Entgeltgleichheit prüfen mit. Überblick über Konzeption und Elemente des Prüfinstrumentariums eg-check.de.
|
|
- Benedikt Feld
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Entgeltgleichheit prüfen mit Überblick über Konzeption und Elemente des Prüfinstrumentariums eg-check.de
2 Allgemeines zu eg-check.de wurde in 2010 von K. Tondorf und A. Jochmann-Döll mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt. ist ein Werkzeugkasten mit verschiedenen Prüfinstrumenten, die einzeln oder kombiniert eingesetzt werden können. wird nicht zentral koordiniert, gesteuert oder finanziert. steht allen Interessierten zum kostenlosen Download im Internet zur Verfügung: oder als Printversion bei der HBS: Arbeitspapier Nr
3 Das Prüfkonzept von 1. Die Prüfung knüpft am geltenden Recht an. 2. Die Prüfung setzt an der Arbeit (Tätigkeit, Stelle) an. 3. Jeder Entgeltbestandteil wird für sich geprüft. 4. Die Prüfung bezieht sich auf Entgeltpraxis und -regelungen. 5. Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf Entgeltdiskriminierung. 6. Die Prüfung setzt nicht an der (betrieblichen) Entgeltlücke an. 3
4 Das Prüfkonzept von 1. Die Prüfung knüpft am geltenden Recht an. Deutsches Recht: GG, AGG, TzBfG Unionsrecht: AEUV*, Richtlinien 2006/54/EG und 2010/18/EU, EuGH Das Recht o begründet individuelle Rechtsansprüche von Arbeitnehmer/innen, o o o regelt Pflichten von Tarif- und Betriebsparteien, eröffnet Handlungsmöglichkeiten für BR/PR und Gleichstellungsbeauftragte, ermöglicht zuverlässige Prüfergebnisse im Interesse aller Beteiligten. *Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 4
5 Das Prüfkonzept von 2. Die Prüfung setzt an der Arbeit (Tätigkeit, Stelle) an. Grundsatz: Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit. Unionsrecht Artikel 157 Abs. 1 AEUV* (ex-artikel 141 EGV) Jeder Mitgliedsstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher. * Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 5
6 Wird gleiche Arbeit gleich bezahlt? Kaufmännische Assistentin Kaufmännischer Assistent
7 Ist unsere Arbeit gleich viel wert? Leiterin Kantine Leiter Produktion
8 Das Prüfkonzept von 3. Jeder Entgeltbestandteil wird für sich geprüft. Bei einer pauschalen Betrachtung der Gesamt-Entgeltsumme wären Diskriminierungen und ihre Quellen nicht erkennbar. Sachbearbeiterin Sachbearbeiter Grundentgelt Erfahrungsstufe Leistungszulage Gesamt-Entgelt Rechtliche Anforderung und Praxis (mindestens) seit der EuGH- Entscheidung Barber von
9 Das Prüfkonzept von 4. Die Prüfung bezieht sich auf Entgeltpraxis und -regelungen. Prüfungen auf betrieblicher und tariflicher Ebene möglich. Hinweise auf unmittelbare und mittelbare Diskriminierung möglich. Definition in 3 Abs. 1 AGG Definition in 3 Abs. 2 AGG Durch ungünstigere Behandlung aufgrund des Geschlechts verursacht, die eine Person benachteiligt Durch neutral formulierte Regelungen (TV, BV, DV, Gesetz) verursacht, die unterschiedlich auf Männer und Frauen wirken 9
10 Das Prüfkonzept von Beispiele für unmittelbare Diskriminierung: Nachfolgerin erhält niedrigeres Entgelt als Vorgänger bei unveränderten Tätigkeiten Köchin erhält Tarifentgelt, Koch erhält 200 mehr. Beispiele für mittelbare Diskriminierung: Reinigungs- und Küchenpersonal erhält gemäß TV oder BV/DV keine Leistungszulage. Typische Anforderungen und Belastungen an frauendominierten Arbeitsplätzen werden bei der Eingruppierung nicht berücksichtigt. 10
11 Das Prüfkonzept von 5. Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf Entgeltdiskriminierung. Zwei unterschiedliche (Rechts-) Bereiche Diskriminierung(-sverbot) beim Entgelt Diskriminierung(-sverbot) beim Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung, zum beruflichen Aufstieg, bei Arbeitsbedingungen eg-check.de 11
12 Das Prüfkonzept von 6. Die Prüfung setzt nicht an der (betrieblichen) Entgeltlücke an, denn die Entgeltlücke als statistischer Wert sagt nichts über die Ursachen der Differenzen aus. Hierzu sind weitere, überwiegend qualitative Analysen notwendig. Auch bei einer Entgeltlücke von 0% könnten frauendominierte Tätigkeiten unterbewertet worden sein. Dies gilt auch für die sog. bereinigte Entgeltlücke. (Destatis: 8%, IW: 2%) 12
13 Ein Überblick über Anwender/innen: Betriebsparteien: Arbeitgeber, Betriebsund Personalräte Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte Tarifparteien Gewerkschaften, Interessenverbände Rechtsberatende, Richter/innen Beschäftigte 13
14 Ein Überblick über Anwendungsszenarien: Betriebsrat oder Arbeitgeber wollen Diskriminierungsverdacht einer Beschäftigten klären. In einem Unternehmen soll die Umsetzung der Entgeltgleichheit überprüft werden. Betriebsrat(-sausschuss, -mitglied) will Entgeltpraxis bei einem Entgeltbestandteil analysieren. Tarifpartei will Diskriminierungsfreiheit von Tarifregelungen zum Entgelt prüfen oder einen neuen TV diskriminierungsfrei gestalten. 14
15 Entgeltgleichheit prüfen mit Bislang prüfbare Entgeltbestandteile: Erschwerniszuschläge Überstundenvergütung Leistungsvergütung Stufensteigerungen beim Grundentgelt Anforderungsbezogenes Grundentgelt 15
16 Entgeltgleichheit prüfen mit Drei Arten von Prüfinstrumenten: Statistiken Daten auf betrieblicher Ebene, die Hinweise auf mögliche unmittelbare oder mittelbare Benachteiligungen geben Regelungs- Checks Fragen zur Identifizierung diskriminierender Bestimmungen in tariflichen oder betrieblichen Entgeltregelungen Paarvergleiche Kriterien zur Prüfung auf der individuellen Ebene (Mann/Frau) 16
