Stadt Hohnstein. Mitteilungsblatt der. Gesundheitshaus Hohnstein öffnet die Türen. Jahrgang 23 Freitag, den 21. Februar 2014 Nummer 2

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1 Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein Jahrgang 23 Freitag, den 21. Februar 2014 Nummer 2 Gesundheitshaus Hohnstein öffnet die Türen Bei einem Tag der offenen Tür können alle Hohnsteiner am Samstag, dem 8. März, von 10 bis 13 Uhr ihr neues Gesundheitshaus kennen lernen. Das denkmalgeschützte ehemalige Beamtenhaus in der Rathausstraße 3 wurde in den vergangenen elf Monaten von Grund auf saniert. Als Bauherren haben die Hohnsteiner Zahnärztin Dr. Heidemarie Trobisch und Dr. Christian Reuter (Foto) mit einer Investition von 1,1 Millionen Euro aus dem lange Zeit leerstehenden Gebäude ein Schmuckstück gemacht. Gefördert wurde die Investition von der Europäischen Union und dem Freistaat Sachsen im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR). In dem sanierten Haus ist eine Arztpraxis angesiedelt, die von der Fachärztin für Allgemeinmedizin Frau Junghannß aus Neustadt betreut wird. Dr. Heidemarie Trobisch eröffnet am 7. März ihre neue Zahnarztpraxis. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Gesundheitsangeboten von Kinesiologie über Shiatsu-Behandlungen und Yoga bis hin zu Kosmetik und Fußpflege, über die sich die Besucher beim Tag der offenen Tür informieren können. Geplant sind zudem Seminare und Kurse rund um die Themen Gesundheit und alternative Medizin. In den oberen Etagen wurden zusätzlich moderne Ferienwohnungen geschaffen Bereitschaftsdienste... 4 Wir gratulieren... 5 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus... 7 Amtliche Bekanntmachungen Verbände... 8 Aus Stadtrat und Ausschüssen Mitteilungen und Informationen Kulturnachrichten Kirchennnachrichten Schulen Kindergärten Sportnachrichten Aus den Ortsteilen Amtliche Mitteilungen der Stadt Hohnstein mit seinen Ortsteilen Cunnersdorf, Ehrenberg, Goßdorf, Hohburkersdorf, Hohnstein, Kohlmühle, Lohsdorf, Rathewalde, Ulbersdorf, Waitzdorf und Zeschnig

2 2 Nr. 2/2014 Bereitschaftsdienste Notrufnummern Polizei 110 Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Rettungsleitstelle/Ärzte Apothekendienst Bitte beachten Sie, dass der Notdienst täglich, d.h. im 24-Stunden-Rhythmus wechselt und Uhr beginnt und am Folgetag Uhr endet! Wenn Sie eine Notdienst-Apotheke benötigen, rufen Sie bitte unter an oder erkundigen sich im Internet, z.b. unter Tierärztliche Klinik immer dienstbereit Herr Dr. Düring Stolpen/OT Rennersdorf, Alte Hauptstr. 15 Tel Zahnärztlicher Notdienst Praxis Frau Dr. med. dent. Heidemarie Trobisch vom bis wegen Umzug in das neue Gesundheitshaus, Hohnstein, Rathausstraße 3, geschlossen. Notdienst am , Uhr Praxis für Allgemeinmedizin Frau DM Kathrin Junghannß Außenstelle Hohnstein, Rathausstraße 3 Eine Arzthelferin ist täglich von Uhr bis Uhr in der Praxis. Die Sprechstunde findet dienstags von Uhr bis Uhr bzw. nach Vereinbarung statt. Telefon: Hohnstein Neustadt Stadtverwaltung Stadtverwaltung Hohnstein Rathausstraße 10, Hohnstein Telefon: , Fax: , stadt@hohnstein.dei, nternet: Telefonverzeichnis Zimmer Name Telefon Bürgermeister 22 Herr Brade 8680 Sekretariat 21 Frau Kreuzahler Ordnungs- und Feuerwehrwesen 23 Herr Döring Meldestelle, Gewerbeamt 15 Frau Schier Standesamt 16 Frau Wauer Bauamt Bauamtsleiterin, Hochbauamt 25 Frau Prignitz Bauverwaltung 24 Frau Puttrich Liegenschaften, Tiefbauamt, Baumschutz 32 Herr Michael Kämmerei Kämmerin 26 Frau George Personal, Finanzen 27 Frau Schierk Steuern, Kasse 27 Frau Willkommen Projekt Kasparek, mit dem Kasper über die Grenze Projektkoordinator/Kulturmanager 14 Herr Mueller Sachbearbeiterin Finanzen 14 Frau Roßburg Tourismusförderungsgesellschaft 12 Herr Häntzschel der Stadt Hohnstein mbh Sprechzeiten Dienstag 9.00 bis und bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr Die Sprechzeiten des Bürgermeisters sind immer dienstags von bis Uhr und bis Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Sekretariat.

3 Nr. 2/ Bauhof der Stadt Hohnstein Schandauer Straße Hohnstein Telefon: Fax: bauverwaltung@hohnstein.de Hausmeister für die kommunalen Gebäude Andreas Hillme - erreichbar über Friedensrichter Herr Werner Demand Herrenleite Lohmen Telefon: Mobil: friedensrichter.demand@gmx.de Gemäß der Zweckvereinbarung über die Einrichtung einer Schiedsstelle vom ist der Friedensrichter für die Gemeinde Lohmen, die Stadt Wehlen und die Stadt Hohnstein zuständig. Gästeamt, Traditionsstätte und Bibliothek Hohnstein Rathausstraße Hohnstein Telefon: Fax: gaesteamt@hohnstein.de Internet: Öffnungszeiten: Montag - Freitag Dienstag - Donnerstag von 9.00 bis Uhr und zusätzlich von bis Uhr Zur Gästebetreuung und für Anfragen steht Ihnen unsere Servicenummer täglich zur Verfügung. Ortschaftsräte und Ortsvorsteher Sprechstunden: Ortschaftsrat Ortsvorsteher Sprechstunde Hohnstein Wolf-Dieter Ernicke jeden ersten Dienstag im Monat von bis Uhr im Rathaus erreichbar unter oder w.d.ernicke@gmx.de Cunnersdorf Jens Lang erreichbar unter oder lang.hohnstein@freenet.de Ehrenberg Klaus Ahrens erreichbar unter oder baerbel-klaus-ahrens@t-online.de Goßdorf Matthias Harnisch jeden ersten Montag im Monat von bis Uhr im Ortsamt Goßdorf Lohsdorf N. N. Ulbersdorf Ralph Lux jeden ersten und dritten Donnerstag von bis Uhr im Ortsamt Ulbersdorf Rathewalde/ Matthias Heller jeden ersten Donnerstag Hohburkers- im Monat von bis dorf/ Zeschnig Uhr im Ortsamt Rathewalde oder rathewalde@t-online.de Anzeigen

