Beurlaubungen/Versäumnisse. bis zu 5 Tagen bei der Abteilungsleitung, darüber hinaus bei der Schulleitung. Regelungen für den Unterricht

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1 Stand: 11/2014 HAUS- UND SCHULORDNUNG Beurlaubungen/Versäumnisse Beurlaubungen sind im Vorhinein schriftlich bis zu einem Tag bei der Klassenleitung, bis zu 5 Tagen bei der Abteilungsleitung, darüber hinaus bei der Schulleitung zu beantragen. Krankheit das Schulbüro und ggf. den Ausbildungsbetrieb/die Praktikumsstelle unverzüglich informieren, spätestens jedoch am 2. Fehltag Fehlzeiten schriftlich bei der Klassenleitung entschuldigen Attestpflicht bei Klausuren Regelungen für den Unterricht Unterricht pünktlicher Unterrichtsbeginn für Lehrkräfte und Schüler Verhalten im Unterricht grundsätzlich keine Kopfbedeckung nur Mineralwasser aus Plastikflaschen (nicht in Fachräumen) Essen und Kaugummi sind nicht erlaubt Lüften der Räume erlaubt keine Toilettengänge während des Unterrichts keine Handys, MP3-Player etc. im Unterricht Ordnung im Klassenraum Raumverantwortliche, Lehrer und jeder Schüler achten auf Sauberkeit (Tafel sauber, Müll entsorgt, Stühle hochgestellt, evtl. fegen) nach Unterrichtsende Fenster schließen Fehlverhalten führt zu Sanktionen: z. B. Reflexionsraum, Verweis, Handy abgeben etc. Konflikte sind dort zu bearbeiten, wo sie entstehen. Krisen/Beratung In Krisen- und Beratungsfällen kann man sich an die entsprechenden Teams wenden. Verhalten auf dem Schulgelände Verhalten im Schulgebäude nur die Haupteingangstüren benutzen Notausgänge freihalten Abfall in die vorgesehenen Behälter entsorgen keine gefährlichen Gegenstände mitbringen Aufenthalt in Freistunden/Pausen Schulhof Pausenhalle Forum Lernwerkstatt Klassenräume Verhalten in den Pausen Pausen dienen der Erholung aufsichtführende Lehrer sind weisungsbefugt Pausen der Lehrer respektieren Verlassen des Schulgeländes ist erlaubt (kein Versicherungsschutz) Rauchen nur in den Raucherzonen außerhalb des Schulgeländes Verhalten in Notfällen Flucht- und Notfallpläne beachten Anweisungen des Lehrers Folge leisten Rauchen, Drogen, Alkohol sind auf dem Schulgelände verboten. Parken auf den vorgesehenen Flächen langsam fahren Lärm vermeiden Respekt Verantwortung Toleranz Engagement

2 Zurück zur Übersicht Respekt Gegenseitige Wertschätzung ist Grundlage kooperativen Arbeitens.

3 Zurück zur Übersicht Verantwortung Verantwortung verpflichtet uns - zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten und ihres persönlichen Eigentums, - zur schonenden Behandlung von Einrichtung und Unterrichtsmedien sowie zur Beachtung des Umweltschutzgedankens und - zur Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft und das Umfeld der Schule.

4 Zurück zur Übersicht Toleranz Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze müssen beachtet werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

5 Zurück zur Übersicht Engagement Engagement bedeutet aktive Mitarbeit bei der Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule.

