Betriebsratsarbeit die Grundlagen. Betzdorf

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1 Betriebsratsarbeit die Grundlagen

2 Themenübersicht Ich als Betriebsrat meine Aufgaben, Pflichten und Rechte Freistellung für die Betriebsratsarbeit Betriebsratsarbeit im Betrieb Zusammenarbeit von Betriebsrat, Belegschaft und Gewerkschaft Was benötige ich als Betriebsrat / Betriebsrätin? Das Bildungsangebot der IG Metall 2

3 Zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes wie ist das vereinbar? Wer hat welches Interesse? Beispiel-Themen: Mehrarbeit? Leiharbeit? Verlagerung? Qualifizierung der Belegschaft? Arbeits- und Gesundheitsschutz? 3

4 Zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes wie ist das vereinbar? Wer hat welches Interesse? sichere Arbeitsplätze gute Arbeitsbedingungen Gutes Geld für gute Arbeit Engagement, Leistungsbereitschaft reibungsloser Arbeitsablauf niedrige Kosten, hohe Rendite 4

5 Berufliche Tätigkeit und Betriebsratsarbeit 37.1, 2, 3 BetrVG: Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis Freistellung zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben (z. B. Sitzung, Vor- und Nachbereitung, Gespräche mit Beschäftigten etc.) Betriebsratsarbeit hat Vorrang keine Entgeltminderung durch die Freistellung Anspruch auf Freistellung auch außerhalb der Arbeitszeit mit Lohnfortzahlung Abmeldung und Rückmeldung beim Vorgesetzten mit Begründung: BR-Tätigkeit, Ort und Dauer die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich 5

6 Berufliche Tätigkeit und Betriebsratsarbeit 37.6 BetrVG: Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Seminarkosten trägt der Arbeitgeber Material, Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung zahlt der Arbeitgeber auf Grund 40 BetrVG 6

7 Beteiligungsrechte des Betriebsrats 1) Informationsrechte 2) Mitwirkungsrechte 3) Mitbestimmungsrechte 1) Informationsrechte des Betriebsrats Allgemeines Info-Recht: 80 Abs. 2 BetrVG Besondere Info-Rechte: 90 Abs. 1, 92 Abs. 1, 99 Abs. 1, 100 Abs. 2, 102 Abs. 1, 105, 106 Abs. 2, 108 Abs. 3 und 5, 111 BetrVG 2) Mitwirkungsrechte Beispiele: 90.2 BetrVG (AG hat mit BR zu beraten), 92.1 BetrVG (BR kann dem AG Vorschläge unterbreiten), 102 BetrVG (BR ist vor jeder Kündigung zu hören, kann Bedenken und Widerspruch erheben) 3) Mitbestimmungsrechte Beispiele: 87 BetrVG (Der BR hat mitzubestimmen ), 91 BetrVG (Der BR kann Maßnahmen verlangen ), 99 BetrVG (Der AG hat die Zustimmung des BR einzuholen) 8

8 Arbeitsfelder des Betriebsrats Vst. eingeben Soziale Angelegenheiten Lage und Verteilung der Arbeitszeit Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtarbeit Urlaub Auszahlung der Entgelte Betriebliche Lohngestaltung Festsetzung von Akkord, Prämien und leistungsbezogene Entgelten Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung Einstellungen, Versetzungen Beurteilungen Kündigungen Personalplanung Beschäftigungssicherung Berufliche Weiterbildung Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung Arbeitsunfälle Gesundheitsgefahren verhüten Allgemeine Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz Arbeit humanisieren Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung gestalten Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebsänderungen Interessenausgleich Sozialplan Wirtschaftsauschuss in Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 Beschäftigten 9

9 Die IG Metall eine starke Organisation Beispiel: Tarifverträge Beispiele Gesetz IGM-Tarifvertrag* zusätzliches Urlaubsgeld keine Regelung zusätzl. Urlaubsgeld in Höhe von 50% Urlaub 24 Werktage (20 Arbeitstage) 30 Arbeitstage Betriebliche Sonderzahlungen keine Regelung in Stufen bis zu 50% (Weihnachtsgeld) Arbeitszeit bis 60 Std./ Woche 35 Std. / Woche, tariflich abgesichert Arbeitsversäumnis- keine Regelung tageweise bezahlte Freistellung bei Arbeitsverhinderung Hochzeiten, Geburten, Sterbefällen usw. Lohn, Gehalt und keine Regelung jährlich steigende Tariflöhne, Gehälter Ausbildungsvergütung und Ausbildungsvergütungen Vermögenswirksame keine Regelung monatlich 13,29 für Azubis und Leistungen 26,59 für Arbeiter und Angestellte nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Kündigungsfristen Fristen gestaffelt ab 5 Jahre Fristen gestaffelt ab 5 Jahre für Arbeitgeber Betriebszugehörigkeit jeweils zum Monatsende Betriebszugehörigkeit jeweils zum Quartalsende * Metall- u. Elektroindustrie in den alten Bundesländern 20

