Landesamt für Gesundheit und Soziales Prüfungsaufgaben -

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1 Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales Berlin, den 17. August 2005 und Verbraucherschutz/ Telefon (912) 5817 Landesamt für Gesundheit und Soziales Fax (912) SE C 1 - Michael.Thom@lageso.verwalt-berlin.de 3180 An die Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Landesamt für Gesundheit und Soziales Prüfungsaufgaben - rote Nummern: 3112 Vorgang: Schreiben der Fraktion Bündnis90/Die Grünen v lfd. Nr. 6 Prüfungsaufgaben - Zu den übrigen Fragestellungen innerhalb der lfd. Nr. 1 bis 8 des genannten Schreibens wird ebenfalls separat berichtet Ansätze: Haushaltsplan 2004: Haushaltsplan 2005: Haushaltsplanentwurf 2006: nicht Ist 2004: themenrelevant Verfügungsbeschränkungen: aktuelles Ist (Stand: Datum): Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom (Rote Nr. 3112) u. A. um Berichterstattung zu folgender Fragestellung gebeten:...6. Prüfungsaufgaben Darstellung des Personalaufwands für die einzelnen Prüfungsbereiche sowie der Produktkostenbilanz (Einnahmen/Ausgaben). Welche rechtlichen Änderungen wären notwendig, um die Aufgaben an die Universitäten zu verlagern und wie wäre dies inhaltlich zu bewerten? Beantwortung identischer fragen bezüglich der nicht-akademischen Ausbildungsberufe in Bezug auf eine Verlagerung z. B. zur IHK.

2 2 Darstellung der grundsätzlichen Möglichkeit, Prüfungen und Anerkennungen mit Brandenburg zusammen zu organisieren? Verlagerung z. B. der Prüfung und Anerkennung zum Beruf des Hufbeschlagschmieds nach Brandenburg. Ich bitte, den Berichtsauftrag mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen: Sachverhalt 1. Akademische Berufe (Personalaufwand, Produktkostenbilanz, Möglichkeiten der Aufgabenverlagerung) a) Darstellung des Personalaufwandes für die Prüfungsbereiche: Medizin Pharmazie Zahnmedizin Psychol. Psychotherapeut/Kinderund Jugendl.- Psychotherapeut Tiermedizin Lebensmittelchemie 14 Beschäftigte im Umfang von 11,57 Stellen 2 Beschäftigte im Umfang von 1,65 Stellen 3 Beschäftigte im Umfang von 1,35 Stellen 4 Beschäftigte im Umfang von 3,05 Stellen b) Produktkostenbilanz: Der Personalaufwand für die Aufgaben des Landesprüfungsamtes im Referat II A des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) spiegelt sich in der Kostenrechnung in den Produkten Anrechnungsbescheide in Prüfungsangelegenheiten, Staatsprüfungen für akademische Berufe im Gesundheitswesen und für Lebensmittelchemiker für die akademischen Berufe wider. Die zusammengefassten, direkt-gebuchten Personalkosten (einschließlich der kalkulatorischen Pensionszuschläge) für den Bereich der akademischen Prüfungen (Produkt und 78178) beliefen sich demnach auf 816 T ; davon 115 T Prüferhonorare. Einschließlich der sonstigen Kosten (Sachkosten und Umlagen) ergaben sich in 2004 für die akademischen Prüfungen Vollkosten in Höhe von T. Hinsichtlich der Erträge (= Gebühren) ergab sich ein Einnahmevolumen von insgesamt 46 T. Eine differenzierte Darstellung für die einzelnen Prüfungsbereiche ist aufgrund der Systematik der KLR-Datenerfassung nicht möglich. c) Verlagerung von Aufgaben an die Universitäten: Die Durchführung der für die akademischen Berufe durch Bundesgesetze und -verordnungen vorgeschriebenen staatlichen Prüfungen obliegt dem Landesprüfungsamt (für

