Ausschreibung. Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS)

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1 Ausschreibung Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) Mikrokunststoffe in Komposten, Gärresten und Böden bestimmen, quantifizieren und bewerten Dezember 2016 Aufruf zur Einreichung von Skizzen 1. Vorbemerkung / Ausgangslage Durch die Einführung und den Ausbau der flächendeckenden Getrennterfassung wird die Menge an gesammelten Bioabfällen zukünftig weiter steigen. Auch wenn der Fremdstoffanteil im gesammelten Bioabfall gleich bleibt, wird die Masse an Fremdstoffen im getrennt erfassten Bioabfall insgesamt zunehmen, sofern keine weitergehenden Maßnahmen ergriffen werden. Zu den Fremdstoffen zählen neben Steinen, Glas und Metallen auch Kunststoffe. In den gesammelten Bioabfällen beträgt der Fremdstoffanteil erfahrungsgemäß je nach Entsorgungsträger zwischen 1 und 10 %. Diese Fremdstoffe werden in den Vergärungs- und Kompostierungsanlagen durch Siebung und andere Verfahren abgeschieden, sodass die Grenzwerte der Bioabfallverordnung sowie des Düngerechts im Regelfall sicher unterschritten werden. Kunststoffe können durch unzureichende Sortiervorgänge aber im biologischen Prozess verbleiben und dabei auch fragmentiert werden. Der mögliche Eintrag von Kunststoffen über Komposte und Gärreste in die Umwelt wird zunehmend kritischer betrachtet. Allerdings beschränkt sich die Forschung bisher bei Mikrokunststoffen auf Gewässer, da entsprechende Messmethoden für Untersuchungen in fester Matrix wie Komposte und Gärreste fehlen. Aus diesem Grunde ist der mögliche Eintragungspfad über Komposte oder Gärprodukte, die auf landwirtschaftliche Böden als Düngemittel und Bodenverbesserer ausgebracht werden, nicht untersucht. Die Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen sind deshalb nicht einfach vorherzusagen und sollen daher betrachtet werden.

2 2. Ziel und Inhalt des Programms Es sollen Vorhaben gefördert werden, die weiterführende Lösungen und Erkenntnisse erarbeiten, um Mikrokunststoffe (Kunststoffpartikel mit weniger als 2 mm Oberflächenäquivalentdurchmesser) in Komposten, Gärresten und Böden bestimmen, quantifizieren und bewerten zu können sowie den Eintrag von Kunststoffpartikeln in Böden zu minimieren. Für diese Aufgabestellung könnten aus dem Gewässerbereich sowohl bekannte Messmethoden auf Anwendbarkeit überprüft als auch neue oder angepasste Methoden für feste Substrate entwickelt werden. Neben der eigentlichen Messtechnik wäre hierfür auch die geeignete Probenahme und Probenaufbereitung zu erarbeiten. Des Weiteren ist erwünscht, die relevanten Abläufe bei der Kompostierung und Vergärung hinsichtlich des Entstehungsprozesses von Mikrokunststoffpartikeln zu untersuchen und Hinweise zur Vermeidung der Bildung von Mikrokunststoffpartikeln zu geben. Um die Auswirkungen des Eintrags von Mikrokunststoffen in Böden bewerten zu können, werden Untersuchungen als sinnvoll erachtet, die Aussagen zum Einfluss der Konzentration und zur Art der Mikrokunststoffe (auch im Vergleich zu anderen Fremdstoffen) auf die Bodenqualität liefern und deren Langzeitverhalten (Akkumulation Abbau) im Boden mit einer Prognose der Langzeitfolgen verknüpfen. Hierbei sollten auch die bereits vorliegenden Bodeninventare und schwer vermeidbaren Einträge, z. B. durch Reifenabrieb o. Ä., betrachtet werden. 3. Zuwendungszweck, Fördertatbestände Diese Ausschreibung soll dazu beitragen, die Wissenslücken hinsichtlich des Auftretens von Mikrokunststoffen in Komposten, Gärresten und Böden, deren Auswirkungen sowie Akkumulation und Abbau in Böden zu schließen. Es sollen in der Praxis handhabbare Möglichkeiten gefunden werden, die Mikrokunststoffe in diesen Substraten messtechnisch zu erfassen, die Entstehung zu vermeiden sowie die Auswirkungen zu begrenzen. Für Baden-Württemberg wird der Forschungs- und Entwicklungsbedarf und der Schwerpunkt der Ausschreibung insbesondere bei den folgenden drei Themenbereichen gesehen: Themenbereich 1: Entwicklung einer unter Zeit- und Kostenaspekten handhabbaren Methodik zur Detektion von Mikrokunststoffpartikeln < 2 mm in Komposten, dazu gehört das Messverfahren einschließlich Probenahme und Aufbereitung, wobei die Entwicklung auf vorhandenen Verfahren basierend erfolgen sollte. Ziel sollte eine Analytik in Echtzeit sein, die Aussagen zu Partikelmaterial und -größe liefert. Die Erprobung kann auf Laborebene zur Ermittlung der Detektionsgrenzen erfolgen. Denkbar wäre die Validierung der Infrarotspektroskopie für diese Anwendung, die Entwicklung einer optischen Spektralanalyse oder der Kombination von Techniken (insbesondere für die Anwendung im Massenstrom). Die Probennahme sollte an die Messmethodik und die Art des untersuchten Substrats (Komposte, Gärreste, Böden, Sedimente, Klärschlämme etc.) angepasst werden, die Methodik der geregelten Haufwerkbeprobung ist ggf. zu überprüfen/validieren.

