Inhalt. Abkürzungsverzeichnis... 11

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhalt. Abkürzungsverzeichnis... 11"

Transkript

1 Inhalt 5 Inhalt Abkürzungsverzeichnis Einleitung »Da hätten wir in die Einigungsstelle gehen können«einige typische einigungsstellenfähige Konfliktfälle Die Einigungsstelle kein Allheilmittel, aber nützliches Instrument zur Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen Wie funktioniert eine Einigungsstelle? Der normale Ablauf eines Einigungsstellenverfahrens Zielsetzung und Aufbau des Handbuchs Arten von Einigungsstellenverfahren Erzwingbare Einigungsstellen Einigungsstellen zur Wahrung der Organisationsrechte des Betriebsrats Einigungsstellen zur Berechtigung von Arbeitnehmerbeschwerden Einigungsstellen zu sozialen Angelegenheiten Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb Beginn und Ende der Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit Auszahlung des Arbeitsentgelts Aufstellen von Urlaubsgrundsätzen und Urlaubsplänen Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen der Verhaltens- und Leistungskontrolle

2 6 Inhalt Arbeitssicherheit, Unfall- und Gesundheitsschutz Sozialeinrichtungen Werkswohnungen Betriebliche Lohngestaltung Leistungsbezogene Entgelte Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens Grundsätze über die Einführung von Gruppenarbeit Einigungsstellen zur Gestaltung der Arbeitsorganisation Einigungsstellen zu personellen Angelegenheiten Personalfragebogen, Formulararbeitsverträge und Beurteilungsgrundsätze Auswahlrichtlinien Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen Einigungsstellen zu den Informationsrechten des Wirtschaftsausschusses Einigungsstellen zu Interessenausgleich und Sozialplan Weitere erzwingbare Einigungsstellen Erweiterte Mitbestimmung bei Kündigungen Schlichtungsinstanz bei Streitigkeiten aus Betriebsvereinbarungen Tarifliche Einigungsstelle Freiwillige Einigungsstellen Sonderformen Tarifliche Schlichtungsstelle Ständige Einigungsstelle? Soll der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen? »Fürchtet euch nicht!« Wichtige Vorüberlegungen vor Anrufung der Einigungsstelle Die Einigungsstelle wird angerufen Voraussetzungen für die Anrufung der Einigungsstelle Die Zuständigkeit der Einigungsstelle Das»Scheitern«der Verhandlungen Der Betriebsrat ruft die Einigungsstelle an Was ist zu tun?

3 Inhalt Auswahl des Vorsitzenden Festlegung der Zahl und der Personen der Beisitzer Der Arbeitgeber ruft die Einigungsstelle an Auf was ist zu achten? Die Ausnahme: Einsetzung der Einigungsstelle im arbeitsgerichtlichen Verfahren Die Prüfung der offensichtlichen Unzuständigkeit Die Einsetzung des Einigungsstellenvorsitzenden Die Festsetzung der Zahl der Beisitzer Die Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Der Arbeitgeber schafft vollendete Tatsachen Was ist zu tun? Die Einigungsstelle wird vorbereitet Allgemeine Hinweise Beschaffung und Verarbeitung von Informationen Information des Einigungsstellenvorsitzenden Vorbereitung der Sitzung Die Einigungsstelle tagt Allgemeine Grundsätze Rechtliche Verfahrensgrundsätze Vorschläge der Beisitzer zum Ablauf des Einigungsstellenverfahrens Hart in der Sache, verbindlich im Ton zum Verhandlungsstil der Beisitzer Möglichkeit der Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden wegen Befangenheit Die Eröffnungsphase Beschlussfähigkeit Teilnahme weiterer Personen Festlegung eines Zeitrahmens Klärung der Honorarfragen Protokollführung Vollmachten zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung Feststellung der Zuständigkeit Die Verhandlungsphase Ermittlung der Streitpunkte Die Suche nach einem Kompromiss

