Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 08. Juni 2015 I D - VV /2015 Tel.: Fax: ellen-christine.grau@senfin.berlin.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 08. Juni 2015 I D - VV 9210-08/2015 Tel.: 9020 3517 Fax: 9020 2611 ellen-christine.grau@senfin.berlin."

Transkript

1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 08. Juni 2015 I D - VV /2015 Tel.: Fax: ellen-christine.grau@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Anmietung von Flächen zur Unterbringung des Bezirksamtes Pankow von Berlin, Fröbelstr. 17 Rote Nummer: keine Vorgang: 40. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin vom , Drs. 17/1400 (Nr. II.A.2.) Ansätze: entfällt Gesamtkosten: entfällt Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Die Anmietung neuer oder zusätzlicher Flächen darf nur ausnahmsweise erfolgen und bedarf der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen. Neue oder zusätzliche Flächen dürfen erst nach Zustimmung des Hauptausschusses angemietet, alternativ finanziert oder gekauft werden, wenn Flächenbilanzen für die betreffende Hauptverwaltung bzw. die betreffenden Bezirke vorliegen,

2 2 die damit verbundenen Aufgaben Priorität haben, nachweislich keine Alternative zum darzustellenden Bedarf besteht und der Vorschlag die kostengünstigste Lösung darstellt. Alle Folgekosten sind einzubeziehen. Entsprechendes gilt für den Tausch von Flächen zwischen Dienststellen. Die Zustimmung des Hauptausschusses ist nicht erforderlich für Anmietungsgeschäfte sowohl für die Senatsverwaltungen als auch für die Bezirke, wenn die Nettokaltmiete monatlich nicht übersteigt oder die Größe der anzumietenden Fläche m² nicht übersteigt. Der Hauptausschuss wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen: Zustimmung zur Anmietung von Flächen für das Bezirksamt Pankow von Berlin am Standort Fröbelstr. 17 und zum Abschluss eines SILB-Mietvertrages mit einer Mietfläche von ,48 m² Nettogrundfläche (NGF) mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren (ab ), Zustimmung zur Bildung einer Rücklage nach 3 Abs. 2 SILB ErrichtungsG in Höhe von 22,965 Mio. zur Herrichtung der Flächen am Standort Fröbelstr. 17 für die Jahre 2016 bis 2020 und zur Reduzierung der Einnahmeerwartung bei Kapitel 2991 Titel um insgesamt 22,965 Mio. (Jahresbeträge siehe unter 4.1.). Die Umsetzung der Beschlüsse - insbesondere die Bildung der Rücklage nach 3 Abs. 2 SILB ErrichtungsG - steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Zuweisung der zum Bürostandort Fröbelstraße gehörenden Grundstücke Fröbelstr. 17, Prenzlauer Allee 77 sowie Prenzlauer Allee 70 und 75 in Berlin-Pankow zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) nach 1 Absatz 2 Satz 2 des SILB ErrichtungsG. Hierzu wird berichtet: 1. Ausgangssituation Die zum Bürostandort Fröbelstraße gehörenden Grundstücke Fröbelstr. 17, Prenzlauer Allee 77 sowie Prenzlauer Allee 70 und 75 (nachfolgend Fröbelstr. 17) befinden sich im Geschäfts- und Aufgabenbereich der Bezirksverwaltung Berlin-Pankow. Sie waren Bestandteil des bezirklichen Konsolidierungskonzeptes 2013 bis 2016 und der in diesem Kontext vom Bezirk beabsichtigten Konzentration von Bürodienstgebäuden. Danach sollten die Verwaltungsstandorte Fröbelstr. 17 (mit Ausnahme des Hauses 6), Darßer Str , Berliner Allee (Rathaus Weißensee) sowie Berliner Allee 100 bis Mitte 2013 aufgegeben und dafür das private Objekt Prenzlauer Promenade 28 als neuer zentraler Standort des Bezirksamtes angemietet werden (BVV-Beschluss vom März 2012). Das Bezirksamt Pankow von Berlin hatte zu diesem Zweck für den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin eine Anmietungsvorlage mit dem Ziel vorbereitet, dem Abschluss des Mietvertrages für das Objekt Prenzlauer Promenade 28 zuzustimmen. Die Finanzierung der Maßnahme sollte aus den Verkaufserlösen der o.g. vier landeseigenen Bezirksgrundstücke und