3 Anpassung der Probenvorbereitung für die gewählte Messmethode und das betrachtete Substrat. Priorität sollte die Detektion in Komposten und Gärresten haben, die Ergebnisse sollten dann auf Böden übertragen werden. Ergebnisgröße sollte eine quantitative Größe auf Basis der summarischen Kunststoffpartikeloberfläche für alle im Messvolumen ermittelten Kunststoffmikropartikel sein, es sollte eine Übertragung der Bewertung von Schwermetallen geprüft werden. Interessant wäre auch die Untersuchung der Kontamination der Partikel mit Schadstoffen in Abhängigkeit von der Partikelgröße. Themenbereich 2: Untersuchung, was mit Kunststoffpartikeln (auch Makro-Partikeln) bei der Behandlung im Kompostier- oder Vergärungs- (Biogas)prozess passiert. Gibt es relevante Abbauvorgänge und wie wirken diese sich bei verschiedenen Kunststoffmaterialien (auch bio-abbaubaren Materialien) jeweils aus, insbesondere auf Menge, Abmessungen und Materialeigenschaften wie Form, Porosität, Sprödigkeit/Plastizität etc., welche Einflüsse haben Prozessart (Kompostierung/Vergärung etc. und Temperatur)? Die Rezeptur der Kunststoffe für die Versuchsreihen sollte bekannt sein. Ggf. sollten die Ausgangsmaterialien definiert hergestellt werden, um kontrollierte Ausgangsbedingungen zu haben. Gibt es Auswirkungen der Partikelgeometrie (Fäden, Folien, kompakte Partikel)? Themenbereich 3: Untersuchung des Einflusses von Mikro- und Makropartikeln auf die Bodenqualität und des Verhaltens der Partikel in Böden hinsichtlich Abbau, Materialveränderungen und Dissipation im Feldversuch. Gibt es kritische Mengen- oder Größengrenzwerte? Gibt es einen Einfluss der Böden und Nutzarten auf die Auswirkung des Kunststoffeintrags und des Verhaltens/Abbaus des Kunststoffs? Erfolgt eine Abnahme des Kunststoffgehalts im Boden, ist diese einem Abbau oder Dissipation zuzurechnen? Die Bodenexperimente sollten mit realistischen Konzentrationen durchgeführt werden (definierte Kunststoffe und Fremdstoffe). Toxizität für das Bodenleben (insbesondere Fauna) sollte geklärt werden. Ökologische Tests sollten orientiert an REACH-Vorgaben erfolgen. Erarbeitung eines Bewertungskonzepts für Mikrokunststoffe in Böden, um die Relevanz des Eintrags und der Vermeidungsstrategien für den Eintrag beurteilen zu können. Betrachtung der Relevanz bereits vorhandener Kunststoffe (Inventar) in Umwelt/Böden auch durch Produktionsmittel (Folien in der Landwirtschaft, Bewässerungsschläuche), Reifenabrieb, Littering. Die Vorbelastung sollte analog zu Schwermetallen und bei der Bilanzierung inkl. Alterung + Abbau bewertet werden.

