Inhaltsübersicht. Mitbestimmung - Betrieb

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsübersicht. Mitbestimmung - Betrieb"

Transkript

1 Mitbestimmung - Betrieb Inhaltsübersicht 1. Soziale Mitbestimmung 1.1 Ordnung des Betriebes gem. 87 Abs. 1 BetrVG 1.2 Tägliche Arbeitszeit gem. 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 1.3 Veränderung der betriebsüblichen Arbeitszeit gem. 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz gem. 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG 2. Personelle Einzelmaßnahmen Information Das Betriebsverfassungsgesetz sieht verschiedene Anhörungs-, Mitwirkungs- und Widerspruchsrechte des Betriebsrats vor. Von besonderer Bedeutung sind daneben die Mitbestimmungsrechte nach 87 BetrVG (soziale Mitbestimmung), 91 BetrVG (Arbeitsschutz) und 99 BetrVG (personelle Mitbestimmung). Zu den Mitbestimmungsrechten bei Kündigungen siehe Kündigung - Allgemeines. Durch diese Mitbestimmungsrechte ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers zu den betreffenden Angelegenheiten weit gehend eingeschränkt. Er hat im jeweiligen Fall eine Übereinkunft mit dem Betriebsrat zu suchen. Der Betriebsrat kann zu einer ganzen Reihe von Punkten auch von sich aus initiativ werden; der Arbeitgeber hat dann ausgehend von der Anregung des Betriebsrats mit diesem ein Einvernehmen zu erreichen. Wird eine Übereinkunft nicht erzielt, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen (soziale Mitbestimmung, Arbeitsschutz) oder die Unwirksamkeit der personellen Maßnahme des Arbeitgebers durch das Arbeitsgericht feststellen lassen (erzwingbare Mitbestimmung). 1. Soziale Mitbestimmung Die Angelegenheiten, die zwingend unter die soziale Mitbestimmung fallen, sind in 87 Abs. 1 BetrVG abschließend geregelt. Zu beachten ist der Vorbehalt bezüglich gesetzlicher oder tariflicher Regelungen in Satz 1. Damit wird die betriebliche Regelungskompetenz auf solche Angelegenheiten begrenzt, die nicht durch gesetzliche Bestimmungen oder Verordnungen normiert sind oder die nicht unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fallen oder für die eine Öffnungsklausel in Tarifverträgen besteht. Im Einzelfall ist zu entscheiden, ob der Arbeitgeber eine Regelung durch mündliche Abrede (kurzfristige Angelegenheiten) oder Betriebsvereinbarung (dauerhafte Regelungen) sucht. Die Kernbereiche der Mitbestimmung gem. 87 Abs. 1 BetrVG umfassen daher: Akkordlohn Arbeitsordnung Arbeitsschutzrecht Arbeitszeit - Allgemeines Betriebliches Vorschlagswesen Betriebsarzt Betriebsferien - Allgemeines Betriebsgröße - Allgemeines Betriebsvereinbarung Betriebsgröße - Allgemeines Bildschirmarbeitsplätze Beurteilungswesen Fälligkeit aok-business.de - PRO Online,

