Prüfungsordnung für TSVÖ-Tauchsport- und Spezialbrevets
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- Gerhard Möller
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1 Prüfungsordnung für TSVÖ-Tauchsport- und Spezialbrevets Tauchsportverband Österreichs Komitee für Ausbildung und Technik Slamastraße 23, BT-B, Obj Wien
2 Version: Jänner 2016 Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Daten, Ergebnisse usw. wurden von den AutorInnen nach bestem Wissen erstellt und von ihnen mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Diese Dokumentation erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit. Daher erfolgen die gemachten Angaben usw. ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie des TSVÖ und der MitarbeiterInnen. Sie alle übernehmen deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten. Geschützte Warennahmen und Warenzeichen werden nicht besonders gekennzeichnet. Aus dem Fehlen solcher Hinweise kann also nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen oder ein freies Warenzeichen handelt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne Genehmigung des Komitee für Ausbildung und Technik des TSVÖ reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Es ist ferner ohne schriftliche Genehmigung des Verbandes nicht gestattet, Abbildungen des Buches zu scannen, im PC, auf CD oder irgend einem anderen Speichermedium zu speichern, zu verändern oder einzeln oder zusammen mit anderen Bildvorlagen zu manipulieren. Seite 2 von 59
3 Abkürzungsverzeichnis/Begriffe ABC = Tauchmaske, Flossen und Schnorchel CMAS = Confédération Mondiale des Activités Subaquatiques CNS = Central Nervous System DAN = Divers Alert Network PTG = Presslufttauchgerät EAD = Equivalent Air Depth HLW = Herz-Lungen-Wiederbelebung KSK = Kinderspezialkurse MOD = Maximum Operating Depth OTU = Oxygen Toxicity Unit SK = Spezialkurs T = TaucherIn TL = TauchlehrerIn TSVÖ = Tauchsportverband Österreichs KAT = Komitee für Ausbildung und Technik des TSVÖ TSS = Tiefe Sicherheitsstopp FSS = Flache Sicherheitsstopp Seite 3 von 59
4 Inhaltsverzeichnis 1 VORWORT BESTIMMUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON TAUCHKURSEN GENERELLE VORAUSSETZUNGEN ZUR ERLANGUNG EINES TSVÖ-BREVETS APNEABREVETS TSVÖ-GRUNDSTUFE APNEA TSVÖ-APNEA* TSVÖ-APNEA ** TSVÖ-APNEA*** SCHNORCHELBREVETS TSVÖ-SCHNORCHELTAUCHEN A - GRUNDSTUFE TSVÖ-SCHNORCHELTAUCHEN B - FORTGESCHRITTENEN-STUFE TSVÖ-SCHNORCHELTAUCHEN C - LEISTUNGSSTUFE TSVÖ-SCHNORCHELTAUCHEN F - FREIWASSER JUGENDBREVETS AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG VON JUGENDLICHEN TSVÖ-JUGENDBREVET* TSVÖ-JUGENDBREVET** TSVÖ-JUGENDBREVET*** TSVÖ-JUGENDSPEZIALBREVET TARIEREN TSVÖ-JUGENDSPEZIALBREVET GRUPPENTAUCHEN TSVÖ-JUGENDSPEZIALBREVET BOOT* TSVÖ-JUGENDSPEZIALBREVET BOOT** LINIENBREVETS TSVÖ-SCHNUPPERTAUCHEN TSVÖ-SCUBA Diver TSVÖ-BREVET* TSVÖ-BREVET** TSVÖ-BREVET*** BEHINDERTENBREVETS TSVÖ-BEHINDERTENBREVET* TSVÖ-BEHINDERTENBREVET** TSVÖ-BEHINDERTENBREVET*** SPEZIALBREVETS TSVÖ-UNTERWASSERNAVIGATION TSVÖ-NACHTTAUCHEN TSVÖ-RETTUNGSTECHNIK Seite 4 von 59
5 9.4 TSVÖ-SAUERSTOFF-ERSTHILFE-ANWENDUNG TSVÖ-SUCHEN UND BERGEN TSVÖ-MATERIALKUNDE TSVÖ-TROCKENTAUCHEN Seite 5 von 59
6 1 VORWORT Allgemeine Informationen Der TAUCHSPORTVERBAND ÖSTERREICHS (TSVÖ) ist der Fachverband der österreichischen Tauchsportvereine und ist Mitglied der CMAS (Confédération Mondiale des Activités Subaquatiques), der weltweit größten Tauchsportorganisation. Der TSVÖ wurde von der CMAS autorisiert, im Rahmen von Prüfungen für erbrachte Leistungen CMAS-Brevets (weltweit anerkannte Tauchsportscheine für SporttaucherInnen und TauchlehrerInnen) auszustellen. Diese Brevets dienen gegenüber Behörden, anderen Verbänden, Sport- und Tauchschulen als Befähigungsnachweis zur Ausübung des Tauchsports. Die Ausstellung der TSVÖ-Brevets erfolgt durch das Komitee für Ausbildung und Technik (KAT) des TSVÖ. Ausbildungsziel Die Tauchausbildung des TSVÖ wird in methodisch aufeinander aufbauenden Ausbildungsstufen die erforderliche Befähigung zur sicheren Ausübung des Tauchsports vermittelt. Je nach Ausbildungsstufe unter Aufsicht eines Tauchlehrers/einer Tauchlehrerin, begleitet von einem/einer erfahrenen TaucherIn, bei der Führung erfahrener MittaucherInnen und bei der Führung weniger erfahrener MittaucherInnen. Ausbildungsstufen Die Brevets sind die Befähigungsnachweise des TSVÖ für SporttaucherInnen. Ergänzend zu den einzelnen TSVÖ-Ausbildungsstufen können Kurse zu verschiedenen Spezialbrevets absolviert werden, die zusätzlich für das Sporttauchen qualifizieren und außerdem auf die jeweils nächste TSVÖ-Ausbildungsstufe vorbereiten. Diese Brevets sind in der TSVÖ-Prüfungsordnung für Spezialbrevets geregelt. Für die vorbereitende Qualifizierung von jungen SporttaucherInnen kann eine separate Ausbildung durchlaufen werden, die in den Jugendbrevets ebenfalls aufeinander aufbauender Stufen mündet. Auch hier können zwischen den einzelnen Ausbildungsstufen Spezialkurse absolviert werden. Ziel der Kinderausbildung ist die Vorbereitung auf den Erwerb des TSVÖ-Brevet*. Bei der Anerkennung von Spezialbrevets anderer Organisation haben sich die TauchlehrerInnen vom theoretischen Wissensstand und den praktischen Fertigkeiten der TauchschülerInnen zu überzeugen. Die jeweiligen Äquivalenzabkommen sind entsprechend zu berücksichtigen. TauchlehrerIn Die Kurse für TSVÖ-Brevets werden von den Mitgliedsvereinen des TSVÖ angeboten und durchgeführt. Zur Ausbildung und Prüfung zu den TSVÖ-Brevets sind nur TSVÖ-TauchlehrerInnen mit einer gültigen Prüfungsberechtigung befugt. Näheres hierzu regelt diese Prüfungsordnung in Verbindung mit den weiteren TSVÖ-Prüfungsordnungen für die Lehrstufen, Spezialbrevets und Technisches Tauchen. Seite 6 von 59