4 4. Allgemeine Hinweise zum Einreichen von Projektvorschlägen Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind bis spätestens 26. Februar 2017 aussagekräftige Projektvorschläge zu einzelnen oder mehreren Themenbereichen in Skizzenform beim Projektträger Karlsruhe PTKA-BWP einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Skizzenunterlagen sind im Original in Papierform und zusätzlich als elektronisches Dokument (MS-Word- oder ungeschützte PDF-Datei) über die -Adresse beim Projektträger Karlsruhe, Abteilung Baden-Württemberg Programme einzureichen. Die Projektskizze sollte zumindest elektronisch innerhalb der Einreichungsfrist beim Projektträger eingegangen sein. Später eingehende Projektanträge können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizze muss mit Einreichungsdatum und rechtsverbindlicher Unterschrift der einreichenden Institution versehen sein bzw. durch die Geschäftsleitung des Unternehmens eingereicht werden. Die im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichte Projektskizze ist in deutscher Sprache zu verfassen. Dies gilt auch für die Kommunikation und die Darstellung der Ergebnisse im Bewilligungsfall. Mit dem Übersenden des Projektvorschlags willigen die einreichende Institution oder das einreichende Unternehmen sowie die betroffenen Mitarbeiter ein, dass die Projektbeschreibung und die Kontaktdaten im Bewilligungsfall im Internet veröffentlicht werden können. Die Projektlaufzeit sollte drei Jahre (36 Monate) nach Möglichkeit nicht überschreiten. Für das Programm Mikrokunststoffe in Komposten, Gärresten und Böden bestimmen, quantifizieren und bewerten stehen vorbehaltlich der Haushaltslage insgesamt bis zu ,-- zur Verfügung. 5. Auswahl- und Entscheidungsverfahren Die eingegangenen Projektskizzen werden im Anschluss an den Stichtag bewertet. Sollte die Begutachtung keine hinreichende Priorität ergeben, erhalten die Skizzeneinreicher ein Ablehnungsschreiben ohne fachliche Begründung. Bei hinreichend hoher Bewertung erhalten die Skizzeneinreicher die Aufforderung, einen Vollantrag einzureichen. Bei der Bewertung und Auswahl spielen insbesondere folgende Kriterien eine Rolle: Bezug zum thematischen Schwerpunkt der Ausschreibung wissenschaftliche Qualität des Projektvorschlags Innovationspotenzial der bearbeiteten Ideen und des Lösungsansatzes

5 Qualifikation der Institution und des Antragstellers Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen Breitenwirksamkeit des Projektvorschlags (Übertragbarkeit) Qualität des Konzepts zu Wissenstransfer/Öffentlichkeitsarbeit Relevanz für Baden-Württemberg 6. Formelle Hinweise zu Projektvorschlägen in Form von Skizzen Die Skizzen können formlos eingereicht werden. Es werden hierfür keine Formulare bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass pro Vorhaben nur eine Skizze eingereicht wird. Die Projektskizzen sollten in Kurzform auf insgesamt nicht mehr als 15 Seiten folgende Angaben enthalten: Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Projekts/Verbundprojekts, Projekttitel, Laufzeit, Umfang der grob abgeschätzten Gesamtkosten und beantragte Förderung sowie die Adresse des Skizzeneinreichers (Institution) sowie die Kontaktdaten des zuständigen Projektleiters bzw. Konsortialsprechers Zielstellung und Nutzen des Projektes (Zusammenfassung der Projektbeschreibung) Neuheit, technische und wissenschaftliche sowie gesellschaftliche Bedeutung, Abgrenzung zum Stand des Wissens Beschreibung des Lösungsansatzes Darstellung der beteiligten Partner und deren Kompetenzen bzw. Vorprojekte in Bezug auf das beantragte Vorhaben sowie die Aufgabenverteilung im Projekt Geplante Arbeitspakete, in denen die Aufgaben der Partner sowie deren Aufwand (PM) ersichtlich sind. Eine Arbeits- und Zeitgrobplanung mit aussagekräftigen und überprüfbaren Meilensteinen evtl. mit Abbruchkriterien oder Alternativen Darstellung der Umsetzungskette (Forschung, Wissenstransfer, Anwendung) Erfolgsaussichten und Verwertungsplanung (wirtschaftliche, wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten, wissenschaftliche und wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit), geplanter Transfer der Ergebnisse bzw. Nutzen für Dritte, Marktpotenzial, wirtschaftliche Bedeutung, Patentlage Angaben, ob der gleiche oder ein thematisch verwandter Projektvorschlag bei anderen Förderinstitutionen vorgelegt wurde oder werden soll Auflistung von bereits durchgeführten Forschungsprojekten mit thematischem Bezug zum Projekt bzw. Konsortium ggf. mit Literaturverzeichnis Zusammenfassung der beteiligten Institutionen/Firmen und Adressdaten, Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner bei den Partnerinstitutionen sowie eine Gesamttabelle mit den grob abgeschätzten Kosten aller Partner, unterschieden in Personenmonate (PM)/Personalkosten/Sachkosten/Reisekosten/ggf. Investitionen und beantragte Fördersumme

