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1 Mediadaten 2011 Axel Springer Schweiz AG Postfach, CH-8021 Zürich

2 Redaktionelles konzept Auto bild AUTO BILD beschreibt die Welt rund ums Auto, fachlich fundiert und doch leicht konsumierbar. Das Heft besteht aus dem Hauptheft, das inhaltlich und verlagsseitig in Deutschland geführt wird, und dem Supplement AUTO BILD Schweiz. AUTO BILD präsentiert sich jeden Freitag durch gehend vierfarbig mit spannenden Reportagen und nützlichen Servicethemen. Kritische Neu- und Ge brauchtwagenvergleiche, Werkstatt- und Reifen tests sowie natürlich aktuelle Nachrichten sind wichtige Teile des redaktionellen Konzeptes. Der Beihefter AUTO BILD Schweiz besteht aus 8 bis 16 Seiten mit gut recherchierten und aktuellen Geschichten aus der Schweiz. Auch AUTO BILD Schweiz zeigt neue Autos dann, wenn sie in den Schweizer Garagen ankommen. Mit HintergrundInformationen zum Schweizer Markt, zur Autobran che und zu ihren wichtigsten Köpfen. Sowie zu Branchen-Veranstaltungen, vom Clubtreffen bis zur Messe Auto Zürich und zum Genfer Autosalon. Ein spannendes journalistisches Produkt aus der Schweizer Automobilwelt, das für Ihre Werbekam pagne ein interessantes Umfeld bietet. Leserschaft MEDIA-DATEN AUTO BILD Reichweite: 2,93 Mio. Leser insgesamt Verkaufte Auflage: Exemplare Rund 60% der AUTO BILD-Leserschaft ist zwischen 18 und 49 Jahre alt. Unter den erreichten Lesern befinden sich glei chermassen Auto-Interessierte, Kaufentscheider, meinungsbildende Zielgruppen und konsumfreudige Männer mit ausgeprägtem Markenbe wusstsein. Die Leser von AUTO BILD sind männ lich, jung, mit hohem Haushaltsnettoeinkommen, vielseitig interessiert und haben darüber hinaus viele Konsumwünsche, die sie auch realisieren. MEDIA-DATEN Supplement AUTO BILD Schweiz Erscheinungsweise: wöchentlich Anzahl Ausgaben: 51 pro Jahr Preis im Einzelverkauf: CHF 3.10 Preis im Jahresabo: CHF Total beglaubigte Auflage: Exemplare Einzelverkauf: 6798 Exemplare Abos: 3613 Exemplare Druckauflage: Ø Exemplare

3 Termin-/ Erscheinungsplan 2011 Ausgabe Erscheinung Freitag Anzeigenschluss Dienstag Druckmaterial Donnerstag Ausgabe Erscheinung Freitag Anzeigenschluss Dienstag Druckmaterial Donnerstag /

4 Formate & PReise 1/1 Seite Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm 1/2 Seite Quer Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm 1/4 Seite hoch Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm 2. / 4. Umschlagseite Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm 1/2 Seite hoch Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm 1/4 Seite quer Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm 3. Umschlagseite Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm 1/3 Seite hoch Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm 1/3 Seite quer Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm 1/8 Seite quer Bruttopreis: CHF 710. Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm 1/4 Seite Block Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm 1/8 Seite Hoch Bruttopreis: CHF 710. Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm Alle Anzeigen 4-farbig. Beschnittzugabe plus 3 mm zu den Aussenseiten

5 Rubrikenmarkt 2/1 Panorama-Anzeige Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm Publireportage 1/1 Seite Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm Auto der Woche Bruttopreis: CHF 500. Satzspiegel: mm Bruttopreis: CHF 850. Satzspiegel: mm 2/2 Panorama-Anzeige (1/2 Seiten) Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm Publireportage 1/2 Seite Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm Oldtimer der Woche Bruttopreis: CHF 500. Satzspiegel: mm Bruttopreis: CHF 850. Satzspiegel: mm 2/3 Panorama-Anzeige Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm Randangeschnitten: mm Kombinationsmöglichkeit Publireportage mit Anzeige 20% auf Publireportage Nutzfahrzeuge der Woche Bruttopreis: CHF 200. Satzspiegel: mm Porträt der Woche Bruttopreis: CHF Satzspiegel: mm

