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1 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Wissenschaft Tel.: (9227) IV D 3 - Fax: (9227) cornelia.tauchnitz@senbjw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Charité Universitätsmedizin Berlin Forschungseinrichtung für Experimentelle Medizin; CBB Aufhebung der Sperre nach 24 Abs. 3 LHO Kapitel 1070, Titel und Sitzung des Abgeordnetenhauses vom Drs. 17/1400 (A.28) - Kapitel 1070, Titel Bauvorbereitungsmittel für Baumaßnahmen der Charité Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,00 Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: ,00 Ansatz des kommenden Haushaltsjahres ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,65 Verfügungsbeschränkungen: ,00 Aktuelles Ist (Stand ) ,20 Gesamtkosten: entfällt Kapitel 1070, Titel Forschungseinrichtung für Experimentelle Medizin, CBB Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: 0,00 Ansatz des kommenden Haushaltsjahres ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 Aktuelles Ist (Stand ) 0,00 Gesamtkosten: Eigenmittel Charité Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsene Nachteil darzustellen. Ferner muss

2 2 der Bericht eine Darstellung der zu erwar- tenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck 123 BauWohn, wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtUm vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten; betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachfolgenden Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die nach 24 Abs. 3 LHO bestehenden Sperren bei den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 bei Kapitel 1070, Titel aufzuheben. Das betrifft den Ansatz in Höhe von T und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T (davon fällig je T in 2016 und 2017). Damit wird sichergestellt, dass bereits im Januar 2015 mit der Mittelbewirtschaftung aus dem Ansatz der Baumaßnahme begonnen und Verpflichtungen für die Folgejahre eingegangen werden können. 2. Ausgangssituation Mit dem Bauvorhaben soll ein Tierhaltungsgebäude mit Schwerpunkten in der Zucht von Kleintieren für die medizinische Forschung neu errichtet werden. Es handelt sich um einen Ersatzbau für das Bestandsgebäude der Forschungseinrichtung für Experimentelle Medizin (FEM) am Standort Steglitz, welches in hohem Maße havariegefährdet, zudem asbestbelastet und nicht wirtschaftlich zu sanieren ist. Das Forschungs- und Tierhaltungsgebäude FEM stellt als zentrale Core facility innerhalb der Medizinischen Fakultät essentielle Dienstleistungen rund um die wissenschaftliche Arbeit mit Versuchstieren für alle Campi der Charité zur Verfügung und ist unabdingbar für eine international konkurrenzfähige biomedizinische Forschung. Die Komplexität der Tiermodelle und die hohen Anforderungen aus dem Tierschutz und der Hygiene erfordern ein besonders hoch technisiertes Gebäude. Mit dem Bedarfsprogramm wurden eine Basisvariante (für ca Tiere) mit Gesamtkosten in Höhe von 34,6 Mio. und eine Optionsvariante (für ca Tiere) mit Gesamtkosten in Höhe von 36,8 Mio. geprüft. Im Landeshaushalt stehen zur Durchführung der Maßnahme 34,6 Mio. mit einer ersten Baurate ab 2015 zur Verfügung. Die Charité und die Fachverwaltung halten im Hinblick auf die Forschungsaufgaben der Charité die größere Tierkapazität für dringend erforderlich, auch unter Berücksichtigung dessen, dass mit der alten FEM in Steglitz Kapazitäten für über Tiere unmittelbar nach Fertigstellung der neuen FEM aufgegeben werden. Der Aufsichtsrat der Charité hat am 16. Juni 2014 mit dem Beschluss über die Verwendung der Gewinnrücklage der Fakultät aus thesaurierten Overheadmitteln zugestimmt, dass in 2015 Mittel in Höhe von 2,2 Mio. für die Baumaßnahme FEM zusätzlich zum im Landeshaushalt veranschlagten Ausgabenansatz zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung der Optionsvariante mit Gesamtkosten in Höhe von 36,8 Mio. ist damit sichergestellt. In unmittelbarer Nachbarschaft zur FEM, auf dem gleichen Baugrundstück am südlichen Rand des Campus Berlin Buch, errichtet das Max-Delbrück-Centrum ein Tierforschungsgebäude (In vivo Pathophysiologielabor IPL). Um Synergieeffekte zu erzielen, haben Charité und MDC vereinbart, ein gemeinsames Infrastrukturgebäude (ISG) zu errichten. In diesem werden die Energie- und Technikzentrale sowie Support- und Logistikbereiche zusammengelegt und Forschungs- und Arbeitsinhalte verzahnt. So entsteht ein gemeinsamer Nutzen in der Energieerzeugung, der Flächenausnutzung und der Geräteauslastung.