4 4 Nr. 2/2014 Wir gratulieren In den kommenden Wochen können folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren Geburtstag feiern Der Bürgermeister gratuliert im Namen der Stadträte, der Ortschaftsräte und der Stadtverwaltung Hohnstein diesen Jubilaren ganz herzlich und wünscht alles Gute: in Hohnstein Frau Bärbel Pietsch am zum 79. Geburtstag Herrn Klaus Karsch am zum 72. Geburtstag Frau Gudrun Lehmann am zum 73. Geburtstag Herrn Fritz Eckert am zum 77. Geburtstag Herrn Werner Günther am zum 80. Geburtstag Frau Hildegard Lieback am zum 88. Geburtstag Frau Lieselott Gerschel am zum 72. Geburtstag Frau Johanna May am zum 86. Geburtstag Frau Brigitte Schöne am zum 88. Geburtstag Frau Helga Kautzsch am zum 87. Geburtstag Frau Irmgard Donner am zum 83. Geburtstag Frau Ruth Preuß am zum 89. Geburtstag Herrn Arne Förster am zum 73. Geburtstag Frau Edith Puckler am zum 79. Geburtstag Frau Marianne Hensel am zum 78. Geburtstag Frau Ella Seidel am zum 90. Geburtstag Frau Margott Wähnert am zum 85. Geburtstag Herrn Helmut Pförtner am zum 93. Geburtstag im Ortsteil Cunnersdorf Herrn Hennry Zirnstein am zum 78. Geburtstag Herrn Gottfried Häntzschel am zum 82. Geburtstag Frau Margarete Eiseler am zum 93. Geburtstag Herrn Karl Richter am zum 74. Geburtstag im Ortsteil Ehrenberg Frau Ingrid Müller am zum 79. Geburtstag Frau Ruth Kirschner am zum 85. Geburtstag Frau Christel Harnisch am zum 74. Geburtstag Frau Edith Stannek am zum 76. Geburtstag Frau Eva Zirnstein am zum 76. Geburtstag Frau Siglinde König am zum 70. Geburtstag Herrn Hermann Rußig am zum 77. Geburtstag im Ortsteil Goßdorf Herrn Peter Krebs am zum 70. Geburtstag im Ortsteil Hohburkersdorf Herrn Fürchtegott Fiedler am zum 76. Geburtstag Frau Barbara Renger am zum 87. Geburtstag Frau Hanni Böhm am zum 91. Geburtstag Frau Sigrid Koch am zum 84. Geburtstag im Ortsteil Ulbersdorf Herrn Gert Reimann am zum 73. Geburtstag Frau Elly Gierth am zum 79. Geburtstag Frau Margot Krawulski am zum 93. Geburtstag im Ortsteil Waitzdorf Herrn Martin Fasold am zum 76. Geburtstag Frau Ursula Fasold am zum 77. Geburtstag Im Ortsteil Zeschnig Frau Marianne Kunath am zum 78. Geburtstag Herrn Hans-Jürgen Spieler am zum 70. Geburtstag Gratulation an Herbert Otto zum 90. Geburtstag Ein Rathewalder Urgestein feierte am 27. Januar 2014 seinen 90. Geburtstag. Viele Gratulanten fanden sich bei Herbert Otto ein, um ihm alles erdenklich Gute zu wünschen. Dabei erzählte der Jubilar aus seinem bewegten Leben und den früheren Geschehnissen in Rathewalde und Umgebung. Herbert Otto war langjähriger Gemeinderat in seinem Heimatort, bis er 1994 dann aufhörte. Er ist Ehrenvorsitzender des SPD Kreisverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, dessen Schatzmeister er viele Jahre war. Wir wünschen Herbert Otto weiterhin Gesundheit und Wohlergehen und übermitteln herzliche Glückwünsche zum 90. Ehrentag. Stadtverwaltung und Bürgermeister im Ortsteil Lohsdorf Frau Gudrun Rasche am zum 81. Geburtstag Frau Annemarie Schaale am zum 80. Geburtstag Frau Ruth Marx am zum 83. Geburtstag im Ortsteil Rathewalde Frau Christa Geisler am zum 74. Geburtstag Herrn Werner Nacke am zum 87. Geburtstag Herrn Rainer Rechenberger am zum 71. Geburtstag Herrn Reinhart Schulze am zum 71. Geburtstag Frau Annelies Viertel am zum 83. Geburtstag Frau Dea Rechenberger am zum 93. Geburtstag Frau Rosa Weber am zum 92. Geburtstag Herrn Egon Vogler am zum 70. Geburtstag Frau Anneliese Weber am zum 87. Geburtstag

5 Nr. 2/ Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten am 25. Mai 2014 in der Stadt Hohnstein Am 25. Mai 2014 findet, verbunden mit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Wahl der Stadträte für die Stadt Hohnstein und der Ortschaftsräte für Hohnstein, Ehrenberg, Cunnersdorf, Lohsdorf, Ulbersdorf, Rathewalde/Zeschnig/Hohburkersdorf sowie Goßdorf/Kohlmühle/Waitzdorf statt. 1. Zu wählen sind Bezeichnung Wahlgebiet Anzahl Höchstzahl der Bewerber Mindestzahl je Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften Stadträte in der Stadt Hohnstein Ortschaftsräte im Stadtgebiet Hohnstein Ortschaftsräte im Ortsteil Ehrenberg Ortschaftsräte im Ortsteil Cunnersdorf Ortschaftsräte in den Ortsteilen Goßdorf, Kohlmühle, Waitzdorf Ortschaftsräte im Ortsteil Lohsdorf Ortschaftsräte in den Ortsteilen Rathewalde, Zeschnig, Hohburkersdorf Ortschaftsräte im Ortsteil Ulbersdorf Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahlen frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am Donnerstag, dem 20. März 2014 bis 18:00 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10, Zimmer 21, Hohnstein, einzureichen. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. 6 Abs. 1 Satz 2 SächsKomWG ist zu beachten. 3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Insbesondere müssen diese den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in 6a Kommunalwahlgesetz (SächsKomWG) und 16 Kommunalwahlordnung (SächsKomWO) entsprechen; die im 16 Abs. 3 SächsKomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind in der Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10, Zimmer 21, Hohnstein, während der üblichen Öffnungszeiten Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr erhältlich. 4. Unterstützungsunterschriften ( 6b SächsKomWG, 17 SächsKomWO) Jeder Wahlvorschlag muss von entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages bei der Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10, Zimmer 21, Hohnstein, während der üblichen Öffnungszeiten (siehe unter Punkt 3) und bis zum Donnerstag, dem 20. März 2014 bis 18:00 Uhr, geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes wegen die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens bis 13. März 2014 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag auf Grund eigenen Wahlvorschlages vertreten ist, oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Bei der Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl der Ortschaftsräte ist entsprechend 33 i.v.m. 35a KomWG wie vorstehend zu verfahren. Dabei kommt es auf die Vertretung der Partei oder Wählervereinigung im Stadtrat oder Ortschaftsrat an, bei Parteien auch auf die Vertretung im Sächsischen Landtag. 5. Wahl zum Europäischen Parlament Die unter 1. benannten Wahlen werden entsprechend 57 Abs. 2 KomWG organisatorisch mit der Wahl zum Europäischen Parlament verbunden. Hohnstein, den Daniel Brade Bürgermeister

