a) Zustimmung gern. 24 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 LHO (kostensteigernde Planänderungen)

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1 Senatsverwaltung für Finanzen II LIP Ne- H / Berlin, den 2. Juni I Vanessa.Neumann@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Anträge auf a) Zustimmung gern. 24 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 LHO (kostensteigernde Planänderungen) Kapitel 9810 SIWANA Titel Neubau eines MEB (Erweiterung), Schule am Buntzelberg, Grundschule (Treptow-Köpenick) und b) Freigabe von nach 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagten Ausgaben bei Maßnahmen des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) Kapitel 9810 SIWANA Titel Neubau eines MEB (Erweiterung), Schule an der Feuerwache, Grundschule (Treptow-Köpenick) Titel Neubau eines MEB (Erweiterung), Schule am Buntzelberg, Grundschule (Treptow-Köpenick) Titel Zuschuss an das Vivantes Humboldt Klinikum zum Neubau der zentralen Sterilisation (Reinickendorf) Titel Neubau Zentralsterilisation des Vivantes Klinikums Neukölln (Neukölln) Vorgang: 73. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Dezember 2015 Drucksache 17/2600 (I. A. zu 6 und II. A. 27) Ansatz zu Titel abgelaufenes Haushaltsjahr (Ansatz 2016): ,56 Gesamtkosten: (gem. BPU vom )

2 Ansatz zu Titel abgelaufenes Haushaltsjahr (Ansatz 2016): , ,56 Gesamtkosten (alt): Gesamtkosten (neu): (gern. BPU vom ) Ansatz zu Titel abgelaufene Haushaltsjahre (Ansatz 2015): Gesamtkosten: (gem. BPU vom ) Ansatz zu Titel abgelaufene Haushaltsjahre (Ansatz 2015): ,00 Gesamtkosten: (gem. BPU vom ) Gem. 24 Abs. 5 Satz 2 LHO gilt: "Nach Veranschlagung vorgenommene Änderungen des Bedarfsprogramms bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen; soweit sie insgesamt mehr als 10 Prozent des veranschlagten Betrages ausmachen, des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses." Beschlussempfehlung: a) Der Hauptausschuss stimmt den nach Veranschlagung vorgenommenen Planänderungen gern. 24 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 LHO bei der SIWANA Maßnahme Titel (Neubau eines MEB, Schule am Buntzelberg) zu. Die Gesamtkostenerhöhung um von auf wird zur Kenntnis genommen. Bei der im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahme haben sich Planänderungen mit Gesamtkostenänderungen von (mehr als 10% der veranschlagten Gesamt- 2

3 kosten) ergeben, die der Zustimmung des Hauptausschusses bedürfen ( 24 Absatz 5 Satz 2 Halbsatz 2 LHO). Die am beantragte Zustimmung zu den Planänderungen hat die Senatsverwaltung für Finanzen gern. Nr des Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2017 am erteilt. Die Planänderungen und die daraus resultierenden Mehrkosten werden unter anderem wie folgt begründet: Der für den MEB mögliche und festgelegte Standort auf dem Schulgrundstück liegt deutlich tiefer als der vorhandene Schulbau. Die angrenzenden Böschungen führen zu einer ungünstigen Höhenlage des MEB mit Auswirkungen auf Böschungssicherungen, Stützwände, Beleuchtungssituation und Geländeentwässerung. Insofern muss eine Geländemodeliierung bzw. Aufschüttung um Bereich des MEB und des Bestandsgebäudes erfolgen. Der Kostenansatz gern. SIWANA Haushaltsplan 2016 beinhaltete noch nicht die derzeitige Marktlage der Bauwirtschaft im Großraum Berlin, insbesondere in Bezug auf das Modulare Bauen. Der Kostenansatz wurde auf Grundlage von Kennwerten für die KG 300, 400 und 600 abgeleitet. Auf Grundlage von Erfahrungswerten weiterer Standorte musste diese Kennwerte angepasst werden und sind in die Berechnung "Schule am Buntzelberg" mit eingeflossen. Hier wurden insbesondere bei KG 300 und 400 hohe Preissteigerungen berücksichtigt. Des Weiteren handelt es sich bei dem MEB 16 um einen neuen Gebäudetyp, bestehende Rahmenverträge für laufende MEB-Maßnahmen konnten nicht aktiviert werden. Die Neuplanung zieht einen erhöhten Planungsaufwand nach sich (KG 700). Die Schulen in den Größen MEB 12 und MEB 24 werden seit der 2. Tranche in 2015 in weitestgehend unveränderter Form und seit der 3. Tranche 2016 zusätzlich als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Die Notwendigkeit einer "Zwischengröße" als MEB 16 hat sich 2016 konzeptionell ergeben und wurde in diesem Jahr planerisch durchgearbeitet. Diese neue Schulgröße wurde Anfang 2017 als Rahmenvertrag ausgeschrieben und ergab entsprechend der Marktentwicklung höhere Preise als in den zurückliegenden Vergabeverfahren. Zur Gegenfinanzierung des Mehrbedarfs bei Titel (Neubau eines MEB, Schule am Buntzelberg) werden eingesparte Mittel bei folgenden Titeln im Deckungskreis 1 - Schulen - herangezogen: einsparte Mittel zur Titel Maßnahme Gegenfinanzierung des Mehrbedarfs Neubau eines MEB, Paul- und Charlotte-Kniese Schule (Lichtenberg) Neubau eines MEB (Erweiterung, Papageno Grundschule (Mitte) Neubau eines MEB (Erweiterung), Schule an der Strauchwiese, Grundschule (Pankow) Neubau eines MEB (Erweiterung), Paui-Lincke Grundschule (Pankow) Neubau eines MEB (Erweiterung), Grundschule an derwuhle (Marzahn-Hellersdorf) 3

