Bericht. für die Sitzung des. Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten,
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- Heidi Maus
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1 Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Elke Barkhoff ( ) Bericht für die Sitzung des Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit am Europaschulen im Land Bremen hier: weiterer Sachstand A. Problem / Frage Mit Datum vom 20. November 2014 hat die Senatorin für Bildung und Wissenschaft mit einem Sachstandsbericht über die Europaschulen in Bremen informiert und diesen am auf der Sitzung des Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit vorgestellt. Inhalt dieses Sachstandsberichts war u.a. die Darstellung von Lösungsmöglichkeiten, um der seit Jahren stagnierenden Zahl von zertifizierten Schulen entgegenzuwirken, die Attraktivität des Zertifikats Europaschule zu erhöhen und damit mittelfristig vermehrt Schulen für eine Bewerbung um den Titel Europaschule zu motivieren. Der Bereich der Integration europäischer, politisch-gesellschaftlicher Themen in den Schulunterricht wird zukünftig in Anlehnung an die Regelungen anderer Länder ein stärkeres Gewicht erhalten. Des Weiteren wird das Zertifizierungsverfahren um den Status einer Anwartschaft als Europaschule ergänzt. Der Ausschuss hat um Vorlage eines weiteren Berichts gebeten, der die Ausgestaltung des veränderten Zertifizierungsverfahrens näher erläutert.
2 2 B. Lösung / Sachstand Der nun vorliegende Sachstandsbericht schließt an den Bericht vom 20. November 2014 an. Mit der Einführung der Stufe der Anwartschaft im Zertifizierungsverfahren Europaschule wird auf Erfahrungen in anderen Zertifizierungsverfahren (UNESCO-Schulen) zurückgegriffen. Zusammen mit der Verbreiterung des politisch-gesellschaftlichen Kompetenzbereichs soll die Stufung im Zertifizierungsverfahren mittelfristig die Anzahl der Europaschulen erhöhen. Es wird mit diesem Verfahren keine Europaschule light geben, das Anspruchsniveau im Zertifizierungsverfahren bleibt bestehen. Es ermöglicht Schulen jedoch, die bereits in Ansätzen über Europakompetenzen verfügen, diese zu verstetigen und im Rahmen einer Anwartschaft weiter auszubauen, um in einem nächsten Verfahren zur Europaschule zertifiziert zu werden. Die Inhalte des Zertifizierungsverfahrens stellen sich wie folgt dar: Die bisher geltenden Kriterien für die Zertifizierung als Europaschule werden den nachfolgenden Kompetenzbereichen zugeordnet und ggf. spezifiziert und ergänzt: 1. Integration europäischer Themen: a) Politische und gesellschaftliche Dimensionen b) Ökonomische Strukturen in Europa c) Rechtliche Grundlagen 2. Fremdsprachen 3. Projektorientierte Schul- (Partnerschaften), Praktika und Öffentlichkeitsarbeit 4. Medienkompetenz 5. Personalentwicklung, Schulprogramm und Evaluation Die oben genannten Kompetenzbereiche ergeben sich aus den Empfehlungen der KMK Europabildung in der Schule (Mai 2008) sowie den Europaschulen - Länderübergreifende Kriterien (September 2008, Bundesnetzwerk Europaschulen, Umfrage der EMK). Um den Kreis der Schulen zu erweitern, die die Herausforderung auf dem Weg zur Europaschule anzunehmen, ist es notwendig, die Kriterien für eine Europaschule mit
3 3 dem Zwischenschritt der Anwartschaft festzulegen und eine spezifische Ausrichtung je nach Schulprofil und Schulart in den einzelnen Kompetenzbereichen zuzulassen. Für eine Anwartschaft sind folgende Einstiegsvoraussetzungen obligatorisch: Integration europäischer Themen: Die Bewerber-Schulen weisen ihre Europakompetenzen in mindestens einem der drei genannten Dimensionen (a., b. oder c.) auf und sind bestrebt, diese weiter auszubauen. Die praxisorientierte Umsetzung kann beispielsweise in Form von regelmäßigen Projektwochen oder -tagen etc. jahrgangsübergreifend realisiert werden. Zum Erwerb des Europaschul-Zertifikats ist es notwendig, Europabildung in allen Dimensionen durch ein konkretes Europa-Konzept für alle Jahrgangsstufen umzusetzen. Fremdsprachen: Die Bewerber-Schulen ermöglichen ihren Schülerinnen und Schülern die erste Fremdsprache handlungsorientiert anwenden und für ihre spezifischen Bedürfnisse, Perspektiven und Lebenswege im Rahmen ihrer erworbenen