7 2 BESTIMMUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON TAUCHKURSEN Bei der Organisation und Durchführung von Tauchkursen sind die Bestimmungen für TSVÖ- Mitgliedsvereine zur Durchführung von Tauchkursen und die Sicherheitsstandards des TSVÖ für den Tauchsport verbindlich einzuhalten. Zusätzlich zu den Sicherheitsstandards des TSVÖ für den Tauchsport gilt: Maximal drei Ausbildungstauchgänge pro Tag Keine Dekompressionstauchgänge bis inkl. TSVÖ-Brevet** Das immer ein direkter Aufstieg zur Oberfläche möglich ist Es gilt der Grundsatz: Plane deinen Tauchgang und tauche nach deinem Plan. Dieser Grundsatz hat eine besondere Bedeutung und ist in der Ausbildung für jede Ausbildungsstufe verbindlich. Der/Die TauchlehrerIn muss seine Vorbesprechung so transparent und eindeutig gestalten, dass der/die TauchschülerIn über den genauen Verlauf des Tauchgangs ausreichend informiert ist. Ausbildungstauchgänge sind sofort abzubrechen, sobald die Sicherheit, z.b. auf Grund schlechter Sicht, Strömung oder wegen Schwierigkeiten mit der Ausrüstung bzw. physischen oder mentalen Problemen der TauchschülerInnen nicht mehr gegeben ist Weiters sind die maximale Tauchtiefen bei den Ausbildungstauchgängen entsprechend der der jeweiligen Ausbildungsstufe einzuhalten Die weiterführenden Details zu den theoretischen Inhalten, die notwendigen Erfolgsfaktoren und weitere Sicherheitshinweise zu den praktischen Übungen sind in den Tauchlehr-Handbüchern der jeweiligen Brevets zu entnehmen. 3 GENERELLE VORAUSSETZUNGEN ZUR ERLANGUNG EINES TSVÖ- BREVETS Gültige TSVÖ-Mitgliedschaft für das laufende Jahr Für Minderjährige ist bei der Anmeldung zum Tauchausbildung eine schriftliche Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreters/-in erforderlich. Mit der Unterfertigung nehmen diese Personen zur Kenntnis, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Erfüllte gesundheitliche entsprechend den Sicherheitsstandards des TSVÖ für den Tauchsport Als Pflichttauchgänge, die zur Erlangung der nächsten Brevet-Stufe notwendig sind, gelten nur jene Gerätetauchgänge die im Freiwasser für zumindest 10 Minuten oder ab 10 m Wassertiefe bzw. maximal innerhalb den geltenden Sporttauchgrenzen durchgeführt wurden. Das Logbuch dient als Nachweis. Abweichende beziehungsweise weitere sind in der Prüfungsordnung zur jeweiligen Ausbildungsstufe angeführt. Seite 7 von 59
8 4 APNEABREVETS 4.1 TSVÖ-GRUNDSTUFE APNEA Die InhaberInnen der TSVÖ - Grundstufe Apnea besitzen freitauchtheoretische Grundkenntnisse und sind ausgebildet zum Freitauchen in den Disziplinen Zeittauchen (Statik) und Streckentauchen (Dynamik). Mindestalter: 14 Jahre Gute Schwimmkenntnisse: o 75 m Schwimmen o 10 Minuten freies Dauerschwimmen Prüfungsumfang Theorieprüfung Praxisprüfung Prüfungsbedingungen A) Theorieprüfung: Der Prüfung hat eine Theorieausbildung von drei Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten Mindestdauer) voranzugehen. Prüfung: MC-System mit 10 Fragen aus dem Gebiet Apnea (Zeit maximal 20 Minuten). Zur positiven Bewertung sind mindestens 80 % der Fragen (8 Stück) richtig zu beantworten. Die Antworten sind auf einem vom Tauchlehrer/von der Tauchlehrerin vorgelegten Antwortbogen anzukreuzen. B) Praxisprüfung mit Freitauchausrüstung: Der Prüfung hat eine Praxisausbildung von drei Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten Mindestdauer) voranzugehen. 1. Statik: 1 Minute 15 Sekunden (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer) m Streckentauchen (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer). 3. Bergen eines/einer bewusstlosen Freitauchers/Freitaucherin vom Beckengrund. 4. Transportschwimmen zum Beckenrand, Boot beziehungsweise Ufer (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer). Abnahmeberechtigte PrüferInnen TSVÖ-Apnea-InstruktorIn*, TSVÖ-TauchlehrerIn mit Zusatzseminar Apnea oder TSVÖ-ÜbungsleiterIn Schnorcheltauchen mit Zusatzseminar Apnea. Seite 8 von 59
9 4.2 TSVÖ-APNEA* Die InhaberInnen des CMAS/TSVÖ-Apnea* besitzen freitauchtheoretische Grundkenntnisse und sind ausgebildet zum Freitauchen in den Disziplinen Zeittauchen (Statik), Streckentauchen (Dynamik) und Tieftauchen bis in eine geringe Freitauchtiefe (bis 8 m). Mindestalter: 14 Jahre Gute Schwimmkenntnisse: o 75 m Schwimmen o 10 Minuten freies Dauerschwimmen Prüfungsumfang Theorieprüfung Praxisprüfung Prüfungsbedingungen A) Theorieprüfung: Der Prüfung hat eine Theorieausbildung von fünf Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten Mindestdauer) voranzugehen. Prüfung: MC-System mit 15 Fragen aus dem Gebiet Apnea (Zeit maximal 20 Minuten). Zur positiven Bewertung sind mindestens 80% der Fragen (12 Stück) richtig zu beantworten. Die Antworten sind auf einem vom Tauchlehrer/von der Tauchlehrerin vorgelegten Antwortbogen anzukreuzen. B) Praxisprüfung mit Freitauchausrüstung: Der Prüfung hat eine Praxisausbildung von zwanzig Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten Mindestdauer) voranzugehen. 1. Statik: 1 Minute 15 Sekunden (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer) m Streckentauchen (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer). 3. Bergen eines/einer bewusstlosen Freitauchers/Freitaucherin vom Beckengrund. 4. Transportschwimmen zum Beckenrand, Boot beziehungsweise Ufer (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer) m Tieftauchen. Abnahmeberechtigte PrüferInnen TSVÖ-Apnea-InstruktorIn* oder TSVÖ-TauchlehrerIn mit Zusatzseminar Apnea. Seite 9 von 59
10 4.3 TSVÖ-APNEA ** Die InhaberInnen des CMAS/TSVÖ-Apnea ** besitzen weiterführende theoretische und praktische Technikkenntnisse mit besonderem Augenmerk auf Sicherheitstechniken und sind ausgebildet zum Freitauchen in den Disziplinen Zeittauchen (Statik), Streckentauchen (Dynamik) und Tieftauchen bis in eine mittlere Freitauchtiefe (bis 16 m). Mindestalter: 16 Jahre Gute Schwimmkenntnisse: o 100 m Schwimmen o 15 Minuten freies Dauerschwimmen TSVÖ-Apnea* oder äquivalente Ausbildung 10 Serien Freitauchgänge, davon 6 im Freiwasser seit Ablegen des TSVÖ-Apnea* Prüfungsumfang Theorieprüfung Praxisprüfung Prüfungsbedingungen A) Theorieprüfung: Der Prüfung hat eine Theorieausbildung von fünf Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten Mindestdauer) voranzugehen. Prüfung: MC-System mit 15 Fragen aus dem Gebiet Apnea (Zeit maximal 20 Minuten). Zur positiven Bewertung sind mindestens 80 % der Fragen (12 Stück) richtig zu beantworten. Die Antworten sind auf einem vom Tauchlehrer/von der Tauchlehrerin vorgelegten Antwortbogen anzukreuzen. B) Praxisprüfung mit Freitauchausrüstung: Der Prüfung hat eine Praxisausbildung von zwanzig Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten Mindestdauer) voranzugehen. 1. Statik: 2 Minuten (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer) m Streckentauchen (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer). 3. Bergen eines/einer bewusstlosen Freitauchers/Freitaucherin aus mindestens 5 m Tiefe. 4. Transportschwimmen zum Beckenrand, Boot beziehungsweise Ufer (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer) m Tieftauchen Abnahmeberechtigte/r PrüferIn TSVÖ-Apnea-TauchlehrerIn* Seite 10 von 59