2 Kurzarbeit Lohngestaltung Mehrarbeit Personalinformationssystem Schichtarbeit Tendenzbetrieb Urlaub - Allgemeines Werkswohnung. 1.1 Ordnung des Betriebes gem. 87 Abs. 1 BetrVG Gem. 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer geht. Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung unterschieden zwischen dem Ordnungsverhalten, welches mitbestimmungspflichtig ist, und dem Arbeitsverhalten, das mitbestimmungsfrei bleibt (statt aller: BAG, ABR 75/83 ). Die Ordnung des Betriebes sichert den ungestörten Arbeitsablauf und das reibungslose Zusammenwirken der Arbeitnehmer im Betrieb. Das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten bezieht sich auf die Arbeitsleistung oder in sonstiger Weise auf das Verhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber. Das Mitbestimmungsrecht gem. 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG besteht daher in folgenden Fällen: Das BAG entschied, dass der Arbeitgeber nicht ohne Zustimmung des Betriebsrates von Mitarbeitern eine ärztliche Bescheinigung darüber verlangen dürfe, ob ein Arztbesuch tatsächlich notwendig sei ( BAG, ABR 53/96 ). Anlass des Streits zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat war die Einführung derartiger Bescheinigungen in dem Betrieb. Der Arbeitgeber verlangte von den Beschäftigten, die während ihrer Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen wollten, die Vorlage eines Attestes. Er entwickelte ein entsprechendes Formular, auf dem der Arzt neben dem Zeitpunkt und der Dauer des Arztbesuches auch die Dringlichkeit bewerten sollte. Dem Betriebsrat war hierbei die Mitbestimmung durch den Arbeitgeber abgesprochen worden. Zu Unrecht, wie der 1. Senat feststellte. Mitbestimmungsfrei seien nur "arbeitsnotwendige" Regelungen. Im vorliegenden Fall handele es sich um eine solche aber gerade nicht. Dieses Mitbestimmungsrecht sei auch nicht durch gleichartige gesetzliche oder tarifliche Regelungen ausgeschlossen. 1.2 Tägliche Arbeitszeit gem. 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG regelt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Regelung des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Werktage. Hierzu gehören nicht nur die Dauer, sondern auch die Lage der täglichen Arbeitszeit. Besonders zu beachten ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nur im Rahmen der zwingenden Vorschriften des Arbeitszeitrechts besteht (hier in erster Linie das ArbZG). Folgende Fälle gehören zum Anwendungsbereich des 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG : Einführung der gleitenden Arbeitszeit ( BAG, ABR 3/88 ), Einführung eines Job-Sharing-Systems ( BAG, ABR 10/86 ; BAG, ABR 41/87 ), Zeitliche Lage der Arbeitszeit regelt Ladenöffnungszeiten ( BAG, ABR 27/80 ), Einführung und Festlegung von Rufbereitschaft ( BAG, ABR 14/81 ), Einführung, Abbau und Einzelheiten der Schichtarbeit ( BAG, ABR 11/85 ; ABR 33/88 ), Überstunden und Kurzarbeit. Die Voraussetzungen für eine Mitbestimmung des Betriebsrats gem. 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG liegen nach einem Beschluss des BAG auch vor, wenn ein Arbeitgeber wegen eines Sonntagsverkaufs Arbeitnehmer aus anderen Betrieben desselben Unternehmens lediglich für einen Tag im Betrieb beschäftigt ( BAG, ABR 69/96 ). 1.3 Veränderung der betriebsüblichen Arbeitszeit gem. 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG aok-business.de - PRO Online,

3 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber die Arbeitszeit verkürzen oder verlängern möchte ( 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ). Voraussetzung für eine Mitbestimmung ist jedoch, dass sich konkret aus den Anordnungen des Arbeitgebers eine Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit für die Arbeitnehmer des Betriebes ergibt. Verlängert sich die betriebsübliche Arbeitszeit der beschäftigten Arbeitnehmer tatsächlich nicht, so kommt keine Mitbestimmung nach Nr. 3 in Betracht ( BAG, ABR 69/96 im Fall des Sonntagsverkaufs). 1.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz gem. 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Der Betriebsrat hat hinsichtlich aller Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz ein Mitbestimmungsrecht nach 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Die Planung der Neueinrichtung und Änderung von Bauten, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und -abläufen und Arbeitsplätzen hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat zu beraten, und zwar rechtzeitig (d.h. im Stadium der beeinflussbaren Planung) und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (detaillierte Unterrichtung über Art und Weise der Einrichtung und ggf. über Folgen für die Beschäftigten). Ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zu diesen Angelegenheiten erwächst dem Betriebsrat jedoch nur in Ausnahmefällen, wenn die Einrichtungen oder Änderungen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen und Arbeitnehmer durch sie in besonderer Weise belastet werden. Unter die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates fällt auch die Wahrung des Gesundheitsschutzes. Die Frage, ob der grundsätzliche Ausgleichsanspruch von Nachtarbeitern gem. 6 Abs. 5 ArbZG auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder auf einen angemessenen Zuschlag tatsächlich vom Arbeitgeber durch Freizeit oder durch Entgeltzahlung zu erfüllen ist, unterliegt grundsätzlich der Mitbestimmung ( BAG, ABR 16/97 ). Nach der o. g. Entscheidung besteht aber keine Mitbestimmung hinsichtlich der Anzahl der freien Tage oder der Höhe des Zuschlags gem. 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Zur Begründung führt das BAG aus, deren Angemessenheit sei nicht betrieblicher Regelung überlassen, sondern eine Frage der Billigkeit. 2. Personelle Einzelmaßnahmen Grundsätzlich hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung und die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der betrieblichen Bildungsmaßnahmen zu informieren, und zwar rechtzeitig (d.h. vor der Beschlussfassung bzw. Festlegung solcher Maßnahmen) und umfassend (d.h. vollständig und unter Darlegung möglicher Folgen für die beschäftigten Arbeitnehmer). Über die Pflicht zur Beratung solcher Maßnahmen hinaus bestehen erzwingbare Mitbestimmungsrechte in folgenden Fällen: In allen Betrieben mit Betriebsrat kann der Betriebsrat die innerbetriebliche Ausschreibung von zu besetzenden Arbeitsplätzen verlangen ( 93 BetrVG ), bedarf der Inhalt von Personalfragebogen der Zustimmung des Betriebsrats (nicht jedoch die Entscheidung, ob solche Fragebogen überhaupt verwendet werden sollen) ( 94 BetrVG ), bestimmt der Betriebsrat über die Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen und über die Auswahl der Teilnehmer mit ( 98 Abs. 1 und 3 BetrVG ) aok-business.de - PRO Online,

