Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz

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1 Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz Tel , Fax , Homepage: Achtung: Themen, die ausschließlich für den Arbeitgeber von Bedeutung sind, erscheinen im Hauptteil unseres Rundeschreibens. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) ist einer der beliebtesten Ausbildungsberufe bei Frauen. Unter den Top 10 der begehrtesten Ausbildungsberufe liegt die ZFA auf Rang 7. Besonders erfreulich: Die sinkende Arbeitslosenzahl bei den ZFAs! (Pressemitteilung der BZÄK vom ) Inhaltsverzeichnis: Rubrik ZFA-Ausbildung 1. Führung des Berichtsheftes Information für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr 2. Meldung der Arbeitsunfähigkeit bei dem Ausbilder und bei der Schule 3. Kündigung des Ausbildungsverhältnisses 4. Prüfungstermine 5. Freisprechungsfeier Führung des Berichtsheftes Information für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr Das Berichtsheft ist als Loseblattsammlung zu führen und enthält eine tabellarische Übersicht über die nach dem Ausbildungsrahmenplan notwendigen Ausbildungsinhalte. In die Tabellen ist insbesondere einzutragen, wann die/der Auszubildende sich mit dem jeweiligen Ausbildungsgegenstand befasst hat. Außerdem sind dort Ausarbeitungen (1-2 Seiten je nach Stoffumfang) zu den von dem Ausbilder vorgegebenen Themen abzulegen. Die/der Auszubildende hat Anspruch darauf, das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen zu dürfen. Ohne Vorlage eines ordnungsgemäß geführten Berichtsheftes kann der Prüfungsausschuss die Zulassung der/des Auszubildenden zur Abschlussprüfung nicht bewilligen (s. 8 Abs. 1 c der Prüfungsordnung). Die Vorlage des Berichtsheftes kann auch bereits bei der Zwischenprüfung verlangt werden.

2 2. Meldung der Arbeitsunfähigkeit bei dem Ausbilder und bei der Schule Auszubildende (bzw. bei Minderjährigkeit deren Eltern) sind bei Krankheit verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit (bzw. die des Kindes) dem Ausbilder und auch der Schule innerhalb von 3 Tagen zu melden. Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung ist grundsätzlich dem Arbeitgeber vorzulegen. Die Schule erhält eine Kopie, wenn die Abwesenheit Schultage betrifft. Aus der Schulordnung für öffentliche Berufsschulen in Rheinland-Pfalz geht es hervor, dass Entschuldigung schriftlich eingereicht werden muss. Ein Muster der Entschuldigung kann auf unserer Homepage in der Rubrik Praxispersonal (unter ZFA-Azubis Ausbildung zur ZFA Mitteilung an die Berufsschule Mainz bzw. Worms beim Versäumnis von Berufsschulunterricht ) ausgedruckt werden. Die Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist beizulegen. 3. Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses Kündigung während der Probezeit Gemäß 22 Abs. 1 BBiG kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten beendet werden. Die Probezeit darf höchstens 4 Monate betragen. Abweichende Regelungen sind nicht zulässig. Kündigung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung für beide Seiten nur noch als fristlose Kündigung möglich; dies setzt das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Gründe erfolgen. Sie ist unwirksam, wenn die ihr zu Grunde liegenden Tatsachen dem Kündigenden länger als zwei Wochen bekannt sind. Darüber hinaus kann die/der Auszubildende nach Ablauf der Probezeit das Ausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen beenden, wenn sie/er die Ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Eine Kündigung mit dem Argument, bei einer anderen Praxis die Ausbildung fortsetzen zu wollen, ist nicht möglich. Beendigung durch Aufhebungsvertrag Eine einvernehmliche Beendigung des Ausbildungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag ist jederzeit möglich. Der Aushebungsvertrag hat schriftlich zu erfolgen und muss von beiden Seiten unterschrieben werden. 4. Prüfungstermine Zwischenprüfung 2013 Die Zwischenprüfung findet am 28. Februar 2013 in der BBS III in Mainz und in Worms statt. Abschlussprüfung Sommer 2013 Die schriftliche Abschlussprüfung für den Beruf der/des ZFA wird am 06. und 07. Mai 2013 jeweils um 8.00 Uhr in den Berufsschulen Mainz und Worms durchgeführt BZKR: ZFA-aktuell

