Endstation Betrieb Zur Umsetzung des Prinzips des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit
|
|
- Dagmar Seidel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 HTMI Summer School, Thementag Arbeitsbewertung und Entlohnung 27. Juli 2005 Endstation Betrieb Zur Umsetzung des Prinzips des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit
2 Überblick Ein Experiment... Rechtliche Grundlagen Grundentgeltfindung und betriebliche Eingruppierung Diskriminierungspotentiale der Arbeitsbewertung 2 Untersuchungen Betriebliche Anforderungen Leistungsbezogenes Entgelt Verfahren der Leistungsvergütung Diskriminierungsfallen beim Leistungsentgelt Beispiele aus einer Untersuchung
3
4 Ein Experiment... Ein Gemälde wurde Frauen und Männern gezeigt mit der Bitte, es zu bewerten. Was geschah? (Antworten in Schwedischen Kronen) Das Gemälde wurde gezeigt Männern Frauen Ihnen wurde gesagt, es sei gemalt von einem Mann einer unbekannten Person einer Frau einem Mann einer unbekannten Person einer Frau Sie bewerteten es mit Quelle: Nyberg, A.: Why do women earn less than men? The Swedish Case, in: Schöner Wirtschaften Europa geschlechtergerecht gestalten, Dokumentation der Konferenz vom , München 2005, S. 106
5 Rechtliche Grundlagen Artikel 141 EG-Vertrag Entgeltgleichheitsrichtlinie 75/117/EWG erneuerte Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EG Artikel 3 Grundgesetz 75 Betriebsverfassungsgesetz 612 Bürgerliches Gesetzbuch
6 Eingruppierung am Beispiel der Druckindustrie Schreibkraft, G2 Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder gleichwertige Ausbildung, auch erworben durch mehrjährige anderweitige Qualifikation Gehalt: /Monat Lagerarbeiter, LG IV 1. Vorkenntnisse auf Grund aufgabenbezogener Unterweisung 2. Fallweise längere Berufspraxis 3. Erhöhte Anforderungen an Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit 4. Erhöhte, fallweise große Belastungen unterschiedlicher Art 5. Erhöhte Verantwortung für Betriebsmittel und/oder Arbeitsprodukt Lohn: /Monat
7 Diskriminierungspotentiale der Arbeitsbewertung Nichtbewertung von Anforderungen Verwendung unterschiedlicher Kriterien Doppel- und Mehrfachbewertung, Gewichtungsfaktoren unterschiedlich leicht erfüllbare Kriterien einseitige oder eingeschränkte Auslegung von Kriterien Bewertungsspielräume durch vage Formulierungen Aneinanderbinden von Kriterien Mindestzeitanteil für die Bewertung bestimmter Kriterien unterschiedliche Arbeitsbewertungssysteme
8 Rechtliche Anforderungen an Arbeitsbewertung (1) Durchschaubarkeit und Überprüfbarkeit des Entgeltsystems (2) Gleiche Bewertungsmaßstäbe für alle Beschäftigten, ausgeglichene Vorteilhaftigkeit einzelner Kriterien (3) Diskriminierungsfreie Auslegung und Anwendung der Kriterien (4) Berücksichtigung der Charakteristika der zu bewertenden Arbeit ( Wesen der Tätigkeiten)
9 Vergleichsprojekt Hannover die Studie Verwendetes Arbeitsbewertungsverfahren: ABAKABA Auswahl der Tätigkeiten (8 Tätigkeiten, 16 Stellen) Neuerstellung von Stellenbeschreibungen Schulung der Bewertungskommissionsmitglieder Bewertung der Tätigkeiten Vergleichspaare: Diplom-BibliothekarIn Diplom-IngenieurIn leitende/r medizinisch-techn. Ass. GärtnermeisterIn Altenpflege TechnikerIn bzw. techn. Sachbearbeitung Küchenhilfe Straßenreinigung bzw. Kanalbetrieb Ver.di (Hrsg.): Diskriminierungsfreie Bewertung von (Dienstleistungs-)Arbeit, Stuttgart 2001
10 Vergleichsprojekt Hannover die Ergebnisse Bei 3 Paaren Frauenarbeitsplätze besser bewertet psycho-soziale und physische Anforderungen entscheidend Höchste psycho-soziale Belastungen bei Altenpflege Physischer Bereich bei MTA, Altenpflege und Küchenhilfe ähnlich hoch wie bei Straßenreinigung und Kanalb. Eingruppierung bei 3 Paaren niedriger als die Bewertung Höhere Zulagen für Straßenreinigung und Kanalbetrieb Undurchschaubarkeit erschwert Vergleiche
11 Anforderungen an die betriebliche Umsetzung Einhaltung der rechtlichen Anforderungen bei der betrieblichen Ausgestaltung des Systems Ausführliche und vollständige Arbeitsbeschreibung Angemessene Bandbreite von frauendominierten Arbeitsplätzen unter den betrieblichen Richtbeispielen Sensibilisierung und Schulung der AkteurInnen Geschlechterparitätische Besetzung von Ausschüssen und Kommissionen Diskriminierungsfreie entgeltpolitische Entscheidungen
