Ausschreibung. Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung BWPLUS

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1 Ausschreibung Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung BWPLUS Studien zum Aufbau und zur Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft August 2016 Aufruf zur Einreichung von Anträgen Stichtag der Einreichung der Anträge: 30. September 2016 Vorbemerkungen und Ausgangslage Für eine zukünftige Wasserstoffwirtschaft leisten Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien einen wesentlichen Beitrag für eine wirtschaftliche und effiziente Umsetzung der Energiewende in Baden-Württemberg. Sie werden zukünftig maßgebliche Beiträge zur Vermeidung von Emissionen (CO 2, Schadstoffe, Geräusche) leisten sowie signifikant zum Ressourcenschutz beitragen und damit direkt die Ziele der Energiewende unterstützen. Wasserstoff als Kraftstoff kann zudem zur Diversifizierung des Kraftstoffportfolios beitragen und bei Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen den Import von Primärenergieträgern verringern. Zukunftsweisend ist die Nutzung von grünem Wasserstoff als Energieträger, d. h. der für die Wasserstoffelektrolyse bereitgestellte Strom wird zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen. Wasserstofflieferanten wie beispielsweise Tankstellen und mobile Wasserstoffverbraucher haben gleichermaßen einen Forschungsbedarf, um synergetisch eine gemeinsame Wasserstoffwirtschaft im Energiemarkt zu aktivieren. Brennstoffzellen-Fahrzeuge beispielsweise weisen in der Wertschöpfungskette bereits eine marktfähige technische Leistungsfähigkeit und Lebensdauer auf. Sie bedürfen jedoch noch weiterer Optimierung hinsichtlich Gewicht, Effizienz und Kosten, um eine zuverlässige Basis für den Alltagseinsatz sowohl im individuellen Einsatz als auch im Flottenbetrieb darzustellen. Sektorübergreifend benötigt es hierfür wiederrum ein flächendeckendes Tankstellennetz für Wasserstoff und Tankstellen mit steigenden Leistungsprofilen. Brennstoffzellenbusse im öffentlichen Bereich können z. B. mit innovativen emissionsfreien Antrieben mit Wasserstoff als Energieträger eine besondere Dynamik entwickeln, da wenige Tankstellen einen spezifisch hohen Bedarf decken, hohe Laufleistungen und schnell notwendige Betriebserfahrungen ermöglichen. Dies wiederrum

2 treibt technologisch die Weiterentwicklung der Tankstellen an und beschleunigt so deren Marktdurchdringung. Ziel und Inhalt der Ausschreibung Für eine kurz- und mittelfristige Marktdurchdringung einer grünen Wasserstoffwirtschaft werden sektorübergreifend folgende Themen als besonders vordringlich angesehen: Marktaktivierung von Brennstoffzellen in mobilen Anwendungen Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien Einsatz von Wasserstoff für die stationäre Energieversorgung Sicherung der industriellen Basis Es sollen im Rahmen dieser Ausschreibung Studien gefördert werden, aus denen Projektenideen zum Aufbau und zur Entwicklung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien als treibende Kraft zum schrittweisen Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Baden- Württemberg unter Berücksichtigung oben genannter Themen generiert werden können. Die Schwerpunkte orientieren sich an marktaktivierenden Maßnahmen für Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien, welche die Ziele und Anforderungen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP 2) betreffen. Zuwendungszweck, Fördertatbestände Es werden Studien gefördert, die Ideen zum Aufbau und zur Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft und deren Marktdurchdringung in Baden-Württemberg gezielt ansprechen. Die Studien sollen jeweils den Fokus auf einem der folgenden Einsatzgebiete haben, bei denen eine schnelle Marktdurchdringung für eine Wasserstoffwirtschaft in Baden-Württemberg erwartet wird und die außerdem in den Zielen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP 2) enthalten sind: Marktaktivierung von Brennstoffzellen in mobilen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung der notwendigen Wasserstoffinfrastruktur, u.a. o Busse im ÖPNV o Nutzfahrzeuge in der Logistik (Transporter für die Stadt) o Nutzfahrzeuge im Arbeitsbetrieb (Kehrmaschinen, Müllfahrzeuge, ) o Flottenbetrieb PKW (Taxis, Carsharing, ) Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien zur systemübergreifenden Integration der Energiesektoren; Etablierung von Wasserstoffketten (Erzeugung, Transport, Verbrauch) Einsatz von Wasserstoff für die stationäre Energieversorgung (z.b. Versorgung von Wohnquartieren) Sicherung der industriellen Basis, Wertschöpfung in Baden-Württemberg Die Lösungsansätze aus den jeweiligen Studien sollen es ermöglichen, diese direkt in Projektvorschläge im Rahmen des Förderprogramms NIP2 zu überführen. Zudem sollen mögliche Antragsteller identifiziert werden.

