Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1
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- Astrid Langenberg
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1 Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1
2 Inhalt Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung Arbeitsvertrag Tarifvertrag Gesetz Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Eine Frage der Macht Ansprechpartner/innen Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 2
3 Der Arbeitsvertrag Form Inhalt Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 3
4 Der Arbeitsvertrag Form Grundsätzlich sind schriftliche und mündliche Arbeitsverträge möglich. Spätestens einen Monat nach Beginn des Vertragsverhältnisses muss das Unternehmen dem/der Beschäftigten die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben ( 2 NachwG = Nachweisgesetz). Bei Auslandseinsätzen von mehr als einem Monat sollte schriftlich vereinbart werden: Dauer des Auslandseinsatzes Zusätzliches Arbeitsentgelt (in welcher Währung?) Sachleistungen Rückkehrbedingungen Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 4
5 Der Arbeitsvertrag Inhalt Mindestens müssen enthalten sein ( 2 NachwG): der Name und die Anschrift der Vertragsparteien der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsort oder falls die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll ein Hinweis darauf, dass er/sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 5
6 Der Arbeitsvertrag Inhalt Mindestens müssen enthalten sein ( 2 NachwG): die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts sowie dessen Fälligkeit die vereinbarte Arbeitszeit die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 6
7 Entgelt Mit Tarif geht s besser! Auskünfte zu Tarifentgelten gibt es bei der zuständigen Mitgliedsgewerkschaft des DGBs. Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto bessere Tarifverträge kann sie durchsetzen! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 7
8 Kündigung Form Gründe Wettbewerbsverbot Zeugnis Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 8
9 Kündigung Form Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Kündigungsschutzgesetz: Voraussetzung: Der/Die Arbeitnehmende ist länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt. Das Unternehmen muss mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer/innen beschäftigen. Der/Die Arbeitgeber/in muss berechtigte Gründe anführen. Arbeitnehmer/innen haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Kündigung beim Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Kündigungsfrist: Nach 622 BGB liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und sieben Monaten. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 9
10 Kündigung Gründe Verhaltensbedingte Kündigung: bei Fehlverhalten oder Verstoß gegen Arbeitspflichten i. d. R. vorherige Abmahnung notwendig Krankheitsbedingte Kündigung: wegen ständig wiederkehrender oder sehr lange andauernder Krankheit In den drei Jahren vor der Kündigung müssen die Fehlzeiten deutlich über sechs Wochen betragen haben. Betriebsbedingte Kündigung: bei Umsatzrückgang, Rationalisierung oder Auslagerung von Arbeitsplätzen Sozialauswahl nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 10
11 Kündigung Wettbewerbsverbot Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in, die besagt, dass der/die Arbeitnehmer/in nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht als Konkurrent/in innerhalb der gleichen Branche auftritt. Grundlage: 74 ff. HGB Wichtig: Handle eine möglichst hohe Entschädigung und eine möglichst kurze Frist aus! Lass dich vom Betriebsrat und/oder der betreffenden Mitgliedsgewerkschaft informieren, bevor du eine Wettbewerbsklausel unterschreibst! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 11
12 Kündigung Zeugnis Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben alle Arbeitnehmer/innen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung. Auf Verlangen des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin ist ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit Angaben über Führung und Leistung auszustellen. Eine rechtzeitige Ausstellung zur Folge-Bewerbung muss geboten sein. Ein Zwischenzeugnis muss ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin dies aus triftigem Grund einfordert, z. B. beim Wechsel des/der Vorgesetzten oder zur Bewerbung auf eine andere Stelle. Lass das Zeugnis durch einen Experten oder eine Expertin deiner Gewerkschaft prüfen. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 12
13 Arbeitsvertrag Tarifvertrag Gesetz Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 13
14 Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Betriebs-/Personalrat (BR/PR): In Betrieben oder Dienststellen, in denen mindestens fünf Personen beschäftigt sind, können Betriebsräte/Personalräte gewählt werden. Drei Personen sind dafür wählbar. Grundlage hierfür sind: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) Personalvertretungsgesetze der Länder Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 14
15 Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute 2 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz: Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 15
16 Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Rechte: Beteiligungsrecht Informationsrecht Beratungsrecht Mitwirkungsrecht Mitbestimmungsrecht Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 16
17 Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Kompetente Beratung und Unterstützung hinsichtlich: Entgelt Arbeitszeit Zielvereinbarungen Prämien und Boni Dienstreisen Ein- und Umgruppierungen Versetzungen Veränderungen der Tätigkeit Teilzeit und Elternzeit Weiterbildung Persönliche Entwicklung Abmahnung Kündigung Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 17
18 Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Die Gewerkschaften sorgen für eine gute Arbeit der Betriebs- und Personalräte durch: Beratung und Qualifizierung von BR/PR lokale, regionale, nationale und internationale Netzwerke die Aushandlung von Tarifverträgen, die viele Konflikte mit Arbeitgeber/innen ersparen die Unterstützung von Mitgliedern und Vertrauensleuten Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 18
19 Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Gewerkschaftliche Vertrauensleute Vertrauensleute werden von den Mitgliedern der jeweiligen Gewerkschaft im Betrieb/der Dienststelle gewählt. Sie organisieren den Dialog zwischen Mitgliedern und ihrer Gewerkschaft. Sie informieren den BR/PR über Wünsche, Vorschläge und Sorgen der Beschäftigten in deren Arbeitsbereich. Sie entscheiden bei Tarifforderungen mit und tragen zur Meinungsbildung in ihrer Gewerkschaft bei. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 19
20 Eine Frage der Macht! Für gute Tarifverträge braucht es starke Gewerkschaften! Für starke Gewerkschaften braucht es viele Mitglieder! Macht mit und engagiert euch! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 20
21 Ansprechpartner/innen BITTE TRAGT HIER EURE KONTAKTDATEN EIN Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 21
22 Neugierig geworden? Dann sprecht uns an! Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 22
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