Erklärung zur Organspende eine Bürgerpflicht?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erklärung zur Organspende eine Bürgerpflicht?"

Transkript

1 Erklärung zur Organspende eine Bürgerpflicht? Der Bundestag hat eine Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. Künftig wird der Bürger in regelmäßigen Abständen aufgefordert, seine Einstellung zur eigenen Organspende schriftlich zu dokumentieren. Eine Pflicht zur Entscheidung gibt es aber nicht. Doch ist es zumutbar, dem Bürger eine Entscheidung abzuverlangen, wenn das Kriterium des Hirntodes als Tod des Menschen umstritten ist? Ein Pro- und Contra- Artikel für die Nachrichten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von Arne Manzeschke und Stephan Schleissing, Institut Technik-Theologie-Naturwissenschaften an der LMU München. Zur Sache Die ersten Organtransplantationen sind schon ein halbes Jahrhundert her; seitdem gibt es vor allem bei der postmortalen Spende deutliche Fortschritte zu verzeichnen. Durch Immunsuppressiva (Medikamente, die die Abstoßung des körperfremden Organs verhindern), ausgefeilte physiologische Untersuchungen von Spender und Empfänger sowie verbesserte Operationstechniken können heute immer mehr Organe transplantiert werden und so Menschen mit schweren oder gar tödlichen Krankheitsverläufen geholfen werden. Die Fortschritte bedingen auch, dass heute Menschen fast aller Altersklassen als Spender und als Empfänger in Frage kommen. Jedoch werden weit mehr Organe gebraucht als Spender zur Verfügung stehen. Seit es die Organspende als medizinisch-technische Möglichkeit gibt, gibt es auch einen Mangel an ausreichenden Organen; denn mit den Möglichkeiten wächst zugleich die Erwartung. Mit der jüngsten Änderung des Transplantationsgesetzes setzt der Gesetzgeber einerseits die europäischen Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe in deutsches Recht um. Zum anderen aber wird nun statt der bisherigen erweiterten Zustimmungslösung eine Erklärungslösung gelten. Bisher musste eine ausdrückliche Zustimmung des potentiellen Spenders zu einer Organspende vorliegen, die auch durch eine diesem mutmaßlichen Willen entsprechende Zustimmung der Angehörigen gegeben werden konnte. Nun werden alle Bürgerinnen und Bürger durch ihre Krankenkassen regelmäßig dazu aufgefordert, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern. 2 Abs. 2a des geänderten Transplantationsgesetzes (TPG) lautet:»niemand kann verpflichtet werden, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben«. Liegt keine entsprechende Äußerung des Menschen vor, der für eine Organspende in Betracht kommt, so werden auch bei der neuen Lösung die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen befragt. Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Neufassung einerseits ein erhöhtes Spendenaufkommen, weil alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr nun zunächst alle zwei Jahre und nach flächendeckender Einführung der persönlichen Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) alle fünf Jahre direkt angeschrieben und aufgefordert werden, sich zum eigenen Spendeverhalten zu äußern. Zum anderen möchte man gerne den Angehörigen die extrem belastende Situation ersparen, in dem Moment, in dem eine Todesnachricht vom Arzt überbracht wird, über die

2 Spendebereitschaft des gerade Verstorbenen (genauer wäre von einem qua Hirntoddiagnostik als tot definierten Menschen zu sprechen) Auskunft zu geben. Die in Deutschland nun gefundene Erklärungslösung muss als Kompromiss verstanden werden zwischen der bisher geltenden (erweiterten) Zustimmungslösung und der in den meisten anderen Ländern geltenden Widerspruchslösung, wonach die Spendenbereitschaft eines Menschen vorausgesetzt wird, solange nicht ausdrücklich das Gegenteil dokumentiert wurde. Dieser Maßgabe entspricht auch der erste Satz des geänderten TPG:»Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern. Hierzu soll jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig im Leben in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage seiner eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und aufgefordert werden, die jeweilige Erklärung auch zu dokumentieren.«stephan Schleissing: Die Entscheidungslösung als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts Liberale Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihren Bürgern ein Höchstmaß an Freiheit und Selbstbestimmung bei der Gestaltung der eigenen Lebensführung zumessen. Insbesondere Eingriffe am Lebensende oder Verfügungen über den Körper eines toten Menschen sollten in dieser Sicht nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vollzogen werden. Das deutsche Transplantationsgesetz aus dem Jahre 1997 entsprach diesem Grundsatz mit der Einführung der so genannten Zustimmungslösung, die die Entnahme eines Spenderorgans ohne Berücksichtigung des Willens des Spenders untersagte. In der Praxis stellt sich diese Willensermittlung in einem Großteil der Fälle allerdings als ausgesprochen kompliziert und belastend für die betroffenen Personen dar. Weil nur etwa jeder Vierte in der Bevölkerung seinen Willen in einem Organspendeausweis dokumentiert hat, müssen zumeist die Angehörigen den mutmaßlichen Willen des Sterbenden feststellen. Die nun beschlossene Neufassung des Transplantationsgesetzes schafft hier eine größere Klarheit bei der Ermittlung der Einstellung zur Organspende. Sie fordert jeden Bürger zur schriftlichen Erklärung seines Willens mit einem doppelten Ziel auf: Die Bereitschaft zur Organspende zu fördern und zugleich jedem Einzelnen die Entscheidung darüber frei zu stellen, wie er votiert. Kritiker erblicken darin eine moralische Nötigung des Einzelnen durch den Staat. Aber man kann die Pflicht zur Erklärung der eigenen Zustimmung, Ablehung oder Enthaltung zur Organspende auch als Einübung in eine demokratische Tugend ansehen, die einem liberalen Gemeinwesen gut ansteht. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber keinerlei Sanktionen für die Nichtbeachtung dieser Tugendpflicht erwogen hat, zeigt deutlich, dass er vor allem auf die Freiwilligkeit der Bürger setzt. Aus meiner Sicht sprechen vor allem zwei Gründe für die vom Bundestag beschlossene Einführung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz. (1) In einem liberalen Staat kann es keine Pflicht zur Organspende geben. Weil aber unser Gesundheitswesen als ein Solidarsystem konzipiert ist, in dem individuelle Hilfe grundsätzlich nach dem Grad der Bedürftigkeit und nicht den Vorleistungen des Einzelnen gewährt wird, ist es gleichwohl gerechtfertigt, den Bürger bei der Aufrechterhaltung dieses Solidarsystems in die Pflicht zu nehmen. In unserer Gesellschaft herrscht ein Konsens darüber, dass die Transplantationsmedizin ein Gut ist, das das Leben von Menschen mit Organversagen retten kann und darum zu fördern ist. Angesichts der großen Kluft zwischen potenzieller

