Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den I D - VV /2017 Tel.:
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- Hannah Küchler
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1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den I D - VV /2017 Tel.: ellen-christine.grau@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Anmietung von Flächen zur Unterbringung der Berliner Feuerwehr, ZS F Einnahmewirtschaft, im SILB-Objekt Buschkrugallee 95 Rote Nummern: 17. WP 1055 B, 0660 Vorgang: 73. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin vom , Drucksache 17/2600 (Nr. II.A.2. Abs. 1) Ansätze Kapitel 0565 Berliner Feuerwehr Titel Titel Ansatz Feuerwehr gesamt: Abgelaufenes Haushaltsjahr Abgelaufenes Haushaltsjahr Ist 2016: , ,78 davon 2017: Buschkrugallee 95, Berlin Verfügungsbeschränkungen 0 0 Aktuelles Ist (Stand ) , ,78 Gesamtkosten: -
2 - 2 - Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Die Anmietung neuer oder zusätzlicher Flächen darf nur ausnahmsweise erfolgen und bedarf der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen. Neue oder zusätzliche Flächen dürfen erst nach Zustimmung des Hauptausschusses angemietet, alternativ finanziert oder gekauft werden, wenn Flächenbilanzen für die betreffende Hauptverwaltung bzw. die betreffenden Bezirke vorliegen, die damit verbundenen Aufgaben Priorität haben, nachweislich keine Alternative zum darzustellenden Bedarf besteht und der Vorschlag die kostengünstigste Lösung darstellt. Alle Folgekosten sind einzubeziehen. Entsprechendes gilt für den Tausch von Flächen zwischen Dienststellen. Die Zustimmung des Hauptausschusses ist nicht erforderlich für Anmietungsgeschäfte sowohl für die Senatsverwaltungen als auch für die Bezirke, wenn die Nettokaltmiete monatlich nicht übersteigt oder die Größe der anzumietenden Fläche qm nicht übersteigt. Der Hauptausschuss wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen und darüber hinaus folgende Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen: Zustimmung zum Abschluss eines SILB-Mietvertrages für eine Fläche von insgesamt ca ,75 m² Nettogrundfläche (NGF) im Objekt Buschkrugallee 95 voraussichtlich ab mit einer Festlaufzeit des Vertrages von 10 Jahren zur Unterbringung der Berliner Feuerwehr, ZS F Einnahmewirtschaft Kenntnisnahme von der Absicht der Senatsverwaltung für Finanzen außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 0565, Titel bis zur Höhe von insgesamt und für Titel bis zur Höhe von insgesamt zuzulassen. Die entsprechenden Jahresbeträge sind unter Punkt 4 ausführlich dargestellt. Hierzu wird berichtet: 1. Ausgangssituation Die Serviceeinheit ZS F Einnahmewirtschaft der Berliner Feuerwehr war bis Anfang 2013 im SILB-Objekt Voltairestr. 2, Berlin (Feuerwache Mitte) untergebracht. Im Rahmen der seinerzeit geplanten Generalinstandsetzung der Feuerwache Mitte (vgl. Rote Nr. 0660, Beschluss Hauptausschuss vom ) wurde zur Gewährleistung der Baufreiheit im Gebäude Voltairestr. 2 der Bereich Einnahmewirtschaft der Berliner Feuerwehr (FW) interimsweise im SILB-Objekt Oranienstr. 106, Berlin (5. OG, Dachgeschoss) untergebracht. Als Dauerlösung waren die dortigen Mietflächen für die ZS F Einnahmewirtschaft nicht geplant. Die Räumlichkeiten im Dachgeschoss sind nur eingeschränkt als Arbeitsplätze nutzbar, da sie aufgrund des Denkmalschutzes nicht vollständig ausgebaut werden können.
3 - 3 - Ein Rückumzug an den ursprünglichen Standort in der Voltairestr. 2 nach der Sanierung ist allerdings aus Platzgründen nunmehr nicht mehr möglich. Die Feuerwache Mitte wurde in den letzten Jahren durch Einführung einer Lehrrettungswache [vgl. Rote Nr B, Beschluss des Hauptausschusses vom , Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG)] am Standort Voltairestr. 2 sowie durch die Einführung des Bereiches Zentraler Service im Jahr 2013 umstrukturiert. Zusätzlich hat der Bereich der Einnahmewirtschaft der Berliner Feuerwehr einen Personalzuwachs um ca. 10 Beschäftigte auf nunmehr 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verzeichnen. Die vorhandene Fläche im Gebäude Voltairestr. 2 ist somit für die Unterbringung der ZS F Einnahmewirtschaft der Berliner Feuerwehr nicht mehr ausreichend. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Bereich an einem anderen Standort unterzubringen. Als geeigneter Standort wurden daher freie Flächen im SILB-Objekt Buschkrugallee 95 identifiziert. Die ZS F Einnahmewirtschaft (EW) ist eine Dienstleistungs- und Serviceeinheit der Berliner Feuerwehr und damit nicht primär an den aktiven Einsatzdienst der Feuerwehr gekoppelt. Sie ist auch nicht ortsabhängig an den Bezirk Mitte gebunden und kann daher an einem anderen Verwaltungsstandort untergebracht werden. Eine wichtige Voraussetzung ist die datentechnische Anbindung an das Landesnetz. Der Aufgabenbereich der EW umfasst im Wesentlichen die Einziehung der Gebühren und Entgelte sowie andere Dienstleistungen für die Berliner Feuerwehr. Daher werden für die Unterbringung der EW die normalen Standortanforderungen an Bürodienstgebäude im Land Berlin zugrunde gelegt. 