6 6 Nr. 2/2014 Bekanntmachung der Öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Mittwoch, dem 26. März 2014, um Uhr, im Ratssaal des Rathauses Hohnstein, Rathausstraße 10. In der öffentlichen Sitzung wird über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen am 25. Mai 2014 entschieden. Tagesordnung 1. Verpflichtung der Beisitzer und des Schriftführers 2. Bericht des Vorsitzenden des Wahlausschusses über die vorliegenden Wahlvorschläge und das Ergebnis der Vorprüfung 3. Beschlussfassung über Zurückweisung von Wahlvorschlägen, Streichung von Bewerbern oder Beifügung von Unterscheidungsbezeichnungen bei Wahlvorschlägen 4. Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge und ihrer Reihenfolge 5. Sonstiges Döring Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Wahlhelfer für die verbundenen Europa- und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 gesucht Zur Durchführung der Wahlen am 25. Mai 2014 werden für die Stadt Hohnstein sowie für die Ortsteile zur Besetzung der 9 Wahlvorstände insgesamt 72 Mitglieder benötigt. Dem Wahlvorstand obliegen die Leitung der Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses im jeweiligen Wahlbezirk. Die Wahl dauert von bis Uhr. Die Wahlvorstände stimmen in der Regel einen Schichtplan ab. Zur Auszählung ab Uhr müssen alle Mitglieder anwesend sein. Das Auszählen kann bei dieser Wahl bis Uhr andauern. Es wird ein Erfrischungsgeld von 25,00 Euro ausgereicht. Die Bürgerinnen und Bürger Hohnsteins und aller Ortsteile sind zur Mitarbeit in den Wahlvorständen aufgerufen! Bitte melden Sie sich spätestens bis zum 31. März 2014 bei den Ortsvorstehern bzw. Ortschaftsräten der einzelnen Orte oder auch gern in der Stadtverwaltung Hohnstein unter Tel.-Nr Brade Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht bei der Übermittlung von Meldedaten Hinsichtlich auf die am 31. August 2014 bevorstehende Wahl zum Sechsten Sächsischen Landtag möchte das Einwohnermeldeamt auf Folgendes hinweisen. Nach 33 Abs. 1 des Sächs. Meldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über die im 32 Abs. 1 Satz 1 SächsMG bezeichneten Daten (Familienname, Rufname, Doktorgrad, Anschrift) von Wahlberechtigten erteilen. Diese rechtliche Bestimmung soll Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen die Möglichkeit geben bestimmte Altersgruppen von Wahlberechtigten gezielt anzusprechen und somit Wahlwerbung zu betreiben. Dies gilt nicht, soweit der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, für ein Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche Einrichtung im Sinne von 20 Abs. 1 SächsMG gemeldet ist, eine Auskunftssperre besteht oder der Betroffene der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten widerspricht ( 33 Abs. 4 Satz 3 SächsMG). Von Ihrem Widerspruchsrecht können Sie gebührenfrei im Einwohnermeldeamt, Rathausstraße 10, Hohnstein Gebrauch machen. Dies gilt auch für Unionsbürger. Ist die Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht zur Gruppenauskunft vor Wahlen nicht spätestens acht Monate vor der Wahl erfolgt, dürfen Auskünfte nach 33 Abs. 1 SächsMG frühestens zwei Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung erteilt werden. Der Bürgermeister Stadtverwaltung Hohnstein Personalausweise und Reisepässe sind eingetroffen Personalausweise die bis einschließlich beantragt wurden sind eingetroffen und können abgeholt werden. Die alten Dokumente sind mitzubringen. Kann der Ausweisinhaber nicht selbst kommen, informieren Sie sich bitte im Einwohnermeldeamt, welche Vollmachten und Erklärungen bei der Abholung vorgelegt werden müssen. Reisepässe die bis einschließlich beantragt wurden sind eingetroffen und können abgeholt werden. Die alten Dokumente sind mitzubringen. Kann der Passinhaber nicht selbst zur Abholung kommen, kann der Pass auch von einer anderen Person mit einer Vollmacht abgeholt werden. Einwohnermeldeamt Die Stadt Hohnstein schreibt derzeit folgende Bauleistungen aus Für das Bauvorhaben Dorfgemeinschaftshaus Rathewalde folgende Beschränkte und Öffentliche Ausschreibungen: Los 10 - Elektroanlagen - Beschränkte Ausschreibung Los 11 - Heizung - Beschränkte Ausschreibung Los 12 - Lüftung - Beschränkte Ausschreibung Los 13 - Sanitär - Beschränkte Ausschreibung Los 14 - Dachdeckerleistungen Neubau - Beschränkte Ausschreibung Los 16 - Tischler - Öffentliche Ausschreibung Los 17 - Metallbauarbeiten - Beschränkte Ausschreibung Los 18 - Putzarbeiten - Öffentliche Ausschreibung Los 19 - Fliesenlegerarbeiten - Beschränkte Ausschreibung Los 20 - Trockenbauarbeiten - Beschränkte Ausschreibung Los 25 - Außenanlagen - Beschränkte Ausschreibung Submissionstermin: Dienstag, den 11. März 2014 Ausführungszeitraum: April 2014 bis Dezember 2014 Die vollständigen Ausschreibungen/Bekanntmachungen sind unter veröffentlicht. Öffentliche Ausschreibung zur Wahl des Gemeindewehrleiters und des Stellvertretenden Gemeindewehrleiters der Gemeindefeuerwehr Hohnstein Auf der Grundlage des 14 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Hohnstein sowie 17 des Sächsischen Gesetz über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden zur Gemeindefeuerwehrhauptversammlung im März 2014 der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter gewählt. Voraussetzungen für Bewerbungen sind: - Die Bewerber müssen Bürger der Gemeinde Hohnstein und Mitglieder der Gemeindefeuerwehr sein. - Sie müssen persönlich für die Wahlfunktion geeignet sein sowie über fachliche und praktische Erfahrung im Feuerwehrdienst verfügen. - der Lehrgang Zugführer an der Landesfeuerwehrschule muss mit Erfolg abgeschlossen sein. Der erfolgreiche Besuch des Lehrgangs Leiter Freiwillige Feuerwehr an der Landesfeuerwehrschule wäre von Vorteil, ist aber nicht Voraussetzung

