SAP Hybris Cloud for Customer Ergänzende Bedingungen

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1 SAP Hybris Cloud for Customer Ergänzende Bedingungen Diese Ergänzenden Bedingungen ( Ergänzende Bedingungen ) sind Bestandteil einer Vereinbarung über bestimmte SAP-Cloud-Services ( Vereinbarung ) zwischen SAP und dem Auftraggeber und gelten ausschließlich für SAP Hybris Cloud for Customer (den Cloud-Service ) und nicht für andere SAP- Produkte und -Services. 1. CLOUD SERVICE 1.1 Für eine Vereinbarung über die Nutzung SAP Hybris Cloud for Customer stehen drei (3) unabhängige Module zur Verfügung SAP Hybris Cloud for Sales, SAP Hybris Cloud for Service und SAP Hybris Cloud for Social Engagement ( Basis-Pakete ). 1.2 SAP Hybris Cloud for Customer, Edge Edition beinhaltet bestimmte Funktionen der SAP-Hybris- Cloud-for-Customer-Module, wie in der Dokumentation beschrieben. 1.3 SAP Hybris Cloud for Customer, Enterprise Edition beinhaltet die Module und die Nutzertypen, die in Abschnitt 2.7 dieser Ergänzenden Bedingungen beschrieben sind. 1.4 Jede Vereinbarung eines der Basis-Pakete beinhaltet die Nutzung von SAP Cloud Applications Studio. Die Nutzung von SAP Cloud Applications Studio durch den Auftraggeber unterliegt den Bedingungen, die in Anlage 1 zu diesen Ergänzenden Bedingungen aufgeführt sind. 1.5 Der Auftraggeber kann eine Vereinbarung für die Nutzung von Test-Tenants treffen, die in der Dokumentation beschrieben werden (jeweils als Test-Tenant bezeichnet), die jedoch ausschließlich für nicht produktive Zwecke genutzt werden dürfen. Bis zu insgesamt fünfzig (50) Nutzer dürfen auf einen einzelnen Test-Tenant zugreifen. 1.6 SAP stellt maximal zehn (10) Gigabyte Massenspeicherplatz pro Nutzer ohne zusätzliche Vergütung bereit. Zusätzlicher Speicherplatz kann gemäß der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisliste bezogen werden. 1.7 SAP Hybris Cloud for Customer, Private Edition ist ein optionaler Service und beinhaltet einen einzelnen produktiven Tenant innerhalb eines dedizierten Multi-Tenant-Systems für die Nutzung durch einzelne Auftraggeber sowie angepasste Wartungsfenster. Jede Einzelperson, die auf einen produktiven Tenant zugreift, muss durch eine Vereinbarung über den Bezug von Nutzern abgedeckt sein; es ist eine Vereinbarung über mindestens Nutzern erforderlich. 1.8 Wenn der Auftraggeber den Cloud-Service mit lizenzierter SAP-On-Premise-Software integriert, darf der Auftraggeber über den Cloud Service auf diese lizenzierte SAP-On-Premise-Software ausschließlich zu dem Zweck zugreifen, Funktionen in Verbindung mit seiner Nutzung des Cloud- Services auszuführen, ohne dass dazu zusätzliche Lizenzen für Definierte Nutzer für die SAP- On-Premise-Software erforderlich wären. 2. VERGÜTUNG Die Nutzungsmetrik für den Cloud Service lautet Nutzer. Nutzer sind Personen, die die Berechtigung für den Zugriff auf den Cloud Service besitzen. Auftraggeber müssen separate Nutzer für jedes der drei Basis-Pakete vereinbaren. Folgende Typen von Nutzern stehen für SAP Hybris Cloud for Customer als Nutzungsmetriken zur Verfügung: 2.1. SAP Hybris Cloud for Customer, Advanced User Option und SAP Hybris Cloud for Customer, B2B Industry User Option können jeweils als Add-On-Services zu den Basis-Pakete vereinbart werden SAP Hybris Cloud for Customer, Enhanced Package, User umfasst Zugriffsrechte für die Basis- Pakete sowie für SAP Hybris Cloud for Customer, Advanced User Option und SAP Hybris Cloud for Customer, B2B Industry User Option SAP Hybris Cloud for Customer, Limited Package, User umfasst Zugriffsrechte (i) für bis zu vierhundert (400) Dialogschritte pro Monat (kumulativ) für die Basis-Packete, (ii) für SAP Hybris Cloud for Customer, Advanced User Option und (iii) für die SAP Hybris Cloud for Customer, B2B SAP Hybris Cloud for Customer Supplement dede.v Page1 of 7

