Mediadaten. Nr Solutions for Business Software für den Mittelstand

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1 Mediadaten Nr Solutions for Business Software für den Mittelstand

2 Inhalt 2 Verlag 3 Solutions for Business Kurzcharakteristik 4 Auflage, Verbreitung, Inserationsbeispiele 5 Anzeigenpreise und -formate 6 Beilagen, Beihefter, Postkarten 7 Sonderwerbeformen 8 Erscheinungs- und Redaktionsplan 9 Elektronische Medien 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen 11

3 ITP VERLAG GmbH 3 Verlag ITP VERLAG GmbH Kolpingstraße Kaufering Telefon Verlag: Redaktion: / -33 Telefax Verlag: Redaktion: E Mail Internet Zahlungsbedingungen Rücktrittsrecht Gerichtsstand Gründungsjahr 1990 Verlag: service@itp-verlag.de Redaktion: redaktion@itp-verlag.de Die Rechnung wird nach 7 Tagen fällig; bei Zahlung sofort nach Erhalt 2 % Skonto. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rücktritt von Buchungen bis 7 Werktage vor jeweiligem Anzeigenschluss. Landsberg/Lech Gesellschafter Geschäftsführer Marketing Bankverbindungen Ulf E. Jäkel Klaus-Dieter Jägle Klaus-Dieter Jägle dieter.jaegle@itp-verlag.de VR-Bank Landsberg-Ammersee eg Konto: BLZ: IBAN: DE BIC: GENODEF1DSS Donner & Reuschel Konto: BLZ: IBAN: DE BIC: CHDBDEHH Bankverbindung Schweiz PostFinance IBAN: CH BIC: POFICHBE Steuernummer: 125/118/00909 USt.-Id.-Nr.: DE HRB AG Augsburg: Zoll:

4 Kurzcharakteristik Solutions for Business (S4B) trägt als Untertitel das inhaltliche Programm: Software für den Mittelstand. Das Magazin informiert Entscheidungsträger im deutschsprachigen Mittelstand darüber, wie sie ihre schnell wandelnden Prozesse besser durch den Einsatz geeigneter IT unterstützen können. Dabei konzentrieren wir uns auf Lösungen und stellen diese plattformunabhängig dar. S4B greift Themen stets in Interaktion bzw. Integration mit ERP-Anwendungen auf. S4B hilft so auch bei der Lösung der stets immanenten Fragen von Alles aus einer Hand oder Best of Breed. Damit decken wir auch alternative Bezugsmodelle von Software ab, wie zum Beispiel Cloud, Saas, Outsourcing Damit unterstützt S4B bei der Findung von richtigen Anwendungen und der Entwicklung von zukunftsfähigen Lösungs-Konzepten. S4B hilft so die Effizienz im mittelständischen Unternehmen zu steigern und Wettbewerbsvorteile zu sichern. Neben ERP-Lösungen konzentriert sich S4B auf Lösungen in den Bereichen CRM, DMS/ECM, Business Intelligence/Big Data und Datenqualität. Dabei kommen auch sicherheitsrelevante Aspekte mit ins Spiel vor allem in Kontext des mobilen Zugriffs auf Unternehmenssoftware. Solutions for Business Organ Erscheinungsort Herausgeber Redaktion Mediaberatung Mediaberatung/ Verwaltung unabhängiges Fachmagazin Kaufering Klaus-Dieter Jägle Telefon: Telefax: Chefredakteur Rainer Huttenloher Martina Weber, Michaela Koller Mobil: Telefon: Telefax: Brigitte Wildmann Telefon: Telefax: Erscheinungsweise 5 p. a., siehe Seite 9 Bezugspreise Jahresabonnement Inland: 99,60 Jahresabonnement Ausland: 111,60 Einzelverkaufspreis: 9, 4

