INHOUSE-SEMINARE. BetrVG I - III ArbR I - III Kombi BetrVG und ArbR. Schulungen für Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Arbeitsrecht Spezialseminare
|
|
- Thilo Klein
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 A f A INHOUSE-SEMINARE INDIVIDUELL - KOMPAKT - PROFESSIONELL BetrVG I - III ArbR I - III Kombi BetrVG und ArbR Schulungen für Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Spezialseminare
2 AfA Die Inhouse-Seminare bereiten Sie auf Ihren Alltag als Betriebsrat vor: optimal INDIVIDUELL Nur Sie kennen den Wissensstand und Schulungsbedarf Ihres Gremiums. Deshalb legen Sie die Themenschwerpunkte des Seminars gemeinsam mit unserem Referenten fest. So sind die Inhalte exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Außerdem entscheiden Sie über den Seminartermin und den Schulungsort. Ob in Ihrem Unternehmen, einem Tagungshotel, den AfA-Schulungsräumen in Nürnberg, Frankfurt oder Bamberg: Wir richten uns nach Ihren Wünschen. KOMPAKT Sparen Sie wertvolle Zeit: Da die Schulungsinhalte an Ihrem Bedarf ausgerichtet sind, werden nur Themen geschult, die für Sie von Interesse sind. Damit verkürzt sich die Dauer des Seminars im Vergleich zu anderen Anbietern erheblich. Die Kosten für Tagungspauschale, Anreise und Übernachtung des Gremiums entfallen bei einer Schulung vor Ort. Ein Preisvergleich zeigt, dass sich eine Inhouse-Schulung schon ab zwei Teilnehmern finanziell rechnen kann. PROFESSIONELL Eine praxisnahe Vermittlung der Seminarinhalte ist entscheidend für den Lernerfolg. Unsere Referenten, die sexperten der AfA Rechtsanwälte, liefern Ihnen alle Grundlagen für den erfolgreichen Einstieg und geben wertvolle Tipps für Ihre BR-Arbeit. Auch nach dem Seminar steht Ihnen der Referent als Ansprechpartner in allen rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und kann Sie wenn nötig anwaltlich beraten und vor Gericht oder in der Einigungsstelle vertreten.
3 Einsteigerseminare zum Durchstarten INTENSIV-SEMINAR BetrVG I (3 Tage) Einführung in das Betriebsverfassungsrecht Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts Aufbau Betriebsverfassung, nationales Recht und EU-Recht Umgang mit Gesetzen und Kommentaren Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Gewerkschaften Das Betriebsratsamt Ehrenamt und Kündigungsschutz Freistellung von der Arbeit und Entgeltfortzahlung Rechte und Pflichten Beteiligungsrechte im Überblick Informationsrechte und zwingende Mitbestimmung Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Beschlussverfahren und Einigungsstelle INTENSIV-SEMINAR ArbR I (3 Tage) Einführung in das liche Grundlagen Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag Betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz Abgrenzung und Betriebsverfassungsrecht Das Arbeitsverhältnis Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräch und Einstellung Teilzeit- und Befristungsrecht Leiharbeitnehmer und Scheinselbständige Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsvertrag, Vergütung, Arbeitszeit Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Direktionsrecht und AGB-Kontrolle KOMBI-SEMINAR BetrVG I und ArbR I (3 Tage) Einstieg Betriebsverfassung und Einführung in das Betriebsverfassungsrecht Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts Das Betriebsratsamt Beteiligungsrechte im Überblick Einführung in das liche Grundlagen Das Arbeitsverhältnis Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses Unser Klassiker
4 Betriebsverfassungsrecht BetrVG I Einführung in das Betriebsverfassungsrecht ArbR I Einführung in das BetrVG II Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten ArbR II Durchsetzung von Arbeitnehmerschutzrechten BetrVG III Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten ArbR III Beendigung von Arbeitsverhältnissen Spezialseminare (Auszug) Seminarangebot im Überblick Arbeits- und Gesundheitsschutz Haftung Betriebsrat Arbeitszeit Betriebsvereinbarung Datenschutz Geschäftsführung Betriebsrat Der Nutzen Ihre 10 Vorteile zum Erfolg für Sie als BR: Maßgeschneiderte, Maßgeschneiderte, praxisnahe Schulungsinhalte praxisnahe Schulungsinhalte Individuelle Bestimmung von Termin, Ort und Dauer Erhebliche Zeit- und Kostenersparnis Berücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten Besprechung vertraulicher Informationen Besprechung vertraulicher Informationen im Kollegenkreis Rechtliche Nachbetreuung durch den Referenten möglich