2 Industry User Option. Ein Dialogschritt wird jedes Mal registriert, wenn ein Nutzer eine Datenbewegung im Cloud-Service initiiert. In einem mehrstufigen Prozess wird jede Datenbewegung als separater Dialogschritt gerechnet, selbst wenn sie durch eine einzige Aktion eines Nutzers initiiert wurde SAP Hybris Cloud for Sales, Service Option, User erlaubt Nutzern von SAP Hybris Cloud for Sales Zugriff auf SAP Hybris Cloud for Service SAP Hybris Cloud for Service, Sales Option, User erlaubt Nutzern von SAP Hybris Cloud for Service Zugriff auf SAP Hybris Cloud for Sales SAP Hybris Cloud for Customer, Enterprise Edition, User beinhaltet SAP Hybris Cloud for Customer, Enhanced Package, User sowie Zugriff auf die SAP-HANA-Cloud-Platform- Ressourcen, die unter dem Abschnitt SAP Hybris Cloud for Customer, Enterprise Edition im SAP HANA Cloud Platform Service Description Guide unter aufgeführt sind (auf Anfrage auch von SAP erhältlich) SAP Hybris Cloud for Customer, Edge Edition, User umfasst Zugriff auf bestimmte Funktionen der Basis-Pakete, die SAP Hybris Cloud for Customer, B2B Industry User Option sowie die SAP Hybris Cloud for Customer, Advanced User Option, wie in der Dokumentation beschrieben Das Add-on für intelligente Bildverarbeitung zu SAP Hybris Cloud for Customer ist ein optionaler Service, der gegen eine zusätzliche Vergütung in die Cloud-Service-Vereinbarung aufgenommen werden kann. Die Nutzungsmetrik für das Add-on für intelligente Bildverarbeitung zu SAP Hybris Cloud for Customer ist Bilder pro Monat, in Blöcken von je 1000 Bildern. Ein Bild ist ein einzelnes Foto, das von einem Nutzer aufgenommen und in den Cloud Service zur Bilderkennung hochgeladen wird. Voraussetzung für das Add-on für intelligente Bildverarbeitung zu SAP Hybris Cloud for Customer ist, dass der Auftraggeber eine Vereinbarung für (i) SAP Hybris Cloud for Sales und SAP Hybris Cloud for Customer, B2B Industry Option oder (ii) SAP Hybris Cloud for Customer, Limited Package User oder (iii) SAP Hybris Cloud for Customer, Enhanced Package User oder (iv) SAP Hybris Cloud for Customer, Enterprise Edition geschlossen hat. 3. BEDINGUNGEN FÜR SAP HYBRIS CLOUD FOR SOCIAL ENGAGEMENT SAP Hybris Cloud for Social Engagement beinhaltet die Integration mit Services und Websites für soziale Medien und ähnlichen Services, die von Dritten betrieben werden ( Services für soziale Medien ). Der Auftraggeber überträgt über den Cloud-Service keinerlei personenbezogene Informationen an Services für soziale Medien. Der Auftraggeber verkauft keine Nutzerdaten, die er über einen Service für soziale Medien erhalten hat. Der Auftraggeber sorgt auf all seinen für Kunden sichtbaren Seiten in einem Service für soziale Medien, einschließlich Fan-Seiten oder Twitter-Seiten, für das Vorhandensein einer Datenschutzrichtlinie, in der detailliert dargelegt wird, wie der Auftraggeber mit Daten umgeht, die über solche Websites übertragen