17 Entgeltgleichheit prüfen mit eg-check.de ist ein Werkzeugkasten mit verschiedenen Prüfinstrumenten, die einzeln oder in Kombination nutzbar sind. Entgeltbestandteile Statistiken Regelungs- Checks Anforderungsbezogenes Grundentgelt Stufensteigerungen beim Grundentgelt Leistungsvergütung Überstundenvergütung Erschwerniszuschläge Statistik Grundentgelt Statistik Stufensteigerung Statistik Leistungsvergütung Statistik Überstd.vergütung Statistik Erschwerniszuschl. Regelungs-Check Grundentgelt Regelungs-Check Stufensteigerung Regelungs-Check Leistungsvergütung Regelungs-Check Überstd.vergütung Regelungs-Check Erschwerniszuschl. Paarvergleiche Paarvergleich Grundentgelt Paarvergleich Gleichwertigkeit Paarvergleich Stufensteigerung Paarvergleich Leistungsvergütung Paarvergleich Überstundenvergütung Paarvergleich Erschwerniszuschläge 17
18 Bisherige Erfahrungen Allgemein Wer will, kann prüfen. Keine zentrale Steuerung. (Inhouse-) Seminare und/oder Projektbegleitung empfehlenswert. Bisherige Anwendungen von eg-check.de in Prüfprojekten Mehrere von Expertinnen durchgeführte Prüfprojekte in öffentlichen und privaten Unternehmen, teils gefördert von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Zertifizierung erster Unternehmen (3) seitens der ADS Prüfungen von Tarifverträgen oder Tarifvertragskonzepten durch Gewerkschaften, Tarifparteien Prüfungen betrieblicher Vereinbarungen durch Betriebsrat, Personalrat bzw. Gleichstellungsbeauftragte, Arbeitgeber 18
19 Bisherige Erfahrungen Weitere Aktivitäten Schulungen von Betriebs- und Personalräten, Gleichstellungsbeauftragten und anderen Akteuren/Akteurinnen Einrichtung eines Internet-Tools zur Prüfung von Tarifverträgen auf Basis der Regelungs-Checks durch ver.di Analyse von knapp 300 betrieblichen Vereinbarungen zum Entgelt aus dem Archiv Betriebliche Vereinbarungen der HBS Information, Sensibilisierung und Handlungsimpulse einzelner Beschäftigter 19
20 Die Prüfung des Entgeltbestandteils anforderungsbezogenes Grundentgelt 20
21 Was wird geprüft? Sind Entgeltregelungen und praxis vereinbar mit Richtlinie 2006/54/EG, Art. 4 Satz 1 Bei gleicher Arbeit oder bei einer Arbeit, die als gleichwertig anerkannt wird, wird mittelbare und unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf sämtliche Entgeltbestandteile und -bedingungen beseitigt. Insbesondere wenn zur Festlegung des Entgelts ein System beruflicher Einstufung verwendet wird, muss dieses System auf für männliche und weibliche Arbeitnehmer gemeinsamen Kriterien beruhen und so beschaffen sein, dass Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen werden
22 Was wird geprüft? Sind Entgeltregelungen und praxis vereinbar mit EuGH-Grundsätzen zur Entgeltgleichheit: Das Entgeltsystem muss durchschaubar sein. Die Kriterien der Entgeltdifferenzierung müssen das Wesen der verrichteten Arbeit abbilden, diskriminierungsfrei ausgelegt und angewendet werden. Sie müssen einen adäquaten Platz im Gesamtsystem haben, d.h. diskriminierungsfrei gewichtet sein. 22
23 Die Instrumente von Beispiel 1: Statistik Grundentgelt (Auszug) Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit? Arbeit Frauen/Männer Tätigkeit Entgelt Frauen/Männer Anzahl Stelleninhaber_innen Frauenanteil in % Entgelt gruppe Anzahl Beschäftigter mit persönlicher Zulage m w m w Kfm. Assistenz % IV 2 0 Kfm. Sachbearbeitung Laborant_in Fachreferent_in Teamleitung Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit? 23
24 Die Instrumente von Beispiel 2: Statistik Grundentgelt (Auszug) Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit? Arbeit Frauen/Männer Tätigkeit Entgelt Frauen/Männer Anzahl Stelleninhaber_innen Frauenanteil in % Entgelt gruppe Anzahl Beschäftigter mit persönlicher Zulage m w m w Leitung Küche 1 100% VIII 0 Leitung Werkstatt 1 100% IX 0 Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit? 24
25 Die Instrumente von Zwei grundsätzliche Wege der Prüfung: 1. Prüfen, ob die zugrundeliegende Regelung zur Arbeitsbewertung den rechtlichen Anforderungen an diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung genügt Regelungs-Check Grundentgelt 2. Prüfen, ob die beiden konkreten Arbeitsplätze gleichwertig sind, und zwar nach dem Maßstab eines diskriminierungsfreien Bewertungsverfahrens Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten 25
26 Die Instrumente von Der Regelungs-Check Grundentgelt besteht aus 14 Fragen mit Erläuterungen zu den Bereichen: o o o o o Art der Bewertung der Tätigkeiten Bewertungskriterien Arbeitsbeschreibungen Transparenz des Entgeltsystems Zuordnung von Entgeltbeträgen zu Entgeltgruppen bewertet jede Frage für sich, ermittelt kein Endergebnis nach Art eines Tests 26