11 4.4 TSVÖ-APNEA*** Die InhaberInnen des CMAS/TSVÖ-Apnea*** besitzent weiterführende theoretische und praktische Technikkenntnisse mit besonderem Augenmerk auf Trainingstechniken und sind ausgebildet zum Freitauchen in den Disziplinen Zeittauchen (Statik), Streckentauchen (Dynamik) und Tieftauchen bis in größere Freitauchtiefen (bis 24 m). Darüber hinaus können die InhaberInnen des TSVÖ-Apnea*** als AssistentInnen bei Ausbildungen zum Freitauchen eingesetzt werden. Mindestalter: 18 Jahre Gute Schwimmkenntnisse: o 100 m Schwimmen o 15 Minuten freies Dauerschwimmen TSVÖ-Apnea** oder äquivalent 20 Serien Freitauchgänge, davon 12 im Freiwasser seit Ablegen des TSVÖ-Apnea** Prüfungsumfang Theorieprüfung Praxisprüfung Prüfungsbedingungen A) Theorieprüfung: Der Prüfung hat eine Theorieausbildung von zehn Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten Mindestdauer) voranzugehen. Prüfung: MC-System mit 20 Fragen aus dem Gebiet Apnea (Zeit maximal 30 Minuten). Zur positiven Bewertung sind mindestens 80% der Fragen (16 Stück) richtig zu beantworten. Die Antworten sind auf einem vom Tauchlehrer/von der Tauchlehrerin vorgelegten Antwortbogen anzukreuzen. B) Praxisprüfung mit Freitauchausrüstung: Der Prüfung hat eine Praxisausbildung von zwanzig Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten Mindestdauer) voranzugehen. 1. Statik: 2 Minuten 45 Sekunden (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer) m Streckentauchen (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer). 3. Bergen eines/einer bewusstlosen Freitauchers/Freitaucherin aus mind. 15 m Tiefe und Demonstration der Rettungskette im Freiwasser m Transportschwimmen zum Beckenrand, Boot beziehungsweise Ufer (Schwimmbad oder begrenztes Gewässer) m Tieftauchen Abnahmeberechtigte/r PrüferIn Seite 11 von 59
12 TSVÖ-Apnea-TauchlehrerIn* Seite 12 von 59
13 5 SCHNORCHELBREVETS Für Schnorchelbrevets sind keine TSVÖ-Mitgliedschaft und kein Tauchtauglichkeitsattest erforderlich. 5.1 TSVÖ-SCHNORCHELTAUCHEN A - GRUNDSTUFE Die InhaberInnen des TSVÖ-Schnorcheltauchen A besitzen Grundkenntnisse im Schnorcheltauchen. Mindestalter: 8 Jahre Gute Schwimmkenntnisse: o Fünf Minuten schwimmen oder treiben lassen, ohne Verwendung der ABC- Ausrüstung bzw. anderer Schwimmhilfen o Schwimmen über eine Strecke von 200 m ohne Verwendung der ABC-Ausrüstung bzw. anderer Schwimmhilfen Prüfungsumfang Theorieprüfung Praxisprüfung Prüfungsbedingungen A) Theorieprüfung: Mindestens 25 % der auf der TSVÖ-Leistungsurkunde Schnorcheltauchen angeführten Fragen müssen richtig beantwortet werden. B) Praxisprüfung mit Grundausrüstung (ABC): 1. Flossenschwimmen Brustlage: 50 m (ohne Zeitlimit) Seiten- und Rückenlage: 50 m (ohne Zeitlimit) m Streckentauchen Sekunden Zeittauchen 4. Schnorchel ausblasen 5. Geschicklichkeitstauchen: mindestens drei Gegenstände aus 2-5 m Tiefe heraufholen 6. Rettungsschwimmen, gleichschwere/n PartnerIn 25 m retten 7. Sprung ins Wasser - eine Art 8. Absenken der Maske auf 2-5 m, stilgerecht abtauchen, Maske heraufholen, aufsetzen und an der Oberfläche entleeren (einmal abtauchen) 9. Ohne Auftriebshilfe im Wasser Signal Oberwasser - Hilfe 15 Sekunden lang geben 10. Signale Unterwasser - OK und Irgendetwas stimmt nicht Alle Prüfungsteile müssen innerhalb von 8 Wochen abgelegt werden. Abnahmeberechtigte PrüferInnen Seite 13 von 59
14 TSVÖ-ÜbungsleiterIn Schnorcheltauchen bzw. Gerätetauchen, TSVÖ-Apnea-InstruktorIn, TSVÖ- Schnorchel-InstruktorIn, TSVÖ-AssistenztauchlehrerIn oder TSVÖ-TauchlehrerIn. Seite 14 von 59
15 5.2 TSVÖ-SCHNORCHELTAUCHEN B - FORTGESCHRITTENEN-STUFE Die InhaberInnen des CMAS-Schnorkelbrevet*/TSVÖ-Schnorcheltauchen B besitzen erweiterte Grundkenntnisse im Schnorcheltauchen. Mindestalter: 11 Jahre Gute Schwimmkenntnisse: o 75 m Schwimmen o 10 Minuten freies Dauerschwimmen Prüfungsumfang Theorieprüfung Praxisprüfung Prüfungsbedingungen A) Theorieprüfung: Mindestens 50% der auf der TSVÖ-Leistungsurkunde Schnorcheltauchen angeführten Fragen müssen richtig beantwortet werden. B) Praxisprüfung mit Grundausrüstung (ABC): 1. Flossenschwimmen: Brustlage: 100 m in maximal 1 Minute 45 Sekunden Seiten- und Rückenlage: 100 m (ohne Zeitlimit) Ohne Maske: 50 m (ohne Zeitlimit) 2. Streckentauchen: 25 m 3. Zeittauchen: 45 Sekunden 4. Schnorchel ausblasen 5. Geschicklichkeitstauchen: mindestens fünf Gegenstände nach einmaligem, stilgerechtem Abtauchen aus 2-5 m Tiefe heraufholen. 6. Rettungsschwimmen, gleichschwere/n PartnerIn 50 m retten. 7. Sprung ins Wasser - zwei Arten. 8. Absenken der ABC-Ausrüstung auf 2-5 m Tiefe, stilgerecht abtauchen und ABC-Ausrüstung heraufholen, Maske unter Wasser entleeren (maximal dreimal abtauchen). 9. Ohne Auftriebshilfe im Wasser Signal Oberwasser - Hilfe 30 Sekunden lang geben. 10. Unterwasser - Grundsignale (Abtauchen, Auftauchen, OK, Irgendetwas stimmt nicht). Alle Prüfungsteile müssen innerhalb von 8 Wochen abgelegt werden. Abnahmeberechtigte PrüferInnen TSVÖ-ÜbungsleiterIn Schnorcheltauchen bzw. Gerätetauchen, TSVÖ-Apnea-InstruktorIn, TSVÖ- Schnorchel-InstruktorIn, TSVÖ-AssistenztauchlehrerIn oder TSVÖ-TauchlehrerIn. Seite 15 von 59