5 Per Mail an: Per Fax an: 0911 / Per Post an: AfA Seminare GmbH Pirckheimerstraße Nürnberg Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an! Bitte rufen Sie uns an. Bitte erstellen Sie uns ein individuelles Schulungsangebot: Thema Ort Terminwunsch Anzahl Teilnehmer Ansprechpartner (Name, Vorname) Betrieb Anschrift Telefon Lisa Neubig Seminarmanagerin der AfA Seminare GmbH 0911 / neubig@afa-seminare.de Erforderlichkeit ( 37 Abs. 6 BetrVG) Alle von uns angebotenen Schulungen sind erforderlich gem. 37 Abs. 6 BetrVG. Sprechen Sie uns an, wenn es zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommt: Wir werden eine Lösung finden. Das sagt das Bundesarbeitsgericht: Bei der Vermittlung von BetrVG Grundkenntnissen ist die Erforderlichkeit für sämtliche Mitglieder des Betriebsrats gegeben (BAG vom , 6 ABR 12/81). Einer gesonderten Erforderlichkeitsprüfung bedarf es nicht (BAG vom , 6 ABR 78/79). Das gleiche gilt, wenn Grundkenntnisse des s vermittelt werden. Der BR ist nicht gehalten, das kostengünstigste Seminar auszuwählen, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält (BAG vom , 7 ABR 2/07).
6 R e c h t s a n w ä l t e A f A für Arbeitnehmer Wir starten in... AB APRIL... Frankfurt am Main mit weiterem Büro und Seminarzentrum Schumannstraße Frankfurt Tel.: 069 / Fax: 069 / frankfurt@afa-anwalt.de AfA Rechtsanwälte ist eine der wenigen Spezialkanzleien im, die ausschließlich die Arbeitnehmerund Betriebsratsseite rechtlich begleitet. Jetzt in: NÜRNBERG BAMBERG FRANKFURT ROSTOCK Bildnachweis: stokkete - Fotolia.com, Max Diesel - Fotolia.com 03 / 2014
SEMINARE. für Betriebsräte. Individuell Kompakt Professionell
A f A SEMINARE für Betriebsräte Individuell Kompakt Professionell Die AfA Inhouse-Seminare bereiten Sie optimal auf Ihren Alltag als Betriebsrat vor: Individuell Nur Sie kennen den Wissensstand und Schulungsbedarf
MehrInhouse-Schulungen ARBEITSRECHT. für die Druckindustrie
Inhouse-Schulungen ARBEITSRECHT für die Druckindustrie Ihre Inhouseschulung: ARBEITSRECHT FÜR PRAKTIKER Wann ist ein Arbeitnehmer tatsächlich ein Arbeitnehmer? Welche Fragen darf ich als Arbeitgeber stellen,
MehrAktuelle Rechtsprechung. Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht Ermessen des Betriebsrats Bei Prüfung der Erforderlichkeit kommt es nicht auf die objektive Lage an,
MehrSchulungsanspruch und Kostenübernahme nach 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen
1 Schulungsanspruch und Kostenübernahme nach 37 Abs. 6 und 7 BetrVG Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen Gesetzliche Grundlage: 37 Abs. 6 BetrVG
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrEin Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.
Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?
MehrDas Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrKOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. Gliederung der Vorlesung A. B. C. D. E. F. G. Einführung Koalitionsrecht Tarifvertragsrecht
MehrBetriebsräte Grundqualifizierung
Stand: 26.06.2013 BR 1: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung und Überblick Betriebsräte Grundqualifizierung Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss
MehrSOMMERTAGUNG 22. 26. Juni 2015
ARBEIT 4.0 Beschäftigung im digitalen Wandel Tagungszentrum Weiße Wiek Boltenhagen, Ostsee PROGRAMM A f A SOMMERTAGUNG 22. 26. Juni 2015 Dabei sein und mitreden Erforderlich gemäß 37 Abs. 6 BetrVG Arbeit
MehrSie äußern Ihre Wünsche und wir stellen Ihnen Ihr individuelles Inhouse-Seminar zusammen.