12 Studie in 8 Berliner Metall- und Chemiebetrieben Tarifvertragsanalyse und Interviews mit 23 VertreterInnen der Betriebsparteien und 72 Beschäftigten Betriebsparteien: Kein politischer Wille zur geschlechtergerechten Gestaltung der Entgeltstruktur erkennbar Keine Kenntnisse über Diskriminierungspotentiale vorhanden Beschäftigte: Zugang zu Informationen, transparente Gestaltung und Durchführung sind wichtig für Bewusstsein und Überprüfung blinder Fleck : individuelle Erklärungen und andere Prioritäten Carl/Krehnke: Geschlechterdiskriminierung bei der betrieblichen Grundentgeltfindung, Wiesbaden 2004
13 Verfahren der Leistungsvergütung 1 Freie Verfahren der Leistungseinschätzung Merkmalorientierte Beurteilungsverfahren Zielvereinbarungsverfahren Prämienlohnverfahren
14 Diskriminierungsfallen beim Leistungsentgelt Benachteiligung beim Leistungsentgelt Ungerechtfertigter Ausschluss von der Regelung Leistungsfremde Prinzipien: Bezahlung nach -Quote -Normalverteilung -Hierarchie -Arb.anforderungen -(Teil-)zeit -Geschlecht Diskriminierende Auswahl und Definition der Leistungskriterien Willkürliche Setzung der Höhe der Leistungsentgelte Intransparente und uneinheitliche Verfahren der Leistungsfeststellung und bewertung Tondorf/Jochmann-Döll: Geschlechtergerechte Leistungsvergütung Vom (Durch-)Bruch des Leistungsprinzips in der Entlohnung, unveröff. Manuskript 2005
15 Hierarchieeffekt: Leistungsprämie bei einem Versorgungsunternehmen Entgeltgruppen Budgetausschöpfung % 63% 107% 140% 169% Budgetausschöpfung % 85% 93% 93% 95%
16 Beurteilung von Teilzeitbeschäftigten in einem Unternehmen der Telekommunikation Geschlecht Arbeitszeit Punkte 2004 Punkte 2003 Anteil unter 10 Punkten Anteil zwischen 9 und 11 Punkten Alle VZ/TZ 10,47 10,53 Männlich VZ 10,69 10,80 Weiblich VZ 10,36 10,96 Männlich/ Weiblich VZ 10,86 10,88 27% 47% Männlich/ Weiblich TZ 9,61 9,57 45% 58%
17 Auswahl und Definition von Kriterien in einer Bank: familienfreundlich? Kriterium Beratungskompetenz Belastbarkeit Flexibilität Fachwissen Definition Richtet seine Beratung an den Erwartungen und Bedürfnissen seiner Kunden aus Stellt sich bewusst veränderten Bedingungen und anspruchsvollen Tätigkeiten Ist bereit, sich in bezug auf seine Aufgabe und auch räumlich zu verändern, sieht dies als Chance an Investiert selbst in den Erhalt und den Ausbau seiner professionellen Fähigkeiten Frage Auch dann, wenn Kunden außerhalb der üblichen Arbeitszeit beraten werden wollen? Auch zeitlich und räumlich veränderten Bedingungen? Räumliche Veränderung als Chance für schulpflichtige Kinder und pflegebedürftige Angehörige? Was? Geld? Zeit? Freizeit?
18 Geschlechterstereotype und Leistungskriterien Kriterium Belastbarkeit Intellektuelle Fähigkeiten Entscheidungsfähigkeit Durchsetzungsfähigkeit Soziale Kompetenz Geschlechterstereotype (Unterstellungen, Vorurteile) Männer sind nervenstärker und belastbarer. Vor allem doppelt belastete Frauen können nicht ihren Mann stehen. Männer sind rationaler und weisen eine höhere theoretische und technische Intelligenz auf. Frauen sind konfliktscheuer, während Männer eher zäh, hartnäckig und konsequent ihr Ziel verfolgen. Frauen entscheiden emotional und intuitiv, Männer rational. Frauen benötigen unangemessen viel Zeit und Abstimmung. Frauen haben mehr Einfühlungsvermögen und kommunikative Fähigkeiten, sie sind kooperativer.
19 Schlussfolgerungen Diskriminierungsfreie Tarifverträge oder gesetzliche Regelungen sind nur ein erster Schritt Betriebliche Entscheidungsspielräume haben großen Einfluss auf die Entgeltfindung Augenmerk auf die großen Reformprojekte: BAT (öffentlicher Dienst) und ERA (Metall- und Elektroindustrie) Erforderlich: Renaissance der Entgeltgleichheit
Tarifreform: Geschlechtergerechte Leistungsvergütung im Öffentlichen Sektor
Tarifreform: Geschlechtergerechte Leistungsvergütung im Öffentlichen Sektor Fachtagung GenderkompetenzZentrum 8. Dezember 2005 Dr. Karin Tondorf Überblick Die Untersuchungen Diskriminierungspotentiale
MehrUrsachen der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern
Personalversammlung der Fachhochschule Kiel in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten zum Equal Pay Day 2010 Ursachen der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Kiel, 26. März 2010 Überblick
MehrWie lässt sich eine diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung durchsetzen?
