Netzwerk energieeffiziente Straßenbeleuchtung Hinweise zum Aufnahmeantrag
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- Claus Ritter
- vor 7 Jahren
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1 Hinweise zum Aufnahmeantrag Bitte drucken Sie dieses Dokument aus. Die Angaben zu Ihrem Unternehmen tragen Sie bitte anschließend handschriftlich und gut lesbar in den entsprechenden Feldern ein. Das vollständig ausgefüllte, unterschriebene und abgestempelte Dokument senden Sie bitte als Scan gemeinsam mit einer Kurzbeschreibung (max. 400 Zeichen) zu den Angeboten Ihres Unternehmens via an Seite 1 von 5
2 Netzwerk energieeffiziente Straßenbeleuchtung 1 Angaben zum Berater/Planer/Beratungsunternehmen 1.1 Name und Ansprechpartner Unternehmensbezeichnung: Firmenname: Anschrift (Straße, PLZ/Ort): Bundesland: Webseite: Ansprechpartner: Vorname, Name: _ Telefon, Fax: 1.2 Arbeitsschwerpunkte Bitte ankreuzen (max. 4 Nennungen möglich) Technische Beratung Juristische Beratung 1 Wirtschaftliche Beratung Lichtplanung Organisation der Straßenbeleuchtung Finanzierung/ Contracting Sonstige bitte eintragen: Eine Kurzbeschreibung (max. 400 Zeichen) zu den Unternehmensangeboten wird mit diesem Dokument übermittelt. 1 Ggf. auch als Nebenleistung Seite 2 von 5
3 2 Nutzungsbedingungen 2.1 Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragslaufzeit. Das Absenden des ausgefüllten Aufnahmebogens an die dena stellt ein verbindliches Angebot des Antragsstellers dar. Der Antragseingang wird auf elektronischem Weg bestätigt. Sind nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Voraussetzungen 2 für eine Aufnahme in das Netzwerk energieeffiziente Straßenbeleuchtung gegeben, wird das Angebot des Antragsstellers angenommen und der Eintrag auf der Webseite freigeschaltet. Die dena benachrichtigt den Berater über die Freischaltung per . Für die Aktualisierung der Kontaktdaten ist der Berater verantwortlich. 2.2 Kosten und Dauer der Teilnahme am Beratungsnetzwerk Die Aufnahme in das Netzwerk energieeffiziente Straßenbeleuchtung ist kostenfrei. Die Eintragung gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine der Vertragsparteien die Vereinbarung kündigt. Die Eintragungen (Aktualität der Unternehmensdaten und Angaben zu spezifischen Fachkenntnissen und Praxiserfahrung gemäß Anlage 1) werden jährlich im Rahmen des Qualitätsmanagements stichprobenartig überprüft. 2.3 Nutzungsrechte, Rechte Dritter. Der Berater garantiert, dass die von ihm zur Veröffentlichung auf der Webseite bereitgestellten Materialien/Informationen (insbesondere Dokumente, Grafiken, Bilder und Texte) frei von Schutzrechten Dritter sind und er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Berater versichert zudem, dass die von ihm bereitgestellten Informationsmaterialien der Wahrheit entsprechen und wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Der Berater versichert, dass nach seiner Kenntnis keine Rechte, insbesondere keine wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtlichen Rechte Dritter bestehen, welche die Veröffentlichung der Materialien durch die dena einschränken oder ausschließen. Der Berater wird die dena unverzüglich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Vorsorglich stellt der Berater die dena auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen bestehender Rechte an den vom Berater eingebrachten Materialien gegen die dena geltend machen. Dazu gehören auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung der dena gegenüber Dritten. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2.4 Gewährleistung, Haftung. Das Beraternetzwerk ist grundsätzlich rund um die Uhr online verfügbar und einsehbar. Die dena übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Online-Darstellung jederzeit zur Verfügung steht. Insbesondere im Fall von technischen Störungen und/oder solchen aufgrund von höherer Gewalt haftet die dena nicht. 2 Siehe Qualitätsanforderungen an Berater und Planer im Feld energieeffiziente Straßenbeleuchtung sowie Anlage 1 Seite 3 von 5