wurden, und wie in SAP Hybris Cloud for Social Engagement Nutzerdaten gesammelt, gespeichert, genutzt, angezeigt, freigegeben oder übertragen werden. Der Auftraggeber schließt einen Passus ein, der allen wesentlichen Aspekten der folgenden Aussage entspricht: Für diese Seite wird die SAP-Cloud-Lösung verwendet. Diese Lösung ruft verfügbare [Name des Service für soziale Medien] Application Programming Interfaces (APIs) auf, die möglicherweise Informationen Ihres [Name des Service für soziale Medien]-Profils enthalten, die Sie öffentlich verfügbar gemacht haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vor- und Zunamen, Geschlecht, Land, Wohnort sowie einen Link zu Ihrem Profil und Ihrem Bild. Alle Nachrichten, einschließlich Likes und Inhalten, die Sie auf dieser [Name des Service für soziale Medien]-Seite einstellen oder anderweitig hinzufügen, können von [Name des Auftraggebers] oder von einem Subunternehmer zur Erfüllung der geschäftlichen Zwecke von [Name des Auftraggebers] gesammelt, exportiert und verwendet werden. Sie können die SAP Hybris Cloud for Customer Supplement dede.v Page2 of 7

3 Löschung Ihrer von [Name des Auftraggebers] gesammelten Informationen anfordern, indem Sie eine an senden, oder auf anderem Wege. 4. INTEGRATIONSKOMPONENTE Zusätzlich zum gehosteten Teil des Cloud-Service stellt SAP dem Auftraggeber die SAP-Hybris- Cloud-for-Customer-Integrationskomponente zum Download zur Verfügung (die Integrationskomponente ). Die Integrationskomponente darf nur mit dem Cloud-Service und nur durch Autorisierte Nutzer verwendet werden. Die Nutzung der Integrationskomponente mit SAP Hybris Cloud for Customer, Edge Edition ist nicht gestattet. Die Integrationskomponente darf in keiner Weise modifiziert oder verändert werden, außer durch SAP. Die Integrationskomponente ist Teil des Cloud-Service, wobei jedoch, ungeachtet anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung, der Auftraggeber, sobald er die Integrationskomponente heruntergeladen hat, für die Sicherheit derselben verantwortlich ist und die SLA zur Systemverfügbarkeit nicht für die Komponente gilt. 5. MOBILER ZUGRIFF Nutzer können über eine mobile Anwendung, die sie über Websites von Drittanbietern bezogen haben, auf den Cloud-Service zugreifen. Die Nutzung solcher mobilen Anwendungen unterliegt den Bedingungen, die dem Nutzer beim Download von mobilen Anwendungen bzw. beim Zugriff darauf angezeigt werden, und nicht den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung. Der Drittanbieter, der die Website betreibt, über die die mobile Anwendung verfügbar ist, kann die Verfügbarkeit der mobilen Anwendung jederzeit einstellen; SAP ist nicht verantwortlich für die Nichtverfügbarkeit der mobilen Anwendung aufgrund von Handlungen des Drittanbieters. 6. GOOGLE MAPS SERVICE ( GM-SERVICE ) Falls der Cloud-Service über eine Google-Maps-API auf den Google-Maps-Service ( GM-Service ) zugreift, unterliegt die Verwendung des GM-Service durch den Auftraggeber den Google- Nutzungsbedingungen, die unter folgender Adresse einsehbar sind: Wenn der Auftraggeber die Google- Nutzungsbedingungen einschließlich aller darin aufgeführten Einschränkungen nicht akzeptiert, darf der Auftraggeber den GM-Service nicht im Cloud-Service verwenden. Die Nutzung des GM- Service im Rahmen des Cloud-Service oder über den Cloud-Service setzt voraus, dass der Auftraggeber die Nutzungsbedingungen von Google akzeptiert. Die Nutzung des GM Service durch den Auftraggeber im Rahmen des Cloud-Service oder durch den Cloud-Service kann jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen durch SAP beendet werden und SAP ist nicht dazu verpflichtet, einen äquivalenten Service über einen anderen Anbieter bereitzustellen. 7. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR DAS ADD-ON FÜR INTELLIGENTE BILDVERARBEITUNG ZU SAP HYBRIS CLOUD FOR CUSTOMER 7.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Bilder hochzuladen, die personenbezogene Daten enthalten (einschließlich Fotos von natürlichen Personen) oder personenbezogene Daten anderweitig an das Add-on für intelligente Bildverarbeitung zu SAP Hybris Cloud for Customer zu übermitteln. Die Vereinbarung zu Datenschutz und Datensicherheit zwischen Verantwortlicher Stelle und Auftragsverarbeiter, auf die in der Order Form Bezug genommen wird oder die der Order Form angehängt ist, als solche gilt nicht für das Add-on für intelligente Bildverarbeitung zu SAP Hybris Cloud for Customer. 7.2 Die SLA zur Systemverfügbarkeit für das Add-on für intelligente Bildverarbeitung zu SAP Hybris Cloud for Customer beträgt 95,0 % pro Monat und ersetzt die SLA zur Systemverfügbarkeit, die Teil der Service-Level-Vereinbarung für SAP Cloud Services ist und auf die in der Order Form Bezug genommen wird. Für das Add-on für intelligente Bildverarbeitung zu SAP Hybris Cloud SAP Hybris Cloud for Customer Supplement dede.v Page3 of 7

4 for Customer gelten nur die in der Service-Level-Vereinbarung für SAP Cloud Services angegebenen Cloud-Service-Wartungsfenster für das EMEA-Gebiet (UTC+1). SAP Hybris Cloud for Customer Supplement dede.v Page4 of 7

5 Anlage 1 zur SAP Hybris Cloud for Customer Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen für die Nutzung von SAP Cloud Applications Studio 1. DEFINITIONEN. 1.1 APIs bezeichnet die Anwendungsprogrammierschnittstellen (Application Programming Interfaces) von SAP sowie sonstige Befehle oder Anweisungen, über die andere Softwareprodukte mit der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten SAP-Cloud-Lösung oder dem Cloud Applications Studio kommunizieren oder diese aufrufen können (z. B. SAP Enterprise Services, ByDesign Business Objects, BAPIs, IDocs, RFCs und ABAP-Customer-Exits). 1.2 Hintergrundmaterialien bezeichnet alle bereits vorhandenen Arbeiten, die Rechte an geistigem Eigentum beinhalten, die entweder SAP oder der Auftraggeber innehat und die von SAP oder dem Auftraggeber außerhalb des Rahmens dieser Vereinbarung entwickelt, oder für die von einem Drittanbieter Nutzungsrechte erworben wurden. 1.3 Cloud Applications Studio bezeichnet die allgemeine SAP-Entwicklungsumgebung, zu der SAP dem Auftraggeber gemäß diesen Ergänzenden Bedingungen Zugriff zum Zwecke der Entwicklung der Auftraggeberlösung gewährt. Sie besteht aus folgenden Elementen: Software Development Kit und Key User Tools. 