Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den V A 2-7 Telefon Fax
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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den V A 2-7 Telefon Fax ronald.neuberk@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei -G Sen Kapitel 1250, MG 10 Titel Schulfarm Insel Scharfenberg, Instandsetzung Internat Haus 5, Erneuerung des Entwässerungsnetzes, Erneuerung der Steganlage und Ersatzbau für das Gewächshaus Anlagen Ansatz 2013: 500 T VE T Ist T Verfügungsbeschränkungen: 300 T *) VE T *) Aktuelles Ist (Stand ): ,84 *) Sperre nach 24 Abs. 3 LHO Geschätzte Gesamtkosten: T 15. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 14. Juni Drucksache Nr. 17/0400 (II.A.22) Auflagenbeschlüsse 2012/ Das Abgeordnetenhaus hat in seiner o. g. Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin bei einem Verzicht der Baumaßnahme erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck 123 BauWohn) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. Hierzu wird berichtet: 1
2 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachfolgenden Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und der Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO bestehenden Sperren bei den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zuzustimmen. 2. Vorbemerkung Als eine von sieben Inseln im Tegeler See gelegen ist die Insel Scharfenberg Teil des Landschaftsschutzgebietes Inseln im Tegeler See. Alle auf der Insel Scharfenberg befindlichen Gebäude gehören zu der Schulfarm Insel Scharfenberg. Die Schulfarm Scharfenberg ist ein Ganztagsgymnasium mit Internatsbetrieb und als solches im Schulentwicklungsplan als fester Schulstandort enthalten. Mehrere Gebäude auf der Insel sind in der Denkmalliste Berlin als Einzeldenkmäler aufgeführt, darunter auch sämtliche sieben Internatshäuser. Die Gesamtanlage steht unter Ensembleschutz und ist ausschließlich für Schulzwecke bestimmt. Die sieben Internatshäuser wurden von der Architektin Nina Kessler erbaut. In unmittelbarer Nähe zum Alten Schulhaus und den Internatsgebäuden befindet sich ein Kunsthaus, das dem Kunst- und Musikunterricht dient und von Richard Ermisch erbaut wurde. Daneben befindet sich der eingeschossige Biologiepavillon, von Nina Kessler entworfen. Dieser enthält die naturwissenschaftlichen Räume und die Bibliothek der Schule. Weiterhin gibt es auf der Insel das noch unsanierte, eingeschossige Zentralgebäude mit Mensa und Diensträumen sowie den vor wenigen Jahren errichteten Neubau des Schulgebäudes. Das Fährhaus ebenfalls von Richard Ermisch - mit Anleger und ein Wohnhaus mit Scheune schließen die Bebauung der Insel ab. Drei der insgesamt sieben Internatshäuser wurden in den vergangenen Jahren saniert, ebenso das Alte Schulhaus, der Biologiepavillon sowie die Schulleiterwohnung. Es wurden medientechnische Anbindungen für die IT-, Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen nach Konradshöhe geschaffen. Auf der Insel wurden bereits die Gasleitungen und Teile der Abwasserleitungen erneuert, ein IT-Netz und eine Wegebeleuchtung installiert. Die in den Jahren 2013 ff. durchzuführende Maßnahme umfasst folgende vier Einzelmaßnahmen: 1. Sanierung des Internatsgebäudes Haus 7 *) 2. Erneuerung des Abwassersystems auf der Insel 3. Erneuerung des Gewächshauses 4. Erneuerung der landseitigen Steganlage Ein Übersichtsplan ist als Anlage beigefügt. 3. Planungsstand / Kosten / Realisierungsmöglichkeit Es liegen geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) über T vom 31. Mai 2013 vor. Sie sind mit Datum vom 19. Juni 2013 im Kostenrahmen genehmigt worden. In den Gesamtkosten der vier Einzelmaßnahmen von T sind rd. 5 % für Unvorhergesehenes enthalten. *) Es erfolgt nicht, wie ursprünglich vorgesehen, die Instandsetzung des Internatsgebäudes Haus 5, sondern die des Internatsgebäudes Haus 7, da das Haus 5 vorübergehend als Ersatzstandort für das zu sanierende Kunsthaus genutzt wird. 2