3 3 Gesundheitsberufe) sowie den durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales an der Charité-Universitätsmedizin Berlin bestellten Prüfungsausschüssen. Die Zuständigkeit für die Prüfungen in der Medizin ist durch Bundesrecht der zuständigen Stelle des Landes, nach auslaufendem Recht dem Landesprüfungsamt des Landes zugewiesen. Für die Prüfungen in der Pharmazie ist die nach Landesrecht zuständige Stelle (Landesprüfungsamt) zuständig. Die Prüfungen in der Zahnmedizin werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt, die in der Veterinärmedizin vor den bei jeder Universität zu bildenden staatlichen Prüfungsausschüssen. Einer Verlagerung der staatlichen Prüfungen an die Universitäten steht in der Medizin und der Pharmazie das Bundesrecht (Approbationsordnung für Ärzte, Approbationsordnung für Apotheker) entgegen. Auch in den anderen Bundesländern, die Medizin- und Pharmaziestudenten prüfen, bestehen Landesprüfungsämter, die in Bezug auf die bundeseinheitlichen bundesweiten schriftlichen Prüfungen untereinander und mit dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen - IMPP - eng zusammenarbeiten. Die Verlagerung der Geschäftsführung der zahnmedizinischen und veterinärmedizinischen Prüfungsausschüsse an die Charité-Universitätsmedizin Berlin wäre grundsätzlich möglich. Da aber die Aufsicht über die Tätigkeit der dann an mehreren verschiedenen Standorten (Instituten) angesiedelten Ausschüsse weiterhin bei der Hauptverwaltung verbliebe, wäre diese durch eine Dezentralisierung erheblich erschwert. Auch sind durch die Zusammenfassung der staatlichen Prüfungsangelegenheiten der Gesundheitsberufe in einem Referat des Landesamtes für Gesundheit und Soziales die gegenseitige Vertretung der mit Prüfungsangelegenheiten betrauten Mitarbeiter und vor allem die Gleichbehandlung aller Prüflinge sichergestellt. Dasselbe gilt für die ebenfalls hier zentral bearbeitete Prozessführung in den Prüfungsangelegenheiten aller akademischen und nichtakademischen Heilberufe. 2. Medizinalfachberufe (Personalaufwand, Produktkostenbilanz, Möglichkeiten der Aufgabenverlagerung) a) Darstellung des Personalaufwandes für den Prüfungsbereich: Medizinalfachberufe 4 Beschäftigte im Umfang von 3,5 Stellen b) Produktkostenbilanz: Der Personalaufwand für die Aufgaben des Landesprüfungsamtes im Referat II A des LAGeSo spiegelt sich in der Kostenrechnung in dem Produkt Staatliche Prüfungen für nichtakademische Berufe im Gesundheits-, Pharmazie- und Veterinärwesen sowie in den sozialpflegerischen Berufen; Weiterbildungsprüfungen für die nichtakademischen Berufe wider. Die zusammengefassten, direkt-gebuchten Personalkosten (einschließlich der kalkulatorischen Pensionszuschläge) für den Bereich der nichtakademischen Prüfungen

4 4 beliefen sich auf 410 T ; davon 222 T Prüferhonorare. Die Vollkosten für diesen Bereich beliefen sich auf 533 T. c) Verlagerung von Aufgaben an andere Stellen, z.b. IHK:: In den Berufsgesetzen der Medizinalfachberufe und den dazugehörenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ist die Durchführung der staatlichen Prüfungen der zuständigen Behörde zugewiesen. Die Länder bestimmen die zur Durchführung der Gesetze zuständige Behörde. Der Bund und die Länder gehen dabei übereinstimmend davon aus, dass es sich um landesunmittelbare, dem Weisungsrecht der obersten Landesbehörde unterstehende Verwaltungsbehörden handeln muss. Die Aufgabe wird demgemäß entweder von obersten Landesbehörden selbst, von den Regierungspräsidien oder Landesämtern wahrgenommen. Die IHK scheidet auch aus weiteren Gründen als zuständige Behörde aus: Nach 1 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom (BGBl I S. 920) kann die IHK... Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsbildung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Berufsbildungsgesetzes, treffen. Das Berufsbildungsgesetz bestimmt in 71 Abs. 2, dass die IHK die für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist. Die Ausübung der Heilkunde sowie die Ausübung eines Heilhilfsberufs ist kein Gewerbe und obliegt nicht der Gewerbeordnung. Selbstständig tätige Medizinalfachberufe sind demgemäß nicht Mitglieder der IHK. Bundes- und landesrechtlich erlassene Regelungen über die Berufsausbildung in Heil- und Hilfsberufen bleiben von den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes unberührt. In den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Medizinalfachberufe ist ausdrücklich festgelegt, dass das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung findet. Bei den Prüfungen der Medizinalfachberufe handelt es sich nicht um bundes- oder landeseinheitliche Zentralprüfungen. Die Prüfungen finden zeitlich und örtlich unterschiedlich in den Schulen statt, Prüfer sind stets die jeweiligen ausbildenden Lehrkräfte. Auch die Prüfungsinhalte (Themen der Klausuren, mündliche Prüfungen) werden für jede Prüfung individuell zusammengestellt. Für jede Prüfung ist ein besonderer Prüfungsausschuss zu bestellen. Die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes über die Eignung der Prüfer der IHK sind nicht anwendbar. Eine Zuständigkeitsübertragung an die IHK für die Medizinalberufe erscheint unter keinem rechtlichen Aspekt realisierbar. Notwendig wäre eine Änderung der genannten bundes- und landesrechtlichen Regelungen. 3. Einführung von Anmeldegebühren Im Rahmen der voraussichtlich Ende 2005 in Kraft tretenden Novellierung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen ist beabsichtigt, eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu einer Staatsprüfung der akademischen Gesundheitsberufe und zu einer staatlichen Prüfung der Medizinalfachberufe zu erheben. Die Gebühr sollen voraussichtlich 60 EUR für Anmeldungen zu Abschnittsprüfungen (Akademiker), 100 EUR für Anmeldungen zu das Studium abschließende Prüfungen (Akademiker) und 30 EUR für Anmeldungen zu Prüfungen der

