Qualität der sonderpädagogischen Lehrerausbildung dauerhaft sichern, Drucksache Nr. 15/5332

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1 Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur H B Fernruf (9228) 557 An das Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen M i t t e i l u n g - zur Kenntnisnahme - über Qualität der sonderpädagogischen Lehrerausbildung dauerhaft sichern, Drucksache Nr. 15/5332 Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat auf seiner Sitzung am 29. Juni 2006 Folgendes beschlossen: Qualität in der sonderpädagogischen Lehrerausbildung dauerhaft sichern. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen und bis Oktober 2006 dem Abgeordnetenhaus zu berichten, welche Maßnahmen auch in Bezug auf Studiendauer und Ausbildungsinhalte erforderlich sind, um die Qualität der Lehrerausbildung im Bereich der Sonderpädagogik für das Land Berlin und angrenzende Bundesländer am Institut für Rehabilitationswissenschaften, im Vorbereitungsdienst und in der Fort- und Weiterbildung von jungen Sonderschullehrerinnen und lehrern dauerhaft zu sichern.

2 Hierzu wird berichtet: Der Studiengang Sonderpädagogik (Lehramt) wird vom Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin gegenwärtig als Bachelorstudiengang im Umfang von 180 Leistungspunkten angeboten. Ab dem Wintersemester 2007/2008 soll gemäß dem 12. Änderungsgesetz zum Lehrerbildungsgesetz ein einjähriger Masterstudiengang im Umfang von 60 Leistungspunkten angeboten werden. Die Kritik der Leitung der Humboldt-Universität zu Berlin an der Umstellung des Studiums zum Lehramt an Sonderschulen in Berlin bezieht sich vor allem auf den vorgesehenen Umfang von acht Studiensemestern des konsekutiven Studiengangs. Die Humboldt-Universität zu Berlin ist der Auffassung, dass dieser Umfang nicht genüge, ein qualifiziertes Studium zu gewährleisten. Sie fordert im Rahmen der Sonderpädagogik einen zweijährigen Master. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport hat das Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität mehrfach aufgefordert, einen dementsprechenden Nachweis zu erbringen. Dieser Nachweis konnte durch das Institut bislang nicht erfolgreich geführt werden. Vielmehr zeigen die vorgelegten Unterlagen auf, dass die Reform der Lehrerausbildung in Berlin eher genutzt werden soll, um die Studienumfänge weiter auszudehnen; sie wirken also einem zentralen Ziel der Reform - der Verkürzung der Studiendauer - entgegen. Zunächst hat das Institut für Rehabilitationswissenschaften für ein viersemestriges Masterstudium anstelle des vom 12. Lehrerbildungsänderungsgesetz vorgegebenen zweisemestrigen Masterstudiums plädiert. Mit der Einreichung der Module für das Masterstudium im Sommer 2006 spricht sich das Institut nun für ein Masterstudium von drei Semestern aus, also eine Gesamtstudiendauer für Sonderpädagogen von neun Semestern. Schon jetzt verlangen die gültigen Studien- und Prüfungsordnungen für die Bachelorstudiengänge für Sonderpädagogen den Studierenden höhere Studienumfänge (Semesterwochenstunden) ab als in den vorausgegangenen gestuften Studiengängen insgesamt zu absolvieren waren. Dies geschieht - wie zu vermuten - auch, weil die Studiengänge nicht outputorientiert an den Bedürfnissen der Seite 2 von 5

3 Studierenden ausgerichtet werden, sondern inputorientiert an den partikularen Interessen der Lehrenden. Hinweise dafür sind u. a. - Die Inhalte der Module werden kaum oder gar nicht miteinander vernetzt, die Lehr- und Lernformen werden nicht an der Berufspraxis in der Schule ausgerichtet. Synergieeffekte werden also nicht hergestellt. - Die einzelnen Lehrveranstaltungen bleiben weitgehend voneinander isoliert. - Zu vermuten ist, dass jede sonderpädagogische Fachrichtung ihre Lehrvorstellungen vollständig umsetzen möchte. - Insgesamt wird eine kumulativ-vernetzte Kompetenzentwicklung nicht in dem notwendigen Umfang gefördert. Würden diese Mängel ausgeräumt, hätte dies eine Straffung des sonderpädagogischen Studiums bei gleichzeitig berufsspezifischer Kompetenzentwicklung zur Folge. Erreicht werden könnte dies durch die konsequente Umsetzung der mit den Universitäten vereinbarten Strukturvorgaben und der Ausfüllung des vorgegebenen Qualifikationsrahmens sowie durch die Entwicklung eines neuen Ausbildungsverständnisses. Insbesondere Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen werden im Studium nur einen bestimmten Grad der Berufsqualifizierung erreichen, der sie zwar als berufsfähig, aber nicht als berufsfertig ausweist. Die notwendige Berufsfertigkeit wird sich erst in der Berufspraxis, die von Fort- und Weiterbildung begleitet wird, erreichen lassen. Deshalb sollten ausgewählte und obligatorische Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung in die konzeptionellen Überlegungen der Erstausbildung einbezogen werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport am Ende der Erstausbildung zu allen Lehrämtern eine Kompetenzentwicklung auf der Stufe der Berufsqualifizierung nicht der Berufsfertigkeit erwartet. Seite 3 von 5