4 In allen Betrieben mit Betriebsrat und in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zustimmen. Dazu hat der Arbeitgeber ihm Auskunft über die Maßnahme und die Person des Beteiligten zu geben, einschließlich der Vorlage der Bewerbungsunterlagen. Die Verweigerung der Zustimmung ist an die Gründe in 99 Abs. 2 BetrVG gebunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Verweigerung nicht innerhalb von einer Woche nach der Auskunftserteilung unter Angabe von Gründen und schriftlich dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. Das Arbeitsgericht Wesel hat entschieden, dass die Suspendierung eines Arbeitnehmers, also der völlige Aufgabenentzug, eine Form der mitbestimmungspflichtigen Versetzung nach 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG darstellt. Es sei anerkannt, dass ein Teilentzug tätigkeitstypischer arbeitsvertraglicher Aufgaben eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn darstelle, da hierdurch das Gesamtbild der Arbeitstätigkeit wie bei der Zuweisung eines völlig neuen Arbeitsplatzes geändert werde. Das Arbeitsgericht Wesel argumentiert in seiner Urteilsbegründung, dass dann erst recht der noch schwerer wiegende völlige Aufgabenentzug als Versetzung der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen müsse ( ArbG Wesel, Ca 3942/97 ). Gegen eine Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats kann der Arbeitgeber das Arbeitsgericht anrufen, das die Zustimmung ersetzen kann. Nur in dringenden Fällen darf der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme durchführen, bevor der Betriebsrat sich geäußert hat ( 100 BetrVG ). Der betroffene Arbeitnehmer ist über diese Lage aufzuklären. Denn der Betriebsrat kann dennoch seine Zustimmung verweigern und überdies bestreiten, dass ein dringendes Erfordernis für diese vorläufige Maßnahme vorgelegen hat. Dem Arbeitgeber bleibt dann nur der Weg, innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Feststellung der Dringlichkeit zu beantragen. Praxistipp: Um evtl. erwachsende Schadensersatzansprüche des betroffenen Arbeitnehmers zu vermeiden, empfiehlt sich auch bei vorläufigen Maßnahmen immer eine Abstimmung mit dem Betriebsrat. Siehe auch Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines Arbeitsschutzrecht Ausschreibung von Arbeitsplätzen Aushänge Beurteilungswesen Bewerbung Bildschirmarbeitsplätze Datenschutz Eingruppierung - Allgemeines Gefahrstoffe Kündigung - Änderungskündigung Leitende Angestellte aok-business.de - PRO Online,

5 Personalplanung Tendenzbetrieb aok-business.de - PRO Online,

Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü

Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und Einführung Arbeitszeit: - Zentraler Begriff im Arbeitsrecht - Bestimmt Zeitraum, in dem der AG über die Arbeitsleistung des AN verfügen kann - Vergütung hängt

Mehr

Dr. Andreas Priebe Leiharbeit als Betriebsratsaufgabe. Auf einen Blick. Januar 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Andreas Priebe Leiharbeit als Betriebsratsaufgabe. Auf einen Blick.  Januar 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de Januar 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Dr. Andreas Priebe Leiharbeit als Betriebsratsaufgabe Ein Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung Auf einen Blick Das Ausmaß des Leiharbeitnehmereinsatzes

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung................................ 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 A. Die Bedeutung von Beschlüssen für eine funktionsfähige und erfolgreiche Betriebsrätearbeit....................

