Themen, die ausschließlich für den Arbeitgeber von Bedeutung sind, erscheinen im Hauptteil unseres Rundschreibens.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Themen, die ausschließlich für den Arbeitgeber von Bedeutung sind, erscheinen im Hauptteil unseres Rundschreibens."

Transkript

1 Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz Tel , Fax , Homepage: Achtung: Themen, die ausschließlich für den Arbeitgeber von Bedeutung sind, erscheinen im Hauptteil unseres Rundschreibens. Werben auch Sie für Ihren Beruf! M o t iv i e r e n S i e j u n g e Leute und begleiten Sie sie mi t I h r e r q u a l i f i z i erten Unterstützung auf de m W e g z u m ZF A - B e r u f s a b s c h l u s s! I h r e kü n f t i g e n K o l l eginnen und Kollegen k ö n n e n V I E L v o n I h n e n l e r n e n u n d I h r e A r b e i t g e b er danke n I h n e n f ü r I h r e U n t e r st ü t z u n g. Inhaltsverzeichnis: Rubrik ZFA-Ausbildung 1. Ergänzung zum Betrieblichen Ausbildungsnachweis - Verbindlich ab Ausbildungsbeginn im Jahr Ausbildungsberatung 3. Prüfungstermine Abrechnungsintensivkurse für die Auszubildende 5. Mitteilung von Namens- und Adressänderungen durch Auszubildende 6. Dauer der Arbeitszeit und Ruhepausen für jugendliche Auszubildende 7. Freistellungsverpflichtung und Beschäftigungsverbote für die Dauer und wegen der Teilnahme jugendlicher Auszubildender am Berufsschulunterricht Begrüßung der neuen Auszubildenden Nachdem wir uns als Kammer bereits zu Beginn des Schuljahres bei den 97 neuen Auszubildenden für den Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten in Rheinhessen vorgestellt und Ihnen zur richtigen Berufswahl gratuliert haben, begrüßen wir Sie nun auch als neue Leserinnen und Leser unserer Mitteilungen. Wir wollen Sie in Ihr Berufsleben begleiten und mit zahlreichen Hinweisen und Tipps während der gesamten Ausbildung versorgen. In unserem ZFA aktuell und auf unserer Homepage im Bereich Praxisteam finden Sie Mitteilungen, Ausarbeitungen, Berichte und Erklärungen, die Ihnen helfen sollen, Ihre Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg aber auch viel Freude auf Ihrem Weg ins Berufsleben!

2 1. Ergänzung zum Betrieblichen Ausbildungsnachweis Verbindlich ab Ausbildungsbeginn im Jahr 2016 Für die Zahnarztpraxen sind die Anforderungen an die Praxishygiene in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Um dieser Entwicklung in der praktischen Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) Rechnung zu tragen und die Freigabeberechtigung für Sterilgut durch die ZFA auch weiterhin sicherzustellen, wurde der Betriebliche Ausbildungsnachweis aktualisiert. In den letzten Tagen haben wir den Ausbildern und Auszubildenden des Ausbildungsjahrganges 2016 eine 7-seitige Ergänzung zum aktuellen Betrieblichen Ausbildungsnachweis zugeschickt. Diese Ergänzung mit den zu beantwortenden Fragen muss ab 2016 als Nachweis der Ausbildung in der Praxis dem Betrieblichen Ausbildungsnachweis beigefügt werden. Die Ergänzungsfragen sind auch auf unserer Homepage zu finden: ZFA-AUSBILDUNG BEREICH FÜR AUSZUBILDENDE BETRIEBLICHER AUSBILDUNGSNACHWEIS Ab dem Ausbildungsjahr 2017 erscheint der Betriebliche Ausbildungsnachweis bereits in aktualisierter Form. 2. Ausbildungsberatung Leider wurde ich auch diesmal zu spät hinzugezogen, um zu einem guten Miteinander zwischen der Auszubildenden und dem Ausbilder verhelfen zu können und den Ausbildungsvertrag aufrecht zu erhalten. Hätte sich Frau B. früher an mich gewandt, wäre es womöglich gar nicht soweit gekommen - bedauert ein Ausbildungsberater nach einem vermittelnden Gespräch zwischen einer Auszubildenden und ihrem Ausbilder. Die Ausbildungsberater meinen, dass es besonders wichtig ist, Probleme rechtzeitig zu erkennen und in Angriff zu nehmen. Natürlich ist nicht jedes Problem gleich so groß, dass man fremde Hilfe in Anspruch nehmen muss. In den meisten Fällen können die Schwierigkeiten schon in einem Gespräch zwischen der/m Auszubildenden und dem Ausbilder beseitig werden, denn meistens mangelt es einfach an Kommunikation. Kommen Sie auf diesem Wege nicht weiter, sollten Sie sich einen Rat holen. Oft haben die erfahrenen Kolleginnen in der Praxis einen guten Tipp parat. Wenn Sie auch so zu keiner Lösung gelangen und merken, dass Ihre Probleme immer größer werden, scheuen Sie sich nicht, den zuständigen Ausbildungsberater zu kontaktieren und sich unverbindlich von ihm beraten zu lassen. Die Beratung ist vertraulich, d. h. der Berater darf über Ihre Belange nicht ohne Ihr Einverständnis mit Ihrem Ausbilder oder anderen Personen reden. Lediglich die Kammer darf von dem Berater konsultiert werden. Der Kontakt mit Ihrem Ausbilder erfolgt erst dann, wenn Sie dem zugestimmt haben. Selbstverständlich wird dabei vorausgesetzt, dass Sie Ihre Probleme ehrlich offenlegen und keine wichtigen Details verschweigen. Mittlerweile sollte jede neue Auszubildende über einen Ausbildungsvertrag verfügen, der von uns in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen sein muss. Gehen Sie bitte noch einmal Ihren Vertrag im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten durch, damit Ihre Ausbildung reibungslos verlaufen kann. Bei anstehenden Problemen zu Ausbildungsfragen wenden Sie sich bitte direkt an die für Rheinhessen vom Vorstand bestellten Ausbildungsberater (s. im Bereich ZFA- AUSBILDUNG oder Aushang an der Schule) BZKR: ZFA-aktuell