288 288 Sie äußern Ihre Wünsche und wir stellen Ihnen Ihr individuelles Inhouse-Seminar zusammen. Inhous Ort, Zeitpun e-semi nare kt und Sem Dauer inarsch selbst b werpun estimm Maß k en! t e festleg geschn
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrKombination aus offenem Seminar und Inhouse-Teil so setzen Sie die Teilnahme und Durchführung durch
Kombination aus offenem Seminar und Inhouse-Teil so setzen Sie die Teilnahme und Durchführung durch Telefon/Telefax: 0700 25 26 77 36 E-Mail: mail@jesjanssen.de Internet: www.jesjanssen.de Offene Seminare
Mehr2. Leiharbeit/ Werkverträge
2. Leiharbeit/ Werkverträge Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte = auch Fremdfirmeneinsatz, freie Mitarbeit, Dienstvertrag Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer (Fremdfirma) mit der selbständigen Erledigung
MehrDie Freistellung des Betriebsrats von A bis Z
Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z Bearbeitet von Gisela Graz, Maria Lück 1 Auflage 2006 Buch 359 S ISBN 978 3 7663 3719 1 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung
MehrEs ist an der Zeit, neue Wege zu gehen.
Flexible Zeitwertkontenmodelle. Es ist an der Zeit, neue Wege zu gehen. Allianz ZeitWertkonten mit Garantie: die neue Flexibilität für Unternehmer und Mitarbeiter. Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz
MehrPowerschulungen Programm 2008. Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008)
Powerschulungen Programm 2008 Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008) Der Kündigung widersprechen oder nicht widersprechen? Wenn ja, wie? Die gekonnte Formulierung des Widerspruches des BR
MehrUmgang mit dem Betriebsrat
Das Know-how. Umgang mit dem Betriebsrat Ihre Qualifizierung bei der REFA GmbH. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. 27. und 28. Mai 2010, Friedrichshafen Graf-Zeppelin-Haus
MehrAktuelle Rechtsentwicklung Neue Rechtsprechung
1. Neues BetrVG in Kraft 2. Arbeitszeugnis 3. Vergütung von Überstunden Neue Wahlordnung zur Betriebsverfassung in Kraft Die neue Wahlordnung (BGBl. I S. 3494) zum Betriebsverfassungs-Reformgesetz ist
MehrMein Recht auf Schulung und Weiterbildung als Betriebsratsmitglied
Warum braucht ein Betriebsratsmitglied Schulung & Weiterbildung? Die Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Betriebsräten sind mit den Jahren komplexer, umfangreicher und somit auch anspruchsvoller
MehrTarifvertrag Leih- / Zeitarbeit
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate
MehrBildungsprogramm für das Jahr 2012 Die Einladungen zu den jeweiligen Seminaren erfolgen zeitnah.
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Leipzig-Halle-Dessau Bildungsprogramm für das Jahr 2012 Die Einladungen zu den jeweiligen Seminaren erfolgen zeitnah. Seminare nach 37.6 Betriebsverfassungsgesetz
MehrDienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.
MehrMITBESTIMMUNG! Mitbestimmen Aber richtig! (BR III) vom 2. bis 6. März 2015 in Hamburg
mobilfon: 0172-4353159 e-mail: nwkoprek@vircon www.vircon.de MITBESTIMMUNG! An Hand ausgewählter betrieblicher Fälle aus Ihrer Erfahrung - insbesondere der Arbeitszeitgestaltung - lernen Sie quasi unter
MehrTBS-Fachtagung: Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beispiele aus der juristischen Praxis
TBS-Fachtagung: Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beispiele aus der juristischen Praxis Referentin: Rechtsanwältin Julia Grimme Fachanwältin
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
MehrGanzheitliche Personalberatung für Bewerber Ihr Coach für alles, was Sie für ihr Karriereziel und ihre Zukunft brauchen.