3 Die praktische / mündliche Abschlussprüfung findet voraussichtlich vom Juni 2013 für alle Prüflinge im Zahnärztehaus in Mainz statt. Persönliche Einladungen werden rechtzeitig verschickt. Achtung: Die Noten der Abschlussprüfung werden schriftlich bekannt gegeben. Telefonische Auskünfte über die Noten können aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht erteilt werden! 5. Freisprechungsfeier 2013 Vorankündigung Die diesjährige Freisprechungsfeier wird am Mittwoch, den 26. Juni um Uhr im Restaurant Zum Deutschhaus am Landtag in Mainz stattfinden. An diesem Tag werden wir den Absolventen/innen in Anwesenheit ihrer Ausbilder, Lehrer und Angehörigen die ZFA-Briefe überreichen und den Abschluss ihrer Ausbildung feierlich begehen. Wir bitten alle Auszubildenden, die in diesem Jahr eine Abschlussprüfung ablegen werden, sowie ihre Ausbilder, sich diesen Termin vorzumerken. Einladungen werden rechtzeitig verschickt. Inhaltsverzeichnis: Rubrik ZFA-Praxispersonal 1. Fristen bei Kündigung von Arbeitsverträgen 2. Meldepflicht bei Arbeitsagentur im Falle einer Kündigung 3. Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung für ZFAs 4. ZFA-Fortbildung Kurs-Nr.: : Die richtige chirurgische Assistenz 5. Rheinhessischer Zahnärztetag Strahlenschutz: Aktualisierungskurse für Zahnmedizinische Fachangestellte 1. Fristen bei Kündigung von Arbeitsverträgen Normale Kündigungsfrist Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn individuell eine längere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist oder der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag bezogen wird, in dem eine längere Kündigungsfrist vorgesehen wird BZKR: ZFA-aktuell

4 Besondere Kündigungsfristen bei längerer Beschäftigung (gem. 622 Abs. 2 BGB dies gilt nur bei Kündigungen durch den Arbeitgeber!) Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonats ====================================================================================================================================================== zwei Jahre fünf Jahre acht Jahre zehn Jahre zwölf Jahre fünfzehn Jahre zwanzig Jahre ein Monat zwei Monate drei Monate vier Monate fünf Monate sechs Monate sieben Monate ============================================================================================================================================== Kündigungsfristen während der Probezeit Während einer ausdrücklich vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, kann das Arbeitsverhältnis täglich mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden ( 622 Abs. 3 BGB). Beendigung durch Auflösungsvertrag Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist jederzeit möglich. Sie hat schriftlich zu erfolgen und muss von beiden Parteien unterschrieben werden. 2. Meldepflicht bei Arbeitsagentur im Falle einer Kündigung Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis endet, ohne dass sie direkt im Anschluss ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, sind verpflichtet, sich drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes ( 38 Abs. 1 SGB III). Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. 3. Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung für ZFAs Bausteinkurs 5 "Praxisorganisation und Verwaltung" (September) Nr Teilnahmegebühr: 310,-- (ca. 60 U-Std.) Termine: , , , Schriftliche Abschlussprüfung: Mündliche Abschlussprüfung: Anmeldeformulare stehen Ihnen auf unserer Homepage in der Rubrik Formulare zum Ausdruck zur Verfügung. Sie können sich aber auch vorzugsweise direkt unter unter Fortbildung im Kursbuchungssystem der BZKR (KBS- BZK) anmelden. Die Kursteilnahme ist vom rechtzeitigen Zahlungseingang abhängig. Nach Erhalt der Einladung kann ein Rücktritt vom gebuchten Kursus nur bei Nennung einer Ersatzperson bis zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgen, andernfalls muss die Kursgebühr in voller Höhe entrichtet werden. Achtung: Grundsätzlich ist die Teilnahme der Praxisinhaber am Einführungsseminar der Berufsbegleitenden Fortbildung für die/den Zahnmedizinische/n Fachangestellte/n eine Voraussetzung für die Weiterbildung im Rahmen der Bausteinkurse (s. Hauptteil des Rundschreibens) BZKR: ZFA-aktuell