27 Die Instrumente von Der Regelungs-Check Grundentgelt (Auszug) Frage 1. Ist gewährleistet, dass alle Tätigkeiten mit einem einheitlichen Bewertungssystem bewertet werden? innerhalb eines Betriebes/einer Dienststelle ja nein innerhalb eines Tarifvertrages ja nein innerhalb des Zuständigkeitsbereichs derselben Tarifvertragsparteien ja nein Erläuterung Die Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes/einer Dienststelle müssen nach einem einheitlichen System der Arbeitsbewertung bewertet werden, da ansonsten eine etwaige Benachteiligung aufgrund des Geschlechts nicht nachprüfbar wäre. Dies gilt auch für den Geltungsbereich eines Tarifvertrages. Beispielsweise müssen weiblich dominierte kaufmännische Tätigkeiten und männlich dominierte technische Tätigkeiten nach einem einheitlichen System bewertet und eingruppiert werden. Gleichwertige Tätigkeiten müssen ein gleich hohes Tabellengrundentgelt erhalten. Es ist darüber hinaus nicht zulässig, dass dieselben Tarifvertragsparteien für ihren Zuständigkeitsbereich unterschiedliche Bewertungssysteme vereinbaren, sodass unterschiedliche Entgeltniveaus für verschiedene Berufsgruppen bzw. Sparten entstehen. 27
28 Die Instrumente von Beispiel 3: Paarvergleich (Ist) zur Analyse der gegenwärtigen Eingruppierung Vergleichsaspekte Weiblich besetzte oder dominierte Tätigkeit Männlich besetzte oder dominierte Tätigkeit Tätigkeit Küchenleitung Werkstattleitung Bewertete Anforderungen und Belastungen Mehrjährige Berufserfahrung, besondere Fachkenntnisse, Führungsverantwortung Entgeltgruppe VIII IX Grundentgelt Mehrjährige Berufserfahrung, komplexe Fachkenntnisse, erhöhte Führungsverantwortung 28
29 Die Instrumente von Der Paarvergleich (Soll) zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten o ist ein Fragebogen, mit dem zwei Vergleichstätigkeiten im Hinblick auf ihre Anforderungen bewertet werden. o basiert auf geschlechtsneutralen Arbeitsbewertungsverfahren, wie z.b. o Analytische Bewertung von Arbeitstätigkeiten nach Katz und Baitsch (ABAKABA) o Verfahren der britischen National Joint Councils (NJC) o dem schwedischen Verfahren von Harriman und Colm (HAC) o Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 29
30 Die Instrumente von Der Paarvergleich (Soll) zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten o unterscheidet vier Anforderungsbereiche mit insgesamt 19 Anforderungsmerkmalen. o erfordert die Einstufung der Vergleichstätigkeiten in eine der Anforderungsstufen für jedes Anforderungsmerkmal. o besteht aus einer Excel-Tabelle. o berechnet aus den Einstufungen einen Gesamtwert. o besitzt eine innere Gewichtung und ermöglicht anschließend eine Gewichtung der Anforderungsarten. 30
31 1. Anforderungen an das Wissen und Können 1.1 Fachkenntnisse und Fertigkeiten 1.2 Fachbezogene Zusatzqualifikationen 1.3 Fachübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten 1.4 vorausgesetzte fachliche Erfahrung in der Praxis 1.5 Planen und Organisieren 1.6 Bewältigung von Arbeitsunterbrechungen 1.7 Ununterbrochene Aufmerksamkeit und Konzentration Die Instrumente von 3. Anforderung an Verantwortung 3.1 Verantwortung für Geld oder Sachwerte 3.2 Verantwortung für die physische und psychische Gesundheit und die Datensicherheit 3.3 Verantwortung für die Arbeit anderer und für Führung 3.4 Verantwortung für die Umwelt 2. Psycho-soziale Anforderungen 4. Physische Anforderungen 2.1 Kommunikationsfähigkeit 2.2 Kooperationsfähigkeit 2.3 Einfühlungs- und Überzeugungsvermögen 2.4 Belastende psycho-soziale Bedingungen 4.1 Anforderungen an die Körperkraft 4.2 Anforderungen an die Körperhaltung, Bewegungsabläufe und Sinnesorgane 4.3 Belastende arbeitszeitliche Bedingungen 4.4 Beeinträchtigende Umgebungsbedingungen 31
32 Die Instrumente von Definition, Operationalisierung und Bewertung von Anforderungen am Beispiel Fachkenntnisse und Fertigkeiten 32
33 Die Instrumente von Beispiel 4: Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten (Ergebnisblatt) Anforderungen/Belastungen Küchenleitung Werkstattleitung 1. Wissen und Können psycho-soziale Anforderungen Verantwortung Physische Anforderungen 5 6 Summe der Punktwerte, ungewichtet
34 Die Instrumente von 1. Anforderungen an das Wissen und Können 24 Punkte 1.1 Fachkenntnisse und Fertigkeiten Fachbezogene Zusatzqualifikationen Fachübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzte fachliche Erfahrung in der Praxis Planen und Organisieren Bewältigung von Arbeitsunterbrechungen Ununterbrochene Aufmerksamkeit und Konzentration 2 2. psycho-soziale Anforderungen 14 Punkte 2.1 Kommunikationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Einfühlungs- und Überzeugungsvermögen Belastende psycho-soziale Bedingungen 3 3. Anforderung an Verantwortung 12 Punkte 3.1 Verantwortung für Geld oder Sachwerte Verantwortung für die physische und psychische Gesundheit und die Datensicherheit Verantwortung für die Arbeit anderer und für Führung Verantwortung für die Umwelt 2 4. Physische Anforderungen 9 Punkte 4.1 Anforderungen an die Körperkraft Anforderungen an die Bewegungspräzision Belastende arbeitszeitliche Bedingungen Beeinträchtigende Umgebungsbedingungen
35 Die Instrumente von Gewichtung: Bandbreiten zur Orientierung Anforderungsart Paarvergleich eg-check.de Anforderungsart ABAKABA 1996 Wissen und Können 41% Intellektueller Bereich 25 50% Psycho-soziale Anforderungen 24% Psycho-sozialer Bereich 20 40% Verantwortung 20% Verantwortung 20 30% Physische Anforderungen 15% Physischer Bereich 5 25% 35
Von blinden Flecken zu offenen Augen: Identifizierung von Entgelt(un)gleichheit auf betrieblicher und tariflicher Ebene
Universität Duisburg-Essen Entgeltgleichheit auf dem Prüfstand. Perspektiven auf den Gender Pay Gap Von blinden Flecken zu offenen Augen: Identifizierung von Entgelt(un)gleichheit auf betrieblicher und
MehrWas ist unsere Arbeit Wert?