3 Spendebereitschaft und tatsächlicher Einverständniserklärung ist es daher legitim, vom Bürger zu verlangen, sein Freiheitsrecht beim Umgang mit dem Thema der Organspende auch ausdrücklich zu dokumentieren. Mit der Artikulation seines individuellen Willens unterstützt er damit den Staat bei der Wahrnehmung seiner Schutzpflichten gegenüber schwerkranken Mitbürgern. Solidarität wird von ihm hier nur durch die Teilnahme am Verfahren der Erklärungslösung verlangt, unabhängig davon, wie er persönlich zu einer möglichen eigenen Organentnahme steht. (2) Wem zugemutet wird, in Fragen des eigenen Sterbens und der Möglichkeit einer Organtransplantation eine eigene Entscheidung treffen zu müssen, der hat Anspruch auf eine umfassende Information, die ihm auch persönlich zusteht. Dieser Aspekt einer informierten Entscheidung, den das neue Transplantationsgesetz in den Vordergrund stellt, rückt angesichts der Dringlichkeit der Erhöhung der Organspendebereitschaft bisweilen in den Hintergrund. Nun haben die Bürger die Möglichkeit, nicht nur über Ort und Verfahren einer Organentnahme aufgeklärt zu werden, sondern diese Information auch vor dem Hintergrund ihrer Erwartungen an die Integrität ihres Personseins im Sterbensprozess in ein reflektiertes Verhältnis zu setzen. Es ist richtig, dass bezüglich des Verständnisses des definitiven Todeseintritts in der Wissenschaft unterschiedliche Einschätzungen vorliegen. Von niemandem wird allerdings bestritten, dass mit dem so genannten Hirntod der individuelle Sterbeprozess irreversibel einsetzt, was den Tod der menschlichen Person unvermeidbar zur Folge hat. Allerdings hat die Medizin nie behauptet, den Tod des Menschen im umfassenden, also sowohl Natur, Geist und Seele betreffenden Sinne definieren zu können. Deshalb kann man z.b. aus Gründen eines anderen Verständnisses des biologischen Organismus oder des philosophischen Verständnisses menschlichen Lebens und seiner Leiblichkeit den definitiven Todeszeitpunkt zeitlich auch etwas später ansetzen. Dies berührt jedoch nicht die Zuverlässigkeit der Kriterien, mit denen die Ärzte nach den Richtlinien der Bundesärzteschaft den Tod eines Menschen als»zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms«feststellen. Angesichts der Unmöglichkeit, Leben und Tod eines Menschen allein mit wissenschaftlichen Mitteln umfassend definieren zu können, sieht das neue Transplantationsgesetz eine Aufklärung des Bürgers vor, die»die gesamte Tragweite der Entscheidung«umfasst und»ergebnisoffen«ist. ( 2, Abs.3) Weil Entscheidungen am Lebensende für den Einzelnen mit einem hohen Maß an Unsicherheit belastet sein können, besteht nun die besondere ethische Vorzugswürdigkeit der Entscheidungslösung darin, dass mit der moralischen Pflicht, sich erklären zu müssen, der Gesetzgeber doch zugleich den Bürger nicht in die bloße Alternative pro oder contra Organspende zwingt. Weil jeder eben auch die Möglichkeit hat, die Beantwortbarkeit der Frage zum Beispiel aus Gründen individueller Überforderung abzuweisen, wird anerkannt, dass die Zumutbarkeit einer Erklärung zur Organspende zuletzt als höchstpersönliche Entscheidung nur von ihm selbst getroffen werden kann. In einer gewissen Spannung steht damit freilich der Grundsatz, dass im Falle einer Urteilsenthaltung die Angehörigen entscheiden sollen, ob angesichts des Hirntodes eine Organentnahme dem mutmaßlichen Willen des Sterbenden entspricht. Dieses schon bisher praktizierte Procedere, das als»erweiterte«zustimmungslösung bezeichnet wird, ist den meisten Bürgern so gar nicht bekannt. Deshalb ist es ein Fortschritt, dass sich nun explizit jeder dazu verhalten kann, ob er diese Delegation der Äußerung seines Willens im Moment des eigenen Sterbens auch befürwortet.

4 Organspende, so sieht es das neue Gesetz vor, soll auch in Zukunft nicht einfach eine allgemeine Bürgerpflicht sein. Gleichwohl ist es mit den Grundsätzen eines liberalen Gemeinwesen sehr wohl vereinbar, die Freiheit des Bürgers in Fragen der Organspende mit der Verantwortung für den kranken Mitmenschen in Form einer verpflichtenden Selbstauskunft über den eigenen Willen zu verbinden. Arne Manzeschke: Eine Sozialpflichtigkeit der Organe darf es nicht geben Eine Gesetzesänderung ist dann sinnvoll, wenn sie eine effektive Verbesserung der bisherigen Gesetzeslage darstellt. Zwei vordringliche Ziele sollen mit der Änderung des Transplantationsgesetzes erreicht werden. Erstens soll die Zahl der Organspenden erhöht werden ( 1, Abs. 1 neues TPG), indem alle Bürger regelmäßig aufgefordert werden, ihre Spendenbereitschaft öffentlich zu dokumentieren. Zweitens sollen die Angehörigen entlastet werden, weil das Überbringen der Todesnachricht dann nicht mehr mit der Frage nach einer möglichen Organspende verkoppelt bleiben muss (weil dann in den meisten Fällen eine Entscheidung vorliegen wird). Dies soll durch eine verstärkte Aufklärung in der Sache und ein offizielles Dokumentationsverfahren (Ausgabe der Informationsbroschüren und des Organspendeausweises durch die Krankenkassen bzw. Meldestellen der Kommunen z.b. bei Pass- oder Führerscheinausgabe) erreicht werden. Wenn die elektronische Gesundheitskarte für alle Versicherten vorliegt, soll die Entscheidung auf ihr dokumentiert werden mit Lese- und Schreibrecht der Krankenkassen. Bürgerinnen und Bürger werden nun in einer sehr privaten Angelegenheit immer wieder zu einer öffentlichen Erklärung aufgefordert. Der Bundesgesundheitsminister benannte das staatliche Handeln so:»wir werden nicht locker lassen und werden regelmäßig immer wieder informieren«. Diese Haltung hat die SZ mit der Bezeichnung»Bundesdrängelministerium«kommentiert eine ironische Formulierung, die politisch fragen lässt, ob es Aufgabe des Staates sein kann, seine Bürger in dieser Weise zu Entscheidungen zu nötigen, die nicht zu ihrem eigenen Nutzen sind. Ein Nutzen mag für Angehörige bestehen, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr gleichzeitig mit der Todesnachricht und der Frage nach einer Organentnahme konfrontiert werden. Diesen Nutzen darf man nicht gering schätzen. Es ist aber nach gegenwärtiger Lage unklar, ob die Angehörigen bei Nichterklärung nicht doch wieder herangezogen werden. Mit dem Nutzen für die Gesellschaft bzw. für einen potentiellen Organempfänger sollte in diesem Zusammenhang nicht argumentiert werden, weil die Freiwilligkeit einer Organgabe ebenso wie die Freiwilligkeit zu einer Entscheidung diesbezüglich entweder durch eine Pflicht zur Entscheidung oder den moralisch vorzugswürdigen Nutzen eines Dritten unterlaufen wird. Es besteht hier eine systematische Spannung zwischen den Zielen des Gesetzes und seiner Umsetzung: Einerseits soll die Zahl der Organspenden erhöht werden, andererseits soll die Aufklärung der Bürger»ergebnisoffen«( 2. Abs. 1 neues TPG) verlaufen. Was geschieht, wenn die ergebnisoffene Aufklärung nicht das gewünschte Ergebnis zeitigt? Eine ergebnisoffene und umfassende Aufklärung würde notwendigerweise die Ambivalenzen des ganzen Verfahrens zur Sprache bringen, einschließlich der Strittigkeit des Hirntodkriteriums oder der Notwendigkeit, einen Sterbenden nicht mehr bis zum letzten Atemzug begleiten zu können. Eine solche

