Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice - Verwaltungsservice -
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- Justus Franke
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1 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice - Verwaltungsservice Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Berlin, Postfach An den Bearbeiter(in) : Hr. Kunther Vorsitzenden des Hauptausschusses Bearb.Z : VA 1 über den Raum : 5111 Präsidenten des Abgeordnetenhauses Telefon : (Intern 9298) (030) über Fax : (Intern 9298) (030) Senatskanzlei G Sen Datum : Sven.Kunther@ba-fk.verwalt-berlin.de Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 (Haushaltsgesetz 2006/07 HG 2006/07) hier: Gemäß Auflagenbeschluss Teil A Allgemeines Nr. 1 zum Haushalt 2006/2007 werden der Senat und die Bezirke ersucht, bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmeverzicht in grundsätzlichen (d.h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell bedeutsamen Fällen vorab das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herbeizuführen. Sowie Gemäß Auflagenbeschluss Nr. 48 zum Haushalt 2006/2007 werden der Senat und die Bezirke ersucht, dem Hauptausschuss in jedem Fall Kenntnis zu geben, wenn die für ein Bauvorhaben anerkannten Gesamtkosten um mehr als 10 % oder Euro überschritten werden. Rote Nummer: Ansätze (tabellarisch) zu dem thematisierten Titel: Kapitel 3308, Titel laufendes Haushaltsjahr (2006): ,00 aktuelles Ist: ,35 kommendes Haushaltsjahr (2007) 0,00 Kapitel 3308, Titel auf die Maßnahme wird vollständig verzichtet (2006): ,00 aktuelles Ist: 0,00 Gesamtkosten: Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
2 Seite 2 von 5 Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat beschlossen, folgende Baumaßnahme in verändertem Umfang durchzuführen. Kapitel 3308, Titel Umbau für das Jugendamt 2. bis 5. Obergeschoss, Adalbertstr. 23b, Berlin mit Gesamtkosten von Euro Geprüfte und anerkannte Bauplanungsunterlagen vom liegen vor. Begründung: I. Allgemeines Handlungserfordernis zur Standortplanung des Jugendamtes Im Rahmen der Berliner Reformagenda wurde das Projekt Optimierung der Entscheidungsprozesse, der Organisation und der Finanzierung der Berliner Jugendhilfe Einführung der Sozialraumorientierung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen. Inzwischen ist dieser Prozess durch eine für alle Bezirke verbindliche AV- Organisationsstruktur der Berliner Jugendämter verfestigt worden, die Mitte des Jahres erlassen wurde. Mit der sozialräumlichen Umstrukturierung wurden drei Hauptziele verfolgt: 1. Durch eine methodische Systematisierung der Hilfeplanprozesse gemäß 36 SGB VIII sollen die individuellen Hilfebedarfe exakter analysiert werden. 2. Die materiellen und ideellen Ressourcen eines Sozialraumes sollen stärker bei der Hilfeanalyse und -gewährung einbezogen werden und damit kostengünstigere Lösungsvarianten im Einzelfall gefunden werden. 3. Damit sollen bei Wahrung der subjektiv-öffentlichen Rechtsansprüche (einklagbare Individualrechtsansprüche) von Kindern und ihren Familien die Landesausgaben der Hilfen zur Erziehung nachhaltig gesenkt werden. II. Konkrete Standortplanung des Jugendamtes Zur Konkretisierung der o.g. Zielsetzung und der Realisierung des Projektes Implementierung von Sozialraumorientierung in der bezirklichen Jugendhilfe in Friedrichshain- Kreuzberg, war der organisationsstrukturelle Umbau des Jugendamtes sowie die organisationseinheitliche Unterbringung der sozialräumlichen Organisationseinheiten (Sozialraumteams) an drei regionalen Standorten unabdingbare Voraussetzung. Gemäß den von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport herausgegebenen Richtlinien der Sozialraumorientierung im Bereich der Jugendhilfe ist die sozialraumorientierte Arbeit der interdisziplinären regionalen Teams insbesondere durch die Einbeziehung des sozialen Umfelds der Adressaten der Jugendhilfe sowie die Kooperation mit den in den Sozialräumen verorteten Freien Trägern der Jugendhilfe und anderen Professionellen bzw. Unterstützern im Sozialraum geprägt. Dies lässt sich nur in einer sozialraumgebundenen Unterbringung der Organisationseinheiten erreichen. Die im Rahmen sozialräumlicher Jugendarbeit erforderliche Abstimmung und Vernetzung aller Angebote und Aktivitäten der Jugendhilfe in den Sozialräumen erfordert mithin eine dezentrale sozialraumbezogene Standortplanung des Jugendamtes.