Dr. Karin Tondorf Was ist unsere Arbeit Wert? Entgeltgleichheit prüfen mit Technische Universität Berlin 2.11.2011 www.karin-tondorf.de 1 Die Ausgangssituation: Die Entgeltdifferenz zwischen Männern und
MehrDas Instrumentarium eg-check.de im Überblick
Wrkshp der Hans-Böckler-Stiftung für Multiplikatr/innen Das Instrumentarium eg-check.de im Überblick Dr. Andrea Jchmann-Döll - Dr. Karin Tndrf www.eg-check.de 1 Übersicht Das Knzept: Entgeltgleichheit
MehrUngleiche Arbeitsbewertungen - Praxis und strukturelle Probleme
Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit! Eine Kooperationsveranstaltung der GEW und der FES Ungleiche Arbeitsbewertungen - Praxis und strukturelle Probleme Berlin, 12. Juni 2015 Dr. Andrea Jochmann-Döll,
MehrDie Prüfung von Entgeltgleichheit Basiswissen
Die Prüfung von Entgeltgleichheit Basiswissen Dr. Karin Tondorf HBS-Workshop für Multiplikator/innen am 14./15.2.2011 www.eg-check.de 1 Übersicht: 1. Was heißt Entgeltgleichheit? 2. Was wird mit eg-check.de
Mehr11. Oktober im Betrieb/ in der Dienststelle
Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 11. Oktober 2013 Entgeltgleichheit im Betrieb/ in der Dienststelle thematisieren Ein paar Zahlen Gehaltsunterschied Männer-Frauen 2012 Deutschland: 22 % (Europa
MehrGleicher Lohn: Das Prüfinstrument eg-check.de
Gleicher Lohn: Das Prüfinstrument eg-check.de Über Geld spricht man nicht Transparenz als Schritt zur Entgeltgleichheit Veranstaltung zum Equal Pay Day 2015 Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit
MehrZusammenfassender Bericht
Zusammenfassender Bericht zur Durchführung der Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de im Rahmen des Projekts der Antidiskriminierungsstelle Gleicher Lohn Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de
MehrDie gleichstellungspolitische Bedeutung der Bewertung von Arbeit. Edeltraud Ranftl JKU 2. Mai 2017 Innsbruck
Die gleichstellungspolitische Bedeutung der Bewertung von Arbeit Edeltraud Ranftl JKU 2. Mai 2017 Innsbruck 1 Inhalt Von Forderungen zu Regelungen Ursachen für niedrige und ungleiche Entlohnung Zum Grundsatz
MehrHoch geschätzt gering vergütet? Zur Bewertung und Vergütung der Tätigkeiten in Sekretariaten und in der Pflege
Vom Verwalten zum Managen, Eine Veranstaltungsreihe der Universität und der Universitätsmedizin Göttingen Hoch geschätzt gering vergütet? Zur Bewertung und Vergütung der Tätigkeiten in Sekretariaten und
MehrGibt es noch Entgeltdiskriminierung?
Dr. Karin Tondorf Gibt es noch Entgeltdiskriminierung? Ja das wird zumindest von vielen angenommen. Genaues über das Ausmaß ist jedoch nicht bekannt. Veröffentlicht werden zwar statistische Daten über
MehrDiskriminierungsfreiheit und Entgeltgleichheit. Aus der Sicht der Praxis
Diskriminierungsfreiheit und Entgeltgleichheit Aus der Sicht der Praxis Zielsetzung von ver.di Gender Mainstreaming in der Tarifpolitik (Satzungsauftrag) Beseitigung jeglicher Diskriminierungen aus den
MehrUrsachen der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern
Personalversammlung der Fachhochschule Kiel in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten zum Equal Pay Day 2010 Ursachen der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Kiel, 26. März 2010 Überblick
MehrEqual Pay Day 2015 Transparenz. Sarah Lillemeier Vorbereitung EPD kfd Köln
Equal Pay Day 2015 Transparenz Sarah Lillemeier Vorbereitung EPD kfd 18.10.2014 Köln 2 Equal Pay Day 2015 3 Equal Pay Day 2015 Video 1: http://www.stmas.bayern.de/frauen/entgelt/kinospot.php 4 Agenda Gender
MehrFair P(l)ay im Öffentlichen Dienst Geschlechtergerechte Eingruppierung anhand der neuen Entgeltordnung Bund
Fair P(l)ay im Öffentlichen Dienst Geschlechtergerechte Eingruppierung anhand der neuen Entgeltordnung Bund Sarah Lillemeier 30.09.2014 Fachtagung Personalvertretungsrecht Berlin www.wsi.de Agenda 1. Fair
MehrWie lässt sich eine diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung durchsetzen?