6 Rabatte Zuschläge Frankenabschlussrabatt CHF % CHF % CHF % CHF % CHF % CHF % CHF % CHF % CHF % Abschluss für ein Jahr. Sujet- sowie Grössenkorrektur möglich. Nicht kumulierbar mit Wiederholungsrabatt. CHF % Anzeigen Folgeanzeigen: plus 20% Platzierungszuschlag auf den Bruttopreis. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, jedoch nicht garantiert. Platzierungsvorschriften werden angenommen mit 20% Zuschlag. Wiederholungsrabatt 3 Anzeigen 3% 10 Anzeigen 7% 6 Anzeigen 5% 15 Anzeigen 10% 20 Anzeigen 13% 30 Anzeigen 15% 40 Anzeigen 17% ab 50 Anzeigen 20% Beilagen Prospekte mit Fremdinseraten: Pro Inserat werden 20% vom Bruttopreis einer Inserateseite (oder des entsprechenden Formates) von AUTO BILD als Mehrpreis verrechnet. Bei gleichzeitiger Buchung ohne Grössenkorrektur. Nicht kumulierbar mit Frankenabschluss. BK II für Anzeigen Beraterkommission II: 15% BK II für Beilagen Beraterkommission: 5% Technische DAten Netto-Format: Beschnitt: Druck: Raster: Farbigkeit: mm 3 mm an den offenen Seiten Rollenoffset 60er-AM-Raster 4/4-farbig Digitale Vorlagen: Highend-PDF erstellen (Schriften einbetten). PC/ Windows nur als PDF- oder Tiff-Datei. Mischund Pantone farben müssen auf den gelieferten Daten bereits in Skalafarben (CMYK) umdefiniert sein. Verwendete Logos, Bilder und Schriften müssen in demselben Ordner geliefert werden. Datenkontrolle: Für die Datenkontrolle benötigen wir in jedem Fall einen den gelieferten Daten entsprechenden Anzeigenabzug (Proof, Laserprint usw.). Liegt uns dieser nicht rechtzeitig vor, lehnen wir jede Verantwortung für die korrekte Erscheinung ab. Papier: Papierklasse: 80g/m², holzhaltig, glänzend ISO-Web-Coated Datenübermittlung: Per an anzeigen@autobild.ch mit allen Auftragsinformationen wie Titel, Ausgabedatum, Inserateformat, Sujetbezeichnung und Ab sen der mit Telefonnummer für Rückfragen. Datenverwaltung: Gelieferte Datenträger werden nur auf Verlangen zurückgesandt. Datenträger werden 3 Monate nach der letzten Erscheinung gelöscht respektive vernichtet.

