Mitteilung gemäß 24 Abs. 5 LHO über nach Veranschlagung vorgenommene Änderungen des Bedarfsprogramms sowie Änderung der Gesamtkosten
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- Florian Knopp
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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt V A 1-1 / V A 1 Berlin, den 23. Februar 2015 Telefon 9(0) / An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250, MG 03 Titel Neubau der Akademie der Künste am Pariser Platz Mitteilung gemäß 24 Abs. 5 LHO über nach Veranschlagung vorgenommene Änderungen des Bedarfsprogramms sowie Änderung der Gesamtkosten Anlagen 73. Sitzung des Hauptausschusses am 25. November 2009 Bericht RBm-Skzl-Kult V A 5 zw vom 15. September 2009, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses am 30. Juni 2010 Bericht RBm-Skzl-Kult V A 3 zw vom 15. Juni 2010, rote Nr A 89. Sitzung des Hauptausschusses am 8. September 2010 Bericht SenStadt V P 10 vom 25. August 2010, rote Nr B 8. Sitzung des Hauptausschusses am 21. März 2012 Bericht RBm-SKzl-Kult V A vom 19. März 2012, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses am 30. Mai 2012 Sammelvorlage SenStadtUm ZF A 3 vom 20. April 2012, rote Nr. 0469, Bericht Sitzung des Hauptausschusses am 26. September 2012 Bericht SenStadtUm V A 1 vom 6. September 2012, rote Nr A 44. Sitzung des Hauptausschusses am 18. Oktober 2013 Bericht RBm-SKzl-Kult V A 5 Be vom 29. August 2013, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses am 4. Dezember 2013 Bericht SenStadtUm ZF A vom 16. August 2013, rote Nr C 40. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. Dezember 2013 Drucksache Nr. 17/1400 (II.B.90a) Auflagenbeschlüsse 2014/
2 Ansatz T Ansatz T Ist 2013: 553 T Verfügungsbeschränkungen: 0 T Aktuelles Ist (Stand ): ,35 Gesamtkosten (GK): T *) *) GK gemäß BML 2014/2015, rote Nr C 24 Abs. 5 LHO enthält folgende Regelung: Nach Veranschlagung vorgenommene Änderungen des Bedarfsprogramms bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen; soweit sie insgesamt mehr als 10% des veranschlagten Betrages ausmachen, des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden ersucht, dem Hauptausschuss in jedem Einzelfall davon Kenntnis zu geben, wenn die für ein Bauvorhaben bereits anerkannten Gesamtkosten um mehr als 10 v. H. oder Euro überschritten werden müssen. Mit dem Bericht ist ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten vorzulegen. Eine zeitliche bzw. ausgabenmäßige Streckung anderer Investitionsmaßnahmen zum Zwecke der Finanzierung dieses Deckungsvorschlages ist nicht zulässig. Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachstehenden Bericht, die Gesamtkostenerhöhung von T um T auf T sowie gemäß 24 Abs. 5 LHO die Änderungen des Bedarfsprogramms nach Haushaltsveranschlagung, die T der vorgenannten Gesamtkostenerhöhung ausmachen und dem Land Berlin durch die Akademie der Künste erstattet werden, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 2. Vorbemerkungen Die ursprünglich sonderfinanzierte Baumaßnahme und nach Kündigung des Generalunternehmers mit Landesmitteln fortgeführte Baumaßnahme wies nach der Übergabe im Jahr 2005 schwerwiegende Baumängel, u. a. in der Klimatisierung, auf. Nachdem das im selben Jahr eingeleitete gerichtliche Beweisverfahren im Jahr 2008 ergab, dass diese Mängel auf Planungsfehlern des Fachingenieurs für die Klimatechnik und des Architekten beruhen, wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planungsunterlagen zur Mängelsanierung erarbeitet. Parallel dazu wurde eine entsprechende Klage erhoben (siehe rote Nr A). Ein Ende des gerichtlichen Verfahrens ist immer noch nicht abzusehen
