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1 RWGA Raiffeisenstraße Rösrath-Forsbach Rundschreiben A207/2016 An die Kreditgenossenschaften Ansprechpartner: K. Egbert/M. Köhler Durchwahl: Direktfax: Forsbach, Betriebsratsseminare: Themen und Termine im IV. Quartal 2016 Modul BS Save the Date: Jahrestagung Betriebsräte Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst ein besonderer Terminhinweis zur Jahrestagung Betriebsräte. Bald ist es wieder soweit: Hotel Weißenburg in Billerbeck in der RWGA in Forsbach Informieren Sie sich über "die wichtigen Themen", die Ihre Betriebsratsarbeit in den kommenden Jahren bestimmen werden so z. B.: Wichtiges aus der aktuellen Rechtsprechung, Informationen zur Migration Agree21, Umgang mit der Gefährdungsbeurteilung und viele weitere Praxisthemen! Aktuelle Informationen mit Ausschreibung und Tagungsprogramm erhalten Sie in den nächsten Wochen. Merken Sie sich bereits jetzt den Termin vor. Oder noch besser: Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich so Ihren persönlichen Platz! Außerdem finden Sie in unserem Qualifizierungsangebot der nächsten Monate weitere wichtige Spezialthemen, die Sie in Ihrer Arbeit als Betriebsrat unterstützen: Basismodul: So verschaffen Sie sich eine solide Grundlage für Ihre Tätigkeit! BS6196 Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil 2: Beteiligungen in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in der RWGA in Forsbach

2 Seite 2/2 Aufbaumodule: So bewältigen Sie auch besondere Schwerpunkte als Betriebsrat! BS6198 Der Abschluss von rechtswirksamen Betriebsvereinbarungen in der RWGA in Forsbach BS6131 Der Betriebsrat im Umgang mit personellen Maßnahmen ( BetrVG) 2. November 2016, Hotel Weißenburg in Billerbeck BS6132 Der Betriebsrat im Umgang mit den sozialen Angelegenheiten ( 87 BetrVG) 3. November 2016, Hotel Weißenburg in Billerbeck BS6224 Direktionsrecht, Befristung und Versetzung - Was darf der Arbeitgeber? 3. November 2016 in der RWGA in Forsbach BS6137 Konstruktiver Umgang mit Konflikten , Hotel Weißenburg in Billerbeck BS6211 Fit für den Betriebsratsvorsitz , Hotel Weißenburg in Billerbeck Die Termine haben wir z.t. so gelegt, dass Tagesveranstaltungen, die in einem thematischen Zusammenhang stehen an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. So ersparen Sie sich bei längeren Anfahrten Reisezeiten! Ihr Fragen beantwortet Ihnen gerne Klaus Egbert, Klaus.Egbert@rwgv.de, Tel.-Nr Mit freundlichen Grüßen Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsakademie i. V. gez. Karl Lenz i. A. gez. Klaus Egbert

3 BS6131 Der Betriebsrat im Umgang mit personellen Maßnahmen ( BetrVG) Neugewählte und erfahrene Betriebsratsmitglieder Sie erhalten nicht nur Grundkenntnisse über die Mitwirkung bzw. Beteiligungen bei personellen Maßnahmen, sondern erhalten ebenfalls Informationen zum Handeln bei Konfliktsituationen. 1. Beteiligung bei Einstellung/Versetzung Besetzung einer freien Stelle, Umfang der Unterrichtungs- u. Vorlagepflichten des Arbeitgebers Übungen zur Formulierung einer professionellen Zustimmungsverweigerung Versetzung im Sinne des BetrVG, Möglichkeiten des Betriebsrats zur Abwehr von Nachteilen Einvernehmliche Versetzung/Versetzung mit Änderungskündigung 2. Betriebsrat und Eingruppierung bzw. Umgruppierung Vergütungsgruppensystem als Grundlage einer Ein-/Umgruppierung/bei AT-Status Veränderungen des Vergütungsgruppensystems und Neueingruppierung 3. Verfahrensfragen ( 100, 101 BetrVG) Die vorläufige Einstellung / Versetzung, Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht Gerichtliche Aufhebung einer Einstellung oder Versetzung 4. Betriebsrat und Kündigung Unterrichtungspflichten durch den Arbeitgeber, Fristen für den Betriebsrat Das qualifizierte Gespräch vor der Stellungnahme des Betriebsrats, Anhörung von Vorgesetzten und Zeugen durch den Betriebsrat 2. November 2016, Hotel Weißenburg in Billerbeck DOZENTIN RA Andreas Meyer-Ondereyck, Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rain Dr. Cordula Kempf, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin 240 Euro zzgl. Bewirtungs- und ggf. Übernachtungskosten

4 'RWGV...J Akademie BS6132 Der Betriebsrat im Umgang mit den sozialen Angelegenheiten ( 87 BetrVG) Neugewählte und erfahrene Betriebsratsmitglieder Sie erhalten nicht nur Grundkenntnisse über die Mitwirkung bzw. Beteiligungen bei sozialen Maßnahmen, sondern erhalten ebenfalls Informationen zum Handeln bei Konfliktsituationen. Gegenstand, Zweck und Inhalt der Mitbestimmung: Zustimmungsrecht / Initiativrecht Vorrang von Gesetzen und Tarifvertrag ( 87, 1 Einleitungssatz BetrVG) Wahrnehmung der Mitbestimmung durch - Betriebsvereinbarung/Formlose Betriebsabsprache (Regelungsabrede) - Schlüssiges Verhalten/Schweigen des Betriebsrats Die einzelnen Mitbestimmungstatbestände des 87 Abs. 1 BetrVG - Nr. 1 Ordnung im Betrieb - Nr. 2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, - Nr. 3 Vorübergehende Veränderung der betrieblichen Arbeitszeit - Nr. 4 Zeit, Art und Ort der Entgeltzahlung - Nr. 5 Urlaubsregelung - Nr. 6 Technische Leistungsüberwachung - Nr. 7 Gesundheitsschutz - Nr. 8 Sozialeinrichtungen - Nr. 9 Werksmietwohnungen - Nr. 10 Betriebliche Lohngestaltung, - Nr. 11 Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen - Nr. 12 Betriebliches Vorschlagswesen - Nr. 13 Gruppenarbeit 3. November 2016, Hotel Weißenburg in Billerbeck DOZENT RA Andreas Meyer-Ondereyck, Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rain Dr. Cordula Kempf, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin 240 Euro zzgl. Bewirtungs- und ggf. Übernachtungskosten Qualifikation braucht einen Partner.