3 3. Prüfungstermine 2017 Zwischenprüfung 2017 Zwischenprüfung ZFA 23. Februar 2017 ab 09:00 Uhr BBS III Wirtschaft und Verwaltung Am Judensand 8, Mainz bzw. Berufsbildende Schule III Wirtschaft Von-Steuben-Straße 31, Worms Anmeldefrist: Hinweis: Anders als bei den Abschlussprüfungen erfolgt die Anmeldung zur Zwischenprüfung durch den Ausbildenden. Abschlussprüfung Sommer 2017 Schriftliche Abschlussprüfung ZFA Mai 2017 ab 08:00 Uhr BBS III Wirtschaft und Verwaltung, Am Judensand 8, Mainz bzw. Berufsbildende Schule III Wirtschaft, Von-Steuben-Straße 31, Worms Die Termine für die praktischen / mündlichen Abschlussprüfungen ZFA werden noch bekannt gegeben. Anmeldefrist: Hinweis: Gem. 10 (1) der ZFA-Prüfungsordnung ist der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung durch die Auszubildenden oder die Umschulenden schriftlich nach den von der zuständigen Bezirkszahnärztekammer vorgegebenen Fristen und Formularen zu stellen. Die Auszubildenden bzw. Umschulenden haben die Ausbildenden über die Antragstellung zu unterrichten. Einladungen und Anmeldeunterlagen zu den Abschlussprüfungen (Erstprüfung) wurden Ende November von der BZK Rheinhessen verschickt. Bewerber für Wiederholungsprüfungen müssen sich frühzeitig vor Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist bei der BZK Rheinhessen für die Wiederholungsprüfung vormerken lassen! Sie erhalten dann ebenfalls Anmeldeunterlagen und bestätigen mit ihrer Unterschrift die definitive Teilnahme an der Wiederholungsprüfung BZKR: ZFA-aktuell

4 4. Abrechnungsintensivkurse für die Auszubildenden Grund- und Aufbaukurs Abrechnung nur für Auszubildende vor der Zwischenprüfung Teilnahmegebühr: 150,- (16 U-Std. = zwei Tage) Kurs Freitag, :00 18:00 Uhr Samstag, :00 16:00 Uhr Abrechnungsintensivkurs für Fortgeschrittene nur für Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr (vor der Abschlussprüfung) Teilnahmegebühr: 150,- (16 U-Std. = zwei Tage) Kurs Freitag, :00 18:00 Uhr Samstag, :00 16:00 Uhr oder Kurs Freitag, :00 18:00 Uhr Samstag, :00 16:00 Uhr Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage unter FORT- UND WEITERBILDUNG AUSZUBILDENDE -KURSINFORMATIONEN. Die Buchung kann auch online im Kursbuchungssystem von dem Arbeitgeber vorgenommen werden. Die Kursteilnahme ist vom rechtzeitigen Zahlungseingang abhängig. Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs kann bis spätestens 5 Wochen vor Kursbeginn schriftlich erklärt werden, anderenfalls muss die Kursgebühr in voller Höhe entrichtet werden. Der Teilnehmer bzw. Zahlungspflichtige kann bis zum Beginn der Veranstaltung einen Ersatzteilnehmer benennen. Es gelten die Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der BZKR (s. Bereich FORT- UND WEITERBILDUNG). Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Mehrwald / Mitteilung von Namens- und Adressänderung durch Auszubildende Die Kammer ist gesetzlich verpflichtet, den Ausbildungsverlauf zu überwachen und die Prüfungen ordnungsgemäß durchzuführen. Um dies zu gewährleisten, bitten wir Sie, im Falle der Kündigung oder Auflösung des Ausbildungsvertrages, die Verwaltung der BZKR unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Auszubildenden werden gemäß den BBiG im sog. Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( Ausbildungsrolle ) geführt, in dem auch alle Änderungen vermerkt werden müssen. Wird ein/e Auszubildende/r nicht ordnungsgemäß in der Ausbildungsrolle geführt, kann die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet sein. Die Auszubildende hat daher die relevanten Änderungen umgehend der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Insbesondere geht es hierbei um Namensänderungen, Wohnsitzwechsel sowie Schwangerschaft BZKR: ZFA-aktuell

5 6. Dauer der Arbeitszeit und Ruhepausen für jugendliche Auszubildende Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. I. Dauer der Arbeitszeit Gem. 8 des Jugendschutzgesetzes (JArbSchG) dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, dass die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten. Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. II. Ruhepausen Jugendlichen müssen gem. 11 JArbSchG im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden, 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Die Ruhepausen werden auf die betriebliche Arbeitszeit nicht angerechnet. 7. Freistellungsverpflichtung und Beschäftigungsverbote für die Dauer und wegen der Teilnahme jugendlicher Auszubildender am Berufsschulunterricht Der Arbeitgeber muss einen Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freistellen (I). Beträgt bei einem Berufsschultag/Woche die Unterrichtsdauer mehr als fünf Stunden à 45 Minuten, darf ein jugendlicher Auszubildender an diesem Tag nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden (II). Der Berufsschulunterricht ist auf die betriebliche Arbeitszeit anzurechnen (III). I. Freistellung für den Berufsschulunterricht Gemäß 15 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hat der Arbeitgeber einen Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung freizustellen. Freistellung bedeutet, dass der Auszubildende von der Ausbildung im Betrieb entbunden wird. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht erstreckt sich auf die tatsächliche Unterrichtszeit einschließlich der Pausen, Freistunden zwischen der ersten und letzten Unterrichtsstunde, den Ausfall der ersten Unterrichtsstunde, wenn er dem Auszubildenden nicht bekannt war, verbindliche Schulveranstaltungen (z.b. Schulausflüge, Betriebsbesichtigungen, Exkursionen), die notwendige Wegezeit vom Betrieb zur Schule und zurück, die notwendige Zeit zur Einnahme einer Mahlzeit und zur Erholung zwischen Unterrichtsende und Aufnahme der Arbeit im Betrieb oder vor Unterrichtsbeginn BZKR: ZFA-aktuell