7 Nr. 2/ eine Kandidatur von Feuerwehrangehörigen welche den Lehrgang Zugführer noch nicht mit Erfolg absolviert haben, ist möglich. Im Fall der Wahl ist der Lehrgang in einem Zeitraum von zwei Jahren nachzuholen Der Gemeindewehrleiter darf laut Satzung nicht zugleich Leiter einer Ortswehr sein. Für den Stellvertreter trifft diese Regelung nicht zu. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre. Interessierte Angehörige der Gemeindefeuerwehr Hohnstein, welche die verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit des Gemeindewehrleiters und des Stellvertreters ausüben möchten und die genannten Voraussetzungen erfüllen, können bis 28. Februar 2014 ihre Bewerbung in der Stadtverwaltung Hohnstein einreichen. D. Brade Bürgermeister Freie Wohnungen Die Stadtverwaltung Hohnstein gibt bekannt, dass folgende Wohnungen zu vergeben sind: Hohnstein, Bärengarten 6, Zentralheizung und Kohleofen 1. Wohnung: EG (34,03 qm) 1 Zimmer, 1 Küche, Korridor, 1 Dusche/WC Hohnstein, Burggasse 2, Ofenheizung 1. Wohnung: EG (47,08 qm) 2 Zimmer, 1 Küche mit Duschkabine, WC im Hausflur Ehrenberg, Kirchsteig 2, Zentralheizung 1. Wohnung: Dachgeschoss (57,09 qm) 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor, 1 Bad/WC 2. Wohnung: Dachgeschoss (66,45 qm) 3 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor, 1 Bad/WC Goßdorf, Kirschallee 1, Zentralheizung 1. Wohnung: I. Etage (105,12 qm) 4 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor, 1 Dusche mit WC, 1 Garage Kohlmühle, Am Kohlichtgraben 2, Ofenheizung 1. Wohnung: EG (49,22 qm) 2 Zimmer, 1 Flur, 1 Küche, 1 Bad/WC 2. Wohnung: DG (32,60 qm) 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad/WC 3. Wohnung: I. Etage (49,68 qm) Ofen- + Elektrodirektheizung 2 Zimmer, 1 Flur, 1 Küche, 1 Bad/WC Lohsdorf, Niederdorfstraße 25, Zentralheizung 1. Wohnung: EG (60,42 qm) 2 Zimmer, 1 Korridor, 1 Küche, 1 Bad/WC Zeschnig, Am Grund 11, Nachtspeicherofenheizung 1. Wohnung: I. Etage (78,14 qm) 3 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor, 1 Bad mit WC Ulbersdorf, Am Schloß 1, Ofenheizung 1. Wohnung: II. Etage (40,00 qm) 1 Zimmer, 1 Küche; 1 Bad und 1 WC außerhalb der Wohnung Ulbersdorf, Am Schloß 1, Ofenheizung und Nachtspeicherofenheizung 2. Wohnung: I. Etage (50,89 qm) 3 Zimmer, 1 Küche; 1 Bad, 1 WC außerhalb der Wohnung Ulbersdorf, Am Schloß 1, Nachtspeicherofenheizung 3. Wohnung: II. Etage (79,68 qm) 3 Zimmer, 1 Küche; 1 Dusche, 1 WC, 1 Flur Ulbersdorf, Am Schloß 4, Ofenheizung 1. Wohnung: EG (53,51 qm) 2 Zimmer mit Kochecke, 1 Bad mit WC außerhalb der Wohnung Interessenten melden sich bitte in der Technische Dienste GmbH, Obergraben 1 in Neustadt bei Herrn Wenzel. Telefon: oder Amtliche Bekanntmachungen Verbände Hilfe für Rückkehrwillige BAZ (Bleiben-Ansiedeln-Zurückkehren) - Initiativ-Büro eröffnet Jeder Zehnte, der damals in den Westen gegangen ist, möchte gern zurückkehren. Um diesen Menschen zu helfen, ihre Rückkehr zu organisieren, gibt es ab sofort im TGZ Sebnitz ein sogenanntes Kümmerer- bzw. ein BAZ-Initiativ-Büro. Die BAZ- Initiative ist ein Gemeinschaftsprojekt der Städte Sebnitz, Neustadt, Stolpen und Hohnstein. Die vier Kommunen haben sich zusammengetan, um damit eine zentrale Plattform zu bilden. Von dieser aus sollen Menschen, die die Sächsische Schweiz einmal aus beruflichen Gründen verlassen haben, zurückgeholt werden. Ziel der vier Städte ist vor allem dem Einwohnerrückgang entgegen zu wirken. Auch in Hohnstein schrumpfen diese noch immer. Das Büro soll dabei helfen, Menschen beim Dableiben zu unterstützen und Rückkehrwilligen einen Anlaufpunkt zu bieten. Koordinatorin des neuen Büros ist Frau Karin Ogriseck. Sie ist begeistert von ihrer Aufgabe und bringt dafür auch die nötigen Erfahrungen mit, da sie viele Jahre in einem mittelständigen Unternehmen als Bereichsleiterin Vertrieb, Werbung und Marketing tätig war. Als eine Art Vermittlerin unterstützt und begleitet sie die Rückkehrer, z. B. bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, einer Wohnung oder Eigenheimstandort, bei der Auswahl von Kindertageseinrichtungen und bei Behördengängen. Über die weitere Arbeit wird im Mitteilungsblatt berichtet. Erreichbar ist das Kümmerer-Büro im TGZ Sebnitz, Schandauer Str. 47 in Sebnitz, Tel , Fax bzw. k.ogriseck@tgzs-seb.de. Zum Start des Büros, Karin Ogriseck mit den Bürgermeistern der vier Kommunen, v. l. n. r. Bürgermeister Manfred Elsner, Oberbürgermeister Mike Ruckh, Bürgermeister Daniel Brade und Bürgermeister Uwe Steglich. Interesse an einem sozialen Beruf? Am Sonnabend, dem 15. März 2014 können sich alle Interessierte und Neugierige beim Institut für berufsbildende Fachschulen (ibfl e. V.) über Zugangsvoraussetzungen und Inhalte der Berufe Sozialassistent, Altenpfleger, Krankenpflegehelfer und Erzieher informieren. An diesem Tag zeigen Schüler und Lehrkräfte auf der Finkenbergstraße 17 in Sebnitz von 10 bis 14 Uhr die Breite und Vielfalt sozialer Berufe. Neben praktischen Vorführungen und dokumentierten Ausbildungsergebnissen gibt es auch verschiede-

