Ausschreibung. Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS)
|
|
- Carsten Lang
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausschreibung Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) Mikrokunststoffe in Komposten, Gärresten und Böden bestimmen, quantifizieren und bewerten Dezember 2016 Aufruf zur Einreichung von Skizzen 1. Vorbemerkung / Ausgangslage Durch die Einführung und den Ausbau der flächendeckenden Getrennterfassung wird die Menge an gesammelten Bioabfällen zukünftig weiter steigen. Auch wenn der Fremdstoffanteil im gesammelten Bioabfall gleich bleibt, wird die Masse an Fremdstoffen im getrennt erfassten Bioabfall insgesamt zunehmen, sofern keine weitergehenden Maßnahmen ergriffen werden. Zu den Fremdstoffen zählen neben Steinen, Glas und Metallen auch Kunststoffe. In den gesammelten Bioabfällen beträgt der Fremdstoffanteil erfahrungsgemäß je nach Entsorgungsträger zwischen 1 und 10 %. Diese Fremdstoffe werden in den Vergärungs- und Kompostierungsanlagen durch Siebung und andere Verfahren abgeschieden, sodass die Grenzwerte der Bioabfallverordnung sowie des Düngerechts im Regelfall sicher unterschritten werden. Kunststoffe können durch unzureichende Sortiervorgänge aber im biologischen Prozess verbleiben und dabei auch fragmentiert werden. Der mögliche Eintrag von Kunststoffen über Komposte und Gärreste in die Umwelt wird zunehmend kritischer betrachtet. Allerdings beschränkt sich die Forschung bisher bei Mikrokunststoffen auf Gewässer, da entsprechende Messmethoden für Untersuchungen in fester Matrix wie Komposte und Gärreste fehlen. Aus diesem Grunde ist der mögliche Eintragungspfad über Komposte oder Gärprodukte, die auf landwirtschaftliche Böden als Düngemittel und Bodenverbesserer ausgebracht werden, nicht untersucht. Die Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen sind deshalb nicht einfach vorherzusagen und sollen daher betrachtet werden.
2 2. Ziel und Inhalt des Programms Es sollen Vorhaben gefördert werden, die weiterführende Lösungen und Erkenntnisse erarbeiten, um Mikrokunststoffe (Kunststoffpartikel mit weniger als 2 mm Oberflächenäquivalentdurchmesser) in Komposten, Gärresten und Böden bestimmen, quantifizieren und bewerten zu können sowie den Eintrag von Kunststoffpartikeln in Böden zu minimieren. Für diese Aufgabestellung könnten aus dem Gewässerbereich sowohl bekannte Messmethoden auf Anwendbarkeit überprüft als auch neue oder angepasste Methoden für feste Substrate entwickelt werden. Neben der eigentlichen Messtechnik wäre hierfür auch die geeignete Probenahme und Probenaufbereitung zu erarbeiten. Des Weiteren ist erwünscht, die relevanten Abläufe bei der Kompostierung und Vergärung hinsichtlich des Entstehungsprozesses von Mikrokunststoffpartikeln zu untersuchen und Hinweise zur Vermeidung der Bildung von Mikrokunststoffpartikeln zu geben. Um die Auswirkungen des Eintrags von Mikrokunststoffen in Böden bewerten zu können, werden Untersuchungen als sinnvoll erachtet, die Aussagen zum Einfluss der Konzentration und zur Art der Mikrokunststoffe (auch im Vergleich zu anderen Fremdstoffen) auf die Bodenqualität liefern und deren Langzeitverhalten (Akkumulation Abbau) im Boden mit einer Prognose der Langzeitfolgen verknüpfen. Hierbei sollten auch die bereits vorliegenden Bodeninventare und schwer vermeidbaren Einträge, z. B. durch Reifenabrieb o. Ä., betrachtet werden. 3. Zuwendungszweck, Fördertatbestände Diese Ausschreibung soll dazu beitragen, die Wissenslücken hinsichtlich des Auftretens von Mikrokunststoffen in Komposten, Gärresten und Böden, deren Auswirkungen sowie Akkumulation und Abbau in Böden zu schließen. Es sollen in der Praxis handhabbare Möglichkeiten gefunden werden, die Mikrokunststoffe in diesen Substraten messtechnisch zu erfassen, die Entstehung zu vermeiden sowie die Auswirkungen zu begrenzen. Für Baden-Württemberg wird der Forschungs- und Entwicklungsbedarf und der Schwerpunkt der Ausschreibung insbesondere bei den folgenden drei Themenbereichen gesehen: Themenbereich 1: Entwicklung einer unter Zeit- und Kostenaspekten handhabbaren Methodik zur Detektion von Mikrokunststoffpartikeln < 2 mm in Komposten, dazu gehört das Messverfahren einschließlich Probenahme und Aufbereitung, wobei die Entwicklung auf vorhandenen Verfahren basierend erfolgen sollte. Ziel sollte eine Analytik in Echtzeit sein, die Aussagen zu Partikelmaterial und -größe liefert. Die Erprobung kann auf Laborebene zur Ermittlung der Detektionsgrenzen erfolgen. Denkbar wäre die Validierung der Infrarotspektroskopie für diese Anwendung, die Entwicklung einer optischen Spektralanalyse oder der Kombination von Techniken (insbesondere für die Anwendung im Massenstrom). Die Probennahme sollte an die Messmethodik und die Art des untersuchten Substrats (Komposte, Gärreste, Böden, Sedimente, Klärschlämme etc.) angepasst werden, die Methodik der geregelten Haufwerkbeprobung ist ggf. zu überprüfen/validieren.