5 ambivalenzoffene und ehrliche Aufklärung und Diskussion stünde unserer Gesellschaft gut zu Gesicht. Würde das neue TPG eine solche Praxis befördern, wäre das ein echter Gewinn. Doch das neue Gesetz birgt Unklarheiten, die skeptisch stimmen. Die Versicherten werden von offizieller Seite aufgefordert, eine Erklärung hinsichtlich ihrer Spendebereitschaft zu dokumentieren. Tun sie das nicht, folgt keine Sanktion ( 2 Abs. 2a:»Niemand kann verpflichtet werden, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben«). Gibt es seitens des Gesetzgebers nicht näher erklärte Gründe, warum man zwar die Kulisse einer offiziellen, verpflichtenden Handlung aufbaut, aber von einer konkreten Sanktion absieht? Hier wird offenbar gegenüber dem Einzelnen Druck aufgebaut, sich zum Thema Organspende zu äußern und zwar idealerweise für die Organspende zu votieren. Im Falle seiner Nichterklärung oder Ablehnung sieht sich der Einzelne einer nicht eben demokratischen Diskurskonstellation ausgesetzt:»niemand bekennt sich gerne (halb-)öffentlich zu einer Haltung, die im öffentlichen Diskurs als unmoralisch, unsolidarisch oder unaufgeklärt dargestellt wird«(w. Lübbe). Der Konflikt zwischen einer ergebnisoffenen Aufklärung und einer Erhöhung der Spendezahlen führt dazu, dass faktisch nicht alle Entscheidungen gleichwertig sind, und die Bürger gerade nicht zu einer eigenen und freiwilligen Entscheidung befähigt werden. Hier liefert die Gesetzesänderung keine effektive Verbesserung, sondern verunklart vielmehr die Situation. Die Organspende soll nach wie vor eine freiwillige Gabe sein, die allerdings durch den offiziösen und subtilen Druck auf den Einzelnen, sich erklären zu müssen, gerade den notwendigen Grad an Freiwilligkeit einbüßt. Dass die Krankenkassen mit Etablierung der Elektronischen Gesundheitskarte Schreib- und Leserecht bezüglich der individuellen Entscheidung ihrer Patienten erhalten sollen, erhöht noch einmal den Druck auf den Einzelnen und könnte ein sozial bzw. gesundheitspolitisch erwünschtes Verhalten fördern. Das entspricht aber bei allen gegenteiligen Beteuerungen nicht einem ergebnisoffenen Aufklärungsprozess und liefert nicht den notwendig freiheitlichen Rahmen, damit alle Entscheidungen und Nichtentscheidungen gleichermaßen respektiert werden. Sollte die Gesellschaft schrittweise an eine Form des pflichtgemäßen Altruismus, eine Art Sozialpflichtigkeit der Organe gewöhnt werden, so lieferte das geänderte Gesetz tatsächlich den geeigneten Rahmen dazu. Es unterliefe dann aber die demokratischen Standards, mit der eine Gesellschaft über solche weit reichenden Änderungen ihres Selbstverständnisses befinden muss auch wenn dieses Gesetz selbst auf demokratischem Wege zustande gekommen ist. PD Dr. Arne Manzeschke ist Inhaber der Koordinationsstelle für Medizinethik der ELKB am Institut Technik-Theologie-Naturwissenschaften (TTN). Kirchenrat Dr. Stephan Schleissing ist Beauftragter für Naturwissenschaft und Technik der ELKB und Geschäftsführer des Instituts TTN an der LMU München.

14. Nephrologisches Pflegesymposium Warum warten Patienten in Deutschland so lange auf ein Spenderorgan?

14. Nephrologisches Pflegesymposium Warum warten Patienten in Deutschland so lange auf ein Spenderorgan? Universitäres Transplantations-Centrum 14. Nephrologisches Pflegesymposium Warum warten Patienten in Deutschland so lange auf ein Spenderorgan? Silke Scheidat Ambulanzzentrum Bereich Nierentransplantation

Mehr

Gut durchdacht schenk ein Ge

Gut durchdacht schenk ein Ge t h c a d h c r Gut du ein Geschenk DER VEREIN Wir sind ein Verein, der Lebendorganspendern und Empfängern sowie deren Angehörigen zur Seite stehen. Empfänger und Spender sind gleichberech@gte Mitglieder

Mehr

Äußerungspflicht zur Organspende

Äußerungspflicht zur Organspende Äußerungspflicht zur Organspende und Widerspruchsregelung Ein Kommentar zum Regelungsvorschlag des Nationalen Ethikrats Weyma Lübbe Universität i Regensburg Institut für Philosophie 1. Äußerungspflicht

Mehr

Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung

Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung A. Einleitung Das im Jahr 2009 in Kraft getretene 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts ( Patientenverfügungsgesetz )

Mehr

WAS PASSIERT AM ORGANSPENDE? WIR WOLLEN ALLES WISSEN!

