Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz
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1 Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz Tel , Fax , Homepage: Achtung: Themen, die ausschließlich für den Arbeitgeber von Bedeutung sind, erscheinen im Hauptteil unseres Rundeschreibens. Inhaltsverzeichnis: Rubrik ZFA-Ausbildung 1. Freisprechungsfeier Prüfungstermine 2014/ Ärztliche Untersuchung für jugendliche Auszubildende 4. Hepatitis-B-Impfung 5. Schulbücher sind Eigentum der Praxis 1. Freisprechungsfeier 2014 Es gibt Berge, über die man hinaus muss, sonst geht der Weg nicht weiter Indisches Sprichwort In feierlicher Runde fand die diesjährige Freisprechungsfeier aller im Zuge der ZFA- Abschlussprüfung erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen in unserem Kammerbereich statt. Wieder einmal bot der schöne Rahmen des Restaurants im Deutschhaus für die BZKR die Gelegenheit, alle Neuankömmlinge im attraktiven Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten auf das herzlichste zu beglückwünschen.
2 Mit einem einleitenden Grußwort des Vorsitzenden der BZKR, Dr. Klaus Bernauer, begann ein ebenso unterhaltsames, wie informatives Programm. Der Vorsitzende betonte, dass sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten vieles am Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten geändert habe und die damit verbundenen Erfordernisse und Ansprüche stark angestiegen seien. Allein die Begrifflichkeit habe sich vom reinen Empfangsfräulein zu Zeiten, da sich der Zahnarzt häufig noch ohne Assistenz an die Behandlung seiner Patienten wagte, über die sogenannte Sprechstundenhilfe in den früheren, bis zur Zahnarzthelferin in den späteren Jahrzehnten des zwanzigsten Jahrhunderts gewandelt. Schließlich sei dann der Begriff Zahnmedizinischen Fachangestellten im Jahr Dr. Klaus Bernauer, Vorsitzender 2001 eingeführt worden. Altertümlich, aus Zeiten stammend, da zahnmedizinische Assistenz gar noch von barmherzigen Töchtern geleistet wurde, sei hingegen der spätmittelalterliche Begriff der Freisprechung. Diese bringe mit sich, dass nun, mit Abschluss der Lehre, neben Rechten auch Pflichten verbunden seien. Dr. Bernauer verdeutlichte dies mit Kernaussagen wie: Lernen ein Leben lang, sowie Mut zu Leistung und Verantwortung. Mit dem Zuruf: Sie müssen es wollen! lud er schließlich die frischgebackenen ZFA dazu ein, diese Tugenden auch für die Zukunft zu beherzigen. Seinen Dank richtete er schließlich an alle Ausbilder und Lehrer der BBS, stellvertretend an die Direktoren Reuther (Mainz) und Puschof (Worms). Direktor Puschof von der BBS Worms gratulierte anschließend in seiner Rede allen Absolventinnen und Absolventen (auch diesmal waren Herren dabei drei an der Zahl, wie zuvor der BZKR-Vorsitzende berichtete) mit einer fundierten Betrachtung zum Thema Glück. Hierbei stellte er unter anderem heraus, dass es stets auf die Haltung des Einzelnen zum Leben ankomme, um zu erfahren, was Glück bedeute. Dabei zitierte er den populärwissenschaftlichen Autor Dr. Eckhard von Hirschhausen, der Glück in fünf Kategorien unterscheidet: 1. Das Glück der Gemeinschaft 2. Das Glück des Zufalls 3. Das Glück des Momentes 4. Das Glück der Fülle 5. Das Glück der Selbstüberwindung Das Glücksgefühl, das auf den heutigen Anlass zutreffe, sei durch Selbstüberwindung in Form von Fleiß und konzentriertem Tun zustande gekommen. Treffend erwähnte Direktor Puschof in diesem Zusammenhang das diesem Artikel vorangestellte indische Sprichwort: Es gibt Berge, über die man hinaus muss, sonst geht der Weg nicht weiter. Nach einer musikalischen Einlage durch die bereits bestens bewährte Band Marshall Cooper, die mit schmissigen Rhythmen aus Folk, Pop und Filmmusik den Nachmittag gekonnt umspannte, hielt Frau Dr. Kirsten Siebert in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Prüfungskommission, eine