HBS-Gleichstellungstagung: Wege zur Entgeltgleichheit Wie lässt sich eine diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung durchsetzen? Berlin, 2. Oktober 2009 Überblick Warum brauchen wir eine diskriminierungsfreie
MehrMaßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Unternehmen am Beispiel von gendergerechter Beurteilung
Strategische Ressource Personal Gute Unternehmensführung durch Mitbestimmung Böckler Konferenz für Aufsichtsräte 2015 Themenstand Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Unternehmen am Beispiel
MehrGeschlechtergerechte Leistungsbeurteilung
FrauenStärken: Fachtagung der DGB-Frauen Baden-Württemberg zum Thema Frauengleichstellungsgesetz Impulse aus der Praxis Geschlechtergerechte Leistungsbeurteilung Stuttgart, 11. Juni 2015 Dr. Andrea Jochmann-Döll,
MehrDiskriminierungsfreie Bewertung und Eingruppierung
Fachtagung des GenderKompetenzZentrums, Berlin, 29. Mai 2006 Diskriminierungsfreie Bewertung und Eingruppierung Dr. Andrea Jochmann-Döll Überblick Vorbemerkungen zum Reformbedarf Anforderungen an ein diskriminierungsfreies
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Rahmenbedingungen... 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis... 11 1. Rahmenbedingungen... 13 2. Grundlagen der Analyse... 15 2.1 Entgeltbestandteile... 15 2.2 Maßstäbe der Analyse... 16 3. Regelungsinhalte...
MehrDie gleichstellungspolitische Bedeutung der Bewertung von Arbeit. Edeltraud Ranftl JKU 2. Mai 2017 Innsbruck
Die gleichstellungspolitische Bedeutung der Bewertung von Arbeit Edeltraud Ranftl JKU 2. Mai 2017 Innsbruck 1 Inhalt Von Forderungen zu Regelungen Ursachen für niedrige und ungleiche Entlohnung Zum Grundsatz
MehrVon blinden Flecken zu offenen Augen: Identifizierung von Entgelt(un)gleichheit auf betrieblicher und tariflicher Ebene
Universität Duisburg-Essen Entgeltgleichheit auf dem Prüfstand. Perspektiven auf den Gender Pay Gap Von blinden Flecken zu offenen Augen: Identifizierung von Entgelt(un)gleichheit auf betrieblicher und
MehrDiskriminierungsfreiheit und Entgeltgleichheit. Aus der Sicht der Praxis
Diskriminierungsfreiheit und Entgeltgleichheit Aus der Sicht der Praxis Zielsetzung von ver.di Gender Mainstreaming in der Tarifpolitik (Satzungsauftrag) Beseitigung jeglicher Diskriminierungen aus den
MehrArbeitsbewertungen: Welche Bedeutung haben sie für den Gender Pay Gap?
Arbeitsbewertungen: Welche Bedeutung haben sie für den Gender Pay Gap? Sarah Lillemeier WSI Tarifpolitische Tagung 2014 23.09.2014 Düsseldorf 1 Agenda 2 1. Ursachenvielfalt des Gender Pay Gap 2. Arbeitsbewertungen
MehrGeschlechtergerechtigkeit. beginnt beim Entgelt
D a s W e r k z e u g f ü r f a i r e B e z a h l u n g : 7 Geschlechtergerechtigkeit beginnt beim Entgelt ERA: Tarifver trag Gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt Mit dem ERA-Tarifvertrag ist es uns gelungen,
MehrGender Aspekte aus der Arbeit der NGG. Seminar
Gender Aspekte aus der Arbeit der NGG Seminar 14.10.2015 1 Die Entgeltlücke Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 23 % weniger als Männer. Im Durchschnitt liegt die Entgeltlücke in Europa bei
MehrEqual Pay Day 2015 Transparenz. Sarah Lillemeier Vorbereitung EPD kfd Köln
Equal Pay Day 2015 Transparenz Sarah Lillemeier Vorbereitung EPD kfd 18.10.2014 Köln 2 Equal Pay Day 2015 3 Equal Pay Day 2015 Video 1: http://www.stmas.bayern.de/frauen/entgelt/kinospot.php 4 Agenda Gender
Mehr11. Oktober im Betrieb/ in der Dienststelle
Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 11. Oktober 2013 Entgeltgleichheit im Betrieb/ in der Dienststelle thematisieren Ein paar Zahlen Gehaltsunterschied Männer-Frauen 2012 Deutschland: 22 % (Europa
MehrEntgeltgleichheit Gleiche Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit sind unsere Tarifverträge in dieser Frage sicher?