3 3 den damit verbundenen Einsparungen bei der baulichen Unterhaltung, der Bewirtschaftung sowie der Sanierung erfolgen. Der Bezirk wollte mit der Aufgabe der o.g. Grundstücke vor allem die jährlichen kalkulatorischen Gebäudekosten sowie die hohen Sanierungskosten für die Bestandsgebäude einsparen. Im Sommer 2012 reichte das Bezirksamt den Entwurf der Hauptausschussvorlage bei der Senatsverwaltung für Finanzen zur Zustimmung ein. In Umsetzung des Auftrages des Hauptausschusses vom März 2005, dass der Nachweis im Sinne des Auflagenbeschlusses für die Bezirke und für die Hauptverwaltung durch die BIM GmbH zu erfolgen hat (Rote Nr C), wurde die BIM GmbH beauftragt, die Wirtschaftlichkeit des bezirklichen Vorhabens zu prüfen. Auftragsgemäß hat die BIM GmbH die vorgelegten Untersuchungsergebnisse des Bezirksamtes insbesondere hinsichtlich des ermittelten Sanierungsstaus am Standort Fröbelstr. 17 vertieft geprüft und Lösungsalternativen entwickelt. Die aus Sicht des Bezirkshaushalts errechneten Wirtschaftlichkeitsvorteile hat sie dahingehend untersucht, ob und inwieweit sich Unterschiede in der Wirtschaftlichkeitsaussage ergeben, wenn anstelle der Sichtweise des Bezirks die Sichtweise des Landeshaushalts eingenommen wird. Die Prüfungsergebnisse der BIM GmbH machten deutlich, dass ein Festhalten an den landeseigenen Immobilien aus Perspektive des Landes Berlin wirtschaftlicher ist als die Anmietung des externen Mietobjektes Prenzlauer Promenade 28. Die vom Bezirk geplante Anmietung des privaten Objektes wurde daher von der Senatsverwaltung für Finanzen abgelehnt und die Vorlage des Bezirks nicht mitgezeichnet (zu den Gründen vgl. unter Punkt 2.). Es wurde entschieden, die zum Standort Fröbelstr. 17 gehörenden Grundstücke dem SILB zuzuweisen sowie die zum Standort gehörenden Bürodienstgebäude zu sanieren und anschließend mit dem Bezirksamt Pankow einen SILB-Mietvertrag über die Anmietung der benötigten Flächen abzuschließen. Damit kann das Bezirksamt am Mieter-Vermieter-Modell des Sondervermögens teilnehmen. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings die Bildung einer Rücklage nach 3 Abs. 2 SILB ErrichtungsG zur Finanzierung der Sanierungskosten für den Standort Fröbelstr. 17. Der BIM GmbH stehen andere Finanzierungsquellen zum Abbau des Sanierungsstaus nicht zur Verfügung. Dem Unterausschuss Bezirke wurde in seiner 10. Sitzung am , dem Unterausschuss Vermögensverwaltung des Hauptausschusses in seiner 34. Sitzung am und in der 35. Sitzung am zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sowie zur Geschichte der Entscheidungsfindung hinsichtlich des zukünftigen Umgangs mit der Liegenschaft Fröbelstr. 17 berichtet. Das Bezirksamt Berlin-Pankow ist mit der Zuweisung der bezirklichen Liegenschaft Fröbelstr. 17 zum SILB und dem Abschluss eines SILB-Mietvertrages mit der BIM 1 Bericht SenFin II E vom Kostengegenüberstellung der Varianten Anmietung am freien Markt und Anmietung durch die BIM GmbH für den Standort Fröbelstr. 17, Bezirk Pankow, Grüne Nr Besprechung gem. 21 Abs. 3 GO Abghs Aktueller Sachstand zur Liegenschaft Fröbelstr. 17 in Pankow, Grüne Nr Bericht SenFin - II E - HB /2014 vom Aktueller Sachstand zur Liegenschaft Fröbelstr. 17 in Pankow, Grüne Nr A

4 4 GmbH über die Flächen am Standort Fröbelstraße einverstanden. Die BVV Pankow hat hierzu am die erforderlichen Beschlüsse gefasst. 2. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 2.1. Prüfungsergebnisse der BIM GmbH Aus der seinerzeitigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Bezirksamtes Pankow zur Vorbereitung der geplanten Anmietung des externen Standortes Prenzlauer Promenade 28 geht hervor, dass der Bezirk sich mit der privaten Anmietung eine Einsparung von rd. 9,2 Mio. an erforderlichen Sanierungskosten für die vier Bestandsobjekte erhoffte. Insgesamt hatte das Bezirksamt bei seiner Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Einsparungen von rd. 20 Mio. (kameralistisch) gegenüber dem Status Quo bei einem 20-jährigen Betrachtungszeitraum errechnet. Das Bezirksamt ging allerdings bei seinen Berechnungen davon aus, dass die haushalterische Kostenmiete (Gebäude-AfA und kalkulatorische Zinsen) mit der externen Miete für das Objekt Prenzlauer Promenade 28 als Kostenfaktor gleichgesetzt werden könne. Diese Betrachtungsweise ist auf die unterschiedlichen Aspekte der jeweiligen Bezirkshaushalte im Vergleich zum Landeshaushalt zurückzuführen: Aus Sicht des Bezirksamtes Pankow ist die haushalterische Kostenmiete genauso zahlungswirksam wie eine Miete, die an einen externen Vermieter zu zahlen ist. Im Gegensatz dazu ist es für den Landeshaushalt für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Anmietung jedoch von entscheidender Bedeutung, ob (Miet-)Kosten tatsächlich den Landeshaushalt verlassen oder nicht. Bei Mietzahlungen im System des Mieter-Vermieter-Modells des Sondervermögens verlassen die an die BIM GmbH zu entrichtenden Mieten im Gegensatz zu privaten Anmietungen - nicht den Landeshaushalt. Bei den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der BIM GmbH wird daher regelmäßig sowohl die Miete für Immobilien des SILB als auch die Miete für andere landeseigene Objekte, gemindert um die SILB-Managementvergütung und die Kosten für den laufenden Bauunterhalt, betraglich in Abzug gebracht. Diese geminderte Miete wird an den Landeshaushalt in Form des Rückflusses zurückgeführt und spielt daher bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit keine Rolle. Bei ihren Berechnungen hat die BIM GmbH die vom Bezirksamt gewählten Kostenansätze grundsätzlich plausibilisiert und weitgehend übernommen. Auch bei der Höhe der möglicherweise zu erzielenden Verkaufserlöse für die Bezirksgrundstücke hat sich die BIM GmbH an den Annahmen des Bezirksamtes orientiert und bei der nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit diesen kalkuliert. Lediglich bei den Angaben zum Sanierungsrückstau bei den Bürodienstgebäuden am Standort Fröbelstr. 17 hat die BIM GmbH eine eigene Einschätzung der Kosten erarbeitet. Nach der aktuellen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung betragen die einmaligen Gesamtkosten für den Standort Fröbelstr. 17 insgesamt rd. 22,9 Mio Die Erhöhung der Sanierungskosten im Vergleich zu 2012 ist zum einen auf Änderung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Jahr 2013 zurückzuführen, in deren Folge sich der Planungsanteil der Kosten um 10% erhöht hat. Zum anderen musste ein Inflationsausgleich für die Baukostensteigerungen von insgesamt 5 % für die Jahre 2013 und 2014 berücksichtigt werden (rd. 14,2 Mio % = 15,77 Mio. + 5 % = 16,6 Mio. ). Damit belaufen sich die Sanierungskosten nach dem Gebäudescan auf ca. 16,6 Mio. bzw. incl. von 15 % für Unvorhergesehenes (UV) auf 19,1 Mio.. Nach Berücksichtigung der Kosten für die Einpassungsplanung in Höhe von ca. 3,2 Mio. (2,7 Mio. incl. 15 % UV), der Kosten für die Einrichtung einer Drehscheibe (hier ist die Aufstellung eines Containers für ca. 30 Beschäftigte vorgesehen) und für die Umzüge der Beschäftig-