16 5.3 TSVÖ-SCHNORCHELTAUCHEN C - LEISTUNGSSTUFE Die InhaberInnen des CMAS-Schnorkelbrevet**/TSVÖ-Schnorcheltauchen C besitzen umfassende Grundkenntnisse im Schnorcheltauchen. Mindestalter: 14 Jahre Gute Schwimmkenntnisse: o 100 m Schwimmen o 15 Minuten freies Dauerschwimmen Prüfungsumfang Theorieprüfung Praxisprüfung Prüfungsbedingungen A) Theorieprüfung: Mindestens 75% der auf der TSVÖ - Leistungsurkunde Schnorcheltauchen angeführten Fragen müssen richtig beantwortet werden. B) Praxisprüfung mit Grundausrüstung (ABC): 1. Flossenschwimmen: Brustlage: 200 m in maximal 3 Minuten Seiten- und Rückenlage: 200 m (ohne Zeitlimit) Ohne Maske: 100 m (ohne Zeitlimit) 2. Streckentauchen: 50 m 3. Zeittauchen: 60 Sekunden 4. Schnorchel ausblasen 5. Geschicklichkeitstauchen: mindestens sieben Gegenstände nach einmaligem, stilgerechtem Abtauchen aus 2-5 m Tiefe heraufholen. 6. Rettungsschwimmen: gleichschwere/n PartnerIn 100 m retten und anschließend aus dem Becken bergen. 7. Sprung ins Wasser - drei Arten sowie Rolle vorwärts und rückwärts aus 1 m Höhe. 8. Absenken der ABC-Ausrüstung auf 2-5 m Tiefe, stilgerecht abtauchen und ABC-Ausrüstung unter Wasser anlegen, Maske unter Wasser entleeren (einmal abtauchen). Nach dem Absenken der ABC-Ausrüstung darf an der Wasseroberfläche bis zum Abtauchen zur Aufnahme der ABC-Ausrüstung maximal eine Minute vergehen, die ohne Auftriebshilfe verbracht werden muss. 9. Ohne Auftriebshilfe im Wasser Signal Oberwasser - Hilfe 1 Minute lang geben. 10. Signal Unterwasser - alle für das Schnorcheln relevanten CMAS - Zeichen Obligatorische (Pflicht-) Zeichen: Abtauchen, Auftauchen, OK, Irgendetwas stimmt nicht. Seite 16 von 59
17 Fakultative (Zusatz-) Zeichen: Ich, Du, Da, Halt, Richtung, Nein, Langsam, Schnell, Nicht-verstanden, Anbinden. Alle Prüfungsteile müssen innerhalb von 8 Wochen abgelegt werden. Abnahmeberechtigte PrüferInnen TSVÖ-ÜbungsleiterIn Schnorcheltauchen bzw. Gerätetauchen, TSVÖ-Apnea-InstruktorIn, TSVÖ- Schnorchel-InstruktorIn, TSVÖ-AssistenztauchlehrerIn oder TSVÖ-TauchlehrerIn. Seite 17 von 59
18 5.4 TSVÖ-SCHNORCHELTAUCHEN F - FREIWASSER Die InhaberInnen des CMAS-Schnorkelbrevet***/TSVÖ-Schnorcheltauchen F besitzen umfassende Kenntnisse des Schnorcheltauchens im Freiwasser. Mindestalter: 14 Jahre Nachweis von TSVÖ-Schnorcheltauchen C oder äquivalente Ausbildung Prüfungsumfang Theorieprüfung Praxisprüfung Prüfungsbedingungen A) Theorieprüfung: Mindestens 80% der auf der TSVÖ-Leistungsurkunde Schnorcheltauchen angeführten Fragen müssen richtig beantwortet werden. B) Praxisprüfung mit kompletter ABC-Ausrüstung im Freiwasser: 1. Zeittauchen (60 Sekunden Tauchen, 10 Sekunden Pause, 20 Sekunden Tauchen, 10 Sekunden Pause, 20 Sekunden Tauchen, 10 Sekunden Pause, 20 Sekunden Tauchen). Unmittelbar nach dem Zeittauchen 200 m in maximal 6 Minuten schwimmen. Anschließend an das Schwimmen eine Puppe mit einer aus der Differenz der Gewichts- und Auftriebskraft resultierenden nach unten gerichteter Restkraft von zirka 15 N aus 3-5 m Tiefe bergen und 100 m Retten der Puppe m Flossenschwimmen. Anschließend an das Flossenschwimmen freies Abtauchen auf mindestens 10 m Tiefe. 3. Freies Abtauchen auf mindestens 7 m Tiefe, dort einen Knoten (Webeleinstek gesichert mit zwei halben Schlägen) an einem Gegenstand (z.b.: Ring, Balken,...) anbringen und anschließend zur Oberfläche auftauchen. Innerhalb 1 Minute erneut abtauchen, den Knoten lösen und wieder auftauchen. 4. Ohne Auftriebshilfe im Wasser Signal Oberwasser - Hilfe 1 Minute lang geben. 5. Signal Unterwasser - alle für das Schnorcheln relevanten CMAS - Zeichen Obligatorische (Pflicht-) Zeichen: Abtauchen, Auftauchen, OK, Irgendetwas stimmt nicht. Fakultative (Zusatz-) Zeichen: Ich, Du, Da, Halt, Richtung, Nein, Langsam, Schnell, Nicht-verstanden, Anbinden. Alle Prüfungsteile müssen innerhalb von 8 Wochen abgelegt werden. Abnahmeberechtigte PrüferInnen TSVÖ-ÜbungsleiterIn Freiwasser, TSVÖ-Apnea-InstruktorIn, TSVÖ-Schnorchel-InstruktorIn** oder TSVÖ-TauchlehrerIn. Seite 18 von 59
19 6 JUGENDBREVETS 6.1 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG VON JUGENDLICHEN Das Ausbildungsziel der einzelnen Jugendbrevetstufen ist das gesteigerte Verständnis von Grundregeln und das zunehmende Beherrschen von Grundtechniken, wobei diese dem Alter und der jeweiligen Altersstufe anzupassen sind. Bei der Vergabe der Jugendbrevetstufen gibt es keine Prüfungen im herkömmlichen Sinn. Bei der Bewertung hat sich der/die TSVÖ-Jugend-TauchlehrerIn nur davon zu überzeugen, dass die Jugendlichen die geforderten Übungen beherrschen, verstehen, wozu diese benötigt werden und dass sie über den ihrer Altersstufe und ihrem Ausbildungsniveau entsprechenden Wissensstand verfügen. InhaberInnen eines Jugendbrevets sind keine selbstständigen TaucherInnen und dürfen daher nicht mit Gleichaltrigen ohne Begleitung von Erwachsenen tauchen. Vollendetes 8. Lebensjahr Physische und mentale Reife Tauchsportärztliches Attest mit festgelegtem, nicht abgelaufenem Gültigkeitszeitraum; dieses darf bis zum Abschluss der Ausbildung nicht älter als 6 Monate sein. Ausbildungsbedingungen Pro Tag darf nur ein Tauchgang mit dem Presslufttauchgerät durchgeführt werden. Maximale Tauchtiefe: o 8 bis 11 Jahre: 5 m o 12 bis 13 Jahre: 10 m Die Tauchzeit darf 25 Minuten nicht überschreiten Die Wassertemperatur darf nicht weniger als 12 C an der Oberfläche betragen. Keine Tauchgänge unter erschwerten Bedingungen (z.b.: Nacht, Strömung, Eis, Höhle, ) Abweichende beziehungsweise weitere und Ausbildungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung zur jeweiligen Ausbildungsstufe angeführt. Seite 19 von 59
20 6.2 TSVÖ-JUGENDBREVET* Die InhaberInnen des CMAS-Bronze Dolphin / TSVÖ-Jugendbrevet* besitzen dem Alter entsprechende Grundkenntnisse im Schnorcheltauchen und Gerätetauchen im Pool und teilweise auch im Freiwasser. Nachweis von mindestens TSVÖ-Schnorcheltauchen A oder äquivalente Ausbildung; kann auch in Rahmen der Ausbildung zum Jugendbrevet abgelegt werden. Ausbildungsziel Tauchen in freudvoller und spielerischer Form zu erlernen und Beherrschung folgender Fertigkeiten: o Sicherer Umgang mit der Tauchausrüstung (Zusammenbau, Anlegen). o Anpassung an eine dreidimensionale Umgebung. o Beherrschung des Druckausgleichs. o Wahren des Gleichgewichts im gewichtslosen Zustand. o Verwendung der Beine als einzige Antriebskraft für eine Vorwärtsbewegung unter Wasser. o Atmung mit einem Schnorchel an der Oberfläche und mit einem Regler über und unter Wasser. o Maske ausblasen o Regler kurz aus dem Mund nehmen anschließend Regleratmung wieder aufnehmen. o Kommunikation mit Hilfe der Unterwasserzeichen o Verstehen der für das Tauchen notwendigen Gesetzmäßigkeiten o Erkennen der in der neuen Umgebung vorhandenen Gefahren o Verantwortung für andere zu tragen o Vertrauen auf andere und anderen im Notfall ebenfalls vertrauen Ausbildungsbedingungen Im Schwimmbad oder geschützten Freiwasser Maximale Tauchtiefe unabhängig vom Alter von 5 m Abnahmeberechtigte/r PrüferIn TSVÖ-Jugend-TauchlehrerIn Seite 20 von 59
