Preis- und Leistungsverzeichnis der PSD Bank Westfalen-Lippe eg

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis der PSD Bank Westfalen-Lippe eg Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte 1.2 Vermögenswirksames Sparen 2 Zinssätze für Einlagen 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung 3.2 Kontoauszug 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.2 Lastschriftverkehr 4.3 Barauszahlung 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.5 Überweisungsverkehr 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.5 Reiseschecks 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.2 Avale 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Seite 2

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr 2,50 EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 2 Zinssätze für Einlagen 3 Privatkonto (siehe Preisaushang bzw Kontoführung Produkt PSD GiroDirekt Premium PSD GiroDirekt 2 PSD GiroDirekt Start, PSD GiroDirekt Start young PSD Basiskonto PSD Pfändungsschutzkonto PSD GiroDirekt Aktiv, 3 pro Monat EUR , Kontoauszug Postboxnutzung im PSD OnlineBanking durch Kontoauszugdrucker 4 Versandpauschale für zusätzliche monatliche Zusendung des Kontoauszuges auf ausdrückliches Verlangen des Kunden Versandpauschale für jedee weitere Zusendung von Kontoauszügen auf Verlangen des Kundenn (einschließlich Duplikats- und Zusatzauszüge) Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 5 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 6 0,75 EUR 0,75 EUR 1,50 EUR 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust ode er die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 2 Max. 1 GiroDirekt-Konto je Kunde (ab dem 2. Konto = GiroDirekt Aktiv; bei geschäftlicher Nutzung werden 10, p.m. berechnet) 3 Max. 1 GiroDirekt-Konto je Kunde (ab dem 2. Konto = GiroDirekt Aktiv; bei geschäftlicher Nutzung werden 10, p.m. berechnet) 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mi it dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 5 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mi it dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 6 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und ve ersandt. Seite 3

4 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 7 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 2,50 EUR 3.3 Weitere entgeltpflichtigee Dienstleistungen mobiletan Service Nutzung Sm@rt-TAN plus Verfahren Nutzung SecureGo (Push-TAN-Verfahren) 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 8 Name der Bank (Zentrale): PSD Bank Westfalen-Lippe eg Straße: Hafenplatz 2 PLZ/Ort: Münster Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 9 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 10 Amtsgericht Münster, Register-Nr Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienst- unterhalten. Die Bank leister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember - gesetzliche Feiertage (bundesweit und NRW). 7 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorres spondenz und dem Kontoauszug. 9 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorres spondenz und dem Kontoauszug. 10 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorres spondenz und dem Kontoauszug. Seite 4

5 4.2 Lastschriftverkehr SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Ge- der Bank ergeben schäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage sich aus der Ziffer Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung SEPA-Firmen-Lastschrift 0,75 EUR 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer PSD BankCard mit unserer MasterCard mit unserer Visa Card11 2 % vom Umsatz mind. 2 % vom Umsatz mind. 11 Beschränktes Angebot Seite 5

6 Barauszahlung an eigenee Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit PSD BankCard am Schalter - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: - bei inländischen KI und KI in der EU 12 und den EWR-Staaten 13, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: am Geldautomaten 1,02 EUR (s. u. Hinweis) - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 14 und den EWR-Staaten 15, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zah- Cir- lungssystemen (Maestro/ rus/eaps/vpay/plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten 1 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR 1 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR 1 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR 1 % vom Umsatz mind. 6,00 EUR Hinweis: An Geldautomaten anderer PSD Banken und anderer Banken, die am BankCard ServiceNetz teilnehmen, sind monatlich je PSD GiroDirekt Konto 5 Verfügungen mit der PSD BankCard kostenlos. mit Kreditkarte (MasterCard/VisaCard) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 2 % vom Umsatz mind. (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 16 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 12 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Däne emark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 13 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwe egen). 14 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Däne emark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 15 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwe egen). 16 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeic chnisses. Seite 6

7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten PSD BankCard - je Kontoinhaber/bevollmächtige Person für PSD GiroDirekt Premium, PSD GiroDirekt Start, PSD GiroDirekt Startyoung pro Kalenderjahr - je Kontoinhaber/bevollmächtigte Person für PSD GiroDirekt und sonstige Girokonten pro Kalenderjahr 17 - Ersatzkarte 18 - PIN-Nachbestellung (auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden) Auslandseinsatz 19 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 20 und der EWR-Staaten 21 1 % vom Umsatz mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,50 EUR 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind - anderen Kreditinstituten 0,50 EUR 1,00 EUR 17 Bis für laufendes Jahr, ab für laufendes und Folgejahr 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeic chnisses. 20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Däne emark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 21 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwe egen). Seite 7

