III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98)
|
|
- Christoph Raske
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung Mitbestimmung gem BetrVG allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) Personalplanung ( 92) Information, Beratung, Vorschläge Ebenso bei Frauenförderung ( 92 III) Förderung der Berufsbildung ( 96 I 2, 3): Beratung, Vorschläge Stellenausschreibung ( 93) Recht auf interne Ausschreibungen Bei Verstoß: 99 II Nr. 5 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze ( 94) Echte Mitbestimmungsrechte Erzwingbare Einigungsstelle ( 94 I 2, 3) Auswahlrichtlinien ( 95) Mitbest. nur bzgl. des Wie ( 95 I 1) Bei Verstoß: 99 II Nr. 2, 102 III Nr. 2 Beschäftigungssicherung ( 92a) Vorschläge, Beratung Ergänzung zu 80 I Nr. 8 Errichtung / Ausstattung betriebl. Bildungseinrichtungen ( 97 I): Einführung best. betrieblicher Bildungsmaßnahmen ( 97 II): Echtes MBR ( 97 II 2, 3) Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen ( 98): Personelle Angelegenheiten 1/6
2 . Allgemeine Angelegenheiten und Berufsbildung 1. Allgemeine personelle Angelegenheiten BetrVG a) Personalplanung, 92 ff. BetrVG: Definition: o Summe der Maßnahmen zur Ermittlung des Personalbedarfs in einem bestimmten Planungszeitraum entspr. Bedürfnissen des Unternehmens o Bereitstellung der benötigten Arbeitskräfte zur richtigen Zeit in der richtigen Qualifikation Dazu gehören systematische Planung, sowie ad-hoc-planung Folgen bei Verstoß: 23 III und 121 BetrVG b) Beschäftigungssicherung, 92a BetrVG Vorschlagsrecht, 92a I BetrVG Beratungs- und Begründungspflicht, 92a II BetrVG Folgen bei Verstoß: 23 III BetrVG c) Innerbetriebliche Stellenausschreibung, 93 BetrVG Auf Verlangen des BR o Beachte: nur innerhalb des Betriebes Unternehmen / Konzern: mögliche Zuständigkeit des GBR bzw. KBR Zweck: o Aktivierung des innerbetrieblichen Arbeitsmarktes o Bestmögliche Verwertung der Fähigkeiten und Kenntnisse der AN im Betrieb Externe Ausschreibung gleichzeitig möglich Folgen bei Verstoß: 99 II Nr. 5 BetrVG d) Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze, 94 BetrVG Zustimmungserfordernis = echtes Mitbestimmungsrecht Bei Streit: Einigungsstelle, 76 BetrVG e) Auswahlrichtlinien, 95 BetrVG Zustimmungserfordernis = echtes Mitbestimmungsrecht Zweck: Objektivierung personeller Maßnahmen; vgl. auch 1 IV KSchG Folgen bei Verstoß: 23 III BetrVG; Einigungsstelle, 76 BetrVG, 99 II Nr. 2, 102 III Nr. 2 BetrVG 2/6
3 2. Berufsbildung BetrVG a) Grundsatz: 96 I 1 BetrVG Allgemeine Pflicht von ArbGeb und BR Berufsbildung der AN zu fördern Allgemeines Beratungs- und Vorschlagsrecht des BR in betrieblichen Berufsbildungsangelegenheiten b) Besonderes Beratungsrecht, 97 I BetrVG: Bei Errichtung / Ausstattung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen Bei Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen Bei Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen c) Mitbestimmungsrecht, 97 II BetrVG Bei Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen, wenn ArbGeb Maßnahme plant, die dazu führt, dass sich Tätigkeit der betroffenen AN ändert und ihre Fähigkeiten zu Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreicht d) Erzwingbares Mitbestimmungsrecht, 98 BetrVG Bei Durchführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen ( 95 IV, V BetrVG), nicht jedoch hinsichtlich der Frage, ob betrieblicher Berufsbildungs-maßnahme überhaupt durchgeführt wird. Ausnahme: 97 II BetrVG (s. o.) Rechtsprechung: LAG Frankfurt v TaBV 153/00, NZA-RR 2002, 200: Erhebung von Personalfragebögen durch oder Intranet BAG v AZR 724/98, NZA 2001, 107: Anfechtungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitsvertrages bei fehlender Zustimmung des Betriebsrates zum Personalfragebogen. BAG v ABR 28/03, NZA 2005, 371: Mitbestimmungsrecht gem. 98 I BetrVG über Dauer betrieblicher Berufsausbildung BAG v ABR 17/05, NZA 2006, 1291: Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen 3/6