3 3 Für das Forschungsgebäude FEM ist die Charité Bauherrin und SenStadtUm Baudienststelle. Das ISG wird vom MDC als Baudienststelle errichtet. Für den Anteil der FEM am ISG hat die Charité die Bauherrenfunktion. Um die Anteile von MDC und Charité am ISG abzubilden, haben sich beide Partner auf einen nachvollziehbaren Kostenverteilschlüssel geeinigt, der in eine prozentuale Aufteilung mündet. Insgesamt wird die FEM nach Fertigstellung des Ersatzbaus über m² Nutzfläche im Forschungsgebäude mit den Nutzbereichen: Zuchttierhaltung, Sonder-Tierhaltungsbereiche, Transgenlabor, Servicezonen, Lagerbereiche, Bürobereich und anteilig 593 m² Nutzfläche (theoretisch errechnet) im Infrastrukturgebäude mit den Bereichen: Energieerzeugung und aufbereitung, Käfigaufbereitung mit Lagerung verfügen. 3. Planungsstand, Kosten und Realisierungsmöglichkeit Mit Schreiben vom hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - ZF H 4 - die Bauplanungsunterlagen für den Ersatzbau der FEM am Campus Berlin Buch der Charité gem. der Ergänzenden AV zu den AV 24 LHO genehmigt. Eingereicht zur Prüfung waren zwei Bauplanungsunterlagen, für die FEM anteilig und für das ISG anteilig. Baufachlich wurde durch SenStadtUm nur das FEM anteilig geprüft. Das ISG, einschließlich des Anteils des FEM, wurde im Zusammenhang mit dem IPL durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) geprüft. Die Prüfung schließt ab mit Gesamtkosten von: FEM anteilig FEM-Anteil am ISG FEM Gesamtkosten Infolge von Problemen bei der Bereitstellung von Bauvorbereitungsmitteln für die Planung sowie der zusätzlichen Mittel in Höhe von 2,2 Mio. der Fakultät zur Ausfinanzierung der Baumaßnahme hat sich der Zeitraum von der Erstellung bis zum Einreichen der BPU mehrfach verschoben. Zwischen Abschluss der Aufstellung und Abschluss der Prüfung der BPU ergibt sich deshalb auf der Grundlage des Preisindexes für Wohngebäude des Statistischen Bundesamtes ein theoretisch rechnerischer Indexsprung in Höhe von für das Gesamtprojekt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt schätzt jedoch in ihrer Genehmigung die Gesamtkosten des Projekts derzeit als auskömmlich ein.

