Arbeitsrecht / Tarifrecht in Jobcentern (g.e.)

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1 Arbeitsrecht / Tarifrecht in Jobcentern (g.e.) Veranstaltungsnummer: 2012 Q 263 MH Termin: Zielgruppe: Personalvertreter in Jobcentern Ort: Courtyard Düsseldorf Seestern Am Seestern Düsseldorf Tel.: 0211/ Dozent/in: Gerd Tiedemann, Großhansdorf Stand: Ersteller: hwolf

2 LERNZIELE / Hintergrund Jobcenter werden (spätestens ab 2012 nur noch) als gemeinsame Einrichtungen der Agentur für Arbeit und einer Kommune (346 der 437 Jobcenter) oder von einer Kommune alleine (sog. Optionskommune); betrieben (die bislang noch bestehenden Jobcenter in einem Gebäude, aber getrennter Trägerschaft wird es dagegen ab dem nicht mehr geben). Im erstgenannten Fall (gemeinsamen Einrichtung) wird Personal von der Agentur für Arbeit und der Kommune an die rechtlich selbständigen Jobcenter zugewiesen. Im zweiten Fall (der Optionskommunen) kommt es zu einem gesetzlichen Übergang des Personals der BA in den Dienst des kommunalen Trägers. Im Rahmen der Amtshilfe werden vereinzelt auch Mitarbeiter der ehemaligen Staatsbetriebe Post, Telekom und Bahn eingesetzt. Je nach Herkunft gilt dabei für das Personal unterschiedliches Tarifrecht. Zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte benötigen die Personalverantwortlichen und die Personalräte daher neben arbeitsrechtlichen Grundlagen auch Kenntnisse in den jeweiligen Tarifwerken. Auch die personalvertretungsrechtlichen Aspekte wie konkrete Beteiligungsrechte, Allgemeine Aufgaben, Wächteramt und Recht und Billigkeit werden hierbei immer angesprochen werden. In unseren Seminaren verschaffen wir Ihnen einen soliden Überblick und besprechen die gängigsten Probleme, damit Sie Ihren Aufgaben gerecht werden können. ausgedruckt am: Seite 2 von 6

3 PROGRAMMABLAUF (Änderungen vorbehalten) :00-14:30 Uhr Begrüßung Vorstellung, Erwartungen, Ablauf 14:30-17:30 Uhr Grundlagen Überblick über die organisatorischen Veränderungen im SGB II-Bereich und die Auswirkungen auf das Personal Rechtsquellen des Arbeitsrechtes und ihr Verhältnis zueinander Überblick über den Geltungsbereich der verschiedenen Tarifverträge und ihren Aufbau Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz (einschließlich AGG) Zuständigkeitsabgrenzungen Der sog. Negativkatalog im SGB II Zuständigkeiten des Personalrats beim Jobcenter Zuständigkeiten des Personalrats der Kommune Zuständigkeiten des Personalrats bei der Bundesagentur für Arbeit Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit ausgedruckt am: Seite 3 von 6

4 :00-12:15 Uhr Beginn der Beschäftigung Auswahlprozess, Abschluss des Arbeitsvertrages Auswahlgespräche, Vertragspartner, einzelvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge, etc. Abschluss neuer Arbeitsverträge mit der g.e. Beschäftigung im Jobcenter Zuweisung & Co Zuständigkeitsabgrenzung (wer ist für welche Entscheidungen zuständig?) Befristungsrecht Befristungen mit sachlichem Grund (Regelbeispiele, Konfliktfälle, maßgeblicher Zeitpunkt, Prüfungsumfang) Befristungen ohne sachlichen Grund Zulässige Verlängerungen und verbotene Anschlussbefristungen Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses Folgen unwirksamer Befristungen arbeitsgerichtliches Verfahren Besonderheiten im öffentlichen Dienst nach TVöD / TV BA, etc 13:30-17:30 Uhr Inhalt des Arbeitsverhältnisses Haupt- und Nebenleistungspflichten Umfang und Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechtes Entgeltanspruch, Die Entgeltsysteme im TVöD und im TV BA Entgeltschutz nach 44 g SGB II ausgedruckt am: Seite 4 von 6

5 Stellenbewertung Eingruppierung Bildung von Arbeitsvorgängen, Zeitanteile, Subsumtion unter Tatbestandsmerkmale :00-12:15 Uhr Arbeitszeitrecht / Urlaubsrecht Gesetzliche (Schutz-) Vorgaben Tarifvertragliche Regelungen Ausgestaltung im Einzelfall Teilzeitbeschäftigung Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit o Gesetzliche und tarifvertraglich Gleichbehandlung von Teilzeitkräften Erholungs-, Zusatz-, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung 13:30-17:30 Uhr Beendigung des Arbeitsverhältnisses Außerordentliche Kündigung Ordentliche Kündigung Kündigungsfristen Allgemeiner Kündigungsschutz Besonderer Kündigungsschutz Abmahnung ausgedruckt am: Seite 5 von 6

6 :00-12:15 Uhr Einzelfälle der Beteiligung unter Berücksichtigung der Regelungen nach dem SGB II Auswertung des Seminars, Verabschiedung Pausenzeiten: Uhr Kaffeepause Uhr Mittagspause Uhr Kaffeepause Die dbb akademie behält sich das Recht des Dozentenaustausches, Terminverschiebungen sowie Aktualisierung der Inhalte vor. ausgedruckt am: Seite 6 von 6

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