pointierte Ansprache. Sie begann mit einem ernüchternden Fazit: Von 100 Prüflingen erreichten 43 keinen erfolgreichen Abschluss. Zugleich machte sie hingegen deutlich, dass mit Fleiß, Energie und Durchhaltevermögen sehr wohl ein gutes Ergebnis möglich werden könne. Exemplarisch hierfür erwähnte sie den leider durch Erkrankung verhinderten Absolventen Markus Brucherseifer, der mit souveräner Leistung seine Prüfung mit Bravour als Jahrgangsbester abgeschlossen habe. Unter Applaus wurde ihm in Abwesenheit ein Geschenkgutschein der BZKR für einen Sonntagsbrunch im Hyatt-Hotel Mainz überreicht BZKR: ZFA-aktuell
3 Dr. Siebert regte alle Absolventinnen und Absolventen an, die vielfältigen Chancen, die der zukunftsorientierte Beruf der ZFA mit sich bringt, zu nutzen. Bei stetem Wandel und neuen Strategien sei doch immer eines gleichbleibend: Der ständige Kontakt mit den Menschen. Gefragt seien daher auch Psychologie, Seriosität und selbstverständlich ebenso das Lächeln an der Rezeption. Das Arbeiten mit Menschen im Team als ein für jede und jeden herausforderndes Charakteristikum des Berufsbildes, müsse erlernt werden, um Teamarbeit erfolgreich zu machen. Arbeiten Sie an sich selber, besuchen Sie Fortbildungen, haben Sie Spaß daran, neugierig zu sein! gab sie den Zuhörerinnen mit auf den Weg, um ihre Rede schließlich nach Shakespeare mit folgendem Credo abzuschließen: Lernen ist für den Geist, was Sport ist für den Körper. Dr. Kirsten Siebert, Vorsitzende des Prüfungsausschusses Nach kurzem musikalischem Intermezzo folgte ein weiterer, sehr feierlicher Programmpunkt, gestaltet durch die Absolventinnen Isabell Gehle und Antonia Halbgewachs, die mit sehr herzlichen Worten ( es war eine tolle Zeit, Sie haben uns großartig vorbereitet und ausgebildet ), sowie einem Präsent, auch im Namen der Mitschüler/innen, ihren tief empfundenen Dank an ihre Fachlehrer/innen zum Ausdruck brachten. Ebenso mit einem herzlichen Dank für ihre ausgezeichnete organisatorische Betreuung während des Ausbildungsganges und der Prüfungen, gerichtet an Frau Wenckstern und Frau Bockholt, endete die Veranstaltung mit einem Schlusswort durch die stellvertretende Vorsitzende der BZKR, Frau Dr. Habig-Mika. Der anschließende informelle Sektimbiss, zu dem die BZKR alle Anwesenden einlud, rundete den sehr gelungenen Nachmittag ab. Musikalisch untermalt und bunt gemischt kamen alle Teilnehmer, Absolventinnen und Absolventen mit ihren Familien, Ausbilder, Lehrer, Direktoren, sowie Organisations- und Verwaltungsmitglieder der BZKR entspannt miteinander ins gut gelaunte Gespräch eben ganz nach Mainzer Art. Es bleibt festzustellen: Die Freisprechungsfeier der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen ist mittlerweile eine zur Tradition gereifte Veranstaltung, die als ebenso stilvolles, wie herzliches Willkommen unserem ZFA-Nachwuchs den Einstieg in einen ganz besonderen Beruf signalisiert. Dr. Boris Henkel stellvertretender Öffentlichkeitsreferent der BZKR Hinweis: Weitere Fotos auf der Homepage der BZKR unter (Praxisteam Berichte) BZKR: ZFA-aktuell
4 2. Prüfungstermine 2014 / 2015 Abschlussprüfung Winter 2014/2015 Schriftliche Abschlussprüfung ZFA November 2014 ab 08:00 Uhr BBS III Wirtschaft und Verwaltung, Am Judensand 8, Mainz Die praktisch/mündlichen Abschlussprüfungen ZFA finden in der Zeit vom bis statt. Anmeldefrist: Zwischenprüfung 2015 Zwischenprüfung ZFA 26. Februar 2015 ab 13:00 Uhr BBS III Wirtschaft und Verwaltung, Am Judensand 8, Mainz und Berufsbildende Schule III Wirtschaft, Von-Steuben-Straße 31, Worms Anmeldefrist: Abschlussprüfung Sommer 2015 Schriftliche Abschlussprüfung ZFA Mai 2015 ab 08:00 Uhr BBS III Wirtschaft und Verwaltung, Am Judensand 8, Mainz und Berufsbildende Schule III Wirtschaft, Von-Steuben-Straße 31, Worms Die praktisch/mündlichen Abschlussprüfungen ZFA finden in der Zeit