6 II. Beschäftigungsverbote Gemäß 9 Abs. 1 Satz 2 JArbSchG darf der Arbeitgeber einen (jugendlichen) Auszubildenden in folgenden Fällen nicht beschäftigen: 1. Unterricht vor 9.00 Uhr Beginnt der Berufsschulunterricht vor 9.00 Uhr, darf der Arbeitgeber einen jugendlichen Auszubildenden an diesem Tag nicht vor 9.00 Uhr beschäftigen. Dies gilt auch für Auszubildende, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind. 2. Berufsschultag mit fünf und mehr Unterrichtsstunden Findet pro Woche an einem Tag Berufsschulunterricht mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten statt, darf der Arbeitgeber den Auszubildenden an diesem Tag nicht mehr beschäftigen, auch nicht kurzfristig. Dieses ganztägige Beschäftigungsverbot ist allerdings auf einen Berufsschultag in der Woche beschränkt. Die Beschränkung gilt auch dann, wenn der Jugendliche einen weiteren Berufsschultag in derselben Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten hat. Es spielt auch keine Rolle, ob der zweite Berufsschultag jede oder nur jede zweite Woche anfällt. Für einen zweiten wöchentlichen Berufsschultag muss der Arbeitgeber den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht lediglich freistellen (s.o., I) Dies bedeutet, dass der Jugendliche nach Beendigung des Berufsschulunterrichts noch solange im Betrieb mitarbeiten muss, bis - unter Einbeziehung der Unterrichtszeit die höchstzulässige tägliche Ausbildungszeit von acht Stunden erreicht ist, es sei denn, die betriebliche Arbeitszeit ist kürzer. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Jugendliche für den Weg von der Berufsschule zum Betrieb, für die Einnahme einer Mahlzeit und für die notwendige Erholung zwischen Unterrichtsende und Aufnahme der Arbeit im Betrieb einen Anspruch auf Freistellung hat. Die Dauer der Pause für die Wege, Erholung und Mahlzeiteinnahme hängt maßgeblich von der Entfernung des Betriebes von der Berufsschule und von der Verkehrsanbindung ab und wird auf die betriebliche Arbeitszeit nicht angerechnet. Der Arbeitgeber muss unter Berücksichtigung dieser Umstände prüfen, ob eine Beschäftigung im Betrieb nach dem Unterricht noch sinnvoll, in zeitlicher Hinsicht vertretbar und für den Jugendlichen zumutbar ist. III. Anrechnung des ersten wöchentlichen Berufsschultages bzw. der Unterrichtszeit am zweiten Berufsschultag auf die betriebliche Arbeitszeit 1 Berufsschultag pro Woche Ein Berufsschultag/Woche mit einer Unterrichtszeit von mindestens fünf Stunden à 45 Minuten wird mit acht Stunden auf die gesetzlich maximal zulässige Ausbildungszeit (= 8 Std./Tag; 40 Std./Woche) angerechnet. Folglich kann der Arbeitgeber den Auszubildenden bei einem Berufsschultag/Woche an den verbleibenden vier Arbeitstagen noch maximal 32 Stunden (= höchstens 8 Std./Tag) beschäftigen. 2 Berufsschultage pro Woche Bei zwei Berufsschultagen pro Woche werden für den ersten Berufsschultag acht Stunden auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet, wenn die Unterrichtszeit mehr als 5 Stunden à 45 Minuten beträgt (s. o.). Der zweite Berufsschultag wird nur für die Dauer der tatsächlichen Teilnahme am Berufsschulunterricht einschließlich der Pausen auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet. Ausführliche Informationen und Beispiele zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage unter ZFA-AUSBILDUNG BEREICH FÜR AUSZUBILDENDE RECHTSFRAGEN BZKR: ZFA-aktuell

7 Inhaltsverzeichnis: Rubrik ZFA-Praxispersonal 1. Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung für ZFA / BBA-Z 2. Fortbildungsangebote für das Praxispersonal 3. Strahlenschutz: Aktualisierungskurse für Zahnmedizinische Fachangestellte 1. Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung für ZFA / BBA-Z In der Anlage zu diesem Rundschreiben haben alle niedergelassenen Zahnärzte/-innen unsere Weiterbildungsbroschüre zugeschickt bekommen. Darin sind die Inhalte aller Kurse, die im Rahmen der Berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung angeboten werden, genannt. Änderung der Zulassungsbedingungen für die BBA-Z Kurse Der Berufsbildungsausschuss der LZK RLP hat kürzlich die Zulassungskriterien für die Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung geändert. Für die Teilnahme an den berufsbegleitenden Kursen zur ZMP/ZMV/ZMF ist keine Berufserfahrung mehr erforderlich. Diese Änderung betrifft alle BBA-Z-Kurse, die von der BZK Rheinhessen angeboten werden. Für 2017 werden folgende Kurse angeboten: Bausteinkurs 3 Füllungspolitur, Kofferdam, Röntgen Nr Teilnahmegebühr: 400,- (ca. 40 U-Std.) Kursdauer: Bausteinkurs 5 Praxisorganisation und Verwaltung Nr Teilnahmegebühr: 600,- (ca. 30 U-Std.) Kursdauer: Bausteinkurs 1 Karies- und Parodontalprophylaxe Nr Teilnahmegebühr: 800,- (ca. 82 U-Std.) Kursdauer: Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Mehrwald / Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage unter FORT- UND WEITERBILDUNG ZFA INFORMATIONEN ZUR FORT- UND WEITERBILDUNG / BBAZ - dort den jeweiligen Baustein anklicken. Achtung: Grundsätzlich ist die Teilnahme der Praxisinhaber am Einführungsseminar der Berufsbegleitenden Fortbildung (BBA-Z) eine Voraussetzung für die Weiterbildung im Rahmen der Bausteinkurse. Weitere Informationen für die Arbeitgeber befinden sich im Hauptteil des Rundschreibens. Der Bausteinkurs 7 findet generell bei der LZK Rheinland-Pfalz statt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der LZK RLP ( ) BZKR: ZFA-aktuell