Margaretha Müller Beratung Coaching Training Entgeltgleichheit Gleiche Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit sind unsere Tarifverträge in dieser Frage sicher? am 13.09.2016 Mit Betriebsrät*innen Getränkeindustrie
MehrFair P(l)ay im Öffentlichen Dienst Geschlechtergerechte Eingruppierung anhand der neuen Entgeltordnung Bund
Fair P(l)ay im Öffentlichen Dienst Geschlechtergerechte Eingruppierung anhand der neuen Entgeltordnung Bund Sarah Lillemeier 30.09.2014 Fachtagung Personalvertretungsrecht Berlin www.wsi.de Agenda 1. Fair
MehrFrauenarbeit - Männerarbeit
Frauenarbeit - Männerarbeit Wie Geschlechterrollen die Arbeit bestimmen von Dr. Barbara Stiegler - FES Dr. Barbara Stiegler FES 2 1. Bezahlte und unbezahlte Arbeit in Deutschland in Stunden (2001) pro
MehrVorschläge zu Regelungen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit. Ziel: Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in kollektiven Entgeltsystemen
Vorschläge zu Regelungen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit Ziel: Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in kollektiven Entgeltsystemen Wie? Verpflichtung Verfahren Prozesse in Gang setzen! Von Heide
MehrERA-Einführung in interkulturellen Belegschaften (k)ein Thema? Handlungshilfen aus der Praxis für die Praxis
Handlungshilfen aus der Praxis für die Praxis ERA-Einführung in interkulturellen Belegschaften (k)ein Thema? Gewerkschaftliche Untersuchung der ERA-Umsetzung in Beispielbetrieben Inhalt ERA: gerechtere
MehrAm ist Equal Pay Day! Transparenz Spiel mit offenen Karten was verdienen Männer und Frauen?
Am 20.03.2015 ist Equal Pay Day! Daten und Fakten zum Schwerpunktthema: Transparenz Spiel mit offenen Karten was verdienen Männer und Frauen? Transparenz hinsichtlich Entgelthöhe und Entgeltstruktur Nachvollziehbarkeit
MehrDokumentation des 2. Seminars: Interventionen auf (über-)betrieblicher Ebene
Dokumentation des 2. Seminars: Interventionen auf (über-)betrieblicher Ebene 28. 30. Jänner 2009 Bundeskanzleramt:frauen, Palais Dietrichstein, Minoritenplatz 3 INHALTE: Klären von Begrifflichkeiten: Equal
MehrBericht nach dem Entgelttransparenzgesetz
Bericht nach dem Entgelttransparenzgesetz Die Westag & Getalit AG ist ein im Jahr 1901 gegründetes Produktionsunternehmen mit einem hohen Anteil an gewerblichen Mitarbeitern (31.12.2016: 875 gewerbliche
MehrGutes Geld für gute Arbeit - Entlohnung und Geschlecht - Dr. Karin Tondorf
Gutes Geld für gute Arbeit - Entlohnung und Geschlecht - Dr. Karin Tondorf Tagung der Hans-Böckler-Stiftung am 25./26.9.2008 in Berlin 1 Was ist gutes Geld für gute Arbeit? 1. Entgelt, das Frauen (und
MehrWas ist unsere Arbeit Wert?
Dr. Karin Tondorf Was ist unsere Arbeit Wert? Entgeltgleichheit prüfen mit Technische Universität Berlin 2.11.2011 www.karin-tondorf.de 1 Die Ausgangssituation: Die Entgeltdifferenz zwischen Männern und
MehrRahmenbedingungen des Projektes
Rahmenbedingungen des Projektes Projekttitel: Umsetzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit durch diskriminierungsfreie(re) Arbeitsbewertung an Hochschulen ; Kooperationsprojekt der Länder Deutschland,
MehrKOMPETENZEN & ANFORDERUNGSANALYSE
KOMPETENZEN & ANFORDERUNGSANALYSE Prof. Dr. Türkan Ayan (Projektleitung) Dr. Eva Müller (stellv. Projektleitung) Seite 1 Qualifikation vs. Kompetenz Qualifikationen ermöglichen die Verwertung von Kenntnissen,
MehrDie betriebliche Umsetzung von ERA auf dem gleichstellungspolitischen Prüfstand
Die betriebliche Umsetzung von ERA auf dem gleichstellungspolitischen Prüfstand Ergebnisse aus der ERA-Begleitforschung: Impulse für die Entgeltgleichheit, edition sigma, Berlin 2010 gefördert von der
MehrLogib-D ein Weg zur Entgeltgleichheit? Wie man Lohnunterschiede im Unternehmen misst
Dr. Karin Tondorf Logib-D ein Weg zur Entgeltgleichheit? Wie man Lohnunterschiede im Unternehmen misst Veranstaltung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Bremen am 15. März
MehrCHECKLISTE FÜR DIE ANALYSE VON EINKOMMENSBERICHTEN
CHECKLISTE FÜR DIE ANALYSE VON EINKOMMENSBERICHTEN STAND: FEBRUAR 2011 Inhalt Einleitung... 3 Sind Frauen und Männer gleich eingestuft?... 4 a) Berufliche Erfahrung... 4 b) Qualifikation/Tätigkeit... 4
MehrMehr Entgeltgleichheit durch era.?
Richard Rohnert Mehr Entgeltgleichheit durch era.? Mehr Entgeltgleichheit durch era.? Juristische Fachtagung Entgeltgleichheit Berlin, 13./14. Oktober 2016 Na, dann ist ja alles in Ordnung Begrüßen die
MehrDr. Karin Tondorf / Dr. Andrea Jochmann-Döll
Dr. Karin Tondorf / Dr. Andrea Jochmann-Döll Die Wissenschaftlerinnen Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll haben ein neues Instrumentarium zur Prüfung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern
MehrTitel. Heide Pfarr: Diskriminierende Tarifverträge sind verfassungswidrig; sie aufrechtzuerhalten ist NICHT durch die Tarifautonomie geschützt.