5 5 Medizinalfachberufe betragen. Auf der Grundlage der bisherigen Fallzahlen ergeben sich daraus ab dem Haushaltsjahr 2006 Gebührenmehreinnahmen in Höhe von rd EUR jährlich, die bereits im Entwurf des Haushaltsplanes 2006/2007 beim Kapitel 09 62, Titel (Erl.-Nr.7) veranschlagt sind und die Produktkostenbilanz in beiden Bereichen verbessern werden. 4. Verlagerung von Prüfungsaufgaben nach Brandenburg a) Akademische Berufe: Für die Bereiche Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Lebensmittelchemie stellt sich die Frage einer Zusammenarbeit nicht, weil das Land Brandenburg keine entsprechenden Hochschulausbildungen und deshalb auch keine Prüfungen anbietet. Allenfalls eine gemeinsame Durchführung der bundesweit einheitlichen schriftlichen Prüfungen der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten wäre theoretisch denkbar (die mündlichen Prüfungen finden in der jeweiligen Ausbildungsstätte statt). Synergieeffekte sind angesichts der erforderlichen Fahrten von Brandenburgern nach Berlin oder Berlinern nach Brandenburg nicht erkennbar. Das Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)hat in den bisherigen Gesprächen kein Interesse an einer diesbezüglichen Kooperation gezeigt. b) Medizinalfachberufe: Bei den Medizinalfachberufen gibt es keine bundes- oder landeseinheitlichen Prüfungen, weder örtlich, zeitlich noch inhaltlich zentralisiert. Für jede Schule und für jede Prüfung ist ein Prüfungsausschuss zu bestellen, der sich neben dem Prüfungsvorsitzenden aus den Lehrkräften der jeweiligen Schule zusammensetzt. Ein länderübergreifender Einsatz von Prüfern und Prüfungsausschüssen ist demgemäß nicht möglich, da jeder Prüfling das Recht hat, von seinen Lehrkräften/Ausbildern geprüft zu werden. Ein verstärkter Austausch zwischen Berlin und Brandenburg zu fachlichen Themen wie z.b. die gegenseitige Unterstützung bei der Gestaltung von schriftlichen Fragen (Fragenpool) wurde bereits vom LAGeSo gegenüber dem LASV angeregt. In den Berufsgesetzen ist festgelegt, dass die Behörde, in deren Bereich die Prüfung abgelegt worden ist, auch die Entscheidung über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung trifft. Ein Ermessen enthält diese Regelung nicht. Die beispielhaft genannte Verlagerung der Prüfung und Anerkennung der Hufbeschlagsschmiede (jährlich 2 x 6 Prüflinge) nach Brandenburg erscheint nicht zielführend, weil es in Brandenburg keine veterinärmedizinische Fakultät gibt und damit auch keine Lehrkräfte und Prüfer für Hufbeschlagsschmiede vorhanden sind. Die Berliner Ausbildungsstätte nimmt vielmehr Bewerber aus anderen Bundesländern (so auch aus Brandenburg) auf, die keine Ausbildung zum Hufbeschlagsschmied anbieten. Dr. Heidi K n a k e W e r n e r Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq

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