5 Mögliche Varianten im Vergleich Es wurden zwei Varianten mit den nachfolgend aufgeführten Annahmen gegenübergestellt. Beide Varianten unterstellen eine Zuweisung der Liegenschaft Fröbelstr. 17 in das SILB sowie eine Teilnahme des Bezirksamtes Pankow am Mieter-Vermieter-Modell des SILB, wobei bei der Variante II allein nur das Haus 6 von der Zuweisung und der Rückmietung durch das Bezirksamt betroffen sein soll. Vor diesem Hintergrund wurde zur Vergleichbarkeit hinsichtlich der Miete für die Flächen am Standort Fröbelstr. 17 in beiden Varianten mit einer entsprechend marktüblichen SILB-Miete in Höhe von 5,83 /m² Mietfläche kalkuliert; auch hier ist in Variante II nur das Haus 6 betroffen. Bei der Berechnung der Miete wurden Abschläge für den geringeren Ausstattungsstandard und die unterdurchschnittliche Flächeneffizienz berücksichtigt. Die in dieser Büromarktzone marktüblichen Mieten liegen ansonsten über diesem Wert. Bei den drei bezirklichen Immobilien Berliner Allee 100, Berliner Allee und Darßer Str. 203 wurde bei der nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine Miete in Höhe der kalkulatorischen Kosten berücksichtigt. Bei den insgesamt zu betrachtenden Standorten wurde - auch wegen der Vergleichbarkeit - ein laufender Bauunterhalt in Höhe von 8,80 /m² angesetzt Variante I Beibehaltung der Nutzung der landeseigenen Liegenschaften Fröbelstr. 17, Berliner Allee , Darßer Straße 203, Aufgabe und Verkauf des Grundstückes Berliner Allee 100 Die Variante I unterstellt die Zuweisung der Liegenschaft Fröbelstr. 17 zum SILB und die Bildung einer SILB-Rücklage zur Finanzierung der Sanierungskosten für die Bürodienstgebäude auf der Liegenschaft Fröbelstr. 17. Die Kosten für die Sanierung der Immobilien Berliner Allee und Darßer Str. 203 trägt der Bezirk Pankow selbst. Unabhängig davon wurden die Sanierungskosten dafür in der Variante I als Gesamtkosten mit eingerechnet. Ferner wird davon ausgegangen, dass das Objekt Berliner Allee 100 insbesondere durch die Verdichtung von Flächen am Standort Fröbelstr. 17 und nach Umgestaltung des alten BVV Saales im Gebäude Berliner Str zu Büroflächen durch das BA Pankow freigezogen und aufgegeben/vermarktet werden kann. Die Verdichtungsmaßnahmen und die Aufgabe des Standorte Berliner Allee 100 führen zu einer wesentlich kostengünstigeren Lösung mit drei dauerhaften verbleibenden Bestandsgebäuden. Die Variante I betrachtet im Einzelnen: Nutzung der Liegenschaft Fröbelstr. 17 mit einer Fläche von ,48 m² (NGF) zu 5,83 /m² Miete monatlich sowie Betriebskosten in Höhe von 2,15 /m² monatlich zzgl. 2 % Inflationsrate p.a., ten des Bezirksamtes Pankow von insgesamt ca. 0,6 Mio. fallen somit für die Sanierung der zum Standort Fröbelstr. 17 gehörenden Dienstgebäude Gesamtkosten in Höhe von rd. 22,9 Mio. an.