Titel Foto: David Ausserhofer Heide Pfarr: Diskriminierende Tarifverträge sind verfassungswidrig; sie aufrechtzuerhalten ist NICHT durch die Tarifautonomie geschützt. Prof. Dr. Heide Pfarr ist Arbeitsrechtlerin
MehrENTGELT UND ARBEITSVERTRAG WORAUF KOMMT ES AN?
ENTGELT UND ARBEITSVERTRAG WORAUF KOMMT ES AN? INHALT Einstiegsentgelte für Akademikerinnen und Akademiker Der Arbeitsvertrag Inhalt Tücken im Arbeitsvertrag Weitere Informationen 2 EINSTIEGSENTGELTE JAHRESENTGELT
MehrGenderKompetenzZentrum
GenderKompetenzZentrum Gender Mainstreaming in der Personalentwicklung: Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung und Eingruppierung im öffentlichen Dienst Geschlechterstereotype in der Arbeitsbewertung und
MehrBewertungsgrundlage beim Anforderungsmerkmal Können /Berufserfahrung Bewertungsmaßstab: Das höchstes erforderliche Niveau
in Verbindung mit den erforderlichen Fachkenntnissen Bewertungsgrundlage beim Anforderungsmerkmal Können /Berufserfahrung Bewertungsmaßstab: Das höchstes erforderliche Niveau Fachkenntnisse + Berufserfahrung:
MehrDr. Karin Tondorf / Dr. Andrea Jochmann-Döll
Dr. Karin Tondorf / Dr. Andrea Jochmann-Döll Die Wissenschaftlerinnen Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll haben ein neues Instrumentarium zur Prüfung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern
MehrZusammenfassender Bericht
Zusammenfassender Bericht zur Durchführung der Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de im Rahmen des Projekts der Antidiskriminierungsstelle Gleicher Lohn Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de
MehrHBS Forum 3: Die Rolle von Tarifverträgen und betrieblichen Strategien Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied IG Metall
HBS Forum 3: Die Rolle von Tarifverträgen und betrieblichen Strategien Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied IG Metall die wichtigsten Ziele Mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen den einzelnen
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Entgeltfindung Festgehalt
I.O. BUSINESS Checkliste Entgeltfindung Festgehalt Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Entgeltfindung Festgehalt Diese Checkliste unterstützt Sie bei der Ermittlung eines angemessenen Festgehaltes.
MehrGrundentgeltdifferenzierung
Grundentgeltdifferenzierung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314151617 + X * ERA-Eckentgelt (Grundmodell) Geldbetrag ca. T 7 *Anmerkung: Heute haben wir jew. 7 Gruppen für K u.t, sowie 12 LG in der Summarik. Alle
MehrEqual Pay Day Equal Pay Day Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern 1
Equal Pay Day 2012 Equal Pay Day 2012 - Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern 1 Die Entgeltlücke Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 23 % weniger als Männer. Im Durchschnitt liegt die
MehrEinkommensungleichheit von Frauen und Männern: Wie entsteht sie? Was kann man dagegen tun?
www.boeckler.de März 2010 Hans-Böckler-Stiftung Kurz-Dossier zur Pressekonferenz am 18. März 2010* Einkommensungleichheit von Frauen und Männern: Wie entsteht sie? Was kann man dagegen tun? *Das Dossier
MehrAnalytische Arbeitsbewertung als Bedingung für eine diskriminierungsfreie Differenzierung der Grundentgelte
Institut für Management Arbeitsbereich Personalpolitik Analytische Arbeitsbewertung als Bedingung für eine diskriminierungsfreie Differenzierung der Grundentgelte Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung
MehrFaire Bezahlung Für Gerechtigkeit im Job
Faire Bezahlung Für Gerechtigkeit im Job 171 MAL mehr als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer verdient ein VW-Topmanager. RUND 15,7 MILLIARDEN EURO Um diese Summe sollen neunzig Prozent der Beschäftigten
MehrKARIN TONDORF. Entgeltgleichheit? Ja, aber welche?
KARIN TONDORF Entgeltgleichheit? Ja, aber welche? Konferenz Entgeltgleichheit auf dem Prüfstand - Perspektiven auf den Gender Pay Gap Universität Duisburg- Essen am 8. April 2016 Übersicht Entgeltgleichheit
Mehrvom 6. Mai 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und
Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst) vom 6. Mai
MehrEntgeltgleichheit prüfen mit. Überblick über Konzeption und Elemente des Prüfinstrumentariums eg-check.de.
Entgeltgleichheit prüfen mit Überblick über Konzeption und Elemente des Prüfinstrumentariums eg-check.de www.eg-check.de Allgemeines zu eg-check.de wurde in 2010 von K. Tondorf und A. Jochmann-Döll mit
MehrDeckt das geplante Gesetz zur Entgeltgleichheit den Gesetzgebungsbedarf ab?