4 71014 Neubau eines MEB (Erweiterung), neue Grundschu le Rüdiger/Hagenstraße (Lichtenberg) Summe Gern. 6 Satz 2, 3 Haushaltsgesetz 2016/2017 gilt: "Alle Maßnahmen im Sinne des 24 LHO, für die bei lnkrafttreten dieses Gesetzes keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, sind gemäß 24 Absatz 3 Satz 3 LHO gesperrt; solche mit einem Kostenrahmen über Euro, sind gemäß 22 Satz 3 LHO gesperrt. Satz 2 gilt nicht für Maßnahmen, die über das SIWA finanziert werden." Das Abgeordnetenhaus hat zum Haushaltsplan 2016/2017 u.a. folgende Auflage beschlossen: Auflage Nr. 27: Die Veranschlagungen nach 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken. Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtUrn H F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtUrn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten; betragliehe Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. Beschlussempfehlung b) Der Hauptausschuss stimmt der Freigabe der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagten Ausgaben im Haushaltsplan des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) bei den folgenden Maßnahmen zu und nimmt den Bericht zur Kenntnis: Titel Neubau eines MEB (Erweiterung), Schule an der Feuerwache, Grundschule (Treptow-Köpenick) Titel Neubau eines MEB (Erweiterung), Schule am Buntzelberg, Grundschule (Treptow-Köpenick) Titel Zuschuss an das Vivantes Humboldt Klinikum zum Neubau der zentralen Sterilisation (Reinickendorf) Titel Neubau Zentralsterilisation des Vivantes Klinikums Neukölln (Neukölln) Hierzu wird berichtet: 4