8 2. Fortbildungen für das Praxispersonal Die Übersicht aller bislang geplanten Fortbildungsveranstaltungen für das Jahr 2017 befindet sich in der Anlage zu diesem Rundschreiben und auf unserer Homepage. Aktuell buchbar ist eine Teamfortbildung des Referates Intensiv-Fortbildung-Continuum. Die Einzelheiten können Sie dem beiliegenden Flyer entnehmen oder auf unserer Homepage nachlesen. Anmeldung durch den Arbeitgeber per Kursbuchungssystem unter unter FORT- UND WEITERBILDUNG KURSBUCHUNGSSYSTEM (KBS) Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Eminovic ( ) gerne zur Verfügung. Für alle Kurse gelten die Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der BZKR (s. Bereich FORT- UND WEITERBILDUNG). 3. Strahlenschutz - Kursangebote Aktualisierungskurse für ZFA Zahnmedizinische Fachangestellte müssen einen Aktualisierungskurs innerhalb von 5 Jahren nach der letzten Aktualisierung besuchen. Die Aktualisierung hat individuell spätestens taggenau innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen. Entscheidend ist hierbei das Datum der Teilnahmebescheinigung. Zahnmedizinische Fachangestellte, die nach dem Schulabschluss noch keinen Aktualisierungskurs besuchten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Kenntnisse durchgeführt haben. Es gilt das Datum der bestandenen Röntgenprüfung, das von dem Datum der Abschlussprüfung abweichen kann. Sollten Sie als ZFA die termingerechte Aktualisierung versäumen, dürfen Sie von diesem Tag an bis zur nächsten erfolgreichen Aktualisierung keine Röntgengeräte bedienen! BZKR: ZFA-aktuell

9 Termine 2017 Kurse in Mainz Kurs. Nr am (Mittwoch) von Uhr Kurs. Nr am (Mittwoch) von Uhr Kurs. Nr am (Mittwoch) von Uhr Kurs. Nr am (Mittwoch) von Uhr Bei Bedarf wird noch ein Kurs im September oder Oktober 2017 angeboten. Kurs in Worms Kurs. Nr am (Mittwoch) von Uhr Gebühr (gilt für alle Kurse): 60,00 pro Person (inkl. Skript und Verpflegung) Vor Kursbeginn erhält jede/r Teilnehmer/in ein Skript zum Selbststudium. Die Prüfung (Multiple Choice) findet im Anschluss an den Kurs statt. Nach bestandener Prüfung erhält jede/r Teilnehmer/in das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Aktualisierungskurs. Anmeldung per Kursbuchungssystem unter unter FORT- UND WEITERBILDUNG KURSBUCHUNGSSYSTEM (KBS) oder Sie nutzen die Anmeldeformulare, die Ihnen auf unserer Homepage im Bereich PRAXISTEAM FACHPERSONAL STRAHLENSCHUTZ zum Ausdruck zur Verfügung stehen. Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Mehrwald / Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz Die Bezirkszahnärztekammer Trier bietet im nächsten Jahr einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnheilkunde an. Termin: Freitag, , Uhr und Samstag, , Uhr zwei praktische Unterrichtsstunden an einem noch festzulegenden Termin Tagungsort: Trier Teilnehmer: Zahnarzthelferinnen, Zahnmedizinische Fachangestellte und weitere dem medizinischen Bereich zugeordnete Berufe Kosten: 290,- Euro pro Teilnehmer/in inkl. Skript Anmeldeschluss: 31. Juli 2017 Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Bezirkszahnärztekammer Trier, Bahnhofstraße 32, Koblenz ( 0261 / 35142) BZKR: ZFA-aktuell

10 Unsere Praxis-/Stellenbörse erfreut sich eines guten Zuspruchs. Die hier eingestellten Anzeigen erscheinen anonym, es sei denn, Sie geben im Text der Anzeige Ihre Kontaktdaten an. Der erste Kontakt mit dem Stellenanbieter erfolgt über unsere Homepage. Beantwortet ein Interessent die bei uns geschaltete Anzeige, wird seine Nachricht an den Inserenten per E- Mail weitergeleitet. Die -Adresse des Absenders ist für den Empfänger in diesem Fall sichtbar. Die Anzeigen werden im Rahmen der Praxis-/Stellenbörse von den Nutzern selbst verwaltet und von der Verwaltung freigegeben. Wir wünschen allen Inserenten viel Erfolg bei ihrer Suche! Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr. Ihre Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Dr. Klaus Volker Bernauer Vorsitzender Dr. Andrea Habig-Mika stellv. Vorsitzende Fotos: Spencer - Fotolia.com, kebox - Fotolia.com, Torbz - Fotolia.com, Robert Kneschke - Fotolia.com, Redshinestudio - Fotolia.com, Anatoly Maslennikov - Fotolia.com, Daniel Ernst - Fotolia.com, Scott Maxwell - Fotolia.com, Tyler Olson - Fotolia.com, fotomek, - Fotolia.com, Serhiy Kobyakov - Fotolia.com, Dan Race - Fotolia.com, Andres Rodriguez - Fotolia.com, Maxisport, by-studio, XtravaganT, JiSign, Thomas Reimer, momanuma, MH BZKR: ZFA-aktuell

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz Tel. 06131-232009, Fax. 06131-225706, E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de Homepage: www.bzkr.de Achtung: Themen, die ausschließlich für den

Mehr

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz Tel. 06131-232009, Fax. 06131-225706, E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de Homepage: www.bzkr.de Achtung: Themen, die ausschließlich für den

Mehr

Achtung: Themen, die ausschließlich für den Arbeitgeber von Bedeutung sind, erscheinen im Hauptteil unseres Rundschreibens.