, Fachanwältin für Arbeitsrecht Deckt das geplante Gesetz zur Entgeltgleichheit den Gesetzgebungsbedarf ab? Juristische Fachtagung Entgeltgleichheit WSI in Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft
MehrAusbildungsreport Ergebnisse einer Befragung von Auszubildenden zur Ausbildungsqualität in Deutschland
Ausbildungsreport 2012 Ergebnisse einer Befragung von 12.039 Auszubildenden zur Ausbildungsqualität in Deutschland Bedeutung der Ausbildungsqualität Die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule stellt
MehrInterventionen auf (über)betrieblicher Ebene
EDELTRAUD RANFTL UND KARIN TONDORF Interventionen auf (über)betrieblicher Ebene Inhalt des Seminarblocks Klären von Begrifflichkeiten: Equal Pay - Pay Gap, Einkommensdiskriminierung - Beschäftigungsdiskriminierung,
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen Einteilung der Entgeltgruppen und Entgeltstufen. 1. Allgemeine Grundsätze
Auszug aus dem Gemeinsamen Entgeltrahmentarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom 28.09.1998/25.09.2001/09.12.2002/23.01.2005 1 Allgemeine Bestimmungen
MehrDas Entgelttransparenzgesetz
Das Entgelttransparenzgesetz Thomas Fischer, BMFSFJ, Referat 412 Arbeitsmarkt Frankfurt, 25.09. 2018 Entgelt(un)gleichheit ein Wort, zwei Bedeutungen rechtlich l Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige
Mehrfür die Beschäftigten der Partei DIE LINKE
Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der Partei DIE LINKE Zwischen der Partei DIE LINKE Kleine Alexanderstraße 28 10178 Berlin einerseits und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesbezirk
MehrGute Arbeit in Europa Ergebnisse der Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen
Gute Arbeit in Europa Ergebnisse der Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen Dr. Erika Mezger, Stellvertretende Direktorin, Eurofound Forum 10: Gute Arbeit Kurswechsel für ein gutes Leben Internationale
MehrWorkshop 4, Berufsbildung aus einem Guss, 22.01.2014
Workshop 4, Berufsbildung aus einem Guss, 22.01.2014 Was bedeutet Beruflichkeit als Politikkonzept für gewerkschaftliches Handeln in Betrieb, Hochschule und Gesellschaft? Forum 1: Was folgt aus dem Leitbild
MehrEinkommensungleichheit von Frauen und Männern: Wie entsteht sie? Was kann man dagegen tun?
Für die Pressekonferenz am 1.10.2009 Einkommensungleichheit von Frauen und Männern: Wie entsteht sie? Was kann man dagegen tun? Egal, ob Bäckereifachverkäuferin oder Leiterin einer EDV-Abteilung, Frauen
MehrLeistungsbewertung: Analyse des Diskriminierungsund Gleichstellungspotentials
Institut für Management Arbeitsbereich Personalpolitik Leistungsbewertung: Analyse des Diskriminierungsund Gleichstellungspotentials Diskriminierungsfreie Leistungsbewertung im öffentlichen Dienst eine
MehrFaire Bezahlung Für Gerechtigkeit im Job
Faire Bezahlung Für Gerechtigkeit im Job 57 MAL mehr als eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer verdient ein Vorstandsmitglied eines DAX-Unternehmens (Durchschnittswerte). RUND 15,7 MILLIARDEN EURO
MehrQuoten und Grundgesetz
Prof. Dr. Heide M. Pfarr unter Mitarbeit von Christine Fuchsloch Quoten und Grundgesetz Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit von Frauenförderung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis
MehrErklärung zu den sozialen Rechten und den industriellen Beziehungen bei LEONI
Erklärung zu den sozialen Rechten und den industriellen Beziehungen bei LEONI Präambel LEONI dokumentiert mit dieser Erklärung die grundlegenden sozialen Rechte und Prinzipien. Sie sind Grundlage des Selbstverständnisses
MehrEntgeltrahmentarifvertrag der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner
Entgeltrahmentarifvertrag der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Zwischen dem Bundesinnungsverband der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner, Max-Volmer-Straße 1, 40724 Hilden und dem 60329 Frankfurt
MehrFührung und Entgelt. Ausgangssituation. Gründe. Handlungsoptionen für die. - politische, - gewerkschaftliche, - betriebliche Ebene.