3 Anpassung der Probenvorbereitung für die gewählte Messmethode und das betrachtete Substrat. Priorität sollte die Detektion in Komposten und Gärresten haben, die Ergebnisse sollten dann auf Böden übertragen werden. Ergebnisgröße sollte eine quantitative Größe auf Basis der summarischen Kunststoffpartikeloberfläche für alle im Messvolumen ermittelten Kunststoffmikropartikel sein, es sollte eine Übertragung der Bewertung von Schwermetallen geprüft werden. Interessant wäre auch die Untersuchung der Kontamination der Partikel mit Schadstoffen in Abhängigkeit von der Partikelgröße. Themenbereich 2: Untersuchung, was mit Kunststoffpartikeln (auch Makro-Partikeln) bei der Behandlung im Kompostier- oder Vergärungs- (Biogas)prozess passiert. Gibt es relevante Abbauvorgänge und wie wirken diese sich bei verschiedenen Kunststoffmaterialien (auch bio-abbaubaren Materialien) jeweils aus, insbesondere auf Menge, Abmessungen und Materialeigenschaften wie Form, Porosität, Sprödigkeit/Plastizität etc., welche Einflüsse haben Prozessart (Kompostierung/Vergärung etc. und Temperatur)? Die Rezeptur der Kunststoffe für die Versuchsreihen sollte bekannt sein. Ggf. sollten die Ausgangsmaterialien definiert hergestellt werden, um kontrollierte Ausgangsbedingungen zu haben. Gibt es Auswirkungen der Partikelgeometrie (Fäden, Folien, kompakte Partikel)? Themenbereich 3: Untersuchung des Einflusses von Mikro- und Makropartikeln auf die Bodenqualität und des Verhaltens der Partikel in Böden hinsichtlich Abbau, Materialveränderungen und Dissipation im Feldversuch. Gibt es kritische Mengen- oder Größengrenzwerte? Gibt es einen Einfluss der Böden und Nutzarten auf die Auswirkung des Kunststoffeintrags und des Verhaltens/Abbaus des Kunststoffs? Erfolgt eine Abnahme des Kunststoffgehalts im Boden, ist diese einem Abbau oder Dissipation zuzurechnen? Die Bodenexperimente sollten mit realistischen Konzentrationen durchgeführt werden (definierte Kunststoffe und Fremdstoffe). Toxizität für das Bodenleben (insbesondere Fauna) sollte geklärt werden. Ökologische Tests sollten orientiert an REACH-Vorgaben erfolgen. Erarbeitung eines Bewertungskonzepts für Mikrokunststoffe in Böden, um die Relevanz des Eintrags und der Vermeidungsstrategien für den Eintrag beurteilen zu können. Betrachtung der Relevanz bereits vorhandener Kunststoffe (Inventar) in Umwelt/Böden auch durch Produktionsmittel (Folien in der Landwirtschaft, Bewässerungsschläuche), Reifenabrieb, Littering. Die Vorbelastung sollte analog zu Schwermetallen und bei der Bilanzierung inkl. Alterung + Abbau bewertet werden.