WAS PASSIERT AM ORGANSPENDE? WIR WOLLEN ALLES WISSEN! WAS PASSIERT AM ORGANSPENDE? WIR WOLLEN ALLES WISSEN! www.gesundheit-aktiv.de Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein. 2 Transplantationsgesetz

Mehr

Neue ethische Fragen zu Hirntod und Transplantation

Neue ethische Fragen zu Hirntod und Transplantation Neue ethische Fragen zu Hirntod und Transplantation Ulrich Fink Hildegard Huwe Diözesanbeauftragte für Ethik im Gesundheitswesen Erzbistum Köln Seminarprogramm Tagungsüberblick, Themeneinstieg Controversies

Mehr

Widerspruchs- oder Zustimmungslösung: Die aktuelle Diskussion

Widerspruchs- oder Zustimmungslösung: Die aktuelle Diskussion Widerspruchs- oder Zustimmungslösung: Die aktuelle Diskussion 15. Jahrestagung des AK NTX der DGU e.v. 3. Jenaer Workshop Nierentransplantation 16.11.2007 Dr. med. Christa Wachsmuth Geschäftsführende Ärztin

Mehr

Bewertung des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.

Bewertung des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. Bewertung des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zu der vorgesehenen Änderung des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz TPG) insbesondere

Mehr

Hirntod und Organentnahme aus medizinrechtlicher Sicht

Hirntod und Organentnahme aus medizinrechtlicher Sicht Hirntod und Organentnahme aus medizinrechtlicher Sicht IERM Jahrestagung 06.11.2014 Karin Bruckmüller JKU Linz (und Universität Wien) 1 Vorgehen in Deutschland ( 3 dtpg) (1) Die Entnahme von Organen oder

Mehr

15. Herner Lebertag. Organspende sichert Überleben Neues zur Organspende

15. Herner Lebertag. Organspende sichert Überleben Neues zur Organspende 15. Herner Lebertag Organspende sichert Überleben Neues zur Organspende Gesellschaft für Gastroenterologie in Herne e.v. Hepatitis Hilfe NRW e.v. SHG-Herne Herne, Mittwoch, 21. März 2012 Markus Freistühler

Mehr

KKF-Verlag. Leben schenken: Organspende. Organspende

KKF-Verlag. Leben schenken: Organspende. Organspende Organspende Leben schenken: Organspende Ob Sie sich dafür dagegen entscheiden füllen Sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende aus. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, in Deutschland

Mehr

Ethische Aspekte der Transplantationsmedizin. Prof. Dr. Ludwig Siep Philosophisches Seminar

Ethische Aspekte der Transplantationsmedizin. Prof. Dr. Ludwig Siep Philosophisches Seminar Ethische Aspekte der Transplantationsmedizin Prof. Dr. Ludwig Siep Philosophisches Seminar Übersicht: 1. Was ist Ethik? 2. Kriterien medizinischer Ethik 3. Probleme der Organentnahme von toten Spendern

Mehr

Organspende Verstorbener

Organspende Verstorbener Organspende Organspende Verstorbener...2 Lebendnierenspende...3 Rechtliche Grundlagen...4 Soziale Absicherung der Lebendspender... 5 Fragen und Antworten...5 Stand: März 2015 1 Organe, die für eine Nierenspende

Mehr

Medizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Hirntod und Organtransplantation

Medizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Hirntod und Organtransplantation Medizinethik Sommersemester 2010 Thomas Schramme 6.7.2010 Hirntod und Organtransplantation Gliederung Todesdefinition Teilhirntod Pro und Contra Hirntodkriterium Hirntod als Voraussetzung einer Organentnahme

Mehr

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 28-1 vom 22. März 2012 Rede des Bundesministers für Gesundheit, Daniel Bahr, zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vor

Mehr

Rette LEBEN! OrganSPENDE

Rette LEBEN! OrganSPENDE Rette LEBEN! OrganSPENDE in Österreich Was ist eine Organtransplantation? Organtransplantation ist die Übertragung von Organen von einem Menschen auf den anderen. Transplantationen sind oft die einzige

Mehr

HINTERGRUNDINFORMATION

HINTERGRUNDINFORMATION HINTERGRUNDINFORMATION Häufige Fragen zur Organspende Wird meine Entscheidung fürs Leben registriert? Die Bereitschaft, zur Organspende und fürs Leben einzutreten, wird in Deutschland nicht registriert.

Mehr

Stand: Januar Zusatzthemen

Stand: Januar Zusatzthemen Zusatzthemen Erforderliche Laboruntersuchungen und medizinische Tests des Spenders oder der Spenderin Erforderliche Laboruntersuchungen und medizinische Tests Sonographie Abdomen Labor: Aufnahme und Verlauf

Mehr

Postmortale Organ- und Gewebespende

Postmortale Organ- und Gewebespende Postmortale Organ- und Gewebespende Feststellung des Hirntodes Voraussetzungen zur postmortalen Organ- und Gewebespende Zustimmung zur Organ- und Gewebespende Erfolgt entweder durch Zustimmung der verstorbenen

Mehr

Grußwort. Organspende für Transplantationsbeauftragte. von Dr. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer

Grußwort. Organspende für Transplantationsbeauftragte. von Dr. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer Grußwort Organspende für Transplantationsbeauftragte von Dr. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer Seminar am 21. März 2013 in München Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte

Mehr

Zustimmungslösung versus Widerspruchslösung

Zustimmungslösung versus Widerspruchslösung Zustimmungslösung versus Widerspruchslösung Schriftliche Verfügung zu Lebzeiten (Zustimmung oder Ablehnung) Schriftliche Verfügung zu Lebzeiten (Zustimmung oder Ablehnung) vor keine Festlegung nicht vor

Mehr

Ich bin Organspender, und Sie?

Ich bin Organspender, und Sie? Ich bin Organspender, und Sie? Die Organspende, eine Frage des Lebens. Viele Menschen - Männer, Frauen, Kinder, junge Leute und Ältere - leiden an Krankheiten, für die es noch keine wirksamen Therapien

Mehr

Die Werbung für mehr Organspende bedeutet deshalb überaus große Sensibilität frühzeitige, behutsame, beständige Aufklärung.

Die Werbung für mehr Organspende bedeutet deshalb überaus große Sensibilität frühzeitige, behutsame, beständige Aufklärung. Sehr geehrter Herr Präsident/ Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Transplantationsgesetz hat zu einem hohen Maß an Rechtssicherheit geführt und ist eine unverzichtbare Grundlage für Vertrauensbildung

Mehr

Organspende in Deutschland Zeit für neue Wege?!