Kompetenzen nutzen zu können. Hierzu kann der Kontakt zu ausländischen Partnern und Wort und Schrift beitragen. Dies bietet auch Schulen mit einer heterogenen bzw. multikulturellen Schülerschaft - je nach Bildungsgang - die Chance, sich um die Anwartschaft als Europaschule zu bewerben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, diese Sprachvielfalt an der Schule in Unterrichtskonzepte einzubinden. Für die Zertifizierung als Europaschule ist das Fremdsprachenangebot bezogen auf die Bildungsgänge - weiter auszubauen bzw. zu verstetigen. Projektorientierte Schul- (Partnerschaften, Praktika und Öffentlichkeitsarbeit: Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit anderen europäischen Staaten. Dieser Austausch kann sowohl online (z. B. über das E- Twinning-Programm) als auch durch organisierte Studienfahrten erfolgen. Die Schulen leisten Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Europabildung. Auch hier kann die multikulturelle Schülerschaft einen wichtigen und nutzbringenden Beitrag leisten, um die Vermittlung des Europagedanken sowohl in der Schule als auch im regionalen Umfeld zu unterstützen. Für die Umsetzung eignen sich insbesondere Projekttage, Workshops etc. Sowohl die Eltern als auch die Schülerinnen und Schüler sind aktiv in diesen Prozess einzubinden, um ebenfalls zu einer Verstetigung beizutragen. Für die
4 4 Zertifizierung als Europaschule sind Schulpartnerschaften, Praktika, Projekttage etc. fester und reger Bestandteil des Schullebens. In den Projekten und in der täglichen Schularbeit geht es auch um Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen. Sie beinhalten ein Verständnis für die globalisierte Welt und deren Chancen und Perspektiven auch für das eigene Lebensumfeld. Alle Europaschulen in Bremen und dazu zählen auch die Schulen, die sich durch eine Anwartschaft um diesen Titel bemühen, sind gemeinsam in einem Netzwerk des Landes Bremen organisiert und treten somit als Förderer eines vereinten Europas hervor. Der inhaltliche Austausch und die Zusammenarbeit ermöglichen es auch, weitere Schulen als Europaschulen zu gewinnen. Personalentwicklung, Schulprogramm und Evaluation: Im Rahmen der Personalentwicklung und im Sinne eines zukünftigen europaorientierten Schulprogramms stellen die interessierten Schulen anhand eines prognostischen Europa-Konzepts ihre zukünftige Entwicklungsarbeit (u.a. auch Fortbildungen für Lehrkräfte) vor. Sie werden darin während der Anwartschaft u.a. durch die SfBW unterstützt. Die Weiterentwicklung wird regelmäßig evaluiert und modifiziert. Für die Zertifizierung als Europaschule stellt ein schulinternes Europa-Konzept ein Qualitätsbaustein für das Leistungsspektrum als Europa-Schule dar. Medienkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Schulen im Kompetenzerwerb zur Anwendung moderner Kommunikationsmedien unterstützt, insbesondere auch im Austausch mit ausländischen Partnern. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen, Ideen zu entwickeln und durch Workshops den Europagedanken in den Schulen zu verstärken und zu verstetigen. Schulen haben im Rahmen einer Anwartschaft die Chance, anhand der spezifischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der jeweiligen Schule ein Europa-Profil zu entwickeln und zu schärfen. Sie werden in dieser Arbeit durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa sowie der Landeszentrale für Politische Bildung in Bremen und Bremerhaven unterstützt und begleitet, um eine spätere Verleihung des Titels Europaschule zu forcieren.
5 5 Die Anwartschaft wird nach zwei Jahren überprüft, sie soll vier Jahre nicht überschreiten. Es erfolgt eine erneute Überprüfung durch die Mitglieder der Europaschul- Jury. Mit dem dargestellten Konzept der Kompetenzbereiche und dem Status der Anwartschaft wird es Schulen in Bremen und Bremerhaven möglich sein, sich langfristig als Europaschule zu profilieren. Das Verfahren wird insbesondere auch den Unterschieden zwischen den Schularten gerecht. C. Genderrelevanz Der weitere Ausbau von Europaschulen betrifft Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen. D. Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit nimmt Kenntnis.
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