4 8 Inhalt Strategien der Vorsitzenden Druckmöglichkeiten der Arbeitgeberseite Druckmittel der Betriebsratsbeisitzer Sitzungsunterbrechungen und Vertagungen Einvernehmliche Einigung Die Beschlussfassungsphase Erste Abstimmungsrunde Erneute Beratung Zweite Abstimmungsrunde Abschließende Formalitäten Der Einigungsstellenspruch wird überprüft Anfechtung wegen Ermessensüberschreitung Überprüfung auf Rechtsfehler Folgen einer gerichtlichen Überprüfung Soll der Betriebsrat die gerichtliche Überprüfung des Spruches einleiten? Der Betriebsrat will anfechten Was ist zu tun? Die Ergebnisse der Einigungsstelle werden umgesetzt Information der Belegschaft Überwachung der Einhaltung der getroffenen Regelungen Kündigung Kosten der Einigungsstelle Die Einigungsstelle als Instrument konsequenter Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen Betriebsverfassungsrechtliche Funktion der Einigungsstelle: Beilegung von Interessenkonflikten Betriebspolitische Funktion der Einigungsstelle Betriebspolitische Kooperationsmuster und Einigungsstellenverfahren Zur Häufigkeit von Einigungsstellenverfahren Praxisfälle Regelungsbereich Schichtarbeit Regelungsbereich Überstunden/Mehrarbeit Regelungsbereich Aufstellen von Urlaubsgrundsätzen und eines Urlaubsplans

5 Inhalt Regelungsbereich Leistungs- und Verhaltenskontrollen beim Einsatz eines Krankenhausinformationssystems/ IT-Rahmenbetriebsvereinbarung Regelungsbereich Leistungs- und Verhaltenskontrollen mit Zentralisierung der Lohn- und Gehaltsabrechnung Regelungsbereich Betriebliche Altersversorgung Regelungsbereich Festsetzung der Prämiensätze Regelungsbereich Informationsanspruch des Wirtschaftsausschusses Regelungsbereich Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsschließung mit Transfergesellschaft Rechtsprechung zu Einigungsstellenverfahren Literaturhinweise Stichwortverzeichnis

Inhalt. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhalt. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhalt Peter Bopp / Cornelia Bopp: I. Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten 9 Dr. Lothar Beseler: II. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ( 87 Abs.

Mehr

Eine generelle MaBnahme als Voraussetzung fiir die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten

Eine generelle MaBnahme als Voraussetzung fiir die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Johannes Rockl Eine generelle MaBnahme als Voraussetzung fiir die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Theorie und Forschung, Bd. 362 Rechtswissenschaften, Bd. 29 S. Roderer Verlag,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung................................ 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 A. Die Bedeutung von Beschlüssen für eine funktionsfähige und erfolgreiche Betriebsrätearbeit....................

Mehr

Die Einigungsstelle. Beschreibung

Die Einigungsstelle. Beschreibung Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der beratenden Betriebswirte Die Einigungsstelle Die Einigungsstelle Handlungshilfe für Betriebsräte (Reihe: AiB Stichworte)

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16

Abkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16 Abkürzungsverzeichnis 14 Betriebsverfassungsgesetz 16 Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung von Betriebsräten 16 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber 17 3 Abweichende

Mehr

Recht der Arbeitnehmermitbestimmung

Recht der Arbeitnehmermitbestimmung Recht der Arbeitnehmermitbestimmung Betriebsverfassung, Personalvertretungsrecht, Unteraehmensmitbestimmung von Dr. Stefan Edenfeld apl. Professor an der Universität Münster 2., neu bearbeitete Auflage

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften Vorwort.............................. 5 Abk rzungsverzeichnis..................... 13 Gesetzestext........................... 23 Erl uterungen.......................... 95 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Mehr

WE Seminar ArGUS. Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten.

WE Seminar ArGUS. Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten. Seminar ArGUS Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten Warum Gesundheit schützen? Hierarchie der Gesetze

Mehr

Einigungsstelle Ausgangsfall

Einigungsstelle Ausgangsfall Ausgangsfall Der Arbeitgeber möchte Juni 2014 jeden Mittwoch von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für den Leiter der Abteilung Vertrieb, Herrn Müller, Überstunden anordnen. Der Betriebsrat lehnt dies ab. Er meint,

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung 16., überarbeitete und aktualisierte Auflage BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Veranstaltungsnummer: 2017 Q150 MH Termin: 15.05. 19.05.2017 Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, sonstige Interessierte Ort: Bonn Seminarleiter/Dozent:

Mehr

Fachforum 3: Wenn zwei sich streiten

Fachforum 3: Wenn zwei sich streiten Fachforum 3: Wenn zwei sich streiten Konfliktlösung durch Moderation, Mediation oder Einigungsstelle im kollektiven Arbeitsrecht am Beispiel des BPersVG und BetrVG Referent: Volker Rache Richter am Arbeitsgericht