HBS-Gleichstellungstagung: Wege zur Entgeltgleichheit Wie lässt sich eine diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung durchsetzen? Berlin, 2. Oktober 2009 Überblick Warum brauchen wir eine diskriminierungsfreie
MehrDr. Karin Tondorf. Entgeltgleichheit prüfen - mit geeigneten Instrumenten! 7. efas-jahrestagung am in Berlin
Dr. Karin Tondorf Entgeltgleichheit prüfen - mit geeigneten Instrumenten! 7. efas-jahrestagung am 13.11.2009 in Berlin Auszug aus der Koalitionsvereinbarung Überwindung der Entgeltungleichheit Wir wollen
MehrAm ist Equal Pay Day! Transparenz Spiel mit offenen Karten was verdienen Männer und Frauen?
Am 20.03.2015 ist Equal Pay Day! Daten und Fakten zum Schwerpunktthema: Transparenz Spiel mit offenen Karten was verdienen Männer und Frauen? Transparenz hinsichtlich Entgelthöhe und Entgeltstruktur Nachvollziehbarkeit
MehrRahmenbedingungen des Projektes
Rahmenbedingungen des Projektes Projekttitel: Umsetzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit durch diskriminierungsfreie(re) Arbeitsbewertung an Hochschulen ; Kooperationsprojekt der Länder Deutschland,
MehrGender Aspekte aus der Arbeit der NGG. Seminar
Gender Aspekte aus der Arbeit der NGG Seminar 14.10.2015 1 Die Entgeltlücke Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 23 % weniger als Männer. Im Durchschnitt liegt die Entgeltlücke in Europa bei
MehrAnalytische Arbeitsbewertung als Bedingung für eine diskriminierungsfreie Differenzierung der Grundentgelte
Institut für Management Arbeitsbereich Personalpolitik Analytische Arbeitsbewertung als Bedingung für eine diskriminierungsfreie Differenzierung der Grundentgelte Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung
MehrWorkshop: Die Bewertung der Arbeit
Nachhaltige Gleichstellungspolitiken 28. Jahrestagung der BuKoF Workshop: Die Bewertung der Arbeit Freiburg, 29. September 2016 Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen Überblick 1. Wie
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Rahmenbedingungen... 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis... 11 1. Rahmenbedingungen... 13 2. Grundlagen der Analyse... 15 2.1 Entgeltbestandteile... 15 2.2 Maßstäbe der Analyse... 16 3. Regelungsinhalte...
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Entgeltfindung Festgehalt
I.O. BUSINESS Checkliste Entgeltfindung Festgehalt Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Entgeltfindung Festgehalt Diese Checkliste unterstützt Sie bei der Ermittlung eines angemessenen Festgehaltes.
MehrEckpfeiler des geplanten Entgelttransparenzgesetzes
Ein neues Entgeltgleichheitsgesetz? Eckpfeiler des geplanten Entgelttransparenzgesetzes Dr. Stefanie Porsche Externe Beraterin des BMFSFJ im Gesetzgebungsverfahren Aktueller Stand Koalitionsausschuss hat
MehrZusammenfassender Bericht
Zusammenfassender Bericht zur Durchführung der Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de im Rahmen des Projekts der Antidiskriminierungsstelle Gleicher Lohn Prüfung der Entgeltgleichheit mit egcheck.de
MehrVorschläge zu Regelungen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit. Ziel: Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in kollektiven Entgeltsystemen
Vorschläge zu Regelungen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit Ziel: Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in kollektiven Entgeltsystemen Wie? Verpflichtung Verfahren Prozesse in Gang setzen! Von Heide
MehrDiskriminierungsfreie Bewertung und Eingruppierung
Fachtagung des GenderKompetenzZentrums, Berlin, 29. Mai 2006 Diskriminierungsfreie Bewertung und Eingruppierung Dr. Andrea Jochmann-Döll Überblick Vorbemerkungen zum Reformbedarf Anforderungen an ein diskriminierungsfreies
MehrDas Entgelttransparenzgesetz
Lohngerechtigkeit durch Transparenz Das Entgelttransparenzgesetz Hannover, 01. März 2017 Die Entgeltlücke Frauen verdienen in Deutschland 21 Prozent weniger als Männer Die bereinigte Entgeltlücke beträgt
MehrFrauenarbeit - Männerarbeit
Frauenarbeit - Männerarbeit Wie Geschlechterrollen die Arbeit bestimmen von Dr. Barbara Stiegler - FES Dr. Barbara Stiegler FES 2 1. Bezahlte und unbezahlte Arbeit in Deutschland in Stunden (2001) pro
MehrEntgeltgleichheit prüfen mit. Ein Prüfinstrumentarium, entwickelt von Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll. 2. Auflage
Entgeltgleichheit prüfen mit Ein Prüfinstrumentarium, entwickelt von Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll 2. Auflage Vorwort zur 2. Auflage Seit mehreren Jahren wird beklagt, dass die Durchschnittsverdienste
MehrArbeitsbewertungen: Welche Bedeutung haben sie für den Gender Pay Gap?
Arbeitsbewertungen: Welche Bedeutung haben sie für den Gender Pay Gap? Sarah Lillemeier WSI Tarifpolitische Tagung 2014 23.09.2014 Düsseldorf 1 Agenda 2 1. Ursachenvielfalt des Gender Pay Gap 2. Arbeitsbewertungen
MehrUpdate Arbeitsrecht. Einführung zum geplanten Entgelttransparenzgesetz. 13. Januar 2017
Update Arbeitsrecht 13. Januar 2017 Einführung zum geplanten Entgelttransparenzgesetz Bis heute gibt es eine statistische Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen. Die Differenz liegt zwischen 8 und 21%.
MehrFrauenarbeit, Männerarbeit Entgeltgleichheit?