4 Die dena übernimmt keine Gewähr für die von den Beratern bereitgestellten Materialien, insbesondere das entsprechende Nutzungsrechte für Dokumente, Grafiken, Bilder, Fotos und Texte vorliegen. Im Falle von Rechtsverletzungen gegenüber Dritten haftet der Berater. Die dena haftet aus allen in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Mittelbare Schäden sind von der Haftung ausgenommen und entgangener Gewinn wird nicht ersetzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt. In den rechtlich zulässigen Fällen ist die Haftung der dena auf Euro begrenzt. 3 Selbstverpflichtung Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Berater, seine Beratungsleistung im Handlungsfeld Straßenbeleuchtung entsprechend der Grundsätze der Qualitätsanforderungen an Berater und Planer zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung der dena durchzuführen. Er sieht die dort enthaltenen Checklisten als eine Hilfestellung an, um die Leistungen der Beratung in den Kommunen systematisch zu vereinbaren. Der Berater erklärt mit seiner Unterschrift, dass die notwendigen Nachweise für Ausbildung/Qualifikation und Praxiserfahrung vorliegen (gemäß Anlage 1). Diese Dokumente werden zusammen mit dieser Erklärung an die dena übermittelt (postalisch oder per ). Der Berater versichert mit seiner Unterschrift, dass keine Herstellerbindung vorliegt. Datum, Ort _ Unterschrift + Stempel Datenschutzrechtliche Hinweis Mit meiner Bewerbung zur Teilnahme am Netzwerk energieeffiziente Straßenbeleuchtung werden die von mir angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Eintragung ins Netzwerk, Durchführung und Pflege des Netzwerkes erhoben, gespeichert und genutzt. Das Unternehmen stimmt einer Veröffentlichung dieser Informationen im Internet durch die dena ausdrücklich zu. Die folgenden Unterlagen sind beigefügt bzw. werden per (noster@dena.de) übermittelt: Unternehmensbeschreibung (nur per ) Nachweis Ausbildung (s. Anlage 1) Nachweis spezifische Qualifikation (s. Anlage 1) Nachweis Praxiserfahrung (s. Anlage 1) Seite 4 von 5
5 Anlage 1: Anforderungen an Ausbildung, spezifische Fachkenntnisse und Praxiserfahrung Die dena erstellt und pflegt eine Online-Datenbank des Netzwerks energieeffiziente Straßenbeleuchtung, für die sich Berater und Planer mit entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen bewerben können. Die fachlichen Anforderungen zur Aufnahme in das Netzwerk sind nachfolgend dargestellt. Ausbildung und Nachweis der spezifischen Fachkenntnisse Die Berater verfügen über einen einschlägigen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder ersatzweise über eine technische Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens 5-jährigen einschlägigen Berufserfahrung mit fundierten Kenntnissen in den Fachgebieten Elektrotechnik und Lichttechnik bei der Planung von Beleuchtungsanlagen. Die Anforderungen an die Ausbildung können im Einzelfall auch durch den Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation erfüllt werden. Die Berater weisen spezifische Fachkenntnisse in einem der beiden Beratungsfelder nach: a) Beratung zur Beleuchtungstechnik in der Straßenbeleuchtung unter Einbeziehung von Fragen zur Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit: Zertifikat einer einschlägigen Fortbildungseinrichtung zur erfolgreichen Absolvierung einer fundierten Fortbildung zur Außenbeleuchtung im Umfang von mindestens 40 Unterrichtsstunden (Nachweis über Zertifikat und Beschreibung der Lehrinhalte) bzw. durch den Nachweis einer entsprechenden Tätigkeit im Praxisfeld nach. Die Fachkenntnis kann insbesondere durch Zertifikate auf Basis der DIN (Anforderung an die Qualifikation des zertifizierten Lichttechnikers - Außenbeleuchtung ), des European Lighting Experts der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft (LiTG) bzw. des Lichttechniker Außenbeleuchtung (TÜV) nachgewiesen werden. b) Beratung zu organisatorischen und juristischen Fragen der Straßenbeleuchtung Nachweis einschlägiger Aus- bzw. Fortbildungen zu organisatorischen und juristischen Fragen der Straßenbeleuchtung bzw. durch den Nachweis entsprechender Referenzprojekte, z. B. durch die Einreichung eines schriftlichen Arbeitsergebnisses. Die Berater weisen alle zwei Jahre Fort- und Weiterbildungen durch Teilnahmebescheinigungen an einschlägigen Veranstaltungen nach. Diese müssen mindestens Veranstaltungen im Umfang von einem Tag im Jahr umfassen. Als einschlägig gelten Veranstaltungen, wenn sie sich überwiegend mit spezifischen Fragen der Außenbeleuchtung befassen. Der Nachweis erfolgt über eine Einreichung entsprechender Teilnahmebescheinigungen und Veranstaltungsprogramme. Praktische Erfahrung im Handlungsfeld energieeffiziente Straßenbeleuchtung Die Berater weisen ihre praktischen Erfahrungen in den angebotenen Beratungsfeldern durch mindestens ein Referenzprojekt in den vergangenen zwei Jahren nach. Als Referenzprojekt wird insbesondere ein Beratungsauftrag angesehen, der verantwortlich von dem Berater/Planer durchgeführt wurde. Seite 5 von 5
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