Mehr

Direktionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI

Direktionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI TK Lexikon Arbeitsrecht Direktionsrecht Direktionsrecht HI520823 Zusammenfassung LI1097783 Begriff Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene

Mehr

III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98)

III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung Mitbestimmung gem. 92-98 BetrVG allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) Personalplanung ( 92) Information, Beratung,

Mehr

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Arbeitszeitfragen Klaus Ulrich Mitbestimmung und Arbeitszeit Ein Pulverfass

Mehr

BAG, Beschluß vom ABR 33/ 88

BAG, Beschluß vom ABR 33/ 88 BAG, Beschluß vom 27.06.1989-1 ABR 33/ 88 Mitbestimmung bei Schichtwechsel Leitsatz: Wird in einem Betrieb im Schichtbetrieb gearbeitet, so unterliegt auch die Regelung der Frage, ob und unter welchen

Mehr

18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes

18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes Inhalt Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch Rechtsquellen und Akteure des Rechts Gesetze Verordnungen Verträge Grafik: Hierarchie der Rechtsquellen Grafik: Akteure des Rechts Arbeitsverträge Tarifverträge

Mehr

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates Wann muss ich als Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen und welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung?

Mehr

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 33 Horst-Udo Niedenhoff Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung Ergebnisse einer Fallstudie aus dem Jahr

Mehr

Kurzübersicht BetrVG: Rechte des Entleiherbetriebsrates bei Leiharbeit

Kurzübersicht BetrVG: Rechte des Entleiherbetriebsrates bei Leiharbeit Planung: AG stellt erste Überlegungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern im Betrieb an Entscheidung: AG entscheidet sich für den Vollzug der Maßnahme (geplanter Einsatz) Wahrnehmung der Beteiligungsrechte

Mehr

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt

Mehr

Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter.

Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter. Ausgabe 2 Februar 2016 Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter. Hauptthema dieses Newsletters sind die Beteiligungsrechte. Was darf der Betriebsrat? Wo kann er mitbestimmen? Wo hat er nur ein Recht

Mehr

Talk am Fleet

Talk am Fleet Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de

Mehr

Eine generelle MaBnahme als Voraussetzung fiir die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten

Eine generelle MaBnahme als Voraussetzung fiir die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Johannes Rockl Eine generelle MaBnahme als Voraussetzung fiir die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Theorie und Forschung, Bd. 362 Rechtswissenschaften, Bd. 29 S. Roderer Verlag,

Mehr

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Landestagung des DArbGV Berlin-Brandenburg 17. September 2015 1 1 Teil 1 Vorwurf der Schlechtleistung ein typischer Konfliktverlauf

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung

Befristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung Die Interessenvertretung hat die Einhaltung geltenden Rechts mit zu überwachen. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge

Mehr

Arbeitspapier 6: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten III

Arbeitspapier 6: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten III Arbeitspapier 6: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten III I. Mitbestimmungstatbestände im Bereich der materiellen Arbeitsbedingungen und beim Umweltschutz 1. Materielle Arbeitsbedingungen a) Allgemein:

Mehr

Einstieg nach dem Studium AT? Bezirk Frankfurt. Arbeitszeiten -? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1

Einstieg nach dem Studium AT? Bezirk Frankfurt. Arbeitszeiten -? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 AT- Angestellte, Entgelte und Arbeitszeiten -? für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Geltungsbereich der TV im Geltungsbereich des Manteltarifvertrag (M+E, Stahl) ist geregelt wer nicht unter

Mehr

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Arbeitsschutz und Mitbestimmung RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen

Mehr

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis... 11

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis... 11 Inhalt 5 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 11 1. Einleitung... 13 1.1»Da hätten wir in die Einigungsstelle gehen können«einige typische einigungsstellenfähige Konfliktfälle...... 13 1.2 Die Einigungsstelle

Mehr

vom September in Mannheim

vom September in Mannheim Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16

Abkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16 Abkürzungsverzeichnis 14 Betriebsverfassungsgesetz 16 Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung von Betriebsräten 16 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber 17 3 Abweichende

Mehr

Einstieg nach dem Studium? Bezirk Frankfurt. Angestellte? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1

Einstieg nach dem Studium? Bezirk Frankfurt. Angestellte? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Entgelte und Arbeitszeiten AT- Angestellte? für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Geltungsbereich der TV im Geltungsbereich des Manteltarifvertrag (M+E, Stahl) ist geregelt wer nicht unter

Mehr

HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS. zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen

HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS. zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen Gemäß 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gehört es zu den Aufgaben des Betriebsrats, die

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien

Betriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien Betriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] werden für Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung folgende Auswahlrichtlinien gemäß

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge

Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge 3. Offshore Symposium in Rostock 22. Februar 2017 Hannah Gaedeke Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Abteilung Arbeits- und Tarifrecht