3 Nach der Erarbeitung der Ergänzungsunterlagen im Herbst 2010 ergab sich ein weiterer Abstimmungsbedarf mit dem Bedarfsträger bzw. Nutzer und dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. Seit dem 15. Juni 2012 liegen geprüfte Ergänzungsunterlagen mit Gesamtkosten von T für die Erweiterung und Optimierung der raumlufttechnischen Anlagen vor. Für die Beseitigung der Kleinmängel (Anpassung der Einbruchmeldeanlage, Überarbeitung von Fenstern und Türen, Funktionsproben von technischen Anlagen und Beseitigung von Rissen im historischen Keller) liegen seit dem 7. August 2013 ebenfalls geprüfte Ergänzungsunterlagen vor. Die Beseitigung der Mängel durch das Land Berlin ist erforderlich, da das Land der Akademie der Künste nach den Vereinbarungen des Hauptstadtvertrages von 2008 ein bestimmungsgemäß nutzungsfähiges Gebäude schuldet, und die Übernahme des Gebäudes 2005 unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung erfolgte. Folgende Kosten sind Bestandteil der Landesbaumaßnahme (ohne Sonderfinanzierung): 1) Leistungen aus Restmitteln der Bank aus der Sonderfinanzierung T 2) die Sonderfinanzierung übersteigende Ausgaben, die vom Land Berlin übernommen wurden, um die Fertigstellung des Neubaus finanziell abzusichern T 3) a) Kosten für die Erweiterung und Optimierung der raumlufttechnischen Anlagen (Mängelbeseitigung an der Klimaanlage) T b) Beseitigung diverser weiterer bautechnischer Mängel (sog. Kleinmängel) 245 T GK ohne Sonderfinanzierung gemäß BML 2014/2015, rote Nr C T Ein weiteres gerichtliches Beweisverfahren zur Klärung der Ursache von Glasmängeln wurde 2010 eingeleitet. Hier ist ebenfalls noch kein Abschluss des Verfahrens erkennbar. 3. Mehrbedarf wegen Funktionsanpassungen aufgrund von Bedarfsänderungen Auf Grund von Neuerungen der technischen Möglichkeiten und den Entwicklungen bei der Konzeption von Ausstellungen hat sich der Bedarf der Akademie der Künste (AdK) insbesondere in Bezug auf die Ausstellungshallen verändert. Die Qualitätsansprüche an die Beleuchtung und den Einsatz neuer Medien und Technik sind gewachsen und sollen in diesem Haus uneingeschränkt erfüllt werden können. Die Funktionsanpassungen umfassen insbesondere: - Integration eines flexiblen Lichtschienensystems in den neuen Deckenfriesen der Ausstellungshallen, - Installation zusätzlicher Leitungen für Medienanschlüsse (z. B. Verbindung zwischen Videozuspieler und Projektor, Lautsprecher), - Installation eines innenliegenden Verdunkelungssystems in Ausstellungshalle 1, - Schließung von Tür- und Fensteröffnungen in der Verbindungshalle (Liebermann- Saal) und - Rückbau der Zugänge zu Auspackraum und Depot in Ausstellungshallen 2 und 4 Sie sind im Rahmen der Baumaßnahme zur Beseitigung der Klimamängel technisch sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar
4 Für die Funktionsanpassungen liegen geprüfte Ergänzungsunterlagen vom 24. Oktober 2014 (geprüft am 6. November 2014) über T vor. Darin enthalten ist eine Risikovorsorge in Höhe von 95 T für Unvorhergesehenes (UV) als Reserve für unvorhersehbare und unabweisbare Maßnahmen. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme erhöhen sich damit von T (vgl. unter 2.) um T auf T. Es handelt sich bei den Funktionsanpassungen um Änderungen des in den Bauplanungsunterlagen ausgewiesenen Bedarfs gemäß 24 Abs. 5, Satz 2 LHO. Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen wurde im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens beantragt und liegt mit Datum vom vor. 4. Kostenübernahme Die Baumaßnahme zur funktionalen Verbesserung des Gebäudes am Pariser Platz 4 wird in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 aus dem Wirtschaftplan der Akademie der Künste finanziert. Eine Finanzierungszusage der AdK über T liegt vor. Der Eingang dieser Mittel erfolgt bei Kapitel 1250, Titel Zuschüsse für Investitionen. Gemäß Verwaltungsvereinbarung ist vorgesehen, dass die AdK in regelmäßigen Abständen bzw. nach Anforderung SenStadtUm projektgebundene Zahlungen an SenStadtUm entrichtet. 