10 Der Aufbau unserer IG Metall auf der Ortsebene Delegiertenversammlung Ortsvorstand erweiterter Ortsvorstand Vertrauenskörperleitungen Vertrauensleute- Ausschuss Vertrauensleute Arbeitskreise Tarifpolitik Bildung Arbeitssicherheit Schwerbehinderte SeniorInnen Ausschüsse AusländerInnen Angestellte Frauen HandwerkerInnen Jugend Mitglieder der Verwaltungsstelle 21

11 Gewerkschaften im Betrieb 2 BetrVG: Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll (!) und in Zusammenarbeit mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen. (2) Zur Wahrung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters Zugang zum Betrieb zu gewähren 22

12 Zusammenarbeit von Betriebsrat mit Beschäftigten und IG Metall Der Betriebsrat organisiert die Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. Die Belegschaft wird an der betriebspolitischen Arbeit beteiligt und stärkt dem Betriebsrat den Rücken. Die IG Metall berät und unterstützt den Betriebsrat bei seiner Arbeit. 23

13 Unterstützung der Betriebsratsarbeit durch die IG Metall GewerkschaftssekretärIn hat jederzeit Zutrittsrecht zum Betrieb 2.2 BetrVG GewerkschaftssekretärIn zu BR-Sitzungen einladen 31 BetrVG BeisitzerIn in der Einigungsstelle 76 BetrVG Vermittlung bei Konflikten im BR 35 BetrVG (Aussetzung von Beschlüssen) Sachverständige/n hinzuziehen 80.3 BetrVG Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Gewerkschaften nach dem BetrVG Teilnahme an Betriebsversammlungen 46.1 u. 2 BetrVG Information und Schulung 37.6 BetrVG, 37.7 BetrVG Information zu Tarifverträgen 80.1 Ziff. 1 BetrVG (Überwachungspflicht) Teilnahme an Jugendversammlungen 71 BetrVG 24

14 Aus- und Weiterbildung für Betriebsräte Kompetenzfelder der Betriebsratsarbeit? Welche politischen Kompetenzen will ich weiter entwickeln? Welche sozialen Kompetenzen will ich vertiefen? Welche methodischen Kompetenzen brauche ich? Welche fachlichen Kompetenzen will ich ausbauen? Welche Kompetenzen brauche ich / braucht das Gremium um sicherer und handlungsfähiger zu werden? Welche Kompetenzen brauche ich für spezielle Aufgaben? 25

15 Die Struktur der IG Metall-Bildungsarbeit Unser Angebot auf einen Blick 26

16 Das Einführungsseminar für Betriebsräte Inhalte des BR-Einführungsseminars (BR-1) Ursprung und Entwicklung der Interessenvertretung in unserer Rechtsordnung Positionsbestimmung des Betriebsrates und Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Die Beurteilung der unternehmerischen Maßnahmen vor dem Hintergrund des Betriebsverfassungsgesetzes Die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrates und ihre Anwendung an ausgewählten Bestimmungen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG Die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften Erarbeitung von Beispielen fu r die Verbesserung der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung 27

17 BR kompakt Grundlagenbildung für Betriebsräte 28

18 Wie komme ich auf ein Seminar? InteressentIn meldet dem Betriebsrat ein Wunschseminar Der Betriebsrat nimmt den Tagesordnungspunkt Seminarteilnahme KollegIn XY zur nächsten Sitzung auf Betriebsrat prüft, ob das Seminar erforderlich bzw. geeignet ist und die betrieblichen Belange berücksichtigt werden. Betriebsrat fasst den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme und teilt bei Zustimmung dem Arbeitgeber den Beschluss mit. Betriebsrat teilt dem/der InteressentIn den Beschluss mit und meldet das Seminar mit Seminarnummer bei der IG Metall Verwaltungsstelle an. 29

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