Mitteilung zur Kenntnisnahme
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- Clara Meissner
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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben für Frauen in Berlin Drucksachen 18/0183 und 18/0276
2 Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 18/0498
3 Der Senat von Berlin GPG - III C / III C 3 - Tel.: 9028 (928) 2137 / 2140 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - M i t t e i l u n g - zur Kenntnisnahme - über Selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben für Frauen in Berlin Drucksachen Nrn. 18/0183 und 18/ Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 4. Mai 2017 Folgendes beschlossen: Der Senat wird aufgefordert, 1. die Frauenhausinfrastruktur so auszubauen, dass sie den größer werdenden Problemlagen gerecht wird. Dazu gehört u. a., bedarfsgerecht weitere Plätze in Frauenhäusern sowie anderen geeigneten Schutzeinrichtungen zu schaffen, um die hohe Auslastung der bestehenden sechs Frauenhäuser aufzufangen. 2. Cybergewalt durch die Ausweitung der Angebote von Trägern, die sich für die Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen stark machen und sich gegen Gewalt im digitalen Raum einsetzen, gezielt entgegen zu treten. Hierzu wird berichtet: zu 1.: Frauenhausinfrastruktur Die Weiterentwicklung des Berliner Unterstützungssystems bei häuslicher Gewalt hat für den Berliner Senat nach wie vor eine hohe politische Priorität. In Auswertung der Studie Die Weiterentwicklung des Berliner Unterstützungssystems bei häuslicher Gewalt gegen Frauen, die vom Sozialwissenschaftlichen FrauenForschungsInstitut Freiburg erstellt wurde, wurden Schwerpunkte für die weiteren qualitativen und quantitativen Ausbau des Hilfesystems in Berlin entwickelt und dem Abgeordnetenhaus Ende 2015 in einer Vorlage zur Kenntnisnahme unterbreitet.
4 In Umsetzung dieser Schwerpunkte wurden: die Kapazitäten zur Wohnraumakquise und -vermittlung erhöht; sog. 2. Stufe Wohnungen eingerichtet; die Angebote für Kinder in den Zufluchtswohnungen verbessert und mit der Verbesserung der Versorgung psychisch besonders belasteter Frauen begonnen. Damit konnten wichtige Vorhaben der Weiterentwicklung des Hilfesystems realisiert werden. Dennoch ist die Versorgungssituation für von Gewalt betroffene Frauen weiterhin angespannt. In den letzten Jahren war die Tendenz zu beobachten, dass die Probleme der betroffenen Frauen immer komplexer wurden und zu einem verlängerten Aufenthalt in den Zufluchtseinrichtungen führten. Damit standen einer gestiegenen Nachfrage seitens der hilfebedürftigen Frauen weniger freie Schutzplätze zur Verfügung. Hinzu kam eine erhöhte Nachfrage durch die notwendige Versorgung geflüchteter Frauen sowie durch die allgemein gestiegene Einwohnerzahl Berlins. Die Gewaltschutzambulanz verzeichnet seit ihrer Gründung im Februar 2014 stetig steigende Fallzahlen. Seit Sommer 2016 werden auch Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert. Auch ist seither die vertrauliche Sicherung von DNA-Spuren möglich. Der Senat plant mittelfristig den weiteren Ausbau zu einem 24/7-Betrieb im Rahmen eines Interdisziplinären Gewaltschutzzentrums, in dem im sogenannten Rendezvous-Verfahren medizinisches und nichtmedizinisches Personal verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach für die Klientinnen und Klienten verfügbar ist. Vor diesem Hintergrund plant der Senat in den nächsten Jahren den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau des Hilfesystems. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf des Senats sollen weitere Schutzplätze für Frauen und ihre Kinder in einer neuen Einrichtung geschaffen werden. Im Zuge dieser Erweiterung sollen auch unterschiedliche Bedarfe für Frauen mit Behinderungen und psychisch kranke und suchtmittelabhängige Frauen verstärkt Berücksichtigung finden. Zu 2.: Cybergewalt Der Senat ist sich bewusst, dass Cybergewalt ein großes gesellschaftliches Gefahrenpotenzial birgt und damit zunehmend auf den unterschiedlichen Handlungsebenen ein breites Spektrum an wirksamen Aufklärungs-, Präventions-, und Schutzmaßnahmen erforderlich wird. Der Senat setzt sich mit unterschiedlichen Maßnahmen dafür ein, dass von Cybergewalt Betroffene die Macht über ihr eigenes Leben zurückgewinnen und am gesellschaftlichen Leben wieder selbstbestimmt und ohne Einschränkungen teilhaben können. Das Anti-Stalking-Projekt bei Frieda, Beratungszentrum für Frauen e.v. bietet für von Nachstellung betroffene Frauen professionelle Unterstützung. Neben der parteilichen Beratung und Begleitung der betroffenen Frauen bietet das Projekt Informationen für Angehörige, Vernetzung mit und Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an und sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der deutliche Anstieg von Stalkingfällen, in denen digitale Technik zum Einsatz kommt, hat das Projekt veranlasst im Mai 2016 den Fachtag Cyberstalking entgegentreten- aktuelle Herausforderun-
5 gen in der Beratung für Frauen zu veranstalten deren Ergebnisse und formulierten Handlungsbedarfe in einer Dokumentation festgehalten wurden. Auch auf Basis dieser Empfehlungen plant der Senat - vorbehaltlich der Zustimmung des Abgeordnetenhauses - den Umfang der Förderung des Projektes in den nächsten beiden Haushaltsjahren bezüglich der Sach- und Personalmittel so zu erweitern, dass das Projekt die zunehmenden Beratungsanfragen bewältigen kann. Stop-Stalking e.v. führte am 4. April 2017 in Zusammenarbeit mit der Charité die Stalkingkonferenz 2017 durch, auf der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet in den fachübergreifenden Austausch eintreten konnten. Darüber hinaus startet die Landeskommission Berlin gegen Gewalt noch 2017 eine Sensibilisierungskampagne gegen Cyberstalking. Die Kampagne soll zum einen präventiv-sensibilisierend die Medienkompetenz von Frauen und Mädchen erhöhen und zum anderen Hilfsangeboten und Handlungsoptionen für diejenigen Mädchen und Frauen, die bereits Opfer dieser Gewaltform wurden aufzeigen. Zentraler Bestandteil der Kampagne wird die Entwicklung einer Informationsbroschüre sein, die durch ihre grafische Aufmachung Wissen und Kompetenzen zu Definition, Rechtslage, Beratungsangeboten, Akuthilfen etc. transportiert. Die gleichen Inhalte bilden zugleich die Grundlage für weitere Informationsträger im öffentlichen Raum (Plakate, Postkarten, Berliner Fenster, Internetbanner etc.). Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 29. August 2017 Der Senat von Berlin Michael Müller Regierender Bürgermeister Dilek Kolat Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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