4 Diese Berufsqualifizierung ist ferner nur möglich, wenn Universitätsstudium und Vorbereitungsdienst aufeinander abgestimmt sind. Leider sind die Vorarbeiten des Instituts für Rehabilitationswissenschaften noch nicht soweit gediehen, dass diese Abstimmung möglich ist. So könnten z. B. Kooperationsmodelle zwischen der ersten und zweiten Phase der Lehrerbildung eine weitere Maßnahme darstellen, die Erstausbildung der Sonderpädagogen zum Erfolg zu führen. Fazit: Das Erreichen der zentralen Ziele der Reform der Lehrerbildung gemäß des 12. Lehrerbildungsänderungsgesetzes - Erhöhung der Studienqualität und Reduzierung der Studiendauer - ist in der sonderpädagogischen Lehrerausbildung möglich, wenn aufbauend auf den gültigen Bachelorstudiengängen die entsprechenden Maßnahmen zur Effektivierung dieser Studiengänge ergriffen werden, das in Planung befindliche Masterstudium die vorgesehene berufswissenschaftliche Ausrichtung erhält, eine stärkere Vernetzung mit dem Vorbereitungsdienst hergestellt wird und die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung genutzt werden. In diesem Sinne ist das Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin gefordert. Die Leitung der Humboldt-Universität zu Berlin und das Institut für Rehabilitationswissenschaften wurden mit Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport im August 2006 und mit Schreiben der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur eindringlich aufgefordert, die Regelungen des 12. Änderungsgesetzes zur Lehrerbildung einzuhalten und beiden Verwaltungen entsprechende Studien- und Prüfungsordnungen für den Masterabschluss in der Sonderpädagogik gemäß dem Zeitplan, wie er von der Arbeitsgruppe Struktur der Steuerungsgruppe vorgegeben wurde, vorzulegen. Die Senatsverwaltungen für Wissenschaft, Forschung und Kultur und Bildung, Jugend und Sport verkennen nicht die komplexen inhaltlichen Anforderungen, die sich aus einem dreijährigen Bachelorstudiengang und einem einjährigen Masterstudiengang (fachwissenschaftlich, fachdidaktisch und praxisorientiert) für die Sonderpädagogik ergeben. Um diesen Anforderungen im Rahmen der Vorgaben des 12. Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes gerecht werden zu können, haben die genannten Senatsverwaltungen das Institut für Rehabilitations- Seite 4 von 5

5 wissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin darauf hingewiesen, dass folgende Themenbereiche nicht im fachwissenschaftlichen Studium behandelt werden müssen, sondern durch die Fort- und Weiterbildung vorgehalten werden sollten. Dies sind: Vertiefung des Wissens über historische Fragestellungen der Rehabilitationspädagogik, Vertiefung des Wissens über wissenschaftstheoretische Fragestellungen der Rehabilitationspädagogik, Vertiefung des Wissens über anthropologische und ethische Fragestellungen, Vertiefung des Wissens über interkulturelle Fragestellungen der Rehabilitationspädagogik, Vertiefung des Wissens über Beratungskonzepte sowie die Verstärkung der Auseinandersetzung mit der Berufsrolle des Rehabilitationspädagogen/der Rehabilitationspädagogin. Aufgrund dieser klaren Vorgaben gehe ich davon aus, dass die sonderpädagogische Lehrerausbildung in Berlin sowohl in der Ausbildung an den Universitäten, im Vorbereitungsdienst und in der Fort- und Weiterbildung dauerhaft gesichert ist. Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 12. Oktober 2006 Dr. Thomas Flierl Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur Seite 5 von 5

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