4 Personelle Einzelmaßnahmen, 99 BetrVG 1. Anwendungsbereich des 99 BetrVG: Mehr als 20 wahlberechtigte AN im Unternehmen (oder gemeinsamer Betrieb) a) Einstellung 2. Gegenstand der Mitbestimmung setzt nach BAG die tatsächliche Beschäftigung voraus ( Eingliederung ) (a. A. in Lit: Einstellung kann sowohl Abschluss des ArbV als auch tatsächl. Beschäftigung sein) setzt auch weisungsgebundene Tätigkeit voraus Zusammenfassende Übersicht (nach Hromadka/Maschmann ArbR II S. 412): Zu beschäftigende Person ArbN des Beschäftigungsunternehmens - Neueinstellung - Verlängerung eines befristeten ArbV - Versetzung in einen anderen Betrieb Mitbestimmungspflichtige Einstellung - Ja, 99 BetrVG - Ja, außer bei ProbearbVerh. 99 BetrVG - Ja ArbN eines anderen Unternehmens - LeihArbN - FremdfirmenAN ( Gäste ) - Ja, 14 III AÜG - Grds. nein, aber Anspruch auf Unterrichtung Kein ArbN - Freier Mitarbeiter - Tätigkeit aufgrund Vereinsrechts - Wie FremdfirmenArbN - Wenn das Beschäftigungsunternehmen einen Teil der ArbGeb-Stellung (=Weisungsrecht) übernimmt 4/6
5 b) Eingruppierung Einstufung der AN in bestimmte Lohngruppen, z.b. tarifvertragl. System c) Umgruppierung Überführung in eine andere Lohngruppe d) Versetzung, 95 III BetrVG; vgl. instruktiv hierzu BAG NZA 2008, 188 ( workshop ) Anderer Arbeitsbereich länger als 1 Monat oder Anderer Arbeitsbereich mit erheblicher Änderung der Arbeitsumstände 3. Rechtsfolgen Im Hinblick auf das Individualarbeitsverhältnis ist bei fehlender und nicht ersetzter Zustimmung wie folgt zu differenzieren: Einstellung: Das Arbeitsverhältnis ist wirksam, aber der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht tatsächlich einsetzen. Tatsächliche Beschäftigung (-) Versetzung: Ist individualrechtlich wirksam, BR kann aber nach 101 BetrVG Rückversetzung erzwingen. Umgruppierung/Eingruppierung: Es kommt nur auf die zutreffende rechtliche Beurteilung der Lohngruppe an. Rechtsprechung: - BAG v ABR 25/00, DB 2002, 47 Beschäftigung von Zivildienstleistenden mitbestimmungspflichtige Einstellung i.s.v. 99 BetrVG. - BAG v AZR 580/99, NZA 2001, 893 Erneutes Mitbestimmungsrecht des BR bei Wiedereinstellungsanspruch - BAG v ABR 59/03, NZA 2005, 945: Mitbestimmungspflichtige Einstellung nach 99 I 1 BetrVG bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit. - BAG v ABR 70/06, NZA 2008, 188 Zum Versetzungsbebgriff isv 99 I, 95 III BetrVG - BAG ABR 81/07, NZA 2009, 112 = NJOZ 2009, 288 Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender bei Einsatz in anderen Betrieben 5/6
6 Mitbestimmung bei Kündigungen, 102 ff. BetrVG I. Anwendungsbereich Alle AN mit Ausnahme der leitenden Angestellten ( 1, 5 II; arg. e: 31 II SprAuG) Mindestbeschäftigtenanzahl ist nicht erforderlich II. Gegenstand der Mitbestimmung Jede ordentliche oder außerordentliche Kündigung III. Mitbestimmungsverfahren 1. Vorherige Anhörung des BR ( 102 I BetrVG) Vollständige, umfassende Unterrichtung erforderlich Grundsatz der subjektiven Determination Kein Nachschieben von Kündigungsgründen Fehlende oder unvollständige Unterrichtung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung ( 102 I 3 BetrVG) 2. Reaktionsmöglichkeiten des BR Zustimmung oder Zustimmungsfiktion ( 102 II 2 BetrVG) Bedenken gem. 102 II 1 BetrVG Form- und fristgerechter Widerspruch ( 102 II, III BetrVG) 3. Folgen eines Widerspruchs des BR Weiterbeschäftigungsanspruch ( 102 V 1 BetrVG) Entbindung nur durch einstweilige Verfügung möglich ( 102 V 2 BetrVG) Erhöhter Kündigungsschutz ( 1 II S. 2 Nr. 1, S. 3 KSchG) IV. Sonderfälle 1. Außerordentliche Kündigung oder Versetzung eines BR-Mitglieds ( 103 I BetrVG) 2. Initiativrecht des BR bei Kündigungen ( 104 BetrVG) 3. Mitwirkung bei Massenentlassung 6/6
VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II
VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II 1. Struktur der Beteiligungsrechte 2. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte 3. Betriebliche Einigung Betriebsvereinbarung versus Regelungsabrede 4. Tarifvorrang
MehrInhalt. Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG
Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG Thomas Michler, TBS ggmbh Rheinland-Pfalz Inhalt Abschnitt a: Die Beteiligungsrechte im Überblick