2. Weitere Vorgehensweise, Standortwahl Am Standort Buschkrugallee 95 sind bereits Organisationseinheiten der Berliner Verwaltung, wie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Sozialen Dienste der Senatsverwaltung für Justiz untergebracht. Derzeit stehen rd m² freie Fläche im Gebäude zur Verfügung. Diese leer stehenden Mietflächen im Objekt Buschkrugallee 95 wurden in der Zeit von 03/2014 bis 12/2016 durch die Direktion Süd der Berliner Feuerwehr zur Zwischenunterbringung genutzt. Die interimsweise Zwischennutzung war erforderlich, weil Baufreiheit für die Sanierung der Feuerwache Treptow am Groß-Berliner Damm, wo neben der Wache auch die Direktion Süd der Berliner Feuerwehr untergebracht war, benötigt wurde. Nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen ist die Direktion Süd in die sanierten Flächen der Feuerwache Treptow zurückgezogen. Somit stehen die Büroflächen und auch die Hofflächen zum Abstellen von Fahrzeugen in der Buschkrugallee 95 wieder zur Verfügung. Das Mietermanagement der Berliner Feuerwehr hat die Flächen im Gebäude Buschkrugallee 95 für die ZS F Einnahmewirtschaft geprüft und als geeignet für eine Unterbringung befunden. Es wurde bestätigt, dass die freien Mietflächen im Objekt Buschkrugallee 95 die Anforderungen an ein Verwaltungsgebäude gut erfüllen. Die Feuerwehr hat den Bedarf für die Anmietung der Mietflächen zur Unterbringung des Bereiches Einnahmewirtschaft bereits bei der Fachverwaltung (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) angemeldet. Die Mietflächen sollen kurzfristig zum angemietet werden.
4 - 4 - Die Miete und Betriebskosten stehen für 2017 bereits anteilig im Haushalt zur Verfügung. Für den Haushalt 2018/2019 wurden Mieten und Betriebskosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung gleichfalls berücksichtigt. 3. Wirtschaftlichkeit/Durchführbarkeit Alternative landeseigene, entsprechend hergerichtete und kurzfristig beziehbare Flächen für die Unterbringung der ZS F Einnahmewirtschaft stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung der SILB-Flächen in der Buschkrugallee 95 kann kurzfristig erfolgen, eine bauliche Herrichtung ist nicht erforderlich. Auf eine Marktabfrage zur Unterbringung der Einnahmewirtschaft der Berliner Feuerwehr wurde verzichtet, da eine zusätzliche Anmietung am Drittmarkt bei dieser Ausgangslage grundsätzlich unwirtschaftlicher ist. Die anzumietende Fläche für die Unterbringung des Bereiches ZS F Einnahmewirtschaft der Berliner Feuerwehr im Gebäude Buschkrugallee 95 beträgt ca ,70 m². Davon entfallen ca ,45 m² auf Büroflächen und ca. 335,25 m² Kellerfläche. Weiterhin werden Hofflächen (Außenanlagen) von ca. 152,05 m² vermietet (insges ,75 m²). Die SILB-Miete für die Büroflächen (ca ,45 m²) beträgt rd. 5,09 /m²/mtl. und für die Flächen im Untergeschoß (Keller ca. 335,25 m²) rd. 1,53 /m²/mtl. Der Mietpreis für die versiegelten Hofflächen (AA) beträgt 3,50 /m²/mtl. Die Betriebskosten für den neuen SILB-Mietvertrag wurden mit 4,71 /m²/mtl. angesetzt Die Preissteigerung für Betriebskosten wurde mit 2% p.a. kalkuliert Es werden Umzugskosten i.h.v (ca. 60 MA x 350 /MA) angesetzt Ferner fallen umzugsbedingte Nebenkosten i.h.v (ca. 60 MA x /MA) an. Der Mietgegenstand befindet sich in einem für die Berliner Feuerwehr akzeptablen Allgemeinzustand. Die Mietflächen im EG und 5.OG werden einer Grundreinigung unterzogen und dann der Feuerwehr zur Nutzung überlassen. Der SILB-Mietvertrag wird mit einer Laufzeit von 10 Jahren geschlossen. 4. Haushaltsmäßige Auswirkungen Kapitel 0565 Berliner Feuerwehr In 2017 fallen Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten i.h.v und für Miete i.h.v an. Zusätzlich fallen Umzugs- und umzugsbedingte Folgekosten i.h.v. insgesamt an. Die Kosten und zusätzlichen Ausgaben für 2017 werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft im Wege der Deckungsfähigkeit der Titel und aus dem Einzelplan 05 finanziert.
5 - 5 - Die zuzulassenden Verpflichtungsermächtigungen (VE) für die neue Mietfläche im SILB-Objekt Buschkrugallee 95 enthalten für die Miete und die Betriebs- und Nebenkosten folgende Jahresbeträge: Haushaltsjahr Titel Titel Betriebskosten in Umzugskosten in Umzugsbedingte Folgekosten in Kaltmiete in (6 Monate) Gesamt Die ab 2018 zu leistenden Ausgaben werden in den künftigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren berücksichtigt. In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen
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