Tarifautonomie im Spannungsverhältnis zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag am Beispiel der Tarifverträge der Metallindustrie 1984
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- Lennart Kerner
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1 Tarifautonomie im Spannungsverhältnis zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag am Beispiel der Tarifverträge der Metallindustrie 1984 Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Rechte durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-üniversität zu Münster vorgelegt von Burkhard Reiß aus Duisburg 1992
2 Inhaltsverzeichnis Se?te Einleitung Gegenstand und Gang der Untersuchung 29 1 Inhalt der Metallarbeitszeitregelung 36 I II Meinung zum Inhalt der Metallarbeitszeitregelung, inhaltsnormative generelle Festsetzung der 38,5- Stunden-Woche bei Flexibilisierungsmöglichkeit durch die Betriebsparteien 36 Gegenmeinung zum Inhalt der Metallarbeitszeitregelung. Lediglich tarifliche Rahmenregelung der betrieblichsdurchschnittlichen Arbeitszeit, Regelung der individuellen Arbeitszeit nur bei Abschluß einer entsprechenden Betriebsvereinbarung. 38 III Stellungnahme zum Inhalt der Metallarbeitsze i trege 1 ung 40 Ergebnis 48 2 Unzulässigkeit der Metallarbeitszeitregelung mittels Betriebsvereinbarung wegen Verstoßes gegen Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG mangels hinreichender demokratischer Legitimation gegenüber den Außenseitern 49 I Normsetzungsbefugnis der Tarifparteien gegenüber den Nichtorganisierten gemäß den Grundsätzen der Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) 50
3 - 2-1) Historische Entwicklung der Tarifbindung des Tarifwesens 51 2) Normsetzungskompetenz der Koalitionen nach den Grundsätzen autonomer Rechtsetzung II Normsetzungsbefugnis der Tarifparteien gegenüber den Nichtorganisierten gemäß 3 Abs. 2 TVG 58 1) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung zum Rechtscharakter der Metall arbeitszeitregelung 59 a) Meinung, Metallarbeitszeitregelung als betriebsverfassungsrechtliche Norm, Inhaltsnorm " b) Meinung, Metallarbeitszeitregelung als Inhaltsnorm c) Meinung, Metallarbeitszeitregelung als tarifliche Bestimmungsklausel d) Meinung, Metallarbeitszeitregelung als unvollständige tarifliche Inhaltsnorm, verbunden mit einer Bestimmungsklausel in Form einer betriebsverfassungsrechtlichen Norm 2 e) Meinung, Metallarbeitszeitregelung als Bestimmung "sui generis" 2) Stellungnahme, eigene Meinung zum Rechtscharakter der Arbeitszeitregelung a) Metallarbeitszeitregelung als Inhaltsnorm 6 e 66 aa) Inhaltsnorm bei notwendiger Umsetzung der tariflichen Arbeitszeitregelung durch Betriebsvereinbarung 6 Metallarbeitszeitregelung als, tarifliche Bestimmungsklausel
4 - 3 - Zwischenergebnis 70 b) Metaliarbeitszeitregelung als Betriebsnorm 71 c) Metallarbeitszeitregelung als betriebsverf assungsrechtl iche Norm 75 Ergebnis 76 3) Geltung der Metallarbeitszeitregelung als Tarifnorm mit Doppelcharakter, Inhalts- und betriebsverfassungsrechtliche Norm gegenüber den Nichttarifgebundenen 76 a) Meinung zur Anwendung von 3 Abs. 2 TVG bei einer tariflichen Doppelnorm mit inhaltsnormativem und betriebsverfassungsrechtl ichem Charakter 78 b) Gegenmeinung zur Anwendung von 3 Abs. 2 TVG bei einer tariflichen Doppel norm mit inhaltsnormativem und betriebsverfassungsrechtl ichem Charakter 79 c) Stellungnahme, Rechtsetzungskompetenz der TarifParteien gegenüber den Nichtorganisierten gemäß 3 Abs. 2 TVG bei der Metallarbeitszeitregelung als tariflicher Doppelnorm mit inhaltsnormativem und betriebsverfassungsrechtlichem Charakter 82 aa) Meinungsstand zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von 3 Abs. 2 TVG 83 (1) Meinung der Minderheit zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von 3 Abs. 2 TVG.. 83 (2) Meinung der Mehrheit zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von 3 Abs. 2 TVG.. 85
5 - 4 - Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von 3 Abs. 2 TVG und Konsequenz für die Geltung der Metallarbeitszeitregelung für die Nichtorganisierten 92 Ergebnis 100 III Zulässigkeit der Metallarbeitszeitregelung gemäß 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG i.v.m. 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG 1 1) Meinung zur Zulässigkeit der Metallarbeitszeitregelung gemäß 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG i.v.m. 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG 101 2) Gegenmeinung zur Zulässigkeit der Metallarbeitszeitregelung gemäß 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG i.v.m. 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG 1 4 3) Stellungnahme zur Zulässigkeit der Metailai beitszeitregelung gemäß 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG i.v.m. 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG 105 a) Zulassen ergänzender Betriebsvereinbarungen durch die Tarifvertragspat teien gemäß 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG 1<" aa) Ergänzende Betriebsvereinbarungen im Sinne des 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG "Tarifvertragsersetzende" Betriebsvereinbarungen als ergänzende Betriebsvereinbarungen gemäß i 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG b) Umfassende funktionelle Zuständigkeit der Betriebsparteien im Bereich der sozialen Angelegenheiten c) Geltungsreichweite ergänzender Betriebsvereinbarungen gemäß 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG aa) Wortlaut des 77 Abs. 4. Satz 1 BetrVG 1 '