6 1 Verhalten auf dem Schulgelände Zurück zur Übersicht 1.1 Zu- und Ausgänge Die Ein- und Ausgangstüren befinden sich in Lüdinghausen im Bereich der Pausenhalle und der Verwaltung. Der Schulort Dülmen verfügt über einen Haupteingang (Friedrich-Ruin-Straße) sowie Einund Ausgänge im Bereich des Schulhofes. Alle anderen Türen sind als Sicherheitstüren nur für Notund Katastrophenfälle vorgesehen. Das Schulgebäude an der Ludwig-Wiesmann-Straße in Dülmen ist für unsere Schülerinnen und Schüler ausschließlich über den der Ludwig-Wiesmann-Straße zugewandten Eingang zu betreten. 1.2 Aufenthalt in der Schule Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist jeder Einzelne verpflichtet, die Sauberkeit zu erhalten und für den Abfall ausschließlich die entsprechenden Behälter zu benutzen. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen und die Fenster zu schließen. Am Ende jeder Unterrichtseinheit ist für die Reinigung der Tafel zu sorgen. Gegenstände, die den Unterrichtsablauf oder die Sicherheit beeinträchtigen oder gefährden können, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Für Fachräume gelten besondere Regelungen, die in den jeweiligen Räumen aushängen. Unfälle müssen unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden. Alle sollten auf ihre privaten Wertgegenstände (z. B. Garderobe, Taschen und deren Inhalt) achten. Der Schulträger übernimmt dafür keinen Versicherungsschutz. Wer im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände einen Schaden anrichtet, haftet dafür nach den gesetzlichen Bestimmungen. 1.3 Pausen Vor und nach dem Unterricht sowie in Freistunden und während der Pausen können das Forum/die Pausenhalle oder der Schulhof aufgesucht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, in den Klassenräumen zu bleiben oder den Schüleraufenthalts- oder -arbeitsraum zu benutzen. Nach jeder Unterrichtsstunde/Doppelstunde ist der Klassenraum durch die Fachlehrerin/den Fachlehrer zu verschließen, wenn die Klasse den Unterrichtsraum verlässt. In den Pausen können die Klassenräume unverschlossen bleiben, wenn sichergestellt ist, dass mindestens zwei Schülerinnen bzw. Schüler während der gesamten Pause im Klassenraum bleiben. Die Fachräume sowie die Turnhallen bleiben während der Pausenzeiten geschlossen.

7 Während der Pausen und Freistunden dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen, allerdings besteht dann in der Regel kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Nordrhein- Westfalen. 1.4 Verhalten in der Pause Pausenaufsicht Die Lehrerinnen und Lehrer müssen ihre Aufsicht, die grundsätzlich mit dem Klingelzeichen beginnt, wahrnehmen. Aufsicht bedeutet nicht lückenlose Kontrolle der Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer sollen aber Präsenz zeigen. Die Schulleitung überprüft die Einhaltung des Aufsichtsplans und fordert die Kolleginnen und Kollegen auf, die Aufsicht wahrzunehmen. Die Frühaufsicht öffnet morgens wartenden Schüler(inne)n die Klassenräume, in denen zur 1. Stunde Unterricht stattfindet. Die Pausenaufsicht muss ggf. offene Räume, in denen sich keine Schüler aufhalten, verschließen. Verhalten auf dem Schulhof Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht auf dem Schulgelände, allerdings in Lüdinghausen in den dafür ausgewiesenen Zonen außerhalb des Schulgeländes rauchen. Die Aufsicht auf dem Schulhof, aber auch alle den Schulhof nutzende Lehrerinnen und Lehrer haben dafür zu sorgen, dass diese Regelung eingehalten wird. Schülerinnen und Schüler dürfen öffentliche Gehwege nicht blockieren. Verhalten vor dem Lehrerzimmer Schülerinnen und Schüler sollten nur am Lehrerzimmer warten, wenn unaufschiebbare Gründe dies erforderlich machen. Die Pause der Lehrerinnen und Lehrer soll respektiert werden. Gegebenenfalls soll den Schülerinnen und Schülern Auskunft über die Anwesenheit des gesuchten Kollegen erteilt werden. Dabei sollte der Eingang nicht blockiert werden. 1.5 Rauchen, Alkohol und Drogen Unser Berufskolleg ist dem Ziel einer gesundheitsfördernden Schule verpflichtet. Deshalb sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Im Einvernehmen mit den zuständigen schulischen Gremien ist bezüglich des Rauchens eine Vereinbarung getroffen worden: Nur in den ausgewiesenen Raucherzonen darf geraucht werden.