5 Zusammenfassender Bericht: Maßnahme Prüfergebnis BPU Notwendigkeit der Maßnahme und Nachteile bei Maßnahmenverzicht Nutzungskosten und Wirtschaftlichkeit Neubau eines MEB (Erweiterung), Schule an der Feuerwache, Grundschule (Treptow Köpenick) Sen Stadt Der Baubeginn ist für 06/2017 geplant, der Nutzungsbeginn Mai 2018 angegeben. Bedingt Schülerzahlen im Grundschulbereich wird im Schuljahr 2017/18 im Bezirk Treptow-Köpenick, OT Niederschöneweide, ein Schulerweiterungsbau benötigt. Für die Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume wird auf dem Grundstück der Grundschule an der alten Feuerwache ein Modularer Erweiterungsbau (MEB12) geplant. Die Modularen Ergänzungsbauten werden für kurzfristig benötigte, dauerhafte Versorgung mit Schulgebäuden erstellt. Bei Maßnahmenverzicht kann es zu erheblichen Problemen bei der Organisation der Schule sowie der Sicherung wohnortnaher Schulversorgung kommen. Nach Herstellung des MEB wird mit jährlichen Nutzungskosten gerechnet Neubau eines MEB (Erweiterung), Schule am Buntzelberg, Grundschule (Treptow Köpenick) SenStadt Der Baubeginn ist für 07/2017 geplant, der Nutzungsbeginn Juni2018 angegeben. Bedingt Schülerzahlen im Grundschulbereich wird im Schuljahr 2017/18 im Bezirk Treptow-Köpenick, OT Bohnsdorf, ein Schulerweiterungsbau benötigt. Für die Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume wird auf dem Grundstück der Grundschule am Buntzelberg ein Modularer Erweiterungsbau (MEB16) geplant. Die Modularen Ergänzungsbauten werden für kurzfristig benötigte, dauerhafte Versorgung mit Schulgebäuden erstellt. Bei Maßnahmenverzicht kann es zu erheblichen Problemen bei der Organisation der Schule sowie der Sicherung wohnortnaher Schulversorgung kommen. Nach Herstellung des MEB wird mit jährlichen Nutzungskosten gerechnet Zuschuss an das Vivantes Humboldt Klinikum zum Neubau der zentralen Ste Sen Stadt- Die Sterilgutversorgung sämtlicher Krankenhausstandorte von Vivantes erfolgt derzeit über das Klinikum Spandau, das Klinikum Neukölln und das Klinikum im Friedrichshain. Die Maschinentechnik und die periphere Anlagentechnik sind in allen drei Standorten altersbedinqt drinqend erneuerunqsbe- Die Nutzungskosten sind nicht haushaltsrelevant und werden von den Krankenhausträgern über die Erlöse finanziert. 5

6 rilisation (Reinickendorf) Die Überschreitung zwischen den geprüften Kosten und dem vorgesehenen Ansatz ist nicht haushaltsrelevant Die Maßnahme einem Festbetrag bewilligt, die Mehrkosten gehen zu Lasten des Krankenhausträgers. dürftig. Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage und den hinzukommenden steigenden Anforderungen an die Versorgungsleistung ist die Neukonzipierung der zentralen Sterilgutversorgung für Vivantes insgesamt zwingend erforderlich. Die Sterilgutversorgung aller Vivantes Standorte wird künftig zentral für den Bereich Nord über das Humboldt Klinikum und den Bereich Süd über das Klinikum Neukölln (s. SIWANA Titel 80022) organisiert. Während der Bauzeit wird die Sterilgutversorgung vorhandenen Einrichtungen ohne Einschränkungen sichergestellt. Mit der Neustrukturierung und den Einsatz moderner Maschinentechnik mit Wärmerückgewinnung werden erhebliche Betriebskosteneinsparungen erreicht. Bei Maßnahmenverzicht kann der steigende Kapazitätsbedarf ausfallgefährdeten Anlagen nicht dauerhaft sichergestellt werden Neubau Zentralsterilisation des Vivantes Klinikums Neukölln (Neukölln) Sen Stadt Die Überschreitung zwischen den geprüften Kosten und dem vorgesehenen Ansatz ist nicht haushaltsrelevant Die Maßnahme einem Festbetrag bewilligt, die Mehrkosten gehen zu Lasten des Krankenhausträgers. Die Sterilgutversorgung aller Vivantes- Die Nutzungs Kliniken erfolgt derzeit über das Klinikum kosten sind nicht Spandau, das Klinikum Neukölln und das haushaltsrele- Kiinikum im Friedrichshain. vant und werden von den Kran Auf Grund von steigenden Fallzahlen und kenhausträgern steigender Anzahl der Sterilguteinheiten ist über die Erlöse eine maximale Auslastung dieser 3 Stand- finanziert. orte erreicht. Die maschinen- und Anlagentechnik ist verschlissen. Immer häufiger gibt es Ausfälle von Anlagen- und Anlagengruppen - erforderliche Notmaßnahmen nehmen zu. Für eine zukünftige Absicherung der Sterilgutversorgung der Vivantes Kliniken ist eine Neuorientierung erforderlich. Zukünftig soll die Versorgung aller Vivantes-Kiiniken nur noch über zwei Kliniken erfolgen, der Bereich Nord über das Humboldt Klinikum (s. SIWANA Titel 80020) und der Bereich Süd über das Klinikum Neukölln. Bei Maßnahmenverzicht kann der steigende Kapazitätsbedarf ausfallgefährdeten Anlagen nicht dauerhaft sichergestellt werden. 6

7 Bei den Maßnahmen der Titel 71010, und enthalten die geprüften Bauplanungsunterlagen keine Änderung gegenüber den ursprünglichen Bedarfsanmeldungen. ln Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen 7

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