Frauen sind heute besser qualifiziert als jemals zuvor in der Geschichte und haben in dieser Hinsicht längst mit den Männern gleichgezogen. Dieses spiegelt sich aber nicht in den Arbeitsmarktdaten und
MehrBeschäftigten- Befragung 2014: Gesamt-Ergebnisse für alle Betriebe
Beschäftigten- Befragung 2014: Gesamt-Ergebnisse für alle Betriebe 1 Die Befragung im Überblick Zeitraum der Befragung: 10.11.2014 17.12.2014 Teilnahme für Beschäftigte auf Papier und online möglich 31
MehrPraxisbeispiel: Leistungsentgelt auf Basis von Zielvereinbarungen. Dr. Karin Tondorf
Praxisbeispiel: Leistungsentgelt auf Basis von Zielvereinbarungen Dr. Karin Tondorf HBS-Fachtagung Leistungs- und erfolgsbezogene Entgelte am 11./12.4.2012 in Frankfurt www.karin-tondorf.de 1 Überblick
MehrGesetzentwurf der Bundesregierung vom
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.12.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
MehrDie neue Entgeltstruktur im Groß- und Außenhandel in Bayern
Die neue Entgeltstruktur im Groß- und Außenhandel in Bayern Diskriminierungsfrei Zukunftsorientiert Nutzbringend Für alle Unternehmen unserer Wirtschaftsstufe LGAD LANDESVERBAND GROSS- UND AUSSENHANDEL
MehrGenerationengerechtigkeit durch Tarifvertrag Geschlechtergerechtigkeit in der Tarifarbeit
Generationengerechtigkeit durch Tarifvertrag Geschlechtergerechtigkeit in der Tarifarbeit Erfahrungen aus der Praxis der chemischen Industrie Impuls: Cornelia Leunig Leiterin der Abteilung Frauen/Gleichstellung
MehrZiele der IG Metall. Einheitliche Arbeitsbewertung und und Entgeltlinie. Qualifizierung
Einheitliche Arbeitsbewertung und und Entgeltlinie Gleiche Verdienstchancen bei bei gleicher bzw. bzw. vergleichbarer Leistung und und Belastung Ziele der IG Metall Vereinheitlichung der der Entgelte und
MehrDAA Wirtschafts-Lexikon
DAA Wirtschafts-Lexikon! Prinzipien der Entgeltfestsetzung Arbeitsentgelt Bei der Ausgestaltung von Entgeltsystemen insbesondere drei Prinzipien durchgängig zu beachten:! Leistungsabhängigkeit,! Soziale
MehrAnalysemöglichkeiten von Einkommensberichten für BetriebsrätInnen
Analysemöglichkeiten von Einkommensberichten für BetriebsrätInnen Eine Empfehlung der PRO-GE-Bundesfrauenabteilung www.proge-frauen.at LIEBE KOLLEGIN! LIEBER KOLLEGE! Du hast den Einkommensbericht deines
MehrStellenbewertung und geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede
Stellenbewertung und geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede Sophie Latraverse ERA November 2014 Entgeltunterschiede in Europa - Jährlicher Brutto-Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen: 29,2
MehrBiblio Talk. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Punkt. Edeltraud Ranftl JKU 20. März 2014 Zürich
Biblio Talk Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Punkt. Edeltraud Ranftl JKU 20. März 2014 Zürich 1 Inhalt Ursachen für niedrige und ungleiche Entlohnung Zum Grundsatz der Entgeltgleichheit Gleichwertige
Mehr1 KÖNNEN 2 WISSEN 3 HALTUNG UND MOTIVATION
W W-0 W-0 W-0 W-04 Selbstreflexion Kenntnis von Erfahrungen in der Praxis Selbstreferenz Bedeutung der eigenen Persönlichkeitsaspekten Qualifikation Ich kann unterschiedliche Persönlichkeitsmerkmale von
MehrNeue Tarifstrukturen im öffentlichen Dienst
Neue Tarifstrukturen im öffentlichen Dienst Dr. Karin Tondorf WSI-Tariftagung 2007 1 Referat: Zwei Reformprojekte im öd: beschlossen im TVöD (1.10.2005) und TV-L (1.11.2006) 1. neue einheitliche Entgeltordnung
MehrGute Arbeit braucht betriebliche Promotoren
Gute Arbeit braucht betriebliche Promotoren Schöneberger Forum 28./29. November 2012 Achim Meerkamp, ver.di-bundesvorstand Warum steht das Thema Gute Arbeit auf unserer Agenda? Leitbild einer modernen,
MehrEntgelttarifvertrag mit Entgeltgruppenbeschreibung. für das Raumausstatter-, Sattlerund Feintäschnerhandwerk in der Bundesrepublik Deutschland
Entgelttarifvertrag mit Entgeltgruppenbeschreibung für das Raumausstatter-, Sattlerund Feintäschnerhandwerk in der Bundesrepublik Deutschland vom: 09. August 2016 gültig ab: 01. Januar 2017 Zwischen dem
MehrQuerschnittsthemen Seite 249. Diskriminierung in den Tarifverträgen Teil 6.2
Querschnittsthemen Seite 249 6.2 Auf dem Weg zur Überwindung der mittelbaren Diskriminierung in den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg Referenteninfo AE 3 / von Walter
MehrEntgelttarifvertrag. Zwischen. RTL Television GmbH Aachener Str Köln und. RTL Nord GmbH Jenfelder Allee Hamburg. einerseits.