8 1.6 Verhalten in Notfällen Bei Feuer- oder Katastrophenalarm sind die in den Klassenräumen und in den Gängen aushängenden Verhaltensregeln und Fluchtpläne unbedingt zu befolgen. 1.7 Parken Fahrräder, Motorräder und Pkws sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Auf diesen Flächen ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten (Schrittgeschwindigkeit). Behinderten Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern stehen besonders gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung. Lärm (z. B. durch Autoradios und laufende Motoren), der den Schulunterricht, die Nachbarn oder Passanten belästigen könnte, ist zu vermeiden.

9 2 Regelungen für den Unterricht Zurück zur Übersicht 2.1 Pünktlicher Unterrichtsbeginn Alle Schülerinnen und Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Sollte die Lehrerin oder der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse sein, informiert die Klassensprecherin oder der Klassensprecher das Schulbüro. (vergl. ergänzend 3.3) 2.2 Verhalten im Unterricht Schülerinnen und Schüler tragen im Unterricht grundsätzlich keine Kopfbedeckung. Sanktion: Wenn die Schülerinnen und Schüler trotz Ermahnung zuwiderhandeln: Ausschluss vom Unterricht und (in Lüdinghausen) Aufsuchen des Reflexionsraumes Während des Unterrichts darf ausschließlich Sprudelwasser aus Plastikflaschen getrunken werden. Die Flaschen dürfen nicht auf dem Tisch stehen. In Fachräumen wie Biologie, Physik und Informatik ist Trinken und Essen grundsätzlich verboten. Ein Grund sind für den Physikraum die Steckdosen im Boden. Während Klausuren, die länger als zwei Unterrichtsstunden dauern, sind Ausnahmen in den Fachräumen möglich. Sanktion: Wenn die Schülerinnen und Schüler trotz Ermahnung zuwiderhandeln: Eintrag ins Klassenbuch mit der Konsequenz einer Ordnungsmaßnahme, Verhältnismäßigkeit beachten Das Essen im Unterricht ist nicht erlaubt. Dazu zählen auch das Kauen von Kaugummi und der Verzehr von Süßigkeiten. Ausnahmen gibt es nur in Krankheitsfällen (z. B. Diabetes). Sanktion: Wenn die Schülerinnen und Schüler trotz Ermahnung zuwiderhandeln: Eintrag ins Klassenbuch, Ausschluss vom Unterricht Das Lüften der Klassenräume muss möglich sein; für kurze Zeiten soll auch bei Verkehrslärm gelüftet werden (sog. Stoßlüften). In Lüdinghausen werden teilweise die Fenster abgeschlossen. Grund für diese Maßnahme ist, dass die Schülerinnen und Schüler Müll herauswerfen. Wird die Ordnung besser, können die Fenster wieder aufgeschlossen werden. Sie sollen mit in die Verantwortung genommen werden und die Hausmeister über Müll auf dem Dach bzw. hinter dem Gebäude informieren. Sanktion: Wird die Müll verursachende Klasse ermittelt, muss ein Schulhofdienst gemacht werden Handys, MP3-Player und ipod müssen in der Regel im Unterricht ausgeschaltet sein und dürfen nicht auf dem Tisch liegen. Sanktion: Geräte konfiszieren und im Schulbüro deponieren. Am Ende des Schultages aushändigen Toilettengänge sind während des Unterrichts grundsätzlich nicht erlaubt.

10 2.3 Ordnung im Klassenraum Klassenlehrer und Kurslehrer richten einen Ordnungsdienst ein. Der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin übernimmt dafür die Verantwortung. Gleichzeitig werden Raum verantwortliche Lehrerinnen und Lehrer und nach Möglichkeit auch Raum verantwortliche Klassen bestimmt. - Jeder Kollege hat die Verpflichtung, die Klassenräume ordnungsgemäß zu verlassen: Der Raum muss sauber und die Tafel geputzt sein. - Am Ende des Unterrichtstages sollen die Fenster geschlossen, der Boden gefegt, die Tafel gewischt und die Stühle hochgestellt sein. - Die Räume werden nach Ende des Unterrichts verschlossen. Sanktion: Die für einen verschmutzen Klassenraum verantwortliche Klasse muss den Raum reinigen. Wird ein Klassenraum nicht sauber vorgefunden, kann die Lehrerin bzw. der Lehrer darauf bestehen, dass die Klasse den Raum vor Beginn des Unterrichts reinigt Auch die Schränke in den Klassenräumen müssen regelmäßig aufgeräumt werden. In der Regel soll der Schrank am Ende des Schuljahres ausgeräumt werden. Die Schränke bleiben verschlossen, soweit sie nicht genutzt werden Die Lehrerinnen und Lehrer gehen pfleglich und sachgerecht mit der technischen Ausrüstung der Schule um. Nach dem Unterricht werden die Materialien an den für sie vorgesehenen Standort zurückgebracht.