6 - 5 - cc) Systematische Interpretation des 77 BetrVG 114 Verstoß gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Glei chbehandlungsgrundsatz gemäß 75 Abs. 1 BetrVG bei Reduzierung des Geltungsbereiches ergänzender Betriebsvereinbarungen auf die tarifgebundenen Arbeitnehmer 115 d) Kritik an der Geltungserstreckung der tariflichen Arbeitszeitregelung äer Metallindustrie durch ergänzende Betriebsvereinbarungen gemäß 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG auf die nichtorganisierten Arbeitnehmer 117 e) Stellungnahme zur Kritik an der Geltungserstreckung der tariflichen Arbeitszeitregelung der Metallindustrie durch ergänzende Betriebsvereinbarungen gemäß S 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG auf die nichtorganisierten Arbeitnehmer 118 Ergebnis Metallarbeitszeitregelung als Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit der Nichtorganisierten 130 I II Inhalt der negativen Koalitionsfreiheit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Konsequenz für die Zulässigkeit der Metallarbeitszeitregelung 131 Inhaltsbestimmung der negativen Koalitionsfreiheit nach der Meinung der Minderheit, Konsequenz für die Zulässigkeit der Metallarbeitszeitregelung 133 Ergebnis 134
7 - 6-4 Rechtstatsächlicher Befund zur Problematik einer unzulässigen Erstreckung der Tarifmacht auf die Nichtorganisierten I 36 5 Unzulässigkeit der Metallarbeitszeitregelung durch Konstituierung der Einigungs- bzw. tariflichen Schlichtungsstelle 138 I. Unzulässigkeit der Metallarbeitszeitregelung durch eine unzulässige Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag I 38 1) Erweiterung der gesetzlichen Mitbestimmungstatbestände durch die Schaffung eines Mitbestimmungsrechts über die Regelung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit durch den Metal Tarifvertrag a) Meinung der Minderheit zur Problematik der Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates durch Tarifvertrag bei Schaffung eines Mitbestimmungsrechts über die wöchentliche Arbeitszeitdauer b) Stellungnahme zur Frage der Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag bei Schaffung eines Mitbestimmungsrechts über die wöchentliche Arbeitszeitdauer * 1* z aa) Wortlaut des 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 1*! Systematische Auslegung des 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG cc) Entstehungsgeschichte des 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 14
8 - 7-2) Zulässigkeit der Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch den Metal ltarifvertrag 146 a) Meinung zur Zulässigkeit der Erweiterung der sozialen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag 146 b) Gegenmeinung zur Zulässigkeit der Erweiterung der sozialen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag 149 c) Stellungnahme zur Zulässigkeit der Erweiterung der sozialen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag 152 aa) Keine Abänderung von 1 Abs. 1 TVG durch das Betriebsverfassungsgesetz 152 cc) dd) ee) Kein Umkehrschluß aus singulären Zulassungsnormen tariflicher Regelungsbefugnisse im Betriebsverfassungsgesetz 153 Keine Einschränkung des 1 Abs. 1 TVG durch die Entstehungsgeschichte des Betriebsverfassungsgesetzes 155 Kein Verbot der Erweiterung der sozialen Mitbestimmungsrechte aufgrund des KompromiQcharakters des Betriebsverfassungsgesetzes 156 Keine Relevanz der Gestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes als ausgewogene Gesamtregelung gegenüber 1 Abs. 1 TVG 156 Zwischenergebnis 158 II Unzulässigkeit der Metallarbeitszeitregelung durch Installation der tariflichen Schlichtungsstelle als Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit der Nichtorganisierten, Art. 9 Abs. 3 GG 160