Mehr

Arbeitspapier 6: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten III

Arbeitspapier 6: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten III Arbeitspapier 6: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten III I. Mitbestimmungstatbestände im Bereich der materiellen Arbeitsbedingungen und beim Umweltschutz 1. Materielle Arbeitsbedingungen a) Allgemein:

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 9 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGB1.1 S. 2518) (BGB1. ffl 801-7) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Vereinfachung

Mehr

Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates

Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung Mitbestimmung Jean-Martin Jünger, Gero Schneider Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates Ihre Rechte laut Betriebsverfassungsrecht auf einen Blick Verlag

Mehr

Wenn es zum Streit kommt... zwischen BR & AG - Instrumente der Konfliktregelung. Gericht. Kreisbehörde. Gericht

Wenn es zum Streit kommt... zwischen BR & AG - Instrumente der Konfliktregelung. Gericht. Kreisbehörde. Gericht Wenn es zum Streit kommt... zwischen BR & AG - Instrumente der Konfliktregelung Das Beschlussverfahren bei wiederholtem Verstoß gegen Pflichten aus dem BetrVG - 23 Abs. 3 BetrVG Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit

Mehr

dtv Juristische Gesamtbibliothek de» Technischen Hochschute Darmstadt Beck-Rechtsberater: Der Betriebsrat

dtv Juristische Gesamtbibliothek de» Technischen Hochschute Darmstadt Beck-Rechtsberater: Der Betriebsrat Beck-Rechtsberater: Der Betriebsrat Von Günter Schaub Richter am Bundesarbeitsgericht 4., neubearbeitete Auflage Stand: Juni 1985 Juristische Gesamtbibliothek de» Technischen Hochschute Darmstadt Deutscher

Mehr

Vorwort. V Inhaltsübersicht. VII Abkürzungsverzeichnis. XXV Grafik: Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach 99 BetrVG. XXXIV

Vorwort. V Inhaltsübersicht. VII Abkürzungsverzeichnis. XXV Grafik: Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach 99 BetrVG. XXXIV Inhaltsverzeichnis Vorwort. V Inhaltsübersicht. VII Abkürzungsverzeichnis. XXV Grafik: Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach 99 BetrVG. XXXIV Abschnitt I. Allgemeiner Teil 1. Begriff und Bedeutung der

Mehr

Vorwort 2. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XV Allgemeines Literaturverzeichnis... XXI. A. Einführung

Vorwort 2. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XV Allgemeines Literaturverzeichnis... XXI. A. Einführung Vorwort 2. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XV Allgemeines Literaturverzeichnis... XXI A. Einführung I. Grundlagen... 1 1. Rechtsnatur der Betriebs Vereinbarung... 1 2. Abgrenzung der Betriebsvereinbarung

Mehr

Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin

Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Soziale Angelegenheiten Mitbestimmung des Betriebsrats nach 87 BetrVG 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin

Mehr

Betriebsratsarbeit die Grundlagen. Betzdorf

Betriebsratsarbeit die Grundlagen. Betzdorf Betriebsratsarbeit die Grundlagen Themenübersicht Ich als Betriebsrat meine Aufgaben, Pflichten und Rechte Freistellung für die Betriebsratsarbeit Betriebsratsarbeit im Betrieb Zusammenarbeit von Betriebsrat,

Mehr

III. Der Betriebsrat... 44 1. Bildung... 44 a) Zusammensetzung... 45 b) Wahl... 47 2. Amtszeit... 50 a) Grundsätze... 50 b) Übergangsmandat, 21a

III. Der Betriebsrat... 44 1. Bildung... 44 a) Zusammensetzung... 45 b) Wahl... 47 2. Amtszeit... 50 a) Grundsätze... 50 b) Übergangsmandat, 21a Inhalt Vorbemerkung... 11 A. Formen der Arbeitnehmervertretung... 13 I. Betriebsverfassung... 13 1. Gesetzliche Grundlagen... 14 2. Sonstige kollektiv-rechtliche Regelungen... 15 a) Tarifverträge... 16

Mehr

VORANSICHT Thomas Plaßmann

VORANSICHT Thomas Plaßmann II Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 10 Interessenvertretung der Arbeitnehmer 1 von 30 Mitbestimmung von Arbeitnehmern wer vertritt meine Interessen im Betrieb? Thomas Plaßmann Von Anscha Jöns, Ottendorf

Mehr

Stoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft des. Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht. gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO. (Teil Arbeitsrecht)

Stoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft des. Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht. gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO. (Teil Arbeitsrecht) Stoffplan für die Arbeitsgemeinschaft des Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO (Teil Arbeitsrecht) 2 A. Betriebsverfassungsrecht I. Einführung und Grundbegriffe 1.) Mitbestimmung

Mehr

akalogoeinf_2 akaclose

akalogoeinf_2 akaclose akalogoeinf_2 akaclose Veranstaltungsnummer: 2014 Q 196 MH Termin: 16.06. 18.06.2014 Zielgruppe: neue Betriebsratsmitglieder Ort: Köln Seminarleiter/in: Dr.Thomas Wurm Dozent/in: Dr. Thomas Wurm Fachanwalt

Mehr

Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I

Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I I. Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten ( 106-110 BetrVG) 1. Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses ( 106-109 BetrVG)

Mehr

Betriebliche Bündnisse

Betriebliche Bündnisse Marcus Schwarzbach Betriebliche Bündnisse Ein Leitfaden für die Praxis GABLER Einleitung 11 Definition: Betriebliche Bündnisse, Standortpakt und tarifliche Härtefallklauseln... 15 1. Konkrete Ausgestaltung

Mehr

'RWGV ...J. Qualifikation braucht einen Partner. Akademie

'RWGV ...J. Qualifikation braucht einen Partner.  Akademie RWGA Raiffeisenstraße10-16 51503 Rösrath-Forsbach Rundschreiben A207/2016 An die Kreditgenossenschaften Ansprechpartner: K. Egbert/M. Köhler Durchwahl: 0251 7186-8003 Direktfax: 0251 7186-8199 E-Mail:

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen, Weißenburger Straße 8, Aschaffenburg

Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen, Weißenburger Straße 8, Aschaffenburg Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unter Berücksichtigung der bisher angewendeten Regelungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPersVG) Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes:

Mehr

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat Absender IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai 2011 Referenten: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg, Tel: 040-280 886 20 heggemann@gsp.de

Mehr

Der perfekte Start im Betriebsrat

Der perfekte Start im Betriebsrat Der perfekte Start im Betriebsrat So meistern Sie Ihre neuen Aufgaben 1. Auflage 2014. Buch. ISBN 978 3 8111 1050 2 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung

Mehr

BAG, Beschluß vom ABR 33/ 88

BAG, Beschluß vom ABR 33/ 88 BAG, Beschluß vom 27.06.1989-1 ABR 33/ 88 Mitbestimmung bei Schichtwechsel Leitsatz: Wird in einem Betrieb im Schichtbetrieb gearbeitet, so unterliegt auch die Regelung der Frage, ob und unter welchen

Mehr

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Wegweiser. Wegweiser. Internet CD-ROM. Inhalt Betriebsvereinbarungen. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Wegweiser. Wegweiser. Internet CD-ROM. Inhalt Betriebsvereinbarungen. Inhaltsverzeichnis Wegweiser 1 Mai 2005 Wegweiser Stichwortverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Autorenverzeichnis Internet CD-ROM Umgang mit der CD-ROM Inhalt Betriebsvereinbarungen TURNUS Fachinformationsdienst Die so gekennzeichneten

Mehr

IX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III

IX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III IX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III 1. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, 99 BetrVG 2. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, 106 ff. BetrVG insbesondere Betriebsänderungen,

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates

Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates HSI-Tagung 26. Januar 2016 Frankfurt/Main Waldemar Reinfelder Richter am Bundesarbeitsgericht Themenüberblick Ordnung und Verhalten im Betrieb

Mehr

Die Arbeitsgruppe nach 28 a BetrVG

Die Arbeitsgruppe nach 28 a BetrVG Juliane Tüttenberg Die Arbeitsgruppe nach 28 a BetrVG Neue Mitbestimmungsebene neben dem Betriebsrat Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 21 A. Situation in der Praxis 21 B. Entstehung

Mehr

3. Überstunden müssen vom Geschäftsführer oder einer von diesem schriftlich bevollmächtigten Person ausdrücklich angeordnet oder genehmigt werden.

