Teilnahmebedingungen für den Tag der offenen Tür: Energieeffizienz zum Nachmachen

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1 Teilnahmebedingungen für den Tag der offenen Tür: Energieeffizienz zum Nachmachen 1. Allgemeines Mit dem Tag der offenen Tür: Energieeffizienz zum Nachmachen macht das Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH (im folgenden ZEBAU genannt) in Kooperation mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) und der Kampagne Die Hauswende erfolgreiche Sanierungen regional erlebbar. An regionalen Aktionstagen öffnen private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser, die energetisch (teil-)saniert wurden, ihre Türen, um ihre Sanierungserfolge den Nachbarn, Freunden, Kollegen, Kunden etc. zu zeigen. Dazu soll in dem jeweiligen Ein-/ Zweifamilienhaus ein Tag der offenen Tür stattfinden, den die Teilnehmer mit Unterstützung der regionalen Energieagenturen und der dena vor Ort selbst organisieren. 2. Veranstalter Die ZEBAU und die dena stellen den Rahmen für den Tag der offenen Tür und bewerben die Aktion in der Öffentlichkeit. Hauseigentümer können mit einer Besichtigungsaktion an dem Tag teilnehmen und treten als Veranstalter ihrer jeweiligen Aktion auf. 3. Teilnahmevoraussetzung: Energieeffizienz Teilnehmen können alle privaten Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die entweder ihr Haus mit Blick auf dessen Energieeffizienz saniert haben und jetzt in einem KfW-Effizienzhaus wohnen oder eine energiesparende Einzelmaßnahme durchgeführt haben. Als Einzelmaßnahmen oder als Sanierung zählen der Einbau einer effizienten Heizung, die Nutzung von erneuerbaren Energien, neue Wärmeschutzfenster oder eine verbesserte Dämmung des Daches, Fußbodens/ Kellers oder der Außenwände. Die Sanierungsmaßnahme muss noch nicht abgeschlossen sein, auch Baustellen können gezeigt werden. Für die Teilnahme müssen energetische Mindestanforderungen erfüllt werden, die sich an den Anforderungen der KfW für das Programm Energieeffizient Sanieren orientieren (siehe Punkt 3.1 bis 3.3) Komplettsanierung zum Effizienzhaus Komplett sanierte Häuser müssen den Energiestandard KfW-Effizienzhaus Denkmal, 115, 100, 85, 70 oder 55 erreichen. Für Neubauten auf Basis der EnEV 09 und für ältere Sanierungen, die auf Basis der EnEV 2007 oder älter berechnet wurden, gelten die folgenden Anforderungen an Primär- und Endenergie: Effizienzhaus 55 Berechnungsbasis EnEV 09: Anforderungen bezogen auf den Neubauwert max. 55% Primärenergie Q P max. 70 % Transmissionswärmeverlust H T ' Berechnungsbasis EnEV 07 oder älter: Anforderungen an Primär- und Endenergie max. 40 kwh/(m²a) Seite 1 von 6

2 Effizienzhaus 70 Effizienzhaus 85 Effizienzhaus 100 Effizienzhaus 115 max. 70 % Primärenergie Q P max. 85 % Transmissionswärmeverlust H T ' max. 85 % Primärenergie Q P max. 100 % Transmissionswärmeverlust H T ' max. 100 % Primärenergie Q P max. 115 % Transmissionswärmeverlust H T ' max. 115% Primärenergie Q P max. 130 % Transmissionswärmeverlust H T ' max. 50 kwh/(m²a) max. 60 kwh/(m²a) max. 70 kwh/(m²a) max. 80 kwh/(m²a) 3.2. Dämmung und Fenster Zu den energetischen Einzelmaßnahmen/ Teilsanierungen im Bereich Dämmung und Fenster zählen eine Dämmung der Außenwände, eine Dämmung des Daches und/ oder der obersten Geschossdecke, eine Dämmung des Fußbodens/ der Kellerdecke oder der Einbau neuer Wärmeschutzfenster. Die energetischen Mindestanforderungen des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren müssen dabei eingehalten werden. Sanierung/ 3.3. Heizung und Erneuerbare Energien Zu den energetischen Einzelmaßnahmen/ Teilsanierungen im Bereich Heizung und Erneuerbare Energien zählen ein Heizungsaustausch und/ oder die Nutzung von Erneuerbaren Energien nach den unten genannten Maßgaben. Die Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren Heizungsaustausch Einbau von Brennwertkesseln und Brennwerttechnik nutzenden Wärmepumpen (Kombination aus Brennwertkessel und Wärmepumpe mit Sorptionstechnik - sogenannte Gaswärmepumpe) mit Öl oder Gas als Brennstoff (Brennwerttechnik verbessert nach DIN V ). Einbau von wärmegeführten Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung auf Grundlage fossiler Energien (Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen) Nutzung Erneuerbarer Energien Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Scheitholz. Es gelten die technischen Mindestanforderungen an die Emissionen und Wirkungsgrade gemäß der Richtlinie des Marktanreizprogramms. Seite 2 von 6