3 Auswahlverfahren Die eingegangenen Vollanträge werden im Anschluss an den Stichtag bewertet. Sollte die Begutachtung keine hinreichende Priorität ergeben, erhalten die Antragsteller ein Ablehnungsschreiben ohne fachliche Begründung. Bei der Bewertung und Auswahl spielen insbesondere folgende Kriterien eine Rolle: - Bezug zum thematischen Schwerpunkt der Ausschreibung - wissenschaftliche Qualität des Projektvorschlags - Innovationspotenzial der bearbeiteten Ideen und des Lösungsansatzes - Qualifikation der Institution und des Antragstellers - Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen - Breitenwirksamkeit des Projektvorschlags (Übertragbarkeit) - Qualität des Konzepts hinsichtlich Verwertung bzw. Umsetzbarkeit der Idee in Projekte - Relevanz für Baden-Württemberg Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungsberechtigt sind Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer Kommune oder eines Landkreises, Regionalverbände, Zweckverbände, Vereine, Bürgergenossenschaften, Nichtregierungsorganisationen etc. inner- und außerhalb Baden-Württembergs. Bei Partnern mit einem Förderbedarf unter ,-- sollte eine Einbindung ins Projekt über einen Unterauftrag geprüft werden. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben notwendige Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Bei Verbundprojekten ist auf den Verbundcharakter im Titel des Forschungsprojekts (ggf. durch Kurztitel) hinzuweisen, zusätzlich ist ein Koordinator des Verbundprojekts zu benennen. Dieser reicht die Anträge für das gesamte Konsortium ein. Die Aufteilung der Arbeiten sowie die Kostenstruktur des Verbundprojekts müssen aus dem Projektantrag klar hervorgehen. Spätestens bis zum Projektstart muss ein Kooperationsvertrag nachgewiesen werden. Die Anzahl der Personenmonate (PM) sowie die Höhe der Personalmittel, Sach- und Reisemittel müssen für jeden beteiligten Projektpartner ersichtlich sein und deren Notwendigkeit erläutert werden. Es wird die Bereitschaft erwartet, mindestens einmal die Ergebnisse in Kolloquien vorzustellen. Art, Form und Höhe der Zuwendung, Rechtsgrundlage Für die Förderung von etwa vier Studien stehen Mittel vorbehaltlich der Haushaltslage in Höhe von insgesamt ,-- zur Verfügung. Die Vorhaben müssen zum 28. Februar 2017 abgeschlossen werden können. Eine Verlängerung des Förderzeitraums ist nicht möglich.

4 Die Zuwendung wird auf dem Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Fördermittel können für Personal- und Sachausgaben sowie für Reisekosten verwendet werden, hinsichtlich der zuwendungsfähigen Ausgaben gelten die Verwendungsrichtlinien des KIT (siehe unter dieser Ausschreibung Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen können mit maximal 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben gefördert werden. Wissenschaftliche Einrichtungen haben zu erklären, ob das Vorhaben im nichtwirtschaftlichen oder im wirtschaftlichen Bereich durchgeführt wird. Für Unternehmen können Zuwendungen auf Basis der Verordnung Nr. 1407/2013 der EU- Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen in Höhe von maximal 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben gewährt werden. Hierzu ist von den Unternehmen das Formular De-minimis-Erklärung auszufüllen, um sicherzustellen, dass der Grenzwert für De-minimis-Beihilfen von ,-- in einem Dreijahreszeitraum nicht überschritten wird. Kofinanzierungen für EU- und Bundesforschungsvorhaben können gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Allgemeine Hinweise zum Einreichen von Anträgen Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Die Vollanträge sind bis spätestens 30. September 2016 beim Projektträger Karlsruhe PTKA-BWP einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vollanträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Zu verwenden sind die über die Internetseite bereitgestellten Antragsformulare wie Antragsdatenblatt (Vorhabensbeschreibung und Datenblatt zum Antrag auf Zuwendung) und Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) inklusive Finanzierungsplan. Es gilt zu beachten, dass für jeden Partner eines Konsortiums ein Antrag eingereicht werden muss. Der Vollantrag ist bis zum Stichtag als elektronisches Dokument (MS-Word- oder ungeschützte PDF-Datei) über die -Adresse einzureichen und zusätzlich im Original in Papierform.

5 Postversand: Karlsruher Institut für Technologie Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP) Hermann-von-Helmholtz-Platz Eggenstein-Leopoldshafen Der Vollantrag sollte zumindest elektronisch innerhalb der Einreichungsfrist beim Projektträger eingegangen sein. Später eingehende Projektanträge können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Der Vollantrag muss mit Einreichungsdatum und rechtsverbindlicher Unterschrift der einreichenden Institution versehen sein bzw. durch die Geschäftsleitung des Unternehmens eingereicht werden. Der im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichte Vollantrag ist in deutscher Sprache zu verfassen. Dies gilt auch für die Kommunikation und die Darstellung der Ergebnisse im Bewilligungsfall. Mit dem Übersenden des Vollantrages willigen die einreichende Institution oder das einreichende Unternehmen sowie die betroffenen Mitarbeiter ein, dass die Projektbeschreibung und die Kontaktdaten im Bewilligungsfall im Internet veröffentlicht werden können. Ansprechpartner Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt. Anschrift: Ansprechpartnerin: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Dr. Katharina Arnold Projektträger Karlsruhe Telefon: +49 (0) Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP) Fax: +49 (0) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 katharina.arnold@kit.edu Eggenstein-Leopoldshafen

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