6 6 Sanierungskosten für das Objekt Fröbelstr. 17 incl. Kosten für die Umsetzung der Einpassungsplanung und Drehscheibe in Höhe von insgesamt rd. 22,9 Mio. (davon rd. 19,1 Mio. für die nach dem Gebäudescan erforderliche Sanierung, rd. 3,2 Mio. für die Umsetzung der Einpassungsplanung und rd. 0,6 Mio. für Umzüge und Drehscheibe (geplant sind insgesamt Umzüge x 250 /MA + die Aufstellung eines Containers für 30 Beschäftigte für zwei Jahre für insgesamt zuzüglich 15 % für Unvorhergesehenes ), Nutzung des bezirkseigenen Grundstücks Berliner Allee mit einer Fläche von m² (NGF) zu 1,69 /m² Miete monatlich (Durchschnitt ) sowie Betriebskosten in Höhe von 2,53 /m² monatlich zzgl. 2 % Inflationsrate p.a., Sanierungskosten für das Objekt Berliner Allee in Höhe von und Kosten von rd für den Umbau des ehemaligen BVV-Saals, Nutzung des bezirkseigenen Grundstücks Berliner Allee 100 mit einer Fläche von m² (NGF) zu 2,54 /m² Miete monatlich (Durchschnitt ) sowie Betriebskosten in Höhe von 1,72 /m² monatlich zzgl. 2 % Inflationsrate p.a. bis Ende 2019, Verkauf des Grundstückes Berliner Allee 100 zu einem überschlägigen Verkehrswert in Höhe von ca. 4,5 Jahre nach der Beschlussfassung im Hauptausschuss, Nutzung des bezirkseigenen Grundstücks Darßer Str. 203 mit einer Fläche von m² (NGF) zu 4,10 /m² Miete monatlich (Durchschnitt ) sowie Betriebskosten in Höhe von 2,01 /m² monatlich zzgl. 2 % Inflationsrate p.a., Sanierungskosten für das Objekt Darßer Str. 203 in Höhe von Für die Ermittlung des Restbuchwertes werden die Sanierungskosten für die Gebäude am Standort Fröbelstr. 17 mit 66 % für 40 Jahre aktiviert Variante II externe Anmietung und Beibehalten des Hauses 6 der Liegenschaft Fröbelstr. 17 Die Variante II betrachtet im Einzelnen: externe fiktive Anmietung eines Objektes mit einer Fläche von m² (NGF) zu 7,25 /m² monatlich und m² (NGF) Kellerflächen zu 5,00 /m² monatlich jeweils zzgl. 1,5 % Indexanpassung (Anpassung erfolgt bei Erreichen von 10 %) sowie Betriebs- und Nebenkosten in Höhe von 3,68 /m² monatlich zzgl. 2 % Inflationsrate p.a. (Die BIM GmbH hat dabei die Annahmen aus dem vom Bezirksamt Pankow in 2012 endverhandelten Mietangebot zum Objekt Prenzlauer Promenade 28 und die daraus resultierenden weiteren Annahmen des Bezirkes unterstellt. Da die angebotenen Preise weiterhin marktüblich sind und die Preistendenz eher steigend ist, hat die BIM GmbH für die Annahme einer externen Anmietung keine neuen Angebote eingeholt.) Stellplatzmiete für 97 Stellplätze in Höhe von 50 /Stellplatz monatlich zzgl. 1,5 % Indexanpassung p.a.,

7 7 Nutzung des Hauses 6 in der Fröbelstr. 17 mit ,62 m² (NGF) zu 5,83 /m² Miete monatlich sowie Betriebskosten in Höhe von 2,15 /m² monatlich zzgl. 2 % Inflationsrate p.a., Sanierungskosten für das Haus 6 in der Fröbelstr. 17 in Höhe von Die Sanierungskosten werden für die Ermittlung des Restbuchwertes mit 66 % für 40 Jahre aktiviert. Umzugskosten in Höhe von (834 MA x 250 zuzüglich geschätzte Kosten i.h.v für Umzüge von Technik), Umzugsbedingte Folgekosten für IuK in Höhe von , Bewirtschaftungskosten bis zur Aufgabe der bezirkseigenen Standorte, Verkaufserlös der bezirkseigenen Grundstücke (Fröbelstr ohne Haus 6, Berliner Allee , Berliner Allee 100 und Darßer Str. 203 gemäß überschlägiger Verkehrswertschätzung des Liegenschaftsfonds vom in Höhe von ), 1 Monat mietzinsfreie Zeit für den externen Standort in Höhe von (Gebäudemiete und Stellplatzmiete), Mietaufwand für ein Bürgeramt, das in einem bereits extern angemieteten Objekt untergebracht wird. Mietkosten in Höhe von p.a. zzgl. 1,5 % Indexanpassung p.a. Für das Haus 6 am Standort Fröbelstr. 17 wurde eine SILB-Managementvergütung in Höhe von 0,29 /m² monatlich sowie 8,80 /m²/p. a. für den laufenden Bauunterhalt erhoben. Die um diese Kostenanteile geminderte Miete wird dem Landeshaushalt wieder zugeführt.