21 6.3 TSVÖ-JUGENDBREVET** Die InhaberInnen des CMAS-Silver Dolphin / TSVÖ-Jugendbrevet** besitzen dem Alter entsprechende erweiterte Grundkenntnisse im Schnorcheltauchen und Gerätetauchen. TSVÖ - Jugendbrevet* Ausbildungsziel Zusätzliche Fertigkeiten: o Fähigkeit, den Tauchgang und das Gesehene selbstständig zu beschreiben (z.b.: Gewässer, Örtlichkeit, Grundbeschaffenheit, ). o Maske unter Wasser abnehmen, wieder aufsetzen und ausblasen. o Ohne Maske atmen und auftauchen o Auftauchen unter ALV o Kenntnisse der Flora und Fauna unter Wasser Ausbildungsbedingungen Im Schwimmbad und Freiwasser Abnahmeberechtigte/r PrüferIn TSVÖ-Jugend-TauchlehrerIn Seite 21 von 59
22 6.4 TSVÖ-JUGENDBREVET*** Die InhaberInnen des CMAS-Gold Dolphin / TSVÖ-Jugendbrevet*** besitzen dem Alter entsprechende umfassende Grundkenntnisse im Schnorcheltauchen und Gerätetauchen. TSVÖ-Jugendbrevet** Ausbildungsziel Zusätzliche Fertigkeiten: o Verständnis der Sicherheitsvorschriften innerhalb einer Tauchgruppe. o Einhalten der Position in der Tauchgruppe. o Selbstständiger 3m-Check mit dem/der TauchpartnerIn. o Schwimmen an der Oberfläche mit kompletter Tauchausrüstung. o Verständnis der physikalischen Grundlagen für das Tarieren. o Verständnis der physikalischen und medizinischen Grundlagen für Barotrauma der Ohren, Lunge und Maske. Ausbildungsbedingungen Im Schwimmbad und Freiwasser Abnahmeberechtigte/r PrüferIn TSVÖ-Jugend-TauchlehrerIn Seite 22 von 59
23 6.5 TSVÖ-JUGENDSPEZIALBREVET TARIEREN Die InhaberInnen des CMAS-Childbrevet Jacket / TSVÖ-Jugendbrevet Tarieren besitzen dem Alter entsprechende erweiterte Grundkenntnisse im Tarieren. TSVÖ-Jugendbrevet* Ausbildungsziel Selbstständige Montage des Presslufttauchgerätes am Tariermittel Das Tariermittel an der Oberfläche mittels Inflator befüllen und die Luft wieder auslassen, während dessen Lage durch Flossenkraft stabilisieren. Kontrolliertes Abtauchen, korrekte Tarierung während des Tauchganges und Auftauchen unter Einhaltung der Auftauchgeschwindigkeit. Ausbildungsbedingungen Im Schwimmbad oder geschützten Freiwasser Abnahmeberechtigte/r PrüferIn TSVÖ-Jugend-TauchlehrerIn Seite 23 von 59
24 6.6 TSVÖ-JUGENDSPEZIALBREVET GRUPPENTAUCHEN Die InhaberInnen des CMAS-Childbrevet Group / TSVÖ-Jugendbrevet Gruppentauchen besitzen dem Alter entsprechende erweiterte Grundkenntnisse beim Tauchen in Tauchengruppen. TSVÖ-Jugendbrevet* Ausbildungsziel Verständnis für das erforderliche Verhalten beim Tauchen in Gruppen. Korrektes Verhalten in einer Tauchgruppe vor und nach dem Tauchgang über und während des Tauchgangs unter Wasser. Selbstständiger Check mit dem/der TauchpartnerIn. Verhalten bei unvorhergesehenen Ereignissen (Verlust des Partners/der Partnerin). Ausbildungsbedingungen Im Schwimmbad und Freiwasser Abnahmeberechtigte/r PrüferIn TSVÖ-Jugend-TauchlehrerIn Seite 24 von 59
25 6.7 TSVÖ-JUGENDSPEZIALBREVET BOOT* Die InhaberInnen des CMAS-Childbrevet Boat* / TSVÖ-Jugendbrevet Boot* besitzen dem Alter entsprechende Grundkenntnisse beim Tauchen vom Boot. TSVÖ-Jugendbrevet** Ausbildungsziel Kenntnisse für das Tauchen vom Steg, von einem Schlauchboot oder von einem kleinen Boot: o Verhalten bei begrenzter Bewegungsfreiheit am Boot. o Einstieg in schwimmtiefes Wasser (Leiter, Rolle rückwärts). o Abtauchen mit den Füßen beziehungsweise mit dem Kopf nach unten. o Abtauchen entlang der Ankerleine. o Wechsel von Regler- zur Schnorchelatmung an der Oberfläche. o Ablegen der Tauchausrüstung an der Oberfläche und Mithilfe beim Herausreichen des PTG ins Boot. o Ausstieg auf das Boot (Leiter oder Bordkante). Ausbildungsbedingungen Im Freiwasser Abnahmeberechtigte/r PrüferIn TSVÖ-Jugend-TauchlehrerIn Seite 25 von 59
26 6.8 TSVÖ-JUGENDSPEZIALBREVET BOOT** Die InhaberInnen des CMAS-Childbrevet Boat** / TSVÖ-Jugendbrevet Boot** besitzen dem Alter entsprechende erweiterte Grundkenntnisse beim Tauchen vom Boot. TSVÖ-Jugendbrevet** TSVÖ-Jugendspezialbrevet Tarieren TSVÖ-Jugendspezialbrevet Boot* Ausbildungsziel Erweiterte Kenntnisse für das Tauchen von einem größeren Boot aus Sicherheitsregel an Bord Mithilfe bei einfachen Aufgaben der Seemannschaft Einstieg aus größerer Höhe (Schrittsprung vorwärts mit halber Drehung, Schrittsprung rückwärts) An- und Ablegen des Tauchgerätes an der Oberfläche Ausstieg mit kompletter Ausrüstung Knotentechnik: Palstek, Webeleinstek, doppelter Achterknoten Ausbildungsbedingungen Im Freiwasser Abnahmeberechtigte/r PrüferIn TSVÖ-Jugend-TauchlehrerIn Seite 26 von 59
27 7 LINIENBREVETS 7.1 TSVÖ-SCHNUPPERTAUCHEN Die TeilnehmerInnen sollen einen leichten Tauchgang, bei dem sie in jeder Hinsicht vom Tauchlehrer/von der Tauchlehrerin betreut werden, positiv erleben. Nach diesem Tauchgang sollen sie sich nach Möglichkeit für das Sporttauchen interessieren. Des Weiteren erlangen die TeinehmerInnen nach dem Schnuppertauchen keine Qualifikation zur selbstständigen Durchführung von Tauchaktivitäten. Mindestalter: Ab 8 Jahren Sonstiges: Selbsterklärung bzw. Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Gesundheitszustand Schriftliche Erklärung, dass der/die Minderjährige schwimmen kann Ausbildungsstufe: keine Anzahl der Pflichttauchgänge: keine Sonderregelungen: Schnuppertauchgänge dürfen nur bei Tageslicht und im Schwimmbad oder begrenzten Gewässer durchgeführt werden. Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es den TeilnehmerInnen erlaubt, im Wasser stehen zu können. Die Wassertemperatur sollte so hoch sein, dass ohne Wärmeschutz / Neoprenbekleidung über 15 Minuten problemlos getaucht werden kann. Der Tauchverein stellt sämtliches erforderliches Material für den Schnuppertauchgang altersgerecht zur Verfügung. Weiterführende Bestimmungen Des Weiteren gelten die Ausführungsbestimmungen für das Schnuppertauchen. Durchführungsberechtigte Das Schnuppertauchen ist von erfahrenen TaucherInnen unter der direkten Aufsicht von zumindest einem/einer TSVÖ-TauchlehrerIn durchzuführen. Mit Jugendlichen unter 14 Jahren sollte ein/e Jugend-TauchlehrerIn das Schnuppertauchen durchführen. Seite 27 von 59