8 8 Nr. 2/2014 ne Möglichkeiten des sich Ausprobierens. Spiele für Jung und Alt sowie viele weitere Überraschungen werden den Tag für Alle zum Erlebnis werden lassen. Unser Schülercafé sorgt für das leibliche Wohl. ibfl e. V. Schulstandort Sebnitz Sebnitz * Finkenbergstraße 17 Tel Fax ibfl.sebnitz@ibfl.de Grundstückseigentümer erhalten Gebührenbescheid Vom 21. März an wird der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) die Gebührenbescheide an alle Grundstückseigentümer in der Region Sächsische Schweiz verschicken. Der Gebührenbescheid enthält die Abrechnung für das vergangene Jahr und die Abschlagszahlungen für 2014 mit zwei Fälligkeiten: 11. April und 19. September. Grundlage für die Berechnung der Abschlagzahlung ist das durchschnittlich verbrauchte Abfallvolumen in Liter pro Person und Woche aus dem Jahr Bei Rückfragen sollte die Rufnummer des auf dem Gebührenbescheid benannten Bearbeiters angewählt werden. Die Gebührenzahler werden um pünktliche Bezahlung gebeten. Jeweils zirka drei Wochen nach Fälligkeit wird der ZAOE die Säumigen schriftlich mahnen. Dafür gibt es eine Mahngebühr von fünf Euro. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, muss der Zweckverband Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten. Diese wird zirka vier Wochen nach dem Mahnschreiben schriftlich angekündigt. Einer der nächsten Schritte ist die Pfändung vor Ort durch einen Außendienstmitarbeiter des ZAOE. Um solche Maßnahmen zu verhindern, sollten Betroffene rechtzeitig in der Geschäftsstelle vorsprechen, um gemeinsam mit dem ZAOE nach Lösungen zu suchen, zum Beispiel Ratenzahlung. Ein gutes Mittel, die Zahlungen nicht zu vergessen, ist das Abbuchen der Beträge vom Konto. Eine Einzugsermächtigung kann jederzeit erteilt und auch wieder entzogen werden. Ein Vordruck ist im Internet unter Abfallberatung/Formulare/ SEPA-Lastschriftmandat zu finden. Auch beim jeweiligen Geldinstitut kann eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden. Service-Telefon für die Bürger: presse@zaoe.de Aus Stadtrat und Ausschüssen Die 59. Stadtratssitzung der Stadt Hohnstein findet am Mittwoch, dem 26. Februar 2014, um Uhr, im Gasthaus Einkehr zur Rennstrecke, Brückenstraße 10, OT Hohburkersdorf statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Protokollkontrolle Bericht des Bürgermeisters 4. Bürgeranfragen und Anfragen der Stadträte 5. Entscheidung zur Beteiligung am Bau eines gemeinsamen FFw-Gerätehauses für die Orte Stürza, Heeselicht und Hohburkersdorf, 6. Aufhebung der Satzung über das Stadtsanierungsgebiet Altstadt Hohnstein 7. Vergabe der Bauhauptleistungen und der Zimmererarbeiten für das Dorfgemeinschaftshaus Rathewalde 8. Durchführungsbeschluss für den Abriss der Baracke in Kohlmühle 9. Feststellung über das Ausscheiden von Herrn Stev Eckardt aus dem Ortschaftsrat Hohnstein 10. Änderung der Benutzungsgebühren in den Freibädern Hohnstein und Rathewalde 11. Änderung der Betriebsführungsverträge zwischen der Stadt Hohnstein und der Tourismusförderungsgesellschaft der Stadt Hohnstein mbh Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Die endgültige Tagesordnung wird fristgerecht an den Bekanntmachungstafeln ausgehangen und im Veranstaltungskalender unter veröffentlicht. Ankündigung der 60. Stadtratssitzung Die Sitzung findet am Mittwoch, dem 26. März 2014, um Uhr statt. Ort und Tagesordnung werden fristgerecht an den Bekanntmachungstafeln ausgehangen und im Veranstaltungskalender unter veröffentlicht, da das nächste Mitteilungsblatt erst am 28. März 2014 erscheint. Kurzprotokoll über die 58. Sitzung des Stadtrates Hohnstein am Anwesend: Bürgermeister und 8 Stadträte, also 9 von 15 stimmberechtigten Mitgliedern 1. Bericht des Bürgermeisters Rückblick: am Seniorenweihnachtsfeier Goßdorf/Kohlmühle/Waitzdorf, Begleitung durch Weihnachtsmann vom HKC Gunter Mandel in allen Seniorenweihnachtsfeiern am nichtöffentlicher Ortschaftsrat Ehrenberg, Grundstücksangelegenheiten am Pressetermin der WIN, Vorstellung der BAZ-Initiative und Frau Ogriseck sowie regionales Entwicklungskonzept am Neujahrsempfang im Saal der Burg Hohnstein, Ehrenamtspreise an Kurt Weißhaupt, Anett Molle und Helmut Gierth verliehen - Besuch der Neujahrsempfänge in Neustadt, Sebnitz, Lohmen, Bad Schandau und des Landrates (Bürgerpreis für die Lückenschlusskämpfer Sebnitz-Dolni Poustevna) - Jahreshauptversammlungen der Feuerwehren: am am am am FFw Hohnstein und Goßdorf FFw Hohburkersdorf FFw Ulbersdorf Gedenkfeier am Ehrenmal Hohnstein, Ansprachen Steffen Richter (AKuBiZ e. V.) und Pfarrerin Katrin Jell Kein Verwaltungsbeirat im Januar. Informationen: - die PC`s im Rathaus wurden auf Office 2010 bzw umgestellt - mit Hochdruck wird an der Herstellung der Eröffnungsbilanz gearbeitet (bis muss diese stehen), davon hängt auch die Haushaltsplanung 2014 ab, zur Hilfestellung wurde die B&P Kommunalberatung GmbH beauftragt - der ISEKI-Traktor für die Ortslage Hohnstein hat einen Motorschaden, der Traktor für die Ortslage Goßdorf wurde nach Hohnstein verlegt und in Goßdorf Herr Fasold aus Waitzdorf mit dem Winterdienst zusätzlich beauftragt Baugeschehen: Dorfgemeinschaftshaus Rathewalde Die Trockenbauarbeiten im DG und Treppenhaus OG werden ausgeführt. Die Bau-Heizung ist in Betrieb genommen worden. Derzeit erfolgt die Trockenlegung. Zurzeit werden die Lose 8 (Bauhauptleistungen) und 9 (Zimmererarbeiten) öffentlich ausgeschrieben. Am findet die Submission statt.