3 Biomasseanlagen: Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Kesselwirkungsgrad unter Volllast mindestens 89 %), welche die Anforderungen der Richtlinien des Marktanreizprogramms erfüllen. Wärmepumpen, welche die Anforderungen der Richtlinien des Marktanreizprogramms erfüllen und Trinkwarmwasser-Wärmepumpen. Folgende Anforderungen an die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen sind einzuhalten: Für Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8. Für Luft-/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5. Für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3. Bei kombinierter Heizung und Trinkwarmwasserbereitung durch die Wärmepumpe verringert sich die Anforderung an die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen um den Wert 0,2 bzw. bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen um den Wert 0,05. Für Trinkwasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,2. Solarthermische Anlagen: Die Anlagen müssen, mit Ausnahme von Speichern und Luftkollektoren, mit einem geeigneten Funktionskontrollgerät bzw. einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Solarkollektoren müssen das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark tragen und anhand des Zertifikats ein jährlicher Kollektorertrag Qkol von mindestens 525 kwh/m2 nachgewiesen werden. 4. Anmeldung und Teilnahmeunterlagen Die Anmeldung zum Tag der offenen Tür erfolgt per Anmeldeformular bei der ZEBAU. Nach Eingang Ihrer Unterlagen sowie nach Prüfung/ Bestätigung der Teilnahme erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Es können nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden. Mit dem Anmeldeformular muss ein Nachweis der Energieeffizienz eingereicht werden. Als Nachweise zählen: Komplettsanierung zum Effizienzhaus Berechnungsunterlagen zur Sanierung inkl. U-Wert-Berechnung (Pflicht) Energieausweis, falls vorhanden KfW-Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung, falls vorhanden Dämmung und Fenster Fachunternehmererklärung EnEV + Lieferschein (Pflicht) KfW-Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung, falls vorhanden Heizung und Erneuerbare Energien Fachunternehmererklärung EnEV + Lieferschein (Pflicht) Protokoll hydraulischer Abgleich (Pflicht) KfW-Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung, falls vorhanden 5. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss und Widerruf Die dena und die regionalen Energieagenturen behalten sich vor, den Tag der offenen Tür jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, Seite 3 von 6

4 falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die dena zu. Die dena behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Tag der offenen Tür auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. 6. Datenschutzrechtlicher Hinweis Im Rahmen des Tag der offenen Tür werden die folgenden Informationen und personenbezogenen Daten der Teilnehmer abgefragt: Persönliche Daten: Name, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon und ) des Teilnehmers Persönliches Zitat zur Teilnahmemotivation Technische Angaben zum Haus und zur Sanierung: Baujahr, Wohnfläche, Technik- und gebäudebezogene Daten (z.b. zu Heizungstechnik, Dämmmaßnahmen, Energieverbrauch, Energiebedarf, Solaranlagen, etc.), Fotos der Bauherren und des Hauses, aufgenommen durch den Bauherren Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und die ZEBAU verarbeiten die obigen Informationen und personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Tages der offenen Tür. Für die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der energetischen Sanierung sowie zum Tag der offenen Tür können Name und Anschrift, technische Angaben zum Haus und Fotos veröffentlicht und an die Kampagnen- und Medienpartner der dena und der ZEBAU weitergegeben werden. Der Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Auf Wunsch erteilt die dena jedem Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die von ihm oder ihr gespeichert wurden und wird diese auf Anfrage umgehend unentgeltlich vernichten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Hierzu genügt eine formlose Nachricht per an: Des Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung auf verwiesen. 7. Rechte am eigenen Bild und Einräumung von Nutzungsrechten Um den Tag der offenen Tür und das Thema der energetischen Sanierung möglichst bekannt zu machen, beabsichtigt die dena und die ZEBAU, Fotos, die für die Teilnahme eingereicht und im Rahmen des Aktionstages erstellt werden, für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Im Rahmen des Tag der offenen Tür werden alle Teilnehmer mit ihrem Bild, ihrem Zitat zur Teilnahmemotivation, ihrem Namen und Anschrift des zu besichtigenden Hauses, auf der Seite sowie auf der Internetseite der ZEBAU veröffentlicht. Die Bildaufnahmen können insbesondere in folgenden Medien veröffentlicht werden: auf den Internetseiten und Social-Media-Plattformen der dena und der ZEBAU in Publikationen, Radio- und Fernsehbeiträgen sowie Seite 4 von 6

