Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015 NHG 15)
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- Heinz Solberg
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1 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Wissenschaft Tel.: (9227) ZS B 3 Me - Fax: (9227) heike.melchers@senbjw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015 NHG 15) 74. Sitzung des Hauptausschusses vom Rote Nr Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Hat Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: für Ansatz des kommenden Haushaltsjahres die Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Berichterstattung Verfügungsbeschränkungen: keine Aktuelles Ist Relevanz Gesamtkosten: entfällt Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenBildJugWiss wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am zu berichten, welche Mittel für den Kita-Ausbau (U 3), welche PKB-Mittel für den Hort und welche Mittel aus dem Hochschulpakt erwartet werden. Weiter soll die Aufschlüsselung der Mittel Bafög-Entlastungs-Bund für die Hochschulen dargestellt werden (Liste der Maßnahmen nach Hochschulen). Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. a) welche Mittel für den Kita-Ausbau (U 3) erwartet werden. Berlin erhält auf Grundlage des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (veröffentlicht BGBl Jahrgang 2014 Teil I Nr. 63 vom , Seiten 2411 bis 2414) Bundesmittel in Höhe von für Investitionsmaßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren.
2 b) welche PKB-Mittel für den Hort erwartet werden. 2 In der oben bezeichneten Sitzung wurde die Beratung des Berichts zur Roten Nr D erbeten. c) welche Mittel aus dem Hochschulpakt erwartet werden. Die Thematik Hochschulpakt ist nicht Bestandteil des Nachtragshaushaltsgesetzes Für das laufende Haushaltsjahr sind die Haushaltsmittel für den Hochschulpakt bei 1070 / mit einem Ansatz in Höhe von bereits mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 veranschlagt worden. In der zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern in der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. Juni 2009 zuletzt geändert durch Beschluss der Regierungschefinnen und chefs von Bund und Ländern vom 13. Juni abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase) hat sich der Bund verpflichtet, sich in den Jahren an der Finanzierung von Studienanfängerinnen und Studienanfängern zu beteiligen, die über der Referenzlinie von aufgenommen wurden. Ferner hat sich das Land Berlin verpflichtet, die Studienanfängerkapazität des Jahres 2005 in den Fächern Human- und Zahnmedizin an der Charité- Universitätsmedizin aufrecht zu erhalten. Nach Artikel 1 1 Abs. 7 der Vereinbarung setzen die Länder Schwerpunkte in der Schaffung zusätzlicher Stellen an den Hochschulen. Den Ausbau der Hochschulen nutzen die Länder darüber hinaus, um den Anteil der Studienanfänger/-innen an Fachhochschulen und in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und den Anteil der Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Die dem Land Berlin zur Verfügung stehenden Bundesmittel werden im Wesentlichen im Rahmen der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung an die Hochschulen weitergereicht. Darüber hinaus dienen die Bundesmittel auch der Finanzierung weiterer Vorhaben (beispielsweise Berlin School of Public Health, Aufbau spezieller Studienplätze u.a.). Für den Zeitraum 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2023 ist bereits eine ergänzende Verwaltungsvereinbarung beschlossen worden und ab 13. März 2015 in Kraft getreten. Diese Vereinbarung regelt sowohl die Finanzierung der zweiten Programmphase ab 2015 als auch die von 2016 bis 2020 geltende dritte, abschließende Programmphase und deren Ausfinanzierung bis Die Zuweisungen des Bundes werden über die Buchungsstelle 1070 / abgebildet. Die Einnahmeerwartungen belaufen sich für das Jahr 2015 auf , liegen rd. 6,6 Mio. über dem Haushaltsplanansatz 2015 und sind gemäß Haushaltsvermerk für Ausgaben bei 1070 / zweckgebunden.