3 Mit den Bauarbeiten muss im Oktober 2013 begonnen werden, um die Fertigstellung der ersten Einzelmaßnahme (hier: Erneuerung des Abwassersystems) zum Schulbeginn im Juli 2014 gewährleisten zu können. Die Anträge auf Zustimmung gemäß 76 BauOBln wurden im Juni eingereicht. Den Planungsstand der Baumaßnahme, bezogen auf die Leistungsphasen der HOAI, ist der Anlage 2 zu entnehmen. 4. Notwendigkeit der Baumaßnahme bzw. Auswirkungen eines Verzichts 4.1 Sanierung Internatsgebäudes Haus 7 Das Haus 7 befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Es soll in Anlehnung an den Ausbaustandard des bereits sanierten Internatshauses 3 instandgesetzt und modernisiert werden. 4.2 Erneuerung des maroden Entwässerungsnetzes Das gesamte Entwässerungsnetz auf der Insel wurde durch Wurzelbewuchs des Baumbestandes zerstört und undicht. Die Gefällesituation des gesamten Netzes ist zu schwach, um alle anfallenden Abwassermengen restlos zu transportieren. Um den Anforderungen des Wasserschutzgebietes Zone II zu genügen, muss die gesamte im Erdreich verlegte Leitung umgehend erneuert werden. 4.3 Erneuerung des Gewächshauses Der gärtnerische Unterricht ist ein wesentlicher Bestandteil des Profilbildes dieser Schule. Das vorhandene Gewächshaus ist infolge seines baulichen Verfalls nicht mehr nutzbar und muss deshalb erneuert werden. 4.4 Erneuerung der Steganlage Die landseitige Steganlage befindet sich in einem solch desolaten Zustand, dass die Wasserschutzpolizei ein gefahrenabwehrrechtliches Begehungsverbot in Aussicht gestellt hat. Ohne wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung dieser Bootssteganlage ist die Insel lediglich über die Autofähre erreichbar. Ohne die Erneuerungen des Entwässerungsnetzes und der Steganlage würde ein Nutzungsausschluss des gesamten Schulstandortes Schulinsel Scharfenberg drohen. Die Sanierung des Internatsgebäudes schafft 19 modern ausgestattete Internatsplätze (Zwei- Bett-Zimmer mit eigenem Duschbad bzw. ein behindertengerecht ausgestattetes Einzelappartement) und stärkt damit die Attraktivität und die Ausrichtung der Schule zum Ganztagsgymnasium mit Internatsbetrieb und unterstützt das Unterrichtsprofil als Schulfarm. Die Gesamtmaßnahme passt sich folgerichtig in das Schulstandortkonzept ein und sichert den weiteren Schulbetrieb. 5. Nutzungskosten / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Für das Internatsgebäude Haus 7 ergeben sich bedingt durch den Denkmalschutz zwei Ausführungsvarianten: - Variante 1: Fassadeninstandsetzung nach altem Bestand oder - Variante 2: Fassadensanierung mit energetischer Aufwertung in Abstimmung mit der Denkmalpflege 3
4 Die Variante 2 soll ausgeführt werden, da sie die Energieeffizienz des Gebäudes deutlich verbessert. (Verringerung der Energiekosten um ca /a, Reduzierung des CO2- Ausstoßes um kg/a). Bei der Abwassertrasse wurde die Variante der einfachen Sanierung und Wiederherstellung des alten Gefällesystems untersucht und für unwirtschaftlich erklärt, weil sich durch die viel zu geringe Gefällesituation das Leitungsnetz mittelfristig erneut zusetzen würde. Im Ergebnis wurde eine Lösung entwickelt, das Inselabwassernetz zu teilen und nur den kritischen Gefällebereich durch eine kleine Pumpstation zu unterstützen. Die Kosten einer Sanierung des abgängigen Gewächshauses übersteigen die Kosten des Abrisses des alten Gewächshauses sowie des Neubaus eines neuen Fertigteilgewächshauses. Durch den geplanten Neubau können zudem die Betriebskosten deutlich gesenkt werden. Zudem erfüllt der alte Grundriss die heutigen Unterrichtsansprüche der Schule nicht mehr. Abriss und Neubau der Steganlage sind aufgrund des drohenden gefahrenabwehrrechtlichen Begehungsverbots zwingend umzusetzen. Die Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten gemäß Vordruck 123 BauWohn ist als Anlage 3 beigefügt. 6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Baumaßnahme sind im Doppelhaushaltsplan 2012/2013 nach 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich nunmehr wie folgt dar: Ansatz T Ansätze ab 2014 (geplant) T Summe T In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 4
5 Anlage 1 5
6 Schulfarm Insel Scharfenberg Planungsstand / Stand der Kostenermittlung Stand: Juni 2013 HOAI LP (Leistungsphase) 1 Grundl. ermittl. 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 1) 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung d. Vergabe 7 2) 8 Objektüberwachung 9 3) DIN 276 (Kostenstruktur) Schätzung Toleranz ±30 % Berechung ±20 % bis 25 % Anschlag ± 10 % bis 15 % Feststellung Toleranz ± 0 % ABau (formale Struktur) BP VPU BPU ggf. EU Vergabe (Struktur der Verfahren) VOF VOB Bauleistungen 1) Genehmigungsplanung; hier: Antrag auf Zustimmung gem. 76 BauOBln; Anfang Juni 2013 eingereicht 2) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Objektbetreuung und Dokumentation
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den V A 3-4 Telefon Fax
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Mehra) Zustimmung gern. 24 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 LHO (kostensteigernde Planänderungen)
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