4 4. Allgemeine Hinweise zum Einreichen von Projektvorschlägen Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind bis spätestens 26. Februar 2017 aussagekräftige Projektvorschläge zu einzelnen oder mehreren Themenbereichen in Skizzenform beim Projektträger Karlsruhe PTKA-BWP einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Skizzenunterlagen sind im Original in Papierform und zusätzlich als elektronisches Dokument (MS-Word- oder ungeschützte PDF-Datei) über die -Adresse beim Projektträger Karlsruhe, Abteilung Baden-Württemberg Programme einzureichen. Die Projektskizze sollte zumindest elektronisch innerhalb der Einreichungsfrist beim Projektträger eingegangen sein. Später eingehende Projektanträge können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizze muss mit Einreichungsdatum und rechtsverbindlicher Unterschrift der einreichenden Institution versehen sein bzw. durch die Geschäftsleitung des Unternehmens eingereicht werden. Die im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichte Projektskizze ist in deutscher Sprache zu verfassen. Dies gilt auch für die Kommunikation und die Darstellung der Ergebnisse im Bewilligungsfall. Mit dem Übersenden des Projektvorschlags willigen die einreichende Institution oder das einreichende Unternehmen sowie die betroffenen Mitarbeiter ein, dass die Projektbeschreibung und die Kontaktdaten im Bewilligungsfall im Internet veröffentlicht werden können. Die Projektlaufzeit sollte drei Jahre (36 Monate) nach Möglichkeit nicht überschreiten. Für das Programm Mikrokunststoffe in Komposten, Gärresten und Böden bestimmen, quantifizieren und bewerten stehen vorbehaltlich der Haushaltslage insgesamt bis zu ,-- zur Verfügung. 5. Auswahl- und Entscheidungsverfahren Die eingegangenen Projektskizzen werden im Anschluss an den Stichtag bewertet. Sollte die Begutachtung keine hinreichende Priorität ergeben, erhalten die Skizzeneinreicher ein Ablehnungsschreiben ohne fachliche Begründung. Bei hinreichend hoher Bewertung erhalten die Skizzeneinreicher die Aufforderung, einen Vollantrag einzureichen. Bei der Bewertung und Auswahl spielen insbesondere folgende Kriterien eine Rolle: Bezug zum thematischen Schwerpunkt der Ausschreibung wissenschaftliche Qualität des Projektvorschlags Innovationspotenzial der bearbeiteten Ideen und des Lösungsansatzes
5 Qualifikation der Institution und des Antragstellers Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen Breitenwirksamkeit des Projektvorschlags (Übertragbarkeit) Qualität des Konzepts zu Wissenstransfer/Öffentlichkeitsarbeit Relevanz für Baden-Württemberg 6. Formelle Hinweise zu Projektvorschlägen in Form von Skizzen Die Skizzen können formlos eingereicht werden. Es werden hierfür keine Formulare bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass pro Vorhaben nur eine Skizze eingereicht wird. Die Projektskizzen sollten in Kurzform auf insgesamt nicht mehr als 15 Seiten folgende Angaben enthalten: Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Projekts/Verbundprojekts, Projekttitel, Laufzeit, Umfang der grob abgeschätzten Gesamtkosten und beantragte Förderung sowie die Adresse des Skizzeneinreichers (Institution) sowie die Kontaktdaten des zuständigen Projektleiters bzw. Konsortialsprechers Zielstellung und Nutzen des Projektes (Zusammenfassung der Projektbeschreibung) Neuheit, technische und wissenschaftliche sowie gesellschaftliche Bedeutung, Abgrenzung zum Stand des Wissens Beschreibung des Lösungsansatzes Darstellung der beteiligten Partner und deren Kompetenzen bzw. Vorprojekte in Bezug auf das beantragte Vorhaben sowie die Aufgabenverteilung im Projekt Geplante Arbeitspakete, in denen die Aufgaben der Partner sowie deren Aufwand (PM) ersichtlich sind. Eine Arbeits- und Zeitgrobplanung mit aussagekräftigen und überprüfbaren Meilensteinen evtl. mit Abbruchkriterien oder Alternativen Darstellung der Umsetzungskette (Forschung, Wissenstransfer, Anwendung) Erfolgsaussichten und Verwertungsplanung (wirtschaftliche, wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten, wissenschaftliche und wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit), geplanter Transfer der Ergebnisse bzw. Nutzen für Dritte, Marktpotenzial, wirtschaftliche Bedeutung, Patentlage Angaben, ob der gleiche oder ein thematisch verwandter Projektvorschlag bei anderen Förderinstitutionen vorgelegt wurde oder werden soll Auflistung von bereits durchgeführten Forschungsprojekten mit thematischem Bezug zum Projekt bzw. Konsortium ggf. mit Literaturverzeichnis Zusammenfassung der beteiligten Institutionen/Firmen und Adressdaten, Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner bei den Partnerinstitutionen sowie eine Gesamttabelle mit den grob abgeschätzten Kosten aller Partner, unterschieden in Personenmonate (PM)/Personalkosten/Sachkosten/Reisekosten/ggf. Investitionen und beantragte Fördersumme