Organspende in Deutschland Zeit für neue Wege?! Organspende in Deutschland Zeit für neue Wege?! Gesundheitskonferenz Goslar 14. November 2018 Alina Röttger Gliederung Organspende in Deutschland Entwicklung der Organspenden in Deutschland Organisation

Mehr

Prof. Dr. Egon Jüttner Bericht aus Berlin

Prof. Dr. Egon Jüttner Bericht aus Berlin Nr. 36 22.3.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreundinnen, liebe Parteifreunde, heute möchte ich Ihnen einen Überblick über die Geschehnisse in dieser parlamentarischen Sitzungswoche geben.

Mehr

Der Geist des Ting. Eine Gemeinschaft im Geist des Ting. Freiheit ist ein Synonym für Verantwortung. Gerechtigkeit. Wahrheit.

Der Geist des Ting. Eine Gemeinschaft im Geist des Ting. Freiheit ist ein Synonym für Verantwortung. Gerechtigkeit. Wahrheit. Der Geist des Ting Freiheit ist ein Synonym für Verantwortung in der Ratsversammlung und im alltäglichen Miteinander Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füge auch keinem Anderen zu Was Du möchtest,

Mehr

Ich bin Organspender, und Sie? 49_Broch_DonOrganes_DE_09-12.indd :1

Ich bin Organspender, und Sie? 49_Broch_DonOrganes_DE_09-12.indd :1 Ich bin Organspender, und Sie? 49_Broch_DonOrganes_DE_09-12.indd 1 25.09.12 09:1 Die Organspende, eine Frage des Lebens. Viele Menschen - Männer, Frauen, Kinder, junge Leute und Ältere - leiden an Krankheiten,

Mehr

AB 1 Hirntod und Organspende

AB 1 Hirntod und Organspende AB 1 Hirntod und Organspende Es gibt ihn nicht, den einen Tod. Wann ein Mensch wirklich tot ist, hängt stark von der Definition ab. Früher ging man davon aus, dass ein Mensch tot sei, wenn sein Herz nicht

Mehr

Organ- und Gewebespende. Ich bin Organspender. KKF-Verlag

Organ- und Gewebespende. Ich bin Organspender. KKF-Verlag Organ- und Gewebespende Ich bin Organspender Klarheit schaffen! Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die meisten Menschen in Deutschland wären bereit, nach ihrem Tod Gewebe und Organe

Mehr

Organspende und Organtransplantation in Nordrhein-Westfalen, 2008

Organspende und Organtransplantation in Nordrhein-Westfalen, 2008 Juni 2009 NRW kurz und informativ Organspende und Organtransplantation in Nordrhein-Westfalen, 2008 Barbara Zitzmann Die Organspendezahlen in Nordrhein-Westfalen konnten im Jahr 2008 entgegen dem bundesweiten

Mehr

Hirntod und Organspende im. H. Tritthart Graz

Hirntod und Organspende im. H. Tritthart Graz Hirntod und Organspende im deutschsprachigen Raum Gesprächsführung H. Tritthart Graz Die Betreuung von Organspendern und seinen Angehörigen gehört zu den sensibelsten Phasen einer postmortalen Organspende

Mehr

ORGANSPENDE: WIR WOLLEN ALLES WISSEN!

ORGANSPENDE: WIR WOLLEN ALLES WISSEN! ORGANSPENDE: WIR WOLLEN ALLES WISSEN! Gut informiert entscheiden Alle zwei Jahre versenden die Krankenkassen an mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland Organspendeausweise. Damit kommen sie einer

Mehr

Delegiertenkonferenz 2011 des DVS e.v. Aktuelle Informationen

Delegiertenkonferenz 2011 des DVS e.v. Aktuelle Informationen Delegiertenkonferenz 2011 des DVS e.v. Aktuelle Informationen 1. Neue Zahlen zur Organspende 2. Neuregelungen bei Old for Old 3. Die Transplantation vorgeschädigter Organe 4. Steinmeier, Kauder und Co

Mehr

21. WAZ- Nachtforum Medizin. Ein Widerspruch?

21. WAZ- Nachtforum Medizin. Ein Widerspruch? 21. WAZ- Nachtforum Medizin Knappschaftskrankenhaus Bochum 21. Juni 2012 Neues Transplantationsgesetz und Patientenverfügung- Ein Widerspruch? R. Viebahn, Bochum Chirurgische Universitätsklinik Knappschaftskrankenhaus

Mehr

Die Handreichung der ELKB»leben und sterben im Herrn«

Die Handreichung der ELKB»leben und sterben im Herrn« Die Handreichung der ELKB»leben und sterben im Herrn als wärs ein Teil von mir«zur Debatte um Hirntod, Organspende und Transplantation Rothenburg, 28. November 2015 Prof. Dr. Arne Manzeschke Legenda aurea

Mehr

Die Welt mit anderem Herzen sehen. Organspende und Transplantation

Die Welt mit anderem Herzen sehen. Organspende und Transplantation Die Welt mit anderem Herzen sehen Organspende und Transplantation Organ- und Gewebespende Folie 1 Welche Organe und Gewebe können gespendet werden? Organe Gewebe Herz Lunge Haut Herzklappen Leber Niere

Mehr

Postmortale Organ- und Gewebespende

Postmortale Organ- und Gewebespende Postmortale Organ- und Gewebespende Feststellung des Hirntodes Voraussetzungen zur postmortalen Organ- und Gewebespende Zustimmung zur Organ- und Gewebespende Erfolgt entweder durch Zustimmung der verstorbenen

Mehr

Organspende im Kontext der Patientenverfügung

Organspende im Kontext der Patientenverfügung Organspende im Kontext der Patientenverfügung Dr. med. Christa Wachsmuth 29.04.2017 Dresden M06-0-FB-337-0 (neu), Stand: 27.09.16 Organspende im Kontext der Patientenverfügung Quelle: DSO Organspende im

Mehr

Grußwort. Ärzte und Selbsthilfe im Dialog: Organspende das Leben mit einer neuen Niere

Grußwort. Ärzte und Selbsthilfe im Dialog: Organspende das Leben mit einer neuen Niere Grußwort Ärzte und Selbsthilfe im Dialog: Organspende das Leben mit einer neuen Niere Dr. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Freitag, 5. Dezember 2014, 15.00 Uhr Nürnberg Convention

