ANTRAG Nr. 16 der Ausschüsse für Leistungssport und Wettkampfsport an den Bundestag des DTTB
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- Günter Lichtenberg
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1 Deutscher Tischtennis-Bund e.v. 41 ANTRAG Nr. 16 der Ausschüsse für Leistungssport und Wettkampfsport Die Ausschüsse für Leistungssport und Wettkampfsport stellen folgenden Antrag und bitten den Bundestag zu beschließen: Wettspielordnung (WO) des DTTB F Werbebestimmungen für Bundesveranstaltungen 2 Spielkleidung 2.3 Rückseite Hemd Allgemeines Für die Werbung auf der Rückseite des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses sind maximal 400 cm² in bis zu zwei einzelnen Flächen freigegeben, die jeweils nur für einen Werbenden verwendet werden dürfen. Zusätzlich ist in Verbindung mit der Rückennummer eine weitere Werbefläche von maximal 100 cm² (ohne die Nummer selbst) zugelassen, die wenn sie auf das Hemd bzw. den einteiligen Sportdress geflockt, gedruckt oder gestickt ist unterhalb der Nummer angebracht und direkt an sie angeschlossen sein muss. Aufgeflockte, aufgedruckte und aufgestickte Rückennummern dürfen bis zu 10 cm hoch sein. Darüber hinaus ist das Aufflocken, Aufdrucken oder Aufsticken des aus der Vereinsbezeichnung hervorgehenden Städtenamens, dessen Gesamthöhe einschließlich evtl. Zwischenräume 4 cm nicht überschreiten darf, gleich ob der Städtename ein- oder mehrzeilig aufgebracht ist; oder des Namens des Vereins; oder des Namens des Verbandes; und/oder des Namens des Spielers freigegeben. Die Fläche mit dem Namen des Vereins/Verbandes/Spielers ist jeweils auf 200 cm² beschränkt Sonderregelung in den Bundesligen Im Spielbetrieb der BL gelten mit Ausnahme der 1. Bundesliga Herren (TTBL) sowie der Deutschen Pokalmeisterschaft Herren (ab der 1. Hauptrunde) die unter aufgeführten Bestimmungen für den Namenszug des Spielers anstelle der Rückennummer.
2 Deutscher Tischtennis-Bund e.v Unterhalb der Bundesligen Der Name des Vereins/Verbandes/Spielers ist jeweils auf eine Fläche von 200 cm² beschränkt und darf zusätzlich nur dann auf der Rückseite des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses angebracht werden, wenn diese lediglich eine einzige Werbung aufweist. Die Namen müssen von der Werbung deutlich getrennt sein. Notwendige Klarstellung, da der bisherige Wortlaut widersprüchlich und nicht kompatibel ist. 01. Juli 2013 Heike Ahlert Vizepräsidentin Leistungssport
3 Deutscher Tischtennis-Bund e.v. 43 ANTRAG Nr. 21 des Hessischen Tischtennis-Verbandes und der Ausschüsse für Leistungssport und Wettkampfsport an den Bundestag des DTTB Der Hessische Tischtennis-Verband und die Ausschüsse für Leistungssport und Wettkampfsport stellen folgenden Antrag und bitten den Bundestag zu beschließen: A Organisation und Aufbau der Ligen 2 Status der RL und OL 2.1 Bezeichnung Die RL ist die viertdritthöchste, die OL die fünftvierthöchste Spielklasse des DTTB im Mannschaftsspielbetrieb der Damen und Herren. s. Antrag zur Neustrukturierung der Bundesligen ab 14/ Juli 2014 Heike Ahlert Vizepräsidentin Leistungssport Dr. Norbert Englisch Präsident HETTV
4 Deutscher Tischtennis-Bund e.v. 44 ANTRAG Nr. 32 des Westdeutschen Tischtennis-Verbandes und des Ressorts Erwachsenensport Der WTTV und das Ressort Erwachsenensport stellen folgenden Antrag und bitten den Bundestag zu beschließen: C Organisation des Verlaufs der Spielzeit 2 Relegationsrunde 2.3 Austragungssystem Nimmt an einem Relegationsspiel genau eine Mannschaft des durchführenden Vereins teil, so ist diese als A-Mannschaft und ihr Gegner als B-Mannschaft in das Spielberichtsformular einzutragen; in allen anderen Fällen wird vor Beginn des Spiels durch Los entschieden, welche der beiden an einem Relegationsspiel beteiligten Mannschaften die Wahl zwischen A und B zur Kennzeichnung der Mannschaften auf dem Spielberichtsformular hat. Der Spielleiter erstellt einen verbindlichen Spielplan unter Beachtung der nachfolgend genannten festgelegten Spielreihenfolge. Die jeweils erstgenannte Mannschaft wird als Mannschaft A im Spielberichtsformular eingetragen Spielreihenfolge bei drei Mannschaften: 1. Runde: Runde: Verlierer 1. Runde Runde: Sieger 1. Runde Spielreihenfolge bei vier Mannschaften: 1. Runde: Spiel 1: 1 2, Spiel 2: , Runde: Sieger Spiel 1 Verlierer Spiel 2 4 1, 2 3 und umgekehrt 3. Runde: die beiden restlichen Spiele 1 3, Spielreihenfolge bei fünf Mannschaften: (unverändert) Endet bei drei oder vier teilnehmenden Mannschaften ein Relegationsspiel unentschieden, so gilt für die Ermittlung der weiteren Spielreihenfolge die Mannschaft als Sieger dieses Mannschaftskampfes, die darin mehr Sätze bzw. Bälle erreicht hat bzw. bei Gleichstand der Bälle den Losentscheid gewonnen hat.
