LANDRATSAMT VOGTLANDKREIS

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1 LANDRATSAMT VOGTLANDKREIS FORTSCHREIBUNG RELEVANTER KENNZAHLEN Rahmenplan 4. Lebensphase im Landratsamt Dezernat Gesundheit und Soziales Sozialamt Sozialplanung

2 Stand: April 214

3 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Inhaltsverzeichnis Seite zu Punkt: 1 Demografische und sozial-strukturelle Daten 1.1 Sozialregionale Aufteilung Bevölkerung nach Sozialregionen im 2-6 zu Punkt: 2 Kommunale Daseinsvorsorge 2.1 Menschen mit Behinderungen / Ergebnisdarstellung 7-13 zu Punkt: 3 Soziale Sicherung der älteren Bevölkerung 3.1 Wohngeld / Ergebnisdarstellung Leistungen nach dem XII. Sozialgesetzbuch / Ergebnisdarstellung Wohnangebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen / Ergebnisdarstellung zu Punkt: 6 Pflege 6.1 Qualitätsbewertung der vollstationären Einrichtungen Pflegerische Versorgung / Ergebnisdarstellung Stationäre und teilstationäre Pflegeplätze / Ergebnisdarstellung Fachkräftebedarf in der Altenhilfe / Ergebnisdarstellung

4 Rahmenplan - 4. Lebensphase im 1 Demografische und sozial-strukturelle Daten 1.1 Sozialregionale Aufteilung des es Bedarfsorientiert ist gleichbedeutend mit Planungsgenauigkeit, die von einer kleinräumigen Differenzierung der Datenanalyse abhängig ist. Die Schaffung von Planungsräumen - als verwaltungstechnische Hilfskonstruktion - ermöglicht eine räumliche Prioritätensetzung und Ressourcenkonzentration auf der Grundlage einer bürgernahen und bedarfsgerechten Planung. Sozialplanerisch wurde der in fünf Planungsregionen unterteilt: Sozialregionen im Sozialregion Einwohner 66 um gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich Unteres Göltzschtal - SR Oberes Göltzschtal SR Oberes Vogtland SR Plauener Land SR Stadt Plauen SR Bevölkerung des es am 31. Dezember 212 nach Gemeinden, Altersgruppen und Geschlecht Gebietsstand 1. Januar 213 Quelle: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom

5 Rahmenplan - 4. Lebensphase im 1.2 Bevölkerung im s Altersstruktur der Bevölkerung nach Geschlecht am im 75 um insgesamt weiblichh u männlich Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2

6 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Bevölkerung nach Altersgruppen am im Stand: , Gebietsstand 1. Januar 214 Altersgruppen insgesamt und davon im Alter von bis unter Jahren Gemeinde insges amt u um 66 um Unteres Göltzschtal Elsterberg, Stadt Heinsdorfergrund Lengenfeld, Stadt Limbach Mylau, Stadt Netzschkau, Stadt Neumark Reichenbach im Vogtland, Stadt Oberes Göltzsc chtal Auerbach/Vogtl., Stadt Ellefeld Falkenstein/Vogtl., Stadt Grünbach, Höhenluftkurort Muldenhammer Neustadt/Vogtl. Rodewisch, Stadt Steinberg Oberes Vogtland Adorf/Vogtl., Stadt Bad Brambach Bad Elster, Stadt Bösenbrunn Eichigt Erlbach Klingenthal, Stadt Markneukirchen, Stadt Mühlental Oelsnitz/Vogtl., Stadt Schöneck/Vogtl., Stadt Triebel/Vogtl. Plauener Land Bergen Neuensalz Pausa-Mühltroff, Stadt Pöhl Reuth Rosenbach/Vogtl. Theuma Tirpersdorf Treuen, Stadt Weischlitz Werda Plauen, Stadt Quelle: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom und eigene Erhebungen Sozialregionale Altersstruktur der Bevölkerung am im Unteres Göltzschtal Oberes Göltzschtall Oberes Vogtland Plauener Land Stadt Plauen u um Quelle: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom und eigene Erhebungen 3