6 7. Zuwendungsvoraussetzungen und Fördermodalitäten Zuwendungsfähig sind grundsätzlich wissenschaftliche Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer Kommune oder eines Landkreises, Regionalverbände, Zweckverbände, Vereine, Bürgergenossenschaften, Nichtregierungsorganisationen etc. Die Projektumsetzung oder der Projektbezug müssen in Baden-Württemberg liegen. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der 23 und 44 LHO, der Verwaltungsvorschriften hierzu sowie der 48, 49 und 49a des LVwVfG und der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf "De-minimis"-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union vom ) gewährt. Über die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden. Die Einreicher der Skizze müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben notwendige Qualifikation und eine ausreichende Arbeitskapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur für Aufgaben außerhalb der Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Es kommt die KMU-Definition gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 Anhang 1 zur Anwendung. Es können Konsortien aus mehreren Parteien gebildet werden (Verbundprojekt). Einer der Teilnehmer des Konsortiums (im Folgenden Koordinator ) ist für die Koordinierung des Konsortiums verantwortlich. Bei Verbundprojekten ist auf den Verbundcharakter im Titel des Forschungsprojekts (ggf. durch Kurztitel) hinzuweisen, zusätzlich ist ein Koordinator des Verbundprojekts zu benennen. Dieser sollte auch die Skizze für das Konsortium einreichen. Die Aufteilung der Arbeiten sowie die Finanzplanung des Verbundprojekts müssen aus der Skizze klar hervorgehen. Die Bereitschaft zur Mitwirkung am Projekt und die Richtigkeit der Angaben zur Finanzplanung müssen in Absichtserklärungen der weiteren Partner bestätigt werden. Für Unternehmen können Zuwendungen nur auf Basis der Verordnung Nr. 1407/2013 der EU-Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen gewährt werden. Hierzu ist von den Unternehmen das Formular De-minimis-Erklärung auszufüllen. Es wird die Bereitschaft erwartet, regelmäßig Ergebnisse zu Kolloquien und Seminaren beizutragen. 8. Angaben zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendung wird auf dem Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Fördermittel können für Personal- und Sachausgaben sowie Reisekosten und ggf. Investitionen verwendet werden, hin-
7 sichtlich der zuwendungsfähigen Ausgaben gelten die Verwendungsrichtlinien des KIT (siehe Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen können mit maximal 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben gefördert werden. Wissenschaftliche Einrichtungen haben zu erklären, ob das Vorhaben im nichtwirtschaftlichen oder im wirtschaftlichen Bereich durchgeführt wird. Für Unternehmen können Zuwendungen auf Basis der Verordnung Nr. 1407/2013 der EU- Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen in Höhe von maximal 50% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben gewährt werden. Hierzu ist von den Unternehmen das Formular De-minimis-Erklärung auszufüllen, um sicherzustellen, dass der Grenzwert für De-minimis-Beihilfen von ,-- in einem Dreijahreszeitraum nicht überschritten wird. Daneben können Beihilfen nach AGVO Artikel 25 gewährt werden. Die nach AGVO förderfähigen Ausgaben des Vorhabens müssen den Kategorien "Grundlagenforschung", "industrielle Forschung", "experimentelle Entwicklung" oder "Durchführbarkeitsstudien" zugeordnet werden können. Die Beihilfeintensität (Förderhöchstsatz) beträgt: a) bis zu 100 % der beihilfefähigen Ausgaben für Grundlagenforschung b) bis zu 80% der beihilfefähigen Ausgaben für industrielle Forschung c) bis zu 60 % der beihilfefähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung d) bis zu 50 % der beihilfefähigen Ausgaben bei Durchführbarkeitsstudien Bei Beihilfen für Verbundvorhaben, die in Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen durchgeführt werden, darf die kombinierte Beihilfe, die sich aus der direkten staatlichen Unterstützung für ein bestimmtes Vorhaben und, soweit es sich dabei um Beihilfen handelt, den Beiträgen von Forschungseinrichtungen zu diesem Vorhaben ergibt, für jedes begünstigte Unternehmen die geltenden Beihilfeintensitäten nicht übersteigen. Die Beihilfeintensität wird auch bei einem Verbundvorhaben (Konsortium) für jeden Beihilfeempfänger einzeln ermittelt, Auskünfte über die voraussichtliche Höhe der Beihilfesätze erteilt auf Anfrage der Projektträger Karlsruhe. Kofinanzierungen für EU- und Bundesforschungsvorhaben können gefördert werden, sofern sie inhaltlich hinreichend abgrenzen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
8 Ansprechpartner Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt. Anschrift: Ansprechpartnerin: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Dr. Gabriele Langsdorf Projektträger Karlsruhe Telefon: +49 (0) Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP) Fax: +49 (0) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 gabriele.langsdorf@kit.edu Eggenstein-Leopoldshafen
Ausschreibung. Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung BWPLUS
Ausschreibung Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung BWPLUS Ausgestaltung des zukünftigen Energiesystems zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit
MehrAusschreibung zum Förderprogramm Smart Grids-Forschung digital vernetzt. April Aufruf zur Einreichung von Skizzen
Ausschreibung zum Förderprogramm Smart Grids-Forschung digital vernetzt April 2016 Aufruf zur Einreichung von Skizzen Vorbemerkung/Ausgangslage Das Stromnetz muss zur Integration der erneuerbaren Energien
MehrAusschreibung zum Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) Power to Hydrogen. ab April 2016
Ausschreibung zum Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) Power to Hydrogen ab April 2016 Aufruf zur Einreichung von Anträgen 1. Zuwendungsziel Die Nutzung von grünem
MehrAusschreibung. Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) Nachhaltige Rechenzentren
Ausschreibung Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) Nachhaltige Rechenzentren Energie- und ressourceneffiziente Integration von Rechenzentren in Standorten mit regionalspezifischen
MehrAusschreibung. Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung BWPLUS
Ausschreibung Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung BWPLUS Studien zum Aufbau und zur Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft August 2016 Aufruf zur Einreichung von Anträgen
Mehr1. Vorbemerkung / Ausgangslage
