Unwirtschaftlicher Mitteleinsatz bei Projekten aus dem Förderprogramm Stadtumbau West und Mängel im Förderverfahren

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1 und Umwelt Berlin, den 26. September 2012 IV B 4 Telefon Fax dirk.boettcher@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Auflagen und Missbilligungen des Abgeordnetenhauses anlässlich des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2009 sowie erneute Auflagen und Missbilligungen zu dem bereits entlasteten Haushaltsjahr 2008 Drucksache Nr. 17/0362 Unwirtschaftlicher Mitteleinsatz bei Projekten aus dem Förderprogramm Stadtumbau West und Mängel im Förderverfahren 14. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom Ansätze Kapitel 1240, Titel Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen des Rückbaus und der Aufwertung im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost für das abgelaufene Haushaltsjahr: ,00 laufende Haushaltsjahr: ,00 kommende Haushaltsjahr: ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres ,63 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 Aktuelles Ist am : ,92 Ansätze Kapitel 1240, Titel Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau West für das abgelaufene Haushaltsjahr: ,00 laufende Haushaltsjahr: ,00 kommende Haushaltsjahr: ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres ,12 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 Aktuelles Ist am : ,89 Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2009 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2009 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung

2 - 2 - T Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat - über die in der Stellungnahme zum Jahresbericht 2011 enthaltenen Ankündigungen hinaus - bei der Gewährung von Fördermitteln für Baumaßnahmen sicherstellt, dass im Rahmen der Antragsprüfung, auch soweit dabei Beauftragte tätig werden, die Vorlage angemessener Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen - auch bei erheblichen Maßnahmeänderungen und signifikanten Kostensteigerungen - verlangt wird und auf dieser Grundlage die Wirtschaftlichkeit der Projekte, insbesondere im Hinblick auf die Ziel-Mittel-Relation, kostengünstige alternative Lösungsmöglichkeiten und die Einhaltung der Wirtschaftlichen Standards des öffentlichen Bauens, nachvollziehbar geprüft und dokumentiert wird. Hierzu wird berichtet: Beschlussempfehlung: Es wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Bei den geförderten Bauprojekten der Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West handelt es sich in der Regel um öffentliche Bauvorhaben, die von den Bezirksämtern durchgeführt werden. Die und Umwelt (SenStadtUm) geht davon aus, dass in jeder Planungs- und Durchführungsphase des Bauprojekts Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden. Die Bezirksämter wurden nochmals auf die Anwendung des Leitfadens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (ABau, Anhang 2: hingewiesen. Wir gehen davon aus, dass in jeder Planungs- und Durchführungsphase eines Bauprojekts der Bezirksämter Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden. Dieser Bericht bezieht sich daher nur auf die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen der Beantragung von Bauvorhaben in den Förderprogrammen des Stadtumbaus. Das Einreichen und Dokumentieren von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wird ab Programmjahr 2012 Pflicht bei der Förderung von Projekten aus den Programmen Stadtumbau Ost und Stadtumbau West. Ohne die Vorlage von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bzw. den plausiblen Nachweis der Wirtschaftlichkeit von Projekten behält sich SenStadtUm vor, die betroffenen Projekte nicht in die Förderung aufzunehmen oder die Finanzierungszusage hierfür zurückzuziehen. Im Einzelnen sind folgende Punkte durch die Fördernehmer (bei öffentlichen Bauvorhaben: die Bezirksämter) bei der Beantragung von Bauvorhaben des Stadtumbaus einzuhalten: a) Antragsskizze Die Antragsskizze wurde ab Programmjahr 2012 um Aussagen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erweitert. Hierbei wurden die Anforderungen nach 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) in die Antragsskizzen aufgenommen. Es sind somit nach Punkt 2.1 Ausführungsvorschriften (AV) zu 7 LHO Aussagen zu treffen zu Analyse der Ausgangslage und des Handlungsbedarfs,