Mehr

Organspende - im Licht

Organspende - im Licht Organspende - im Licht von Mitgefühl und Weisheit Die Fragen wurden mir von Silvia Tiedtke und Cornelia Görner zugeschickt, und ich habe sie Anfang März 2013 schriftlich beantwortet. (1) Sie leben als

Mehr

Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis. A. Einleitung 1

Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis. A. Einleitung 1 Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis V XI XV XXV A. Einleitung 1 B. Die erweiterte Zustimmungslösung gemäss Art. 8 TPG 3 I. Begriff 3 II. Vereinbarkeit

Mehr

Zur Widerspruchslösung bei der Organspende

Zur Widerspruchslösung bei der Organspende Forum Bioethik, 12.12.2018 Zur Widerspruchslösung bei der Organspende Ein Plädoyer dafür Reinhard Merkel (DER) Einige Voraussetzungen: normativ und faktisch 1. Lebenswichtige Organe dürfen nur toten Menschen

Mehr

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 52-1 vom 25. Mai 2012 Rede des Bundesministers für Gesundheit, Daniel Bahr, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes vor dem Deutschen Bundestag

Mehr

Angehörigenbegleitung in der DSO

Angehörigenbegleitung in der DSO Angehörigenbegleitung in der DSO 2. Wintersymposium Swisstransplant Luzern, 12.-13.1.2017 Priv.-Doz. Dr. Christina Schleicher Region Baden-Württemberg Gliederung 1 2 3 Rechtliche Rahmenbedingungen Durchführung

Mehr

Sonne und Schatten Lehrerinformation

Sonne und Schatten Lehrerinformation Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Ziel Material Sozialform Zuteilung von Elementen der Transplantationsmedizin, welche als Sonnen- bzw. Schattenseite interpretiert werden können. Die anschliessende

Mehr

Organ- und Gewebespende

Organ- und Gewebespende Foto von BZgA/Petershagen Organ- und Gewebespende Situation, Informationen und Regelungen Stand: Juli 2017 1. Was ist eine Organ- und Gewebetransplantation? 2. Situation der Organspende in Deutschland

Mehr

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Leben retten durch Organspende (PDF-Datei)

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Leben retten durch Organspende (PDF-Datei) Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Leben retten durch Organspende (PDF-Datei) Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de IV Der Mensch Beitrag 24 Leben

Mehr

Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- oder Gewebespende*

Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- oder Gewebespende* Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- oder Gewebespende* Berlin, 11. Oktober 2011 * auf der Grundlage von vorbereitenden Empfehlungen der Ständigen Kommission Organtransplantation

Mehr

Patientenverfügung. Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon:

Patientenverfügung. Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon: Patientenverfügung Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon: 1 1. Meine Werte und Wünsche, mein Lebensbild Mein Leben empfinde ich als Geschenk. Wenn eines Tages mein Leben dem Ende zugeht,

Mehr

Positionen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Förderung der Organspende in Deutschland

Positionen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Förderung der Organspende in Deutschland 17. September 2018 Positionen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Förderung der Organspende in Deutschland 1. Die Förderung der Organspende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die zahlreichen

Mehr

Postmortale Organspende

Postmortale Organspende Postmortale Organspende Macht den Hirntod eines Menschen zur Chance auf mehr Lebensqualität und mehr Lebenszeit für mehrere andere Menschen. Bringt enorme psychische Belastungen für die Beteiligten mit

Mehr

Stand: [Briefkopf Transplantationszentrum] Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Stand: [Briefkopf Transplantationszentrum] Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, [Briefkopf Transplantationszentrum] Patienteninformation gemäß 15e Transplantationsgesetz (TPG) für die Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle Stand: 14.02.2017

Mehr

Die Welt mit anderem Herzen sehen

Die Welt mit anderem Herzen sehen UNTERRICHTS Organspende und Transplantation ARBEITSBLÄTTER Herzen sehen ARBEITSBLÄTTER Inhalt Arbeitsblatt 1: Organspendeausweis Fragen 1 Antworten 2 Arbeitsblatt 2: Häufige Fragen zur Organspende Fragen

Mehr

Kampagne Volksinitiative «Organspende fördern Leben retten»

Kampagne Volksinitiative «Organspende fördern Leben retten» Kampagne Volksinitiative «Organspende fördern Leben retten» Luzern, 14. März 2018 Seite 1 Zur Person Flavian Kurth, Inhaber BGKS Marketing Communications AG, spezialisiert auf Marketingkommunikation im

Mehr

Organspende mit guten Gründen nur freiwillig!

Organspende mit guten Gründen nur freiwillig! Berlin, 30. Mai 2011 Organspende mit guten Gründen nur freiwillig! Die Zahl der Menschen, denen durch eine Organtransplantation geholfen werden könnte, steigt schneller als die Zahl transplantierbarer

Mehr

Die Gewebespende im Gesundheit Nord - Klinikverbund Bremen

Die Gewebespende im Gesundheit Nord - Klinikverbund Bremen Die Gewebespende im Gesundheit Nord - Klinikverbund Bremen Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation/ 2 Informationen zur Gewebespende Kooperationsvertrag/Gesetzliche Grundlagen 3 Ihre Ansprechpartner

Mehr

Die Gewebespende in der Universitätsmedizin Greifswald

Die Gewebespende in der Universitätsmedizin Greifswald Die Gewebespende in der Universitätsmedizin Greifswald Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation/ 2 Informationen zur Gewebespende Kooperationsvertrag/Gesetzliche Grundlagen 3 Ihre Ansprechpartner

Mehr

Positionspapier der CDL (Stand: ) Organentnahme nach Hirntod-Diagnose kritisch betrachtet

Positionspapier der CDL (Stand: ) Organentnahme nach Hirntod-Diagnose kritisch betrachtet Positionspapier der CDL (Stand: 11.10.2012) Organentnahme nach Hirntod-Diagnose kritisch betrachtet Im Jahre 2011 wurden in Deutschland von insgesamt 1.200 hirntoten Organspendern nach vorläufigen Zahlen

Mehr

Prof. Dr. med. K. Hekmat Herzzentrum Thüringen, Universitätsklinikum Jena

Prof. Dr. med. K. Hekmat Herzzentrum Thüringen, Universitätsklinikum Jena bestimmung und Betreuung des Organspenders Prof. Dr. med. K. Hekmat Herzzentrum Thüringen, Was ist der? Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes

Mehr

Pilotprojekt Organspende als Unterrichtsthema im Zusammenhang der zweitägigen UNESCO-Projekttage der Schiller-Schule Bochum

Pilotprojekt Organspende als Unterrichtsthema im Zusammenhang der zweitägigen UNESCO-Projekttage der Schiller-Schule Bochum Pilotprojekt Organspende als Unterrichtsthema im Zusammenhang der zweitägigen UNESCO-Projekttage der Schiller-Schule Bochum Ziele des Pilotprojektes Die Bereitschaft zur Auseinadersetzung mit dem Thema

Mehr

Intime Fremde : Organtransplantation im Kontext von Kultur und Gesellschaft

Intime Fremde : Organtransplantation im Kontext von Kultur und Gesellschaft Intime Fremde : Organtransplantation im Kontext von Kultur und Gesellschaft für dich gegeben!? Organ- und Gewebetransplantation Güstrow 11.03.2017 Dr. Vera Kalitzkus ifam Düsseldorf Persönlichkeitsbildung

Mehr

ICH GEBE VON HERZEN. Org e sp n für ues n!