11 3 Beurlaubungen/Versäumnisse Zurück zur Übersicht 3.1 Entschuldigungen Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, muss sie/er unverzüglich das Schulbüro und ggf. den Ausbildungsbetrieb/die Praktikumsstelle informieren, spätestens jedoch am 2. Fehltag. Fehlzeiten sind schriftlich bei der Klassenleitung zu entschuldigen. Auszubildende müssen zusätzlich die Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes nachweisen. Für die Befreiung vom Sportunterricht (z. B. bei Krankheit) ist die Sportlehrerin bzw. der Sportlehrer verantwortlich. 3.2 Beurlaubungen Eine Schülerin oder ein Schüler kann aus wichtigen Gründen vom Besuch der Schule beurlaubt werden. Beurlaubungen sind im Vorhinein und schriftlich - bis zu einem Tag bei der Klassenleitung, - bis zu fünf Tagen bei der Abteilungsleitung, - darüber hinaus bei der Schulleitung zu beantragen. 3.3 Umgang mit Fehlzeiten Fehlstunden oder Fehltage Es gelten die Vorschriften des Schulgesetzes. Fehlen Schülerinnen und Schüler nur selten, so reichen einfache schriftliche Entschuldigungen der Eltern oder der volljährigen Schüler. Bei wiederholtem Fehlen soll die Klassenleitung auf die Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung oder eines Attestes bestehen. Als Entschuldigung bei Klausuren gilt nur ein Attest. Es ist möglich, darüber hinausgehende Bildungsgangsonderregelungen zu treffen. Der Klassenlehrer muss die Fehlzeiten einmal in der Woche kontrollieren. Folgende einheitliche Zeichen werden im Klassenbuch für Entschuldigungen verwendet: A für Attest, E für entschuldigt, U für unentschuldigt Verspätungen Der Unterrichtsbeginn und das Unterrichtsende haben pünktlich zu erfolgen. Das Zuspätkommen zum Unterricht muss von den Schülerinnen und Schülern und von den Lehrerinnen und Lehrern erklärt werden. Der Unterricht kann nicht vorzeitig beendet werden. Schüler können nicht regelmäßig morgens zu spät kommen. Sie werden verpflichtet, einen Zug früher zu fahren. Ausnahmen sind in begründeten Fällen auf Antrag möglich.

12 Pädagogische Arbeit wird von Offenheit und Vertrauen getragen. Im Falle von Problemen zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern soll zuerst zwischen den Beteiligten versucht werden, eine Lösung zu finden; sollte dies nicht gelingen, ist zunächst die Klassenleitung, dann die Abteilungsleitung und zuletzt die Schulleitung anzusprechen. Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg bietet ein Beratungsteam Hilfe und Unterstützung an. Telefonnummer und Adresse hängen aus, werden aber auch allen über eine Informationsbroschüre ausgehändigt. In Lüdinghausen arbeitet Petra Sinemus als Schulseelsorgerin, in Dülmen Martina Zbick. Ihre Telefonnummern und Sprechzeiten hängen an beiden (allen) Schulorten am Schwarzen Brett aus. Die Hausmeister sowie die Lehrerinnen und Lehrer üben für die Schulleitung das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, für die Einhaltung der Haus- und Schulordnung zu sorgen. Sollten sich die Beteiligten nicht an diese Haus- und Schulordnung halten, gelten die Bestimmungen über Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes. Anregungen zu dieser Haus- und Schulordnung werden im Sinne eines permanenten Verbesserungsprozesses gerne entgegengenommen. Lüdinghausen/Dülmen, im Oktober 2014

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