3 3 d) Weiter soll die Aufschlüsselung der Mittel Bafög-Entlastungs-Bund für die Hochschulen dargestellt werden (Liste der Maßnahmen nach Hochschulen). Der Senat hat positiv zur Kenntnis genommen, dass der Bund ab 1. Januar 2015 die Finanzierung des BAföG (für Schülerinnen und Schüler wie für Studierende) vollständig und auf Dauer übernommen hat. Dabei ist die Genese der politischen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu berücksichtigen. Ausgangspunkt war das Ziel, im Rahmen der bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen zu ermöglichen. Im Zuge der Verhandlungen um die Verwendung der im Bundeshaushalt für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich vorgesehenen Mittel wurde eine erweiterte Verwendung für den gesamten Bildungs- und Wissenschaftsbereich vereinbart. Hiermit ist folglich die Erwartungshaltung des Bundes verbunden, dass die Länder die frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwenden. Diese wird der Senat vollständig erfüllen. Dementsprechend wurde in der Klausur des Berliner Senats am 8. Januar 2015 festgelegt, dass zwei Drittel der durch die Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund resultierenden Haushaltsentlastung in Höhe von insgesamt 66 Mio. für bauliche Maßnahmen in Schulen und Hochschulen bereitgestellt werden. Demnach stehen für diese Maßnahmen 44 Mio., 12 Mio. für den Schulbereich und 32 Mio. für den Hochschulbereich, zur Verfügung. Die Mittel sollen im Rahmen eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellt werden. Investitionspakt für Hochschulbau Über den Sanierungs- und Investitionsstau im Hochschulbereich ist bereits mehrfach berichtet worden. Mit dem geplanten Investitionspakt für den Hochschulbau sollen deshalb zunächst dringend notwendige und nicht weiter aufschiebbare Sanierungsmaßnahmen realisiert werden. Die Mittel werden als ein investiver Zuschuss bei Kapitel 1070, Titel im Landeshaushalt veranschlagt. Der Titel wird entsprechend der Erwartungshaltung des Bundes in den Folgejahren stetig als gesonderter Zuschusstitel (Haushaltsklarheit) fortgeführt. Die Mittelverteilung beruht auf konkreten Anmeldungen der Hochschulen mit begründeten Prioritäten und berücksichtigt die bauliche Situation der jeweiligen Hochschule und der Charité (bedarfsanerkannte Anmeldungen zum Landeshaushalt als Indikator). Die höchsten Prioritäten erhielten die Vorhaben mit der eingeschätzten höchsten Dringlichkeit. Ausgewählt wurden: - Vorhaben, mit denen eine drohende (Teil-)Schließung vermieden bzw. die die Nutzbarkeit von Flächen wieder herstellen, - Vorhaben, die der Standortentwicklung dienen, - Vorhaben, die der Kostenreduzierung dienen. Alle staatlichen Hochschulen und die Charité Universitätsmedizin Berlin wurden berücksichtigt. Bei den drei Universitäten FU, HU und TU wurde bei der Maßnahmenauswahl berücksichtigt, dass in der Gesamtsumme keine Ungleichbehandlung entsteht, da dort der Sanierungsbedarf durchweg erheblich ist. Jede Universität erhält Maßnahmen im Umfang von ca. 4,9 Mio.. In der Anlage 1 ist für 2015 die Verteilung der Mittel auf die Einrichtungen dargestellt. In der Anlage 2 sind alle in 2015 vorgesehenen 74 Vorhaben einzeln aufgeführt. Um den Einrichtungen die Umsetzung der Maßnahmen in einem realistischen Zeitraum zu ermöglichen, sind die Ausgaben ohne Verpflichtung zum Ausgleich aus dem Einzelplan 10 übertragbar.
4 4 Ergeben sich im Zuge der Durchführung bei einzelnen Vorhaben erhöhte Gesamtkosten, sind diese grundsätzlich von der jeweiligen Hochschule zu tragen. Werden verminderte Gesamtkosten erkennbar oder erweisen sich einzelne Vorhaben als nicht in dem Zeitrahmen durchführbar, sind vorliegende Nachrücker- bzw. Austauschprojekte heranzuziehen. In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
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