ICH GEBE VON HERZEN. Org e sp n für ues n! ICH GEBE VON HERZEN. n Org e sp n! für ues Ich gebe von Herzen. Aus christlicher Sicht ist das Spenden eines Organs nach dem eigenen Tod ein Akt der Nächstenliebe und der Solidarität. Die Bereitschaft

Mehr

Konvention Festsetzung der Todeszeitbestimmung Un-

Konvention Festsetzung der Todeszeitbestimmung Un- Stellungnahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur "Vorbereitung eines Transplantationsgesetzes" am

Mehr

Start Quiz Lehrerinformation

Start Quiz Lehrerinformation Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Ziel Material Sozialform Die SuS versuchen die folgenden Fragen zu beantworten. Die daraus resultierenden Wissenslücken können im Rahmen des Unterrichts geschlossen

Mehr

Vereinbarung. zwischen. der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Frankfurt am Main. - im Folgenden DSO genannt - und

Vereinbarung. zwischen. der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Frankfurt am Main. - im Folgenden DSO genannt - und Vereinbarung über die dritte Fortschreibung der Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach 8 Absatz 2 des Vertrages nach 11 Absatz 1 TPG für das Jahr 2013 zwischen der Deutschen Stiftung

Mehr

Ist der Hirntod der Tod des Menschen?

Ist der Hirntod der Tod des Menschen? Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Ist der Hirntod der Tod des Menschen? Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Hirntod als Tod des Menschen? Eine

Mehr

Vereinbarung. über die Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach 8 Abs. 2 des Vertrages

Vereinbarung. über die Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach 8 Abs. 2 des Vertrages Vereinbarung über die Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach 8 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Neu-Isenburg - im Folgenden DSO genannt - und

Mehr

Netzwerk. Organspende. in Niedersachsen. Auf Ihre Entscheidung kommt es an. Ein Spendeausweis sorgt für klare Verhältnisse

Netzwerk. Organspende. in Niedersachsen. Auf Ihre Entscheidung kommt es an. Ein Spendeausweis sorgt für klare Verhältnisse Netzwerk rganspende in Niedersachsen Organspendeausweis Organspende nach 2 des Transplantationsgesetzes Geburtsdatum PLZ, Wohnort Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende

Mehr

Start Quiz Lehrerinformation

Start Quiz Lehrerinformation Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Ziel Die Sch versuchen die folgenden Fragen zu beantworten. Die daraus resultierenden Wissenslücken können im Rahmen des Unterrichts geschlossen werden. Die Sch werden

Mehr

VORANSICHT. Leben retten durch Organspende Grundlagenwissen und Diskussion. Das Wichtigste auf einen Blick

VORANSICHT. Leben retten durch Organspende Grundlagenwissen und Diskussion. Das Wichtigste auf einen Blick IV Der Mensch Beitrag 24 Leben retten durch Organspende (Kl. 9/10) 1 von 26 Leben retten durch Organspende Grundlagenwissen und Diskussion Ein Beitrag von Gerd Rothfuchs, Etschberg Mit Illustrationen von

Mehr

ANSICHTEN. Organspende

ANSICHTEN. Organspende ANSICHTEN Organspende Bericht Organspendewoche Liebe Gernsheimerinnen und Gernsheimer, liebe Leserinnen und Leser, eine ereignisreiche Woche liegt hinter uns. Eine Woche lang haben wir, der Stadtverband

Mehr

Salzburger Patientenvertretung. Patientenverfügung. Was zählt mein Wille, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin?

Salzburger Patientenvertretung. Patientenverfügung. Was zählt mein Wille, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin? 1 Salzburger Patientenvertretung Patientenverfügung Was zählt mein Wille, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin? 3 2 1. Zum Arzt-/Patientenverhältnis bei gegebener Selbstbestimmungsfähigkeit: Die

Mehr

Checklisten für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Möglichkeiten der Dokumentation in Organspendeausweis und Patientenverfügung

Checklisten für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Möglichkeiten der Dokumentation in Organspendeausweis und Patientenverfügung rganspen und Spende von Organen/Ge rkläre ich: ss nach der ärztlichen Feststellung meines T ne und Gewebe entnommen werden. es Transplantationsgesetzes ch gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe

Mehr

in jedem steckt ein lebensretter

in jedem steckt ein lebensretter in jedem steckt ein lebensretter Gesundheit hat viele Gesichter Tag der organspende, 4. Juni 2011 Tag der Apotheke, 9. Juni 2011 Aktuelle Situation Für Patienten mit chronischem oder akutem Organversagen

Mehr

Zivil- und strafrechtliche Aspekte der Veräußerung von Organen Verstorbener und Lebender

Zivil- und strafrechtliche Aspekte der Veräußerung von Organen Verstorbener und Lebender Ralf Sasse Zivil- und strafrechtliche Aspekte der Veräußerung von Organen Verstorbener und Lebender PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 5 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 27 1. Kapitel Medizinischer

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Würden Sie Organe spenden? - Die Neuregelung des Transplantationsgesetzes. Informations- recherche, Sachtextanalyse, Streitgespräch

Mehr

zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit Ethische und rechtliche Aspekte von Organspenden am 29. Juni 2011

zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit Ethische und rechtliche Aspekte von Organspenden am 29. Juni 2011 FAKULTÄT PHILOSOPHIE KUNST- UND GESELLSCHAFTSWISSENSCHAFTEN zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit Ethische und rechtliche Aspekte von Organspenden am 29. Juni 2011 Die Stellungnahme

Mehr

Ärztliche Heilbehandlung

Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche Heilbehandlung Auch der indizierte und nach den Regeln ärztlicher Heilkunst vorgenommene Eingriff stellt nach hm eine tatbestandsmäßige Verwirklichung von 223 StGB dar. Allein durch eine Einwilligung