Mehr

Unterrichtungsanspruch Durchsetzung auch ohne groben Verstoß

Unterrichtungsanspruch Durchsetzung auch ohne groben Verstoß Unterrichtungsanspruch Durchsetzung auch ohne groben Verstoß 1. Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, die eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Geld oder Sachen, zur Vorlage von

Mehr

Dr. Andreas Priebe Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

Dr. Andreas Priebe Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb beim Einsatz von Leiharbeitnehmern www.boeckler.de Februar 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Dr. Andreas Priebe Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb beim Einsatz von Leiharbeitnehmern Ein Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung

Mehr

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 31.03.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates

Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates HSI-Tagung 26. Januar 2016 Frankfurt/Main Waldemar Reinfelder Richter am Bundesarbeitsgericht Themenüberblick Ordnung und Verhalten im Betrieb

Mehr

Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN

Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN -5- VORBEMERKUNGEN Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN 1. EINLEITUNG 2. DIE PERSONALPLANUNG 2.1 Definition des Begriffs Planung 2.2 Definition des Begriffs Personalplanung 2.3 Unterteilung der

Mehr

Arbeitszeitgestaltung zwischen kollektiver Regulierung und individueller Freiheit

Arbeitszeitgestaltung zwischen kollektiver Regulierung und individueller Freiheit VORTRAGSREIHE Donnerstag, 18. November 2004 17 Uhr Dr. Uwe Schirmer Bosch GmbH Leiter Zentralstelle Arbeitsrecht und Zentralstelle Beschäftigung Arbeitszeitgestaltung zwischen kollektiver ZAAR Infanteriestraße

Mehr

Dr. Andreas Priebe Mitbestimmung bei Ethik-Richtlinien. Auf einen Blick. April 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Andreas Priebe Mitbestimmung bei Ethik-Richtlinien. Auf einen Blick.  April 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de April 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Dr. Andreas Priebe Mitbestimmung bei Ethik-Richtlinien Ein Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung Auf einen Blick Der Betriebsrat hat mitzubestimmen,

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG

LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 6 TaBV 8/01 7 BV 18/00 (Würzburg) LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG BESCHLUSS in dem Beschlussverfahren - - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - - Verfahrensbevollmächtigte: wegen sonstiges Die 6. Kammer des

Mehr

Inhaltsübersicht. Änderungskündigung - Mitbestimmung

Inhaltsübersicht. Änderungskündigung - Mitbestimmung Änderungskündigung - Mitbestimmung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen 3. Mitbestimmungen bei Änderungskündigungen 4. Rechtsfolgen falscher oder fehlender Mitbestimmung

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Einleitung 1

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Einleitung 1 Vorwort Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Rn Seite V VI XIV XVIII Einleitung 1 1 Übersicht über die kollektive Mitbestimmung 1 1 I. Legitimation und Grenzen der Mitbestimmung

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Albert Gnade, Karl Kehrmann, Wolfgang Schneider, Hermann Blanke, Thomas Klebe Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung Sechste, überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage Bund-Verlag

Mehr

Kollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung des Arbeitsentgelts. Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg

Kollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung des Arbeitsentgelts. Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg Kollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg Begriffliches: Formen der Flexibilisierung Mittel und Wege der Entgeltflexibiliserung Individualarbeitsvertrag

Mehr

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Inhaltsverzeichnis. Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 28 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 47 Drittelbeteiligungsgesetz... 98 Für

Mehr

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM -

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung Fachtag und Auszeichnung zum BEM 07.12.2016 Beratungsstelle handicap Jannike Uhl BEM-Team Wichtiger Einflussfaktor

Mehr

WE Seminar ArGUS. Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten.

WE Seminar ArGUS. Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten. Seminar ArGUS Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten Warum Gesundheit schützen? Hierarchie der Gesetze

Mehr

Fall 13: Lösungshinweise (1)

Fall 13: Lösungshinweise (1) Fall 13: Lösungshinweise (1) I. Mitbestimmung bei der Freibier-Bestellung? BR ist zur Mitwirkung / Mitbestimmung je nach Vorliegen einer Kompetenznorm des BetrVG berechtigt und verpflichtet. Ungeschriebene

Mehr

Kapitel 4. Mitbestimmungen im Unternehmen. Universität Greifswald Lehrstuhl für BWL; insb. Marketing