Entgelttarifvertrag Zwischen RTL Television GmbH Aachener Str. 1044 50858 Köln und RTL Nord GmbH Jenfelder Allee 80 22039 Hamburg einerseits und dem Deutschen Journalisten-Verband e.v. -Gewerkschaft der
MehrRede der stellvertretenden Vorsitzenden des DGB Ingrid Sehrbrock
Rede der stellvertretenden Vorsitzenden des DGB Ingrid Sehrbrock Recht auf Mehr! Anlass: gemeinsame Kundgebung DGB, Deutscher Frauenrat und SoVD zum Equal Pay Day 2013 21. März 2013 Brandenburger Tor Es
MehrDie Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
MehrDas Entgelttransparenzgesetz
Lohngerechtigkeit durch Transparenz Das Entgelttransparenzgesetz Hannover, 01. März 2017 Die Entgeltlücke Frauen verdienen in Deutschland 21 Prozent weniger als Männer Die bereinigte Entgeltlücke beträgt
MehrMit mehr weiblichen Mitgliedern
Titel Mit mehr weiblichen Mitgliedern für die gerechte Teilhabe von Frauen für die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gerechte Teilhabe von Frauen
MehrKorrekte Anwendung des. Erklärungen zu den wichtigsten Punkten im TQZ -Tarifvertrag
Korrekte Anwendung des Erklärungen zu den wichtigsten Punkten im TQZ -Tarifvertrag 1. Geltungsbereich Der TV kann nur von Mitgliedern der Tarifgemeinschaft TQZ angewendet werden. Anwender sind registriert
MehrEntgeltaufbau für Arbeitnehmer(innen)
6.1 (1) Entgeltaufbau für Arbeitnehmer(innen) Außertarifliche Zulagen Freiwillige Zulagen Zulagen aufgrund von Betriebsvereinbarungen Fahrgeldzuschuss, betriebliche Zulagen, nach TV zulässig Weitere Zulagen
MehrInnovative Entgeltsysteme
Reihe Management Tools Eckhard Eyer Innovative Entgeltsysteme Mitarbeiter nach Tätigkeit, Leistung und Erfolg vergüten Eckhard Eyer Innovative Entgeltsysteme Mitarbeiter sind Erfolgsfaktoren in stationären
MehrRechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf
Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB Sozialpolitik
MehrKooperation mit außerhochschulischen Partnern
Kooperation mit außerhochschulischen Partnern Qualität der Praxisphase - Empfehlungen der IHK Dr. Ulrich Hoffmeister, IHK zu Lübeck Bochum, 14./15. März 2017 Gliederung 1. Ausgangssituation 2.Qualität
MehrAbkürzungsverzeichnis 13. Einführung 17
5 Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis 13 Einführung 17 Teil 1 Entgeltungleichheit und Frauendiskriminierung 19 A. Entgeltungleichheit in Deutschland und ihre Ursachen 19 I. Entgeltungleichheit in Deutschland
MehrTeilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung Ergebnisse einer GPA - Selbstausfüllbefragung n=3.488 Pressegespräch am 28.04.2008 Georg Michenthaler 1 Rücklaufstatistik 68 Betriebe österreichweit Branchen: Industrie/Energie, Handel,
MehrEntgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit
Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
MehrUngleiche Arbeitsbewertungen - Praxis und strukturelle Probleme
Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit! Eine Kooperationsveranstaltung der GEW und der FES Ungleiche Arbeitsbewertungen - Praxis und strukturelle Probleme Berlin, 12. Juni 2015 Dr. Andrea Jochmann-Döll,
MehrEntscheidungsfelder: Schlankes Verfahren oder komplexes Verfahren?
Entscheidungsfelder: Schlankes Verfahren oder komplexes Verfahren? Leistungsanreize steigern nur dann die Effizienz des öffentlichen Bereiches, wenn der Ertrag durch höhere Motivation größer ist als der
MehrRessort Frauen- und Gleichstellungspolitik
Entgeltunterschied - Gender-Pay-Gap Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes werden alle Beschäftigten berücksichtigt (europaweit einheitliche Vorgaben von Eurostat) Der Einkommensunterschied bei
MehrAls Betreuungskraft in der Altenpflege
Jürgen Link Als Betreuungskraft in der Altenpflege Individuell betreuen prüfungssicher dokumentieren teamorientiert arbeiten pflege kolleg 19 Die Pflegestärkungsgesetze I und II Betreuung für alle Lernen
MehrZusammenfassender Bericht
Zusammenfassender Bericht zur Durchführung der Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de im Rahmen des Projekts der Antidiskriminierungsstelle Gleicher Lohn Prüfung der Entgeltgleichheit mit egcheck.de
MehrAufwertung von Frauentätigkeiten. Diskriminierungsfreie. von (Dienstleistungs-) Arbeit
Aufwertung von Frauentätigkeiten Diskriminierungsfreie Bewertung von (Dienstleistungs-) Arbeit Vergleichsprojekt zwischen frauen- und männerdominierten Tätigkeiten bei der Stadt Hannover im Auftrag der
MehrBewertungsgrundlage beim Anforderungsmerkmal Können /Arbeitskenntnisse Bewertungsmaßstab: Das höchstes erforderliche Niveau
vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten berücksichtigen Einüben Bewertungsgrundlage beim Anforderungsmerkmal Können /Arbeitskenntnisse Bewertungsmaßstab: Das höchstes erforderliche Niveau Anlernzeit: Zeit
MehrSoft Skills bewerten Im AT-Bereich üblich In der Leistungsbeurteilung nicht erfasst
Erfahrung - Einsatzflexibilität - Zusammenarbeit - Kommunikation Soft Skills bewerten Nach dem ERA-Tarifvertrag der IG Metall sind im Rahmen der fachlichen Qualifikation auch Erfahrung, Einsatzflexibilität,
MehrBezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. ERa von A bis Z LSA. Metallindustrie Sachsen-Anhalt
Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ERa von A bis Z Metallindustrie Sachsen-Anhalt LSA Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ERa von A bis Z Metallindustrie Sachsen-Anhalt IG Metall Bezirk Niedersachsen
Mehr