Kita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden Beckdorf. Hausordnung

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1 Kita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden Beckdorf Hausordnung 1. Öffnungszeiten Unsere Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis Uhr geöffnet. 2. Schließzeiten In den Sommerferien des Landes Niedersachsen ist unsere Kindertagesstätte an drei Wochen zusammenhängend geschlossen. In dieser Zeit wird die Betreuung durch eine Notgruppe in der Kindertagesstätte Apensen geregelt. Hierbei darf eine maximale Gruppenstärke von 25 Elementarkindern und 5 Krippenkindern nicht überschritten werden. Die Betreuung in Apensen wird von einer Fachkraft aus unserem Haus begleitet. Für Krippenkinder empfehlen wir aufgrund der fremden Umgebung keine Notbetreuung. Außerdem ist unsere Einrichtung an bis zu fünf Tagen im Jahr geschlossen (zwischen Weihnachten und Neujahr, an Fachtagen, zum Betriebsausflug u.ä.). Dies wird zum Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben. Die Notgruppe wird ausschließlich für Kinder eingerichtet, deren Eltern in dieser Zeit nachweislich keinen Urlaub bekommen können. Im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Plätze, bitten wir Sie, Ihr Kind rechtzeitig bei der Kita-Leitung anzumelden. Wichtig: Kinder brauchen auch Urlaub vom Alltag. Mindestens drei zusammenhängende Wochen im Jahr sollten alle Kinder Urlaub machen, vorwiegend natürlich in der Schließzeit der Kindertagesstätte.

2 Alle Wackelzähne sollten vor Schulbeginn ebenfalls drei zusammenhängende Wochen Urlaub machen, bevor der (stressige) Schulalltag beginnt. 3. Anmeldung und Abmeldung Die im Aufnahmeantrag eingetragene Betreuungszeit ist als verbindlich anzusehen. Änderungen sind zuerst mit der Kita-Leitung zu besprechen, denn es muss sichergestellt werden, dass in der jeweiligen Gruppe Platz vorhanden ist. Abmeldungen erfolgen schriftlich, bei Wackelzähnen zum jeden Jahres. Die Einteilung der Gruppen unterliegt der Kindertagesstätte. Wünsche können bei der Anmeldung des Kindes geäußert werden. Ein Prinzip unseres Hauses ist es, das Geschwisterkinder aus dem Elementarbereich nicht in eine gemeinsame Gruppe gehen, um ihnen eine eigenständige Entwicklung zu ermöglichen. Bei Zwillingen wird im Einzelfall entschieden. 4. Bringen und Abholen Die Kinder müssen beim Bringen bzw. beim Abholen aus der Einrichtung, bei den pädagogischen Fachkräften persönlich an- bzw. abgemeldet werden. Die Kinder dürfen neben den Sorgeberechtigten nur von abholberechtigten Personen abgeholt werden, die in einer Liste, in der Akte Ihres Kindes vermerkt sind. Die abholende Person muss mindestens 14 Jahre alt sein. Da wir sehr viel Wert auf einen gemeinsamen Tagesbeginn legen, sollen alle Kinder bis spätestens 8:30 Uhr in ihrem Gruppenraum sein. Bitte halten sie sich an die gebuchte Betreuungszeit! Das zu späte Abholen eines Kindes wird mit einer Gebühr berechnet. Sollten Kinder wiederholt nicht pünktlich abgeholt werden, kann dies zum Ausschluss aus der Kita führen (siehe 3, Abs.1, Punkt b., der Benutzungssatzung für Kindertagesstätten der Samtgemeinde Apensen).

3 5. Krankheiten und Fehlzeiten Eltern melden Ihr Kind bei Krankheit grundsätzlich bis 8.30 Uhr in der Kindertagesstätte ab. Allgemein ansteckende und meldepflichtige Krankheiten (z.b. Salmonellen, Läuse, Windpocken, Masern, Scharlach, Röteln, Keuchhusten u.a.) müssen umgehend in der Kita gemeldet werden. Nach meldepflichtigen Krankheiten kann das Kind nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wieder die Kindertagesstätte besuchen. Personensorgeberechtigte haben das Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz zu beachten und schriftlich zur Kenntnis zu nehmen, welches bei der Aufnahme des Kindes ausgehändigt wird. Ebenso sind Eltern verpflichtet, uns Befindlichkeitsstörungen ihres Kindes mitzuteilen, auch wenn diese scheinbar abgeklungen sind (z.b. Erbrechen, Durchfall etc.). Das Kind muss nach Erbrechen, Durchfall o.ä. ansteckenden Erkrankungen mindestens 48 Stunden beschwerdefrei, sowie 24 Stunden fieberfrei sein, bevor es wieder die Einrichtung besuchen darf. Die Erreichbarkeit eines Erziehungsberechtigten durch die Hinterlegung entsprechender Telefonnummern muss sichergestellt sein. Veränderungen von Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit müssen umgehend mitgeteilt werden. Sollte ihr Kind in der Kita erkranken oder Fieber bekommen, muss gewährleistet sein, dass das Kind auch zeitnah abgeholt werden kann (zeitnah = in der nächsten Stunde). Medikamente dürfen von den pädagogischen Fachkräften in der Kita nicht verabreicht werden. 6. Frühstück Wir legen großen Wert auf ein gesundes Frühstück, z. B. Brot mit Wurst oder Käse, Obst und Gemüse in jeglicher Vielfalt und Joghurt. Zu besonderen Anlässen, wie Festen, Geburtstagen o.ä. darf auch mal etwas Süßes mitgebracht werden. 7. Mittagessen Die Teilnahme am Mittagessen ist Pflicht für: -alle Krippenkinder, die länger als Uhr betreut werden -für alle Elementarkinder, die länger als Uhr betreut werden