9 Nr. 2/ Dach FFw Hohnstein Es erfolgte die Dämmung der OG-Decke und der Einbau der Dielung. Beide Giebel sind zum größten Teil fertig gestellt. Gasanschlüsse Hohnstein Die Installation im Rathaus und in der Grundschule ist erfolgt. Das Rathaus ist vollständig umgestellt. Die Grundschule wird noch mit Öl beheizt. Der bestehende Vorrat wird noch aufgebraucht. Die Umstellung auf Gas erfolgt bei der Zweikesselanlage automatisch. Zukünftig wird nur noch ein Kessel genutzt. Der zweite wird für den Havariefall vorgehalten. Der Brenner kann im Notfall ummontiert werden. 2. Bürgeranfragen und Anfragen Stadträte Herr OV Lux: 1. Wie ist die Terminkette zur Sanierung des Bades der Wohnung Familie Sand im Schloss Ulbersdorf? 2. Die Gestaltung der Freispielfläche in der Kita Ulbersdorf ist noch offen - wie ist hier der Stand 3. Am Schloss ist der Efeu entfernt worden. Die Wand sollte neu gestrichen werden - wann erfolgt die Leistung? 4. Frau Prignitz: Zu 1. - es gibt keinen neuen Stand - Firmen werden noch angefragt. Zu 3. - Angebote wurden eingeholt - sind sehr hoch ausgefallen aufgrund der Gewährleistungspflicht, so dass in der Verwaltung entschieden wurde, die Leistung vom Bauhof erbringen zu lassen. Bürgermeister zu 2. - Maßnahme im Plan 2013, die eingeplanten Mittel verfallen nicht. Rückmeldung der Kita und des Trägers stehen noch aus, was aus deren Sicht gemacht werden sollte. Herr Stadtrat Döring: 1. War die Fällung der Linde in Lohsdorf mit dem Ortschaftsrat abgestimmt und warum erfolgte die Fällung? Frau Prignitz: Der Baum wurde aufgrund der Gefahrensituation für den Unterlieger gefällt. Der Bürgermeister informiert, dass die Fällung in der letzten OR- Sitzung besprochen wurde und vom OR keine gegenteiligen Meinungen geäußert wurden. 2. Wie ist die derzeitige HH-Situation? Frau Kämmerin George: Zurzeit wird der Ergebnis-Haushalt 2014 fertiggestellt. Erst wenn die Eröffnungsbilanz erstellt ist, kann mit der HH-Diskussion begonnen werden. Zielstellung für 2014 ist im März die HH-Diskussion durchzuführen und spätestens im April zu beschließen. Der Bürgermeister ergänzt, dass infolge der Doppikeinführung nun das 2. Jahr in Folge so spät geplant werden kann. Ziel ist, mit dem Haushalt 2015 beginnend, die Planung wieder ab Oktober vorzubereiten. Herr Stadtrat Hentschel: Am war die Bauabnahme Wanderparkplatz Lohsdorf - wie ist der Stand? Frau Bauamtsleiterin Prignitz: Nachforderungen gegenüber der Fa. Hartig wurden geltend gemacht. Die Nachbesserungen wird die Fa. Hartig ausführen. Vom Gutachter liegt noch keine Stellungnahme vor. Eine Rechnung ebenfalls nicht. Wurde von Frau Hamisch die Genehmigung für den Anschluss an die Staats- und Kreisstraße eingeholt? Frau Prignitz: Herr Schiebel von der Straßenmeisterei hat sowohl für Kreis- als auch Staatsstraße seine Zustimmung erteilt. Herr Stadtrat Fischer: Warum wird die Bergstraße nicht frei gegeben bei den frühlingshaften Temperaturen, die kürzlich herrschten? Kann da nicht flexibel reagiert werden? Gibt es inzwischen eine Stellungnahme von der Straßenverkehrsbehörde zur Sperrung? Frau Prignitz: Eine Stellungnahme ist noch nicht eingegangen - der Bearbeiter hat die Stellungnahme für Februar versprochen. Die Vollsperrung kann nicht zeitweise aufgehoben werden, der Verkehrsteilnehmer soll sich auf die Maßnahme einstellen können. Herr Stadtrat Fischer drückt nochmals sein Unverständnis über die Situation aus. Herr Stadtrat Schulze fragt, wie andere Länder wohl mit einer solchen Gefällstrecke umgehen. Auf einen stattgefundenen Unfall so zu reagieren, hält er nicht für sinnvoll. Der Bürgermeister erinnert, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am den Beschluss gefasst hat, keinen Winterdienst durchzuführen. In Vorbereitung des nächsten Winters kann sich der Stadtrat erneut mit dem Thema beschäftigen. 3. Beschluss Ladenöffnungsverordnung 2014 Beschluss 01/14 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Verordnung der Stadt Hohnstein über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage und über Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2014 aufgrund von 7 Abs. 1 bis 5 und 8 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - Sächs- LadÖffG) vom 01. Dezember 2010 (Sächs GVBl. S.338, 340). Gleichzeitig tritt die Verordnung der Stadt Hohnstein über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage und über Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2013 vom , veröffentlicht im Amtsblatt am , außer Kraft. Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen beschlossen 4. Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Wahlen am 25. Mai 2014 Beschluss 02/14 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, auf der Grundlage von 9 Abs. 1 KomWG und 22 KomWO folgende Personen in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen verbunden mit den Europaund Kreistagswahlen am zu wählen: Herr Heiko Döring Vorsitzender Frau Claudia Schierk Stellv. Vorsitzende Frau Mechthild Kreuzahler Beisitzerin Frau Andrea Prignitz Beisitzerin Frau Kerstin George Stellv. Beisitzer Frau Adelheid Puttrich Stellv. Beisitzer Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen beschlossen 5. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Beschluss 03/14 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen beschlossen 6. Belastung des kommunalen Flurstückes 166/1 Gemarkung Waitzdorf Beschluss 04/14 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt für das Flurstück 166/1 der Gemarkung Waitzdorf die Übernahme einer Baulast gemäß beiliegendem Lageplan. Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen beschlossen 7. Tausch mit Wertausgleich der Flurstücke 69/3, 104/3, 762/1 und 763/3 Gemarkung Ulbersdorf Beschluss 05/14 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, die städtischen Flurstücke Ulbersdorf Nr. 104/3 mit 31 qm, 762/1 mit 70 qm und 763/3 mit 29 qm mit dem Flurstück Nr. 69/3 mit 22 qm mit Wertausgleich zu einem Preis 2,80 EUR/qm zu tauschen. Eigentümer des Flurstücks Nr. 69/3 sind die Erbengemeinschaft nach Frau Christina und Herr Günther Lindner. Mit dem Tausch werden die Eigentumsverhältnisse an den öffentlichen Straßen und der von den Eigentümern Lindner genutzten städtischen Fläche infolge des Straßenstützmauerbaus reguliert (rückständiger Grunderwerb). Alle mit dem Tausch in Zusammenhang stehenden Kosten werden durch die Stadt Hohnstein getragen. Der Beschluss Nr. 20/05 vom wird aufgehoben. Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen beschlossen

