Vorschläge zu Regelungen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit. Ziel: Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in kollektiven Entgeltsystemen
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1 Vorschläge zu Regelungen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit Ziel: Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in kollektiven Entgeltsystemen Wie? Verpflichtung Verfahren Prozesse in Gang setzen! Von Heide Pfarr. Download aus: 1
2 Verpflichtung der Träger kollektiver Entgeltsysteme Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungsverfahren Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung Diskriminierungsfreie Eingruppierung bereits geltendes Recht 2
3 Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung Geht das denn? Ja. Inzwischen entwickelt: Checkliste für diskriminierungsfreie Arbeitwertungen. (ABAKABA) 3
4 Verpflichtung zur Diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung: Bedrohung der Tarifautonomie? Nein, denn: auch Tarifvertragsparteien sind an Diskriminierungsverbote gebunden Art. 3 Abs. 2 und 3 Grundgesetz, Art. 141 EU-Vertrag gehen vor Ziel dieses Vorschlags: Tarifparteien behalten so viel Spielraum wie irgend möglich 4
5 Verfahren Überprüfung bestehender Entgeltsysteme bei Neuverhandlungen bei Veränderungen der Systeme spätestens nach xy Jahren (z.b. 3) Ergebnis der Überprüfung: Diskriminierungsfrei? Ja Nein Applaus differenziertes Verfahren je nach Art des Entgeltsystems 5
6 nicht Regeln über Ergebnisse, sondern: Verfahrensregeln je mehr Mitbestimmung desto weniger Vorschriften am wenigsten beim Tarifvertrag am meisten in tariffreien, betriebsratslosen Betrieben 6
7 Verfahren bei Tarifverträgen, die nicht diskriminierungsfrei sind Verhandlung über Veränderung Festlegung des Verfahrens zur Umsetzung (Besitzstandswahrung, stufenweise Anpassung möglich) 7
8 Bei Verweigerung einer Tarifpartei Durchsetzung durch Arbeitskampf nicht realistisch. Deshalb: Schiedsverfahren aber: in Verantwortung der Tarifparteien 8
9 Tarifparteien wenn keine Einigung im Schiedsverfahren? Verfahren durch Entgeltgleichheitskommission bestehend aus: BeisitzerInnen aus Tarifvertragsparteien Unparteiischer Vorsitz 9
10 Verweigerung durch beide Tarifvertragsparteien ggfs. Antrag eines Gleichstellungs-Verbandes an das Arbeitsgericht auf Bildung einer Entgeltgleichheitskommission 10
11 Verfahren bei betrieblichen Entgeltsystemen Verpflichtung zur Überprüfung Verfahren differenziert nach Betrieben mit oder ohne Betriebsrat 11
12 Betriebe mit Betriebsrat Überprüfung unter Beteiligung des Betriebsrats Ergebnis: Diskriminierungsfrei? Ja Nein Applaus Mitbestimmte Neubewertung Umsetzung 12
13 Umsetzung Sofort möglich? umsetzen Nicht sofort möglich? Wann ist das so? Summe der notwendigen Anpassung zu geringer Entgelte > xy % der betrieblichen Entgeltsumme + Wirtschaftsprüfungsbericht belegt dringende Gründe gegen sofortige Umsetzung 13
14 Wenn Umsetzung also nicht sofort möglich? Einigungsstelle beschließt stufenweise Umsetzung 14
15 Verweigerung durch Betriebsparteien Antrag an das Arbeitsgericht durch Koalitionen oder Gleichstellungsverbände auf Einsetzung Entgeltgleichheitskommission bestehend aus: - Vorsitz - BeisitzerInnen aus Betriebsrat und Unternehmen 15
16 Betriebe ohne Betriebsrat detaillierte Vorschriften über Verfahren der Umsetzung Sachverständige Unterstützung oder Entgeltgleichheitskommission eingesetzt durchs Arbeitsgericht auf Antrag von Verbänden 16
17 Umsetzung in Betrieben ohne Betriebsrat Besitzstandswahrung mit Abschmelzung Bei Entgelterhöhungen: mindestens die Hälfte zur Umverteilung auf Benachteiligte keine oder geringe Entgelterhöhungen: Mindestens 1 % der betrieblichen Entgeltsumme pro Jahr für Anpassung Umsetzung muss abgeschlossen sein nach höchstens xy (5) Jahren 17
18 Gerichtliche Überprüfung von Ergebnissen möglich durch: Verbände Beschäftigte 18
19 Verfahren bei individuellen Entgeltgleichheitsklagen Aussetzung des Verfahrens während Überprüfung Ergebnisse werden übernommen, wenn diskriminierungsfrei Stufenlösungen werden anerkannt 19
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