7 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Entwicklung der Bevölkerung von 2 biss 212 im Vogtlandkrei s Bevölkerung im 2 bis 212 zum (Gebietsstand 1. Januar 213) Einwohnerverlust Gemeinde absolut seit 24 % seit 24 Unteres Göltzschtal Elsterberg, Stadt Heinsdorferg grund Lengenfeld, Stadt Limbach Mylau, Stadtt Netzschkau, Stadt Neumark Reichenbach/Vogtl. Oberes Göltzschtal Auerbach/Vogtl., Stadt Ellefeld Falkenstein/ Vogtl. Grünbach Muldenhammer Neustadt/Vogtl. Rodewisch, Stadt Steinberg Oberes Vogtland Adorf, Stadt Bad Brambach Bad Elster, Stadt Bösenbrunn Eichigt Erlbach Klingenthal/Sa., Stadt Markneukirchen, Stadt Mühlental Oelsnitz, Stadt Schöneck/Vogtl. Triebel/Vogtl. Plauener Land Bergen Neuensalz Pausa-Mühltroff, Stadt Pöhl Reuth Rosenbach/V Theuma Tirpersdorf Treuen, Stad Weischlitz Werda Stadt Plauen gesamt Vogtl dt ,9% ,% ,9% ,8% ,2% ,5% ,2% ,5% ,1% ,4% ,1% ,1% ,9% ,9% ,9% ,5% ,7% ,1% ,4% ,1% ,4% ,8% ,5% ,5% ,1% ,2% ,4% ,8% ,3% ,2% ,8% ,3% ,5% ,% ,7% ,5% ,8% ,6% ,7% ,% ,5% ,4% ,1% ,4% ,7% Quelle: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom und eigene Erhebungen 4

8 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Sozialregionale prozentualee Verteilung der Kinder und JugendlichJ hen sowie Jährigen und älteren Menschen im der 65- Sozialregion Unteres Göltzschtal Oberes Göltzschtal Oberes Vogtland Plauener Land Plauen, Stadt Einwohner (Stand: Gebietsstand: 1. Januar 213) davon: bis unter 18 Anteil an a Anteil an gesamt 66 um Jahre Bevölkerung Bevölkerung ,1% ,7% ,6% ,4% ,4% ,3% ,8% ,8% ,1% ,6% ,9% ,9% 8. Sozialregionale Entwicklung der Einwohner von 2 bis 212 im Einwohner Unteres Göltzschtal Oberes Göltzschtal Oberes Vogtland Plauener Land Stadt Plauen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, eigene Erhebungen 1,% Sozialregionaler prozentualer Rückgang der Einwohner von 2 bis 212 im -1,% -3,% -5,% -7,% -9,% -12,7% -8,4% -11,3% -15,4% -14,4% -14,9% -11,% -13,% Unteres Göltzschtal Oberes Göltzschtal Oberes Vogtland Plauener Land Stadt Pllauen gesamt Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachen, eigene Erhebungen 5

9 Rahmenplan - 4. Lebensphase im 5, Entwicklung des Altersdurchschnitts von 199 bis 212 im 48, 46, 46, 47,2 47,6 47,9 48,3 48,54 44, 44,2 42, 42,7 4, 41,2 38, 36, Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz 214 Ergebnisdarstellung Die Zeichen des demografischen Wandels können in Sachsen immer deutlicher wahrgenommen werden. Ende 211 warr die Bevölkerung im Durchschnitt t 46,4 Jahre alt und 7 Jahre älter als 199. Das Durchschnittsalter der Frauen mit m 48,2 Jahren lag knapp vier Jahre über dem der Männer mit 44,4 Jahren lag. Ursachen hierfür h sind unter anderem die kriegsbedingt erheblich höhere Zahl vonn Frauen im hohen Lebensalter sowie die allgemein höhere Lebenserwartung bei Frauen. Rein statistisch gesehenn waren diee ältesten Frauen in Klingenthal (53,7 Jahre) und die ältestenn Männer im Kurort Johnsdorf ansässig (49,7 Jahre). Von den 16 sächsischen Gemeinden mit einem Durchschnittsalter von 5 Jahren und mehr hatte die Gemeinde Bad Brambach mit 51,3 Jahren die demografisch älteste Bevölkerung Sachsens. Unter den sächsischen Landkreisen weist der mit 48,3 Jahren die älteste Bevölkerung auf. Betrachtet man die Grafik zur Altersstruktur im, ist eine klassische Bevölkerungspyramide als solche nichtt mehr erkennbar. Neben den Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges, entstehen insbesondere durch den drastischen Geburtenrückgang ab den 7er Jahren Deformierungen in der klassischen Pyramide. Die Zahl der Gesamtbevölkerung hat sich im s seit 2 von auf im Jahr 212, um 12,7 Prozent ( EW), reduziert. Der regional höchste Bevölkerungsverlust ist mit 15,4 Prozent in der Sozialregion Oberes Vogtland zu verzeichnen. Der Anteil der 66-Jährigen und mehr an der Gesamtbevölkerung des es ist mit 25,9 Prozent doppelt so hoch, wie der Anteil der Kinder und Jugendlichenn im Alter von bis unter 18 Jahren mit 12,94 Prozent. Im Zeitraum von 199 bis 212 stieg dass Durchschnittsalter vonn 41,2 auf 48,5, um 7,3 Jahre. 6