5 auf Veranstaltungen zum Thema Energieeffizienz in Gebäuden durch die dena auf den Internetseiten der Kampagnen- und Medienpartner Recht am eigenen Bild Der Teilnehmer erteilt gegenüber der dena seine Einwilligung, seinen Namen, Abbildungen seiner Person zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Tag der offenen Tür und der Öffentlichkeitsarbeit für das Thema energetisches Sanieren in Veröffentlichungen (z. B. CD, DVD, Broschüren, Flyer, Internet o.ä.) ohne Begrenzung der Auflage zeitlich und örtlich ungebunden zu verwenden. Der Teilnehmer verzichtet der dena und der ZEBAU gegenüber auf jegliche Vergütungsansprüche, die ihm gegen die dena und der ZEBAU aus der Nutzung seiner Stimme, seiner Abbildung und dgl. durch das Bild, Fotografie und dgl. entstehen könnten. Diese Einwilligung bleibt auch nach Ende der Projektteilnahme bestehen Einräumung von Nutzungsrechten Der Teilnehmer räumt der dena und der ZEBAU die einfachen, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten, übertragbaren, unwiderruflichen und alle Nutzungsarten umfassenden Nutzungsrechte an den im Rahmen des Tag der offenen Tür zur Verfügung gestellten Werken mit der Werkschöpfung zur kommerziellen Nutzung ein (Verlagsrecht, Öffentlich-Zugänglichmachung, Bearbeitungsrecht, Übersetzungsrecht, Veränderungsrecht, Recht zur Speicherung auf jeglichem verfügbaren Medium (Multimediarecht) sowie das Datenbankrecht etc.). Der Teilnehmer willigt in die Bearbeitung und Änderung sowie die Veröffentlichung und Verwertung, auch der bearbeiteten und geänderten Werke durch die dena und der ZEBAU oder durch von der dena beauftragten Dritten ein. An den von Dritten beschafften Werken räumt der Teilnehmer die einfachen Nutzungsrechte ein. Der Teilnehmer wird die Werke Dritter gesondert kennzeichnen und der dena und der ZEBAU die Quelle bekannt geben. Der Teilnehmer sichert zu, dass er frei über die Nutzungsrechte an dem Werk verfügen kann und dass der freien Nutzung des Werkes durch die dena und der ZEBAU keine Rechte Dritter entgegenstehen, insbesondere keine Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige Leistungsschutzrechte. Der Teilnehmer verzichtet auf eigene Benennung als Urheber und sichert darüber hinaus zu, dass, falls Urheberrechte eines Dritten an dem Werk bestehen, dieser Dritte vollumfänglich auf sein Recht zur Benennung als Urheber nach 13 S. 2 UrhG verzichtet hat. 8. Haftung Die dena haftet aus allen in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsge- Seite 5 von 6

6 setz vorgesehen ist. Mittelbare Schäden sind von der Haftung ausgenommen und entgangener Gewinn wird nicht ersetzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt. In den rechtlich zulässigen Fällen ist die Haftung der dena der Höhe nach auf beschränkt. Die dena übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die Teilnehmer, deren Familie oder Besucher der Teilnehmer im Zusammenhang mit dem durch die Teilnehmer organisierten Tag der offenen Tür erleiden. Für die Sicherheit in den am Tag der offenen Tür für Besucher geöffneten Häusern oder Baustellen sind allein die Teilnehmer verantwortlich. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird empfohlen. 9. Salvatorische Klausel Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen, Nebenabreden sowie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Das gleiche gilt für das Vorliegen von Vertragslücken. Gerichtsstand ist Berlin. Seite 6 von 6

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