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1 dena-modellvorhaben Check-In Energieeffizienz Wettbewerb Coaching zu Marketing und Gästekommunikation Sie möchten Ihre Gästekommunikation verbessern und Ihre Vorreiterrolle im Bereich Energie(effizienz) nutzen? Dann machen Sie mit beim Wettbewerb unter den Teilnehmern unseres Modellvorhabens Check-In Energieeffizienz und gewinnen Sie ein umfassendes Coaching durch Hotel-Berater und Kommunikationsprofis. Einsendeschluss ist der Ablauf und Inhalte Während der neunmonatigen Laufzeit finden mehrere Workshops statt. Zwischen den einzelnen Workshop-Terminen arbeiten die Teilnehmer an ihren Kommunikationskonzepten und setzen das im Workshop Erarbeitete selbstständig weiter um. Nach dem Auftakt-Workshop präsentieren die Teilnehmer in den Folge-Workshops jeweils ihre (Zwischen)-Ergebnisse. Workshop Inhalte und Ziele Ort Zeitpunkt Mystery-Check mit Bestandsaufnahme Ihres Status In Ihrem Hotel September/Oktober Schwerpunkt Quo im Eigenmarketing und in 2016 Gästekommunikation der Gästekommunikation durch Hospitality- Experten. Am Tag darauf: Ermittlung des Status Quo im In Ihrem Hotel September/Oktober Individueller Auftakt- Eigenmarketing 2016 Workshop mit Beratern aus dem Hotelmanagement. Beginn Konzeptionierung der Gästekommunikation und Vereinbarung nächster Schritte Gemeinsamer Auftakt- Vorstellung und Diskussion des In einem der Januar 2017 Workshop aller Status Quo teilnehmenden Teilnehmer mit Gästekommunikation der Seite 1 von 7

2 Kommunikationsexperten. Teilnehmer Hotels Präsentation realistischer Kommunikationsmöglichkeiten im Kontext Storytelling und Erstellen erster Konzepte Gemeinsamer Teilnehmer präsentieren ihre In einem der März 2017 Umsetzungs-Workshop. Konzepte und erste Ideen für teilnehmenden die Umsetzung in konkrete Hotels Maßnahmen In der Diskussion mit den Beratern und anderen Teilnehmern werden die Konzepte und Ideen weiterentwickelt. Gemeinsamer Abschluss- Erfahrungsaustausch zur In einem der Juni 2017 Workshop. Kommunikation. teilnehmenden Fertigstellen des Konzepts Hotels Marketing und Kommunikation. Teilnehmer stellen bereits umgesetzte und noch geplante Maßnahmen vor. Seite 2 von 7

3 2. Teilnahme und Bewerbung 2.1. Allgemeines Eine Teilnahme am Wettbewerb der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), Chausseestr. 128a, Berlin, ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich: - Teilnehmen darf jedes Hotel, das am dena-modellvorhaben Check-In Energieeffizienz teilnimmt. Ausgenommen sind Jugendherbergen und Bildungsträger. - Die Bewerbung erfolgt durch das Ausfüllen und Einsenden des Fragebogens. - Der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der Die Teilnahme ist in keiner Weise vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig. - Jedes Hotel darf nur einmal an dem Wettbewerb teilnehmen Teilnahmevoraussetzungen Für die Teilnahme am Wettbewerb müssen weiterhin die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein: - Benennung eines Verantwortlichen für das Projekt. Diese Person darf nur in begründeten Ausnahmefällen gleichzeitig Inhaber/Geschäftsführer des Hotels sein. Der Projekt- Verantwortliche ist für die Vor- und Nachbereitung der Workshops verantwortlich. - Ein Marketingbudget für das laufende oder das kommende Jahr muss verfügbar sein. Das Budget wird für das Umsetzen mindestens einer konkreten Kommunikationsmaßnahme während/nach der Projektlaufzeit eingesetzt. - Die Teilnahme an allen Workshops während der Projektlaufzeit ist verbindlich. Der zu benennende Projekt-Beauftragte muss an allen Workshops teilnehmen. - Für den individuellen Auftakt-Workshop stellt jedes Hotel einen Raum zur Verfügung. Das Hotel übernimmt zudem die Übernachtungskosten für zwei Berater, die ab dem Vorabend des Auftakt- Workshops im Hotel einen Mystery-Check mit Schwerpunkt Gästekommunikation durchführen. - Für die drei folgenden gemeinsamen Workshops aller Teilnehmer wird erwartet, dass die Projektteilnehmer Räumlichkeiten in ihrem Hotel kostenfrei zur Verfügung stellen. Seite 3 von 7

4 3. Rechtliche Bestimmungen (entsprechend den Regelungen aus dem bereits unterzeichneten Teilnehmervertrag) 3.1. Allgemeine rechtliche Bestimmungen Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Beratungsprojekt. Die dena behält sich vor, das Beratungsprojekt jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus personellen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die dena zu. Die dena behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Beratungsprojekt auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen Die dena erbringt ihre Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze sowie nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln mit der gebotenen Fach- und Sachkunde Die dena haftet aus allen in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Mittelbare Schäden sind von der Haftung ausgenommen und entgangener Gewinn wird nicht ersetzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt. In den rechtlich zulässigen Fällen ist die Haftung der dena der Höhe nach auf beschränkt Öffentlichkeitsarbeit und Einräumung von Nutzungsrechten Um die Ziele des Projektes zu erreichen, beabsichtigt die dena, die Konzepte und sonstige urheberrechtlich schutzfähige Werke, welche der Projektteilnehmer im Rahmen des Beratungsprojekts erstellt oder erstellen lässt, ohne Einschränkungen für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Hierzu räumt der Projektteilnehmer der dena die inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten ein. Der Projektteilnehmer trägt in diesem Zusammenhang Sorge, dass ihm die Seite 4 von 7