1/10 Ganzheitliche Personalberatung für Bewerber Ihr Coach für alles, was Sie für ihr Karriereziel und ihre Zukunft brauchen. Ein Partner, der mich bei meiner beruflichen Verwirklichung als Mensch unterstützt.
MehrRechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes
Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes Inhalt des Vortrags 1. Handlungspflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz 2. Mitbestimmungsrechte beim Arbeitsschutz 3. Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zu psychischen
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Restrukturierung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats (1) 2 Das BetrVG sieht unterschiedlich
MehrTarifvertrag Leih- / Zeitarbeit
Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag
MehrMobile Endgeräte rechtskonform einsetzen. oder auch: (Arbeits-) Recht./. IT
Im Wandel der Zeit wie arbeiten wir morgen? Individuell flexibel mobil der Arbeitsplatz der Zukunft www.urheber-medien-it-kanzlei.de Seite Nr. 1 Mobile Endgeräte rechtskonform einsetzen oder auch: (Arbeits-)
MehrKirchliche Einrichtungen zwischen Drittem Weg und Tarifvertrag Angemessene Arbeitsbedingungen aber wie? Würzburg, den 10.3.2011 -
Kirchliche Einrichtungen zwischen Drittem Weg und Tarifvertrag Angemessene Arbeitsbedingungen aber wie? Würzburg, den 10.3.2011 - Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard) Direktor des Instituts für Arbeitsrecht
MehrRechtsanwalt. Arbeitsverhältnis
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
MehrBestellung von Literatur für die Betriebs-/ Personalratsarbeit
Bestellung von Literatur für die Betriebs-/ Personalratsarbeit Betriebsrat /Personalrat der Firma An die Geschäftsleitung Bestellung sachlicher Mittel gemäß 40 Abs. 2 BetrVG bzw. 44 Abs. 2 BPersVG Sehr
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrArbeitszeit oder Freizeit, das ist hier die Frage
Arbeitszeit oder Freizeit, das ist hier die Frage HBS-Fachgespräch Arbeitsrecht Arbeitszeitpolitik und Arbeitszeitrecht Dr. Andreas Priebe, Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de Die drei Dimensionen des
MehrKWR - IHR PARTNER IM ARBEITSRECHT
KWR - IHR PARTNER IM ARBEITSRECHT KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH zählt zu den qualitativ führenden Rechtsanwaltskanzleien in Österreich. KWR - Gute Beratung, gutes Gefühl. Unser Schwerpunkt ist
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II JAV-Crashkurs: Einführung in die JAV-Arbeit Einführung
MehrSymposium 2. Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht
Symposium 2. Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht Thema: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht Dienstag, den 25. Oktober 2011, 15.00 bis 18.15 Uhr staatlich anerkannte fachhochschule Aktuelle Entwicklungen
MehrAlbrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung
Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis...,' 13. Literaturverzeichnis 15. Kapitel 1. Spielregeln im Arbeitsrecht 17
Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis...,' 13 Literaturverzeichnis 15 Kapitel 1. Spielregeln im Arbeitsrecht 17 A. Einführung in das juristische Denken. 18 1. Systematische Auslegung von Paragrafen - Wie Juristinnen
MehrSchulungsangebote. Katja Fleck Consulting
Schulungsangebote Katja Fleck Consulting Schulungen aus der Praxis für die Praxis Ich biete Ihnen zielgruppengerechte und praxisorientierte Schulungen für Beschwerde-, Event-, Ideen- und Zeitmanagement!
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrAktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Frankfurt (Main), 22. Januar 2015 Kristina Schmidt Entwicklungen in den Themenfeldern formelles Betriebsverfassungsrecht betriebsverfassungsrechtlicher
MehrWeihnachtsgeld nach Verkauf des Betriebs?
Weihnachtsgeld nach Verkauf des Betriebs? Anspruch auf Sonderzahlung aus nachwirkendem Tarifvertrag nach Betriebsübergang, Betriebsvereinbarung als ablösende Regelung vgl. BAG NZA 2002, 41 und BAG NZA
MehrPsychische Belastungen in der Arbeitswelt angehen Was tun, wenn Arbeit krank macht?