10 10 Nr. 2/ Verkauf Flurstück 763/5 Gemarkung Ulbersdorf Beschluss 06/14 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, das städtische Flurstück Ulbersdorf Nr. 763/5 mit 67 qm an Herrn Peter Tappert aus Ulbersdorf zu einem Preis 5,00 EUR/qm zu verkaufen. Herr Tappert ist Eigentümer des Flurstücks Nr. 106 Gemarkung Ulbersdorf. Mit dem Verkauf werden die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse zusammengeführt. Alle mit dem Kauf in Zusammenhang stehenden Kosten sind durch den Käufer zu tragen. Der Beschluss Nr. 19/05 vom wird aufgehoben. Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen beschlossen - Öffentliche Bekanntmachungen - Verordnung der Stadt Hohnstein über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage und über Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2014 ( Ladenöffnungsverordnung ) Aufgrund von 7 Abs. 1 bis 5 und 8 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - SächsLadÖffG) vom 01. Dezember 2010 (Sächs GVBl. S. 338, 340) wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt Hohnstein vom verordnet: 1 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage (1) In der Stadt Hohnstein mit Ortsteilen dürfen im Jahr 2014 aus Anlass von folgenden Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an folgenden Sonntagen in der Zeit zwischen 12:00 und 18:00 Uhr, Verkaufsstellen geöffnet sein: Datum Anlass Hohnsteiner Puppenspielfest Festwochenende 140 Jahre Freiwillige Feuerwehr Hohnstein Historischer Hohnsteiner Weihnachtsmarkt (2) Die gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen hinsichtlich der Festsetzung von Märkten, Messen oder Volksfesten, bleiben hiervon unberührt. 2 Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (1) Die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können von den zur Öffnung berechtigten Verkaufsstellen und unter Einhaltung der Dauer der Öffnung nach 7 Abs. 1,2, 4 und 5 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - SächsLadÖffG) vom 01. Dezember 2010 (Sächs GVBl. S. 338, 340) selbst festgelegt werden. (2) In den staatlich anerkannten Erholungsorten Hohnstein und Rathewalde dürfen Verkaufsstellen entsprechend den Festlegungen nach 7 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - Sächs- LadÖffG) vom 01. Dezember 2010 (Sächs GVBl. S. 338, 340) an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Stadt Hohnstein über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage und über Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2013 vom , veröffentlicht im Amtsblatt am , außer Kraft. Hohnstein, den Satzung der Stadt Hohnstein zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 55,159), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 822) hat der Stadtrat der Stadt Hohnstein am folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom beschlossen: Artikel 1 5 wird komplett ersetzt durch folgende neue Fassung: 5 Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit bei Wahlen (1) Bei Kommunalwahlen erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von 25,00 EUR als Erfrischungsgeld. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung in Höhe von 25,00 EUR. (2) Bei Landtagswahlen erfolgt die Entschädigung der Mitglieder des Wahlausschusses und der Mitglieder der Wahlvorstände nach der Landeswahlordnung (LWO) in der jeweils geltenden Fassung. (3) Bei Bundestagswahlen erfolgt die Entschädigung der Mitglieder des Wahlausschusses und der Mitglieder der Wahlvorstände nach der Bundeswahlordnung in der jeweils geltenden Fassung. (4) Bei Europawahlen erfolgt die Entschädigung der Mitglieder des Wahlausschusses und der Mitglieder der Wahlvorstände nach der Europawahlordnung in der jeweils geltenden Fassung. (5) Fallen mehrere Wahlen auf einen Wahltag erhalten die Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände eine Entschädigung nach der Ordnung mit dem höchst festgelegten Entschädigungssatz. Artikel 2 Die Satzung tritt am in Kraft. Hohnstein, Brade Bürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Brade Bürgermeister Brade Bürgermeister

11 Nr. 2/ Mitteilungen und Informationen Im Gedenken an die Toten Bei eisiger Kälte versammelten sich rund 15 Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, dem 26. Januar 2014 vor dem Ehrenmal in Hohnstein, um alljährlich der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken. Auch der Bundestagsabgeordnete Klaus Brähmig sowie Vertreter der örtlichen Parteien und des Stadtrates waren gekommen. Die Ansprache hielt Herr Steffen Richter, Vereinsvorsitzender des AKuBiZ Pirna e. V. Der Verein Alternatives Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz e. V. aus Pirna und die Kreisvereinigung Sächsische Schweiz der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten hatten im Juli vergangenen Jahres ein Informationsfaltblatt zum traurigsten Kapitel der Burggeschichte heraus gegeben. Der Titel des Faltblattes lautet: Die Burg Hohnstein - ein frühes Konzentrationslager. Darauf ging Herr Richter in seiner Ansprache auch ein und spannte den Bogen zu den Millionen und Abermillionen Verfolgten und Ermordeten während des Terrors des Dritten Reiches. Frau Pfarrerin Katrin Jell ging wiederum auf die persönliche Schuld eines jeden Mitmenschen ein, welcher das Morden zuließ und einfach die Augen verschloss. Die Redner legten gemeinsam mit Bürgermeister Brade ein Blumengebinde nieder. Die Anwesenden folgten und wurden durch das Bläserquintett der Hohnsteiner Blasmusikanten begleitet. Vielen Dank an alle Beteiligte für das würdige Gedenken an einem Tatort. Das erschienene Faltblatt ist kostenlos im Rathaus, der Touristinformation oder auf der Burg erhältlich. Stadtverwaltung ANZEIGE So war das damals in Hohnstein und seinen Ortsteilen - Das Buch zur Serie ist da. Liebe Leser, im letzten Jahr erschien eine Serie im Amtsblatt, in dem sich elf Zeitzeugen aus Hohnstein und seinen Ortsteilen an ihre Kindheit in den 30er- bis 50er-Jahren erinnern. Über den großen Anklang habe ich mich sehr gefreut. Ich danke der Stadt Hohnstein, dass sie mich im Rahmen des Projektes Demografie unter Leitung von Ines von Bardeleben unterstützte, und die Erinnerungen in kurzen Auszügen abdruckte. Die vollständigen Geschichten, die das Leben und Leiden rund um den Zweiten Weltkrieg widerspiegeln, sind nun gesammelt in einem Buch erhältlich. Nähere Infos zu den Bezugsquellen erhalten Sie unter Tel: Katja Dwaronat

12 12 Nr. 2/2014 Unsere Stadt und Region ist erneut im Fernsehen Im Winter in der Sächsischen Schweiz - Von Rathen durchs Polenztal nach Hohnstein heißt es am Sonntag, den 23. Februar um 16:05 Uhr im MDR-Fernsehen. In der Reihe MDR auf Tour berichtet die Moderatorin Alexandra Zielinski über ihre Winterwandertour mit Nationalparkführer Frank Eichler aus Hohburkersdorf. Ziele waren unter anderem die Kleine Bastei, der Gamrich, das Polenztal, die Brandaussicht und das Puppenspielhaus, wo die Schulkasper von der Konrad-Hahnewald- Grundschule ein neues Stück aufführten und der Hohnsteiner Kasper sich so richtig mit der Moderatorin in den Haaren lag. Wir danken Herrn Darmstadt, dem ersten Beigeordneten des Landrats, denn er übernimmt auch 2014 die Schirmherrschaft für die 48h-Aktion. Er wird am Aktionswochenende einige Jugendgruppen im Landkreis besuchen und die Aktion tatkräftig unterstützen. Außerdem freuen wir uns über die Unterstützung durch die Ostsächsische Sparkasse Dresden, welche die 48h- Aktion wieder einmal mit 3000 Euro fördert. Alle Jugendgruppen die eine tolle Idee für ihren Ort haben können sich bis zum 1. April 2014 bei uns anmelden. Bis es soweit ist, veröffentlichen wir