6 7. Zuwendungsvoraussetzungen und Fördermodalitäten Zuwendungsfähig sind grundsätzlich wissenschaftliche Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer Kommune oder eines Landkreises, Regionalverbände, Zweckverbände, Vereine, Bürgergenossenschaften, Nichtregierungsorganisationen etc. Die Projektumsetzung oder der Projektbezug müssen in Baden-Württemberg liegen. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der 23 und 44 LHO, der Verwaltungsvorschriften hierzu sowie der 48, 49 und 49a des LVwVfG und der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf "De-minimis"-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union vom ) gewährt. Über die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden. Die Einreicher der Skizze müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben notwendige Qualifikation und eine ausreichende Arbeitskapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur für Aufgaben außerhalb der Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Es kommt die KMU-Definition gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 Anhang 1 zur Anwendung. Es können Konsortien aus mehreren Parteien gebildet werden (Verbundprojekt). Einer der Teilnehmer des Konsortiums (im Folgenden Koordinator ) ist für die Koordinierung des Konsortiums verantwortlich. Bei Verbundprojekten ist auf den Verbundcharakter im Titel des Forschungsprojekts (ggf. durch Kurztitel) hinzuweisen, zusätzlich ist ein Koordinator des Verbundprojekts zu benennen. Dieser sollte auch die Skizze für das Konsortium einreichen. Die Aufteilung der Arbeiten sowie die Finanzplanung des Verbundprojekts müssen aus der Skizze klar hervorgehen. Die Bereitschaft zur Mitwirkung am Projekt und die Richtigkeit der Angaben zur Finanzplanung müssen in Absichtserklärungen der weiteren Partner bestätigt werden. Für Unternehmen können Zuwendungen nur auf Basis der Verordnung Nr. 1407/2013 der EU-Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen gewährt werden. Hierzu ist von den Unternehmen das Formular De-minimis-Erklärung auszufüllen. Es wird die Bereitschaft erwartet, regelmäßig Ergebnisse zu Kolloquien und Seminaren beizutragen. 8. Angaben zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendung wird auf dem Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Fördermittel können für Personal- und Sachausgaben sowie Reisekosten und ggf. Investitionen verwendet werden, hin-

7 sichtlich der zuwendungsfähigen Ausgaben gelten die Verwendungsrichtlinien des KIT (siehe Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen können mit maximal 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben gefördert werden. Wissenschaftliche Einrichtungen haben zu erklären, ob das Vorhaben im nichtwirtschaftlichen oder im wirtschaftlichen Bereich durchgeführt wird. Für Unternehmen können Zuwendungen auf Basis der Verordnung Nr. 1407/2013 der EU- Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen in Höhe von maximal 50% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben gewährt werden. Hierzu ist von den Unternehmen das Formular De-minimis-Erklärung auszufüllen, um sicherzustellen, dass der Grenzwert für De-minimis-Beihilfen von ,-- in einem Dreijahreszeitraum nicht überschritten wird. Daneben können Beihilfen nach AGVO Artikel 25 gewährt werden. Die nach AGVO förderfähigen Ausgaben des Vorhabens müssen den Kategorien "Grundlagenforschung", "industrielle Forschung", "experimentelle Entwicklung" oder "Durchführbarkeitsstudien" zugeordnet werden können. Die Beihilfeintensität (Förderhöchstsatz) beträgt: a) bis zu 100 % der beihilfefähigen Ausgaben für Grundlagenforschung b) bis zu 80% der beihilfefähigen Ausgaben für industrielle Forschung c) bis zu 60 % der beihilfefähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung d) bis zu 50 % der beihilfefähigen Ausgaben bei Durchführbarkeitsstudien Bei Beihilfen für Verbundvorhaben, die in Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen durchgeführt werden, darf die kombinierte Beihilfe, die sich aus der direkten staatlichen Unterstützung für ein bestimmtes Vorhaben und, soweit es sich dabei um Beihilfen handelt, den Beiträgen von Forschungseinrichtungen zu diesem Vorhaben ergibt, für jedes begünstigte Unternehmen die geltenden Beihilfeintensitäten nicht übersteigen. Die Beihilfeintensität wird auch bei einem Verbundvorhaben (Konsortium) für jeden Beihilfeempfänger einzeln ermittelt, Auskünfte über die voraussichtliche Höhe der Beihilfesätze erteilt auf Anfrage der Projektträger Karlsruhe. Kofinanzierungen für EU- und Bundesforschungsvorhaben können gefördert werden, sofern sie inhaltlich hinreichend abgrenzen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

8 Ansprechpartner Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt. Anschrift: Ansprechpartnerin: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Dr. Gabriele Langsdorf Projektträger Karlsruhe Telefon: +49 (0) Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP) Fax: +49 (0) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 gabriele.langsdorf@kit.edu Eggenstein-Leopoldshafen

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