Achtung: Themen, die ausschließlich für den Arbeitgeber von Bedeutung sind, erscheinen im Hauptteil unseres Rundschreibens. Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz Tel. 06131-232009, Fax. 06131-225706, E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de Homepage: www.bzkr.de Achtung: Themen, die ausschließlich für den

Mehr

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz Tel. 06131-232009, Fax. 06131-225706, E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de Homepage: www.bzkr.de Achtung: Themen, die ausschließlich für den

Mehr

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 24, Mainz

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 24, Mainz Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 24, 55130 Mainz Tel. 06131-49085-0, Fax. 06131-49085-12, E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de, ausbildung@bzkr.de Homepage: www.bzkr.de Achtung: Themen,

Mehr

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz Tel. 06131-232009, Fax. 06131-225706, E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de Homepage: www.bzkr.de Alle Themen, die für das Praxis-Team bestimmt

Mehr

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz Tel. 06131-232009, Fax. 06131-225706, E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de Homepage: www.bzkr.de Achtung: Themen, die ausschließlich für den

Mehr

Musterausbildungsvertrag. Erklärungen zu Seite 1

Musterausbildungsvertrag. Erklärungen zu Seite 1 Musterausbildungsvertrag Erklärungen zu Seite 1 1 Zwischen Hier die Ausbildungspraxis eintragen. Geben Sie eine/n zuständige/n Ausbilder/in innerhalb der Praxis an, wenn mehrere Zahnärzte gemeinsam tätig

Mehr

Regelung Für Jugendliche Für Erwachsene

Regelung Für Jugendliche Für Erwachsene 18 1. AUSBILDUNGSVERTRAG Regelung Für Jugendliche Für Erwachsene Sonntagsarbeit: Grundsätzlich keine Beschäftigung. Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei

Mehr

Ausbildungsrahmenplan Rahmenlehrplan - 1 -

Ausbildungsrahmenplan Rahmenlehrplan - 1 - Hinweis: Alle in dieser Übersicht genannten Dokumente sowie Links zu den entsprechenden Gesetzen finden Sie auf unserer Homepage im Bereich ZFA-Ausbildung. Ausbildungsberater Die Beratung der Auszubildenden

Mehr

Inhaltsübersicht. Anrechnung von Berufsschulzeiten - Jugendliche

Inhaltsübersicht. Anrechnung von Berufsschulzeiten - Jugendliche Anrechnung von Berufsschulzeiten - Jugendliche Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Freistellung nach 9 Abs. 1 JArbSchG 3. Anrechnung nach 9 Abs. 2 JArbSchG 4. Arbeits- und Ausbildungszeit, auf die angerechnet

Mehr

Umschulungsvertrag. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Umschulungsvertrag. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Umschulungsvertrag Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Umschulungsvertrag (Stand: Oktober 2013) Seite 2 LANDESZAHNÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen

Mehr

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Inhaltsverzeichnis I. Rechtsgrundlage 3 II. Zwischenprüfung 3 III. Abschlussprüfung

Mehr

Merkblatt 2016 Einstellen von auszubildenden Zahnmedizinischen Fachangestellten (Hinweise und Tipps)

Merkblatt 2016 Einstellen von auszubildenden Zahnmedizinischen Fachangestellten (Hinweise und Tipps) ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Stand: 1. Januar 2016 Merkblatt 2016 Einstellen von auszubildenden Zahnmedizinischen Fachangestellten (Hinweise und Tipps) Voraussetzungen für

Mehr

Das Arbeitsrecht Berufsschule

Das Arbeitsrecht Berufsschule 5.9. Berufsschule Der Berufsschulunterricht ist zentraler Bestandteil der Berufsausbildung im Handwerk - schließlich wird hier das für jede Berufspraxis unerläßliche theoretische Wissen vermittelt. Grundlage

Mehr

Merkblatt. Regelung der Berufschulzeiten

Merkblatt. Regelung der Berufschulzeiten Merkblatt Regelung der Berufschulzeiten Regelung der Berufsschulzeiten Gemäß 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.

Mehr

Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Niedersächsische

Mehr

Wie werden die Berufsschulzeit, Pausen und Wegezeiten angerechnet?

Wie werden die Berufsschulzeit, Pausen und Wegezeiten angerechnet? Wie werden die Berufsschulzeit, Pausen und Wegezeiten angerechnet? Bezahlte Freistellung für Schule, Prüfungen und andere Schulveranstaltungen. Keine Beschäftigung vor der Schule EIN Schultag mit 6 und

Mehr

Ausbildungsnachweise. Ausbildungsverlauf 1. Ausbildungsbereich von/bis Wochen. Hinweise siehe Rückseite. Nummern der

Ausbildungsnachweise. Ausbildungsverlauf 1. Ausbildungsbereich von/bis Wochen. Hinweise siehe Rückseite. Nummern der Ausbildungsnachweis Heft Nummer Ausbildungsberuf, Vorname Fachrichtung/Schwerpunkt Geburtsdatum Ausbildungsstätte Straße/Hausnummer Verantwortliche/r Ausbilder PLZ/Wohnort Ausbildungszeit von/bis Ausbildungsverlauf

Mehr

ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN. Merkblatt/Jutta Bernet

ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN. Merkblatt/Jutta Bernet ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Merkblatt/Jutta Bernet Relationszahlen zwischen Fachkräften und Auszubildenden in der Praxis Bitte prüfen Sie vor Einstellung, ob die Relationszahlen

Mehr

Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe

Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe Achtung neue Tarife ab 01.03.2018 Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe Die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Mehr

Jugendarbeitsschutz. Arbeitszeitregelungen für Jugendliche

Jugendarbeitsschutz. Arbeitszeitregelungen für Jugendliche Jugendarbeitsschutz Arbeitszeitregelungen für Jugendliche Zum Schutz Jugendlicher gelten besondere Arbeitszeitvorschriften. Sie sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend

Mehr

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 8. Juni 2016 erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis zu führen. Hierzu kann eines der in den Anlagen 2 und 3 beiliegenden Muster

Mehr

Qualitätskriterien. Das Zertifikat wird vergeben durch die Zentralstelle für Berufsbildung im Handel e. V.