alle Neuigkeiten und Informationen rund um die 48h-Aktion auf unserer Homepage [ Franziska Wollmann Kulturnachrichten Veranstaltungen im Februar und März Hinterher waren, wie unser Foto zeigt, alle Beteiligten trotzdem ganz zufrieden. Stadtverwaltung Auf ein Neues! - Die 48h-Aktion 2014 steht an Es ist gerade ein halbes Jahr her, dass der gesamte Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Rahmen der 48h-Aktion auf den Beinen war und seine Ortschaften verschönert hat, da kündigt sich schon die 48h-Aktion für das Jahr 2014 an! Denn auch in diesem Jahr war die Nachfrage der Jugendlichen nach diesem Projekt ungebrochen. Wir, das ist der Trägerverbund von Pro Jugend e. V., dem Kinder- und Jugendhilfeverbund Freital e. V. und dem Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V., werden auch dieses Jahr mit vielen jungen und junggebliebenen Menschen den Landkreis kräftig verschönern. Stattfinden wird das nächste 48h-Aktionswochenende vom 9. bis 11. Mai Mitmachen können Jugendvereine, Jugendclubs, Junge Gemeinden, Sportvereine, Schulklassen, Straßencliquen, Jugendfeuerwehren, Jugendinitiativen oder einfach Jugendgruppen, die mit ihrer Idee etwas Bleibendes und Gemeinnütziges für ihren Ort schaffen wollen. Bei der Wahl der Projektideen haben die Jugendgruppen vielfältige Möglichkeiten. So können beispielsweise Alltags- und Freizeitangebote im eigenen Ort verbessert und/oder verschönert werden. Spielplätze können auf Vordermann gebracht, Jugendräume renoviert oder Schulhöfe umgestaltet werden. Aber auch die Organisation eines Kinder-/Ortsfestes, Theaterstücks oder einer Ausstellung ist denkbar. Möglich ist es auch Bushaltestellen neu herzurichten, Fassaden zu streichen, öffentliche Plätze zu gestalten oder Wanderwege zu errichten. Außerdem sind wir sehr an einem Doku-Team interessiert, das die vielen aktiven Jugendgruppen besucht, filmt, interviewt und so ein kreatives Filmprojekt gestaltet. Die notwendigen Materialien, Geräte und Helfer für die gemeinnützigen Aktionen suchen sich die Jugendgruppen selbst, wobei der Rat, die Mithilfe und Unterstützung von Bürgern und regional ansässigen Wirtschaftsunternehmen oft gefragt sein werden , ab Uhr Hier spielt sich was ab - Spieleveranstaltung auf der Burg Hohnstein , Uhr Hohnsteiner Karneval mit Hitmix auf der Burg , Uhr Hohnsteiner Seniorenfasching auf der Burg Hohnstein , ab Uhr Hier spielt sich was ab - Spieleveranstaltung auf der Burg Hohnstein , Uhr Hohnsteiner Karneval mit Hitmix auf der Burg , Uhr 14. Hochsprung mit Musik in der Grundschule Hohnstein , Uhr Fasching Traumschiff um die Welt im Erbgericht in Ulbersdorf , Uhr 116. Literarisches Menü im Landgasthaus zum Schwarzbachtal in Lohsdorf - Veronika, der Lenz ist da! Walter Jurmann. Sein Leben, seine Musik , Uhr Hohnsteiner Kinderfasching in der Grundschule Hohnstein , Uhr Hohnsteiner Karneval mit Hitmix auf der Burg , Uhr 117. literarisches Menü im Landgasthaus zum Schwarzbachtal in Lohsdorf - Susanne und Peter Prager mit einem Roald-Dahl-Abend , Uhr Baudenabend mit den Basteifüchsen in der Brandbaude in Hohnstein Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 28. März 2014 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Donnerstag, der 20. März 2014

13 Nr. 2/ Das März-Programm im Puppenspielhaus Hohnstein Mit fünf Veranstaltungen setzt der Traditionsverein Hohnsteiner Kasper im März sein Spielprogramm 2014 im Hohnsteiner Puppenspielhaus in der Max-Jacob-Str. 1 fort. Karten können bei der Tourist-Information unter Tel oder beim Kasparek - Projekt im Rathaus unter Tel bzw. per Mail an kultur@hohnstein.de bestellt werden. Die Tageskasse im Puppenspielhaus öffnet immer eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Das Programm im Einzelnen: Sa, , 16:00 Uhr: Therese Thomaschke (Bautzen) Däumelinchen Von Cannes bis Venedig reiste das Team Obsommer, Philip Baues und Jens Klatt von Fluss zu Fluss über die Alpen: km, Höhenmeter und fünf Länder per Fahrrad mit dem Kajak auf dem Anhänger. Im Mittelpunkt standen Landschaft, die Menschen und die Entdeckung der reduzierten Geschwindigkeit. Full HD-Filmvortrag für Jugendliche und Erwachsene, Eintritt 12,00 EUR, erm. 8,00 EUR. Siehe auch Fr, , 19:00 Uhr: Theatrium Dresden Adams Äpfel Nachdem Däumelinchen um die Welt reiste, viele Abenteuer erlebte, in einem fremden Land eine neue Heimat und das Glück fand, kommt sie manchmal mit ihrem Prinzen zu ihrer Mutter zu Besuch. Dann trinken sie Tee und lachen. Die Mutter sagt immer: Kinder sind das Beste im Leben, egal wie groß oder klein sie sind. Therese Thomaschke spielt das Märchen von Hans Christian Andersen mit Figuren, Worten und Liedern. Für Familienpublikum ab 4 Jahren. Eintritt 6,00 EUR für Erwachsene, 4,00 EUR für Kinder. Siehe Mi, , 16:00 Uhr: 11. Hohnsteiner Kaspertag Zum vorerst letzten Mal spielt Hohnsteiner Puppenspiele Detlef Heinichen zum Abschluss des inzwischen 11. Hohnsteiner Kaspertages das Max-Jacob-Stück Kasper kauft ein Haus. Beginn ist gegen 17:15 Uhr im Puppenspielhaus. Zuvor wandeln die Gäste auf den Spuren des Hohnsteiner Kaspers durch das Burgstädtchen. Treffpunkt ist um 16:00 Uhr am Eingang zur Burg Hohnstein auf dem Marktplatz. Für Menschen ab 3 Jahren. Der Eintritt ist frei. Do, , 10:00 Uhr: Hohnsteiner Puppenspiele Detlef Heinichen Kasper kauft ein Haus Der tschechische Kasparek besucht seinen Kumpel Kasper und die Großmutter in Hohnstein. Wie können eine Handpuppe und eine Marionette miteinander kommunizieren, dazu noch in einer fremden Sprache? Kein Problem für den Kasper, doch die Kinder müssen mithelfen. Veranstaltung für Kindergärten und Grundschulen, Voranmeldung erforderlich. Eintritt 3,00 EUR pro Kind. Fr, 14.3., 19:00 Uhr: Olaf Obsommer Mit Fahrrad und Kajak über die Alpen Dorfpfarrer Ivan ist ein guter Mensch, fast zu gut für diese Welt. In seiner abgelegenen Kirche nimmt er sich verlorener Seelen an: Triebtäter, Alkoholikerin, Tankstellenräuber. Und dann mischt Skinhead Adam die Gruppe auf. Wer ist hier gut, wer ist böse? Eine Komödie über Gutmenschen und Unverbesserliche mit Figuren und Schauspiel nach dem Film von Anders Thomas Jensen für Jugendliche und Erwachsene. Eintritt 12,00 EUR, erm. 8,00 EUR. Siehe IMPRESSUM Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Telefon: ( ) Internet: Hier könnte Ihre Werbung stehen. Amtliche Mitteilungen mit kirchlichen Nachrichten der Stadt Hohnstein mit den Ortsteilen Cunnersdorf, Ehrenberg, Goßdorf, Hohburkersdorf, Kohlmühle, Lohsdorf, Rathewalde, Ulbersdorf, Waitzdorf und Zeschnig - Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Telefax-Redaktion: ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister Daniel Brade und die Ortsvorsteher der Ortsteile der Stadt Hohnstein - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen: Geschäftsstelle Sebnitz, Herr Matthias Riedel, Sebnitz, Hertigswalder Straße 9, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Funk: 01 71/ Vertrieb: Haushaltswerbung Walter Dresden Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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