MehrGegenstand und Voraussetzungen
Gegenstand und Voraussetzungen Gegenstand und Voraussetzungen A. Gegenstand. Normalfall Ordentliche, außerordentliche, Änderungs- und Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber Keine anderen Beendigungsgründe
MehrPersonelle Einzelmaßnahmen. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten. 13 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Prof. Dr. Olaf Deinert Arbeitsrechtsvertiefung, SoSe 2006 13 Mitbestimmung in personellen 14 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Mitbestimmung in personellen Mitbestimmung bei personellen nach 99 BetrVG:
MehrAlternde Belegschaften Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen
Alternde Belegschaften Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen Dr. Frank Lorenz schneider : schwegler rechtsanwälte Düsseldorf - Berlin - Frankfurt/Main 7. Düsseldorfer
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrDas Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick
MehrVIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II
VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II 1. Struktur der Beteiligungsrechte (Informations-, Unterrichtungs-, Beratungs-, Anhörungsrecht) sowie echte Mitbestimmungsrechte 2. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
MehrZuständigkeit des Entleiher-Betriebsrats
VORTRAGSREIHE Donnerstag, 9. Dezember 2010 18.30 Uhr Dr. Joachim Wichert aclanz-rechtsanwälte Zuständigkeit des Entleiher-Betriebsrats ZAAR Destouchesstraße 68 80796 München Tel. 089 20 50 88 300 Fax 089
MehrWerkstätten für behinderte Menschen als Tendenzbetriebe. Besonderheiten der Mitbestimmung des Betriebsrates. Fachvortrag am 09.
Werkstätten für behinderte Menschen als Tendenzbetriebe Besonderheiten der Mitbestimmung des Betriebsrates Fachvortrag am 09. März 2012 Sandra Meinke Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Barkhoff
MehrIntensivschulungen Programm
Intensivschulungen Programm Seminar 1: Kündigungsrecht (13.06.2007) A) Kündigung: personenbedingt, betriebsbedingt, verhaltensbedingt; - 102 Abs. 1-3 BetrVG Widerspruch des Betriebsrates: Formulierung,
MehrRn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII
Rn Seite Vorwort................................. V Vorwort zur 1. Auflage......................... VI Abkürzungsverzeichnis......................... XIV Literaturverzeichnis...........................
Mehr99 Kündigung 96-98. Personelle Angelegenheiten. 100 Aufhebung, Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin. Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Personelle Angelegenheiten Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Tendenzschutz 118 Einstellung, Versetzung,
MehrUnser Werkzeug Die rechtlichen
Unser Werkzeug Die rechtlichen Grundlagen. Einflussmöglichkeiten des Betriebrates Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten, beantragt Maßnahmen in ihrem Sinne beim Arbeitgeber und soll
MehrDie Betriebsratsanhöning bei Kündigung
Die Betriebsratsanhöning bei Kündigung Von Dr. jur. Peter Feichtinger Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg Juristische GesamtbibliotheK Technische Hochschule Darmstadi Rudolf Haufe Verlag
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung 1. Wirksamkeit 2. Bedingungsfeindlichkeit 3. Form 4. Zugang 5. Kündigungsberechtigter
MehrPowerschulungen Programm 2008. Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008)
Powerschulungen Programm 2008 Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008) Der Kündigung widersprechen oder nicht widersprechen? Wenn ja, wie? Die gekonnte Formulierung des Widerspruches des BR
MehrIX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III
IX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III 1. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, 99 BetrVG 2. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, 106 ff. BetrVG insbesondere Betriebsänderungen,
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV
Rz. Seite Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV A. Das Anhörungsverfahren bei Kündigung nach 102 BetrVG... 1... 1 I. Allgemeine Grundsätze... 1... 1 1. Entstehungsgeschichte... 1... 1
MehrVorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Betriebsverfassungsgesetz 1
Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Seite V VII XVII XXVII Betriebsverfassungsgesetz 1 Betriebsverfassungsgesetz 51 Einleitung
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrRechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes
Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes Inhalt des Vortrags 1. Handlungspflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz 2. Mitbestimmungsrechte beim Arbeitsschutz 3. Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zu psychischen
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrWenn es zum Streit kommt... zwischen BR & AG - Instrumente der Konfliktregelung. Gericht. Kreisbehörde. Gericht
Wenn es zum Streit kommt... zwischen BR & AG - Instrumente der Konfliktregelung Das Beschlussverfahren bei wiederholtem Verstoß gegen Pflichten aus dem BetrVG - 23 Abs. 3 BetrVG Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit
MehrAlbrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung
Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
MehrVertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts
Vertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts 1 Der Begriff der Vertrauensarbeitszeit Vertrauensarbeitszeit ist gesetzlich nicht definiert oder geregelt! Allgemein versteht man unter Vertrauensarbeitszeit
MehrArbeitspapier 4: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten I
Arbeitspapier 4: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten I I. Allgemeines 1. Begriff der sozialen Angelegenheiten = Grds. sämtliche arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Mehr89 Haftung für Organe; Konkurs. 249 Art und Umfang des Schadensersatzes. 613 Dienstleistung in Person. 614 Fälligkeit der Vergütung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Erstes Buch; (Juristische Personen) 31 Haftung des Vereines für Organe 89 Haftung für Organe; Konkurs Zweites Buch (Verpflichtung zur Leistung) 242 Treu und Glauben 249 Art
MehrArbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 03.11.2010 in Essen. Fluch & Segen. Betriebsratsanhörung. nach 102 BetrVG
Fluch & Segen der Betriebsratsanhörung nach 102 BetrVG 1 Grundsatz 102 Abs.1 s.1 und 3 BetrVG Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung
MehrINHOUSE-SEMINARE. BetrVG I - III ArbR I - III Kombi BetrVG und ArbR. Schulungen für Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Arbeitsrecht Spezialseminare
A f A INHOUSE-SEMINARE INDIVIDUELL - KOMPAKT - PROFESSIONELL BetrVG I - III ArbR I - III Kombi BetrVG und ArbR Schulungen für Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Spezialseminare AfA Die Inhouse-Seminare
MehrSeminare für Betriebsratsmitglieder und Ersatzvertreter. in Unternehmen der Kommunikation und Logistik. sowie in Callcentern.
Seminare für Betriebsratsmitglieder und Ersatzvertreter in Unternehmen der Kommunikation und Logistik sowie in Callcentern Anbieter Kommunikationsgewerkschaft DPV Regionalverband Mitte An den Drei Steinen
Mehr102 Mitbestimmung bei Kündigungen (1) 1 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung
Etzel 102 Mitbestimmung bei Kündigungen (1) 1 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2 Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3 Eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung
MehrBZO Seminar:Betriebsräte Brauereien 2/07
BZO Seminar:Betriebsräte Brauereien 2/07 Leiharbeitnehmer/ Werkvertragsarbeitnehmer Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte 1 Inhalt Begriffe Bedeutung der Unterscheidung Abgrenzungskriterien Beteiligungsrechte
MehrBetriebsverfassungsrecht
Betriebsverfassungsrecht von Prof. Dr. Gerrick v. Hoyningen-Huene Ordinarius an der Universität Heidelberg 5., neubearbeitete Auflage üesamfttbitofrefc 2 f,hnische Universität Darmsfadt (Bjj Verlag C.