3 Seite 3 von 5 Diese Arbeitsbedingungen waren bisher im Jugendamt des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg nicht gegeben, weil die sozialräumlichen Organisationseinheiten der Region 3 an unterschiedlichen Standorten innerhalb des Ortsteils Kreuzberg verteilt waren und das bisherige Raumangebot keine Ausweitung der Büronutzflächen zuließ. Eine Leistungserbringung unter den Gesichtspunkten der o.g. Zielsetzung ist so nicht möglich, weil die entscheidenden Effekte einer zu entwickelnden sozialräumlichen Zusammenarbeit unterschiedlicher Träger innerhalb der gegebenen sozialen Infrastruktur nur in einer sozialräumlichen Vernetzung erreicht werden können. Neben dem Standort Frankfurter Allee 35/37 für die sozialräumlichen Organisationseinheiten der Region 1 im Ortsteil Friedrichshain ist eine Unterbringung der regionalen Organisationseinheiten der Regionen 2 und 3 im Ortsteil Kreuzberg in voneinander getrennten Standorten erforderlich. Eine auf einen zentralen Standort konzentrierte Verortung der regionalen Teams entspräche nicht den Mindesterfordernissen der Sozialraumorientierung und Bürgernähe für die spezifischen Angebote der Jugendhilfe. Ausgehend von der Unterbringung der regionalen Organisationseinheiten der Region 2 am landeseigenen Standort Oranienstraße ist es erforderlich, eine dauerhafte Nutzung des landeseigenen Gebäudes Adalbertstr. 23b beizubehalten und dort die regionalen Teams der Region 3 sozialräumlich unterzubringen. Die vg. Standorte sind aus der fachamtlichen Sicht des Jugendamtes für eine Nutzung als Bürodienstgebäude mit Publikumsverkehr für die regionalen Teams der Sozialräume geeignet und zeichnen sich zudem durch eine gute öffentliche Verkehrsanbindung (U- Bahnlinien, Busverbindungen) aus. Eine gute Erreichbarkeit der Standorte für die Bürger der Sozialräume des Ortsteils Kreuzberg wäre damit gewährleistet. Alternative Flächen für die vorgesehene Nutzung des Jugendamtes wurden sowohl innerhalb der Bezirksverwaltung, als auch in Zusammenarbeit mit der BIM GmbH geprüft. Entsprechend geeignete Standorte stehen nicht zur Verfügung. Die weitere Prüfung von Mietangeboten konnte unter Bezugnahme auf den Auflagenbeschluss Nr. 2 zum Haushalt 2006/2007 in Anbetracht der Nutzungsmöglichkeiten landeseigener Gebäude entfallen. III. Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf im Gebäude Adalbertstr. 23b Das Gebäude verzeichnet einen, in den Bauplanungsunterlagen vom dokumentierten Instandhaltungs- und Modernisierungsrückstau, der sich insbesondere in einer fehlenden behindertengerechten Zuwegung, nicht vorhandenen behindertengerechten WC-Anlagen im Gebäude sowie eine unzureichende Fluchtwegsituation und ungenügenden Brandschutz auszeichnet. Die im Rahmen der Investitionsmaßnahme vorgesehenen und in den Bauplanungsunterlagen aufgeführten Einzelmaßnahmen sind sowohl zum Erhalt des Gebäudes sowie zur Erhaltung / Herrichtung von Büroarbeitsplätzen i.s. der Arbeitsstättenverordnung erforderlich. Neben den o.g. regionalen Teams der Region 3 soll nach abgeschlossener Investitionsmaßnahme die Erziehungs- und Familienberatungsstelle der Region 3 im 5. Obergeschoss untergebracht werden.
4 Seite 4 von 5 Somit kann durch die vorzusehenden Maßnahmen eine optimale Verdichtung der Flächennutzung ermöglicht und eine vollständige Auslastung der landeseigenen Flächen in den Dienstgebäuden erreicht werden. IV. Finanzierung: Durch den Abgang des Gebäudes Mehringdamm an das SILB und die künftige gemeinsame Nutzung durch bezirkliche Einrichtungen und das Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg kann auf die, in der Investitionsmaßnahme im Haushaltsjahr 2006 ursprünglich vorgesehene Grundinstandsetzung verzichtet werden und mittelbar - der Investitionsmaßnahme Adalbertstr. 23b ( ) zugeführt werden. Da für beide o.g. Maßnahmen nur ein im Haushaltsjahr 2006 vorgesehen war, sind die 2006 nicht in Anspruch genommenen Mittel zur Finanzierung eines schnelleren Baufortschritts bei anderen Baumaßnahmen im Bezirk eingesetzt worden. Die dadurch im Haushaltsjahr 2007 teilweise nicht mehr benötigten Ansätze können zum Ausgleich für die beantragten Mehrausgaben (Anlage) herangezogen werden. Es wird gebeten, der Absicht des Bezirks zuzustimmen, das Bauvorhaben in verändertem Umfang im Haushaltsjahr 2007 durchzuführen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat dieses Schreiben mitgezeichnet. Mit freundlichen Grüßen Kalepky Bezirksstadträtin
5 betr. Mehrkosten von Baumaßnahmen - Gesamtübersicht der Gegenfinanzierung Übersicht über die Ausschöpfung des abgelaufenen und des laufenden Jahres Beträge in T Übersicht über die Gesamtfinanzierung Beträge in T Kapitel Titel Bezeichnung 2005 Ist Sperren 2006 aktuelles Ist 2006 Stand: Gesamtkosten finanziert bis 2006 (Prognose) 2007 bzw. Mehrausgaben 2008 bzw. Mehraus gaben Restfinanzierung ab 2010 Mehrkosten bei Grundinstandsetzung des BDG Adalbertstraße bisher Mehrbedarf neu Ausgleich bei Umbau des 1.OG bisher Schleiermacherstraßen, Neubau -500 Minderung Baufortschritt 06 finanziert BV ist aus- / Erhöhung einer Sporthalle Baerwaldstraße neu Erneuerung der Fahrbahn sowie von Geh- und Radwegabschnitten in der Gneisenaustr bisher Minderung / Erhöhung Baufortschritt neu
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