8 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus Landesperspektive (Betrachtungszeitraum 20 Jahre): Betrachtungszeitraum 20 Jahre vom bis Variante I - gesamt mit Fröbelst. 17, Berliner Allee , Darßer Str. 203, Aufgabe und Verkauf Berliner Allee 100, Variante II - gesamt mit externer Anmietung und Fröbelstr. 17 Haus 6 A. Angemietete Flächen (Durchschnitt) in m² Gesamtfläche inkl. Erschließung etc Archiv Gesamtfläche in m² B. Laufende Kosten in Nettokaltmiete ( Gesamtlaufzeit, indexiert)* Stellplatzmiete ( Gesamtlaufzeit, indexiert) Betriebskosten ( Gesamtlaufzeit, inkl. Inflation) Übrige Nebenkosten ( Gesamtlaufzeit, inkl. Inflation) Summe C. Einmalige Kosten in Sanierungskosten ** Umzugskosten Umzugsbedingte Folgekosten in V II Bewirtschaftungskosten bis zur Abgabe der 4 Standorte in V II erhöhte Mietkosten für die Verlagerung eines Bürgeramtes in ein bereits bestehendes Mietobjekt (index. mit 1,5 % jährlich) Summe D. Minderungen in Verkaufserlöse *** Mietfreie Zeit Summe E. Im Landeskreislauf verbleibende Miete ( ) Nettokaltmiete ( Geamtlaufzeit, indexiert) Bauunterhalt ( Gesamtlaufzeit, inkl. Inflation) SILB Managementvergütung ( Gesamtlaufzeit) Summe F. Gesamtkosten kameralistisch in Ersparnis kameralistisch im Variantenvergleich G. Kalkulatorischer Restbuchwert H. Gesamtkosten inkl. Restbuchwert in I. Gesamtkosten (Barwert) in Ersparnis Barwert im Variantenvergleich * In V II wurden die Annahmen aus dem mit dem BA Pankow in 2012 endverhandelten Mietangebot zur Prenzlauer Promenade 28 unterstellt, da die angebotenen Preise auch derzeit noch marktüblich sind. **in V I incl. Umzugskosten, Drehscheibe u. mit Kosten BA für Berliner Allee 252/260; in V II Sanierungskosten Haus 6 Fröbelstr. ***in V I f. Berliner Allee 100; in V II Fröbelstr. ohne H 6, Berliner Allee 252/260, Berliner Allee 100 u. Darßer Str. 203

9 9 Anhand der Gegenüberstellung der o.a. Varianten ist erkennbar, dass die Variante I (landeseigene Variante) die für das Land Berlin wirtschaftlichste Variante darstellt. In der kameralen Gegenüberstellung ist die Variante I gegenüber der Variante II (Anmietung eines externen Objektes) rd. 10,63 Mio. günstiger. In der Barwertbetrachtung ist die Variante I rd günstiger als die Variante II. Hinzukommt, dass bei der Betrachtung der Variante II der mögliche Verkaufserlös für die Liegenschaft Fröbelstr. 17 (außer Haus 6) in voller Höhe in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eingeflossen ist und sich dennoch der wirtschaftliche Vorteil der Umsetzung der Variante I deutlich zeigt. Darüber hinaus ergeben sich für den Bezirk Pankow weitreichende Vorteile für die Durchführung seines Konsolidierungsprogramms. Der Bezirk wird im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells des SILB in einem Zeitraum von 20 Jahren geringere laufende Kosten (Mieten und Betriebs- Neben- und übrige Kosten) aufwenden als er für den extern angemieteten Standort hätte aufwenden müssen. Das Bezirksamt spart durch die Anmietung im SILB rd pro Jahr (bei 5,83 /m² Mietkosten bzw. einer Gesamtmiete pro Jahr von im Vergleich zu der durchschnittlichen kalkulatorischen Miete des Bezirksamtes von ). Über den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren liegt die Einsparung für den Bezirk somit bei insgesamt rd. 9,083 Mio.. Zudem trägt der Bezirk nicht mehr die Risiken für die Sanierung und die laufende bauliche Unterhaltung des Großstandortes Fröbelstr. 17. Durch die Aufgabe des Standortes Berliner Allee 100 spart der Bezirk zusätzlich noch die Kosten für eine umfassende Sanierung, die bei einer Weiternutzung zwingend erforderlich gewesen wäre, um den Standort brandschutztechnisch und barrierefrei herzurichten. Die Kosten hierfür hätten im höheren siebenstelligen Bereich gelegen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die nunmehr erarbeitete Lösung sowohl für den Landeshaushalt als auch für den Bezirk die wirtschaftlichste Lösung darstellt. 4. Haushaltsmäßige Auswirkungen 4.1. Herrichtungskosten/Rücklagenbildung Nach 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB ErrichtungsG) vom 04. Dezember 2002 i.d.f. des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin vom 14. Juli 2006 wird ein aus der Bewirtschaftung des Sondervermögens sich ergebender Überschuss dem Sondervermögen in angemessener Höhe in Form einer Rücklage zugeführt. Die Rücklage dient dem systematischen Abbau des Sanierungsstaus des SILB sowie der Durchführung von Baumaßnahmen, die eine Optimierung der Flächennutzung auf den Grundstücken und in den Gebäuden des Sondervermögens zum Ziel haben.