28 Theoretischer Teil Anzahl der Unterrichtseinheiten: keine Lehrinhalte: Vorbereitung und Einweisung (richtige Durchführung des Druckausgleiches und permanentes Atmen unter Wasser etc.) Prüfungsinhalte: keine Praktischer Teil Vorbereitende Übungen im max. stehtiefen Wasser bzw. Hocke sind folgende Übungen durchzuführen: o Atmen unter Wasser o Verschiedene Varianten des Druckausgleichs o Maske und Regler ausblasen (mit/ohne Duschknopf) o Regler wieder finden Schnuppertauchgang: maximal 5 m Tiefe, die Dauer sollte den Bedingungen angepasst sein, keine Übungen, in einem maximalen Lehrpersonal/TeilnehmerIn-Verhältnis von 1:2. Erfolgskontrolle Der/Die TauchlehrerIn spricht mit dem/der TeilnehmerIn in angenehmer Atmosphäre über die positiven Eindrücke während des Schnuppertauchganges und beantwortet eventuelle Fragen zum Sporttauchen und zur Tauchausbildung. Seite 28 von 59
29 7.2 TSVÖ-SCUBA Diver TaucherInnen der Ausbildungsstufe CMAS Introductory SCUBA Experience Diver / TSVÖ-SCUBA Diver besitzen ausreichend Wissen, Fertigkeiten und Erfahrung, um bei folgenden Rahmenbedingungen unter der direkten Aufsicht eines Tauchgruppenleiters/einer Tauchgruppenleiterin im Freiwasser tauchen zu können: bis in eine empfohlene maximale Tiefe von 12 m, innerhalb der Nullzeit, bei Bedingungen, die gleichwertig oder besser sind als jene, bei denen er ausgebildet wurde, ausschließlich tauchen, wenn angemessene Unterstützung an der Oberfläche verfügbar ist. In Begleitung eines Tauchlehrers/einer Tauchlehrerin dürfen GerätetaucherInnen dieser Ausbildungsstufe über die oben genannten Rahmenbedingungen hinausgehende Erfahrungen sammeln und können somit Fertigkeiten zur Bewältigung anspruchsvollerer Tauchsituationen entwickeln, die geeignet sind, zu höheren Qualifikationen zu führen. Mindestalter 12 Jahre. Schnorchelbrevet A Theoretischer Teil Anzahl der Unterrichtseinheiten: 3 Unterrichtseinheiten Lehrinhalte: TauchschülerInnen müssen über angemessene Kenntnisse über folgende Theoriethemen verfügen: Druckausgleich (z. B. in den Ohren und in der Maske) Atmung (nicht die Luft anhalten sowie Einfluss des Druckes auf den Verbrauch an Atemgas) Auftrieb sowie die Kontrolle des Auftriebes Kompression von Gasen (z. B. Ohren, Nebenhöhlen, Masken, Lungen, Tauchanzüge, Zähne) Ausdehnung von Gasen (z. B. Ohren, Nebenhöhlen, Lungen, Bauch, Darmtrakt, Zähne) Formen von Dekompressionsunfällen (DCI) (z. B. Dekompressionskrankheit, arterielle Gasembolie) Körperliche und geistige Überanstrengung Auswirkungen von Temperatur auf den Gerätetaucher Medikamente, Drogen, Alkohol Tauchschüler müssen über Grundkenntnisse in Bezug auf die lokalen und allgemeinen Umgebungsbedingungen beim Tauchen und deren mögliche Auswirkungen auf einen Taucher sowie den Einfluss des Tauchers auf seine Umgebung verfügen Tauchschüler müssen über Kenntnisse in Bezug auf die richtige Handlungsweise für den Fall, dass der Kontakt zur Gruppe oder zum jeweiligen Tauchpartner verloren geht, verfügen. Seite 29 von 59
30 Theorieprüfung: Schriftliche oder mündliche Beantwortung eines vom Tauchlehrer/von der Tauchlehrerin vorgelegten TSVÖ-SCUBA Diver Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben. Praktischer Teil Die Reihenfolge der folgenden Fertigkeiten kann unter bestimmten der/die TauchlehrerIn festlegen bzw. sind diese im Tauchlehr-Handbuch detailliert beschrieben und in einer methodischen Reihe zusammengestellt. Praxisübungen im Pool oder begrenzten Gewässer: Die Tauchschüler müssen in der Lage sein die folgenden Fertigkeiten im Pool oder begrenzten Gewässer zufriedenstellend ausführen: Gebrauch von Maske, Flossen und Schnorchel; Zusammenbau und Demontage der Tauchausrüstung (außerhalb des Wassers); Ausrüstungscheck und Check des Partners/der Partnerin, Einstieg und Ausstieg; Ausblasen von Schnorchel und Atemregler; Atemreglerwechsel/Schnorchelwechsel beim Schwimmen an der Wasseroberfläche; kontrolliertes Ab- und Auftauchen (z. B. Druckausgleich in den Ohren und in der Maske); Schwimmen unter Wasser; Ausblasen der Maske, einschließlich dem Abnehmen und Wiederaufsetzen der Maske; Tarieren, unter Wasser sowie an der Wasseroberfläche; wieder Auffinden des Atemreglers unter Wasser; Grundkenntnisse im Überwachen der wichtigsten Instrumente; Gebrauch der Schnellabwurfeinrichtung des Ballastsystems an der Wasseroberfläche; Agieren als Empfänger einer alternativen Atemgasversorgung; Pflege der Ausrüstung; grundlegende Handzeichen. Praxisübungen im Freiwasser: Im Freiwasser sind mindestens zwei Tauchgänge von mindestens 15 Minuten Tauchzeit zu absolvieren, wobei diese in eine Tiefe zwischen 4 m und maximal 12 m Tiefe führen müssen. Während dieser Tauchgänge sind alle zuvor im Schwimmbad oder begrenzten Gewässer durchgeführten Fertigkeiten erneut zufriedenstellend auszuführen. Abnahmeberechtigte PrüferInnen TSVÖ-AssistenztauchlehrerIn im Schwimmbad oder begrenzten Gewässer, im Freiwasser jedoch unter direkter Aufsicht eines TSVÖ-Tauchlehrers/einer TSVÖ-Tauchlehrerin, TSVÖ-TauchlehrerIn. Seite 30 von 59
31 Erfolgskontrolle Der/Die TauchlehrerIn stellt durch Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der/die BewerberIn das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der/Die TauchlehrerIn bespricht mit dem/der BewerberIn regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis. Seite 31 von 59
32 7.3 TSVÖ-BREVET* TaucherInnen der Ausbildungsstufe CMAS-Brevet*/ TSVÖ-Brevet* besitzen ausreichend Wissen, Fertigkeiten und Erfahrung, um bei folgenden Rahmenbedingungen mit anderen TaucherInnen und ohne Aufsicht durch eine/n TauchlehrerIn tauchen zu können: mit Luft als Atemgas oder bei entsprechender Zertifizierung ein anderes Atemgas; bis in eine empfohlene maximale Tiefe von 20 m mit TaucherInnen derselben Ausbildungsstufe; bis in eine empfohlene maximale Tiefe von 30 m mit TaucherInnen mit einer höheren Ausbildungsstufe, innerhalb der Nullzeit; bei Tageslicht; bei Bedingungen, die gleichwertig oder besser sind als jene, bei denen er/sie ausgebildet wurde; in Umgebungen, bei denen ein senkrechtes Auftauchen zur Oberfläche möglich ist; ausschließlich tauchen, wenn angemessene Unterstützung an der Oberfläche verfügbar ist. Unter Tauchbedingungen, die sich deutlich von jenen unterscheiden, die der/die TaucherIn bislang erfahren hat, bedarf ein/e GerätetaucherIn dieser Ausbildungsstufe einer angemessenen Einweisung durch eine/n