Frauenarbeit, Männerarbeit Entgeltgleichheit? Sarah Lillemeier Juristische Fachtagung Entgeltgleichheit 13.10.2016 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Women are paid less because they are in women
MehrEqual Pay Day Equal Pay Day Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern 1
Equal Pay Day 2012 Equal Pay Day 2012 - Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern 1 Die Entgeltlücke Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 23 % weniger als Männer. Im Durchschnitt liegt die
MehrAuswirkungen der Lohnfindung auf den Gender Pay Gap
LG/6883.01-1/18 Auswirkungen der Lohnfindung auf den Gender Pay Gap A. Einführung Ein zentraler Indikator für die weiterhin bestehende gesellschaftliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern ist der
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen Einteilung der Entgeltgruppen und Entgeltstufen. 1. Allgemeine Grundsätze
Auszug aus dem Gemeinsamen Entgeltrahmentarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom 28.09.1998/25.09.2001/09.12.2002/23.01.2005 1 Allgemeine Bestimmungen
MehrNiederschriftserklärungen
8.03.201 Niederschriftserklärungen I. Niederschriftserklärungen zum TV-L 1. Zu 1 Absatz 2 Buchstabe b: Bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts werden Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge nicht
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit von Ralf Roesner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbh,
MehrZiele der IG Metall. Einheitliche Arbeitsbewertung und und Entgeltlinie. Qualifizierung
Einheitliche Arbeitsbewertung und und Entgeltlinie Gleiche Verdienstchancen bei bei gleicher bzw. bzw. vergleichbarer Leistung und und Belastung Ziele der IG Metall Vereinheitlichung der der Entgelte und
MehrFRAUEN VERDIENEN MEHR ENTGELT- DISKRIMINIERUNG VON FRAUEN VERHINDERN
FRAKTIONBESCHLUSS VOM 20. MÄRZ 2012 FRAUEN VERDIENEN MEHR ENTGELT- DISKRIMINIERUNG VON FRAUEN VERHINDERN Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich pro Stunde 23 Prozent weniger als ihre männlichen
MehrDokumentation des 2. Seminars: Interventionen auf (über-)betrieblicher Ebene
Dokumentation des 2. Seminars: Interventionen auf (über-)betrieblicher Ebene 28. 30. Jänner 2009 Bundeskanzleramt:frauen, Palais Dietrichstein, Minoritenplatz 3 INHALTE: Klären von Begrifflichkeiten: Equal
Mehrfür die Beschäftigten der Partei DIE LINKE
Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der Partei DIE LINKE Zwischen der Partei DIE LINKE Kleine Alexanderstraße 28 10178 Berlin einerseits und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesbezirk
MehrGleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb. Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte
Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb ist eine wichtige Gestal tungsaufgabe für die betrieblichen
MehrEntgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit
Entgeltrahmentarifvertrag BAP Stand: 17.09.2013 Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v. (BAP), Universitätsstrasse 2-3a, 10117 Berlin und
MehrBesoldung von Grundschullehrkräften auf dem Prüfstand - am Beispiel NRW - Prof. Dr. Eva Kocher / Dr. Stefanie Porsche / Dr. Johanna Wenckebach
Besoldung von Grundschullehrkräften auf dem Prüfstand - am Beispiel NRW - Prof. Dr. Eva Kocher / Dr. Stefanie Porsche / Dr. Johanna Wenckebach Ausgangspunkt des Rechtsgutachtens Grundschullehrkräfte verdienen
MehrSituation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens
Situation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens ver.di - Fachbereich 3 - Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen 1 Tarifpolitik und Eingruppierung Was
MehrDer Entgeltgleichheit einen Schritt näher
Der Entgeltgleichheit einen Schritt näher Die EVA-Liste zur Evaluierung von Arbeitsbewertungsverfahren Der Entgeltgleichheit einen Schritt näher Die EVA-Liste zur Evaluierung von Arbeitsbewertungsverfahren
MehrPaarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten
Paarvergleich zur Feststellung der Gleichwertigkeit von en Erläuterungen: Mit Hilfe dieses Paarvergleichs können Arbeitsplätze hinsichtlich ihrer Anforderungen miteinander verglichen werden. Sind sie von
Mehrvom 28. September 2011 Zwischen Präambel
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben (TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L) vom 28. September 2011 Zwischen der Bundesrepublik
MehrInhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG
K Inhaltsübersicht Abschnitt I. Allgemeines zum AGG Teil 1. Das Gesetz und dieser Rechtsberater........ 1 Teil 2. Entstehung des AGG................ 2 Teil 3. Sinn und Zweck des AGG............. 6 Teil
MehrDen TVöD richtig anwenden: Zuordnung zu den Entgeltstufen
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Den TVöD richtig anwenden: Zuordnung zu den Entgeltstufen Arbeitshilfe Heft 86 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS 1 Wenn in der Arbeitshilfe nur die weibliche oder männliche
MehrGenerationengerechtigkeit durch Tarifvertrag Geschlechtergerechtigkeit in der Tarifarbeit
Generationengerechtigkeit durch Tarifvertrag Geschlechtergerechtigkeit in der Tarifarbeit Erfahrungen aus der Praxis der chemischen Industrie Impuls: Cornelia Leunig Leiterin der Abteilung Frauen/Gleichstellung
MehrANFORDERUNGEN DES DGB
Anja Weusthoff DGB BVV Abteilung Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik 12. Februar 2015 ANFORDERUNGEN DES DGB AN GESETZLICHE REGELUNGEN ZUR DURCHSETZUNG DER ENTGELTGLEICHHEIT VON FRAUEN UND MÄNNERN
MehrPraxisHandbuch Gleichbehandlung
Petra Ganser / Kerstin Jerchel / Andrea Jochmann-Döll / Karin Tondorf PraxisHandbuch Gleichbehandlung Ungleichbehandlung vorbeugen Rechte nutzen Gleichstellung herstellen V VS Petra Ganser, Kerstin Jerchel,
MehrVergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