10 10 Die Kosten für die Herrichtung des Standortes Fröbelstr. 17 sollen deshalb über entsprechende Rücklagenbildungen im SILB finanziert werden. Dazu sollen die benötigte Rücklage in Höhe von insgesamt innerhalb von 5 Jahren im SILB angespart und sukzessive entsprechend dem Baufortschritt ausgegeben werden. Rücklagen in T gesamt Fröbelstr Hinsichtlich der geplanten Rücklagenbildung für die Jahre 2016 bis 2020 wird die Einnahmeerwartung dann bei Kapitel Titel entsprechend reduziert, weil bei der Bildung der Ansätze nur die Rücklagen berücksichtigt wurden (und werden), die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung (hier: 2014/2015) bereits vom Hauptausschuss genehmigt wurden. Eine Übersicht über die bisherige Rücklagenbildung bzw. Finanzierung von Sanierungs- und Flächenoptimierungsmaßnahmen ist der Vorlage als Anlage beigefügt Haushaltsmäßige Umsetzung Miete, Betriebs- und Nebenkosten Fröbelstr. 17 Durch die Überführung des Standortes Fröbelstr. 17 in das SILB und die Weiternutzung der Immobilie durch das Bezirksamt Pankow von Berlin im Rahmen des Mieter- Vermieter-Modells des SILB erfolgt eine Reduzierung der jährlichen kalkulatorischen Gebäudekosten und Zinsen und damit eine Konsolidierung des Bezirkshaushaltes. Die jährliche Nettokaltmiete beträgt rd Die jährlichen Betriebs- und Nebenkosten betragen derzeit rund Diese Kosten sind ab vom Bezirksamt Pankow von Berlin an die BIM GmbH zu entrichten. Die finanziellen Mittel für die Miete sowie die Betriebs- und Nebenkosten sind ab dem Haushaltsjahr 2016/2017 beim Bezirksamt Pankow von Berlin entsprechend einzuplanen. In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen

11 Senatsverwaltung für Finanzen ID - VV /2015 Rücklagenbildung und Liquidität Anlage zur HA-Vorlage Anmietung von Flächen, BA Pankow, Fröbelstr Gesamt in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T Flächenoptimierungs- u. Sanierungsprojekte Klosterstr. 47 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Storkower Str. 134, Mehringdamm , 22 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Alt-Friedrichsfelde 60 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Salzburger Str. 21 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Otto-Braun-Straße 27 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: FA Lichtenberg/AF 60 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: LaGeSo/Turmstr. 21 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: ZMGA/Turmstr. 21 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Standesamt I Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Polizeiabschnittsfusion Direktion 1 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: VLB-BIM-LKA-Vorlage Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Hardenbergstraße (Verdichtung Oberverwaltungsgericht) Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Fusion Fachhochschulen Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: LKA 25 Dir 1 VB II u. III Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Wasserschutzpolizei/Inselstraße Rücklagenbildung in: Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Nöldnerstraße 34-36/Friedrich-Krause-Ufer 24 Rücklagenbildung in: 0 Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: TFA/Umzug in Klosterstr. 59 Rücklagenbildung in: 0 Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Druckdatum :27 Seite 1

12 Senatsverwaltung für Finanzen ID - VV /2015 Rücklagenbildung und Liquidität Anlage zur HA-Vorlage Anmietung von Flächen, BA Pankow, Fröbelstr Gesamt in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T in T Flächenoptimierungs- u. Sanierungsprojekte Neustrukturierung Amtsgerichte Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Gesundheitsberatung BA Schöneberg Rücklagenbildung in: 0 Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Abschnittsfusion Direktion 2 (Aufgabe Kurfürstendamm ) Rücklagenbildung in: 0 Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Umzug Ärztlicher Dienst des LAGeSo in die Turmstr. 21 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Umzug FA Lichtenberg von AFF 60 in die J-O-Str. 62 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Unterbringung Strafverfolgungsbehörden Rücklagenbildung in: 0 Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Müllerstr. 147 (Vermietung an Jobcenter) Rücklagenbildung in: 0 Finanzierung aus Liquidität Kosten fallen an in: Verlagerung VAK in die Turmstr. 86/Erweiterung HWR in AFF 60 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Sanierung Amerikahaus (Vermietung an CO Galerie) Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: An der Urania - Verlagerung Datenschutz (Friedrichstr. 219) und LzpB (Amerika-Haus) Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Standortkonzentratioon LKA 3 Martin-Luther-Str. 105 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: An der Urania - Verlagerung Rechnungshof (Rathaus Wilmersdorf) Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Rathaus Friedenau - Anmietung FA FuSt (Abmietung Ullsteinstr. 66 / Colditzstr.37/41) Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Anmietung neuer Flächen für das Bezirksamt Pankow von Berlin, Fröbelstr. 17 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Anmietung von Flächen zur Unterbringung der Landeshauptkasse, Klosterstr. 47 Rücklagenbildung in: Kosten fallen an in: Summe Rücklagen Summe Liquidität Summe Investitionen Druckdatum :27 Seite 2

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 4. Februar 2014 I D - VV9210 21/2013 Tel.: 9020 3517 Fax: 9020 2611 ellen-christine.grau@senfin.berlin.

