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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Elektronische Signatur Drucksache 17/0400 (II.A.14.3 e) und Schlussbericht

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/0811

3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport ZS C 2 Hö 9(0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Elektronische Signatur - Drucksache Nr. 17/0400 (II.A.14.3 e) und - Schlussbericht Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am Folgendes beschlossen:...- die Einführung der elektronischen Signatur......Der Senat wird aufgefordert darzustellen, in welchem Zeitraum und mit welchem finanziellen und personellen Aufwand diese Ziele zu erreichen sind. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Januar 2013 über das Ergebnis des Prüfauftrages zu berichten. Hierzu wird berichtet: Eine elektronische Signatur hat für elektronische Dokumente eine vergleichbare Funktion wie die eigenhändige Unterschrift auf papiergebundenen Dokumenten. Sie dient der Authentifizierung des Unterzeichners und ermöglicht es, die Integrität der signierten elektronischen Informationen zu überprüfen. Es gibt unterschiedliche technische Lösungen für elektronische Signaturen, die gemäß den jeweiligen rechtlichen und fachlichen Anforderungen zum Einsatz kommen können. Im Signaturgesetz (SigG) sind verschiedene Stufen elektronischer Signaturen rechtlich definiert und mit entsprechenden technisch-organisatorischen Anforderungen hinterlegt (z. B. qualifizierte elektronische Signatur, fortgeschrittene elektronische Signatur). Elektronische Signaturen sind in der Berliner Verwaltung bereits seit längerer Zeit eingeführt und werden in unterschiedlicher Form in diversen Anwendungen und IT- 1

4 Verfahren genutzt. Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) bietet entsprechende Lösungen an, mit denen sowohl qualifizierte als auch fortgeschrittene elektronische Signaturen genutzt werden können. Ausgehend davon wird der Einsatz elektronischer Signaturen in den nächsten Jahren bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen weiter ausgebaut. Die neuen Entwicklungen betreffen zum einen aus rechtlicher Sicht das geplante Berliner E-Government-Gesetz und aus Sicht der verfügbaren Lösungen die im Aufbau befindliche D -Infrastruktur sowie den mit dem neuen Personalausweis möglichen elektronischen Identitätsnachweis. Das geplante Berliner E-Government-Gesetz (egovg) basiert in wesentlichen Teilen auf entsprechenden Regelungen des E-Government-Gesetzes des Bundes, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet. Gemäß den Zielvorgaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik wird das Berliner E-Government-Gesetz auch einheitliche Vorgaben für die elektronische Verfahrensabwicklung und insbesondere zur Nutzung elektronischer Signaturen enthalten. Die beabsichtigten Regelungen sollen die Voraussetzungen schaffen, die bestehenden rechtlichen und praktischen Hürden zum Einsatz elektronischer Signaturen zu senken, die Nutzung zu vereinfachen und neue Lösungsmöglichkeiten zu unterstützen. Dazu soll das Berliner egovg u. a. eine Regelung zur Ersetzung landesrechtlicher Schriftformerfordernisse durch geeignete elektronische Verfahren unterhalb der Schwelle einer qualifizierten elektronischen Signatur enthalten. Vor dem Hintergrund, dass in vielen Bereichen der Verwaltungsarbeit, in denen die schriftliche Abgabe von Erklärungen vorgeschrieben ist, nicht alle Funktionen der klassischen Schriftform benötigt werden, erscheint es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität angezeigt, in geeigneten Fällen die Ersetzung von Schriftformerfordernissen durch andere hinreichend sichere Mittel zuzulassen. Insbesondere der elektronische Identitätsnachweis (eid) nach 18 des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) bietet die Möglichkeit, mithilfe des neuen Personalausweises im elektronischen Rechtsverkehr Sicherheit über die Identität des Kommunikationspartners zu erlangen. Verwaltungsverfahren können damit effektiver und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Weiterhin ist vorgesehen, dass alle Behörden der Berliner Verwaltung zukünftig über einen Zugang zur Nutzung von D verfügen sollen. Mit der D soll in Deutschland eine neue Infrastruktur für sichere und verbindliche Kommunikation im Internet etabliert werden. Realisiert und betrieben wird De- Mail in der Regel von privatwirtschaftlichen Unternehmen, den D -Providern bzw. D -Anbietern. Zulassung und Arbeit dieser Anbieter ist im D -Gesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 666) reguliert. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird prüfen, ob und wie die Berliner Verwaltung die Leistungen von privaten D -Anbietern nutzen kann. Der Vorteil bei der Nutzung derartiger Dienstleistungsangebote für die Verwaltung läge darin, 2

5 dass eine mengenbezogene Abrechung erfolgt, kurze Vertragslaufzeiten möglich sind und kein Investitionsrisiko besteht. Deshalb geht die Senatsverwaltung für Inneres und Sport derzeit davon aus, dass der Aufbau einer eigenen Infrastruktur (so genanntes D -Gateway) für die Berliner Verwaltung nicht wirtschaftlich ist und keinen Mehrwert im Vergleich zu den am Markt befindlichen Lösungen bietet. Sowohl die eid Funktion des neuen Personalausweises als auch die Nutzung von D werden somit beim zukünftigen Einsatz von elektronischer Signatur in der Berliner Verwaltung eine wesentliche Rolle spielen. Aus dem Ansatz eines bedarfsgerechten Ausbaus unter Nutzung vorhandener bzw. im Aufbau befindlicher bundesweiter Lösungen zur elektronischen Signatur ergibt sich, dass auch die benötigten Ressourcen schrittweise und ausgehend vom konkreten Bedarf geplant und bereitgestellt werden. Eine Gesamtabschätzung für benötigte Ressourcen und eine übergreifende abschließende Zeitplanung ist an dieser Stelle daher weder möglich noch sinnvoll. Sie wird vielmehr im Rahmen der konkreten Vorhaben z. B. zur Nutzung von D in der Berliner Verwaltung erfolgen. Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 29. Januar 2013 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport 3

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