5 Deutscher Tischtennis-Bund e.v. 45 Die bislang gültige Spielreihenfolge bei Dreier- und Vierergruppen führt weder zu zwingend spannenderen Relegationsverläufen, noch wird sie den berechtigten Interessen der Vereine gerecht. Darüber hinaus führt sie tendenziell zu einer Ungleichbehandlung bei Spielen im Werner- Scheffler-System. 1. Man darf annehmen, dass die bisherige Spielreihenfolge bei Dreier- und Vierergruppen dem Wunsch geschuldet ist, die Spannung anlässlich der Relegationsrunde möglichst bis zum letzten Spiel aufrechtzuerhalten. Ob dieses Ziel mit einer variablen Spielansetzung erreicht wird, darf man bezweifeln: Zum einen können die beiden stärksten (oder schwächsten) Mannschaften auch schon im ersten Spiel aufeinandertreffen, zum anderen ist die Reihenfolge völlig unbedeutend, wenn die beteiligten Mannschaften mehr oder weniger gleich stark sind. Es gibt also keinen zwingenden Grund, die bisherige Reihenfolge mit Blick auf den Spannungsbogen beizubehalten. 2. Die bisherige Spielreihenfolge bei Dreiergruppen benachteiligt eine der beiden Mannschaften, die das Auftaktspiel bestreiten. Diese wissen nämlich vorab nicht, ob sie am Nachfolgespiel oder nach einer mehrstündigen Pause am letzten Spiel beteiligt sind. Dies beeinflusst nicht nur die personellen Planungsmöglichkeiten erheblich, sondern ist auch dann von Nachteil, wenn im Nachgang zum letzten Spiel möglicherweise eine Übernachtung erforderlich wird. 3. Ein wesentlicher Grund für den Neuvorschlag bei Dreiergruppen ist die Spielreihenfolge beim Werner-Scheffler-System. Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob man Mannschaft A oder B ist. Dies erkennt man spätestens mit Blick auf die Reihenfolge der letzten vier Einzel. Bei der bisherigen Reihenfolge der Relegationsspiele war ein Ausgleich der Interessen zufallsbestimmt. Die neue Reihenfolge erzwingt nunmehr die gerechte Verteilung (Jedes Team ist einmal Mannschaft A und einmal Mannschaft B). Die feste Spielreihenfolge ist zusammenfassend nicht nur gerechter, sondern führt auch zu einer deutlich einfacheren Regelung die z. B. auf erhebliche Teile des Punktes und den Punkt als Ganzes verzichten kann. ab Helmut Joosten Präsident WTTV
6 Deutscher Tischtennis-Bund e.v. 46 ANTRAG Nr. 33 des Ressorts Erwachsenensport Das Ressort Erwachsenensport stellt folgenden Antrag und bittet den Bundestag zu beschließen: D Bestimmungen für Mannschaftsmeldung 2 Mannschaftsmeldung 2.3 Abweichungen von der Spielstärke-Reihenfolge Für Jugendliche und Schüler kann ein Verein mit Zustimmung des DTTB- Sportdirektors/Bundestrainers einen Antrag an das Ressort Erwachsenensport des DTTB richten, ein Landes- oder Bundeskadermitglied abweichend von der tatsächlichen Spielstärkereihenfolge in einer oberen Mannschaft zu melden, ohne dass deswegen Sperrvermerke für die stärkeren Spieler der unteren Mannschaft erteilt werden. Für solche Spieler. Dieser Antrag muss bis zum Endtermin für die Erstellung der Mannschaftsmeldung der jeweiligen Halbserie im Generalsekretariat des DTTB eingegangen sein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Anträge von den Vereinen in einem zu großen Zeitraum und teilweise bereits nach Saisonbeginn gestellt wurden. Um dies in Zukunft zu vermeiden soll das Zeitfenster für Anträge zur Jugendförderung an den Zeitraum der Mannschaftsmeldung und Terminwunscheingabe angepasst werden. Gültigkeit ab