Mehr

07. Dezember Transplantationsworkshop Hinterzarten Die Ära nach dem Skandal - was wird, was hat sich geändert?

07. Dezember Transplantationsworkshop Hinterzarten Die Ära nach dem Skandal - was wird, was hat sich geändert? 07. Dezember 2013-15. Transplantationsworkshop Hinterzarten Die Ära nach dem Skandal - was wird, was hat sich geändert? Bernhard Banas Klinik und Poliklinik für Innere Medizin II Nephrologie/Transplantation

Mehr

Der Tod des Menschen aus Sicht der deutschen Gesetzgebung

Der Tod des Menschen aus Sicht der deutschen Gesetzgebung Prof. Dr. Ulrich Schroth Der Tod des Menschen aus Sicht der deutschen Wien, Vorbemerkung Der Tod des Menschen aus Sicht der deutschen - Frage nach dem Todeszeitpunkt war im juristischen Diskurs lange Zeit

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Ich hab mein Herz verschenkt, und du? Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Ich hab mein Herz verschenkt, und du? Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Ich hab mein Herz verschenkt, und du? Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de S I C Problemfelder der Moral Beitrag

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Überblick Die grundlegende Fragestellung Ärztliche Behandlung am Lebensende: Hilfe im Sterben und Hilfe zum Sterben

Mehr

Information. Organspende

Information. Organspende Bildnachweis/Urheberrechtsvermerk: pixabay 502954 Information Organspende Kontakt: Arbeitsgemeinschaft Weltanschauungsfragen e.v. Geschäftsstelle: 32791 Lage, Elisabethstraße 15 Pressestelle: 08359 Breitenbrunn,

Mehr

Positionspapier - Nephrologie in Deutschland 2007

Positionspapier - Nephrologie in Deutschland 2007 Positionspapier - Nephrologie in Deutschland 2007 Von Prof. Dr. R. Brunkhorst, Hannover Die nephrologische Wissenschaft bietet heute sehr gute Möglichkeiten, Nierenerkrankungen zu verhindern bzw. zu behandeln

Mehr

Organspende. Infos über den Organ-Spende-Ausweis. Infos in Leichter Sprache. JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:

Organspende. Infos über den Organ-Spende-Ausweis. Infos in Leichter Sprache. JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: UNTERSCHRIFT rganspen u ransplantationsgesetzes e von O ich: der ärztlichen Feststellun Gewebe entnommen werden. tatte dies, mit Ausnahme folgender Orga JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/G

Mehr

Die Meditation im Sterbeprozess ist für Buddhisten von großer Bedeutung

Die Meditation im Sterbeprozess ist für Buddhisten von großer Bedeutung Die Meditation im Sterbeprozess ist für Buddhisten von großer Bedeutung von Dr. Wolfgang Trescher In Deutschland werden jährlich etwa 4500 Organtransplantationen vorgenommen. Der Bedarf an Organen ist

Mehr

Dossier «Organspende» Sollen in der Schweiz alle Personen ohne expliziten Widerspruch als Organspender fungieren?

Dossier «Organspende» Sollen in der Schweiz alle Personen ohne expliziten Widerspruch als Organspender fungieren? Sollen in der Schweiz alle Personen ohne expliziten Widerspruch als Organspender fungieren? Es gilt als unbestritten, das aktuell viele Personen zum Überleben auf ein Organ eines Spenders angewiesen sind.

Mehr

PRESSEMITTEILUNGEN DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ b

PRESSEMITTEILUNGEN DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ b 06.10.2011 PRESSEMITTEILUNGEN DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ Statement von Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag,

Mehr

Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion zur Förderung der. Organspende und Organtransplantation

Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion zur Förderung der. Organspende und Organtransplantation Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion zur Förderung der Organspende und Organtransplantation 1 1 1 1 0 1 Derzeit warten rund 1.000 Menschen in Deutschland auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Im

Mehr

Curriculum Organspende

Curriculum Organspende Curriculum Organspende 1. Auflage Berlin, August 2008 Herausgeber: Bundesärztekammer Texte und Materialien der Bundesärztekammer zur Fortbildung und Weiterbildung Curriculum Organspende 40 Stunden (Stand

Mehr

Die Organspende AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Die Organspende AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Die Organspende AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Liebe Südtirolerinnen und Südtiroler! Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: 2014 standen 80 Südtiroler auf

Mehr

Palliativ Care Rechtliche Aspekte. Hygienetag 2018

Palliativ Care Rechtliche Aspekte. Hygienetag 2018 Palliativ Care Rechtliche Aspekte Hygienetag 2018 Verfasser: Mag. Christoph Baumgärtner, MSc 19.04.2018 Wann endet das Leben rechtlich gesehen? Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns

Mehr

Erklärung des Verstorbenen. Entscheidung eines Dritten. Entscheidung der Angehörigen oder einer gleichgestellten Person

Erklärung des Verstorbenen. Entscheidung eines Dritten. Entscheidung der Angehörigen oder einer gleichgestellten Person 1. Erklärung des Verstorbenen In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob eine zu Lebzeiten getroffene Entscheidung des Verstorbenen für oder gegen eine Organ-/Gewebeentnahme bekannt ist. Diese Entscheidung

Mehr

Warum es gute Gründe gibt, das Hirntodkonzept zu verabschieden und dennoch an der Transplantationsmedizin festzuhalten

Warum es gute Gründe gibt, das Hirntodkonzept zu verabschieden und dennoch an der Transplantationsmedizin festzuhalten Johannes Fischer Warum es gute Gründe gibt, das Hirntodkonzept zu verabschieden und dennoch an der Transplantationsmedizin festzuhalten Viele Bürgerinnen und Bürger sind gegenwärtig verunsichert, ob bei

Mehr

Gewebe-Transplantationen (1)

Gewebe-Transplantationen (1) Gewebe-Transplantationen (1) Augenhornhaut Herzklappen Blutgefäße Knochen Haut Gewebe-Transplantationen (2) Augenhornhaut Herzklappen Blutgefäße Knochen Haut Organ-Transplantationen Niere Leber Herz Pankreas

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2275 03.01.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Organspende in Sachsen-Anhalt

Mehr

Mein Körper gehört mir Ethische Aspekte der Organspende

Mein Körper gehört mir Ethische Aspekte der Organspende Mein Körper gehört mir Ethische Aspekte der Organspende Prof. Dr. 35. Kongress des Deutschen Ärztinnenbundes e.v. 6. Okt 2017 Organmangel oder die 2 Seiten der Organtransplantation Die Anzahl der Patient*innen,

Mehr