1.4 Auftraggeberlösung bezeichnet eine Lösung, die vom Auftraggeber unter Verwendung von Cloud Applications Studio und/oder den Key User Tools entwickelt und paketiert wurde und mit der neue und unabhängige Funktionen hinzugefügt werden, die über die von der SAP-Cloud- Lösung bereitgestellten hinausgehen, einschließlich aller neuen, von der SAP-Cloud-Lösung nicht bereitgestellten funktionalen Komponenten für Geschäftsprozesse, die eine Verbindung zu veröffentlichten SAP-APIs oder User-Exits herstellen und/oder über diese kommunizieren, einschließlich neuer oder geänderter Benutzungsoberflächenelemente, neuer Berichte, Formulare, Web Services sowie neuer oder geänderter Funktionen. Die Auftraggeberlösung muss vom Auftraggeber selbst erstellt worden sein und darf nur durch diesen genutzt werden, ohne weitere Verbreitung oder Einräumung von Nutzungsrechten. 1.5 Key User Tools bezeichnet einen Satz verfügbarer Tools zum Konfigurieren, Anpassen und Erweitern der Auftraggeberlösung. Dies beinhaltet sowohl Verbesserung für Erweiterbarkeit und Flexibilität als auch Erweiterungen für Berichtsfunktionen. Mit den Key User Tools erstellte Konfigurationen können in die Auftraggeberlösung integriert werden. 1.6 Modifikation bezeichnet jede Änderung oder Modifikation an der SAP-Cloud-Lösung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Quellcode und/oder die Metadaten der SAP-Cloud- Lösung. 1.7 SAP-Cloud-Lösung bezeichnet das SAP-Cloud-Produkt, für dessen Nutzung der Auftraggeber eine Vereinbarung inne hat und mit dem Cloud Application Studio zum Entwickeln der Auftraggeberlösung genutzt wird. 1.8 Software Development Kit bezeichnet die Frontend-Komponenten von Cloud Applications Studio, die auf einem Entwickler-Framework und einem Benutzungsoberflächen-Designtool basieren. Der Auftraggeber entwickelt Lösungen im Frontend-Software-Development-Kit und auf der Grundlage einer Skriptsprache namens SAP-Cloud-Applications-Studio. 1.9 Test-Tenant bezeichnet den Tenant einer SAP-Cloud-Lösung, der eine Live-Situation einer Kundenumgebung simulieren kann und der während der Softwareentwicklung für Tests bereitgestellt und von SAP betrieben wird. Frontend-Zugriff ist optional verfügbar. 2. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS 2.1 Der Auftraggeber hat SAP alle Informationen über die Auftraggeberlösungen zur Verfügung zu stellen, die benötigt werden, damit die jeweilige SAP-Cloud-Lösung mit einer SAP Hybris Cloud for Customer Supplement dede.v Page5 of 7

6 Auftraggeberlösung interagieren kann und SAP ihre Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung erfüllen kann. 2.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Auftraggeberlösung während der Laufzeit der Vereinbarung über die SAP-Cloud-Lösung mit der SAP-Cloud-Lösung vollständig kompatibel bleibt. 2.3 Der Auftraggeber muss für eine Laufzeit, die der Laufzeit der Vereinbarung über Cloud Applications Studio entspricht, eine Vereinbarung für einen Test-Tenant mit der SAP-Cloud- Lösung inne haben. 3. PFLICHTEN VON SAP 3.1 SAP gewährt dem Auftraggeber zu den in dieser Vereinbarung dargelegten Zwecken Zugriff auf Cloud Applications Studio. 3.2 SAP liefert dem Auftraggeber die Informationen, die dieser vernünftigerweise benötigt, damit der Auftraggeber die vollständige Kompatibilität der Auftraggeberlösung mit der SAP-Cloud- Lösung, für die der Auftraggeber eine Vereinbarung inne hat erhalten kann. 3.3 SAP bindet die Auftraggeberlösung in die Umgebung der SAP-Cloud-Lösung des Auftraggebers ein. Der Auftraggeber gewährt SAP für die Laufzeit der Vereinbarung ein einfaches Nutzungsrecht für die Verwendung der Auftraggeberlösung innerhalb der Umgebung der SAP- Cloud-Lösung. SAP ist nicht für den Support der Auftraggeberlösung verantwortlich. SAP aktiviert oder deaktiviert die