Organ- und Gewebespende. Ich bin Organspender. KKF-Verlag
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- Sigrid Stieber
- vor 7 Jahren
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1 Organ- und Gewebespende Ich bin Organspender
2 Klarheit schaffen! Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die meisten Menschen in Deutschland wären bereit, nach ihrem Tod Gewebe und Organe zu spenden, allerdings halten nur wenige ihre Entscheidung schriftlich fest oder teilen sie den nahestehenden Menschen mit. Wer seine Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert, schafft Klarheit und erspart seinen Angehörigen eine große Belastung. Ob Sie sich für oder gegen eine Organspende entscheiden füllen Sie noch heute die anhängende Erklärung zur Organ- und Gewebespende aus. Geben Sie diesen Ausweis zu Ihren persönlichen Unterlagen (Personalausweis, Pass, Führerschein u. ä.), einem Angehörigen oder einer Vertrauensperson. Erst in Zukunft wird die Gesundheitskarte einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort speichern können, später die Erklärung selbst. Ihre AOK Die Gesundheitskasse.
3 Organspende Transplantation Organspende, Organvermittlung und Transplantation sind voneinander streng getrennt und im Transplantationsgesetz geregelt. Bei den Entnahmekliniken sind Transplantationsbeauftragte bestellt, die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert die Organspende. Organe werden nur in dafür zugelassenen Transplantationszentren übertragen und zwar an Patienten, die nach Erfolgsaussichten, insbesondere der Gewebeverträglichkeit und nach der Dringlichkeit ausgewählt werden; maßgebend sind Wartelisten nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Bei der Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden/Niederlande werden für jedes Organ gemeinsame Wartelisten der Mitgliedsländer Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Slowenien, Kroatien und Deutschland geführt. Diese Kooperation ermöglicht es, rasch ein lebensrettendes Organ zu finden. Außerdem werden mehr immunologisch passende Organe, insbesondere Nieren, vermittelt und damit die Erfolgsaussichten erhöht. Operationstechniken und Medikamente, die ein Abstoßen des übertragenen Organs verhindern sollen, sind in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert worden. Die meisten Patienten fühlen sich nach einer Transplantation wie neugeboren. Welche Organe und Gewebe? Weder für die Spende noch für die Übertragung gibt es starre Altersgrenzen. Entscheidend sind immer medizinische Gesichtspunkte. Derzeit können insbesondere folgende Organe und Gewebe gespendet und übertragen werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochen- bzw. Knorpelgewebes und der Sehnen. Ihre persönliche Entscheidung Für die Entnahme gilt in Deutschland gesetzlich und zwar vorrangig eine Entscheidungslösung. Wenn aus medizinischer Sicht eine Organ- oder Gewebespende in Frage
4
5 kommt, ist zunächst der persönliche Wille des Verstorbenen maßgebend: Jede Entscheidung ob für oder gegen eine Spende ist für Ärzte und Angehörige bindend. Liegt keine Erklärung vor, werden die Angehörigen in der Reihenfolge Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister und die Großeltern nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt und gebeten, in seinem Sinne zu entscheiden. Ohne jeden Zweifel Das steht unverrückbar fest: Es gibt keine Organentnahme bei Sterbenden. Sie ist nur möglich, wenn vorher der Tod von zwei Ärzten festgestellt wird, die den Spender unabhängig voneinander untersucht haben. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Spenders beteiligt sein. Alle Vorgänge werden dokumentiert. Für die zweifelsfreie Feststellung des Todes sind nach den Richtlinien der Bundesärztekammer die Kriterien des Gesamthirntodes maßgebend. Dies ist der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Stammhirns, wie er zum Beispiel nach schweren Unfällen eintreten kann. Durch mehrere Untersuchungen, Methoden und Geräte muss also feststehen, dass die definitive Grenze des Lebens überschritten ist. Sie ist nicht manipulierbar und nicht mehr rückgängig zu machen. Das Gehirn ist nicht mehr durchblutet, seine Zellen zerfallen. Organspendeausweis Organspende nach 2 des Transplantationsgesetzes Name, Vorname Geburtsdatum Straße PLZ, Wohnort Überreicht durch Ihre schenkt Leben. Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 /
6 Bitte Ausweis ausfüllen! Mit dem Organspendeausweis kann man sich generell für eine Spende aussprechen. Möglich ist aber auch, sie auf bestimmte Organe oder Gewebe einzuschränken, bestimmte Organe/Gewebe auszuschließen oder einer Spende generell zu widersprechen. Unter Anmerkungen/Besondere Hinweise kann auf eine Erkrankung hingewiesen werden, die für eine Spende von Bedeutung sein könnte oder eine Person benannt werden, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Minderjährige können ihre Bereitschaft zur Spende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. In einer Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung kann erklärt werden, dass eine Bereitschaft zur Organ-/Gewebespende vorgehen soll, wenn ansonsten bestimmte ärztliche Maßnahmen nicht mehr erfolgen sollen. Lebendspende? Bestimmte Organe oder Organteile können bereits zu Lebzeiten gespendet werden. Ein gesunder Mensch kann eine Niere spenden, die verbliebene kompensiert den Ausfall. Ebenso kann ein Teil der Leber zur Transplantation entnommen werden. Der Spender muss volljährig und aufgeklärt sein sowie in die Entnahme eingewilligt haben. Die Entnahme von Knochenmark ist in bestimmten Fällen auch bei Minderjährigen möglich. Voraussetzung für die Lebendspende ist eine po Erklärung zur Organ- und Gewebespende Erklärung zur Organ- und Gewebespende Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich: oder oder oder oder JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden. JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe: NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben. Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden: Name, Vorname Straße PLZ, Wohnort Telefon Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise DATUM UNTERSCHRIFT
7 sitive ärztliche Beurteilung, die Teilnahme an einer empfohlenen Nachbetreuung und das Fehlen des Organs eines verstorbenen Spenders. Die Entnahme ist nur zulässig für die Übertragung auf Verwandte ersten und zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen. Sozial abgesichert Lebendspender haben einen eigenen Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Organempfängers (insbesondere Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation Zuzahlungen fallen nicht an). Für die Versorgung von Patienten vor und nach Organtransplantationen und von lebenden Spendern ist die ambulante spezialfachärztliche Versorgung vorgesehen. Der Lebend-Organspender hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen, der Arbeitgeber erhält das fortgezahlte Arbeitsentgelt (einschließlich Sozialversicherungsbeiträge) von der Krankenkasse erstattet. Ein Krankengeldanspruch ist bis zum Netto-Arbeitsentgelt, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf alle Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Organspende (z. B. Voruntersuchungen und Nachsorgemaßnahmen bei Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe). Dabei ist der zeitliche Abstand zwischen Spende und Gesundheitsschaden unerheblich. Treten also Spätschäden auf, die als Aus- oder Nachwirkungen der Spende resultieren, dann leistet ebenfalls die gesetzliche Unfallversicherung. Informationen zur Organspende Bun deszen trale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und DSO Kostenloses Infotelefon:
8 Bestell-Nr. 1141, Altötting. Die Ausführungen stellen eine Kurzfassung dar, sie ersetzen keinesfalls die Beratung durch die Fachorganisationen. Bildnachweis: Fotolia. (03/2013)
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