Kapitel 4. Mitbestimmungen im Unternehmen. Universität Greifswald Lehrstuhl für BWL; insb. Marketing Kapitel 4 Mitbestimmungen im Unternehmen 1 Mitbestimmung im Unternehmen Arten Betriebsrat Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 2 Die personelle Ausstattung des Betriebsrates Betriebsgröße (Mitarbeiter)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften Vorwort.............................. 5 Abk rzungsverzeichnis..................... 13 Gesetzestext........................... 23 Erl uterungen.......................... 95 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Mehr

Verletzung von Betriebsratsrechten

Verletzung von Betriebsratsrechten Verletzung von Betriebsratsrechten wie Betriebsräte sich wehren können Rechtsanwältin Mine Takkaci-Gros, Schloßstr. 20, 56068 Koblenz Rechte des Betriebsrats aus: Gesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung

Mehr

Betriebsratsarbeit die Grundlagen. Betzdorf

Betriebsratsarbeit die Grundlagen. Betzdorf Betriebsratsarbeit die Grundlagen Themenübersicht Ich als Betriebsrat meine Aufgaben, Pflichten und Rechte Freistellung für die Betriebsratsarbeit Betriebsratsarbeit im Betrieb Zusammenarbeit von Betriebsrat,

Mehr

Arbeitszeit und Einigungsstelle

Arbeitszeit und Einigungsstelle Arbeitszeit und Einigungsstelle Infoabend am 11. Mai 2017 1 Gliederung I. Einführung zur Arbeitszeit II. Einigungsstellenverfahren III. Was kann durchgesetzt werden? IV. Konsequenzen 2 I. Einführung Ergebnisse

Mehr

Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun?

Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Informationen für Betriebsräte Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Referentin Isabel Eder, Abteilung Betriebsverfassung 2013 IG BCE 24. September 2013 Analyse der Ausgangssituation Welche

Mehr

I. Abgestufte Beteiligungsrechte

I. Abgestufte Beteiligungsrechte I. Abgestufte Beteiligungsrechte I. Abgestufte Beteiligungsrechte Der Betriebsrat hat in personellen Angelegenheiten abgestufte Beteiligungsrechte. Man differenziert zwischen allgemeinen personellen Angelegenheiten,

Mehr

Zweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat

Zweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat Vorwort... 5 Autorenverzeichnis.... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis.... 13 Literaturverzeichnis... 28 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 47 Drittelbeteiligungsgesetz... 95

Mehr

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente die X-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Y. - Arbeitgeberin - Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch deren Vorsitzende Frau Z. - Betriebsrat

Mehr

Recht der Arbeitnehmermitbestimmung

Recht der Arbeitnehmermitbestimmung Recht der Arbeitnehmermitbestimmung Betriebsverfassung, Personalvertretungsrecht, Unteraehmensmitbestimmung von Dr. Stefan Edenfeld apl. Professor an der Universität Münster 2., neu bearbeitete Auflage

Mehr

Konflikt um eine Eingruppierung

Konflikt um eine Eingruppierung Konflikt um eine Eingruppierung 1 HANDLUNGS- MÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATES Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. 22.10.2014 Gründe für Ein- oder Umgruppierung 2 Neueinstellung

Mehr

Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I

Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I I. Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten ( 106-110 BetrVG) 1. Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses ( 106-109 BetrVG)

Mehr

akalogoeinf_2 akaclose

akalogoeinf_2 akaclose akalogoeinf_2 akaclose Veranstaltungsnummer: 2014 Q 196 MH Termin: 16.06. 18.06.2014 Zielgruppe: neue Betriebsratsmitglieder Ort: Köln Seminarleiter/in: Dr.Thomas Wurm Dozent/in: Dr. Thomas Wurm Fachanwalt

Mehr

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Zwischen der Universitätsklinikum Giessen und Marburg GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung und den Kaufmännischen Geschäftsführer,

Mehr

Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Damiano Valgolio, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin, 19. September 2017 Handlungsmöglichkeiten des BR Initiativrecht

Mehr

Personalrat in der Mitbestimmung & Mitwirkung

Personalrat in der Mitbestimmung & Mitwirkung PersVG M-V vom 24.02.1993 1 08.10.2007 Mitbestimmungsverfahren Mitwirkungsverfahren stärkste Form der Beteiligung schwächere Beteiligungsform 62 i.v.m. 68 Abs. 1 69 70 62 i.v.m. 68 Abs. 2 2 08.10.2007

Mehr

E W A L D & P a r t n e r

E W A L D & P a r t n e r BAG, vom 21.01.1997, 1 ABR 53/96 BGB 616; BetrVG 87 Abs. 1 Nr. 1 Leitsätze: Führt der Arbeitgeber ein Formular ein, auf dem die Arbeitnehmer die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit

Mehr

Sammelband: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates laut BetrVG

Sammelband: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates laut BetrVG Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung Mitbestimmung Carsten Gebel, Jean-Martin Jünger, Gero Schneider Sammelband: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates laut BetrVG Ihre Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung 16., überarbeitete und aktualisierte Auflage BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Veranstaltungsnummer: 2017 Q150 MH Termin: 15.05. 19.05.2017 Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, sonstige Interessierte Ort: Bonn Seminarleiter/Dozent:

Mehr

PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Dirk Bartels Rechtsfolgen betriebsverfassungswidriger Versetzungen auf die Wirksamkeit der arbeitsvertraglichen Gestaltungsform unter besonderer Berücksichtigung der Änderungskündigung PETER LANG Europäischer

Mehr

ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg

ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg 1. Wann finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt? a) alle drei Jahre b) alle vier Jahre c) auf Antrag von Gewerkschaft oder Arbeitgeberverband Richtige Antwort: b). 13 Abs. 1 BetrVG 2. Der Betriebsratsvorsitzende

Mehr

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) 21.06.2017 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit für viele

Mehr

Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz 3. Auflage von Dr. Harald Hess Dr. Ursula Schlochauer Werner Glaubitz begründet von Dr. Ernst-Gerhard Erdmann Claus Jürging Dr. Karl-Udo Kammann fortgeführt von

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen, Weißenburger Straße 8, Aschaffenburg

Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen, Weißenburger Straße 8, Aschaffenburg Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unter Berücksichtigung der bisher angewendeten Regelungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPersVG) Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes:

Mehr

Koppelungsgeschäfte So erweitern Sie Ihren Einfluss als Betriebsrat

Koppelungsgeschäfte So erweitern Sie Ihren Einfluss als Betriebsrat Koppelungsgeschäfte So erweitern Sie Ihren Einfluss als Betriebsrat Ein Beitrag von Marc Hessling, Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr www.kanzlei-hessling.de www.kanzleihessling.de Koppelungsgeschäft

Mehr

Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz von Rechtsanwälten Dr. Karl-Udo/Kammann, Dr. Harald Hess, Dr. Ursula Schlochauer begründet von Rechtsanwälten Dr. Ernst-Gerhard Erdmann Claus Jürging Dr. Karl-Udo

Mehr

BetrVG Formularbuch. Arbeitshilfen und Erläuterungen incl. CD-ROM. 1. Auflage. Bund-Verlag

BetrVG Formularbuch. Arbeitshilfen und Erläuterungen incl. CD-ROM. 1. Auflage. Bund-Verlag BetrVG Formularbuch Arbeitshilfen und Erläuterungen incl CD-ROM 1 Auflage Bund-Verlag Verlag CH Beck im Internet: wwwbeckde ISBN 978 3 7663 3675 0 Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich bei beck-shopde

Mehr

BR verlangt Auskünfte und Beteiligung des BR-Vorsitzenden. Einstellung des D, wenn keine Gründe des 99 Abs. 2 BetrVG

BR verlangt Auskünfte und Beteiligung des BR-Vorsitzenden. Einstellung des D, wenn keine Gründe des 99 Abs. 2 BetrVG Lösung: Vorüberlegung 1. Verhalten des U BR verlangt Auskünfte und Beteiligung des BR-Vorsitzenden AGL 99 BetrVG 2. Beschäftigung des D Einstellung des D, wenn keine Gründe des 99 Abs. 2 BetrVG Ersetzung

Mehr

Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte

Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte Digital, flexibel, entgrenzt Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte RKW-Tagung in Frankfurt, 16.03.2017 Brigitte Baki, DGB

Mehr

Die Einigungsstelle. agmav-tagung am 10. November 2016 in Dortmund. Ralf Hubert Vorsitzender

Die Einigungsstelle. agmav-tagung am 10. November 2016 in Dortmund. Ralf Hubert Vorsitzender Die Einigungsstelle agmav-tagung am 10. November 2016 in Dortmund Grundlagen 76 BetrVG 71 BPersVG 36a MVG Aufgaben Zusammensetzung Einigungsstelle Grundlage BetrVG 76 BetrVG Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Mehr

Zielvereinbarung - Mitbestimmung im Sinne des 87 (1) Nr. 1 BetrVG

Zielvereinbarung - Mitbestimmung im Sinne des 87 (1) Nr. 1 BetrVG Zielvereinbarung - Mitbestimmung im Sinne des 87 (1) Nr. 1 BetrVG Nach 87 (1) Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb ein Mitbestimmungsrecht.