5 Bausteinkurs 7 Der Kurs findet bei der LZK RLP statt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der LZK RLP ( ). 4. ZFA-Fortbildung: Die richtige chirurgische Assistenz Wir machen Sie auf unseren Kurs-Nr am zum Thema Die richtige chirurgische Assistenz aufmerksam. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer. Die Anmeldung ist vorzugsweise direkt unter im Kursbuchungssystem der BZKR (KBS-BZK) vorzunehmen. 5. Rheinhessischer Zahnärztetag 2013 Wir laden Sie ganz herzlich zur Teilnahme an unserem Rheinhessischen Zahnärztetag am ein und machen Sie auf die dort angebotenen Seminare für die ZFAs aufmerksam. Flyer in der Anlage zu diesem Rundschreiben Seminar I und VI: PAR Abrechnung: Privat oder Kasse Christine Baumeister-Henning Seminar II und VII: Professionelle Mundhygiene Regina Regensburger Seminar III und VIII: Ergonomie am Arbeitsplatz Dagmar Schlaubitz Seminar IV und IX: Knigge in der Zahnarztpraxis Betül Hanisch Seminar V und X: Notfalltraining Rotes Kreuz 6. Strahlenschutz: Aktualisierungskurse für Zahnmedizinische Fachangestellte Zahnmedizinische Fachangestellte müssen einen Aktualisierungskurs innerhalb von 5 Jahren nach der letzten Aktualisierung besuchen. Die Aktualisierung hat individuell spätestens taggenau innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen. Entscheidend ist hierbei das Datum der Teilnahmebescheinigung. ZFAs, die nach dem Schulabschluss noch keinen Aktualisierungskurs besuchten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Kenntnisse durchgeführt haben. Es gilt das Datum der bestandenen Röntgenprüfung, das von dem Datum der Abschlussprüfung abweichen kann. Sollten die ZFAs termingerechte Aktualisierung versäumen, dürfen sie von diesem Tag an bis zur nächsten erfolgreichen Aktualisierung keine Röntgengeräte bedienen! BZKR: ZFA-aktuell

6 Die BZKR bietet 2013 noch einen Kurs an: Kurs-Nr am (Mittwoch) Dauer: von 15.00h bis 18.00h Ort: ZMK, Zahnklinik (Hörsaal im 2. OG), Augustusplatz 2, Mainz Gebühr: 45,00 pro Person Anmeldeformulare stehen Ihnen auf unserer Homepage in der Rubrik Formulare zum Ausdruck zur Verfügung. Sie können sich aber auch vorzugsweise direkt unter unter Fortbildung im Kursbuchungssystem der BZKR (KBS- BZK) anmelden. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle bei Frau Korbus ( / , Mo.-Do Uhr und Fr Uhr). Stellenvermittlung der BZK Rheinhessen Stellengesuche ZFA, Azubi, Praktikant/in Wenn Sie eine Stelle als ZFA, Praktikant/in oder Azubi in Rheinhessen suchen und sich in die Liste der Stellensuchenden aufnehmen lassen wollen, melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle (Frau Wenckstern ). Um die Aktualität der Stellenvermittlung zu gewährleisten, wird Ihr Eintrag sofern Sie dies nicht vorher veranlassen - nach Ablauf von 3 Monaten gelöscht. Die Liste wird auf Nachfrage an die Personal suchenden Zahnärzte herausgegeben. Stellenangebote ZFA, Azubi, Praktikant/in Die Geschäftsstelle führt auch eine Liste der Stellenangebote für das Zahnmedizinische Personal. Telefonische Auskünfte über die vakanten Stellen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle (Frau Wenckstern ). Ihre Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Dr. Klaus Volker Bernauer Vorsitzender Dr. Andrea Habig-Mika stellv. Vorsitzende Fotos: Spencer - Fotolia.com, kebox - Fotolia.com, Torbz - Fotolia.com, Robert Kneschke - Fotolia.com, Redshinestudio - Fotolia.com, Anatoly Maslennikov - Fotolia.com, Daniel Ernst - Fotolia.com, Scott Maxwell - Fotolia.com BZKR: ZFA-aktuell

Achtung: Themen, die ausschließlich für den Arbeitgeber von Bedeutung sind, erscheinen im Hauptteil unseres Rundschreibens.

Achtung: Themen, die ausschließlich für den Arbeitgeber von Bedeutung sind, erscheinen im Hauptteil unseres Rundschreibens. Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz Tel. 06131-232009, Fax. 06131-225706, E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de Homepage: www.bzkr.de Achtung: Themen, die ausschließlich für den

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