5. Kosten und Termine Die Ausschreibungen der Bauleistungen liegen insgesamt im Kostenrahmen, ein Großteil der Leistungen wurde Ende Juni 2014 beauftragt. Seit Mitte August ist die Baustelle eingerichtet und die erforderlichen temporären Trennwände zwischen der Baustelle und den in Betrieb befindlichen Gebäudeteilen aufgebaut, so dass im September 2014 die Bauarbeiten für die Maßnahme Mängelbeseitigung Klimaanlagen begonnen werden konnten. Die Fertigstellung der Funktionsanpassungen ist gleichzeitig mit der Mängelbeseitigung Klimaanlagen und Kleinmängel für das II. Quartal 2016 geplant. Der Planungsstand bzw. Stand der Kostenermittlung ist der Anlage 1 zu entnehmen. 6. Finanzierung Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich nunmehr wie folgt dar: finanziert bis T T T ab T T Folgerungen aus der Erhöhung der Gesamtkosten werden spätestens bei der Anmeldung zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 bzw. zur Finanzplanung 2015 bis 2019 gezogen
5 7. Baupreis-Index Die Kosten der aktuell etatisierten Maßnahmen zur Mängelsanierung und Funktionsanpassung auf der Grundlage von drei Ergänzungsunterlagen betragen insgesamt T. Sie könnten theoretisch zum geplanten Fertigstellungstermin im II. Quartal 2016 und einer durchschnittlichen Indexsteigerung von rd. 2,1 % pro Jahr auf T ansteigen. Grundlage der Ermittlung ist der Zeitraum vom IV. Quartal 2014 bis II. Quartal 2016 (Berechnung siehe Anlage 2). Für die fiktive Indexhochrechnung auf den Fertigstellungszeitpunkt der Baumaßnahme ist der durchschnittliche Wert der Indexentwicklung der letzten 5 Jahre ab August 2010 bis August 2014 in Höhe von rd. 2,1 % pro Jahr*) zugrunde gelegt. *) Quelle: Baupreisindex für Neubauten des Statistischen Bundesamts (Basisreihe 2005 = 100) In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - 5 -
6 Schätzung Toleranz ± 30% *) Berechung ± 20% bis 25% *) Anschlag ± 10% bis 15% *) Feststellung Toleranz ± 0% *) Anlage 1 Neubau der Akademie der Künste am Pariser Platz Planungsstand / Stand der Kostenermittlung Stand: November 2014 HOAI LP (Leistungsphase) 1 Grundl. ermittl. 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 1) 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung d. Vergabe 7 8 2) 9 3) Objektüberwachung DIN 276 (Kostenstruktur) ABau (formale Struktur) BP VPU BPU ggf. EU Vergabe (Struktur der Verfahren) VOF VOB Bauleistungen 1) Genehmigungsplanung 2) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Objektbetreuung und Dokumentation *) Die o. a. Toleranzrahmen der Gesamtbaukosten bei Hochbaumaßnahmen, bezogen auf die jeweilige Kostenermittlungsart, werden durch die bestehende Rechtssprechung der Oberlandesgerichte gesetzt.
7 Anlage 2 Berechnung der fiktiven Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung Kosten BPU/EU T Baupreisindex *) rd. 2,1 % rd. 214,1 T pro Jahr rd. 53,5 T pro Quartal Erstellung EU Funktionsanpassung IV. Quartal 2014 voraussichtliche Fertigstellung II. Quartal 2016 entspricht 6 Quartalen 5,49 T pro Quartal x 6 Quartale rd. 321 T Kostenermittlung T zuzüglich mögliche Kostensteigerung 321 T fiktive Gesamtkosten zum T voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung *) Quelle: Augustwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes für Neubauten (Basisreihe 2005 = 100)
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