Verwaltungsstelle Neuwied TBS ggmbh Kaiserstr. 26-30 55116 Mainz Tel. 06131 / 28 835 0 Fax 06131 / 22 61 02 info@tbs-rlp.de www.tbs-rlp.de Mainz, Oktober 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahlen
MehrCAREER MENTORSHIP PROGRAMME N U R W E R S E I N Z I E L K E N N T, FINDET DEN WEG. Vor Drucken Ende
CAREER MENTORSHIP PROGRAMME N U R W E R S E I N Z I E L K E N N T, FINDET DEN WEG. L A O T S E Vor Drucken Ende MENTORSHIP UNIVERSITY Februar 2014 April 2015 Im Rahmen unserer Mentorship University helfen
MehrFachseminare für die Versicherungswirtschaft
Fachseminare für die Versicherungswirtschaft PPO GmbH Gesellschaft für Prozessoptimierung, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung Bahnhofstraße 98 82166 Gräfelfing bei München Telefon 089. 89
MehrArbeitsrechtlichen Praktikerseminar
JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Sommersemester 2015 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht
MehrUnternehmensübergreifender Personaleinsatz
Unternehmensübergreifender Personaleinsatz Arbeitsrechtliche Probleme und Lösungen bei Matrixstrukturen Einladung zum Arbeits(Rechts)Frühstück am 29. September 2015 in Berlin 30. September 2015 in Düsseldorf
MehrNeu im Betriebsrat Anstoß für Betriebsräte!
Neu im Betriebsrat Anstoß für Betriebsräte! Einstiegsseminar für einen erfolgreichen Start in die neue Spielzeit für Betriebsräte Außerdem: Jetzt teilnehmen am CAIDAO-Tippspiel zur WM 2010 www.caidao.de
MehrSeminare für Betriebsratsmitglieder und Ersatzvertreter. in Unternehmen der Kommunikation und Logistik. sowie in Callcentern.
Seminare für Betriebsratsmitglieder und Ersatzvertreter in Unternehmen der Kommunikation und Logistik sowie in Callcentern Anbieter Kommunikationsgewerkschaft DPV Regionalverband Mitte An den Drei Steinen
MehrArbeitszeitgestaltung als Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes
Arbeitszeitgestaltung als Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes 1 Was uns stört Dauer Tag Woche Monat Lage Wochenende Nachtschicht Fehlende Planbarkeit Keine Planung Abweichungen... 2 1 Wer macht
MehrPfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH
PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Betriebsverfassungsrecht kompakt - Das Wesentliche an nur einem Tag - Sie sind neu in der Personalverwaltung oder gerade frisch gewählte/-er Betriebs
MehrSymposium Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht
Symposium Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht Thema: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht Mittwoch, den 20. Oktober 2010, 15.00 bis 18.15 Uhr staatlich anerkannte fachhochschule Aktuelle Entwicklungen
MehrAus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!
Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte Jetzt auch in Braunschweig möglich! Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten: Aus- und Weiterbildung bei BEL NET Hohe Anforderungen an Datenschutzbeauftragte
MehrGeschäftsführung des Betriebsrates Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 BetrVG
Orientierung mobilfon: 0172-4353159 e-mail: nwkoprek@vircon www.vircon.de Geschäftsführung des Betriebsrates Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 BetrVG Die Geschäftsführung des
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrRundschreiben Nr. 35/2015
Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie e.v. Hauptgeschäftsstelle München: Gewürzmühlstraße 5 80538 München Telefon: 089 212149-0 Telefax: 089 291536 E-Mail: info@vtb-bayern.de Geschäftsstelle
MehrAutorenverlag K. M. Scheriau Berlin
Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Soziale Angelegenheiten Mitbestimmung des Betriebsrats nach 87 BetrVG 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin
MehrDatenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN
Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN Inhaltsverzeichnis Arbeiten mit diesem Buch 5 Schnelleinstieg 7 Mitbestimmung und Datenschutz Warum will keiner seine Daten schützen? 9 Zahlen oder Worte
MehrLeitfaden für ein Praktikum. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg
Leitfaden für ein Praktikum Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Allgemeines Dieser Praktikumsleitfaden gibt Orientierung und Empfehlungen über den Ablauf und den Inhalt eines Praktikums in der Kreisverwaltung.
MehrRechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt. Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG
Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG Mögliche Inhalte und Durchsetzungsmöglichkeiten APITZSCH SCHMIDT Rechtsanwälte Frankfurt
MehrEventreihe zum Total Leader Concept
Eventreihe zum Total Leader Concept Lebensbereich Beruf und Finanzen Thema Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Einordnung des GmbH Geschäftsführers Frankfurt/Main, 17. Februar 2014 Gesellschafts- und
MehrAushangpflichten für Arbeitgeber
Aushangpflichten für Arbeitgeber Allgemeines Durch Aushänge im Betrieb sollen die Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse
Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
MehrDie TBS ggmbh veranstaltet daher zum Thema ein 2-tägiges Praxisseminar, zu dem wir Euch hiermit herzlich einladen:
TBS ggmbh Kaiserstr. 26-30 55116 Mainz Tel. 06131 / 28 835 0 Fax 06131 / 22 61 02 info@tbs-rlp.de www.tbs-rlp.de Mainz, im Dezember 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahlen der Krankenkassen sind
MehrArbeitsrecht für Führungskräfte
Das Know-how. Arbeitsrecht für Führungskräfte Ihre Qualifizierung bei der REFA GmbH. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. 27. und 28. Mai 2010, Friedrichshafen Graf-Zeppelin-Haus
MehrArbeitsrecht / Tarifrecht in Jobcentern (g.e.)
Arbeitsrecht / Tarifrecht in Jobcentern (g.e.) Veranstaltungsnummer: 2012 Q 263 MH Termin: 20.08. 23.08.2012 Zielgruppe: Personalvertreter in Jobcentern Ort: Courtyard Düsseldorf Seestern Am Seestern 16
MehrVermittlung von Kenntnissen zur Raumakustik sowie zur Lärmwirkung
AUSBILDUNGSGANG Akustik-Schulung Vermittlung von Kenntnissen zur Raumakustik sowie zur Lärmwirkung Dieser Kurs ist eine Fortbildungsmaßnahme für QUALITY OFFICE-Berater. Durch die Teilnahme können 8 QO-Punkte
MehrPassgenau schulen Bedarfsanalyse
Passgenau schulen Bedarfsanalyse Mit unserer Online-Bedarfsanalyse bringen Sie Ihre Schulungen auf den Punkt. Sie sparen Zeit und Geld effizient und passgenau. de Office-Training.de ist eine Marke der
MehrKursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten In dieser fünftägigen Ausbildungsreihe werden vertiefte Kenntnisse zum Datenschutzrecht vermittelt. Es werden alle Kenntnisse
MehrWir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrBeschlüsse über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung, Durchführung oder Teilnahme an einer Schulung und die Bestellung eines Sachverständigen
Beschlüsse über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung, Durchführung oder Teilnahme an einer Schulung und die Bestellung eines Sachverständigen Telefon/Telefax: 0700 25 26 77 36 E-Mail: mail@jesjanssen.de
MehrII. Das Arbeitsrecht als Teil der Rechtsordnung
ARBEITSRECHT I - WS 2011/2012 II. Das Arbeitsrecht als Teil der Rechtsordnung 1. Privatrecht Öffentliches Recht In einem modernen Rechtsstaat unterscheidet man Privatrecht und Öffentliches Recht. Das Arbeitsrecht
MehrIn der Klausurtagung werden die erforderlichen Inhalte zur Bewältigung der grundlegenden Aufgaben gem. 37 Abs. 6 BetrVG vermittelt.
- Klausurtagung In der Klausurtagung werden die erforderlichen Inhalte zur Bewältigung der grundlegenden Aufgaben gem. 37 Abs. 6 BetrVG vermittelt. Es werden pro Tag zwei Module behandelt. Jeder Teilnehmer
MehrBR kompakt: Grundlagenbildung mit System
aktualisiert! : Grundlagenbildung mit System Die Seminare 1-5 bieten wir vor Ort für dich an. Die Betriebsräteakademie Bayern der Kooperationspartner der IG Metall für regionale Seminare veranstaltet die
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 26. Mai 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 26. Mai 2006 2 Grundlagen der Änderungskündigung - 2 KSchG (1) Grundstruktur: AG kündigt das Arbeitsverhältnis
Mehrnach der betriebsratswahl Fit für den Start
Fit für den Start interessenvertretung Die Anforderungen an die Arbeit der Betriebsräte werden immer größer. Nach der Wahl warten verantwortungsvolle Aufgaben auf die Arbeitnehmervertreter und viele Fragen.