Qualitätskriterien. Das Zertifikat wird vergeben durch die Zentralstelle für Berufsbildung im Handel e. V. Qualitätskriterien Das Zertifikat wird vergeben durch die Zentralstelle für Berufsbildung im Handel e. V. 1. Gesetzliche Muss-Kriterien 1.1 Abhängig von der Anzahl der im Betrieb und der Anzahl der Märkte

Mehr

Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement

Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement Inhalte Inhaltsverzeichnis Infos zum Berufsbild Prüfungsinformationen Weiterbildung Arbeitszeiten Ruhezeiten Berufsschule Ausbildungsnachweis

Mehr

Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement

Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement Inhalte Inhaltsverzeichnis Infos zum Berufsbild Prüfungsinformationen Weiterbildung Arbeitszeiten Ruhezeiten Berufsschule Ausbildungsnachweis

Mehr

Ausbildungsnachweis (täglich) Deckblatt

Ausbildungsnachweis (täglich) Deckblatt Heft-Nr.: Name, Vorname: Adresse: Ausbildungsberuf: Fachrichtung/Schwerpunkt: Ausbildungsbetrieb: Verantwortliche/r Ausbilder/in: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Ausbildungsnachweis (täglich)

Mehr

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis zu führen. Hierzu kann eines der in den Anlagen 2 und 3 beiliegenden Muster

Mehr

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.

Mehr

Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten"

Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des Medizinischen Fachangestellten Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten" i.d.f. des Beschlusses des Vorstandes der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 10.01.07

Mehr

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Der Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat am 10.12.2018 folgende Empfehlung verabschiedet: 1. Auszubildende haben

Mehr

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Name: Vorname: geboren am: Wohnort und Straße: Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Ausbildungsbetrieb: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Betrieblicher Ausbildungsplan

Mehr

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz 2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz A B C Verzeichnis beschäftigter Jugendlicher gemäß 49 JArbSchG Belehrung über Gefahren gemäß 29 JArbSchG Aushang über Arbeitszeit und Pausen gemäß 48 JArbSchG Jugendlicher

Mehr

Richtlinie der Handwerkskammer Dortmund für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Richtlinie der Handwerkskammer Dortmund für das Führen von Ausbildungsnachweisen Richtlinie der Handwerkskammer Dortmund für das Führen von Ausbildungsnachweisen Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis

Mehr

Richtlinie zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Richtlinie zum Führen von Ausbildungsnachweisen Stand: 27.11.2018 Richtlinie zum Führen von Ausbildungsnachweisen Durch Artikel 149 des am 5. April 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht

Mehr

Ausbildungsnachweis (wöchentlich) Deckblatt

Ausbildungsnachweis (wöchentlich) Deckblatt Deckblatt Heft-Nr.: Name, Vorname: Adresse: Ausbildungsberuf: Fachrichtung/Schwerpunkt: Ausbildungsbetrieb: Verantwortliche/r Ausbilder/in: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Hinweise: 1. Der

Mehr

RICHTLINIEN ZUR ABKÜRZUNG UND VERLÄNGERUNG VON BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNISSEN

RICHTLINIEN ZUR ABKÜRZUNG UND VERLÄNGERUNG VON BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNISSEN RICHTLINIEN ZUR ABKÜRZUNG UND VERLÄNGERUNG VON BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNISSEN Die Zuständige Stelle beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erlässt nach Beschluss des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Merkblatt 2018 Einstellen von auszubildenden Zahnmedizinischen Fachangestellten (Hinweise und Tipps)

Merkblatt 2018 Einstellen von auszubildenden Zahnmedizinischen Fachangestellten (Hinweise und Tipps) ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Stand: 1. Januar 2018/Jutta Bernet Merkblatt 2018 Einstellen von auszubildenden Zahnmedizinischen Fachangestellten (Hinweise und Tipps) Voraussetzungen

Mehr

Die Abteilung Ausbildungswesen: Medizinische Fachangestellte der Landesärztekammer Hessen informiert

Die Abteilung Ausbildungswesen: Medizinische Fachangestellte der Landesärztekammer Hessen informiert Die Abteilung Ausbildungswesen: Medizinische Fachangestellte der Landesärztekammer Hessen informiert Stand: 13. August 2015 ZUM BEGINN DES NEUEN AUSBILDUNGSJAHRES MÖCHTEN WIR SIE AUF WICHTIGE AUSBILDUNGSBESTIMMUNGEN

Mehr

Ausbildungsberater. Ausbildungsrahmenplan Rahmenlehrplan - 1 -

Ausbildungsberater. Ausbildungsrahmenplan Rahmenlehrplan - 1 - Ausbildungsberater Die Beratung der Auszubildenden wird von Ausbildungsberatern der Kammer übernommen. Bei eventuellen Schwierigkeiten im Ausbildungsverhältnis wenden Sie sich bitte an die zuständigen

Mehr

Wie kommt ein Ausbildungsvertrag zustande?

Wie kommt ein Ausbildungsvertrag zustande? Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO/AdA-Schein) BBiG Wie kommt ein Ausbildungsvertrag zustande? Princoso GmbH, www.azubishop24.de Zwei sich gegenseitig entsprechende Willenserklärungen reichen. 10 (2) Der

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen zu den Fallbeispielen: Fall 1: 22 Kündigung (BBiG) (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten

Mehr

Hinweis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Hinweis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zum Führen von Ausbildungsnachweisen Hinweis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zum Führen von Ausbildungsnachweisen Auf Grund der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 9. Oktober 2012 beschließt

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Empfehlung. Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Empfehlung. Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen 156 Empfehlung Titel: Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen Ausschuss: Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung

Mehr

2

2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Freizustellen ist auch für Schulveranstaltungen, die nicht eigentlicher Unterricht sind, wie z.b. Schulausflüge, Betriebsbesichtigungen und auch Vollzeitlehrgänge zur

Mehr

ZMV-Rechtsvorschriften

ZMV-Rechtsvorschriften für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten

Mehr

9 Jugendarbeitsschutz

9 Jugendarbeitsschutz 9 Jugendarbeitsschutz 9.1 Vorbemerkungen Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts hielt man den Jugendarbeitsschutz für erforderlich, da sich aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen sowie der überlangen