4 8. Änderung der Betreuungszeiten Eine Änderung der Betreuungszeit ist nur möglich, wenn in der entsprechenden Gruppe ein Platz zur Verfügung steht. Es besteht die Möglichkeit, eine Stunde vor (Frühdienst) und eine Stunde nach der bereits gebuchten Betreuungszeit (Spätdienst) flexibel dazu zu buchen, sofern entsprechende Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. In Notfällen bieten wir Ihnen an max. 2 Tagen im Monat eine zusätzliche Betreuung an. Bitte beachten sie, dass hierauf kein grundsätzlicher Anspruch besteht und sich dies nach freien Kapazitäten in der Kita richtet. 9. Fürsorge- und Aufsichtspflicht Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Kindertagesstätte beginnt mit der Übergabe des Kindes an das pädagogische Personal. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern oder abholberichtigten Personen. Bei Familienveranstaltungen, wie z.b. Laternenumzug, Sommerfest, Herbstfest o.ä. bleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern. 10. Ordnung und Sauberkeit Die Gruppenräume in der Kindertagesstätte sind ohne Straßenschuhe zu betreten. In der Garderobe achten bitte alle Eltern auf Ordnung. Die Garderobe dient auch der Aufbewahrung von Regenbekleidung, Wechselwäsche und Hausschuhen. Alles sollte mit dem Namen des Kindes versehen sein. Die Wechselwäsche und die Hausschuhe sollten regelmäßig auf Vollständigkeit und Größe kontrolliert werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind nur Kleidung mit in die Kita, welche dafür geeignet ist und auch schmutzig werden darf. 11. Sicherheit Für das Spielen im Außenbereich und für Spaziergänge benötigt ihr Kind Schuhe, die fest am Fuß sitzen und keine Unfallgefahr darstellen. Es ist darauf zu achten, dass die Eingangstür immer geschlossen ist. Nehmen Sie nur Ihr Kind aus der Eingangstür mit nach draußen. Der Türöffnungsschalter darf nicht von Kindern betätigt werden. Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände der Kindertagesstätte nicht erlaubt. Wir übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Spielsachen, Bekleidung der Kinder, sowie sonstige Wertgegenstände.

5 12. Pädagogische Arbeit Die pädagogische Arbeit in den jeweiligen Gruppen obliegt allein den Fachkräften der Kita. 13. Feiern und Feste Gruppeninterne Feste finden generell ohne Geschwisterkinder statt. Die Rahmenbedingungen für Gruppenfeste geben die pädagogischen Fachkräfte der jeweiligen Gruppe vor. Feste, die die ganze Kindertagesstätte betreffen, feiern wir natürlich mit der ganzen Familie (z.b. Herbstfest, Jubiläum, Sommerfest usw.). 14. Elternarbeit Das Treffen der Elternvertreter findet regelmäßig statt. Die Kita-Leitung ist befugt, die Zusammenarbeit mit Elternvertretern/innen abzulehnen, welche wiederholt gegen die Hausordnung, insbesondere Punkt 14 verstoßen. 15. Umgangston In unserer Kindertagesstätte pflegen wir einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander. Dies wünschen wir uns auch zwischen den Eltern und Erzieherinnen/Erziehern. In der Regel benutzen wir dafür die Sie-Form. Für Kritik haben wir immer ein offenes Ohr, allerdings setzt dies einen angemessenen Umgangston und die nötige Wertschätzung voraus.

6 16. Verbindlichkeit / Anerkennung Diese Hausordnung ist für alle Nutzer der Kindertagesstätte Beckdorf verbindlicher Vertragsbestandteil. Wiederholte Missachtung kann zur Vertragskündigung und somit zum Ausschluss aus der Kindertagesstätte führen. Die Nutzer akzeptieren mit ihrer Unterschrift diese Hausordnung uneingeschränkt. Änderungen vorbehalten. Name des Kindes Datum Unterschrift

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