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 4. Februar 2014 I D - VV9210 21/2013 Tel.: 9020 3517 Fax: 9020 2611 ellen-christine.grau@senfin.berlin. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 4. Februar 2014 I D - VV9210 21/2013 Tel.: 9020 3517 Fax: 9020 2611 ellen-christine.grau@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln 16.11.05 6809-2300

Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln 16.11.05 6809-2300 Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln 16.11.05 6809-2300 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses 3614 über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Zustimmung

Mehr

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin. Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen 0921 Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Damen und Herren Finanzstadträte der Bezirksämter von Berlin Nachrichtlich An den Vorsitzenden des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses

Mehr

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 -

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 - An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/1544 18.03.2014 Vorlage zur Beschlussfassung Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der innen liegenden Sporthalle Pasteurstr. 7-11 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer

Mehr

Einführung und Finanzierung der elektronischen Aktenführung in ausgewählten Bereichen der Berliner Verwaltung.

Einführung und Finanzierung der elektronischen Aktenführung in ausgewählten Bereichen der Berliner Verwaltung. Der Senat von Berlin Berlin, den 28. Juli 2015 SenInnSport ZS C 2 9(0)223 2144 Ludwig.Bohrer@seninnsport.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über

Mehr

NeuesEldorado für findige Geschäftsleute

NeuesEldorado für findige Geschäftsleute NeuesEldorado für findige Geschäftsleute Wieso neues Eldorado? Seit dem Wegfall der Anschlussförderung klafft eine riesige Finanzierungslücke zwischen Kosten- und Sozialmiete! Zusammensetzung der Kostenmiete

Mehr

vom 14. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2012) und Antwort

vom 14. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2012) und Antwort Drucksache 17 / 10 322 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 14. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2012) und Antwort Geplante Abgabe

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/1479 20.02.2014 Vorlage zur Beschlussfassung Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sport-Grundstücks mit Bürogebäude und Bolzplatz Arcostr. 11, Ortsteil Charlottenburg,

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

Gewinnvergleichsrechnung

Gewinnvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

Merkblatt Wohnungswechsel

Merkblatt Wohnungswechsel Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

Neuordnung Verwaltungsstandorte

Neuordnung Verwaltungsstandorte Neuordnung Verwaltungsstandorte Gemeinderat 27.04.2015 2015 Agenda Neuordnung Verwaltungsstandorte Ziele, Beschlusslage und Status Quo Kosten Baumaßnahmen Finanzierung und Wirtschaftlichkeit Zeitplan Verwaltungsvorschlag

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

Mehr

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik GEFRA Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020 Thüringen Invest und Thüringen Dynamik Kurzfassung Kovalis Dr. Stefan Meyer, Bremen GEFRA Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen,

Mehr

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Situationsanalyse nach Beschluss der Konjunkturpakete Sven Lemiss Düsseldorf, 28. April 2009 Kurzportrait BIM Wir bieten umfassende Dienstleistungen für den gesamten

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Der Senat wird durch Herrn StS Dr. Nevermann (SenBildJugWiss) vertreten. Frau Sen Scheeres (BildJugWiss) lässt sich für die Sitzung entschuldigen.

Der Senat wird durch Herrn StS Dr. Nevermann (SenBildJugWiss) vertreten. Frau Sen Scheeres (BildJugWiss) lässt sich für die Sitzung entschuldigen. Plenar- und Ausschussdienst Beschlussprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für enschaft 20. Sitzung Beginn: 09.08 Uhr Schluss: 11.10 Uhr Anwesenheit: siehe Anlage 1 Vorsitz: Herr Abg. Robert Schaddach

Mehr

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/265 S Stadtbürgerschaft 25.11.2008 17. Wahlperiode Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien

Mehr

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG 1. Prüfung von Anträgen nach 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1 SHWoFG Das SHWoFG regelt in 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1, dass von

Mehr

Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013

Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013 Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013 Vergleich und Auswertung vom 19.6.2013 Durchdacht. Geplant. Erfolgreich. Den Traum vom Eigenheim verwirklichen!

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3929 19. Wahlperiode 01.09.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Krischok (SPD) vom 25.08.09 und Antwort des Senats Betr.: Betriebliches

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 23.10.2015 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1396 - II D 3 - E-Mail: dietmar.jarkow@senaif.berlin.