8 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 22 PIN-Nachbestellung (auf ausdrücklichen Wunsche des Kunden) zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier Auslandseinsatz 23 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 24 und der EWR-Staaten 25 Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 26 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 27 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden ,00 EUR 50,00 EUR 100,00 EUR 1 % vom Umsatz ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr - ab 1.500,00 EUR Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr 20,00 EUR 20,00 EUR GoldCard (MasterCard) pro Jahr - ab 3.000,00 EUR Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr 40,00 EUR 40,00 EUR Kartensperre Kartensperre auf Veranlassung des Kunden Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: 22 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 23 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeic chnisses. 24 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Däne emark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kr oatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 25 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwe egen). 26 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 27 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 28 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 8

9 Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 29 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Geschäftsstelle Münster Mo. Do.: 17:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank Fr.: 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Geschäftsstelle Bielefeld Mo. Do.: 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Fr.: 14:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Belegloser Überweisungsauftrag 31 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 32 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro 29 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 30 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britis sches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 31 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonba anking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 32 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonba anking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 9

10 Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wennn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsemp- trägt die folgenden fänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überwei- als Eilübersung per weisung Zahlschein zusätzlich elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 1,50 EUR 1,50 EUR - 1,50 EUR 1,50 EUR 1,50 EUR 1,50 EUR * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland alle Länder Überweisungsbetrag bis zu unbegrenzt Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tipanet EUR EUR EUR EUR EUR 30,00 50,00 30,,00 50, Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 0,75 EUR Seite 10

11 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafterr Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 30,00 EUR Dauerauftrag: 33 Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1,50 EUR 1,50 EUR 1,50 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wennn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR ab 0,01 - ab 0,01 - ab 0,01 - Abwicklung im Tipanet EUR Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 34 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 35 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 36 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 33 Wird nur bei einem schriftlichen Auftrag berechnet. 34 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 35 Zum Beispiel US-Dollar. 36 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäis schen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 11

12 Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienst- abgezogen werden. leister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgeltee abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Alle Länder/ alle Währungen Überweisungsbetrag bis zu unbegrenzt Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tipanet EUR EUR EUR EUR EUR 30,00 50,00 30,00 50, Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafterr Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 0,75 EUR 30,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1,50 EUR 1,50 EUR 1,50 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinba- erhobenen Entgelte rungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienst- abgezogen werden. leister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgeltee abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungs- betrag Konventionelle Abwicklung Alle Länder/ alle Währungen bis zu ab 0,01 EUR EUR EUR 0,00 EUR Seite 12

13 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrech- Arbeitsablaufs bis um nung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral- beginnend ab 13 Uhr Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröf- fentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Be- nachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kar- vorherige Benachrichtigung tenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- besteht zudem buch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Vererhältlich. Die Adresse lautet: fahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtli- chen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Seite 13

14 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro 10 Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bankschecks (nur im Rahmen einer PSD Baufinanzierung möglich) Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlendenn Scheckunterschrift des Ausstellers 150,00 EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: in Fremdwährung: zzgl. Courtage: Wertstellungen im Scheckverkehr bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 37 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung 1 Geschäftstag nach Buchung am Tag der Belastung bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers 5.5 Reiseschecks am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 37 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich se ein. Seite 14

15 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 6 Kredite Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrech- Arbeitsablaufs bis um nung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral- beginnend ab 13 Uhr Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröf- fentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Be- nachrichtigung des Kunden wirksam. Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden (aktuelle Daten aus DV pro Konto, pro Jahr) Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden (bei Sucharbeiten im Archiv pro Stunde) Doppel bereits erteilter Bescheinigungen (je Konto) auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung (je Konto) auf Wunsch des Kunden Ratenänderung auf Wunsch des Kunden (außerhalb vertraglicher Vereinbarung) Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 50,00 EUR ,00 EUR bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Schuldhaftentlassung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Schuldnerwechsel auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehn ab urspr. Bewilligungsbetrag von mind EUR) zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen 20,00 EUR 250,00 EUR 700,00 EUR 700,00 EUR 150,00 EUR 100,00 EUR 100,00 EUR Seite 15