TauchgruppenleiterIn. In Begleitung eines Tauchlehrers/einer Tauchlehrerin dürfen GerätetaucherInnen dieser Ausbildungsstufe über die oben genannten Rahmenbedingungen hinausgehende Erfahrungen sammeln und können somit Fertigkeiten zur Bewältigung anspruchsvollerer Tauchsituationen (z. B. größere Tiefen und Strömungen, schlechte Sicht, extreme Temperaturen) entwickeln, die geeignet sind, um eine höhere Qualifikationen zu erreichen. Mindestalter: 14 Jahre Nachweis von mindestens TSVÖ-Schnorcheltauchen A oder äquivalente Ausbildung Theoretischer Teil Anzahl der Unterrichtseinheiten: 6 Unterrichtseinheiten Lehrinhalte: TauchschülerInnen müssen über angemessene Kenntnisse zu folgenden Aspekten verfügen: Aufbau, Funktionsweise, Pflege und Verwendung der beim Tauchen notwendigen Ausrüstungsgegenstände; Die physikalischen Prinzipien sowie ihre Anwendung auf taucherische Aktivitäten, die Ausrüstung und Gefahren; Verwendung von Tauchtabellen sowie Tauchcomputern und/oder Software zur Tauchplanung; Seite 32 von 59
33 Tauchgangsplanung (Luftbedarfsplanung, Notfällen, Unfallmanagement/-vermeidung, Kommunikation, ); Ursachen, Symptome, Vermeidung, Erster Hilfe (Herz-Lungen-Wiederbelebung und Verabreichung von normobarem Sauerstoff) und Behandlung von tauchmedizinischen Problemen und anderen Gefahren verfügen; Ursachen, Symptome, Vermeidung und des Umgangs mit psychischem Stress, Panik und Überschätzung; Lokale und allgemeine Umgebungsbedingungen beim Tauchen und deren mögliche Auswirkungen auf einen Taucher sowie den Einfluss des Tauchers auf seine Umgebung. Die Theorieinhalte sind im Tauchlehr-Handbuch im Detail beschrieben. Theorieprüfung: MC-System mit 40 Fragen unterteilt in 4 Gruppen; Zeit maximal 40 Minuten. Zur positiven Bewertung sind mindestens 80 % der Fragen (32 Stück) richtig zu beantworten, davon müssen 70% der Fragen je Gruppe (7 Stück) richtig sein. Die Antworten sind auf einem vom Tauchlehrer/von der Tauchlehrerin vorgelegten Antwortbogen anzukreuzen. Praktischer Teil A) Knotentechnik: Anwendung, Vor- und Nachteile sowie praktische Beherrschung des Knotens (Palstek) an Land und unter Wasser. B) Praxisübungen mit kompletter Ausrüstung bis 5 m im Pool bzw. begrenzten Gewässer: Die TauchschülerInnen müssen in der Lage sein, die folgenden Fertigkeiten mit kompletter Ausrüstung im Schwimmbad oder begrenzten Gewässer zufriedenstellend vorzuführen, bevor die Tauchgänge im Freiwasser durchgeführt werden: Gebrauch von Maske, Flossen und Schnorchel; Zusammenbau und Demontage der Tauchausrüstung (außerhalb des Wassers); Überprüfung der Ausrüstung vor dem Tauchgang sowie Partnerkontrolle an Land und im Wasser; Ein- und Ausstiege; Bestimmung der richtigen Ballastmenge; Ausblasen von Schnorchel und Atemregler; Atemreglerwechsel/Schnorchelwechsel beim Schwimmen an der Wasseroberfläche; kontrolliertes Ab- und Auftauchen (z. B. Druckausgleich in den Ohren und in der Maske); effizientes Schwimmen unter Wasser mit angemessener Tarierung und Kontrolle der Wasserlage (Trimmen); Ausblasen der Maske, einschließlich dem Abnehmen und Wiederaufsetzen der Maske; kontrolliertes Atmen ohne Maske unter Wasser; Techniken des Partnersystems (z. B. richtige Handzeichen, Beieinanderbleiben, den Partner im Auge behalten); Tarieren, unter Wasser sowie an der Wasseroberfläche; Seite 33 von 59
34 Problemlösungen unter Wasser (z. B. wieder Auffinden des Atemreglers); Überwachen der Instrumente; Schnorcheln an der Oberfläche mit der gesamten Tauchausrüstung; Gebrauch der Schnellabwurfeinrichtung des Ballastsystems an der Wasseroberfläche; Ab- und Anlegen des Ballastsystems; Ab- und Anlegen des Tauchgerätes; Verfahren, die dem Taucher für den Fall, dass er in Atemgasnot gerät, einen Aufstieg zur Oberfläche ermöglichen, sowohl als Empfänger und als Spender. Dies kann Notaufstiege und die Verwendung einer alternativen Atemgasversorgung (die eigene oder die des Tauchpartners) umfassen; Pflege und Instandhaltung der Ausrüstung (außerhalb des Wassers). Die Reihenfolge der durchzuführenden Prüfungsteile bestimmt der/die TauchlehrerIn bzw. sind diese im Tauchlehr-Handbuch detailliert beschrieben und in einer methodischen Reihe zusammengestellt. C) Tauchgänge im Freiwasser: Voraussetzung für die Freiwassertauchgänge ist die abgeschlossene Theorieausbildung inkl. Prüfung und dass alle im Pool oder begrenzten Gewässer vorgeschriebenen Fertigkeiten in zufriedenstellender Weise ausgeführt wurden. Es sind sechs Tauchgänge mit einem/einer TSVÖ-TauchlehrerIn mit einer Dauer von jeweils mindestens 15 Minuten zu absolvieren. Beim ersten Tauchgang (Gewöhnungstauchgang) sind keine Übungen zugelassen und darf maximal in 5 m Tiefe führen. Bei den weiteren Tauchgängen sollten zumindest die letzten Tauchgänge in mittlere Tiefe (10-30 m) führen. Während dieser Tauchgänge sind alle zuvor im Pool oder begrenzten Gewässer durchgeführten Fertigkeiten erneut bzw. sind die folgenden Fertigkeiten zusätzlich zufriedenstellend auszuführen. Überwachen der Instrumente, einschließlich der Instrumente zur Messung von Tiefe und Zeit sowie zur sicheren Begrenzung der Einwirkung von Inertgasen; Schnorcheln an der Oberfläche mit der gesamten Tauchausrüstung; die Tauchschüler müssen hierbei in der Lage sein, zu einem sicheren Ausstiegspunkt aus dem Wasser zurück schwimmen zu können, über eine Distanz von mindestens 50 m; Techniken der Taucherhilfe (Selbsthilfe/Hilfe des Tauchpartners) (d. h. dem/die TauchpartnerIn zu helfen, an die Oberfläche zu gelangen und Hilfe an der Oberfläche); einfache Unterwasser-Navigation. Die Reihenfolge der durchzuführenden Fertigkeiten kann unter bestimmten der/die TauchlehrerIn festlegen bzw. sind diese im Tauchlehr-Handbuch detailliert beschrieben und in einer methodischen Reihe zusammengestellt. Weiters ist nachzuweisen Richtiges Verhalten innerhalb der Tauchgruppe als Gruppenmitglied (z.b.: Beachtung der UW- Zeichen des Tauchgruppenführers/der Tauchgruppenführerin, Einhalten der Formation, Wende). Seite 34 von 59