3. Überstunden müssen vom Geschäftsführer oder einer von diesem schriftlich bevollmächtigten Person ausdrücklich angeordnet oder genehmigt werden. Kompetenzen der Einigungsstelle bei Aufstellung von Schichtplänen 1. Die Regelung in 87 Abs. 2 BetrVG über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats kann in einem Einigungsstellenspruch nicht durch

Mehr

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Landestagung des DArbGV Berlin-Brandenburg 17. September 2015 1 1 Teil 1 Vorwurf der Schlechtleistung ein typischer Konfliktverlauf

Mehr

Handbuch für die Einigungsstelle

Handbuch für die Einigungsstelle Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der beratenden Betriebswirte Handbuch für die Einigungsstelle Handbuch Einigungsstelle Der erfolgreiche Betriebsrat Berthold

Mehr

Die Beschwerde des Arbeitnehmers als Instrument innerbetrieblicher Konfliktregelung

Die Beschwerde des Arbeitnehmers als Instrument innerbetrieblicher Konfliktregelung Bettina Hallmen Die Beschwerde des Arbeitnehmers als Instrument innerbetrieblicher Konfliktregelung PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Einleitung 1 1. Teil Das Beschwerderecht nach 84 BetrVG

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar begründet von Prof. Karl Fitting Ministerialdirektor a. D. fortgeführt in der 4. bis 17. Auflage von Prof. Dr. jur. Fritz Auffarth, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts

Mehr

Kostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht?

Kostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht? Kostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht? Referentin: Katja Köhler 10.05.2016 Technologieberatungsstelle beim DGB e.v. 2 Outsourcing = Auslagerung Werkvertrag Im Unternehmen Leiharbeit Regional/ Global

Mehr

Einstieg nach dem Studium AT? Bezirk Frankfurt. Arbeitszeiten -? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1

Einstieg nach dem Studium AT? Bezirk Frankfurt. Arbeitszeiten -? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 AT- Angestellte, Entgelte und Arbeitszeiten -? für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Geltungsbereich der TV im Geltungsbereich des Manteltarifvertrag (M+E, Stahl) ist geregelt wer nicht unter

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS In dem einstweiligen Verfügungsverfahren unter Beteiligung

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS In dem einstweiligen Verfügungsverfahren unter Beteiligung 7 TaBV 5/13 2 BV 116/12 Arbeitsgericht Essen Verkündet am 06.Mai.2013 Kohnke Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS

Mehr

Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen Druckerei C H Beck Oberthür/Seitz: Handbuch der Betriebsvereinbarungen Revision, 20112013 Betriebsvereinbarungen Handbuch von Dr Nathalie Oberthür in Köln und Dr Stefan Seitz in Köln 2014 Revision, 15112013

Mehr

Mitbestimmung im Qualitätsmanagement. Referent: Wilhelm Linke

Mitbestimmung im Qualitätsmanagement. Referent: Wilhelm Linke Mitbestimmung im Qualitätsmanagement Referent: Wilhelm Linke Veranstaltung Mitbestimmung im Arbeitsschutz - Arbeitnehmerkammer Bremen - 4. November 2004 Mitbestimmung Qualitäts-Management berührt an vielen

Mehr

Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN

Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN -5- VORBEMERKUNGEN Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN 1. EINLEITUNG 2. DIE PERSONALPLANUNG 2.1 Definition des Begriffs Planung 2.2 Definition des Begriffs Personalplanung 2.3 Unterteilung der

Mehr

Einstieg nach dem Studium? Bezirk Frankfurt. Angestellte? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1

Einstieg nach dem Studium? Bezirk Frankfurt. Angestellte? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Entgelte und Arbeitszeiten AT- Angestellte? für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Geltungsbereich der TV im Geltungsbereich des Manteltarifvertrag (M+E, Stahl) ist geregelt wer nicht unter

Mehr

Inhaltsverzeichnis 7. Inhaltsverzeichnis 1

Inhaltsverzeichnis 7. Inhaltsverzeichnis 1 5 Vorwort Das vorliegende Handbuch hat seinen Ausgangspunkt in den Ergebnissen eines von der Hans-Böckler-Stiftung finanzierten empirischen Forschungsprojektes über die»praxis von Interessenausgleich und

Mehr

Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz von Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Universität Freiburg 3., vollständig

Mehr

Offener Brief der Porsche Automobil Holding SE an die Mitarbeiter der VW AG

Offener Brief der Porsche Automobil Holding SE an die Mitarbeiter der VW AG Abbildung 3-1 Offener Brief der Porsche Automobil Holding SE an die Mitarbeiter der VW AG Staatsverfassung vs. Unternehmensverfassung/Corporate Governance Abbildung 3-2 Regelungsgegenstand Grundrechte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 17

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 17 Vorwort 17 1 Einführung 19 1.1 Gesetzliche Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung 19 1.2 Gliederung des Betriebsverfassungsgesetzes 20 1.3 Geltungsbereich des BetrVG 21 1.3.1 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