vom bis statt. Anmeldefrist: Hinweis: Gem. 10 (1) der ZFA-Prüfungsordnung ist der Antrag auf Zulassung zur Prüfung durch die Auszubildenden oder die Umschulenden schriftlich nach den von der zuständigen Bezirkszahnärztekammer vorgegebenen Fristen und Formularen zu stellen. Die Auszubildenden bzw. Umschulenden haben die Ausbildenden über die Antragstellung zu unterrichten. Einladungen und Anmeldeunterlagen zu den Prüfungen werden im Falle der Erstprüfung rechtzeitig von der BZK Rheinhessen verschickt. Bewerber für Wiederholungsprüfungen müssen sich frühzeitig vor Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist bei der BZK Rheinhessen für die Wiederholungsprüfung vormerken lassen! BZKR: ZFA-aktuell
5 3. Ärztliche Untersuchungen für jugendliche Auszubildende Wir bitten jugendliche Auszubildende, die ihre Ausbildung beginnen, darauf zu achten, dass sie gemäß 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) verpflichtet sind, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die sogenannte Erstuntersuchung vorzulegen. Diese darf nicht älter als vierzehn Monate sein. Gemäß 33 JArbSchG hat ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung die sog. erste Nachuntersuchung zu erfolgen. Auch über diese muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Die Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Der Jugendliche darf nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten Beschäftigung nicht weiterbeschäftigt werden, solange er die Bescheinigung nicht vorgelegt hat. 4. Hepatitis-B-Impfung Aus der Reihe möglicher Infektionskrankheiten ist für den zahnärztlichen Bereich die Hepatitis-B-Infektion von besonderer Bedeutung. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Mitarbeiter/innen die Immunisierung kostenlos zu ermöglichen. Sollten Sie dies nicht in Anspruch nehmen wollen, sind Sie verpflichtet, dies dem Ausbilder auf sein Verlangen schriftlich zu bestätigen. 5. Schulbücher sind Eigentum der Praxis Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, die von dem Arbeitgeber erworbenen Schulbücher Eigentum der Praxis sind. Sollten Sie die Ausbildungsstelle wechseln, sind Sie verpflichtet, die Schulbücher zurückzugeben bzw. die Anschaffungskosten bei neuen oder den Zeitwert bei gebrauchten Büchern zu erstatten. Inhaltsverzeichnis: Rubrik ZFA-Praxispersonal 1. Fristen bei Kündigung von Arbeitsverträgen 2. Meldepflicht bei Arbeitsagentur im Falle einer Kündigung 3. Strahlenschutz: Aktualisierungskurse für Zahnmedizinische Fachangestellte 4. Teamfortbildung Kurs Nr : Prophylaxe 60+! Beratungs- und Behandlungsunterschiede bei älteren Patienten 1. Fristen bei Kündigung von Arbeitsverträgen Normale Kündigungsfrist Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn individuell eine längere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist oder der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag bezogen wird, in dem eine längere Kündigungsfrist vorgesehen wird BZKR: ZFA-aktuell
6 Besondere Kündigungsfristen bei längerer Beschäftigung (gem. 622 Abs. 2 BGB dies gilt nur bei Kündigungen durch den Arbeitgeber!) Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonats ====================================================================================================================================================== zwei Jahre fünf Jahre acht Jahre zehn Jahre zwölf Jahre fünfzehn Jahre zwanzig Jahre ein Monat zwei Monate drei Monate vier Monate fünf Monate sechs Monate sieben Monate ============================================================================================================================================== Kündigungsfristen während der Probezeit Während einer ausdrücklich vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, kann das Arbeitsverhältnis täglich mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden ( 622 Abs. 3 BGB). Beendigung durch Auflösungsvertrag Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist jederzeit möglich. Sie hat schriftlich zu erfolgen und muss von beiden Parteien unterschrieben werden. 