Mehr

Hinweise zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen während der Ausbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft

Hinweise zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen während der Ausbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft Hinweise zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen während der Ausbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft Auszubildende haben während ihrer Ausbildung schriftliche Ausbildungsnachweise

Mehr

Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg. Mitteilungen

Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg. Mitteilungen Landesvermessung und Geobasisinformation Branburg Mitteilungen der zuständigen Stelle nach 73 BBiG für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im öffentlichen Dienst Ausgabe 40 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012

MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012 Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Berufsbildungsrecht Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand: 2011 /

Mehr

Richtlinien zur Führung der Berichtshefte (Ausbildungsnachweise)

Richtlinien zur Führung der Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) Beschlussvorlage zum TOP 5 der Sitzung des Berufsbildungsausschusses der Handwerkskammer Aachen am 18. April 2013 Richtlinien zur Führung der Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) Aufgrund der Beschlüsse

Mehr

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft

Mehr

Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte H E R B S T / W I N T E R /

Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte H E R B S T / W I N T E R / Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte H E R B S T / W I N T E R 2 0 1 7 / 2 0 1 8 Die Prüfungsanmeldung zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung erfolgt durch die/den

Mehr

"Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen

Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV) Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung 68 Duale Berufsausbildung 2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung (BBiG, JArbSchG) Leitfrage Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildenden und Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung? 2.1 Das

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung

Merkblatt zum Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung Merkblatt zum Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung Bitte verwenden Sie für den Antrag nur den von der Kreishandwerkerschaft Bremen zur Verfügung gestellten Vordruck. Schlusstermine

Mehr

Vor Beginn der Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden:

Vor Beginn der Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden: 5.28. Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit 5.28.1. Allgemeines Grundsätzlich muß die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungszeit (z.b. 3 Jahre) eingehalten werden. Vertraglich können

Mehr

I n h a l t. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses. 2 Zulassungsvoraussetzungen. 4 Gliederung der Prüfung

I n h a l t. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses. 2 Zulassungsvoraussetzungen. 4 Gliederung der Prüfung Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) I n h a l t 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 2 Zulassungsvoraussetzungen 3

Mehr

zum Berufsausbildungsvertrag der bayerischen Handwerkskammern

zum Berufsausbildungsvertrag der bayerischen Handwerkskammern Hinweise zur Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag der bayerischen Handwerkskammern Hinweis: Dieser Mustervertrag stellt nur eine Grundlage für eine Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Mehr

... vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten durch

... vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten durch Anlage 1 Anstellungs- und Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz BBiG) Zwischen der vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten

Mehr

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie. zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie. zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung Bau und Stadtentwicklung Blatt 1 Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie I. Grundsätze zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Diese

Mehr

AUSBILDUNGSNACHWEIS. für spezielle industriell-technische Berufe für Auszubildende über 18 Jahre

AUSBILDUNGSNACHWEIS. für spezielle industriell-technische Berufe für Auszubildende über 18 Jahre AUSBILDUNGSNACHWEIS für spezielle industriell-technische Berufe für Auszubildende über 18 Jahre z.b. in den Berufen Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Fachkraft Veranstaltungstechnik, Tierpfleger

Mehr

Berichtsheft für die Berufsausbildung Ausbildungsnachweis. im Ausbildungsberuf. Fachangestellte / Fachangestellter für Bäderbetriebe

Berichtsheft für die Berufsausbildung Ausbildungsnachweis. im Ausbildungsberuf. Fachangestellte / Fachangestellter für Bäderbetriebe Berichtsheft für die Berufsausbildung Ausbildungsnachweis im Ausbildungsberuf Fachangestellte / Fachangestellter für Bäderbetriebe Zu- und Vorname: Ausbildungsstätte (Name und Ort): Ausbildungsvertrag:

Mehr

Hinweis zum Abschluss eines Änderungsvertrages bei Verkürzung der Ausbildungszeit

Hinweis zum Abschluss eines Änderungsvertrages bei Verkürzung der Ausbildungszeit Hinweise zur Datei: 1. Bitte die PDF-Datei auf Ihrem Rechner speichern. 2. Der Vertrag besteht aus drei Ausfertigungen: 1. Ausfertigung für den Ausbildungsbetrieb 2. Ausfertigung für den Auszubildenden

Mehr

PHARMAZEUTISCH-KAUFMÄNNISCHE ANGESTELLTE (PKA)

PHARMAZEUTISCH-KAUFMÄNNISCHE ANGESTELLTE (PKA) PHARMAZEUTISCH-KAUFMÄNNISCHE ANGESTELLTE (PKA) INFORMATIONEN FÜR AUSZUBILDENDE Apothekerkammer Nordrhein Körperschaft des öffentlichen Rechts Poststraße 4 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-8388-0 Fax: 0211-8388222

Mehr

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ... Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der

Mehr

Zahnärztekammer Berlin. Besondere Rechtsvorschriften

Zahnärztekammer Berlin. Besondere Rechtsvorschriften Zahnärztekammer Berlin Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung der Fortbildungsprüfung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen

Mehr

I. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 Abs. 1 HwO

I. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 Abs. 1 HwO Richtlinien der Handwerkskammer Münster über die Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung

Mehr

Stand: Übersicht

Stand: Übersicht Stand: 3.5.2010 Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ( 45 Abs. 1 BBiG) und

Mehr

Ausbildungsnachweise. Ausbildungsverlauf 1. Ausbildungsbereich. Wochen. von/bis. Hinweise siehe Rückseite

Ausbildungsnachweise. Ausbildungsverlauf 1. Ausbildungsbereich. Wochen. von/bis. Hinweise siehe Rückseite Ausbildungsnachweis Heft Nummer Ausbildungsberuf, Vorname Fachrichtung/Schwerpunkt Geburtsdatum Ausbildungsstätte Straße/Hausnummer Verantwortliche/r Ausbilder/in PLZ/Wohnort Ausbildungszeit von/bis Ausbildungsverlauf