Auftraggeberlösung auf eine Benachrichtigung seitens des Auftraggebers hin. SAP ist nicht für das Hochladen der Auftraggeberlösung in die Umgebung der SAP-Cloud-Lösung des Auftraggebers verantwortlich. SAP behält sich das Recht vor, jederzeit die Einbindung der Auftraggeberlösung in die Umgebung der SAP-Cloud-Lösung des Auftraggebers zu verweigern oder die Auftraggeberlösung vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren, wenn (i) die Auftraggeberlösung nach vernünftiger Einschätzung seitens SAP negative Auswirkungen auf das System der SAP-Cloud-Lösung des Auftraggebers hat oder (ii) der Auftraggeber gegen eine Bedingung seiner Vereinbarung mit SAP verstößt. Die Nutzung der Auftraggeberlösung geschieht ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers, und SAP ist nicht für Änderungen oder Modifikationen der Auftraggeberdaten durch oder über die Auftraggeberlösung verantwortlich. SAP bindet die Auftraggeberlösung kostenlos und ohne weitere Anpassungen ( AS IS ) in die SAP-Cloud-Lösung des Auftraggebers ein. SAP ist nicht dafür verantwortlich, dass die Auftraggeberlösung ununterbrochen verfügbar ist oder sein wird; dies gilt auch ohne Einschränkung während der Standardwartungsfenster für die SAP-Cloud-Lösung. SAP unternimmt jedoch alle vertretbaren Anstrengungen, um die Auftraggeberlösung gemäß der für die betreffende SAP-Cloud-Lösung geltenden Service-Level-Vereinbarung (SLA) verfügbar zu machen. SAP ist nicht für negative Auswirkungen der Auftraggeberlösung auf Verfügbarkeit, Funktionalität oder Performance des Systems der SAP-Cloud-Lösung des Auftraggebers verantwortlich. 4. NUTZUNGSRECHTE / RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM 4.1 SAP erteilt dem Auftraggeber hiermit für die Dauer der Laufzeit der Order Form ein einfaches, beschränktes Nutzungsrecht für Autorisierte Nutzer zum Zugriff auf das Cloud Applications Studio und die zugehörige Dokumentation sowie für deren Nutzung zum Zwecke des Entwickelns und Testens der Auftraggeberlösung. 4.2 Jegliche Nutzung, die nicht ausdrücklich im vorliegenden Dokument festgelegt ist, ist strengstens untersagt und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 4.3 Vorbehaltlich der hierin dargelegten Bedingungen ist der Auftraggeber Eigentümer der im Rahmen dieser Vereinbarung vom Auftraggeber entwickelten Teile der Auftraggeberlösung sowie der Rechte am geistigen Eigentum daran. Hiervon ausgenommen sind SAP- Hintergrundmaterialien, SAP-APIs oder SAP-Bibliotheken sowie Ableitungen davon. SAP Hybris Cloud for Customer Supplement dede.v Page6 of 7

7 4.4 Mit Ausnahme des explizit definierten Umfangs ist nichts in diesen Ergänzenden Bedingungen ob implizit, per Estoppel oder auf sonstige Weise so auszulegen, dass Eigentümerrechte oder Nutzungsrechte an Hintergrundmaterialien an die andere Partei übertragen oder eingeräumt werden. Nichts kann SAP oder Verbundene Unternehmen von SAP daran hindern, unabhängig neue oder verbesserte Funktionen, Produkte, Mittel, Systeme und/oder Prozesse in Bezug auf die SAP-Cloud-Lösung zu entwickeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Auftraggeberlösung, die ganz oder teilweise kongruent, ähnlich und/oder vergleichbar mit den Entwicklungen des Auftraggebers sind. SAP behält sich das Recht vor, weitere oder neue SAP- Softwareprodukte bereitzustellen. 