MehrSeminarveranstaltungen. 1. Halbjahr 2016
Seminarveranstaltungen 1. Halbjahr 2016 Formalia, Formalia! Kleingruppenseminar Nr. 6/16 A Zweitagesseminar am Donnerstag, den 23.06.2016 und am Freitag, den 24.06.2016 in der Kanzlei Stähle Belziger Str.
Mehr3. Pflegetag. GMB Beratung StB GmbH. 14. November 2012
Aktuelle Steueränderungen 3. Pflegetag GMB Beratung StB GmbH 14. November 2012 E Elektronische L St A M Lohn Steuer Abzugs Merkmale L Referent: 2 Ziel Verfahren: AG meldet AN mit Tätigkeitsbeginn elektronisch
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrDie Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek
Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Zusammenarbeit Betriebsrat Gewerkschaft (Arbeiterkammer) Gemäß 39 Abs. 2 ArbVG sollen die Organe der Arbeitnehmerschaft
MehrWir vermitteln sicherheit
Wir vermitteln sicherheit 2 3 Eine solide basis für unabhängige Beratung wir vermitteln sicherheit Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir für unsere Geschäfts- und Privatkunden seit 1994 der kompetente
MehrMerkblatt VI/2011 Neue Vorschriften für Kündigungsanfechtungen und sonstige Änderungen in der Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes
Merkblatt VI/2011 Neue Vorschriften für sanfechtungen und sonstige Änderungen in der Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes I. Inhalt und Zielsetzungen: Die Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes,
MehrSeminarausschreibung. Standort- und Beschäftigungssicherung durch Investition und Innovation
IMU Seminar Seminarausschreibung Seminar: Standort- und Beschäftigungssicherung durch Investition und Innovation Zielgruppe Betriebsräte der SIEMENS AG, vor allem Betriebsratsvorsitzende sowie deren Stellvertreter
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
MehrSeminarverwaltung in cobra
Seminarverwaltung in cobra Viele Organisationen bieten ein kontinuierlich wechselndes Angebot an Seminaren, Schulungen, Ausstellungen, Präsentationen oder sonstigen Veranstaltungen an. Die Seminarteilnehmer
MehrBetreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM Betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen Liebe Leserin, lieber Leser, Menschen mit psychischen Erkrankungen fühlen sich oft in der eigenen Wohnung nicht mehr wohl. Angst,
MehrFinanzbuchhaltung*, lfd. Lohnabrechnungen, Unternehmensberatung für kleine und mittelständische Betriebe
Finanzbuchhaltung*, lfd. Lohnabrechnungen, Unternehmensberatung für kleine und mittelständische Betriebe! * I N H A B E R U W E K R Ä H M E R *Spezialisiert auf das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle.
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrRechtliche Aspekte bei der Aufbereitung auf Anweisung entgegen den Vorgaben zur ordnungsgemäßen Aufbereitung
KANZLEI DR. JÄKEL MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT IN KOOPERATION MIT BERLIN DÜSSELDORF Rechtliche Aspekte bei der Aufbereitung auf Anweisung entgegen den Vorgaben zur ordnungsgemäßen
MehrReferent: Peter Frühwald Arbeitsrechtler und Diplom-Mentaltrainer in Staatlicher Selbstverwaltung 1
Schulungen und Seminare Info & Beratung Leipzig, 23.11.2011 BePeFo, Pfingstweide 10, 04179 Leipzig Seminar für alle Interessierten an der Staatlichen Selbstverwaltung Seminarangebot: Die Staatliche Selbstverwaltung
MehrCOERPER RECHTSANWÄLTE seit 1972
COERPER RECHTSANWÄLTE seit 1972 Fragebogen Arbeitsrecht: 1. Datum.. 2. Personalien Name: Geburtsdatum: Familienstand: _ unverheiratet _ verheiratet (Steuerklasse ) Kind(er) Unterhaltsverpflichtungen gegen
Mehr