10 Rahmenplan - 4. Lebensphase im 2 Kommunale Daseinsvorsorge 2.1 Menschen mit Behinderungen In der Statistik der schwerbehinderten Menschen, die auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) alle 2 Jahre durchgeführt wird, werden Personen mit einem gültigen Ausweis, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung (GdB) von 5 und mehr zuerkannt wurde, erfasst. Für die Zwischenjahre (gerade Jahre) wurden bis 26 aufbereitete Eckdaten vom Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales Landesversorgungsamt bzw. ab 28 vom Kommunalen Sozialverband eingeholt. Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember 211 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Grad der Behinderung im Freistaat Sachsen Kreisfreie Stadt Landkreis Land männlich Schwerbehinderte Menschen weiblich insgesamt Anteil % je 1. EW Grad der Behinderung Chemnitz, Stadt ,4 93, Erzgebirgskreis , 87, Mittelsachsen ,5 82, ,1 89, Zwickau ,3 87, Dresden, Stadt ,1 81, Bautzen ,1 9, Görlitz ,4 96, Meißen ,1 86, Sächsische Schweiz- Osterzgebirge ,8 82, Leipzig, Stadt , 8, Leipzig ,3 84, Nordsachsen ,9 85, Sachsen , 86, Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen K III 1 2j/11 Niedrigste Wert je 1. Einwohner 211: 8,4 Höchster Wert je 1. Einwohner 211: 96,9 Schwerbehinderte Menschen nach Geschlecht im und Freistaat Sachsen am gesamt weiblich männlich Sachsen 7

11 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Schwerbehinderte Menschen in Sächsischen Landkreisen am 31. Dezember 211 männlich weiblich ins- gesamt Nordsachsen Leipzig Sächsische Schweiz Meißen Görlitz Bautzen Zwickau Mittelsachsen Erzgebirgskreis Prozentualerr Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung sowie je 1. Einwohner in den d Sächsischen Landkreisenn am 31. Dezember 2111 je 1. EW Anteil % 1, 9, 8, 9, 7,5 8,3 8,1 7,4 1, 95, 7, 6, 5, 4, 6,1 96,9 6,1 5,8 6,3 4,9 9, 85, 3, 2, 1, 87,7 82, 7 89,4 87,7 9,1 86,4 82,5 84,4 85,2 8,, Erzgebirgs- kreis Mittel- sachsen Zwickau Bautzen Görlitz Meißen SächsischeS Schweiz- Osterz gebirge Leiipzig Nordsachsenn 75, 8

12 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Anteil der Altersgruppen in % Prozentualer Anteil der schwerbehinderten Menschen nach Altersgruppen im und Freistaat Sachsen am , 5, 4, 3, 2, 1,, Sachsen 1,5 1,7 2, 2,5 9,3 9,5 12,7 11,5 Altersgruppen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen K III 1 2/11 22,6 21,9 51,8 52,9 unter und älter Gesamtbevölkerung Behinderte Menschen im Gesamtbevölkerung Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung 225. Jahr Quelle: Behindertenstrukturstatistik ; Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Im steht einem kontinuierlichen Bevölkerungsrückgang von 1,8 Prozent in den Jahren 24 bis 213 ein Anstieg der Menschen mit Behinderungen von 49,7 Prozent im gleichen Zeitraum gegenüber. Schwerbehinderte Menschen im Bevölkerung gesamt Schwerbehinderte insgesamt Alter von... bis unter... Jahren Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen; Behindertenstrukturstatistik 9 %-Anteil an der Gesamtbevölkerung Jahr 65 und unter älter , , , , , , , , , ,5

13 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Prozentualer Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung im von ,5 1,9 1,7 1,6 1,4 9,7 9,2 8,9 8,7 8,3, 2, 4, 6, 8, 1, 12, Quelle: Behindertenstrukturstatistik des es 1% 9% 8% Anteil der behinderten Menschen nach Altersgruppe an der jeweiligen Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe im von 212 und 24 Behinderte Bevölkerung prozentualer Anteil 24,2% 28,1% 3% 25% 7% 2% 6% % % 4% 3% 1% 2% 3,6% 4,5% 5% 1% 1,7% 2,1% % unter um unter um % 1

14 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Art der Hauptbehinderung nach Behinderungsgruppen Bewegungsapparat v.h. in % Sinnesorgane v.h. in % Innere Organe v.h. in % Gehirn, Psyche v.h. in % Sonstige Behinderung v.h. in % zusammen Quelle: Behindertenstrukturstatistik ; Stand: Alter von bis unter Jahren unter und älter 14 4, , , 16 46,4 7 2, ,3 29 7, , ,4 7 17, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Gesamt , , , , , Art der Hauptbehinderung nach Behinderungsgruppen im amm Gesamt Altersgruppe der 65 und älter Altersgruppe der Altersgruppe der Altersgruppe der Altersgruppe der Altersgruppe der unter 155 Sonstige Behinderung Gehirn, Psyche Innere Organe Sinnesorgane Bewegungsapparat Art der Hauptbehinderung derr 65-Jährigen und Älteren im am Jahre und älter gesamt Bewegungsapparat Sinnesorgane Innere Organe Gehirn, Psyche sonstige Behinderung zusammen 11