MehrAnonymisierte Ergebnisse der Beispielsanalyse ausgewählter Tarifverträge mit der EVA-Liste zur Evaluierung von Arbeitsbewertungsverfahren
Anonymisierte Ergebnisse der Beispielsanalyse ausgewählter Tarifverträge mit der EVA-Liste zur Evaluierung von Arbeitsbewertungsverfahren Anonymisierte Ergebnisse der Beispielsanalyse ausgewählter Tarifverträge
MehrQuerschnittsthemen Seite 249. Diskriminierung in den Tarifverträgen Teil 6.2
Querschnittsthemen Seite 249 6.2 Auf dem Weg zur Überwindung der mittelbaren Diskriminierung in den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg Referenteninfo AE 3 / von Walter
MehrLesefassung November 2016
Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe
MehrTV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die
Marc-Oliver Steuernagel TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Länder Ein zukunftsweisender Tarifvertrag? Eine Veranstaltung für den Bund der Technischen Beamten, Angestellten und Arbeiter
MehrHintergrundwissen. Diskriminierungsfreie. Betriebs- und Dienstvereinbarungen. zum Thema Arbeitsentgelt. Karin Tondorf Andrea Jochmann-Döll
Betriebs- und Dienstvereinbarungen Hintergrundwissen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Diskriminierungsfreie Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Thema Arbeitsentgelt Karin Tondorf Andrea Jochmann-Döll
MehrGesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz EntgTranspG)
Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz EntgTranspG) Vom 30. Juni 2017 In der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Juli 2017 (BGBl. I S.2152) (zugleich:
MehrDiskriminierungsfreie Lohnfestsetzung
Diskriminierungsfreie Lohnfestsetzung Workshop an der Tagung «Wirksame Lohnkontrollen jetzt!» Marianne Schär Moser, lic.phil. Psychologin FSP, Arbeits- und Organisationspsychologin SGAOP Forschung und
MehrStimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR
Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR II Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 kurz vorgestellt Grundsätze Eingruppierungsautomatik: Das Entgelt richtet sich
MehrBiblio Talk. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Punkt. Edeltraud Ranftl JKU 20. März 2014 Zürich
Biblio Talk Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Punkt. Edeltraud Ranftl JKU 20. März 2014 Zürich 1 Inhalt Ursachen für niedrige und ungleiche Entlohnung Zum Grundsatz der Entgeltgleichheit Gleichwertige
MehrDas neue Gesetz zur Lohngerechtigkeit in Deutschland
Mandanten-Info Gesetz zur Lohngerechtigkeit Das neue Gesetz zur Lohngerechtigkeit in Deutschland Rahmenbedingungen für Unternehmen und Arbeitnehmer Mandanten-Info Das neue Gesetz zur Lohngerechtigkeit
MehrEntgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit
Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG
Gelbe Erläuterungsbücher Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG ommentar von Jobst-Hubertus Bauer, Burkard Göpfert, Dr. Steffen rieger 1. Auflage Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG Bauer / Göpfert
MehrGesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG)
Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Gesetzes 2 Anwendungsbereich
MehrEndstation Betrieb Zur Umsetzung des Prinzips des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit
HTMI Summer School, Thementag Arbeitsbewertung und Entlohnung 27. Juli 2005 Endstation Betrieb Zur Umsetzung des Prinzips des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit Überblick Ein Experiment... Rechtliche
MehrDr. Andreas Priebe Leiharbeit als Betriebsratsaufgabe. Auf einen Blick. Januar 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung
www.boeckler.de Januar 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Dr. Andreas Priebe Leiharbeit als Betriebsratsaufgabe Ein Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung Auf einen Blick Das Ausmaß des Leiharbeitnehmereinsatzes
MehrII. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27
Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen
MehrGenderKompetenzZentrum
GenderKompetenzZentrum Gender Mainstreaming in der Personalentwicklung: Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung und Eingruppierung im öffentlichen Dienst Geschlechterstereotype in der Arbeitsbewertung und
MehrEinkommensungleichheit von Frauen und Männern: Wie entsteht sie? Was kann man dagegen tun?
Für die Pressekonferenz am 1.10.2009 Einkommensungleichheit von Frauen und Männern: Wie entsteht sie? Was kann man dagegen tun? Egal, ob Bäckereifachverkäuferin oder Leiterin einer EDV-Abteilung, Frauen
MehrStufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L
Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L 16,2: Stufenzuordnung auf der Grundlage von Berufserfahrung 16,5: Zulagen 17,2: Verkürzter bzw. verlangsamter Stufenaufstieg 40: Sonderregelungen für
MehrHBS Forum 3: Die Rolle von Tarifverträgen und betrieblichen Strategien Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied IG Metall
HBS Forum 3: Die Rolle von Tarifverträgen und betrieblichen Strategien Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied IG Metall die wichtigsten Ziele Mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen den einzelnen
MehrElemente der Entgeltgestaltung
Elemente der Entgeltgestaltung Tarifliches Basiseinkommen und weitere Entgeltkomponenten Sonderprämie Erfolgsbeteiligung Bonuszahlung Gratifikation etc. Jahressonderzahlung 13. Monatseinkommen (nach Tarifvertrag
MehrDer neue Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz. Handlungsempfehlungen für M+E-Unternehmen
Der neue Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz Handlungsempfehlungen für M+E-Unternehmen Am 30. März 2017 hat der Deutsche Bundestag das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verabschiedet.
MehrTitel. Heide Pfarr: Diskriminierende Tarifverträge sind verfassungswidrig; sie aufrechtzuerhalten ist NICHT durch die Tarifautonomie geschützt.