2. Meldepflicht bei Arbeitsagentur im Falle einer Kündigung Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis endet, ohne dass sie direkt im Anschluss ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, sind verpflichtet, sich drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes ( 38 Abs. 1 SGB III). Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. 3. Strahlenschutz: Aktualisierungskurse für Zahnmedizinische Fachangestellte Zahnmedizinische Fachangestellte müssen einen Aktualisierungskurs innerhalb von 5 Jahren nach der letzten Aktualisierung besuchen. Die Aktualisierung hat individuell spätestens taggenau innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen. Entscheidend ist hierbei das Datum der Teilnahmebescheinigung. ZFAs, die nach dem Schulabschluss noch keinen Aktualisierungskurs besuchten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Kenntnisse durchgeführt haben. Es gilt das Datum der bestandenen Röntgenprüfung, das von dem Datum der Abschlussprüfung abweichen kann. Sollten die ZFAs termingerechte Aktualisierung versäumen, dürfen sie von diesem Tag an bis zur nächsten erfolgreichen Aktualisierung keine Röntgengeräte bedienen! Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen bietet in diesem Jahr noch einen Kurs an: Kurs Nr Ort: Zahnklinik, Mainz, Hörsaal im 2. OG Gebühr: 45,00 pro Person am ( Uhr) BZKR: ZFA-aktuell
7 Vor Kursbeginn erhält jeder Teilnehmer ein Skript zum Selbststudium. Die Prüfung (Multiple Choice) findet im Anschluss an den Kurs statt. Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Aktualisierungskurs. Die Anmeldeformulare stehen Ihnen auf unserer Homepage im Bereich Fort- und Weiterbildung ZFA Strahlenschutzkurse zum Ausdruck zur Verfügung. Ihr Arbeitgeber kann Sie aber auch direkt unter im Kursbuchungssystem der BZKR (Bereich Fortbildung) anmelden. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle bei Frau Schindler ( / ). 4. Teamfortbildung Kurs Nr : Prophylaxe 60+! Beratungs- und Behandlungsunterschiede bei älteren Patienten Wir möchten Sie zur Teilnahme an dem Kurs Prophylaxe 60+! Beratungs- und Behandlungsunterschiede bei älteren Patienten einladen. Es handelt sich um eine gemeinsame Fortbildung für die Zahnärzte und das Praxispersonal. Der Kurs findet am Samstag, dem 27. September 2014 statt. Als Referentin konnten wir Frau Iris Karcher gewinnen. Näheres zu den Inhalten entnehmen Sie dem beiliegenden Flyer oder unserem Internetauftritt. Da auf unserer Homepage eine Stellenbörse für Zahnärzte, Assistenten, ZFAs und Auszubildende zur Verfügung steht, werden von der Verwaltung keine Listen für Stellengesuche und angebote mehr geführt. Die Anzeigen werden im Rahmen der Stellenbörse von den Nutzern selbst verwaltet. Die Verwaltung der BZKR kann in den Anzeigetexten nichts verändern, sie gibt diese lediglich frei. Wir wünschen allen Inserenten viel Erfolg bei Ihrer Suche! Ihre Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Dr. Klaus Volker Bernauer Vorsitzender Dr. Andrea Habig-Mika stellv. Vorsitzende Fotos: Spencer - Fotolia.com, kebox - Fotolia.com, Torbz - Fotolia.com, Robert Kneschke - Fotolia.com, Redshinestudio - Fotolia.com, Anatoly Maslennikov - Fotolia.com, Daniel Ernst - Fotolia.com, Scott Maxwell - Fotolia.com, Tyler Olson - Fotolia.com, racamani Fotolia.com BZKR: ZFA-aktuell
Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, Mainz
Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz Tel. 06131-232009, Fax. 06131-225706, E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de Homepage: www.bzkr.de Achtung: Themen, die ausschließlich für den
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