15 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Entwicklung der schwerbehinderten Menschen nach Alterstruktur im von und älter unter Quelle: Behindertenstrukturstatistik des es s Ergebnisdarstellung Ende 211 waren beim Kommunalen Sozialverband in Sachsen schwerbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von 5 und mehr registriert. Davon waren (49,4 Prozent) männbzw. 9,4 lich und (5,6 Prozent) weiblich. Gegenüber 29 wurden 211 insgesamt Prozent mehr schwerbehinderte Personen gezählt, wobei die Anzahl der männlichen schwerbehinder- war fast ten Menschen um 9, 7 Prozent und die der weiblichen um 9,1 Prozentt gestiegen ist. Im Durchschnitt waren 211 von 1. Einwohnern Sachsens 86 schwerbehindert. Somit jeder zwölfte sächsische Bürgerr im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises. Knapp über die Hälfte (52,9 Prozent) aller schwerbehinderten Menschen war 65 Jahre J und älter. In den einzelnen Gebieten bzw. Landkreisen war die Schwerbehin dertenquote unterschiedlich. Der niedrigste Wert ergab sich in derr Kreisfreien Stadt Leipzig mit 8,4 schwerbehinds derten Menschen auf 1. Einwohner gegenüber dem Landkreis Görlitz mit dem höchsten Wert von 96,9 schwerbehinder- ten Menschen auf 1. Einwohner. Im errechnete sich eine Quote von 89,4. Der Mittelwert der sächsischen Kreisfreien Städte und Landkreise lag bei 86,7 schwerbehinderten Menschen auf 1. Einwohner. 12

16 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Im waren im September schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 5 und mehr registriert. Davon sind (51 Prozent) männlich und (49 Prozent) weiblich. Gegenüber dem Jahr 24 ( schwerbehinderte Personen) wurden insgesamt schwerbehinderte Personen mehr gezählt. Im Durchschnitt waren 213 von 1. Einwohnern ( Einwohner) 115 schwerbehindert. Somit war ca. jeder neunte vogtländische Bürger im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises. Des Weiteren kann festgestellt werden, dass die Häufigkeit von schwerbehinderten Menschen, gemessen an der Gesamtbevölkerung der jeweiligen Altersgruppe, mit zunehmendem Alter ansteigt. Während im Jahr 212 in der Altersgruppe der - bis unter 25-Jährigen, gemessen an der Gesamtbevölkerung dieses Altersspektrums, 1,7 Prozent mit Behinderungen lebten, so stieg dieser Anteil im Altersbereich der 25- bis unter 45-Jährigen bereits auf 3,6 Prozent. Noch gravierender stellt sich der Teil der Menschen mit Behinderungen in der Gruppe der 66-Jährigen und mehr dar. Hier betrug der Anteil 24,2 Prozent. Das sind im Vergleich zum Jahr 24 3,9 Prozent mehr. Wie in den vorangegangenen Jahren wurde auch 213 am häufigsten als schwerwiegendste Art der Behinderung die Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen mit Personen bzw. 29,8 Prozent im festgestellt. Bei 23,7 Prozent bzw Personen wurde eine Querschnittlähmung, zerebrale Störung, geistig-seelische Behinderung oder eine Suchtkrankheit diagnostiziert. Bei Personen (22,2 Prozent) lag eine Funktionseinschränkung von Gliedmaßen vor. 13