Ausschreibung Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) Entwicklung von Grundlagen zum Umgang mit PFC-belasteten Flächen Dezember 2017 Aufruf zur Einreichung von Skizzen
MehrKMU-NetC Weitere Informationen für Förderinteressenten
KMU-NetC Weitere Informationen für Förderinteressenten Präsentation anlässlich der BMBF-Informationsveranstaltungen im September 2016. Verbindlich sind die Inhalte der Förderrichtlinie zur Förderinitiative
MehrAusschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
MehrBundesanzeiger 03217_1 vom Bekanntmachungen. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bekanntmachungen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bekanntmachung des Förderschwerpunktes TIMM Technologien für Inspektionen und Monitoring im Meer im Rahmen des Forschungsprogramms Maritime
Mehrab Juli 2016 Aufruf zur Einreichung von Skizzen für Reallabore
Ausschreibung zum Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) Transformation des Energiesystems in Baden-Württemberg Trafo BW ab Juli 2016 Aufruf zur Einreichung von Skizzen
MehrGemeinsame Ausschreibung für den Innovationspreis Berlin Brandenburg 2016
Gemeinsame Ausschreibung für den Innovationspreis Berlin Brandenburg 2016 Der Innovationspreis ist von der Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung des Landes Berlin und dem Minister für Wirtschaft
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Referat V 1
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Referat V 1 Stand: 29.12.2017 Merkblatt: Gestaltung von Projektskizzen zur Förderung multimodaler Mobilität IWB-EFRE-Programm
MehrInnovative Hafentechnologien (IHATEC) Informationsveranstaltung zum zweiten Förderaufruf
Innovative Hafentechnologien (IHATEC) Informationsveranstaltung zum zweiten Förderaufruf Zweiter Förderaufruf: Formale Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens Simone Jonas, TÜV Rheinland Consulting GmbH
MehrFörderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen
Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen 1. Förderzweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landschaftsverband Hameln-Pyrmont gewährt als Regionale
Mehr7070-W. Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms. für Forschung und Entwicklung. Elektronische Systeme
7070-W Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms für Forschung und Entwicklung Elektronische Systeme Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie
MehrRichtlinie zur Förderung der Entwicklung innovativer Konzepte und Maßnahmen in der beruflichen Weiterbildung in Baden-Württemberg
Richtlinie zur Förderung der Entwicklung innovativer Konzepte und Maßnahmen in der beruflichen Weiterbildung in Baden-Württemberg Vorbemerkung Das Land Baden-Württemberg fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie,
MehrAusschreibung. Internationale Spitzenforschung III Inhalt. 1 Vorbemerkungen Ziel und Schwerpunkte des Programms...
Ausschreibung Internationale Spitzenforschung III 11.05.2016 Inhalt 1 Vorbemerkungen... 2 2 Ziel und Schwerpunkte des Programms... 2 3 Teilnehmerkreis... 3 4 Modalitäten... 3 5 Umfang und Inhalt der Anträge...
MehrBekanntmachung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. über das Förderprogramm Biotechnologie Baden-Württemberg
Bekanntmachung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg über das Förderprogramm Biotechnologie Baden-Württemberg Indirekt-spezifische Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
MehrAusschreibung einer Fördermaßnahme im Rahmen des BMBF-Programms Forschung an Fachhochschulen
Ausschreibung einer Fördermaßnahme im Rahmen des BMBF-Programms Forschung an Fachhochschulen Vorbereitende Maßnahme zur Beteiligung der Fachhochschulen am spezifischen Programm Kooperation des 7. Forschungsrahmenprogramms
MehrAntrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim
Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim An den Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung van-delden-str.
MehrFörderrechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Testfelder und Offshore-Forschung. Daniela Bizjak, PtJ
Förderrechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Testfelder und Offshore-Forschung Daniela Bizjak, PtJ Rahmenbedingungen des Europäischen Rechts Rechtsgrundlage: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen
Mehr"Mikrosystemtechnik" P r o g r a m m b e s c h r e i b u n g
FuE- Programm "Mikrosystemtechnik" des Freistaates Bayern P r o g r a m m b e s c h r e i b u n g Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der folgenden Programmbeschreibung und nach Maßgabe der allgemeinen
MehrBaden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE' 1311111fflm"-- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
MehrKick-off-Meeting zur Förderung von Forschergruppen im Rahmen der Richtlinie Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung 17.
Kick-off-Meeting zur Förderung von Forschergruppen im Rahmen der Richtlinie Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung 17. Januar 2012 1. Ziel der Förderung Kurzer Überblick auf die Förderung
MehrRichtlinie Infrastruktur
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung der für Forschung, Entwicklung und Innovation aus dem EFRE vom 20. Februar 2015 Diese Maßnahme verfolgt das strategische Ziel des Operationellen
MehrImplikationen der RIS3 Thüringen für die FuTuI-Förderung
Informationen zum Umsetzungsprozess der RIS3 Thüringen Implikationen der RIS3 Thüringen für die FuTuI-Förderung Dr. Frank Ehrhardt Referatsleiter Technologieförderung und -infrastruktur Thüringer Ministerium
MehrAusschreibung. Internationale Spitzenforschung. September Inhalt. 1 Vorbemerkungen Ziel und Schwerpunkte des Programms...