MehrBeteiligung von BR/PR bei der Personalentwicklung
Beteiligung von BR/PR bei der Personalentwicklung Stade 30.10.2008 Themen: 1. Die Personalentwicklung 2. Die Personalplanung 3. Die Beschäftigungssicherung 4. Der Personalfragebogen und die Beurteilungsgrundsätze
MehrArbeitsrecht am Abend, 10. März 2010
Arbeitsrecht am Abend, 10. März 2010 -Wahlanfechtung- Sabine Feichtinger Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg Anfechtungsfrist 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG entscheidend
MehrIG Metall FB Sozialpolitik Arbeitsrecht
Mitbestimmung des Betriebsrats bei betriebl. Eingliederungsmanagement/BEM Gefährdungsbeurteilungen stufenweiser Wiedereingliederung formalisierten Krankenrückkehrgesprächen IG Metall FB Sozialpolitik Mitbestimmung
MehrGrundlagen der Betriebsratsarbeit. Betriebsänderung
Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung 2. überarbeitete und erweiterte
MehrDer Widerspruch des Betriebsrats bei. Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Widerspruch des Betriebsrats bei Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1 Formalitäten des Widerspruchs Grundlagen des Widerspruchs: - Beschluss des Betriebsrats (oder Ausschuss nach Übertragung)
MehrBUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 17.9.2013, 1 ABR 21/12
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 17.9.2013, 1 ABR 21/12 Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag Leitsätze 1. Der Beschluss einer Einigungsstelle, mit dem diese ihre Zuständigkeit bejaht oder verneint,
MehrMitbestimmung im Qualitätsmanagement. Referent: Wilhelm Linke
Mitbestimmung im Qualitätsmanagement Referent: Wilhelm Linke Veranstaltung Mitbestimmung im Arbeitsschutz - Arbeitnehmerkammer Bremen - 4. November 2004 Mitbestimmung Qualitäts-Management berührt an vielen
MehrIII. Der Betriebsrat... 44 1. Bildung... 44 a) Zusammensetzung... 45 b) Wahl... 47 2. Amtszeit... 50 a) Grundsätze... 50 b) Übergangsmandat, 21a
Inhalt Vorbemerkung... 11 A. Formen der Arbeitnehmervertretung... 13 I. Betriebsverfassung... 13 1. Gesetzliche Grundlagen... 14 2. Sonstige kollektiv-rechtliche Regelungen... 15 a) Tarifverträge... 16
MehrAbkÅrzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 19
Inhaltsverzeichnis AbkÅrzungsverzeichnis................................ 15 Literaturverzeichnis................................... 19 I. Eingehen eines Arbeitsverhåltnisses A. Vertragsanbahnung... 21
MehrPrüfungsschema: Arbeitsverhältnis / Arbeitnehmerbegriff
Prüfungsschema: Arbeitsverhältnis / Arbeitnehmerbegriff 1. Vertragliche Verpflichtung zur Dienstleistung a) Privatrechtlicher Vertrag - Abgrenzung zum Beamten etc., bei Nichtigkeit des Vertrags: fehlerhaftes
MehrDie Kündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage Ist ein Arbeitnehmer der Ansicht, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist (man könnte auch einfacher sagen - rechtswidrig ist), kann er dagegen beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis...
Vorwort... 5 Autorenverzeichnis.... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis.... 13 Literaturverzeichnis... 27 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 45 Drittelbeteiligungsgesetz... 93
MehrSchutz gegen Gefährdungen durch psychische Belastung in der Arbeitswelt
Schutz gegen Gefährdungen durch psychische Belastung in der Arbeitswelt Aufsicht und sonstige weitere rechtliche Durchsetzungsoptionen Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 Rechtsdurchsetzung Umsetzung
Mehr2. Leiharbeit/ Werkverträge
2. Leiharbeit/ Werkverträge Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte = auch Fremdfirmeneinsatz, freie Mitarbeit, Dienstvertrag Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer (Fremdfirma) mit der selbständigen Erledigung
MehrBetriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung: BetrVG
Gelbe Erläuterungsbücher Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung: BetrVG ommentar von Prof. Dr. Otfried Wlotzke, Prof. Dr. Ulrich Preis, Burghard reft, Dr. Wolfgang Bender, Dr. Sebastian Roloff 3. Auflage
MehrSanierung und Restrukturierung von Unternehmen
Deutsches Anwaltsinstitut F A C H I N STITUT F Ü R A R B E I TSREC H T Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen 15. bis 16. April 2005 Jetzt 5 % Rabatt auf alle Internetbuchungen W W W. A N W A L
MehrDas kollektive Arbeitsrecht in der Post-Merger-Integration
Anna Jung Das kollektive Arbeitsrecht in der Post-Merger-Integration Diplomica Verlag Anna Jung Das kollektive Arbeitsrecht in der Post-Merger-Integration ISBN: 978-3-8428-1248-2 Herstellung: Diplomica
MehrMitbestimmungsrecht II
Übersichten Mitbestimmungsrecht II Formelles Betriebsverfassungsrecht & Unternehmensmitbestimmungsrecht Wintersemester 2015/2016 1 Teil 1: Formelles Betriebsverfassungsrecht 1 Grundlagen der Betriebsverfassung
MehrAktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Frankfurt (Main), 22. Januar 2015 Kristina Schmidt Entwicklungen in den Themenfeldern formelles Betriebsverfassungsrecht betriebsverfassungsrechtlicher
MehrDie 10 (häufigsten) Irrtümer des Arbeitgebers. Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln. (www.etl-rechtsanwaelte.de)
Die 10 (häufigsten) Irrtümer des Arbeitgebers Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln (www.etl-rechtsanwaelte.de) 1 1 Ihr Referent heute Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Lehrbeauftragter der
MehrKündigungsrecht. Aktuelle Tendenzen im Recht der betriebsbedingten Kündigung
Kündigungsrecht Aktuelle Tendenzen im Recht der betriebsbedingten Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Überblick Dringende betriebliche Erfordernisse - 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers
MehrVerträge und Vertragsgrundlagen: Was ist zu beachten?