17 Rahmenplan - 4. Lebensphase im 3 Soziale Sicherung der älteren Bevölkerung Aus dem Grundgesetz (Art 2 GG) geht hervor, dass Deutschland ein Sozialstaat ist. Ein Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Der Staat verpflichtet sich, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen. Soziale Sicherheit bezeichnet zusammenhängende Bestrebungen, die Folgen verschiedener Arten von Ereignissen auszugleichen, die als soziale Risiken charakterisiert sind. Soziale Gerechtigkeit bezeichnet ein Leitbild einer Gemeinschaft, in der die Verteilung ihrer Güter den von verschiedenen politischen Denkschulen unterschiedlich verstandenen vorherrschenden ethischen Prinzipien dieser Gemeinschaft entspricht. 3.1 Wohngeld Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder die Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt. Einzelheiten der Wohngeldgewährung sind einheitlich für das gesamte Bundesgebiet im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen sowie nach der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Das Wohngeld ist den Leistungen der Mindestsicherung gegenüber vorrangig zu gewähren, so dass zu prüfen ist, ob durch die Zahlung von Wohngeld der Bedarf soweit gedeckt ist, dass der Empfang von Mindestsicherungsleistungen vermieden werden kann. Ist dies nicht der Fall, werden seit 25 die gesamten angemessenen Kosten der Unterkunft im Rahmen der jeweiligen Transferleistungen übernommen die Empfänger sind dadurch von Wohngeld ausgeschlossen. Werden Transferleistungen nur einem Teil der Haushaltsmitglieder gewährt, entstehen Mischhaushalte, in denen sowohl vom Wohngeld ausgeschlossene als auch wohngeldberechtigte Haushaltsmitglieder leben. Für die entstehenden wohngeldrechtlichen Teilhaushalte werden Mieten und Wohnflächen kopfteilig betrachtet. Um eine Verzerrung bei der Darstellung dieser Angaben auszuschließen, werden reine Wohngeldhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte separat ausgewiesen. Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 29 wurde das Wohngeld deutlich erhöht und es erreicht mehr Menschen. Reine Wohngeldhaushalte in Sachsen am 31. Dezember 211 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Am 31. Dezember 211 erhielten in Sachsen insgesamt Haushalte Wohngeld. Davon waren (85,3 Prozent) reine Wohngeldhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen K VII 1 j/11 14

18 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Haushalte mit Wohngeld (inklusive Teilhaushalte) 1) am 31. Dezember 211 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land insgesamt je 1. Haushalte Reine Wohngeldhaushalte 2) durchschnittliche/s durchschnittliche monatliche/s zusammen Miet/ Wohngeld Wohnfläche Belastung Wohngeldrechtliche Teilhaushalte 3) m 2 Chemnitz, Stadt , Erzgebirgskreis , Mittelsachsen , , Zwickau , Dresden, Stadt , Bautzen , Görlitz , Meißen , Sächsische Schweiz , Osterzgebirge Leipzig, Stadt , Leipzig , Nordsachsen , Sachsen , ) alle Haushalte mit Wohngeldbezug nach Wohngeldgesetz (WoGG) 2) gesamter Haushalt bezieht Wohngeld 3) nur Teil der Haushaltsmitglieder bezieht Wohngeld (s. Vorbemerkungen) niedrigster Wert je 1. Einwohner 211: 32,1 höchster Wert je 1. Einwohner 211: 48,1 Quelle: Statistisches Jahrbuch Sachsen 212 Haushalte mit Wohngeld je 1. Haushalte, Wohngeld, Wohnfläche und Mietbelastung in Sächsischen Landkreisen am 31. Dezember 211 4, 35, , 25, 2, je 1. Haushalte durchschnittliches monatliches Wohngeld in durchschnittliche Wohnfläche in m2 durchschnittliche monatliche Miet/ Belastung in 15, 1,, Quelle: Statistisches Jahrbuch Sachsen ,2 38,8 38,4 41,1 48,1 34,3 32,5 36,5 43,6 5, 32, Erzgebirgskreis Mittelsachsen Zwickau Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig Nordsachsen 15

19 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Haushalte mit Wohngeld (inklusive Teilhaushalte) in Sächsischen Landkreisen und Städten am 31. Dezember 211 insgesamt Reine Wohngeldhaushalte zusammen Wohngeldrechtliche Teilhaushalte 3) Nordsachsen Leipzig Leipzig, Stadt Sächsische Meißen Görlitz Bautzen Dresden, Stadt Zwickau Mittelsachsen Erzgebirgskreis Chemnitz, Stadt Quelle: Statistisches Jahrbuch Sachsen Anzahl wohngeldrechtliche Teilhaushalte am 31. Dezember 25 bis 211 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Reine Wohngeldhaushalte nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Haushaltsgrößen am 31. Dezember Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Zwickau Dresden, Stadt Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - K VII 1 - j/ Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig 16

20 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Reine Wohngeldhaushalte nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Höhe des monatlichen Wohngeldes (Anteil in %) am 31. Dezember 211 Sachsen 62,8 19,4 8,9 4,3 4,6 Nordsachsen 58,9 21, 9,8 5,4 4,8 Leipzig 6,5 2,8 8,7 4,3 5,7 Leipzig, Stadt 62,4 18,9 9,1 4,6 5,1 Sächsische 65, 18,5 8,1 3,8 4,6 Meißen 62,7 19,4 9,5 4,5 4, Görlitz 63,2 2,2 8,7 4,3 3,6 Bautzen 62,8 2,7 8,5 3,7 4,3 Dresden, Stadt 62,4 19,7 9,4 4,1 4,4 Zwickau 63,8 18,2 8,9 4,5 4,6 66,7 18,1 8, 3,7 3,5 Mittelsachsen 62,3 19,9 9, 4,3 4,5 Erzgebirgskreis 62,5 18,4 9,6 4,4 5, Chemnitz, Stadt 63,3 19,3 7,5 4,6 5,3 % 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 1% unter und mehr Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - K VII 1 - j/11 Reine Wohngeldhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte im am 31. Dezember 25 bis reine Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte mit Mietzuschuss reine Wohngeldhaushalte mit Lastenzuschuss wohngeldrechtliche Teilhaushalte Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - K VII 1 - j/11 17