Titel Foto: David Ausserhofer Heide Pfarr: Diskriminierende Tarifverträge sind verfassungswidrig; sie aufrechtzuerhalten ist NICHT durch die Tarifautonomie geschützt. Prof. Dr. Heide Pfarr ist Arbeitsrechtlerin
MehrCHECKLISTE FÜR DIE ANALYSE VON EINKOMMENSBERICHTEN
CHECKLISTE FÜR DIE ANALYSE VON EINKOMMENSBERICHTEN STAND: FEBRUAR 2011 Inhalt Einleitung... 3 Sind Frauen und Männer gleich eingestuft?... 4 a) Berufliche Erfahrung... 4 b) Qualifikation/Tätigkeit... 4
MehrWorkshop (3) Gleichstellung und Diversity
Workshop (3) Gleichstellung und Diversity Gute Arbeit, mehr Demokratie und Mitbestimmung: Welche Veränderungen bringt das neue Hochschulzukunftsgesetz? 26. März 2015 Veronika Schmidt-Lentzen 1 Aus dem
MehrDie EU als Vorreiterin für Gleichstellung im Rahmen der EU-Gesetzgebung. Petra Schott Europäische Kommission
Die EU als Vorreiterin für Gleichstellung im Rahmen der EU-Gesetzgebung Petra Schott Europäische Kommission Vor 50 Jahren wurden die Römischen Verträge geschlossen : bereits darin garantierte Artikel 119
MehrPraxisbeispiel: Leistungsentgelt auf Basis von Zielvereinbarungen. Dr. Karin Tondorf
Praxisbeispiel: Leistungsentgelt auf Basis von Zielvereinbarungen Dr. Karin Tondorf HBS-Fachtagung Leistungs- und erfolgsbezogene Entgelte am 11./12.4.2012 in Frankfurt www.karin-tondorf.de 1 Überblick
MehrTarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken FMBl. 2009 S. 417 2034.2.1-F Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
MehrFaMI-Eingruppierung. Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB)
FaMI-Eingruppierung Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) 4. Schleswig-Holsteinischer Bibliothekstag Kiel 14.10.2015 Beschäftigte in Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag
MehrDie Stellenbewertung als Grundlage der Entgeltdifferenzierung
Frank Dulisch Die Stellenbewertung als Grundlage der Entgeltdifferenzierung Lernziel: Die Studierenden sollen unterschiedliche Verfahren der Stellenbewertung beschreiben und anwenden können Inhalt 1. Grundlagen
MehrGleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit Unionsrechtliche Rahmenbedingungen und die Rechtsprechung des EuGH Trier, ERA, 06.12.2010 Prof. Dr. Monika Schlachter Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen
MehrEntgeltaufbau für Arbeitnehmer(innen)
6.1 (1) Entgeltaufbau für Arbeitnehmer(innen) Außertarifliche Zulagen Freiwillige Zulagen Zulagen aufgrund von Betriebsvereinbarungen Fahrgeldzuschuss, betriebliche Zulagen, nach TV zulässig Weitere Zulagen
MehrQuoten und Grundgesetz
Prof. Dr. Heide M. Pfarr unter Mitarbeit von Christine Fuchsloch Quoten und Grundgesetz Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit von Frauenförderung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis
MehrRegionaltreffen Die neue Entgeltordnung - VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Regionaltreffen 2017 Die neue Entgeltordnung - VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Stephan Niemeyer Janurar 2017 Was passiert ab 1. Januar 2017? Neue Entgeltordnung (EGO) ab 1. Januar
MehrEuGH, Urteil vom , C-297/10 und C-298/10 Lebensaltersstufen im öffentlichen Tarifrecht Altersdiskriminierung
September 2011 Seite: 6 EuGH, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 Lebensaltersstufen im öffentlichen Tarifrecht Altersdiskriminierung EINLEITUNG: Der EuGH hatte sich auf Vorlage des BAG in zwei
MehrTagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL
Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL Schlüsselbegriffe Unmittelbare Diskriminierung Mittelbare Diskriminierung Belästigung Mit
MehrII. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, der grundgesetzlichen Verantwortung gerecht zu werden und Frauen vor Entgeltdiskriminierun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8897 17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Beate Müller-Gemmeke, Ekin Deligöz, Monika Lazar, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Volker Beck
MehrArbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst
Arbeitsrechtsregelung Beschäftigte Pflegedienst Archiv.1.17 Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst Vom 5. Dezember 2008 (ABl. EKD 2009 S. 6,
MehrVergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015
Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten der KITAWO ggmbh Magdeburg vom 25. September 2015 zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev. - vertreten durch den Vorstand - und der ver.di - Vereinte
MehrGründe, Ausmaß und Handlungsbedarfe. Equal Pay Day. 20. März Goethe-Universität Frankfurt a.m.
Entgelt(un)gleichheit in Frankfurt am Main Gründe, Ausmaß und Handlungsbedarfe Equal Pay Day 20. März 2015 Goethe-Universität Frankfurt a.m. Entgelt(un)gleichheit in Frankfurt am Main Equal Pay Day 20.03.2015
MehrE n t g e l t r a h m e n t a r i f v e r t r a g. zwischen der. Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) und der
E n t g e l t r a h m e n t a r i f v e r t r a g zwischen der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) und der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen
MehrBetriebsvereinbarung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen Post AG Für Gleichbehandlung und Partnerschaft
Betriebsvereinbarung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen Post AG Für Gleichbehandlung und Partnerschaft Zwischen der Niederlassungsleitung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen
Mehr1. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter (TV Tariferhöhung 2013 AWO Salzgitter) vom 12. April 2013
1. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter (TV Tariferhöhung 2013 AWO Salzgitter) vom 12. April 2013 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Salzgitter (TV AWO Salzgitter) vom 16. Februar
Mehr