Ausschreibung Internationale Spitzenforschung September 2017 Inhalt 1 Vorbemerkungen... 2 2 Ziel und Schwerpunkte des Programms... 2 3 Teilnehmerkreis... 3 4 Modalitäten... 3 5 Umfang und Inhalt der Anträge...
MehrGründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion Vorschlag zur Gliederung der Projektskizze für Modul 2
Inhaltsverzeichnis Thematischer Fokus: Titel des Projekts... 2 1 Ziele des Projekts... 2 1.1 Thema des Einzel- oder Verbundvorhabens / Problembeschreibung... 2 1.2 Gesamtziel des Verbund- oder Einzelprojekts...
MehrAntrag auf Förderung einer Innovationsassistentin bzw. eines Innovationsassistenten
Projektträger Jülich Geschäftsbereich TRI Forschungszentrum Jülich GmbH 52425 Jülich Folgende Anlagen sind beizufügen: De-Minimis-Erklärung 1 Kopie Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug Falls schon
MehrFACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark
FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark Darunter: Förderung privater Unternehmen Die Staaten der Europäischen Union möchten staatliche Eingriffe in den Wettbewerbsmarkt
MehrFördergrundsätze Regionale Photovoltaiknetzwerke
Fördergrundsätze Regionale Photovoltaiknetzwerke vom 11. Januar 2018 Az.: 6-4582.2/209/ Inhaltsübersicht 1. Zuwendungsziel, Rechtsgrundlagen und Zuwendungszweck 2. Zuwendungsempfänger 3. Zuwendungsform
Mehr7523-W. Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen
Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen 7523-W Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen Bekanntmachung des Bayerischen
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen im Rahmen der Richtlinie Wolf
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Hannover-Hildesheim Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Geschäftsbereich
MehrKMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers. Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz):
KMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz): Vorhabensbezeichnung: Landesweite touristische Innovationswerkstatt. Anlage zum Antrag vom: 29.02.2016, Aktenzeichen:
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bekanntmachung Nummer 17/17/31 über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz im Bereich der Schweinehaltung vom 30.08.2017 Das Bundesministerium
MehrMERKBLATT BEIHILFEN. e Merkblatt Beihilfen 1 von 5
MERKBLATT BEIHILFEN Der "Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum" (BKLR) der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), bestehend aus sechs Bausteinen, basiert auf ausgewählten Förderprogrammen
Mehr2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
MehrBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Richtlinie über die Förderung von Innovationen zum Erhalt und zum Ausbau von Tradition und Vielfalt des Lebensmittelhandwerks in Deutschland Deutschland,
MehrRichtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben
DS0380/12 - Anlage Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben Inhaltsverzeichnis 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung
MehrTrainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren
Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 1. Juli 2011 Auf der Grundlage der Richtlinie
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrFörderung beispielhafter Projekte für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung
Förderung beispielhafter Projekte für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und EnergiewirtschaftBaden-Württemberg über die Förderung beispielhafter
MehrBundesministeriums für Bildung und Forschung. "BioChancePLUS"
Bundesministeriums für Bildung und Forschung Bekanntmachung Förderrichtlinie "BioChancePLUS" im Rahmenprogramm "Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten" 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck
MehrDeckblatt zum Gutachterfragebogen 1 :
0 Deckblatt zum Gutachterfragebogen 1 : Name des Gutachters GAG: SFG Zusammenfassung der Bewertung: Kriterium: Punkte 2 (zutreffende Punktzahl bitte ankreuzen) völlig ungenügend ausgezeichnet 1. Wirtschaftliche
MehrAl SACHSEN-ANHALT. 1. Angaben des Antragstellers/der Antragssteller
Al SACHSEN-ANHALT EUROPAISCHE UNION E L R Europäischer Landwirtschaftsfonds für Anlage De-minimis-Erklärung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER sowie
MehrAntrag auf einen Innovationsgutschein B
InnovationsAllianz c/o Transferagentur der FH Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Anlagen: De-Minimis-Erklärung 1 Kopie Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug Antrag auf einen Innovationsgutschein B
MehrBei Innovationsclustern: Netzwerkmanagement, soweit für den Betrieb des Clusters erforderlich und angemessen
Clusterförderung Überblick Allgemeine Informationen Innovationscluster und Kooperationsnetzwerke gemeinsam stark Innovationen sind der Motor und eine treibende Kraft unserer wirtschaftlichen Entwicklung.