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 23.10.2015 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1396 - II D 3 - E-Mail: dietmar.jarkow@senaif.berlin. Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 23.10.2015 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1396 - II D 3 - E-Mail: dietmar.jarkow@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Senatsverwaltung für Justiz

Senatsverwaltung für Justiz Senatsverwaltung für Justiz 1 Senatsverwaltung für Justiz Salzburger Str. 21-25 10825 Berlin An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Dienstgebäude:

Mehr

Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010

Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010 Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010 1. Mietwohnung 1. 1 Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung Nach SGB II und SGB XII bestimmen sich die

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen 1 Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, D-10179 Berlin (Postanschrift) An die Vorsitzende des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin über den Präsidenten

Mehr

RICHTLINIEN zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes

RICHTLINIEN zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes NÖ Schul- und Kindergartenfonds beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Kultur, Wissenschaft und Unterricht - Abteilung Schulen Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tel.: (02742)

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 12.01.2011 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.01.2011 1. Gegenstand der Vorlage: Terminplanung zur Aufstellung des

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

Sanochemia Pharmazeutika AG

Sanochemia Pharmazeutika AG Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

kompakt. Warum ziehen Büromieter um? Research Newsletter Juni 2013

kompakt. Warum ziehen Büromieter um? Research Newsletter Juni 2013 kompakt. Research Newsletter Juni 2013 Warum ziehen Büromieter um? Die Umzüge von Büronutzern sind ein Schwerpunkt der Büromarktberichterstattung. Vertragsdaten werden in aggregierter Form analysiert und

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/4962 20. Wahlperiode 21.08.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 15.08.12 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Einführung von De-Mail im Land Bremen

Einführung von De-Mail im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die

Mehr

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 23.11.2012 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 5554 - III E 4 - Fax: 90227 (9227) - 5919 E-Mail: karsten.heinlein@senbjw.berlin.de An den Vorsitzenden

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt Finanzierungsvergleich für Anton Anschlussfinanzierung und Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt erstellt durch Maisenbacher, Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt Rintheimer Str.

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI)

Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Die österreichischen Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Angaben in der jährlichen Leistungsinformation anzuführen. Diese Angaben

Mehr

family invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG

family invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG family invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG Wünsche haben ist menschlich. Immobilieneigentum und stabiles Wachstum des privaten Vermögens zählen zu den wichtigsten Zielen der

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert.

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert. Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können.

Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können. Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können. Auswertung der Mandantenbefragung 2009 Kurzfassung November 2009 DGB Rechtsschutz GmbH Seite 1 Inhaltsangabe Vorbemerkung

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein

Mehr

Die Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des noch neuen Rechts. Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.

Die Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des noch neuen Rechts. Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer. Die Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des noch neuen Rechts Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de 1 I. Beispiele für Mehrhausanlagen 1. ein Hochhaus, ein Flachbau 2.

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Der Hauptausschuss hat in seinen oben bezeichneten Sitzungen Folgendes beschlossen:

Der Hauptausschuss hat in seinen oben bezeichneten Sitzungen Folgendes beschlossen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, den 26.08.2013 und Umwelt Tel: 9025-1025/1024 -VII C 2/ 22 - ursula.kempny@senstadtum.berlin.de angela.ehlers@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Kapitel 8.3: Kalkulation vom Hundert und im Hundert. Kapitel 8.4: Durchführung der Absatzkalkulation an einem Beispiel

Kapitel 8.3: Kalkulation vom Hundert und im Hundert. Kapitel 8.4: Durchführung der Absatzkalkulation an einem Beispiel 1 von 7 04.10.2010 15:59 Hinweis: Diese Druckversion der Lerneinheit stellt aufgrund der Beschaffenheit des Mediums eine im Funktionsumfang stark eingeschränkte Variante des Lernmaterials dar. Um alle

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente

Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente Aufgabe Sanierung unverzichtbarer Gebäude (wegen geschichtlicher und/oder städtebaulicher Bedeutung) Unterstützungsangebote

Mehr

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger:

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger: Beiblatt zu den Ausfüllhinweisen für die aktuellen Beleglisten der 2. Förderrunde des ESF-BAMF-Programms zur Förderrichtlinie vom 01.10.2009 i. d. F. vom 21.12.2011 1. Einleitung Auf Grundlage der Trägerrundschreiben

Mehr

Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum

Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Bitte bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung und zur Kostenmiete. Nr.: 10-20-025 Kopien brauchen Originale! Die Nutzung der Aufgaben

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

7. Sitzung des Unterausschusses Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses vom 25. September 2007

7. Sitzung des Unterausschusses Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses vom 25. September 2007 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 26. Oktober 2007 Wissenschaft und Forschung Tel.: 9026 (926) - 6106 - II A - Fax: 9026 (926) - 6009 Email: Bernd.Gabbei@senbwf.verwalt-berlin.de An den Vorsitzenden

Mehr

Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse

Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Uwe Wanderer Rechtsanwalt Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse 1 Ausgangssachverhalt: 2 Die WEG besteht aus einem Haus mit Ziegeldach.

Mehr

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anh Nachtrag zum Haushsplan für das Haushsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anh" -2- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anh

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Alte Färberei Projektmappe 13.07.2015. Bockemühl ARCHITEKT Blasistr. 11 79650 Schopfheim 0173/6039043 kontakt@bockemuehl-architekt.

Alte Färberei Projektmappe 13.07.2015. Bockemühl ARCHITEKT Blasistr. 11 79650 Schopfheim 0173/6039043 kontakt@bockemuehl-architekt. Alte Färberei Projektmappe 13.07.2015 Bockemühl ARCHITEKT Blasistr. 11 79650 Schopfheim 0173/6039043 kontakt@bockemuehl-architekt.de Inhalt Seite Idee 3 Der Ort 3 Sanierung und Gestaltung 4 Nutzung 5 Finanzierung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 Antrag der Fraktion der PIRATEN Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" Der Landtag möge beschließen: Dem 31 der Geschäftsordnung

Mehr