Mitbestimmung bei Veräußerung und Restrukturierung

Mitbestimmung bei Veräußerung und Restrukturierung Der erfolgreiche Betriebsrat Mitbestimmung bei Veräußerung und Restrukturierung Bearbeitet von Ingo Hamm, Dr. Rudi Rupp 1. Auflage 2007. Buch. 330 S. Hardcover ISBN 978 3 7663 3721 4 Zu Leseprobe schnell

Mehr

80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden

80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die bei der Integration von Migrantinnen und Migranten genutzt werden können (Quelle: CD-ROM Kittner, Arbeits- und Sozialordnung, Version 5.0 Bund-Verlag)

Mehr

Wikipedia: Sozialplan

Wikipedia: Sozialplan Wikipedia: Sozialplan Nach der Legaldefinition des 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG ist ein Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen

Mehr

Betriebsvereinbarungen in der Praxis

Betriebsvereinbarungen in der Praxis Betriebsvereinbarungen in der Praxis Eine Sammlung der wichtigsten Betriebs Vereinbarungen mit praxisbezogenen Hinweisen von Dr. Helmut Frey Rechtsanwalt in München Prof. Dr. Peter Pulte Fachhochschule

Mehr

Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? Wer ist der Arbeitgeber? Für wen ist der Betriebsrat zuständig? Ist rechtens gleich Recht, und ist das gerecht?

Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? Wer ist der Arbeitgeber? Für wen ist der Betriebsrat zuständig? Ist rechtens gleich Recht, und ist das gerecht? Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? 8 Wer ist der Arbeitgeber? 9 Vertragsarbeitgeber 9 Betriebsarbeitgeber 9 Wer ist Arbeitgeber im Gemeinschaftsbetrieb? 9 Darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat Weisungen geben?

Mehr

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung Mitbestimmung Jean-Martin Jünger, Carsten Gebel, Gero Schneider Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Ihr Mitspracherecht in sozialen, personellen und wirtschaftlichen

Mehr

Hans-Böckler-Stiftung

Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Stiftung Fachtagung Beschäftigungssicherung Tarifliche und betriebliche Kurzarbeit Nikolai Laßmann, Forba Partnerschaft Berlin, Hannover, 18.01.2011 A. Überblick: Aktuelle Auswertung der Vereinbarungen

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009

Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009 Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009 Wolfgang Bräuer, 2008 Wahlrecht Stufenvertretungen - Struktur Land Berlin - PR Direkte Wahlen der Beschäftigten jeder Dienststelle > zum

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012.

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betriebsrat 1. Stellung des Betriebsrats

Betriebsrat 1. Stellung des Betriebsrats Betriebsrat 1. Stellung des Betriebsrats 2. Aufgaben des Betriebsrats 3. Wahl des Betriebsrats 4. Geschäftsführung und Zusammensetzung 5. Rechtsstellung des Betriebsratsmitglieds Arbeitsrecht Preis 2007

Mehr

Zulässigkeit und Grenzen von Koppelungsgeschäften zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Zulässigkeit und Grenzen von Koppelungsgeschäften zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5108 Zulässigkeit und Grenzen von Koppelungsgeschäften zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Bearbeitet von Constanze Fritz 1. Auflage 2010. Taschenbuch.

Mehr

Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II

Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (zweiter Teil) 1. Begriff der Betriebsänderung ( 111 BetrVG) a) Grundsatzpositionen zur Betriebsänderung

Mehr

7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen

7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen 7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen Robert Johnen 21.02.14 Seite 1/13 Leitfragen Welche Personen haben außer

Mehr

Vorwort. Bremen, Hanau, Frankfurt im November 2013 Michael Kittner Thomas Klebe Peter Wedde

Vorwort. Bremen, Hanau, Frankfurt im November 2013 Michael Kittner Thomas Klebe Peter Wedde Vorwort Die 14. Auflage erscheint planmäßig im 2-Jahres-Turnus Anfang 2014 und fällt dieses Mal mit dem Termin der Betriebsratswahlen zusammen. Sie berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur

Mehr

Teilzeitarbeit. Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit. von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hamann

Teilzeitarbeit. Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit. von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hamann Teilzeitarbeit Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hamann RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERUN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen 11 Kurzinformationen 13

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren unter Beteiligung. - Antragstellerin und Beschwerdegegnerin -

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren unter Beteiligung. - Antragstellerin und Beschwerdegegnerin - Geschäftsnummer: 12 TaBV 22/02 4 BV 21/02 ArbG Solingen Verkündet am: 03.07.2002 gez.: Brühl Regierungsangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem

Mehr

Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan

Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan Aktuelles Recht für die Praxis Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan von Dr. h.c. Günter Schaub, Friedrich Schindele 2. Auflage Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan Schaub / Schindele wird vertrieben

Mehr

Rn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII

Rn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII Rn Seite Vorwort................................. V Vorwort zur 1. Auflage......................... VI Abkürzungsverzeichnis......................... XIV Literaturverzeichnis...........................