4 4 Der zwischen den Kooperationspartnern Charité und MDC für die Errichtung des gemeinsamen Infrastrukturgebäudes vereinbarte Berechnungsschlüssel wurde sorgfältig erarbeitet. Eine Prüfung des Kostenverteilschlüssels wurde durch den Geschäftsbereich Technik und Betriebe der Charité vorgenommen und bestätigt. Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow hat am den Bebauungsplan 3-46 für den südöstlichen Teil des Grundstücks Robert-Rössle-Straße 10 beschlossen. Am wurde der B-Plan und die Verfahrensakte bei SenStadtUm II C zur Rechtskontrolle angezeigt. Wird innerhalb von zwei Monaten erklärt, dass es keine Beanstandungen gibt, setzt das Bezirksamt Pankow den B-Plan 3-46 als Rechtsverordnung fest. Voraussichtlich im September wird dies im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht. Die baufachlichen Voraussetzungen für die Beauftragung der Vertragsstufe B sind erfüllt. Mit der Baudurchführung soll Anfang 2015 begonnen werden. Die Inbetriebnahme des Forschungsgebäudes ist für Ende 2017 vorgesehen. 4. Notwendigkeit der Maßnahme - Auswirkungen einer Verschiebung bzw. einer Reduzierung des Umfangs oder Aufgabe der Maßnahme Es handelt sich um einen Ersatzbau für das Bestandsgebäude am Standort Steglitz, das wegen technischer Mängel und Schadstoffbelastungen (Asbest) nur noch teilweise betrieben werden kann. Für die ausgelagerten Bereiche mussten Interimslösungen geschaffen und Flächen angemietet werden. Dieser Zustand verursacht hohe Kosten, auch weil zur Aufrechterhaltung des Betriebes in das alte Bestandsgebäude immer wieder investiert werden muss. Eine Verschiebung der Maßnahme wäre deshalb unwirtschaftlich. Auch sind die Interimslösungen, wie auch die Betriebsgenehmigung für das Bestandsgebäude, zeitlich begrenzt und nicht beliebig verlängerbar. Um eine kontinuierliche Forschungstätigkeit zu gewährleisten, muss der Ersatzbau im geplanten Zeitraum errichtet werden. Zudem steht die Baumaßnahme durch das gemeinsam mit dem MDC zu errichtende Infrastrukturgebäude für die FEM der Charité und das IPL des MDC im engen Zusammenhang mit der Errichtung des benachbarten Tierhauses für das MDC. Verzögerungen bei der Baumaßnahme FEM würden sich unmittelbar auf die Bundesbaumaßnahme IPL auswirken. Eventuell daraus resultierende Mehrkosten würden sich potenzieren. 5. Risikoanalyse und Risikovorsorge Im Rahmen der Fortschreibung der Planung wurden die im Folgenden aufgeführten Risiken identifiziert, in Bezug auf Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit qualitativ bewertet, die im Eintrittsfall entstehenden Kosten ermittelt und Strategien zur Risikominimierung entwickelt. Risiken für Mehrkosten auf Eintrittswahrscheinlichkeit* Mehrkosten Grund von... 1) Baugrundrisiken sehr gering weitestgehend berücksichtigt Baugrundgutachten liegt vor. 2) Schadstoffentsorgung sehr gering keine Entfällt hier, da Neubau 3) Bestandskonstruktion sehr gering keine Entfällt hier, da Neubau

5 5 4) Genehmigung / Brandschutz gering weitestgehend berücksichtigt Geprüfter Brandschutznachweis liegt vor. 5) Vergaberisiken erhöht nicht berücksichtigt Es gibt nur einen kleinen Bieterkreis für die nutzungsspezifischen und gebäudetechnischen Anlagen. Marktabhängige Mehr- oder auch Minderkosten sind nicht abschätzbar. 6) Insolvenzen gering nicht berücksichtigt Im Zuge der VOB-Vergabeverfahren werden die Bieter auf Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft. Dieses schließt aber nicht aus, dass Auftragnehmer durch Gründe, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, während der Bauphase in die Insolvenz geraten. Die ggf. entstehenden Mehrkosten für die Beauftragung neuer Baufirmen sind nicht abschätzbar. 7) Erhöhung der Stromversorgungskapazität hoch weitestgehend berücksichtigt am Campus Berlin Buch Die Stromversorgung am Campus Berlin Buch muss erhöht werden. Gem. der Vereinbarung über die Beteiligung der Campusnutzer an den Kosten beteiligen sich die aktuellen Bauvorhaben entsprechend ihrem Strombedarf. Hier können sich zu den bereits berücksichtigten Kosten noch geringfügige Abweichungen ergeben. 8) Außenanlagen erhöht nicht berücksichtigt Der Brandschutznachweis für die Ausführung der Feuerwehrumfahrt als Schotterrasen befindet sich bezüglich der abschließenden Genehmigungsfähigkeit in Prüfung, ggf. entstehen Mehrkosten. 9) Baupreisindex erhöht nicht berücksichtigt Bereits in der Planungsphase gab es einen Indexanstieg (siehe Pkt. 3). Weitere Steigerungen des Baupreisindexes in der Bauphase bis zur Übergabe sind möglich. 10) Realisierungsrisiko sehr gering nicht berücksichtigt Realisierungsrisiko infolge Mitfinanzierung des Infrastrukturgebäudes durch Dritte, hier MDC. Der Genehmigungsbescheid vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bauherr Bund) für die Zuwendungsbaumaßnahme IPL liegt vor. *Qualitative Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risikoereignissen : Auftreten nach bisheriger Erfahrung prognostizierte Eintrittswahrscheinlichkeit fast sicher - zumindest bei jedem 2. Fall (0,50) "hoch" häufig - bei jedem 2. bis 5. Fall (0,50-0,20) "erhöht" manchmal - bei jedem Fall (0,20-0,10) "etwas erhöht" selten - bei jedem 10. bis 25. Fall (0,10-0,04) "gering" fast nie - höchstens bei jedem 25, Fall (0,04-0) "sehr gering"