4.5 Der Auftraggeber hat das Recht, Unterauftragnehmern, Bevollmächtigten oder freien Mitarbeitern Zugriff auf Cloud Applications Studio zu gewähren, damit diese für den Auftraggeber entwickeln. Der Auftraggeber stellt sicher und ist verantwortlich dafür, dass die betreffenden Dritten die Bedingungen der Vereinbarung einhalten, und der Auftraggeber haftet gegenüber SAP für jeglichen Verstoß gegen diese Bedingungen im Rahmen des Zugriffs durch Subunternehmer, Bevollmächtigte oder freie Mitarbeiter wie für eigene Handlungen und Unterlassungen. 4.6 SAP kann für den Auftraggeber bestimmte Frontend-Komponenten von Cloud Applications Studio bereitstellen, die vom Auftraggeber auf dessen Hardware installiert werden müssen. Der Auftraggeber ist für die Installation dieser Frontend-Komponenten von Cloud Applications Studio verantwortlich. 4.7 Nichts kann SAP oder Verbundene Unternehmen von SAP daran hindern, unabhängig neue oder verbesserte Funktionen, Produkte, Mittel, Systeme und/oder Prozesse in Bezug auf die SAP- Cloud-Lösung zu entwickeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Auftraggeberlösung, die ganz oder teilweise kongruent, ähnlich und/oder vergleichbar mit den Entwicklungen des Auftraggebers sind. SAP behält sich das Recht vor, weitere oder neue SAP-Softwareprodukte bereitzustellen. 5 WEITERE ÜBERLASSUNGSBEDINGUNGEN 5.1 Um die Auftraggeberlösung erstellen zu können, gewährt SAP dem Auftraggeber, vorbehaltlich dessen vollständiger Einhaltung folgender zusätzlicher Überlassungsbedingungen, hiermit ein eingeschränktes, entgeltfreies, vollständig bezahltes, einfaches, weltweites, nicht übertragbares Recht zur Vervielfältigung von APIs ausschließlich zu dem Zweck ihrer Integration in die Auftraggeberlösung; allerdings besitzt der Auftraggeber keinerlei Recht, APIs an Dritte zu übertragen, Unterlizenzen einzuräumen oder anderweitig zu vertreiben. Der Auftraggeber ist nicht befugt, APIs zu modifizieren oder Derivate aus ihnen zu erstellen (in Gänze oder in Teilen), außer um gemäß diesen Ergänzenden Bedingungen die Auftraggeberlösung zu erstellen. 5.2 Die Auftraggeberlösung darf nicht: (i) in unzumutbarer Weise die Performance oder die Sicherheit der SAP-Cloud-Lösung oder des Cloud-Applications-Studios beeinträchtigen, verschlechtern oder verringern; (ii) die Umgehung der SAP-Nutzungsrechtsbeschränkungen ermöglichen und/oder Nutzern den Zugriff auf die SAP-Cloud-Lösung oder das Cloud- Applications-Studio gewähren, obwohl diese Nutzer kein Nutzungsrecht dafür besitzen; (iii) Informationen in Bezug auf SAP-Produkte ohne schriftliche Zustimmung seitens SAP wiedergeben oder bereitstellen; oder (iv) die Extraktion von Massen- oder Metadaten aus einer SAP-Software in eine Nicht-SAP-Software (einschließlich Cloud-Lösungen) ermöglichen, einschließlich der Nutzung, Modifikation, Speicherung oder sonstigen Verarbeitung derartiger Daten in der Nicht-SAP-Software. 5.3 Soweit SAP in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung auf Auftraggeberlösungen zugreift, wird der Auftraggeber keine Ansprüche aufgrund von Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder Urheberrechten der Auftraggeberlösungen geltend machen. 5.4 APIs können laufend geändert werden. Es obliegt dem Auftraggeber, die Auftraggeberlösung an derartige Änderungen der APIs anzupassen. SAP Hybris Cloud for Customer Supplement dede.v Page7 of 7

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