Verträge und Vertragsgrundlagen: Was ist zu beachten? Informationsveranstaltung des Arbeitskreise Gesundheit in Bremen DGUV-Vorschrift 2: Was ändert sich in den Betrieben? Bremen, 15.09.2011 ArbG-Pflichten
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor - Rechtliche Rahmenbedingungen - Rechtsanwältin Andrea Gau, UVB Allgemeine Rechtsquellen Europarecht z. B. Rahmen-RiLi 89/391/EWG
MehrDie Personalvertretung
Lenders Richter Die Personalvertretung Zusammenarbeit und Mitwirkungsrechte ILuchterhand 2010 Vorwort Literaturverzeichnis 1. Die Ausgangssitutation i 2. Die handelnden Akteure 2 2.1 Die Dienststellenleitung
MehrARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren. unter Beteiligung
12 BV 66/13 Verkündet am 19.8.2013 I. Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren unter Beteiligung 1.
MehrInternet und Email in der Arbeit von Betriebsräten
Internet und Email in der Arbeit von Betriebsräten - Die Last und die Lust an neuer Technik und Kommunikation im Betriebsrat. Albrecht Kleinschmidt,Direktor des Arbeitsgerichts Wesel a.d. Wilfried Löhr-Steinhaus,
MehrVII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I
VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I 1. Geltungsbereich Räumlicher, Sachlicher Persönlicher 1. Organe der Betriebsverfassung 2. Struktur von Betriebsräten 3. Wahl und Amtszeit des Betriebsrats
MehrInformationsrecht wirtschaftliche Angelegenheiten in Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss
Informationsrecht wirtschaftliche Angelegenheiten in Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss Geheimnis Informationsrecht des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten Ist in einem Unternehmen ein Wirtschaftsausschuss
MehrEinzelvertragliches Zustimmungserfordernis zur Kündigung (BAG 23.04.2009-6 AZR 263/08 - NZA 2009, 915 ff.)
Einzelvertragliches Zustimmungserfordernis zur Kündigung (BAG 23.04.2009-6 AZR 263/08 - NZA 2009, 915 ff.) Arbeitgeber Anton hatte mit seinem Mitarbeiter Norbert Anfang 2011 vereinbart, dass Norbert auf
MehrAnnexbedingungen und Koppelungsgeschäfte im Anwendungsbereich des 87 I BetrVG
Annexbedingungen und Koppelungsgeschäfte im Anwendungsbereich des 87 I BetrVG Bearbeitet von Eckart Gaude 1. Auflage 2011. Buch. 219 S. Hardcover ISBN 978 3 631 61486 0 Format (B x L): 14 x 21 cm Gewicht:
MehrDie Anderungskündigung
Die Anderungskündigung Eine umfassende Darstellung unter Berücksichtigung des neuen Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsgerichtsverfahrens von Dr. Wilfried Berkowsky Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
MehrMandanteninformation
Mandanteninformation - Die Abgrenzung vom Angestellten zum leitenden Angestellten - das Anwaltshaus Böblingen informiert! 1 Die Abgrenzung vom Angestellten zum leitenden Angestellten ist in der Praxis
MehrDer Kündigungsschutz leitender Angestellter
Marie-Theres Rumler Der Kündigungsschutz leitender Angestellter Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden -" INHALTSVERZEICHNIS EINFUHRUNG TEIL 1: DIE KÜNDIGUNGSRECHTLICHE STELLUNG DER LEITENDEN ANGESTELLTEN
MehrDie Rechte des Betriebsrats im Kundenbetrieb in Bezug auf Zeitarbeitnehmer
Die Rechte des Betriebsrats im Kundenbetrieb in Bezug auf Zeitarbeitnehmer Zeitarbeitnehmer sind Angehörige des Betriebs ihres Arbeitgebers, des Verleihers, auch wenn sie im Betrieb des Entleihers tätig
MehrErfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit
Erfolgreiches Management der Betriebsratsarbeit Grundlagen - Organisationsmittel - Arbeitshilfen Bearbeitet von Christian Kergl, Elisabeth Mauritz, Janine Schlichte, Judith Schneider-Hezel Grundwerk mit
MehrLösungsskizze 24. 1.4.2.1 Als milderes, aber gleichermaßen geeignetes Mittel kommt eine Abmahnung in Betracht.