21 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Reine Wohngeldhaushalte nach Erwerbsstatus des Antragstellers im am 31. Dezember 211 Selbstständige Arbeitslose ,9% 267 7,1% 378 1,1% 91 2,4% Beamte/Angestellte Rentner/Pensionäree 3 8,% ,5% 5 Arbeiter Studenten/Sonstige 888 2,3% 141 3,8% 227 6,% 291 7,8% Reine WohngeldhaW aushalte nach Hauhaltsgrößen im amm 31. Dezember ,7% ,4% Haushalte mit 1 Personen Haushalte mit 2 Personen Haushalte mit 3 Personen Haushalte mit 4 Personen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen K VII 1 j/11 Ergebnisdarstellung Im erhielten am 31. Dezember 2111 insgesamt Haushalte Wohngeld. Davon waren (77,4 Prozent) reine Wohngeldhaushalte und 1.97 (22,4 Prozent) wohngeldrechtlichee Teilhaushalte in Mischhaushalten. Gegenüber dem gleichen Stichtag des Vorjahres sank die Anzahl der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte um 351 (24,3.Prozent). Auch die Anzahl der reinen Wohngeldhaushalte war rückläufig. Sie verringerte sich um 526 Haushalte bzw. 12,3 Prozent. 9,1 Prozent (3.386 Haushalte) der reinen Wohngeldhaushalte waren Mieter und erhielten ihr Wohngeld als Mietzuschuss. Damit bezogen 44 Haushalte bzw. 11,5 Prozent weniger als am 31. Dezember 21 diese Leistung. Einen Lastenzuschuss bekamen 368 reine Wohngeldhaushalte. Das waren 86 Haushalte bzw. 18,9 Prozent weniger als am gleichen Stichtag 21. Durchschnittlich erhielt jeder reine r Empfängerhaushalt im Dezember 2111 ein Wohngeld von 89. Von den Haushalten waren mehr als zwei Drittel (2.567 Haushalte) 1-Personen- zwei Haushalte. In 11,7 Prozent der r Haushalte (44 Haushalten) lebten wohngeldberechtigte Personen. Nur bei 2,3 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (88 Haushalte) gab es sechs und mehr wohngeldberechtigte Personen. Mehr als die Hälfte der Antragstelle r 57,5 Prozent (2.157 Antragsteller) derr reinen Wohngeldhaushalte am Jahresende 211 waren Rentner. 18

22 Rahmenplan - 4. Lebensphase im 3.2 Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe ist eine öffentliche Aufgabe, die je nach Umfang und Bedeutung dem örtlichen oder dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe obliegt. Überörtlicher Träger der Sozialhilfe ist in Sachsen der Kommunale Sozialverband Sachsen. Örtliche Träger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte. Sozialhilfe erhält derjenige Bürger, der nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder der einer Hilfe in speziellen Lebenssituationen bedarf. Entsprechend ihrer besonderen Funktion ist die Gewährung der Sozialhilfe nicht von Vorleistungen (Beiträgen) des Empfängers abhängig, sondern richtet sich nach entsprechenden Bedarfskriterien. Die Sozialhilfe tritt dann mit ihren Leistungen ein, wenn andere Sozialleistungssysteme nicht, noch nicht oder unzureichend greifen und wirkt für jeden Bürger, der in Not geraten ist, unterschiedslos. Ein wichtiger Grundsatz für die Leistungsgewährung der Sozialhilfe ist ihr Nachrang. Das bedeutet, dass auf Sozialhilfe keinen Anspruch hat, wer sich insbesondere durch Einsatz seiner Arbeitskraft und seines Vermögens- selbst helfen kann oder wer die notwendige Unterstützung von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Darüber hinaus müssen die Anspruchsberechtigten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe (SGB XII) sind folgende Leistungsarten geregelt: Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - (Viertes Kapitel) Hilfen zur Gesundheit - (Fünftes Kapitel) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - (Sechstes Kapitel) Hilfe zur Pflege - (Siebentes Kapitel) Hilfe in anderen Lebenslagen - (Achtes Kapitel) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - (Neuntes Kapitel) Die Leistungen des Dritten und Vierten Kapitels dienen der Sicherung des Lebensunterhaltes. Leistungsberechtigt sind seit 25 nur noch Personen, die nicht in den Rechtskreis des SGB II fallen. Das sind vor allem ältere und erwerbsgeminderte Menschen: Personen im Alter ab 65 Jahren und im Sinne des 43 Abs. 2 SGB VI dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen haben bei Bedürftigkeit Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Personen ohne Anerkennung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, die aber auch nicht erwerbsfähig sind oder mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten diese Hilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt. Personen, die dauerhaft in Einrichtungen untergebracht sind, erhalten dort als weiteren notwendigen Lebensunterhalt einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung ebenfalls als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Empfänger dieser Leistung werden zur Vermeidung von Doppelzählungen bei der Bildung einer Gesamtzahl nicht berücksichtigt, da der notwendige Lebensunterhalt in der Einrichtung in den allermeisten Fällen durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung abgedeckt wird und sie deshalb schon als Empfänger dieser Leistung eingerechnet worden sind. Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel) Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt wird wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Bedarfsgemeinschaftsprinzip gewährt. 19