6 6. Nutzungskosten/ Wirtschaftlichkeit 6 Die zu erwartenden Nutzungskosten sind in der Anlage (Vordruck 123 BauWohn) für die FEM insgesamt, anteilig und für den Anteil der FEM im ISG dargestellt. FEM gesamt FEM anteilig Anteil FEM im ISG Betriebskosten , , , 96 Instandsetzungskosten , , ,24 Nutzungskosten , , ,20 Die Nutzungskosten liegen damit erheblich unter den derzeitigen Kosten für die FEM. Abgesehen davon liegt ein großer wirtschaftlicher Vorteil in der zu erreichenden Sicherheit im technischen Betrieb (Reduzierung der Instandsetzungskosten und der Havariegefahr). Für die FEM wurden folgende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erstellt: Auswahl der Autoklaven in Abhängigkeit vom optimierten Dampfmanagement, Reindampferzeugung, Einsatz von LED-Leuchten in Tierräumen, Synergien Monitoring Tierräume/ Gebäudeautomation, Notwendigkeit zweiter Aufzug und Untersuchung zur Fassadenbekleidung Mit der Errichtung eines gemeinsamen Infrastrukturgebäudes für die FEM und das IPL konnten die Bereiche Energieerzeugung und aufbereitung: Dampferzeugung, Heizungsverteilung, Kälteerzeugung, Starkstromversorgung, Notstromversorgung, Druckluft- und Gasversorgung, Trinkwasserverteilung, VE-Wassererzeugung sowie Käfigaufbereitung mit Lagerung: Käfigaufbereitung mit Spülanlagen, Käfiglagerung, Futterlagerung, Einstreuver- und -entsorgung, Umkleiden und Aufenthaltsraum für Spülpersonal zusammengelegt werden. In den Synergiebetrachtungen wurden Einsparpotentiale in Höhe von 2,9 Mio. bei den Investitionskosten und bei den Betriebskosten pro Jahr ermittelt. Zudem konnten die Nutzflächen um rund 100 m² und Technischen Funktions- sowie Verkehrsflächen um insgesamt rund 360 m² reduziert werden.

7 7. Vorgesehene Finanzierung der Baumaßnahme 7 Die Planung der Baumaßnahme wird bisher aus Titel bei Kapitel 1070 Zuschuss für Bauvorbereitungsmittel an die Charité Universitätsmedizin Berlin finanziert. Diese Mittel sind aus dem Investitionstitel für die Baumaßnahme FEM bei Kapitel 1070 zu erstatten. Ein erster investiver Ausgabenansatz bei Kapitel 1070, Titel ist für 2015 in Höhe von veranschlagt. Zur Ausfinanzierung der Baumaßnahme stellt die Charité in 2015 zusätzlich aus der Gewinnrücklage der Fakultät aus thesaurierten Overheadmitteln zusätzlich zum im Landeshaushalt veranschlagten Ausgabenansatz zur Verfügung. Die Finanzierung der Baumaßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von erfolgt aus Titel bei Kapitel 1070: Ansatz 2014 : 0 Ansatz 2015 : Rest ab 2016: und aus der Gewinnrücklage der Medizinischen Fakultät: Ansatz 2015 : Gesamtkosten: In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

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