Mehr

Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III

Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (dritter Teil) 1. Inhalte und Grenzen des freiwilligen Sozialplans BAG vom 08.12.1976, AP

Mehr

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 1. Dezember Betriebsrat und Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 1. Dezember Betriebsrat und Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Absender IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 1. Dezember 2010 Referenten: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Ina-Kristin Hubert, Rechtsanwältin Mönckebergstraße 17,

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht Betriebsverfassungsrecht von Prof. Dr. Gerrick v. Hoyningen-Huene Ordinarius an der Universität Heidelberg 5., neubearbeitete Auflage üesamfttbitofrefc 2 f,hnische Universität Darmsfadt (Bjj Verlag C.

Mehr

Schulung zum Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber

Schulung zum Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber Schulung zum Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber RA Joachim Schulze Geschäftsführer, SACHSENMETALL Ass. Daniel Hupka Verbandsjurist, SACHSENMETALL Chemnitz, 11.06.2015 1 I. Was ist ein Betriebsrat?

Mehr

Private Internetnutzung durch Arbeitnehmer

Private Internetnutzung durch Arbeitnehmer Schriftenreihe Information und Recht 34 Private Internetnutzung durch Arbeitnehmer Die arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Probleme von Prof. Dr. Peter Hanau, Prof. Dr. Thomas Hoeren, Dr. Dirk

Mehr

Der Weg zur Gefährdungsbeurteilung. Handlungshilfe. für Betriebsräte

Der Weg zur Gefährdungsbeurteilung. Handlungshilfe. für Betriebsräte Beispiel einer Umsetzung als Handlungshilfe für Betriebsräte 23.04.2014 B.T. u. G.H. 1 basierend auf dem Wissen aus den Hamburger Fachtagungen in den Jahren 2008 und 2009 Sensibilisierung des BR Gremiums

Mehr

Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz von Rechtsanwälten Dr. Karl-Udo/Kammann, Dr. Harald Hess, Dr. Ursula Schlochauer begründet von Rechtsanwälten Dr. Ernst-Gerhard Erdmann Claus Jürging Dr. Karl-Udo

Mehr

Dauersozialplan Verbrauch des Mitbestimmungsrechts

Dauersozialplan Verbrauch des Mitbestimmungsrechts Dauersozialplan Verbrauch des Mitbestimmungsrechts 1. Betriebsrat und Arbeitgeber können für noch nicht geplante, aber in groben Umrissen schon abschätzbare Betriebsänderungen einen Sozialplan in Form

Mehr

Einführung in die Betriebsratsarbeit

Einführung in die Betriebsratsarbeit Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Einführung in die Betriebsratsarbeit 3. Auflage Betriebsrat Arbeitgeber Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin Inhalt Zu diesem Buch 1 Für wen ist der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Jahresplaner... 16

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Jahresplaner... 16 Inhaltsverzeichnis Jahresplaner... 16 Grundlagen... 27 Information zur Amtszeit des neuen Betriebsrats... 29 1. Wann beginnt die Amtszeit des Betriebsrats?... 29 2. Wann endet die Amtszeit des Betriebsrats?....

Mehr

Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten. - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar

Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten. - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar Befugnisse Allgemeine Befugnisse Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten

Mehr

15. Ältestenrat (1) Ältestenrat (2) Betriebsphilosoph Mitarbeiter-Coach...58 D. Fazit und Fortgang der Untersuchung...

