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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Sinnvollen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft, Vereinen sowie ehrenamtlich Tätigen und Kulturschaffenden ermöglichen Drucksache 17/0409 Bericht

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/0543

3 Der Regierende Bürgermeister - Senatskanzlei II B An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen M i t t e i l u n g - zur Kenntnisnahme - über Sinnvollen Interessensausgleich zwischen Wirtschaft, Vereinen sowie ehrenamtlich Tätigen und Kulturschaffenden ermöglichen - Drucksache Nrn. 17/ Bericht - Der Regierende Bürgermeister legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2012 Folgendes beschlossen: Der Senat wird aufgefordert: 1. mit der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt den Austausch zu suchen und diese darauf hinzuweisen, dass sie im Rahmen des Schiedsverfahrens hinsichtlich der neuen GEMA-Tarifstruktur die berechtigten Interessen aller Beteiligten, also beispielsweise auch der Berliner Clubszene, ausreichend gewichten möge. 2. die GEMA aufzufordern in Hinblick auf die Ausgestaltung ihres Tarifsystems a) die wirtschaftliche Betätigung von Musikveranstaltern und Clubbetreibern nicht in der Weise zu beeinträchtigen, dass eine wirtschaftliche Betätigung nicht oder kaum noch möglich ist. b) die finanziellen Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine zu verbessern, indem u. a. Rabattsysteme sowie eventuelle Freistellungsregelungen bei Veranstaltungen für gemeinnützige Zwecke etabliert werden. c) insgesamt transparente und gerechte Tarif-Regelungen für alle GEMA-Vertragspartner zu finden. 1

4 Hierzu wird berichtet: Berlin hat eine kreative und innovative Musikszene, in der Clubs und Konzerte ein wichtiger Faktor sind. Live-Clubs und Veranstaltungsräume sind die Orte, an denen neue Künstlerinnen und Künstler ihre ersten Erfahrungen sammeln und wo sie die Chance haben, sich vor dem Publikum zu erproben. Hier werden neue Musikstile vorgestellt und durchgesetzt. Diese Szene ist ein wesentlicher Bestandteil des musikalischen Teils der Kreativwirtschaft, die der Senat intensiv fördert. Weder der Senat, noch die Veranstalter und Betreiber von Clubs stellen die grundsätzliche Berechtigung von Lizenzgebühren für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken sowie von Leistungen ausübender Künstlerinnen und Künstler in Frage. Allerdings dürfen die Verwertungstarife nicht die wirtschaftliche Grundlage der Musikszene gefährden. Der Senat stimmt deshalb mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses überein und fordert in der aktuellen Auseinandersetzung über die neuen Tarife der GEMA einen fairen Interessenausgleich. Die GEMA sollte berücksichtigen, dass die Pläne für einen Teil der Berliner Clubs zu massiven Kostensteigerungen führen würden. Der Senat hat mit Schreiben vom 26. Juni 2012 die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA unter Bezugnahme auf den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 14. Juni 2012 unter anderem nachdrücklich gebeten, ihre Tarif-Forderungen zu überprüfen. Diese werden selbst in Kreisen der Mitglieder der GEMA teilweise als überhöht angesehen. In dem Schreiben hat der Senat die Aufforderung des Abgeordnetenhauses bekräftigt, dass die von der GEMA vorgestellte neue Tarifstruktur die wirtschaftlichen Interessen von Musikveranstalter und Clubbetreibern nicht derart beeinträchtigen darf, dass eine wirtschaftliche Betätigung nicht oder kaum noch möglich ist. Auch sollten die finanziellen Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine verbessert und insgesamt transparente und gerechte Tarif-Regelungen für alle GEMA-Vertragspartner gefunden werden. Der Senat hat in diesem Schreiben die Erwartung geäußert, dass in dem anstehenden Schiedsverfahren ein angemessener Interessenausgleich erreicht wird. Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker hat dem Senat mit Schreiben vom 6. Juli 2012 geantwortet und die neue Tarifstruktur noch einmal erläutert. Er führte aus, dass die GEMA gemäß 13 Absatz 3 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz bei der Tarifgestaltung auf religiöse, kulturelle und soziale Belange angemessen Rücksicht nehmen wird. Die Art und Weise, wie dies erfolgen kann, werde die GEMA in konstruktiven Tarifverhandlungen auf Basis des linearisierten Vergütungssatzes mit den Verbänden zielführend erörtern, unter anderem auch unter dem vom Senat angesprochenen Blickwinkel der besonderen Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement. Er versicherte weiterhin, dass die GEMA bei der Lizenzierung von Musik stets um einen ausgewogenen Ausgleich der verschiedensten Interessen bemüht sei. Weiterhin hat der Senat am 26. Juni 2012 die Präsidentin des Deutschen Marken- und Patentamtes DPMA, Frau Cornelia Rudloff-Schäffer, angeschrieben. Hierin hat der Senat unter anderem die Erwartung an die DPMA gerichtet, dass in dem anstehenden Schiedsverfahren ein angemessener Interessenausgleich erreicht wird, der auch die 2

5 Belange der Berliner Clubszene und des Musikstandortes Deutschland ausreichend gewichtet. Mit Datum vom 26. Juli 2012 hat die Präsidentin des DPMA mitgeteilt, dass das Verfahren seid April 2012 läuft und derzeit Schriftsätze der Beteiligten eingereicht werden können. Am 19. Dezember 2012 fände nach derzeitigem Terminplan eine mündliche Anhörung statt. Des Weiteren hat die Präsidentin bestätigt, dass die im Schreiben des Senats hervorgehobenen Aspekte im Zuge des Aufsichtsverfahrens im Rahmen der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben berücksichtigt würden. Unter anderem habe das DPMA ein Gespräch mit Vertretern der Nutzerverbände Bundesvereinigung der Musikveranstalter BVMV und Deutscher Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bundesverband geführt, in denen die Verbände ihre Bedenken gegenüber den neuen Tarifen vorbringen konnten. Darüber hinaus hat der Senat den DEHOGA Bundesverband am 26. Juni 2012 angeschrieben und es begrüßt, dass sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die GEMA am Verhandlungstisch der Schiedsstelle des DPMA sitzen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Desweiteren hat er den DEHOGA Bundesverband gebeten, den Senat über den Verlauf der Verhandlungen auf dem Laufenden zu halten. Der Senat hat diese Erwartungshaltung in der Anhörung der GEMA in der 12. Sitzung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien am 12. September 2012 gegenüber der GEMA wiederholt und bekräftigt. Hierzu wird auf das Wortprotokoll dieser Anhörung der GEMA verwiesen. Der Senat wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Beteiligten zu angemessenen und interessengerechten Kompromisslösungen finden. Das Abgeordnetenhaus wird gebeten, den Beschluss vom 14. Juni 2012 als erledigt anzusehen. Berlin, den 12. September 2012 K l a u s W o w e r e i t Regierender Bürgermeister 3

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