Lösungsskizze 24: Kündigung und Berufsausbildungsverhältnis Lösungsskizze 24 1 Die Kündigungsschutzklage ist begründet, wenn die fristlose Kündigung des rechtswirksam begründeten Berufsausbildungsverhältnisses
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Restrukturierung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats (1) 2 Das BetrVG sieht unterschiedlich
MehrDie Betriebsratsanhörung bei der Einstellung
Die Betriebsratsanhörung bei Einstellung und Kündigung Teil 1: Die Betriebsratsanhörung bei der Einstellung Joachim Schulze Mitglied der Geschäftsleitung, Rechtsanwalt/Verbandsjurist, SACHSENMETALL Dresden,
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX. A. Einleitung...1 I. Ausgangspunkt und Fragestellung...1 II. Gang der Darstellung...3
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... IX A. Einleitung...1 I. Ausgangspunkt und Fragestellung...1 II. Gang der Darstellung...3 B. Die übertragende Sanierung in der Insolvenz...7 I. Begriff übertragende
MehrFallstricke der Weiterbeschäftigung gekündigter Arbeitnehmer
Fallstricke der Weiterbeschäftigung gekündigter Arbeitnehmer Inhaltsverzeichnis Weiterbeschäftigungsanspruch Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch Besonderer Weiterbeschäftigungsanspruch Durchsetzungsrechte
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 25. Einheit 25.01.2011 Rechtsanwalt NGOC-DANH NGUYEN nguyen@raeblume.de Institut für Recht der Wirtschaft Arbeitsrecht - Betriebsverfassungsrecht Die Betriebsverfassung
MehrArbeitsrechtliche Fallstricke in der Sanierung
Arbeitsrechtliche Fallstricke in der Sanierung Sanierungsarbeitsrecht 3 Sanierungswege in der Insolvenz Restrukturierung / Möglichkeiten des Personalabbaus Kündigung von Personal Veräußerung eines Betriebes
MehrPsychische Fehlbelastung in der Arbeitswelt Erkennen Erheben Vermindern
Erkennen Erheben Vermindern Gliederung 1. Was sind psychische Belastungen? 2. Gesetzliche Verpflichtungen des Arbeitsgebers und betriebliche Mitbestimmung. 3. Betriebliche Mitbestimmung am Beispiel der
MehrZum aktuellen Stand von Social-Media-Guidelines
Hans Böckler-Stiftung: Fachtagung Social Media in der internen Zusammenarbeit Was ist bisher geregelt? Zum aktuellen Stand von Social-Media-Guidelines 29.06.2015 - Frankfurt AfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
MehrPersonalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung und Dienstleistungsbeziehungen
Personalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung und Dienstleistungsbeziehungen BeB Fachtagung Dienstleistungsmanagement Magdeburg, 1. Oktober 2014 Rechtsanwältin Dr. Friederike Meurer Agenda 1 Einführung in
MehrI. Errichtung von Betriebsräten Wahl eines Betriebsrats... 23 1. 1 Schreiben an den Arbeitgeber wegen erstmaliger Durchführung einer
Inhalt 7 Inhalt 1 Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 20 Nr. zu 1 Muster I. Errichtung von Betriebsräten Wahl eines Betriebsrats... 23 1. 1 Schreiben an den Arbeitgeber wegen erstmaliger Durchführung
MehrTeil F: Prüfungsschemata
Teil F: Prüfungsschemata I. Prüfungsschema zur ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Individualvereinbarung
MehrBrors/Schüren: Gutachten MAIS NRW - 17.03.14
1 Regelungsvorschläge zur Eindämmung von Missbräuchen beim Fremdpersonaleinsatz Gesamter Vorschlag abrufbar unter http://www.mais.nrw.de/08_pdf/ 001/140317_missbrauch_werkvert raege.pdf Ausgangspunkte
MehrAudit. - Verhaltens- und Leistungskontrolle oder rechtliche Verpflichtung? - Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe
Audit - Verhaltens- und Leistungskontrolle oder rechtliche Verpflichtung? - Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe 02.06.2012 Peter Lemke 1 Qualität im Gesundheitswesen Qualität
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Franz Josef Düwell (Hrsg.) Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Erfurt Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar Dr. Dieter Braasch, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Stuttgart Prof.