5 Auflage und Verbreitung Solutions for Business Inserationsbeispiele 5 Zielgruppen Redaktionskonzept Verbreitete Auflage Advertorials (textlastiges Inserat mit Image- bestand teilen, Kennzeichnung Advertorial ). Insertionsmöglichkeiten (zusätzlich zu den Standardanzeigenformaten; siehe S. 6) Geschäftsführer, EDV-Leiter, Leiter von Fachabteilungen in mittelständischen Unternehmen aller Branchen. Verbreitungsgebiet: Deutschland, Österreich, Schweiz. Jede Ausgabe von Solutions for Business wird von der Redaktion mit Roundtable-Diskussionen vorbereitet. Zu den Roundtables werden, in Abhängigkeit zu den jeweiligen Themen, jeweils die Repräsentanten von wichtigen Lösungsanbietern eingeladen. Die Erkenntnisse aus diesen Veranstaltungen werden anschließend von der Redaktion zusammengefasst. Sie bilden den Kern der redaktionellen Beiträge. Eine begleitende Telefonoder Fragebogenaktion bildet die Basis für das jeweils zweite große Thema einer Ausgabe. Das Redaktionskonzept verzichtet damit ganz bewusst auf die Verwertung von zugelieferten Beiträgen und setzt voll auf Eigenrecherchen Exemplare Case Studies (Lösungsbeschreibung in Redaktionsform, Kennzeichnung Case Study ). Im Satzspiegel. Advertorial Case Study

6 Formate im Satzspiegel Solutions for Business Grundpreis für Anzeigen 6 Format Farbanzeigen Advertorials Case Studies 1 3 Seite 1.900, 1 2 Seite 2.500, 1 1 Seite 4.900, 3.200, 2 1 Seite 3.900, 3.500, 1 3 Seite hoch mm 1 3 Seite quer mm 1 3 Seite 2-spaltig mm Formate im Anschnitt zuzüglich 3 mm Beschnitt pro Rand 1 2 Seite mm 1 1 Seite mm Vorzugsplatzierung U3: 10 % Aufschlag, U2/U4: 20 % Aufschlag Sonderfarbe auf Anfrage Nachlässe 2 Inserate: 3 %, 3 Inserate: 5 %, 5 Inserate: 10 % Die genannten Nachlässe gelten für Anzeigen, Advertorials und Case Studies bei Abnahme innerhalb eines Jahres (5 Ausgaben). Sie sind nicht auf andere Publikationen des Verlages übertragbar und gelten nicht für Sonderfarben und Platzierungszu schläge. 1 3 Seite hoch mm Formate über Bund zuzüglich 3 mm Beschnitt pro Rand Seite über Bund mm 1 3 Seite quer mm 1 3 Seite 2-spaltig mm Seite über Bund mm 1 2 Seite mm 1 1 Seite mm Seite über Bund mm Heftformat Satzspiegel Druckverfahren Verarbeitung Sonderservice Datenformate Anzeigengestaltung 210 mm breit 280 mm hoch 172 mm breit 231 mm hoch Bogenoffset Rückenstichheftung Alle Ausgaben sind inklusive Anzeigen online unter abrufbar. Druckdaten als PDF nach Standard PDF/X-1a Dateiformate für Web-Banner: GIF, JPG, PNG, SWF Wir erstellen Ihre Druckunterlagen zum Selbstkostenpreis. Bilder/Logos müssen in ausreichender Auflösung geliefert werden. Anlieferadresse für ITP VERLAG GmbH, Kolpingstraße 26, Druckunterlagen Kaufering Datenübertragung Popp Media Service, Tel

