankfurt Mörfelden-Walldorf Mannheim Flughafen Nürnberg Flughafen München STI GmbH 33

34 Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! STI GmbH 34

35 STI GmbH 35

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