5 BS6196 Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil 2: Beteiligung in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Neugewählte und erfahrene Betriebsratsmitglieder Sie erhalten ein vertieftes Wissen zu spezifischen praxisrelevanten Themen der Beteiligung in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten und erhalten Lösungsmöglichkeiten bei Konfliktsituationen. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Soziale Angelegenheiten, Personalfragebogen, Auswahlrichtlinien und Rechte des BR, Allgemeine Beurteilungsgrundsätze, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Berufsbildung) Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen (Mitbestimmung bei Einstellungen, Einflussmöglichkeiten bei Versetzungen, Ein- und Umgruppierung, vorläufige Maßnahmen, Beteiligung und Reaktionsmöglichkeiten des BR) Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan (Begriff und Voraussetzungen, Anspruch des Betriebsrats auf Berater, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, Interessenausgleich - Zweck / Gegenstand, Sozialplan - Erzwingbarkeit Einigungsverfahren) Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen ((Außer-)ordentliche Kündigung, Änderungskündigung, Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats, Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats, Kündigungsschutzvorschriften) Wirtschaftliche Angelegenheiten (Zusammenarbeit von BR und Wirtschaftsausschuss, Informations- und Erläuterungspflicht) in der RWGA in Forsbach DOZENTIN RA Andreas Meyer-Ondereyck, Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rain Dr. Cordula Kempf, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin 460 Euro zzgl. Bewirtungs- und ggf. Übernachtungskosten

6 BS6198 Der Abschluss von rechtswirksamen Betriebsvereinbarungen Erfahrene Betriebsratsmitglieder Sie wissen, worauf Sie bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen und rechtlichen und sachlichen Aspekten zu achten haben und sind in der Lage die Verhandlungsstrategie darauf auszurichten. Regelungsabrede oder Betriebsvereinbarung: Vor- und Nachteile Unterschied von freiwilliger und mitbestimmter Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarung über freiwillige Leistungen Inhalt einer Betriebsvereinbarung, u. a. Tarifvorbehalt ( 77 Abs. 3 BetrVG) Günstigkeitsprinzip Verhandlung von Betriebsvereinbarungen Strategisches Vorgehen Betriebsinterne und externe Sachverständige Beispiele für Betriebsvereinbarungen Gesamtbetriebs- oder Betriebsrat: Wer ist zuständig? Veränderungen von Leistungen des Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarungen ( ablösende Betriebsvereinbarung ) Streit über Inhalt, Anwendung und Geltung einer Betriebsvereinbarung Beendigung und Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung DOZENT RA Andreas Meyer-Ondereyck, Fachanwalt für Arbeitsrecht TERMIN / ORT in der RWGA Forsbach 460 Euro zzgl. Bewirtungs- und ggf. Übernachtungskosten

7 BS6224 Direktionsrecht, Befristung und Versetzung - Was darf der Arbeitgeber? Betriebsratsmitglieder mit rechtlichen Vorkenntnissen Mit dem Praxis-Wissen aus diesem Seminar können Sie die unwirksame Befristung von Arbeitsverträgen verhindern. Sie kennen die Grenzen und vermeiden negative Folgen für die Kollegen! Auch im Weisungsrecht ist nicht alles möglich: Ein Kollege bekommt plötzlich andere Aufgaben zugewiesen oder soll den Arbeitsort wechseln. Geht das so einfach? Oft ist weder dem Arbeitgeber noch dem Betriebsrat klar, welche Spielräume bestehen und wo die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers durch Gesetz oder Arbeitsvertrag endet. Mit dem arbeitsrechtliches Handwerkszeug können Sie sich ganz konkret für die Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb einsetzen. 1. Direktionsrecht des Arbeitgebers - Arbeitszeit und Arbeitsort: Was kann der Arbeitgeber anordnen? - Veränderung der Tätigkeit / Weisungen zum Verhalten der Arbeitnehmer - Was kann der Arbeitgeber in Notsituationen verlangen? 2. Wo endet die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers? - Grenzen durch Gesetz, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag - Wann sind Weisungen unzumutbar? / Ab wann ist eine Änderungskündigung erforderlich? 3. Änderungskündigung und ihre Besonderheiten 4. Die Versetzung von Arbeitnehmern - Abgrenzung Direktionsrecht und Änderungskündigung - Versetzungsklauseln im Arbeitsvertrag / Mitbestimmungsrechte kennen und ausschöpfen 5. Befristete Arbeitsverhältnisse - Als Vertretung, zur Probe etc.: Welche Befristungen gibt es? - Überwachungspflicht des Betriebsrats bei Befristungen - Die Folgen einer unwirksamen Befristung 3. November 2016 in der RWGA in Forsbach DOZENTIN RAin Dr. Cordula Kempf, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin 260 Euro zzgl. Bewirtungs- und ggf. Übernachtungskosten

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