MehrInhaltsverzeichnis. Druckerei C. H. Beck ... Schoof, Rechtsprechung zum Arbeitsrecht von A Z. Revision
Revision, 02062010 Druckerei C H Beck Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 7 Revision Die mit (CD-ROM) versehenen Stichworte sind auf die beiliegende CD-ROM ausgelagert! Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrTarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q)
1 Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) vom 28. April 2006 zwischen dem Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v. und der IG Metall Bezirksleitung Bayern wird folgender Tarifvertrag zur
MehrArbeitszeit oder Freizeit, das ist hier die Frage
Arbeitszeit oder Freizeit, das ist hier die Frage HBS-Fachgespräch Arbeitsrecht Arbeitszeitpolitik und Arbeitszeitrecht Dr. Andreas Priebe, Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de Die drei Dimensionen des
Mehr1. gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Betriebsausschusses
F Bettrriiebsausschuss und anderre Grremiien des Bettrriiebsrrattes nach dem BettrrVG REICHOLD, Die reformierte Betriebsverfassung 2001, NZA 2001 S. 857 ff LÖWISCH, Änderung der Betriebsverfassung durch
MehrA. DER WIEDEREINSTELLUNGSANSPRUCH ALS RICHTERLICHES RECHTSINSTITUT 22
Inhaltsverzeichnis: 1. KAPITEL: EINLEITUNG 1 A. PROBLEMSTELLUNG 1 B. BEGRIFFSKLÄRUNG 4 2. KAPITEL: FALLGRUPPEN 7 A. ENTNAZIFIZIERUNGSVERFAHREN 7 B. ARBEITSKAMPF 8 C. VERDACHTSKÜNDIGUNG 10 D. BETRIEBSBEDINGTE
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 26. Mai 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 26. Mai 2006 2 Grundlagen der Änderungskündigung - 2 KSchG (1) Grundstruktur: AG kündigt das Arbeitsverhältnis
MehrDie Abmahnung im Arbeitsrecht als Vorstufe zur Kündigung
Die Abmahnung im Arbeitsrecht als Vorstufe zur Kündigung Ein Handbuch von Dr. Annette Pflaum Decker & Müller Heidelberg Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Einleitung A. Die Abmahnung
MehrKollektives Arbeitsrecht
Europa-Universität Viadrina SoSe 2010 1 Koalitionsrecht 2 Tarifvertragsrecht 3 Arbeitskampfrecht 4 Betriebsverfassungsrecht 5 Arbeitnehmermitwirkung im Aufsichtsrat Nr. 2 Private Wirtschaft Öffentlicher
MehrPersonalabbau und lange Kündigungsfristen
Personalabbau und lange Kündigungsfristen Veranstaltung der IHK Saarland am 14.09.2006 Referenten: Heike Last, Personalberatung, Saarbrücken Dr. Norbert Pflüger, Pflüger Rechtsanwälte GmbH, Frankfurt am
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar begründet von Prof. Karl Fittingj Ministerialdirektor a. D. 21., neubearbeitete Auflage Heinrich Kaiser Dr. jur. Friedrich Heither Ministerialdirigent Vorsitzender
MehrWettbewerbsfaktor Personal für den IT-Bereich Arbeitsrechtliche Aspekte bei Fortbildungsmaßnahmen
Wettbewerbsfaktor Personal für den IT-Bereich Arbeitsrechtliche Aspekte bei Fortbildungsmaßnahmen München - Rechtsanwalt Markus Lippmann Folie 0 / Titel Präsentation / Referent 01. Januar 2010 Einleitung
MehrArbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund.
Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund Luchterhand Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XIII A. Begriff und Rechtsquellen
MehrDie Grundlagen: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbegriff; die arbeitsrechtlichen Rechtsquellen und Gestaltungsfaktoren. Fall 1: Freier Mitarbeiter!?
8 1. Abschnitt Die Grundlagen: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbegriff; die arbeitsrechtlichen Rechtsquellen und Gestaltungsfaktoren Fall 1: Freier Mitarbeiter!? 14 Der Begriff des Arbeitnehmers; Bedeutung
MehrPersonalentwicklung - rechtlich betrachtet
rechtlich betrachtet Begriffe, die bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen auftauchen können Einweisung und Unterweisung am Arbeitsplatz Berufsausbildung berufliche Weiterbildung berufliche Fortbildung ("vertikale
MehrDer Betriebsrat (vgl. zur Organisation der Betriebsverfassung auch HWK/Reichold 7-41 BetrVG)
Der Betriebsrat (vgl. zur Organisation der Betriebsverfassung auch HWK/Reichold 7-41 BetrVG) Rechtliche Einordnung Gesetzlicher Repräsentant der Belegschaft (Partei kraft Amtes) Keine Vertretung gem. 164
Mehr