3 - 3 - Ziele, Prioritätsvorstellungen und mögliche Zielkonflikte, relevante Lösungsmöglichkeiten und deren Nutzen und Kosten (einschl. Folgekosten), Eignung der einzelnen Lösungsmöglichkeiten zur Erreichung der Ziele unter Einbeziehung der rechtlichen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen, Zeitplan für die Durchführung der Maßnahme, Kriterien und Verfahren für Erfolgskontrollen. In der Antragsskizze sollen somit schon hinreichende Aussagen zu Alternativen und deren Wirtschaftlichkeit getroffen werden. Die Ermittlung des Gesamtkostenrahmens ist in Anlehnung an die DIN 276 darzustellen. Nach Vorlage der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird von SenStadtUm die Aufnahme des Projekts in das Förderprogramm Stadtumbau Ost/West geprüft und das Prüfungsergebnis auf der Antragsskizze dokumentiert. Diese Antragsskizze wird dann durch die Bezirksämter in die Förderdatenbank übernommen. b) Prüfung der Angemessenheit der Kosten bei Bauprojekten Nach Antragstellung in der Förderdatenbank durch den Bezirk prüft die im Auftrag von SenStadtUm tätige Programmservicestelle (PSS) die Angemessenheit des Kostenrahmens und dokumentiert ihr Prüfungsergebnis. Der Programmservicestelle liegen hierbei folgende Beurteilungsgrundlagen zur Prüfung der Angemessenheit von Bau- und Baunebenkosten vor: Kostenschema für den Neubau von Grünanlagen Januar 2005, Fortschreibung der Kostenrichtwerttabellen im Dezember 2010 Einheitlicher Maßnahmen- und Kostenkatalog Bauteile, Elemente, Rezepturen 2010 Einheitlicher Maßnahmen- und Kostenkatalog Straßen, Wege, Plätze, Außenanlagen 2010 Baukosteninformationszentrum BKI Baukosten 2012 Deutscher Architektenkammern Statistische Kostenwerte für Gebäude und Bauelemente Rudolf Müller Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), 4. überarbeitete Auflage 2009 SenStadtUm geht bei Hoch- und Straßenbaumaßnahmen davon aus, dass unterschiedliche Varianten in der Vorplanungsphase geprüft und im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gegenübergestellt und abgewogen werden. Bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen sind die Sanierungs- und die Neubaukosten gegenüber zu stellen. Die für Hoch- und Straßenbaumaßnahmen anzusetzenden Richtwerte werden derzeit von SenStadtUm aktualisiert. Ergebnisse werden voraussichtlich 2013 vorliegen.

4 - 4 - Bei Grünflächen und Plätzen geht SenStadtUm davon aus, dass das Bauprojekt wirtschaftlich durchgeführt wird, wenn die jeweiligen Mittelwerte aus den Kostenrichtwerttabellen für den Neubau von Grünanlagen (Stand: Dezember 2010) nicht überschritten werden. Für höhere Ausstattungsstandards muss es eine zwingende Begründung geben. c) Vorplanung Sollten in der Antragsskizze noch keine ausreichenden Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von Stadtumbauprojekten getroffen werden können, muss dies in der HOAI-Leistungsphase 2 (Vorplanung) nachgeholt werden. Hier prüft das beauftragte Architektur- oder Planungsbüro unterschiedliche Alternativen und bewertet deren Wirtschaftlichkeit. Bei öffentlichen Bauvorhaben entscheidet das Bezirksamt auf dieser Basis, welche Variante weiter verfolgt wird. Zur fachlichen Beurteilung der Maßnahme ist eine Stellungnahme des Fachamts und der zuständigen Senatsfachverwaltung einzuholen. Nach dieser Entscheidung ist SenStadtUm die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unaufgefordert zuzuleiten. Die Bauplanungsunterlagen dürfen erst beauftragt werden, wenn SenStadtUm das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als plausibel bestätigt hat. d) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Kostensteigerungen oder Projektänderungen Gemäß dem o.g. Beschluss des Abgeordnetenhauses sind Nachweise zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht nur bei Neuaufnahme eines Projektes, sondern auch bei erheblichen Maßnahmeänderungen und signifikanten Kostensteigerungen zu erbringen. Maßnahmeänderungen müssen einvernehmlich mit der Förderstelle SenStadtUm abgestimmt werden. Bei einer erheblichen Maßnahmeänderung muss eine neue Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgelegt werden. Bei der Definition von signifikanten Kostensteigerungen wird der Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2012/2013 (II.B.71 a) sinngemäß angewandt. Bei Kostensteigerungen über 10 % oder 250 T ist somit eine Begründung der zwingenden Notwendigkeit und der Unvorhersehbarkeit der Mehrkosten vorzulegen und zu erklären, dass sich an den Ergebnissen der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen nichts ändert oder eine neue Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorzulegen. Durch die Kostensteigerungen oder erheblichen Maßnahmeänderungen werden regelmäßig Änderungsanträge in der Förderdatenbank notwendig. Die Dokumentation der Prüfung der Angemessenheit des Kostenrahmens und der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt analog zum unter den Punkten a) und b) genannten Vorgehen. e) Zuwendungen an Dritte Bei Zuwendungen von Stadtumbau-Fördermitteln an Dritte übernehmen die Bezirksämter in der Förderdatenbank die Rolle als Förderstelle.

5 - 5 - f) Freiberufliche Leistungen Bei der Beauftragung von freiberuflichen Leistungen wird die Wirtschaftlichkeit durch Vergabeverfahren nachgewiesen. Diese müssen wie bisher dokumentiert werden und werden weiterhin durch die PSS geprüft. In Vertretung Ephraim Gothe und Umwelt

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