23 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören nur die Personen eines Haushalts, deren Einkommen und Vermögen für die Befriedigung des Bedarfs auch der Anderen zum Einsatz kommt. So bilden zum Beispiel im Haushalt lebende Verwandte oder sonstige Personen, aber auch volljährige Kinder ab 18 Jahren (SGB XII) bzw. 25 Jahren (SGB II) jeweils eigene Bedarfsgemeinschaften. Im Rahmen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt können Minderjährige als eigenständige Bedarfsgemeinschaft ausgewiesen werden einzeln nachgewiesene minderjährige Haushaltsangehörige. Hierbei handelt es sich um sozial bedürftige Pflegekinder bzw. Minderjährige, deren Eltern/Elternteil weder diese noch SGB II-Leistungen beziehen, sondern z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapital SGB XII am 31. Dezember nach dem Wohnort und dem zuständigen Träger nach dem Wohnort 2) Sachsen am insgesamt je 1. EW 1) 2,9 3,2 3, 3, 3,4 2,9 2,8 3, 2,9 2,9 3,1 3,1 männlich weiblich Ausländer außerhalb von Einrichtungen Jahre und älter nach dem zuständigen Träger Kommunaler Sozialverband am insgesamt je 1. EW 1) 1,5 1,6 1,4 1,3 1,6 1,8 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 männlich weiblich Ausländer außerhalb von Einrichtungen Jahre und älter nach dem zuständigen Träger insgesamt 3) am insgesamt je 1. EW 1) 2,9 3,1 3, 3, 3,2 3,2 männlich weiblich Ausländer außerhalb von Einrichtungen Jahre und älter Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - K12 - j/11 1) bezogen auf die jeweilige Gesamtbevölkerung, beim Kommunalen Sozialverband auf die Gesamtbevölkerung Sachsens 2) nur Empfänger mit sächsischem Leistungsträger 3) alle Empfänger mit sächsischen Leistungsträger, auch mit Wohnsitz außerhalb Sachsen 2

24 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII nach dem Wohnort am 31. Dezember... insgesamt je 1. EW männlich , ,, Sachsen ,9 2,9 3, 2,8 2,,9 3,4 3, 3, 3, , % 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 1% Entwicklung der Empfänger lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt insgesamt und Anteil je 1.. EW im am 31.Dezember... insgesamt je 1. EW1) 2,9 3,2 3, 3, 3,4 2,, Empfänger lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Wohnortt und Geschlecht im am 31. Dezember insgesamt männlich weiblich

25 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Empfänger lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen im am 31. Dezember außerhalb von Einrichtungen Entwicklung der Empfänger lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt insgesamt und Anteil der Personen - 65 Jahre und älter im VogtlandkreV eis amm 31. Dezember... insgesamt 65 Jahre und älter Ergebnisdarstellung Die insgesamte Anzahl der Empfänger von laufender Hilfe zumm Lebensunterhalt hat sich von 27 bis 211 im gesamten FS Sachsen - einschließlich des es - kontinuierlich erhöht. Im Jahr 212 ist dann ein Rückgang der Empfängerzahlen zu registrieren. Im erhielten am 31. Dezember Personen laufendee Hilfe zum Lebens- Hilfe unterhalt nach dem Wohnort. Laufende zum Lebensunterhalt wurde zu 39 Prozent (262 Personen) außerhalb von Einrichtungenn und zu 41 Prozent in Einrichtungen gewährt. Der über- in Ein- wiegende Teil der Leistungsempfängerr richtungen erhielt diese Leistung in Form eines Barbetrages zur persönlichen Verfügung. Der Anteil der männlichen Hilfeempfänger an den insgesamt Empfängern betrug 59 Prozent (399 Personen). Von den insgesamt 68 Leistungs- im Alter empfängern war der überwiegende Teil von 18 bis unter 65 Jahren ( 573 Personen), nur 16 Prozent (17 Personen) waren 65 Jahre und älter. 1, 7 Prozent der Leistungsempfänger waren Ausländer. Prozentualer Anteil der Empfänger von lfd. Hilfe zumm Lebensunterhalt im am 31. Dezember ,74% männlich 58,68% 5 38,53% % weiblich Ausländer 1,72% außerhalb von Einrichtungen 41,32% 65 Jahre und u älter 22