MehrFördersystematik nach AGVO
AGVO Merkblatt für Anträge nach Artikel 38 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien Fördersystematik nach AGVO
MehrDas EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erläuterungen für Kreditnehmer. Stand: Juni 2017
Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank Erläuterungen für Kreditnehmer Stand: Juni 2017 EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen 2 /33 Landwirtschaft Aquakultur
MehrINNO-KOM. Forschung für den Mittelstand
INNO-KOM Forschung für den Mittelstand Ziel der Förderung Ziel des Förderprogramms ist es, die innovative Leistungsfähigkeit gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen zu unterstützen, um
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrBekanntmachung der Programmlinie. Infrastrukturelle Förderung für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in NRW
Düsseldorf, den 24.06.2013 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung der Programmlinie Infrastrukturelle Förderung für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften
MehrBeratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer
PRODUKTINFORMATION (STAND 29.09.2016) Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer Das Land Niedersachsen fördert kommunale Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen. Damit werden Unternehmen
Mehr- die energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe unterstützen und - einen Beitrag zur Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen leisten.
Förderung von Demonstrationsvorhaben zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe im Operationellen Programm Wachstum durch Innovation des Landes Rheinland-Pfalz (Prioritätsachse 3; Handlungsfeld
MehrAntrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Innovationsfonds Klima- und Wasserschutz der badenova AG & Co. KG
badenova AG & Co. KG Innovationsfonds VS-INO Tullastraße 61 79108 Freiburg Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne die offene Wordvorlage des Antragsformulars. Kontakt: Innovationsfonds@badenova.de Antrag
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
MehrErklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1
Unternehmen: Adresse: Aktenzeichen: Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1 (Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)
MehrAusschreibung. MINT - Box. im Februar Inhalt. 1 Vorbemerkungen Ziel und Inhalt des Programms Teilnehmerkreis...
Ausschreibung MINT - Box im Februar 2010 Inhalt 1 Vorbemerkungen...2 2 Ziel und Inhalt des Programms...2 3 Teilnehmerkreis...3 4 Regelungen und Voraussetzungen...3 5 Entscheidungsverfahren...4 6 Fristen...4
MehrAusschreibung. Zentren für angewandte Forschung an Fachhochschulen ( ZAFH )
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die Staatlichen Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg
MehrMerkblatt Tiefe Geothermie
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Merkblatt Tiefe Geothermie 1. Rechtsgrundlage Für die Förderung im Bereich der Tiefen Geothermie findet die Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums
MehrA n l a g e. Das Konzept soll 15 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten und ist nach folgender Gliederung einzureichen:
A n l a g e Zu Nummer 7.1 der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land Brandenburg zur
Mehr1 Gutachterfragebogen zur Begutachtung eines IGF-Antrages
1 Gutachter: GAG: SFG Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto v. Guericke " e.v. Antragsbearbeitung IGF Bayenthalgürtel 23 50968 Köln Deckblatt zum Gutachterfragebogen Sehr geehrte
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
MehrKMU-innovativ. Vorfahrt für Spitzenforschung im Mittelstand
Vorfahrt für Spitzenforschung im Mittelstand Workshop Ressourceneffizienz vor Ort, 5. Mai 2010, Dresden Referent: André Greif, Projektträger Jülich Projektträger Jülich. Partner für Forschungsmanagement
MehrFördergrundsätze. zu stärken, das eine Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen
Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer Projekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 SHARING HERITAGE
Mehr1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3
MehrAusschreibung. Kompetenznetz Funktionelle Nanostrukturen IV. 08. März Inhalt. 1 Vorbemerkung Ziel des Forschungsprogramms...
Ausschreibung Kompetenznetz Funktionelle Nanostrukturen IV 08. März 2011 Inhalt 1 Vorbemerkung...2 2 Ziel des Forschungsprogramms...2 3 Gegenstand der Ausschreibung - Forschungsthemen...3 4 Teilnehmerkreis...3
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 25. Februar 2016 Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 1 Der Freistaat Bayern
Mehr- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit
- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Das Land
MehrErläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger
Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger Einleitung Als Beihilfen werden Zuwendungen bezeichnet, die für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem
MehrAntrag auf Förderung des Austauschs einer Einzelraumfeuerungsanlage im Rahmen des Programms
1.000 EFFIZIENTE ÖFEN FÜR RHEINLAND-PFALZ mit gleichzeitigem Nachweis der Verwendung SIE HABEN FRAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG? Weitere Informationen erhalten sie bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz und dem
MehrNachhaltigkeit lernen - Förderung beispielhafter Projekte für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung
Nachhaltigkeit lernen - Förderung beispielhafter Projekte für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die
MehrErläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger
Anlage 1 Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger Einleitung Als Beihilfen werden Zuwendungen bezeichnet, die für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber
Mehr702 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
702 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 29.8.2016 Vorbemerkung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation,
MehrSpitzenforschung im Mittelstand: KMU-innovativ- Eine Förderinitiative des BMBF
Spitzenforschung im Mittelstand: KMU-innovativ- Eine Förderinitiative des BMBF Alexandra Bender IHK- Unternehmersprechtag Technologieförderung IHK Ostthüringen zu Gera, 08.07.2014 Das sind wir 08.07.2014
MehrLeitfaden. Ausschreibung Wirkstoffforschung der Baden-Württemberg Stiftung. vom 01. Juni 2017
Leitfaden Ausschreibung Wirkstoffforschung der Baden-Württemberg Stiftung vom 01. Juni 2017 Die Anträge müssen bis zum 22. September 2017 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dazu das
MehrBundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Themenschwerpunkt "Frauen an die Spitze" im Rahmen des Förderbereichs "Strategien zur Durchsetzung
MehrAntrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf (Förderrichtlinie Wolf/Luchs 1.