7 Deutscher Tischtennis-Bund e.v. 47 ANTRAG Nr. 34 des Ressorts Erwachsenensport Das Ressort Erwachsenensport stellt folgenden Antrag und bittet den Bundestag zu beschließen: E Bestimmungen für Mannschaftskämpfe 2 Sportkleidung Der Heimverein ist verpflichtet seine Trikots auszuwechseln, wenn diese farblich nicht so von den gegnerischen Trikots abweichen, dass sie aus Sicht der Zuschauer leicht unterschieden werden können. In der Relegationsrunde gilt für diese Verpflichtung jeweils die Mannschaft A als Heimverein. Die Entscheidung über den Trikotwechsel trifft der zuständige OSR. Bisher gibt es keine Regelung darüber, wer in der Relegation einen potentiellen Trikottausch vornehmen muss. ab
8 Deutscher Tischtennis-Bund e.v. 48 ANTRAG Nr. 35 der Ressorts Erwachsenensport und Schiedsrichter Die Ressorts Erwachsenensport und Schiedsrichter stellen folgenden Antrag und bitten den Bundestag zu beschließen: E Bestimmungen für Mannschaftskämpfe 3 Schiedsrichtereinsatz 3.5 Kosten Bei Koppelspielen gilt Folgendes: In der RL / OL stehen am Ende der Spielzeit Relegationsspiele an, die i.d.r. als Koppelspiele angesetzt werden. Je nach Anzahl geleiteter Mannschaftskämpfe an einem Tag erstellt der OSR folgende Abrechnung, die vom durchführenden Verein beglichen wird: 3 Spiele 1 OSR: 24,00 Euro (analog Kostensatz für DTTB-Veranstaltungen) 2 Spiele 1 OSR: 24,00 Euro (analog Kostensatz für DTTB-Veranstaltungen) 1 Spiel 1 OSR: 15,00 Euro Eine Regelung für die Schiedsrichtereinsatzspesen bei Koppelspieltagen ist bisher noch nicht in die Regionalliga und Oberliga-Ordnung (RLO) aufgenommen worden. Schließlich kann es vorkommen, dass ein OSR bei Relegationsturnieren bis zu 3 Spiele an einem Tag leiten muss. Hierfür sollte an dieser Stelle eine klare Regelung in die RLO formuliert sein. ab Michael Zwipp Ressortleiter Schiedsrichter
9 Deutscher Tischtennis-Bund e.v. 49 ANTRAG Nr. 36 des Ressorts Erwachsenensport Das Ressort Erwachsenensport stellt folgenden Antrag und bittet den Bundestag zu beschließen: E Bestimmungen für Mannschaftskämpfe 5 Regelungen für den Ablauf von Mannschaftskämpfen 5.4 Beide Mannschaften stellen sich vor dem festgesetzten Spielbeginn in einheitlicher Sportkleidung zur Begrüßung auf. Jeder Verstoß einer anwesenden Mannschaft gegen diese Bestimmung zieht eine Ordnungsgebühr gem. Abschnitt F, Ziffer 4.19 nach sich. Aktuell lässt die Regelung zu, dass Spieler auch in Straßenkleidung sich zur Begrüßung hinstellen können. Das Widerspricht dem Bild eines einheitlichen Auftretens und des Sports. Des Weiteren ist ein unverzüglicher Start der Partie nach der Begrüßung nicht möglich, wenn sich ein Spieler noch entsprechend umziehen muss. ab
10 Deutscher Tischtennis-Bund e.v. 50 Dringlichkeitsantrag des Ressorts Erwachsenensport Nr. D1 Das Ressort Erwachsenensport stellt folgenden Antrag und bittet den Bundestag zu beschließen: Regionalliga- und Oberliga-Ordnung (RLO) Anhang B des DTTB A Organisation und Aufbau der Ligen Verbandsoberliga Nord und Verbandsoberliga Ost zur OL Nord-Ost Verbandsligen Niedersachsen-Nord und Niedersachsen-Süd zur OL Nord-West Verbandsligen WTTV 1, WTTV 2 und WTTV 3 zur OL West 1 Verbandsligen WTTV 4, WTTV 5 und WTTV 6 zur OL West 2 Hessenliga Süd/West und Hessenliga Nord/Mitte zur OL Hessen 1. Verbandsliga Rheinhessen, 1. Rheinlandliga Verbandsoberliga Südwest, Saarlandliga und 1. Pfalzliga zur OL Südwest Bayernliga Nord und Bayernliga Süd zur OL Bayern Verbandsliga Württemberg/Hohenzollern und Badenliga zur OL Baden-Württemberg Verbandsligen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringenliga zur OL Mitte Die neu gegründete Verbandsoberliga Südwest wurde noch nicht in der RLO berücksichtigt.
n Oberliga Nord-West mit Mannschaften aus n Oberliga West 2 mit Mannschaften aus dem n Oberliga Südwest mit Mannschaften aus
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