7 Insertionsbedingungen 1 Anwendbare Rechtsnormen Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). 2 Frankenabschlüsse und Wiederholungsaufträge 2.1 Abschlüsse und deren Laufdauer Die Abschlusshöhe muss grundsätzlich bei der ersten Disposition, auf alle Fälle vor Erscheinen der ersten Anzeige bekannt sein. Die Laufdauer der Abschlüsse und Wiederholungsaufträge beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion, sofern bei Abschlusserteilung nicht ein anderes Datum bestimmt wird: Sie beträgt 12 Monate und kann prinzipiell nicht geändert werden. Beginnt die Laufdauer des Abschlusses bis und mit dem 15. eines Monats, so läuft sie bis Ende Vormonat des folgenden Jahres. 3 Tarif und Tarifänderungen Ein Vertrag wird pro Publikation zum Grundtarif abgeschlossen. Dem Abschluss werden alle rabattberechtigten Anzeigenkategorien zum jeweils gültigen Tarif angerechnet. Änderungen der Preise, Rabatte und der MWSt treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Inserent hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. 4 Rabatte 4.1 Frankenabschlussrabatt Für jeden Frankenabschluss hat der Auftraggeber Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt. 4.2 rückwirkender Rabatt Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, so wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattskala ein rückwirkender Rabatt auf Ende Verrechnungsperiode gewährt. 4.3 Wiederholungsrabatt Der Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen erteilt, welche die der Rabattskala entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von max. 12 Monaten) enthalten und gleichzeitig disponiert werden. Die Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. Erweiterungen und Erneuerungen eines Wiederholungsauftrages sind möglich, sofern der entsprechende Auftrag vor Erscheinen der letzten Insertion in den vorgängig erwähnten Formen und innerhalb der Zeitspanne von 12 Monaten erteilt wird. Der Rabatt wird aufgrund des neuen Gesamtvolumens bzw. gemäss der entsprechenden Rabattstufe berechnet und unter Berücksichtigung der bereits abgerechneten Anzeigen rückwirkend gewährt. Wiederholungsaufträge sind auf jene Publikationen zu beschränken, deren Tarif entsprechende Möglichkeiten vorsieht. 5 rabattnachbelastung Erreicht die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, so erhält der Kunde im Rahmen der Rabattskala eine Rabattnachbelastung. Auf eine Rabattnachbelastung wird in der Regel verzichtet, wenn das fehlende Volumen nicht mehr als 3 Prozent der Abschlusshöhe beträgt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen werden ausbezahlte BK und JUP zurückgefordert. 6 Vorzeitige Vertragsauflösung 6.1 Sistierung durch den Anzeigenkunden Die Abbestellung oder Verschiebung fest erteilter Dispositionen kann auch bei Vorliegen zwingender Gründe nur bis zum Anzeigenschluss angenommen werden. 6.2 Vertragsauflösung durch den Verleger Sollte während der Vertragsdauer eine Publikation ihr Erscheinen einstellen, kann der Verleger ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Anzeigenkunde ist in diesem Fall nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verleger bleiben die Rabattbedingungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. 7 Zahlungsbedingungen 7.1 zahlungsfrist Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Bei rechtlichem Inkasso erlischt jede Rabattberechtigung auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. 7.2 Verzugszins Werden Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Der Verzugszins beträgt 5% (Art. 104 OR). 7.3 Delcredere-Risiko Das Delcredere-Risiko eines Dritten ist vom Anzeigenkunden zu tragen, d.h., der Vertragspartner des Verlegers verpflichtet sich, für die Zahlungen oder für eine anderweitige Erfüllung der Verbindlichkeit des vermittelten Dritten einzustehen. 7.4 Ablehnung von Anzeigen Der Verleger hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. 8 Beachtung der rechtlichen Vorschriften Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber gegenüber Verlag, Behörden und Leserschaft voll verantwortlich. Wird die Zeitschrift von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Zeitschrift von irgendwelchen Ansprüchen freizustellen. Straf- und Zivilrecht: Vorbehaltlich der zwingenden presserechtlichen Bestimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch die Veröffent lichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Er verpflichtet sich, den Verleger von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Anzeige stehen, vollständig freizustellen und schadlos zu halten. UWG: Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Falle einer Verletzung des UWG trägt der Anzeigenkunde die volle Verantwortung für allfällige den Verleger betreffende Konsequenzen. Insbesondere verpflichtet sich der Anzeigenkunde, sämtliche Aufwendungen, die sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu übernehmen. Inserate, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als solche zu erkennen sind, werden mit der Bezeichnung «Anzeige» kenntlich gemacht. Für redaktionell gestaltete Anzeigen dürfen weder die Grundschrift der Zeitschrift noch der Zeitschriftentitel (Schrift und Signet) verwendet werden. 9 Immaterielle Übermittlung von Druckunterlagen Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger, Modem oder ISDN), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, wird jede Haftung abgelehnt. Weiter lehnt der Verleger jede Haftung ab, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Die sich dadurch ergebenden zusätzlichen Aufwände werden nach effektivem Aufwand berechnet. Eine Haftung des Verlegers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. 10 gerichtsstand Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der Gesellschaft, die den Insertionsvertrag geschlossen hat. In diesem Falle ist der Gerichtsstand Zürich. Auszug aus den Insertionsbedingungen. Diese sind analog der BILANZ. Diese Insertionsbedingungen gelten ab und ersetzen alle früheren Fassungen.

8 VERLAG UND REDAKTION Axel Springer Schweiz AG AUTO BILD Schweiz Förrlibuckstrasse 70 Postfach, 8021 Zürich Telefon Fax Anzeigen Fax Red REDAKTION Dirk Ruschmann Telefon ANZEIGEN Anzeigenverkauf Walter Morf Telefon Mobile Innendienst Brigitte Guerra Telefon Karin Urech Telefon LESERMARKETING Leitung Marketing Patrizia Serra Telefon Marketing-Assistentin Nicola Eberhard Telefon Axel Springer Schweiz AG Postfach, CH-8021 Zürich

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