5 entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt werden. Die dena soll in denkbar umfassender Weise befähigt werden, diese für sich kommerziell und nicht kommerziell zu nutzen. Die dena ist auch berechtigt, diese Nutzungsrechte unbeschränkt Dritten einzuräumen. Die dena ist nicht verpflichtet, die erworbenen Rechte zu verwerten An den von Dritten beschafften Werken räumt der Auftragnehmer die einfachen, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Der Auftragnehmer wird die Werke Dritter gesondert kennzeichnen und der dena die Quelle bekannt geben Der Projektteilnehmer versichert, zur Einräumung der oben genannten Nutzungsrechte berechtigt zu sein und frei über sie verfügen zu können. Der Projekteilnehmer versichert weiterhin, dass diese frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind. Für den Fall, dass Mitarbeiter oder Gäste auf den Bildern, Filmen, etc. abgebildet werden, verpflichtet sich der Teilnehmer eine Nutzungsrechteerklärung dieser einzuholen und sofern diese erteilt wurde - der dena zu übermitteln Für den Fall der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang stellt der Projektteilnehmer die dena hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese im Zusammenhang mit der Nutzung der o. g. Werke geltend machen, frei und ersetzt ihr die Kosten einer Rechtsverteidigung Die Einräumung der Nutzungsrechte bleibt auch nach Ende der Projektteilnahme bis zum Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist wirksam bestehen. Eine Vergütung des Projektteilnehmers für die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt nicht Auswertung von Bild-, Ton- und Filmmaterial Der Projektteilnehmer erteilt gegenüber der dena seine Einwilligung, seine Stimme, seinen Namen, Abbildungen seiner Person sowie Bewegtbilder von seiner Person als Bild, Fotografie, Ton, Film oder Videoaufzeichnung zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Beratungsprojekts in Veröffentlichungen (z. B. CD, DVD, Broschüren, Flyer, Internet o.ä.) ohne Begrenzung der Auflage zeitlich und örtlich ungebunden zu verwenden. Der Projektteilnehmer verzichtet der dena gegenüber auf jegliche Vergütungsansprüche, die ihm gegen die dena aus der Nutzung seiner Stimme, seiner Abbildung, seiner Vorstellung, seiner Bewegtbilder und dgl. durch das Bild, Fotografie, Film- oder Videoaufzeichnung und dgl. entstehen könnten Diese Einwilligung bleibt auch nach Ende der Projektteilnahme bestehen. Seite 5 von 7

6 3.4. Logonutzung Die dena ist Inhaberin der Wort-/Bildmarken dena und zukunfthaus und hält an diesen alle Rechte. Die dena gestattet dem Nutzer, die Logos dieser Marken für die Selbstdarstellung in Publikationen und auf Internet-Seiten im Rahmen und für die Laufzeit des Beratungsprojekts und seiner Teilnahmebedingungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen abzubilden. Die dena stellt dem Nutzer die beiden Logos inklusive logo-guide in digitaler Form zur Verfügung Das Logo darf nur in der vorgegebenen Gestalt und Form verwendet werden. Grafische oder farbliche Veränderungen sind nicht zulässig. Anpassungen der Größe sind nach den Vorgaben des logo-guides zulässig Der Nutzer verpflichtet sich, seine Publikationen und Internet-Seiten so zu gestalten, dass hieraus keine Verantwortlichkeit der dena für deren Inhalt begründet wird. Der Nutzer übernimmt die Gewähr, dass der Inhalt der Publikationen und Internet-Seiten in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. Die dena übernimmt keinerlei Haftung für Publikationen und Internet-Seiten des Nutzers. Der Nutzer stellt die dena im Innenverhältnis von allen im Zusammenhang mit der Nutzung des dena-logos entstehenden Haftungsrisiken frei und wird die dena auf erstes Anfordern schadlos halten Die vereinbarungsgemäße Nutzung des dena-logos ist für den Nutzer kostenfrei Die dena ist jederzeit berechtigt, die Nutzung des dena-logos mit Wirkung für die Zukunft zu untersagen. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung endet das Nutzungsrecht automatisch, ohne dass es eines Widerrufs seitens der dena bedarf. Im Falle der Untersagung oder Beendigung des Nutzungsrechts hat der Nutzer das dena-logo unverzüglich aus allen Publikationen und Internet-Seiten zu entfernen und deren weitere Verwendung einzustellen Sonstiges Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen dieses Vorhabens zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten insbesondere über die Seite 6 von 7

7 geschäftlichen Angelegenheiten der dena Stillschweigen zu bewahren, soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Vorschriften über den Datenschutz zu beachten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt auch für personenbezogene Daten, die er im Rahmen dieses Vertrages erhebt Sollten einzelne Punkte dieser rechtlichen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Gewollten möglichst nahe kommt. Gleiches gilt, wenn sich bei der Durchführung dieser Vereinbarung eine ergänzungsbedürftige Lücke zeigt Sofern der Projektteilnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechtes ist, gilt für alle Streitigkeiten aus diesen Bestimmungen nebst seiner Anlagen Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Seite 7 von 7

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