7 Beilagen, Beihefter, Durchhefter, aufgeklebte Postkarten Beilagen Beilagen sind im Magazin lose beigefügte Drucksachen. Beilagen dürfen nur Angebote des jeweiligen Werbetreibenden enthalten. Auflage Bitte beim Verlag erfragen. Teilbelegung kann nach PLZ-Gebieten erfolgen. Mindestbelegung Exemplare. Zuschlag 20 % (nicht rabattfähig) Beilagenpreise je 25 g / Exemplar: 155, je weitere angefangene 10 g / Exemplar: 26, Nachlässe Gesamtbeilagen werden als eine Seite in der Mengenstaffel angerechnet und entsprechend rabattiert. Format maximal 205 mm 275 mm (eine Seite geschlossen, Wickelfalz). Andere Formate auf Anfrage. Beihefter, Durchhefter, Mittelhefter Beihefter, Durchhefter bzw. Mittelhefter sind fest mit dem Magazin verbundene Drucksachen. Beihefter dürfen nur die Angebote des jeweils Werbetreibenden enthalten. Gestaltung Beihefter, Durchhefter bzw. Mittelhefter müssen sich in ihrer Gestaltung deutlich vom redaktionellen Teil abheben. Auflage Bitte beim Verlag erfragen. Teilbelegungen sind nicht möglich. Beihefterpreise 2-seitig 2.340, (als Beikleber) 4-seitig 4.100, (als Durchhefter) 6-seitig 6.660, (als Durchhefter) 8-seitig 8.710, (als Durchhefter) Andere Beihefter auf Anfrage. Solutions for Business Nachlässe Format 7 Beihefter bzw. Durchhefter werden als eine Seite in der Mengenstaffel angerechnet und entsprechend rabattiert. 440 mm breit 290 mm hoch offenes Format inkl. Beschnitt (s. u.). Gefalzt anliefern. Beschnitt Kopf: 5 mm links: 5 mm Fuß: 5 mm rechts: 15 mm 10 mm Nachfalz Aufgeklebte Postkarten/CD-ROM Aufgeklebte Postkarten sind Drucksachen, die auf eine mindestens halbseitige Basisanzeige aufgeklebt werden, so dass sie vom Interessenten abgelöst und verwendet werden können. Das Anbringen ist nur am Anfang oder am Ende eines Druckbogens möglich. Auflage Bitte beim Verlag erfragen. Teilbelegungen sind nicht möglich. Klebepreise Postkarte: maschinell 100, Postkarte: manuell 125, CD-ROM: 158, Nachlässe nicht rabattfähig (die Trägeranzeige wird nach der gültigen Preisliste berechnet und voll rabattiert). Anlieferadresse auf Anfrage 10 mm

8 Sonderdruck-Service Sonderwerbeformen Direct-Mail-Service 8 Von Beiträgen können Sonderdrucke ange fertigt werden. Sie bestehen immer aus der Titelseite der entsprechenden Ausgabe mit dem Vermerk Sonderdruck und dem jeweiligen Artikel im Original-Layout. Format Druck Verarbeitung Papier mm 4/4-farbig in Skalenfarben schneiden, verpacken, ggf. falzen und rückendrahten 150 g Bilderdruck holzfrei, weiß Preise (zzgl. MwSt.) Auflage 2-seitig 4-seitig Expl , 1.520, Expl , 1.890, Expl , 2.160, Expl , 2.820, Sonderdruck als PDF 250 pro Seite ca aktuelle Adressen mit Ansprech partnern in D, A und CH Unser Service Selektieren und Bereitstellen der Adressen, Bedrucken Ihres Briefpapiers mit Ihrem Mailingtext, kuvertieren und portooptimiert postausliefern Preise (zzgl. Porto) ab pro Adresse 0,80 ab pro Adresse 0,85 ab pro Adresse 0,95 ab pro Adresse 1,05 ab pro Adresse 1,15 ab pro Adresse 1,30 Termine nach Absprache Titelaufkleber oder -Banderole Auf der unteren Hälfte des Magazin-Covers kann ein beidseitig bedruckter Aufkleber mit maximaler Grammatur von 180 g/m² ablösbar angebracht werden. Format max mm (B H) (+ 5 mm Beschnitt rechts und unten) Preis (zzgl. MwSt.) 4.750, Auflagen Bitte jeweils beim Verlag erfragen

9 Erscheinungs- und Redaktionsplan 9 Ausgabe Anzeigenschluss Erscheinungstermin Druckunterlagen bis Redaktionsschluss Schwerpunktthemen Business Software aus der Cloud: SaaS, Sicherheit, Private Cloud, Public Cloud, Migrationskonzepte, Mischbetrieb On Premise und Cloud, Office-Lösungen aus der Cloud CRM & BI-Integration in ERP-Systeme: Integrationskonzepte, Stammdaten-Management, Big Data-Konzepte, Social CRM, Mobilzugriff Logistik, Lager im ERP: Warenwirtschaftssysteme, E Commerce, Barcode- und RFID-Integration, Supply Chain Management, Lösungen für Handel Mobiler Zugriff auf ERP-Systeme: Einsatz im Service-Umfeld, professionelle Dienstleistungs-Lösungen, Datensicherheit, Datenqualität, Internationalisierung ECM- und DMS-Integration in ERP: Archivierung, Datenlöschung, Compliance, Risikobetrachtung, Sicherheit, Datenintegration, Output-Management Fertigung: ERP für Automotive: Supply Chain, Einzel- und Serienfertiger, Datenaustausch (EDI, etc.), Branchenkompetenz Finance-Lösungen im ERP oder Best of Breed : Rechnungswesen, Internationalisierung, Kostenplanung, HR-Integration, Kalkulations- Software, Zahlungs-Dienstleister, Branchen-bezogenen Sonderheiten SAP-Partner: Anbieter von SAP-Lösungen, Branchenspezialisierung, Zusatzlösungen zu SAP, Veredelung von SAP-Services, Anbindung von DMC/ECM, Aufbau von HANA-basierten Systemen ERP im Handel, E Commerce-Integration: Web Shops integrieren, Payment-Dienstleister einbinden, Produktinformationssysteme andocken Collaborations-Lösungen: Plattform-übergreifendes Messaging, Exchange- und Domino/Notes-Lösungen, Datenintegration, Sharepointbasierte Lösungen, VoIP-Einbindung, Office-Tools, Collaboration aus der Cloud, Videokonferenzsysteme Messe-Auslagen CeBIT IT-Power ERP-Tage Transport & Logistik DMS-Expo IT & Business DMS-Expo DSAG IT Power