26 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel) Gemäß SGB XII können Personen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, die das 65. Lebensjahr oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind, Leistungen der Grundsicherung erhalten. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist 23 mit dem Anspruch, die verschämte Armut Älterer bzw. Erwerbsgeminderter einzugrenzen, eingeführt worden. Sie wird nicht nach dem Bedarfsgemeinschaftsprinzip, sondern an hilfebedürftige Personen mit einer entsprechenden Anspruchsvoraussetzung geleistet. Eine Besserstellung ist insofern gegeben, dass zwar das Einkommen des (Ehe-) Partners berücksichtigt wird, ein Unterhaltsrückgriff auf Kinder bzw. Eltern jedoch weitestgehend ausgeschlossen ist. 1. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Wohnort bzw. zuständigen Träger und ausgewählten Merkmalen zur Empfängergruppe am 31. Dezember 211 Kreisfreie Stadt Landkreis Land insgesamt je 1. Einwohner 1) nach dem Wohnort außerhalb von Einrichtungen und zwar: in Einrichtungen voll erwerbsgemindert weiblich Ausländer Chemnitz, Stadt , Erzgebirgskreis , Mittelsachsen , , Zwickau , Dresden, Stadt , Bautzen , Görlitz , Meißen , Sächsische , Schweiz Osterzgebirge Leipzig, Stadt , Leipzig , Nordsachsen , Sachsen , Kreisfreie Stadt Landkreis Land insgesamt je 1. Einwohner 1) nach dem zuständigen Träger und zwar: außerhalb von in Ein- Einrichtungen richtungen voll erwerbsgemindert weiblich Chemnitz, Stadt , Erzgebirgskreis , Mittelsachsen , , Zwickau , Dresden, Stadt , Bautzen , Görlitz , Meißen , Sächsische Ausländer 935 4, Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt , Leipzig , Nordsachsen 866 4, Kommunaler , Sozialverband insgesamt 2) , Niedrigster Wert insgesamt: 3,8 Höchster Wert insgesamt: 7,2 23

27 Rahmenplan - 4. Lebensphase im Empfänger von Grundsicherung im Alterr und bei Erwerbsminderung in Sächsischen Landkreisen nach dem Wohnort und ausgewählten Merkmalen zur EmpfängergruE uppe am 31. Dezember 211 Nordsachsen Leipzig Sächsische Schweiz Meißen Görlitz Bautzen Zwickau Mittelsachsen Erzgebirgskreis insgesamt außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen voll erwerbsgemindert weiblich Empfänger von Grundsicheru ung im Alter und bei Erwerbsminderung in Sächsischen Landkreisen nach dem Wohnort bzw. zuständigen Träger je 1. Einwohner am Sachsen Nordsachsen Leipzig Leipzig, Stadt Sächsische Schweiz Osterzgebirge Meißen Görlitz Bautzen Dresden, Stadt Zwickau Mittelsachsen Erzgebirgskreis Chemnitz, Stadt 5,5 5,45 7, 7,3 7, 6,1 6,6 6,99 7,3 6,1 6,1 8,77 8,5 9,4, 2, 4, 6, 8, 1, Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - K 13 - j/11 1) bezogen auf die Bevölkerung im Alter ab a 18 Jahren, daa nur für diese eine Leistungsberechtigung besteht, beim Kommunalen Sozialverband auf insgesamt Leistungsberechtigte 2) alle Empfänge mit sächsischem Leistungsträger, auchh mit Wohnsitz außerhalb Sachsens 24

28 Rahmenplan - 4. Lebensphase im außerhalb a von Einrichtungenn in Einrichtungen Durchschnittsbeträge im Berichtsmonat in anerkannte Träger angerechne- Aufwendungen Nettoan- Nettetes angerechnetes Bruttobedarff für an- spruch Bruttobedarf anspruch in Einkommen Unterkunft und Einkommen Heizung 1) 2) Einrichtungen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Kommunaler Sozialverband insgesamt 2) Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - K 13 - j/ /11 1) berechnett nur auf die Empfänger mit dem entsprechenden Bedarff 2) berechnett nur auf Empfänger mit angerechnetem Einkommen 2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach zuständi- gen Träger und ausgewählten Merkmalen zur Leistungsg ewährung am 31. Dezember

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