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf (Förderrichtlinie Wolf/Luchs 1.1 Prävention) Bewilligungsbehörde: Posteingangsstempel: Thüringer Landesverwaltungsamt
MehrBMBF-Bekanntmachung zur Förderung der interdisziplinären Vernetzung und Vorbereitung einer EU-Antragstellung in GH5
BMBF-Bekanntmachung zur Förderung der interdisziplinären Vernetzung und Vorbereitung einer EU-Antragstellung in GH5 Bonn, 14.04.2016, Franziska Scherer, NKS SWG Überblick Ziele der Bekanntmachung Was wird
MehrAnhang 1 zu Teil B Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hinweise für die Bewilligung von De-minimis -Beihilfen Eine De-minimis -Beihilfe ist nach der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock In Anerkennung der Bedeutung von Kunst und Kultur für die Lebensqualität und Urbanität einer Stadt,
MehrÖffentliche Bekanntmachung eines Interessenbekundungsverfahrens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Rahmen der Ressortforschung zum Thema
Erstelldatum Öffentliche Bekanntmachung eines Interessenbekundungsverfahrens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Rahmen der Ressortforschung zum Thema 1. Zielstellung Primärprävention von Schlaganfällen
MehrAktuelle BMBF-Förderaktivitäten in der Wasserforschung
Aktuelle BMBF-Förderaktivitäten in der Wasserforschung Dr. Verena Höckele Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit, PTKA Politischer Rahmen Hightech-Strategie der Bundesregierung mit Aktionslinie:
MehrFörderung Energieeffizienter Wärmenetze - Inhalte und Zwischenbilanz der Förderrichtlinie
Förderung Energieeffizienter Wärmenetze - Inhalte und Zwischenbilanz der Förderrichtlinie Konrad Raab Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat 64 Referat für erneuerbare
MehrAnlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag -
Anlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag - Vorblatt zum Antrag I. Gliederung des Projektantrags 1. Antragstellerin/ Antragsteller 2. Maßnahme 3. Finanzierungsplan 4. Beantragte Förderung
MehrRiesling & Co. 2017, Brüssel,
Riesling & Co. 2017, Brüssel, 25.09.2017 Deutscher Weinfonds, AdöR Platz des Weines 55294 Bodenheim Telefon 06135 93232829-0 Fax 06135 9323-130 www.deutscheweine.de info@deutscheweine.de hier: Riesling
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 25. Februar/12. Dezember 2016 Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 1 Der
MehrRICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN, PROJEKTEN UND INSTITUTIONEN
RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN, PROJEKTEN UND INSTITUTIONEN 1 Gegenstand der wissenschaftlichen Förderungen 1) Diplomarbeiten Förderungswürdig sind Diplomarbeiten, die an Universitäten,
MehrAufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zur Einreichung von Projektvorschlägen mit dem Ziel der Förderung des
MehrSächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Abteilung Kunst Wigardstraße Dresden. FV-Ident: 1. Antragsteller Name.
FV-Ident: (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung für eine Maßnahme zur Stärkung der Kulturellen Bildung (Abschnitt III.
MehrHessen ModellProjekte
Hessen ModellProjekte Förderung angewandter Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Hessen Renate Kirsch HA Hessen Agentur GmbH, Wiesbaden 23. August 2012, Hessische Forschungskompetenzen im Bereich H2BZ
MehrAntrag zur Förderung eines Projektes mit Mehrbedarf bis zu 5000
Koordinierungs- u. Fachstelle Projektträger Antrag zur Förderung eines Projektes mit Mehrbedarf bis zu 5000 im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit
MehrAntrag Auswahlverfahren A1.04
Hinweise zum Antrag Nur vollständig eingereichte Unterlagen haben die Chance auf einen positiven Bescheid. Bei Nichtvollständigkeit der Unterlagen erfüllen Sie nicht die Pflichtkriterien im Auswahlverfahren
MehrAusschreibung für Projekte im Bereich Forschung und Innovation 2017
Saint-Hippolyte, 29.5.2017 Ausschreibung für Projekte im Bereich Forschung und Innovation 2017 Der EVTZ Eucor The European Campus ist ein Hochschulverbund der Universitäten Basel, Freiburg, Haute-Alsace
MehrAntrag auf Bewilligung einer Zuwendung. Tel. Nr.: Mail: BIC. 2. Projektbeschreibung Die Zuwendung soll als Projektförderung folgendem Zweck dienen 2 :
Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung Stand: 26.04.2017 (Name/Anschrift Antragsteller/Antragstellerin 1 ) Vereinsregisternummer: An das Bezirksamt Eimsbüttel Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Grindelberg
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
Mehr