15. Ältestenrat (1) Ältestenrat (2) Betriebsphilosoph Mitarbeiter-Coach...58 D. Fazit und Fortgang der Untersuchung... Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 I. Die Bedeutung vereinbarter Arbeitnehmervertretungsstrukturen vor dem Hintergrund einer sich verändernden Unternehmens- und Betriebslandschaft... 19 II. Ziel, Gegenstand

Mehr

Über die Autorin 7. Einführung 23

Über die Autorin 7. Einführung 23 Inhaltsverzeichnis Über die Autorin 7 Einführung 23 Über dieses Buch 23 Konventionen in diesem Buch 24 Törichte Annahmen über den Leser 24 Was Sie nicht lesen müssen 25 Wie dieses Buch aufgebaut ist 25

Mehr

Andreas Buchberger Rechtsanwalt / Verbandsjurist, SACHSENMETALL. Radebeul, 07.05.2014

Andreas Buchberger Rechtsanwalt / Verbandsjurist, SACHSENMETALL. Radebeul, 07.05.2014 S h l g zum Betriebsverfassungsrecht Schulung B ti b f g ht für fü Arbeitgeber A b itg b Wilma Kaiser Rechtsanwältin / Verbandsjuristin, Verbandsjuristin SACHSENMETALL Andreas Buchberger g Rechtsanwalt

Mehr

Inhalt. Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG

Inhalt. Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG Thomas Michler, TBS ggmbh Rheinland-Pfalz Inhalt Abschnitt a: Die Beteiligungsrechte im Überblick

Mehr

Betriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze

Betriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze Betriebsvereinbarung zwischen der Firma - im folgenden Firma genannt und dem Betriebsrat der Firma - im folgenden Betriebsrat genannt über Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze

Mehr

Erfahrungen aus 4 Jahren als freigestelltes Betriebsratsmitglied

Erfahrungen aus 4 Jahren als freigestelltes Betriebsratsmitglied Erfahrungen aus 4 Jahren als freigestelltes Betriebsratsmitglied Weshalb ist Betriebsratsarbeit für den MB und seine Mitglieder essentiell? Aufgaben des Betriebsrates im Rahmen des BetrVG Einhaltung von

Mehr

Landesarbeitsgericht Hamburg

Landesarbeitsgericht Hamburg Landesarbeitsgericht Hamburg Gegenstandswerte im Beschlussverfahren Auszubildende 78a BetrVG Übernahme in ArbV Beschwer Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren Beschwerde ohne Antrag Betriebsänderung

Mehr

Die Gesamtbetriebsvereinbarung

Die Gesamtbetriebsvereinbarung Wiebke Robrecht Die Gesamtbetriebsvereinbarung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 21 Kapitel 1 Geschichtliche Entwicklung der Gesamtbetriebsvereinbarung 26 A. Entwicklung von

Mehr

Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt

Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt I. Der Arbeitsvertrag 1. Rechtsgrundlagen: Der Arbeitsvertrag - vom BGB zum

Mehr

2. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der vorgenannte Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig abgeändert.

2. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der vorgenannte Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig abgeändert. 1 von 6 17.12.2013 18:40 Entscheidungen BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 30.10.2012, 1 ABR 61/11 Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung Tenor Gründe 1. Auf die Rechtsbeschwerde der

Mehr

Vorschläge zu Regelungen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit. Ziel: Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in kollektiven Entgeltsystemen

Vorschläge zu Regelungen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit. Ziel: Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in kollektiven Entgeltsystemen Vorschläge zu Regelungen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit Ziel: Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in kollektiven Entgeltsystemen Wie? Verpflichtung Verfahren Prozesse in Gang setzen! Von Heide

Mehr

Qualitätssicherung in der Zeitarbeit Die Arbeit der KuSS. Torsten Oelmann Mitglied der Schlichterstelle & Unternehmensberater

Qualitätssicherung in der Zeitarbeit Die Arbeit der KuSS. Torsten Oelmann Mitglied der Schlichterstelle & Unternehmensberater Qualitätssicherung in der Zeitarbeit Die Arbeit der KuSS Torsten Oelmann Mitglied der Schlichterstelle & Unternehmensberater igz Ethik-Kodex 28.03.20 Beschluss durch igz-mitgliederversammlung 20.04.20

Mehr

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs.5 LPVG NRW Veranstaltungsnummer: 2012 Q 288 MH Termin: 23.10. 25.10.2012 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter

Mehr

Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 15

Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 15 Inhaltsverzeichnis Vorwort................................. 11 Abkürzungsverzeichnis....................... 13 Literaturverzeichnis......................... 15 Kapitel 1. Spielregeln im Arbeitsrecht...

Mehr

Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarungen Handbüch von Dr. Nathalie Oberthür Rechtsanwältin in Köln und Dr. Stefan Seitz Rechtsanwalt in Köln 2014 C.H.BECK Bearbeiterverzeichnis I V Vorwort.... VII Abkürzungsverzeichnis

Mehr