MITBESTIMMUNG! Mitbestimmen Aber richtig! (BR III) vom 2. bis 6. März 2015 in Hamburg

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1 mobilfon: MITBESTIMMUNG! An Hand ausgewählter betrieblicher Fälle aus Ihrer Erfahrung - insbesondere der Arbeitszeitgestaltung - lernen Sie quasi unter Praxisbedingungen: Wo beginnt und endet das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates? Welche Gesetze und Tarifverträge muss ich beachten? Was ist eine Betriebsvereinbarung, wie wirken ihre Bestimmungen, wie fasse ich sie ab und wie lange gilt sie überhaupt? Wie werden die Mitarbeiter/innen bei der Mitbestimmung einbezogen? Wie bereitet sich der Betriebsrat auf eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber vor? Wann ist eine Verhandlung gescheitert? Was ist eine Einigungsstelle, wie setzt sich zusammen und wie wird sie durch den Betriebsrat bestellt? Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber mitbestimmungspflichtige Maßnahmen ohne Zustimmung des Betriebsrates durchführt? In Arbeitsgruppen (Bildung von kleinen Betriebsräten) werden der erforderliche Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber geübt, Betriebsvereinbarungen abgefasst, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und eine Einigungsstelle simuliert. Mitbestimmen Aber richtig! (BR III) vom 2. bis 6. März 2015 in Hamburg "Bei der Inventur am Samstag bleiben Sie aber bis zum Schluss im Betrieb", weist der Abteilungsleiter eine Arbeitsgruppe an, obwohl die Arbeitszeit bereits um Uhr endet. Haben Sie selbst im Betrieb Anlässe und Vorgänge, bei denen Sie nicht sicher sind, ob und wie Sie als Betriebsrat mitbestimmen dürfen? Dann ist dieses Seminar richtig für sie.

2 Seminarausschreibung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 BetrVG vom 1. bis 5. Februar 2010 in Hamburg Thema: Freistellung: Die Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß 37 Abs. 6 i. V. mit 40 Betriebsverfassungsgesetz Termin: Anreisemöglichkeit Sonntag 01. März 2015, 18:00 Uhr Seminarbeginn: Montag, 02. März 2015, 11:00 Uhr Seminarende: Freitag, 06. März 2015, 13:00 Uhr Ort: Kosten(erstattung): Seminargebühr: Rechnung: Hotel Leonardo, HH-Stillhorn Stillhorner Weg 40, Hamburg Tel.:+49 (0) , Fax:+49 (0) An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Reise- und Unterbringungskosten Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 40 i. V. mit 37 Abs. 6 BetrVG. Der Teilnehmerbetrag beträgt pro Teilnehmer(in) 850,-- zzgl. 19 % MwSt einschließlich Unterbringung und Verpflegung. Das Unternehmen erhält eine auf die Teilnehmer bezogene Rechnung. Anmeldeschluss: sofort, spätestens 10. Februar 2015 Hotelkosten: Anmeldung: Die Hotelkosten in Höhe von ca. 634,- EURO (bei Anreise am Sonntag 740,- EURO) pro Teilnehmer/in werden bei Abreise vor Ort gezahlt oder dem Unternehmen bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung durch das Hotel in Rechnung gestellt. Parkgebühr 8,- pro Tag. Bitte die Anmeldung auf beiliegendem Formular an Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln senden oder per Fax 05151/ Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift, und Tel.-Nr.: 05151/

3 Themenplan Die Mitbestimmung des Betriebsrates Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Einführung in das Seminar, Vorstellung des Zeit- und Themenplans sowie der Arbeitsmethode Ökonomische und rechtliche Aspekte der Mitbestimmung Direktionsrechts des Arbeitgebers und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates Grundsätze des Mitbestimmungsrechts Arten und Ausprägung des Mitbestimmungsrechts Das Vetorecht Die korrigierende Mitbestimmung Das Initiativrecht bei der Mitbestimmung Voraussetzung und Schranken des Mitbestimmungsrechts Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag Übersicht über Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten Konkretisierung an einer ausgewählten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit gemäß 87 BetrVG (beispielsweise Arbeitszeit, Überstunden) Ausübung des Mitbestimmungsrechts Die Betriebsvereinbarung und ihre rechtliche Wirkung Erstellen einer Betriebsvereinbarung unter Beteiligung der Arbeitnehmer Korrespondenz mit dem Arbeitgeber Verhandlung von Betriebsvereinbarungen Scheitern der Verhandlungen Bestellen der Einigungsstelle und ihre Durchführung Folgen bei Nichtbeachtung der Mitbestimmung Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen Unterlassungsanspruch des Betriebsrates Seminarauswertung und Abschlussgespräch

4 mobilfon: Anmeldung zum Seminar (bitte in Druckbuchstaben leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Vorname: Anschrift Telefon priv: Telefon dienstl.: -Adresse: Unternehmen: (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) Rechnungsadresse: (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Beruf/Tätigkeit: Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 1. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Arbeitgebers 2 Kostenübernahmeerklärung gemäß 37Abs.6 i. V. mit 40 BetrVG 3 Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen liegt vor liegt nicht vor Ort, Datum,Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhrzeit Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: Vircon-Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln Fax: Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 4 an Ort, Datum/Unterschrift 1 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 2 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 3 Bei Ausfüllen und Unterschreiben dieser Erklärung erübrigt sich eine separate Erklärung für das Hotel 4 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter

5 Teilnahmebedingungen für Seminare Anmeldungen sind verbindlich Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Einladung mit weiteren Hinweisen zum Seminar und die Rechnung. 5 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder abgesagt werden müssen, wird die bereits gezahlte Seminargebühr ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren wird für alle Seminarteilnehmer/-innen die Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte übernommen. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen resp. Seminarpauschalen sowie den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Bei Vorliegen einer vom Arbeitgeber unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung richtet das Hotel die Rechnung direkt an das Unternehmen. Ohne Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers muss die Hotelrechnung bei Abreise direkt vor Ort bezahlt werden. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/-in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Die Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Sollten Sie an dem Seminar nicht teilnehmen können, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Ein Rücktritt vom Seminar, der spätestens bis zum 28.Tag vor dem Schulungsbeginn erfolgt, wird kostenfrei storniert und die gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe erstattet. Danach wird bis zum 7.Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. 5 Bei Inhouse-Seminaren erhält das Unternehmen die Rechnung direkt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.

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