Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht

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1 Box 6 Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht 1.1 Individualarbeitsrecht (26 Lernkarten) 1.2 Jugendarbeitsschutz (9 Lernkarten) 1.3 Ausbildung (16 Lernkarten) 1.4 Mutterschutz/Elternzeit (8 Lernkarten) 1.5 Kollektivarbeitsrecht (16 Lernkarten) 1.6 Mitbestimmung (21 Lernkarten) 1.7 Personalführung (4 Lernkarten) (!) Top-Lernvideos zu den Inhalten dieser Box findest du hier: Videothek Box 6 Die Inhalte dieser Lernbox sind komplett im Prüfungskatalog der IHK-Zwischenund IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann/-frau aufgeführt.

2 Abkürzungsverzeichnis AG Arbeitgeber AN Arbeitnehmer BR Betriebsrat BV Betriebsversammlung BVerfG Bundesverfassungsgericht JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung LF Lernfeld TV Tarifvertrag WE Willenserklärung

3 LF 1 Individualarbeitsrecht 1.1/2 Wie lang darf die Probezeit im Arbeitsvertrag max. sein und welche Kündigungsfrist gilt innerhalb der Probezeit? Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.3. dieses Jahres, die Probezeit dauert 6 Monate. Wann endet die Probezeit?

4 LF 1 Individualarbeitsrecht 1.1/2 Die Probezeit dauert max. 6 Monate. Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt maximal 2 Wochen für AG und AN. In der Probezeit ist die Kündigung ohne Angabe von Gründen rechtsgültig. ohne Anhörung des Betriebsrates unwirksam. Die Probezeit endet am dieses Jahres.

5 LF 1 Individualarbeitsrecht 1.1/7 Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich vorliegen, um gültig zu sein?

6 LF 1 Individualarbeitsrecht 1.1/7 Nein! Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist gültig, wenn AG und AN zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben haben. Aber: Der Tarifvertrag fordert i.d.r. Schriftform! Nachweisgesetz ( 2 NachwG) Der AG muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten, diese unterschreiben und dem AN übergeben.

7 LF 1 Jugendarbeitsschutz 1.2/1 Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)?

8 LF 1 Jugendarbeitsschutz 1.2/1 Jugendliche, die mind. 15 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt sind. (Auszubildende, Arbeiter, Angestellte) (Das JArbSchG greift nicht bei Beschäftigung im Familienhaushalt und bei geringfügigen Hilfsleistungen.)

9 LF 1 Ausbildung 1.3/8 Wann endet das Berufsausbildungsverhältnis?

10 LF 1 Ausbildung 1.3/8 Das Berufsausbildungsverhältnis endet, wenn die Ausbildungszeit abgelaufen ist, bzw.: bei Bestehen mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss (= mit Bekanntgabe der mündl. Prüfungsergebnisse). bei Nicht-Bestehen erfolgt eine Verlängerung der Ausbildung (max. 1 Jahr) bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, wenn der Auszubildende dies verlangt.

11 LF 1 Mutterschutz / Elternzeit 1.4/1 Erläutere die Mutterschutzfrist.

12 LF 1 Mutterschutz / Elternzeit 1.4/1 Sie beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit darf die Schwangere auf eigenen ausdrücklichen Wunsch weiterarbeiten. Die Mutterschutzfrist dauert nach der Geburt acht Wochen (bei Mehrlingsgeburten: 12 Wochen). Jetzt besteht absolutes Beschäftigungsverbot. In der Mutterschutzfrist wird Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettogehalts gezahlt (13,00 EUR pro Tag von der gesetzl. Krankenkasse, den Rest zahlt der AG).

13 LF 1 Kollektivarbeitsrecht 1.5/8 Was ist im Manteltarifvertrag geregelt?

14 LF 1 Kollektivarbeitsrecht 1.5/8 Inhalt: allg. grundlegende Arbeitsbedingungen Tarifgruppen mit Erläuterungen (= Angaben darüber, welche Tätigkeiten jeder Tarifgruppe zugeordnet sind) (Achtung! Diese Angaben werden oft im Entgelttarifvertrag vermutet!!!) Arbeitszeit, Bankfeiertage, Urlaub Mehrarbeit inkl. Vergütung, Teilzeitarbeit Sonderzahlungen (z.b. Weihnachtsgeld) Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuss Kündigung Gültigkeitsdauer: i.d.r. mehrere Jahre

15 LF 1 Kollektivarbeitsrecht 1.5/9 Was ist im Entgelttarifvertrag geregelt (bzw. im Lohn- / Gehaltstarifvertrag)?

16 LF 1 Kollektivarbeitsrecht 1.5/9 Inhalt: Höhe der Vergütung Lohn- / bzw. Vergütungssätze für jede Tarifgruppe Höhe der Ausbildungsvergütungen!!! Gültigkeitsdauer: i.d.r. ein bis zwei Jahre

17 LF 1 Mitbestimmung 1.6/11 Wer darf die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wählen?

18 LF 1 Mitbestimmung 1.6/11 = Aktives Wahlrecht! Arbeitnehmer unter 18 Jahren Auszubildende unter 25 Jahren ( Azubis zwischen 18 und 25 Jahren dürfen den BR und die JAV wählen!!) Die JAV wird alle zwei Jahre gewählt (zwischen 1. Oktober und 30. November). Auch sie ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht (Lernfeld 1)

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