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v.

Mehr

Zukunft der Call Center mitbestimmen Neue Herausforderungen für Betriebsräte. Forum 2: Leistungsbezogene Vergütung. Inhalt:

Zukunft der Call Center mitbestimmen Neue Herausforderungen für Betriebsräte. Forum 2: Leistungsbezogene Vergütung. Inhalt: Zukunft der Call Center mitbestimmen Neue Herausforderungen für Betriebsräte Forum 2: Leistungsbezogene Vergütung Mark Roach, Bundesfachgruppe Banken, Fachbereich Finanzdienstleistungen, Paula-von-Thiede-Ufer

Mehr

Arbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz

Arbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz TK Lexikon Arbeitsrecht Arbeitszeit Arbeitszeit HI520312 Zusammenfassung LI1096996 Begriff Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.

Mehr

Carespektive Infos. Die Beteiligung des Betriebsrats bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung

Carespektive Infos. Die Beteiligung des Betriebsrats bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung Carespektive Infos Die Beteiligung des Betriebsrats bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung In Betrieben mit Betriebsräten ( 1 Abs. 1 BetrVG) haben die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer

Mehr

Beteiligungstatbestände nach LPVG NRW Altfassung und Neufassung

Beteiligungstatbestände nach LPVG NRW Altfassung und Neufassung (,MW,A) 72 (1) 1 Einstellung 72 (1) 1 Nebenabreden zum Arbeitsvertrag 72 (1) 1 erneute Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Beurlaubung 72 (1) 1 Verlängerung der Probezeit 72 (1) 1 Anstellung von Beamten

Mehr

Tarifvertrag Leiharbeit

Tarifvertrag Leiharbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen

Mehr

Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung. Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg

Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung. Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Begriffsbestimmungen Personalmanagement Bereich der Betriebswirtschaft, der sich mit

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 9 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGB1.1 S. 2518) (BGB1. ffl 801-7) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Vereinfachung

Mehr

Inhalt. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhalt. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhalt Peter Bopp / Cornelia Bopp: I. Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten 9 Dr. Lothar Beseler: II. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ( 87 Abs.

Mehr

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Einstellung von Mitarbeitern

Einstellung von Mitarbeitern Arbeitshilfen für Betriebsräte Lerch Weinbrenner Antworten für die Praxis Einstellung von Mitarbeitern Begriff Verfahren Zustimmungsverweigerung 2. Auflage Verlag Vahlen Einleitung Einstellung von Mitarbeitern

Mehr

Der Weg zur ordnungsgemäßen Vergütung Werkzeuge für den Betriebsrat, insbesondere 87, 99 BetrVG. Olaf Lienau Ignatz Heggemann

Der Weg zur ordnungsgemäßen Vergütung Werkzeuge für den Betriebsrat, insbesondere 87, 99 BetrVG. Olaf Lienau Ignatz Heggemann Der Weg zur ordnungsgemäßen Vergütung Werkzeuge für den Betriebsrat, insbesondere 87, 99 BetrVG Olaf Lienau Ignatz Heggemann 1. Einleitung Zwei Themen werden behandelt: Entgeltgestaltung gemäß 87 Abs.

Mehr

Im Namen des Volkes. Beschluss

Im Namen des Volkes. Beschluss Arbeitsgericht Cottbus Geschäftszeichen (bitte immer angeben) 2 BV 11/11 Verkündet am 16.02.2011 Xxxx als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Beschluss In dem Beschlussverfahren mit

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17 Nachtarbeitszuschlag 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Nachtarbeitszuschlag Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 16. Oktober 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen Dienste des

Mehr

Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates

Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung Mitbestimmung Jean-Martin Jünger, Gero Schneider Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates Ihre Rechte laut Betriebsverfassungsrecht auf einen Blick Verlag

Mehr

Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,

Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, Die Qualitätsoffensive der Evangelischen Kirche der Pfalz Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten Grundsatz Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen

Mehr

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht Ariane Loof Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht RHOMBOS-VERLAG BERLIN 1 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche

Mehr

Die Arbeitsgruppe nach 28 a BetrVG

Die Arbeitsgruppe nach 28 a BetrVG Juliane Tüttenberg Die Arbeitsgruppe nach 28 a BetrVG Neue Mitbestimmungsebene neben dem Betriebsrat Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 21 A. Situation in der Praxis 21 B. Entstehung

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes

Mehr