9 - 8-1) Auffassung zur verfassungsrechtlichen Unzulässigkeit der tariflichen Schlichtungsstelle gemäß 76 Abs. 8 BetrVG, Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit der Nichtorganisierten, Art. 9 Abs. 3 GG 16' 2) Stellungnahme, Konstituierung der tariflichen Schlichtungsstelle als Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit der Außenseiter, Art. 9 Abs. 3 GG 1 63 III Verfassungswidrigkeit der Metallarbeitszeitregelung durch Konstituierung der tariflichen Schlichtungsstelle als Verstoß gegen Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG mangels notwendiger demokratischer Legitimation gegenüber den Nichtorganisierten 1 6B 1) Auffassung, Verfassungswidrigkeit der tariflichen Schlichtungsstelle ( 76 Abs. 8 BetrVG) infolge fehlender demokratischer Legitimation gegenüber den Außenseitern, Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG ) Stellungnahme zur Verfassungswidrigkeit der Konstituierung der tariflichen Schlichtungsstelle ( 76 Abs. 8 BetrVG) infolge fehlender demokratischer Legitimation gegenüber den Außenseitern, Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG 1 7 3) Verfassungskonforme Auslegung von 76 Abs. 8 BetrVG 1 " Ergebnis I 76 IV V Ergebnis Unzulässigkeit der Metallarbeitszeitregeiung wegen Verstoßes gegen Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG durch Konstituierung der Einigungsstelle mangels notwendiger demokratischer 7 17 Legitimation gegenüber den Außenseitern Unzulässigkeit der Metallarbeitszeitregelung durch Konstituierung der Einigungsstelle als Verstoß gegen die negative Koalitions-. 18 freiheit der Nichtorganisierten 1 fl1
10 - 9-6 Unzulässige Verlagerung von Rechtsetzungskompetenz auf die Betriebsparteien durch die Metallarbeitszeitregelung, Verstoß gegen die Grundsätze der Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) 182 I Verstoß gegen die Grundsätze der Tarifautonomie, gemäß Art. 9 Abs. 3 GG. Einleitende Darstellung des Meinungsstandes 183 1) Auffassung zur Problematik der Verlagerung von Rechtsetzungsbefugnis auf die Betriebsebene durch die Tarifparteien 184 2) Weitere Auffassung zur Problematik der Verlagerung von Rechtsetzungsbefugnis auf die Betriebsebene durch die Tarifparteien 186 3) Auffassung des Bundesarbeitsgerichts zur Problematik der Verlagerung von Rechtsetzungsbefugnis auf die Betriebsebene durch die Tarifparteien 187 4) Weitere Auffassung zur Problematik der Verlagerung von Rechtsetzungsbefugnis auf die Betriebsebene durch die Tarifparteien 188 5) Weitere Auffassung zur Problematik der Verlagerung von Rechtsetzungsbefugnis auf die Betriebsebene durch die Tarifparteien 189 II III IV Verlagerung von Rechtsetzungsbefugnis auf die Betriebsebene durch die Tarifvertragsparteien 191 Verzicht auf eine eigene Regelung der individuellen Arbeitszeit durch die Tarifvertragsparteien 194 Zulässigkeit des Verzichts der Tarifparteien auf eine eigene Regelung der individuellen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Verlagerung der Normsetzungsbefugnis auf die Betriebsparteien 195
11 - 10-1) Prüfung der Verlagerung der Normsetzungskompetenz an Art. 80 Abs. 1 GG 195 2) Verzicht der Tarifvertragsparteien auf eine eigene Regelung der individuellen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Verlagerung der Normsetzungsbefugnis auf die Betriebsebene als Verstoß gegen die Grundsätze der Tarifautonomie 13' a) Aufgabe zur Ausübung der Tarifautonomie durch die Koalitionen gemäß. Art. 9 Abs. 3 GG 19 8 aa) Auffassung der Literatur und Rechtsprechung zur Problematik der Aufgabe zur Ausübung der Tarifautonomie durch die Koalitionen gemäß Art. 9 Abs. 3 GG 1«Eigene Auffassung zur Problematik der Aufgabe zur Ausübung der Tarifautonomie durch die Koalitionen gemäß Art. 9 Abs. 3 GG 2 b) Verletzung der Aufgabe zur Ausübung der Tarifautonomie durch die Tarifparteien 202 aa) Weitgehend kein Einfluß der Tarifparteien auf die Umsetzung der Arbeitszeitregelung auf die Betriebsebene bei eigenem Verzicht auf die Regelung der individuellen Arbeitszeit 20 * Vollständige Nichtregelung der individuellen Arbeitszeit im. betriebsratslosen Betrieb 2O7 cc) dd) Rechtstatsächlicher Befund Zwischenzusammenfassung zur Problematik der Aufgabe zur Ausübung der Tarifautonomie 21 21J
12 ee) ff) gg) hh) ii) jj) kk) Funktionsverlust der Tarifautonomie durch Verwischung des Tarifvorranges 214 Autoritätsschwund der Tarifpartner durch Verzicht auf eine eigene Regelung der individuellen Arbeitszeit, Funktionsverlust der Tarifautonomie 216 Einwand, bisherige tarifliche Öffnungsklauseln im Arbeitszeitbereich. 216 Einwand, keine irreversible Entscheidung der Tarifparteien 217 Einwand, kein Funktionsverlust der Tarifautonomie, weil Verlagerung der Regelung der individuellen Arbeitszeit auf die Betriebsebene sachlich geboten ist 219 Einwand, keine Verletzung der Tarifautonomie durch einen beschränkten Funktionsverlust des Tarifvertrages 220 Materielle Richtigkeitsgewähr des Tarifvertrages 227 Zwischenergebnis 228 c) Verfassungskonforme Auslegung der Metal larbeitszeitregelung 230 Ergebnis 232 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 233
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