Mehr

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27b Abs. 1 HwO

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27b Abs. 1 HwO Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ( 45 Abs. 1 BBiG / 37 Abs. 1 HwO) Übersicht

Mehr

Ausbildungsnachweis. Heft-Nr.: Name, Vorname: geboren am: Adresse: Ausbildungsstätte: Ausbildungsberuf: (ggf. mit Fachrichtung) Ausbilder:

Ausbildungsnachweis. Heft-Nr.: Name, Vorname: geboren am: Adresse: Ausbildungsstätte: Ausbildungsberuf: (ggf. mit Fachrichtung) Ausbilder: Ausbildungsnachweis Heft-Nr.: Name, Vorname: geboren am: Adresse: Ausbildungsstätte: Ausbildungsberuf: (ggf. mit Fachrichtung) Ausbilder: Ausbildungszeit von: _ bis: _ Industrie- und Handelskammer Erfurt

Mehr

Inhaltsübersicht. Anrechnung von Berufsschulzeiten - Allgemeines

Inhaltsübersicht. Anrechnung von Berufsschulzeiten - Allgemeines Anrechnung von Berufsschulzeiten - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz 3. Berufsschulpflicht (am Beispiel NRW) 4. Mitbestimmung 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Ausbilderpflichten 5.2 Betriebsvereinbarung

Mehr

Vor- und Zuname: Ausbildungsberuf: Name und Ort der Ausbildungsstätte:

Vor- und Zuname: Ausbildungsberuf: Name und Ort der Ausbildungsstätte: Vor- und Zuname: Ausbildungsberuf: Name und Ort der Ausbildungsstätte: Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Berichtsheft (Ausbildungsnachweis für die Berufsausbildung, täglich, wöchentlich bzw. monatliche

Mehr

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei 2. Änderung des Pflegezeitgesetzes und Einführung des Gesetzes über die Familienpflegezeit Familienpflegezeitgesetz zum 01. Januar 2015 Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege

Mehr

I. Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung

I. Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten - früher Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer - zur Assistentin für zahnärztliches

Mehr

RICHTLINIEN ZUR EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN

RICHTLINIEN ZUR EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN RICHTLINIEN ZUR EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN Beschluss des Berufsbildungsausschusses gemäß 27 BBiG Für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten (MFA): 1. Regelausbildungsstätte ist die Arztpraxis.

Mehr

Ausbildung abschließen

Ausbildung abschließen Ausbildung abschließen Robert Johnen 27.04.13 Seite 1/21 Prüfungsformen Mündliche Prüfung Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung Robert Johnen 27.04.13 Seite 2/21 Kriterien zur Wahl der Prüfungsform Praxisnähe

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Vereinbarung für Auszubildende zum ERA-TV

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Vereinbarung für Auszubildende zum ERA-TV IG Metall Bezirk BadenWürttemberg Bezirksleitung BadenWürttemberg Vereinbarung für Auszubildende 2007 zum ERATV Edelmetallindustrie BadenWürttemberg Abschluss: 15.12.2006 Gültig ab: 01.01.2007 Kündigungsfrist:

Mehr

Ü b e r s i c h t. A. Grundsätze

Ü b e r s i c h t. A. Grundsätze Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ( 45 Abs. 1 BBiG) für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen... vertreten

Mehr

R I C H T L I N I E N. der Handwerkskammer Lübeck

R I C H T L I N I E N. der Handwerkskammer Lübeck R I C H T L I N I E N der Handwerkskammer Lübeck - zur Kürzung der Ausbildungszeit - zur vorzeitigen Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung u. - zur Verlängerung der Ausbildungszeit gem. des Beschlusses

Mehr

zwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits und

zwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits und ANLAGE ZUM MANTELTARIFVERTRAG FÜR UNTERNEHMEN DES HELIOS KONZERNS (TV HELIOS) SONDERREGELUNG AUSZUBILDENDE VOM 16. JANUAR 2007 (TV HELIOS-AZUBI) zwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt

Mehr

SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018

SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 Stephanie Oehl Leitung SC Personal und Recht Persönlicher Anwendungsbereich 1 Abs. 2 MuSchG Vor Benachteiligungen zu

Mehr

Blattsammlung Inhalt neu_layout :19 Seite 75. Vermittelte Themen in der Berufsschule nach der Zwischenprüfung.

Blattsammlung Inhalt neu_layout :19 Seite 75. Vermittelte Themen in der Berufsschule nach der Zwischenprüfung. Blattsammlung Inhalt neu_layout 1 14.05.14 10:19 Seite 75 Vermittelte Themen in der Berufsschule nach der Zwischenprüfung Zeitraum 27 Blattsammlung Inhalt neu_layout 1 14.05.14 10:19 Seite 76 Zeitraum

Mehr

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der

Mehr

Information zur Abschlussprüfung gem. 37 BBiG für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter

Information zur Abschlussprüfung gem. 37 BBiG für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter Information zur Abschlussprüfung gem. 37 BBiG für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter

Mehr

Richtlinien. zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung

Richtlinien. zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG / 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ( 45 Abs.1 BBiG) und zur Gesellenprüfung

Mehr

Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Geomatiker/Geomatikerin nach 37 BBiG im Sommer 2019

Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Geomatiker/Geomatikerin nach 37 BBiG im Sommer 2019 LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG ZUSTÄNDIGE STELLE NACH DEM BERUFSBILDUNGSGESETZ Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Postfach 10 29 62 70025 Stuttgart An

Mehr

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten 1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Antwort: Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt entstehen nur, wenn dies vertraglich

Mehr

MANTELTARIFVERTRAG. für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994

MANTELTARIFVERTRAG. für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994 MANTELTARIFVERTRAG für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994 gültig ab 01. Januar 1994 2 Zwischen dem Arbeitgeberverband Verkehr Baden-Württemberg,

Mehr

Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen

Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen Berufsbildende Schule 14 der Region Hannover Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Praktikumsvertrag zwischen Praktikant Name, Vorname geb. am Geb.-Ort Telefon wohnhaft Betrieb Straße Firma und PLZ,

Mehr