35 Weiters ist bei einem Tauchgang während des flachen Sicherheitsstopps eine Signalboje zu setzen. Abnahmeberechtigte PrüferInnen TSVÖ-ÜbungsleiterIn Gerätetauchen nur im Pool und begrenzten Gewässer, im Freiwasser ein/e TSVÖ-AssistenztauchlehrerIn unter direkter Aufsicht mindestens eines/einer TSVÖ- Tauchlehrers/TSVÖ-Tauchlehrerin, TSVÖ-TauchlehrerIn Erfolgskontrolle Der/Die TauchlehrerIn stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung bzw. durch Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der/die BewerberIn das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der/Die TauchlehrerIn bespricht mit dem/der BewerberIn regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis. Seite 35 von 59
36 7.4 TSVÖ-BREVET** TaucherInnen der Ausbildungsstufe CMAS-Brevet** / TSVÖ-Brevet** besitzen ausreichend Wissen, Fertigkeiten und Erfahrung, um bei folgenden Rahmenbedingungen mit anderen TaucherInnen und ohne Aufsicht durch eine/n TauchlehrerIn tauchen zu können: mit Luft als Atemgas oder bei entsprechender Zertifizierung ein anderes Atemgas; mit TaucherInnen derselben Ausbildungsstufe o in Binnengewässern bis in eine empfohlene maximale Tiefe von 30 m; o bei besseren Bedingungen, z.b. Meer, bis in eine empfohlene maximale Tiefe von 40 m; innerhalb der Nullzeit; bei Bedingungen, die gleichwertig oder besser sind als jene, bei denen er/sie ausgebildet wurde; in Umgebungen, bei denen ein senkrechtes Auftauchen zur Oberfläche möglich ist; ausschließlich tauchen, wenn angemessene Unterstützung an der Oberfläche verfügbar ist. Unter Tauchbedingungen, die sich deutlich von jenen unterscheiden, die der/die TaucherIn bislang erfahren hat, bedarf ein/e GerätetaucherIn dieser Ausbildungsstufe einer angemessenen Einweisung durch eine/n TauchgruppenleiterIn. Um Tauchgänge mit anderen TaucherInnen mit derselben Ausbildungsstufe unter anspruchsvolleren Rahmenbedingungen durchführen zu können, bedarf ein/e GerätetaucherIn dieser Ausbildungsstufe der entsprechenden speziellen Ausbildung sowie entsprechender Erfahrung. In Begleitung eines Tauchlehrers/einer Tauchlehrerin dürfen GerätetaucherInnen dieser Ausbildungsstufe über die oben genannten Rahmenbedingungen hinausgehende Erfahrungen sammeln und können somit Fertigkeiten zur Bewältigung anspruchsvollerer Tauchsituationen (z. B. größere Tiefen und Strömungen, schlechte Sicht, extreme Temperaturen) entwickeln, die geeignet sind, um eine höhere Qualifikationen zu erreichen. Mindestalter: 15 Jahre Nachweis von mindestens TSVÖ-Schnorcheltauchen B oder äquivalente Ausbildung TSVÖ-Brevet* oder äquivalente Ausbildung Nachweis der TSVÖ-Spezialbrevets Unterwassernavigation und Sauerstoff-Ersthilfe-Anwendung Nachweis von mindestens 25 Tauchgängen bestätigt im Logbuch, davon 10 Tauchgänge in mittlerer Tiefe (10-30 m). Die Tauchgänge sollten in verschiedenen Gewässern mit unterschiedlichsten Bedingungen stattgefunden haben Theoretischer Teil Anzahl der Unterrichtseinheiten: 6 Unterrichtseinheiten Lehrinhalte: TauchschülerInnen müssen über erweiterte Kenntnisse zu folgenden Aspekten verfügen: Seite 36 von 59
37 Aufbau, Funktionsweise, Pflege und Verwendung der beim Tauchen notwendigen Ausrüstungsgegenstände; Die physikalischen Prinzipien sowie ihre Anwendung auf taucherische Aktivitäten, die Ausrüstung und Gefahren; Verwendung von Tauchtabellen sowie Tauchcomputern und/oder Software zur Tauchplanung; Tauchgangsplanung (Luftbedarfsplanung, Notfällen, Unfallmanagement/-vermeidung, Kommunikation, ); Ursachen, Symptome, Vermeidung, Erster Hilfe (Herz-Lungen-Wiederbelebung und Verabreichung von normobarem Sauerstoff) und Behandlung von tauchmedizinischen Problemen und anderen Gefahren verfügen; Ursachen, Symptome, Vermeidung und des Umgangs mit psychischem Stress, Panik und Überschätzung; Lokale und allgemeine Umgebungsbedingungen beim Tauchen und deren mögliche Auswirkungen auf einen Taucher sowie den Einfluss des Tauchers auf seine Umgebung. Die Theorieinhalte sind im Tauchlehr-Handbuch im Detail beschrieben. Theorieprüfung: MC-System mit 60 Fragen unterteilt in vier Gruppen; Zeit maximal 60 Minuten. Zur positiven Bewertung sind mindestens 80% der Fragen (48 Stück) richtig zu beantworten, davon müssen 80% der Fragen je Gruppe (12 Stück) richtig sein. Die Antworten sind auf einem vom Tauchlehrer/von der Tauchlehrerin vorgelegten Antwortbogen anzukreuzen. Praktischer Teil A) Knotentechnik: Anwendung, Vor- und Nachteile sowie praktische Beherrschung der Knoten (Palstek, Webeleinstek, doppelter Achterkonten) an Land und unter Wasser. B) Prüfung mit kompletter ABC-Ausrüstung im Freiwasser: Freies Abtauchen auf mindestens 5 m Tiefe. C) Prüfung mit kompletter Ausrüstung im Freiwasser: 500 m Schnorcheln mit Tariermittel und PTG in maximal 20 Minuten. Fünf Tauchgänge im Freiwasser mit einem/einer TSVÖ-TauchlehrerIn: Weiters sind fünf Tauchgänge mit einer Tauchzeit von mindestens 15 Minuten zu absolvieren, die bis in mittlere Tiefe (10 30 m) führen müssen. Während der fünf Tauchgänge sind folgende Fertigkeiten zufriedenstellend zu absolvieren: Auftauchen unter ALV Bergen eines/einer scheinbar verunfallten Tauchers/Taucherin mit anschließender Rettungskette R/M/R und Auftauchen aus mittlerer Tiefe mit setzen einer Signalboje Seite 37 von 59
38 Führen eines/einer bekannten Tauchpartners/Tauchpartnerin mittels Kompass und Anbringen eines Knotens Auftauchen unter ALV entlang des Grundes Die Reihenfolge der durchzuführenden Fertigkeiten kann unter bestimmten der/die TauchlehrerIn festlegen bzw. sind diese im Tauchlehr-Handbuch detailliert beschrieben und in einer methodischen Reihe zusammengestellt. Weiters ist nachzuweisen Richtiges Verhalten innerhalb der Tauchgruppe als Gruppenmitglied (z.b.: Beachtung der UW- Zeichen des Tauchgruppenführers/der Tauchgruppenführerin, Einhalten der Formation, Wende). Richtiges Verhalten beim Führen des Tauchpartners/der Tauchpartnerin (z.b.: Vor- und Nachbesprechung, UW-Zeichen, Einhalten der Formation, Wende). Die Reihenfolge der Prüfungsteile bestimmt der/die TauchlehrerIn. Abnahmeberechtigte/r PrüferIn TSVÖ-TauchlehrerIn** Erfolgskontrolle Der/Die TauchlehrerIn stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung bzw. durch Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der/die BewerberIn das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der/Die TauchlehrerIn bespricht mit dem/der BewerberIn regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis. Seite 38 von 59
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