10 ing/ -Blast Elektronische Medien Webcast/Webinar 10 -Marketing ist response-stark und deshalb ideal für die Leadgenerierung, für Event-Einladungen, EDU-Marketing-Kampagnen, Neukundengewinnung u. s. w. WebCasts oder Webinare sind hervorragend geeignet, Produkte und Lösungen einer vorher selektierten Zielgruppe live zu präsentieren und damit hoch qualifizierte Leads zu generieren. Kurzcharakteristik Format Personalisiertes ing an selektierte Empfänger Plain Text oder HTML Adressbasis Deutschland: ca Österreich: ca Schweiz: ca Zielgruppen-Selektion Fulfillment Dokumentation Preise und Termine Regional nach Land und PLZ Branche Unternehmensgröße Funktionen innerhalb der Unternehmen Weitere Selektionen auf Anfrage (z. B. Anwender und Anbieter von IBM Power, SAP, Netzwerktechnik ) Nach elektronischer Übersendung des Mailers übernimmt der Verlag die gesamte Ausführung. Der Auftraggeber erhält nach Abschluss der Mailing aktion eine Auswertung über die Anzahl der Öffnungen. auf Anfrage Kurzcharkteristik Zielgruppen-Selektion Präsentationsformen Dokumentation Preise und Termine Wir selektieren die Zielgruppenpersonen und unsere Redaktion lädt mit einem vorher abgestimmten Anschreiben per ein. Wir moderieren die Veranstaltung, übernehmen die komplette Teilnehmerverwaltung und zeichnen die Präsentation auf. Regional nach Land und PLZ Branche Unternehmensgröße Funktionen innerhalb der Unternehmen Weitere Selektionen auf Anfrage (z. B. Anwender und Anbieter von IBM Power, SAP, Netzwerktechnik ) Live mit Applikationsharing, Folien präsentation. Teilnehmerresponse durch Chat oder per Headset. Der Auftraggeber erhält nach der Veranstaltung die Auswertung über Anmeldungen und Teilnehmer, sowie die Aufzeichnung der Veranstaltung. auf Anfrage

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen 11 1) Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2) Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn eine Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht. 4) Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll, und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. 5) Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6) Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. 7) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung (z. B. Firmenprofil) nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtmäßigem Ermessen des Verlags gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. 9) Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 10) Für die rechtzeitige Lieferung des korrekten Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen, Beikleber etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 11) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem, oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen des Auftraggebers müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden. 12) Probeabzüge werden nur ausdrücklich auf Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 13) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 14) Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 15) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 12 % sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt jedoch der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

12 16) Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 17) Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 18) Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 19) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 20) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. 21) Beiderseitiger Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. c) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. d) Zur Vermeidung von Verwechslungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein. Der Gebrauch von Kennzeichnungen geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Ihm obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen bei unzureichender Kennzeichnung gegen den Verlag erwachsen. e) Für Fälle höherer Gewalt wie auch vom Verlag unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. f) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. Er behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen. Bei Anzeigen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht. g) Bei Rubrik-Anzeigen ist der mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erstellte Beleg Bestandteil der Anzeigenrechnung. Originalbelege können nur gegen Berechnung geliefert werden. h) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Anzeigenaufträge durch Werbungsmittler und Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. i) Datenschutz: Gemäß 26 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. j) Die Kennzeichnung und Aufmachung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen.

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin.

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