16 6.2 Avale 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland Aktien, Optionsscheine, verzinsliche Wertpapier, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Zero Bonds, Genussscheine/Genussrechte, Investmentanteile 38, Sonstige Wertpapiere PSD ProfiBroker 0,25 % vom Kurswert Mind. 9,90 EUR Max. 49,90 EUR Ausführung im Inland PSD TelefonBanking und PSD BriefDirekt 0,50 % vom Kurswert Mind. 19,80 EUR Max. 98,80 EUR Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Ausführung im Ausland Aktien, Optionsscheine, verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleiten, Zero-Bonds, Genussscheine/Genussrechte, Sonstige Wertpapiere Ausführung im Ausland PSD ProfiBroker, PSD TelefonBanking, PSD BriefDirekt 0,50 % vom Kurswert Mind. 49,90 EUR Max. 98,80 EUR Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. 38 Bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von Investmentante eilen erfolgt die Abrechnung zum jeweiligen Ausgabepreis/Rücknahmepreis Seite 16

17 Zeichnungsaufträge Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben Abwicklungsentgelt für den Erwerb und die Einlieferung Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet Vormerkung von Aufträgen Ablauf/Vormerkung eines Limits Änderungen eines Auftrags (z.b. Ändeurng des Limits, der Gültigkeitsdauer etc.) Streichung eines Auftrags auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden 41 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR PSD ProfiBroker Für das PSD ProfiBroker gelten grundsätzlich die im Preis-Leistungsverzeichnis genannten Konditionen. Ausgenommen hiervon sind: 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per des Vorjahres. 42 Pauschalpreis pro Depot (inkl. USt) Depot ohne Bestand (inkl. USt) Aufwandsersatz für Porto /Auslagen (inkl. USt) 29,75 EUR 29,75 EUR Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung *) Fremdentgelte werden weiterbelastet 39 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht aus geführt wird. 40 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht aus sgeführt wird. 41 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht aus sgeführt wird. 42 Bei unterjähriger Depotauflösung wird das volle Jahres sentgelt berechnet soweit durch den Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 17

18 9.2.3 Kapitalveränderungen 43 An und Verkauf von Bezugs- und Teilrechten (Bezugsrechthandel) Ausführungsort / Ordergröße bis bis 99,99 EUR über 99,99 EUR Handel im Inland Handel im Ausland Bezug von 0,00 EUR 0,00 EUR 7,50 EUR 1 Wertpapierart / Ordergröße Ausführung im Inland bis EUR bis EUR über EUR jungen Aktien Options-, Wandelanleihen Genussscheinen Bezug von Ausführung im Ausland Wertpapierart / Ordergröße jungen Aktien Options-, Wandelanleihen Genussscheinen 29,90 EUR 34,90 EUR 29,90 EUR 34,90 EUR 29,90 EUR 34,90 EUR pauschal 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 39,90 EUR 39,90 EUR 39,90 EUR Ausübung von Options- und Wandelrechten 44 Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden Ausübung von Wandelrechten 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 45 pro Auftrag Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Abrechnungskorrekturen (Zinsabschlagsteuer, Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer), sofern vom Kunden veranlasst und nicht vom Kreditinstitut zu vertreten 1 43 Zzgl. Fremdkosten 44 Eventuell auftretende Fremdentgelte werden weiterbe elastet 45 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei eine em Wertpapierausgang. Seite 18

19 9.2.7 Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) Jahressteuerbescheinigung (inkl. USt) Zweitschriften (inkl. USt) 46 nach Aufwand*) nach Aufwand*) *) je angefangene Stunde 50,00 EUR Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit Weitere Dienstleistungenn Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 2 10 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Vertrag zugunsten Dritterr - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Erträgnisaufstellung (pro Jahr und Kundennummer) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 50,00 EUR 50,00 EUR Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 19

20 Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Weitere entgeltpflichtigee Dienstleistungen Erteilung einer Bankauskunft an Fremdinstitut (soweit vom Kunden veranlasst und nicht vom Kreditinstitut zu vertreten) Kontoübertrag auf einen anderen Kundenstamm bei der PSD Bank (je Konto) (soweit vom Kunden veranlasst und nicht vom Kreditinstitut zu vertreten) Kontosperrung aufgrund Abtretung/Verpfändung durch Kunden an Dritten Anforderung von Duplikaten von Verträgen bzw. Schriftsätzen (soweit vom Kunden veranlasst und nicht vom Kreditinstitut zu vertreten) Nachträgliche Belastung/Erstattung von Kapitalertragsteuer (soweit vom Kunden veranlasst und nicht vom Kreditinstitut zu vertreten) 50,00 EUR/ Stunde 50,00 EUR/ Stunde 2 20,00 EUR Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- besteht zudem buch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Vererhältlich. Die Adresse lautet: fahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtli- chen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Seite 20

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